Allgemeine Angaben

Nr. Beschreibung Inhalt
ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte Das Unternehmen hat anzugeben, wie die Interessen, Standpunkte und Rechte der Menschen in der eigenen Belegschaft in Strategie und Geschäftsmodell einbezogen werden.
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Das Unternehmen hat die tatsächlichen und potenziellen, positiven und negativen Auswirkungen des Unternehmens auf die Belegschaft anzugeben, die auf Strategie und Geschäftsmodell zurückzuführen oder mit ihm verbunden sind.

Weitergehend ist das Verhältnis zwischen Risiken (z.B. Arbeitsplatzverlust oder Umstrukturierung) und Chancen (z.B. Umschulung oder Weiterbildung) anzugeben, die sich aus Auswirkungen des Unternehmens auf die eigene Belegschaft oder aus Abhängigkeiten des Unternehmens von der eigenen Belegschaft ergeben.

Angaben zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Nr. Beschreibung Inhalt
ESRS S1-1 Strategie im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft Das Unternehmen hat seine Strategie für den Umgang mit wesentlichen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft sowie der damit verbundenen Chancen und Risiken zu erläutern.
ESRS S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Belegschaft und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen Das Unternehmen hat die allgemeinen Verfahren für die Einbeziehung von Personen aus der Belegschaft und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf die eigene Belegschaft anzugeben.
ESRS S1-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann Das Unternehmen hat die Verfahren zu beschreiben, über die das Unternehmen verfügt, um negative Auswirkungen auf Personen in seiner Belegschaft zu beheben oder an einer Behebung mitzuwirken sowie die Kanäle, die den Personen der Belegschaft offenstehen, um Bedenken zu äußern und prüfen zu lassen.
ESRS S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze Das Unternehmen hat seine Maßnahmen in Bezug auf den Umgang mit wesentlichen negativen und positiven Auswirkungen, auf das Management wesentlicher Risiken und auf die Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit seiner Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen anzugeben.

Angaben zu einzelnen Parametern und Zielen

Nr. Beschreibung Inhalt
ESRS S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit Risiken und Chancen

Das Unternehmen hat die zeitgebundenen und ergebnisorientierten Ziele anzugeben, die es möglicherweise in Bezug auf Folgendes festgelegt hat:

  • Verringerung der negativen Auswirkungen auf seine eigene Belegschaft
  • Förderung positiver Auswirkungen auf seine eigene Belegschaft
  • Management der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit eigener Belegschaft
ESRS S1-6 Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens

Das Unternehmen hat die wesentlichen Merkmale der Beschäftigten in seinen Unternehmen zu beschreiben:

  1. allgemeine Angaben i. S. v. ESRS 2, 40a ff.
  2. spezielle Angaben i. S. v. ESRS S1, 48 ff.:

    • Gesamtzahl der Beschäftigten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Land, der Beschäftigung (dauerhaft, vorübergehend oder ohne garantierte Arbeitsstunden) aufgeschlüsselt nach Geschlecht, nach Personenzahl oder Vollzeitäquivalent und der Beschäftigten, die das Unternehmen verlassen haben
    • Verfahren: Beschreibung der Methoden und Annahmen in Bezug auf Darstellung (Personenzahl oder Vollzeitäquivalent) und Zeitpunkt (Ende des Berichtszeitraums oder Durchschnitt)
    • Querverweis: repräsentative Zahlen in Abschlüssen
    • optional: Hintergrundinformationen, Aufschlüsselung nach Regionen und Aufschlüsselung nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung
ESRS S1-7 Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten des Unternehmens

Das Unternehmen hat die wesentlichen Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten innerhalb der eigenen Belegschaft anzugeben:

  • Gesamtzahl der nicht angestellten Beschäftigten (= Selbstständige oder ANÜ-Kräfte)
  • Verfahren: Erläuterung der Methoden in Bezug auf Darstellung (Personenzahl oder Vollzeitäquivalent) und Zeitpunkt (Ende des Berichtszeitraums oder Durchschnitt)
  • optional: Hintergrundinformationen sowie Angabe der Art von nicht angestellten Beschäftigten und Angabe der Art ihrer Aufgaben
ESRS S1-8 Tarifvertragliche Absicherung und sozialer Dialog

Das Unternehmen hat Informationen darüber anzugeben, inwieweit Arbeits- und Beschäftigungsbedingung seiner Beschäftigten durch Tarifverträge bestimmt oder beeinflusst ist und inwieweit seine Beschäftigung im sozialen Dialog im EWR auf betrieblicher und europäischer Ebene repräsentiert wird:

  • Tarifverträge: prozentualer Anteil aller Beschäftigten, die von Tarifverträgen abgedeckt sind sowie zusätzliche Angaben im EWR fü...

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