Das deutsche Volk hat sich mit den Artikeln 1 – 20 des deutschen Grundgesetzes zu den dort definierten Grundrechten und damit zu den "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten" bekannt und verpflichtet gleichzeitig Exekutive, Judikative und Legislative zur Einhaltung dieser Grundrechte als "unmittelbar geltendes Recht".
Artikel 1 GG |
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. |
Das ist nicht in jedem Land der Welt so, und es wird auch nicht in jedem Land der Welt, das ähnliche Grundrechte in seiner Verfassung definiert hat, deren Einhaltung entsprechend kontrolliert und die Nichteinhaltung sanktioniert. Daher muss eine nachhaltige Unternehmensführung vorab zwingend die Bedingungen in fremden Ländern, in denen Standorte eröffnet werden sollen, prüfen. Wenn die grundlegenden Menschenrechte nicht eingehalten werden, ist eine Zusammenarbeit mit einem solchen Land nicht vertretbar. Was für eine Vorstellung, wenn tatsächlich alle Wirtschaftsunternehmen dieser Welt die Zusammenarbeit mit Ländern, die die Menschenrechte nicht achten, kündigen würden! Der Druck auf diese Länder wäre erheblich. Ja, natürlich würden wir das in den anderen Ländern auch zu spüren bekommen und müssten uns mit plötzlichen Lieferengpässen herumschlagen, aber einmal ehrlich: Ist das nicht trotzdem eine großartige Vision?
Wie war das noch 2008 mit den Olympischen Spielen in China? Da gab es im Vorfeld, und auch noch während die Spiele bereits liefen, Befürworter eines Boykotts, aber auch Gegner. Es gab unzählige Zeitungs- und Onlineartikel zu dem Thema. So wurde z. B. auf stern.de von Dirk Benninghoff und Malte Arnsperger das Pro (Benninghoff) und Kontra (Arnsperger) eines Boykotts hitzköpfig debattiert.
"[Ein Boykott] könnte beispielsweise verdeutlichen, dass wir es nicht so toll finden, wenn friedliche Minderheiten unterdrückt werden. Dass wir nicht alles hinnehmen, bloß weil Chinas Wahnsinnswachstum uns tolle Geschäfte verspricht. Dass wir Freiheit und Menschenrechte wichtiger finden als die zur Selbstinszenierung missbrauchten Wettkämpfe in Sportarten, die nach Olympia vier Jahre lang ohnehin keinen mehr interessieren." (Benninghoff) Arnsperger argumentierte gegen einen Boykott u. a. mit dem Satz: "Olympia ist kein Kreissportfest." Die Athleten hätten sich jahrelang auf dieses Ereignis vorbereitet und es sei kurz vor den Spielen reichlich spät, sich für einen Boykott zu entscheiden. Außerdem würde durch die Anwesenheit der Welt in China auch etwas Positives bewirkt werden, da wir mehr von den tatsächlichen Zuständen in China erfahren würden und die Chinesen westliche Kontakte knüpfen könnten, die sonst niemals möglich wären. |
Herausgekommen ist, dass wir alle hingegangen sind, nach China, und die Chance verpasst haben, unsere eindeutige Haltung zum Thema Menschenrechte zu demonstrieren. Und (fast) genau das Gleiche hat sich 2022 wiederholt; es gab lediglich ein paar "diplomatische Boykotte"; und es wird sich noch einmal wiederholen bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Katar Ende 2022. Es hat sich seit 2008 offenbar nichts geändert.
Weitere Ausführungen zu den Menschenrechten finden Sie in im Prüfkriterium "Einhaltung der Menschenrechte" der Kategorie "Mitarbeitende".