Überblick

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist in Deutschland seit 1992 geltendes Recht. Für dessen Umsetzung kommt den Kommunen eine zentrale Bedeutung zu, weil sie den Alltag junger Menschen unter 18 Jahren wesentlich prägen. Mit ihren Einrichtungen und sozialen Diensten – von den Kitas über die Schulträgerschaft bis zu Jugendeinrichtungen – können sie die Entwicklungschancen der nachwachsenden Generation und damit auch die der Kommune nachhaltig fördern. Jenseits der gesetzlichen Verpflichtungen ist diese Botschaft inzwischen in vielen Städten und Gemeinden angekommen. Kinderfreundliche Kommunen haben sich auf den Weg gemacht, Kinderrechte in allen kommunalen Handlungsfeldern umzusetzen. Dieser Beitrag skizziert diesen Aufbruch und versammelt eine Vielzahl guter Argumente für diesen Weg. Aktuelle Herausforderungen wie die Corona-Pandemie oder die jugendlichen Proteste von Fridays for Future gegen die drohende Klimakatastrophe unterstreichen die Dringlichkeit einer Aufwertung der Kinderrechtsperspektive für die kommunale Praxis.

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