Europaparlament stimmt für Verbot von Greenwashing

„Umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“: Solche allgemeinen Umweltaussagen und irreführende Produktinformationen sollen nach dem Willen des EU-Parlaments künftig verboten werden, wenn sie nicht belegt werden können.
Erlaubt sind künftig nur noch Nachhaltigkeitssiegel, die auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen eingeführt wurden. Bisher sind solche Siegel nicht immer vergleichbar und es ist oft nicht nachprüfbar, wie umweltfreundlich die Produkte tatsächlich sind.
Mit der Initiative „Empowering consumers for the green transition“ will die EU die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführender Werbung schützen. Dazu werden auch eine Reihe problematischer Marketingpraktiken im Zusammenhang mit Greenwashing und geplanter Obsoleszenz von Produkten in die EU-Liste verbotener Geschäftspraktiken aufgenommen.
Haltbarkeit von Produkten soll verbessert werden
Künftig soll es verboten sein, bei technischen Produkten wie Waschmaschinen mit Haltbarkeitsangaben zu werben, wenn diese nicht nachgewiesen werden können. Außerdem sollen Produkte nur dann ausgetauscht werden müssen, wenn es wirklich nötig ist und nicht - wie bei Druckerpatronen - schon vorher dazu aufgefordert werden.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüßte die Entscheidung: Immer mehr Menschen wollten einen Beitrag zu mehr Umwelt- und Klimaschutz leisten, würden aber mit fragwürdigen Umweltversprechen in die Irre geführt. „Mit den neuen Regeln können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU künftig besser auf diese Angaben verlassen“, so die Grünen-Politikerin. Außerdem sei es nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für den Geldbeutel, wenn Produkte länger genutzt würden.
Schritt aus der Wegwerfkultur?
Die Berichterstatterin des Parlaments Biljana Borzan (S&D, HR) sagte: „Dieses Gesetz wird das tägliche Leben aller Europäer verändern! Wir werden von der Wegwerfkultur wegkommen, das Marketing transparenter machen und die vorzeitige Obsoleszenz von Waren bekämpfen. Die Menschen werden in der Lage sein, sich für Produkte zu entscheiden, die dank zuverlässiger Labels und Werbung langlebiger, reparierbarer und nachhaltiger sind.“
Hintergrund
Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder hatten sich bereits zuvor auf diesen Schritt geeinigt. Damit das Gesetz endgültig in Kraft treten kann, müssen die Mitgliedsstaaten noch zustimmen. Dies gilt jedoch als Formsache. Die EU-Staaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die heute beschlossene Richtlinie soll die sogenannte Green Claims Directive unterstützen, die derzeit im Ausschuss des Parlaments diskutiert wird. Diese wird spezifischer sein und die Bedingungen für die Verwendung umweltbezogener Angaben noch detaillierter ausarbeiten.
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