Unternehmen können durch direkte Zahlungen oder Sachunterstützung Spenden geben und diese auch als Betriebsausgaben absetzen, sofern dafür die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Durch direkte Geldzahlungen sind damit wirksame Hebel möglich. Diese Spenden können verdeckt laufen – sofern es nicht wie bei Parteispenden Offenlegungspflichten gibt –, oder aber auch im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit erfolgen. Neben dem oben beschriebenen "Corporate Volunteering" gibt es also das "Corporate Giving", die klassische Spendenaktion eines Unternehmens. An die Stelle von Weihnachtsgeschenken für Kunden und Lieferanten tritt z. B. die Übergabe eines Spendenschecks an eine gemeinnützige Organisation samt Pressefoto und freundlicher Erwähnung in der Lokalpresse. Natürlich können Unternehmen durch direkte finanzielle Unterstützung auch bestimmte Positionen oder Themen fördern. Das kann über "normale" Spenden erfolgen, die steuerlich geltend gemacht werden. Von der Parteienspende bis hin zur Spende an gemeinnützige Organisationen stehen viele Möglichkeiten direkter Geldzuwendungen offen, gefördert durch das Steuerrecht.
Parteispenden über 50.000 EUR werden veröffentlicht
Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 u. 3 PartG (Parteiengesetz) sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 EUR übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von diesem unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.
Aber auch Sachzuwendungen, Dienstleistungen oder die Gestattung einer Nutzung von Räumlichkeiten oder betrieblichen Mitteln fallen in den Bereich des Corporate Giving. Eine Befragung hat ergeben: Innerhalb eines Jahres haben 8 von 10 Unternehmen gespendet, rund die Hälfte fördern Bildungs- und Erziehungsprojekte oder Hilfsprojekte nach Naturkatastrophen. Die Anlässe sind entscheidend: Rund 60 % gaben an, dass sie "spenden statt schenken", etwa durch Umwidmung von Weihnachtsgeschenken, aber auch unmittelbare Reaktionen auf Naturkatastrophen oder ähnliche Ereignisse sind auslösendes Moment. Vertrauen ist wichtig beim Spenden, das gab mehr als die Hälfte der Unternehmen an. Sogar die Verknüpfung zu direkten Themenbereichen der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele ist möglich, um so direkt zu den Themenbereichen Klima oder Hungerhilfe zu spenden.
5.1 Spenden für die Heimatregion des Unternehmens
Die Unterstützung für die konkrete Region, in der das Unternehmen beheimatet ist, kann eine angemessene Idee sein, wenn die Regionalität betont oder der lokale Bekanntheitsgrad erhöht werden soll. So sind z. B. die Tafeln mit der Unterstützung Bedürftiger vor Ort eine häufig gewählte Aktion für lokal wirksame Sach- oder auch Geldspenden.
Aber auch hier gilt das "Primat der Zertifizierungen": Um potenziellen Spenderinnen und Spendern die Orientierung zu erleichtern, vergibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) ein anerkanntes Spendensiegel. Ein Spendensiegel ist ein Gütesiegel, das gemeinnützigen Organisationen verliehen wird, wenn die ordnungsgemäße Verwendung der anvertrauten Spenden bescheinigt wurde. Das Kontrollgremium, das das Spendensiegel vergibt, stellt hierzu definierte Prüfkriterien auf.
Das Spendensiegel des DZI wird auf Antrag an Organisationen vergeben, die sich zu einem transparenten Geschäftsgebaren verpflichten. Die Leitlinien des DZI verlangen unter anderem die nachprüfbare, sparsame und satzungsgemäße Verwendung der eingehenden Spenden, eine wahre, eindeutige und sachliche Spendenwerbung und die regelmäßige Vorlage aller relevanten Unterlagen beim DZI. Der Antrag auf das Spendensiegel muss jedes Jahr neu gestellt werden.
5.2 Nachkommastellen der monatlichen Entgeltabrechnung spenden
Auch die Belegschaft kann an den Spendenaktionen aktiv beteiligt werden. Eine solche Möglichkeit ist das Abschneiden der Cent-Beträge, also der Nachkommastellen in der monatlichen Entgeltabrechnung. In einigen Unternehmen kann z. B. bei den Entgeltabrechnungen – wie etwa auch bei einzelnen Discountern – "aufgerundet" oder können die Nachkommabeträge gespendet werden. Die Idee ist, dass aus vielen kleinen Beträgen eine große Summe entsteht, die für gesellschaftliche Projekte verwendet werden können. Bei der Daimler AG, bei der freiwillig an dieser Aktion teilgenommen werden kann, hat die Belegschaft auch ein Vorschlagsrecht, was mit dem so gesammelten Geld gemacht werden soll. Für jeden gespendeten Cent legt das Unternehmen einen weiteren Cent oben darauf und verdoppelt so die Spendensumme. Der Erlös kommt gemeinnützigen Projekten im In- und Ausland zugute.