Bei einer PV-Anlage verursachen Planung, Montage und Installation den mit Abstand höchsten (bürokratischen) Aufwand und stellen den höchsten Kostenfaktor dar. Im laufenden Betrieb muss nicht viel beachtet werden – doch sollten vor allem wiederkehrende Meldungen und die richtige Versicherung im Blick behalten werden.
7.1 Wartung und Prüfung
Auch wenn die PV-Anlage fachlich gesehen wartungsarm ist, sollte nach Möglichkeit eine regelmäßige Wartung vorgenommen werden. Empfohlen wird der Abschluss eines Wartungsvertrags mit dem Installationsbetrieb oder PV-Fachbetrieb, der die Anlage installiert hat. Er nimmt jährlich eine Sichtprüfung aller Bauteile und zugehörigen Komponenten vor, stellt die Funktionstüchtigkeit fest, überprüft die Leistung der Anlage, kontrolliert sie auf Fehler und repariert kleinere Schäden. Zum Wartungsumfang gehören selbstverständlich auch der Wechselrichter und die Verkabelung der gesamten Anlage.
Wartungsverträge für PV-Anlagen werden inzwischen von immer mehr Unternehmen angeboten. Sie enthalten auch Notdienst-Vereinbarungen, sodass die Anlage nicht längere Zeit stillsteht und die Erträge fehlen. Von Versicherungen wird übrigens der Nachweis eines Wartungsvertrags ebenso häufig verlangt wie von den Herstellern, die nur dann ihre Garantiezeiten entsprechend verlängern. Die Kosten für die Wartung liegen je nach Größe und Aufwand bei etwa 50 bis 250 EUR.
Alle 4 Jahre sollte nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Solarenergie e. V (DSG) eine umfängliche Prüfung der Anlage wie bei der Inbetriebnahme durchgeführt werden. Die Prüfkriterien und Prüffristen werden in den Normen des Verbands Deutscher Elektrotechnik VDE 0105-100, VDE 0100-600 und VDE 0126-23 zusammengefasst.
PV-Anlagen im Privatbereich
Für PV-Anlagen im Privatbereich gibt es – anders als im gewerblichen Bereich – keine Rechtsvorschriften zur Prüfungspflicht oder zu festen Prüfungsintervallen. Empfohlen wird, alle 10 Jahre die elektrische Anlage eines Privatgebäudes prüfen zu lassen. Das kann auf die PV-Anlage übertragen werden. In Gewerbebetrieben sind dagegen die Vorschriften aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, der technischen Regeln für Betriebssicherheit und dem Unfallschutz gemäß DGUV-3 zu berücksichtigen.
Reinigung
Eine gesonderte Reinigung der PV-Anlage ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Vor allem wenn die Module schräg ausgerichtet sind, reinigen sie sich mithilfe von Regen oder Schnee über das Jahr selbst. Ansonsten reicht es, die Reinigung alle paar Jahre besonders gründlich durchzuführen oder durchführen zu lassen. Größere Verschmutzungen wie Laub oder Vogelkot sollten jedoch nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen regelmäßig entfernt werden, damit der Ertrag der Anlage nicht gemindert wird.
7.2 Überwachung und (Brand-)Schutz
Die Überwachung oder besser das kontinuierliche Monitoring der Anlage gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Betreibers. Es gilt, neben dem regelmäßigen Auslesen der Ertragsdaten, die Netzeinspeisung, den Eigenverbrauch und gegebenenfalls die Aktivitäten des Stromspeichers zu erfassen. Auch die Angabe der CO2- und Stromkosteneinsparung durch den Anlagenbetrieb wird zum Monitoring gezählt.
Bei kleinen Anlagen unter 5 kWp kann die Anlagenüberwachung manuell durchgeführt werden. Es reicht aus, den Stromzähler regelmäßig abzulesen und den Wechselrichter auf Fehlermeldungen zu überprüfen. Empfohlen wird die wöchentliche Ablesung des Zählerstands, bei kleinen Anlagen kann auch eine monatliche Erfassung ausreichend sein. Ertragsausfälle, die bei derart kleinen Anlagen anfallen, sind überschaubar und rechtfertigen nicht die Investition eines elektronischen Monitorings.
Folgende Werte sollten dabei abgelesen werden:
- Gesamtproduktion: abgelesener Solarertrag am Ertragszähler;
- Einspeisung in das öffentliche Stromnetz: abgelesene Strommenge am Einspeisezähler;
- Eigenverbrauch: abgelesener Solarertrag am Ertragszähler ./. eingespeiste Strommenge am Einspeisezähler;
- Haushaltsstromverbrauch: abgelesener Strombezug aus dem Netz (Strombezugszähler) + Eigenverbrauch.
Vergleich der abgelesenen Werte mit den Ertragsprognosen
Solange keine eigenen historischen Ertragsdaten vorliegen, können die abgelesenen Werte mit den Ertragsprognosen verglichen werden, die vom Lieferanten der Anlage für den Kauf zusammengestellt wurden. Weicht die erzeugte Strommenge der Anlage erheblich von den zu erwartenden Werten ab, ist eine Störung oder ein Defekt wahrscheinlich. Nach dem ersten Betriebsjahr können dann die aktuellen Ertragswerte mit den Ertragswerten des Vorjahreszeitraums verglichen werden. Am besten eignet sich dafür ein Tabellenkalkulationsprogramm wie Excel.
Prüfung des Wechselrichters
Daneben sollte der Wechselrichter regelmäßig auf Fehlermeldungen überprüft werden. Der Code der Fehlermeldung ist in aller Regel im Handbuch des Wechselrichterherstellers hinterlegt und gibt Hinweise auf die Art der Störung. Unter Angabe des Störungscodes kann dann ein Fachbetrieb oder der Wartungsbetrieb heran...