Prof. Dr. Werner Gleißner, Gina Heller-Herold
Vorstände und Aufsichtsräte haben bei der Nachhaltigkeitstransformation eine besondere Rolle und Aufgabe. Verantwortungen der Vorstände in der Nachhaltigkeit:
- Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) in die Unternehmensstrategie.
- Sicherstellung, dass das Unternehmen nicht nur kurzfristige Gewinne erzielt, sondern auch langfristig positiv auf Gesellschaft und Umwelt einwirkt und so Unternehmenswert schafft.
- Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle, Investitionen in grüne Technologien und die Schaffung einer Kultur der Nachhaltigkeit im gesamten Unternehmen.
- Festlegung von Nachhaltigkeitszielen, Überwachung der Umsetzung und transparente Berichterstattung über Fortschritte und Herausforderungen.
- Information des Aufsichtsrates bei einem kritischen Grad der Bestandsgefährdung des Unternehmens.
- Beachtung der gesetzlichen Anforderungen des § 91 AktG und § 1 StaRUG sowie § 93 AktG.
Der Aufsichtsrat (AR) spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Zukunftsfähigkeit von Unternehmen durch Nachhaltigkeit. Ihre Aufgabe ist es, Nachhaltigkeitspraktiken in die Unternehmensstrategie zu integrieren, Risiken zu bewerten und Transparenz in der Berichterstattung zu fördern. Indem sie eine umfassende Klimastrategie unterstützen und Nachhaltigkeitsziele verfolgen, tragen Aufsichtsräte zur langfristigen Erfolgssicherung bei. Ein proaktives Engagement in Nachhaltigkeitsfragen ist somit unerlässlich für den Aufsichtsrat, um das Unternehmen durch zukunftsorientiertes Handeln widerstandsfähiger und wettbewerbsfähiger zu machen. Oft ist die Nachhaltigkeit eines Unternehmens inzwischen ein wichtiges Kaufkriterium für Kunden.
Aufgaben des Aufsichtsrates i.B.a. Nachhaltigkeitstransformation:
- Relevante Informationen zu KPIs in der Nachhaltigkeitstransformation: Der AR sollte wesentliche KPIs des Unternehmens kennen, bewerten und hinterfragen, wie Schwankungsbreite des Gewinns unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitstransformation, Insolvenzwahrscheinlichkeit des Unternehmens, Eigenkapitalbedarf unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit.
- (Kritischer) Sparringspartner für Nachhaltigkeitsstrategie: Die Strategieentwicklung obliegt dem Vorstand, der in den meisten Fällen von seiner Strategie und (Nachhaltigkeits-)Investitionen überzeugt ist. Der AR ist der einzige, der die (Nachhaltigkeits-)Strategie kritisch hinterfragen kann, insbesondere mit Blick auf Chancen und Gefahren. Er soll kritisch hinterfragen und didaktisch dagegenhalten. Darüber hinaus sind der Purpose, die Vision und Mission des Unternehmens klar abzustimmen.
- Sicherstellen eines entscheidungsorientierten Risikomanagements, das auch Nachhaltigkeitsrisiken erfasst: Es besteht häufig die Neigung der Vorstände, Risiken zu unterschätzen. Die Rolle des Aufsichtsrates ist es, kritisch die Annahmen für (Nachhaltigkeits-)Szenarien und die Ergebnisse daraus zu hinterfragen. Erfolg eines Unternehmens ist abhängig von guten unternehmerischen Entscheidungen, bei denen der AR bei zustimmungspflichtigen Entscheidungen mitwirkt.
Aufgaben der Aufsichtsräte
In Bezug auf § 93 des Aktiengesetzes (AktG) und die Nachhaltigkeit hat der Aufsichtsrat spezielle Verantwortlichkeiten und Pflichten. Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft sind verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden und generell an Recht und Gesetz gebunden. Dies schließt auch die Beachtung von Corporate Social Responsibility (CSR-)Anforderungen ein, die durch die CSR-Richtlinie der EU vorgegeben sind, welche auf die Transparenz von ökologischen und sozialen Aspekten in großen kapitalmarktorientierten Unternehmen abzielt. Der Aufsichtsrat muss den Nachhaltigkeitsbericht prüfen, die das Unternehmen gemäß den CSRD vorlegen muss, um Maßnahmen in Bezug auf Umweltschutz, Arbeitnehmerschutz, soziales Engagement etc. zu berichten.
Verstöße gegen diese Vorschriften können direkte Sanktionen gegen die Vorstände und Aufsichtsräte sowie Geldbußen gegen die Gesellschaft zur Folge haben. Bei Verletzung dieser Pflichten kann, unter bestimmten Bedingungen wie einer nachgewiesenen Pflichtverletzung und einem dadurch verursachten Schaden, eine Haftung des Vorstandes oder des Aufsichtsrats gegenüber der Gesellschaft infrage kommen.
Nachhaltigkeit gewinnt zunehmend an Bedeutung für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit. Der Aufsichtsrat spielt eine Schlüsselrolle bei der Überwachung der Strategie, des Risikos und der Kapitalallokation eines Unternehmens im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte. Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in ein umfassendes Risikomanagement ist entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und den Vorstand und Aufsichtsrat in die Lage zu versetzen, ihre jeweiligen Aufgaben besser zu erfüllen.
Juristisch haben Vorstände und Aufsichtsräte gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, u. a. um Haftungsrisiken zu verhindern:
- § 91 AktG und § 1 StaRUG: Vorstände haben die Verantwortung schwere Krisen ("bestandsgefährdende Entwicklungen") zu verhin...