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Die CSRD verändert die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend. Für die betroffenen Unternehmen hat dies weitreichende Folgen für die Kommunikation ihrer nachhaltigkeitsrelevanten Themen mit ihren Stakeholdern. Gleichzeitig wird Nachhaltigkeitskommunikation in Zukunft stärker reguliert. Diese veränderte Ausgangslage bringt nicht nur Herausforderungen, sondern auch Chancen für eine authentische Marktpositionierung.

CSRD-Reporting für die faktenbasierte Nachhaltigkeitskommunikation nutzen

In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben deutsche Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsfortschritte in den Bereichen Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung detailliert in Nachhaltigkeitsberichten dokumentiert. Die Berichte, die sich an etablierten Standards wie der Global Reporting Initiative (GRI) oder auch dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) orientierten, richteten sich gezielt an die verschiedenen Stakeholder wie Eigentümer, Mitarbeitende, Investoren, Politik und Zivilgesellschaft. Dabei war es immer ein zentrales Ziel der Unternehmen, Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen und gleichzeitig die eigene Entwicklung und Geschichte als Organisation darzustellen. Insbesondere die Vorreiter unternehmerischer Nachhaltigkeit haben ihre Berichte in diesem Rahmen intensiv als Kommunikationsinstrument genutzt, um sich entsprechend am Markt als nachhaltigeres Unternehmen zu positionieren und Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ändern sich nicht nur die Anforderungen an die Berichterstattung für eine wachsende Zahl von Unternehmen grundlegend – die Richtlinie hat auch fundamentale Auswirkungen auf deren Nachhaltigkeitskommunikation. Welche das sind und wie Unternehmen das CSRD-Reporting für eine faktenbasierte Nachhaltigkeitskommunikation nutzen können, ist Gegenstand dieses Gastbeitrags.

Neue Formate und Anforderungen in der Berichterstattung und Kommunikation

Die Berichterstattung erfolgte bisher sowohl auf rein freiwilliger Basis als auch zunehmend verpflichtend zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. In Deutschland unterliegen seit 2017 rund 500 finanzmarktorientierte Unternehmen den im CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) beschriebenen Veröffentlichungspflichten. Mit der CSRD geht nun die Ära der freiwilligen Berichterstattung – zumindest in ihrer bisherigen Form – zu Ende: Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erweitert sich allein hierzulande auf rund 15.000 große und mittelständische Unternehmen.

Für Unternehmen bringt die Umsetzung der CSRD vor allem drei wesentliche Änderungen mit sich:

  1. Die Identifikation der wesentlichen Themen nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit.
  2. Die Entwicklung von Strategien, Maßnahmen, Zielen und KPIs.
  3. Die Erweiterung des Lageberichts um ein Sustainability Statement, wodurch die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung gestellt werden soll.

Die zentrale Funktion dieser Erweiterung liegt in der Erhöhung der Transparenz und der Vergleichbarkeit, wobei der Fokus auf dem Kapitalmarkt liegt. Die Ansprache aller anderen Stakeholder im Sinne eines klassischen Nachhaltigkeitsberichts ist damit nicht mehr möglich und verändert die Ausgangslage für die Nachhaltigkeitskommunikation.

Während die CSRD auf die der Nachhaltigkeitskommunikation zugrundeliegenden Informationen einwirkt, stehen mit der „Directive on Empowering Consumers for the Green Transition“ und der „Green Claims Directive“ zwei weitere bedeutende EU-Regulierungen bevor, die voraussichtlich die Ansprüche an die Nachhaltigkeitskommunikation grundlegend verändern dürften. Diese Richtlinien zur Änderung des Wettbewerbs- und Verbraucherrechts zielen darauf ab, Verbraucher:innen und Unternehmen vor irreführenden Umweltaussagen zu schützen. Sie sollen insbesondere Verbraucher:innen in die Lage zu versetzen, besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten zu treffen und somit zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Erlaubt sein werden nur präzise und wissenschaftlich belegte Werbeaussagen. Auch die Verwendung von Umweltlabels erfordert bei Inkrafttreten künftig objektive und eindeutige Kriterien, die von akkreditierten Gutachtern überprüft werden müssen.

Chancen durch faktenbasierte und glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation

Unternehmen sehen sich daher an zwei Fronten mit grundlegend neuen Ansätzen in der Kommunikation ihrer Nachhaltigkeitsthemen mit ihren Stakeholdern konfrontiert: einerseits mit einer massiven Ausweitung der Informationstransparenz, andererseits mit deutlich strengeren Anforderungen an das, was noch ohne Nachweispflicht kommuniziert werden kann. Unternehmen könnten unter diesen Umständen versucht sein, in ihrer Nachhaltigkeitskommunikation zurückhaltend zu agieren, um kein Risiko einzugehen („Green Hushing“) und sich auf die verpflichtende Berichterstattung zu beschränken.

Auf der anderen Seite bietet die direkte Verkettung von nachhaltigem Handeln und Kommunikation vor allem für ambitionierte Unternehmen eine neue Chance der authentischen Positionierung mit Differenzierungsmöglichkeiten gegenüber weniger nachhaltig agierenden Wettbewerbern. Dazu müssen die in Rahmen der CSRD-Umsetzung erarbeiteten Strategien, Maßnahmen, Ziele und KPIs in eine für Stakeholder verständliche Form gebracht werden. Kerngedanke muss dabei ein roter Faden sein, der sämtliche Aussagen zu Nachhaltigkeitsthemen mit belegbaren Datenpunkten – also tatsächlichen Nachhaltigkeitsaktivitäten – verbindet. Das gilt für Postings zu speziellen Nachhaltigkeitsmaßnahmen in den Social-Media-Kanälen eines Unternehmens ebenso wie für einen Blogbeitrag zur Markteinführung eines als besonders nachhaltig beworbenen Produkts oder aussagekräftige Infografiken zur Klimastrategie im Intranet, die die eigenen Mitarbeitenden informieren sollen. Diese unterschiedlichen zielgruppenwirksamen Formate gilt es, den entsprechenden Nachhaltigkeitsschwerpunkten zuzuordnen und mit dem besagten roten Faden bis hin zu den Nachweisen aus dem Reporting zu verknüpfen. Für diesen roten Faden bieten sich technische Lösungen wie beispielsweise eine dynamische Website an, die den Datenfluss bündelt und ihn in Form eines Portals konstant nachvollziehbar hält. Gegenüber dem klassischen Nachhaltigkeitsbericht ergibt sich dadurch auch der Vorteil, dass verschiedene Zielgruppen zum gleichen Thema unterschiedlich angesprochen werden können, dem roten Faden folgend aber auf die gleichen Nachweise stoßen.

Von der Compliance-Aufgabe zur wertvollen Datenbasis

Während viele von der CSRD betroffene Unternehmen derzeit vor allem mit den neuen Anforderungen durch die „Compliance-Brille“ beschäftigt sind, eröffnet sich hier auch die Chance, diese Kosten als Investitionen zu nutzen und gleichzeitig die Nachhaltigkeitskommunikation auf ein neues Niveau zu heben. Insbesondere die Vorreiter unter den Unternehmen suchen bereits nach neuen Möglichkeiten, ihre ambitionierten Nachhaltigkeitsbestrebungen für Stakeholder wieder sichtbar zu machen. Die im Zuge der CSRD-Umsetzung aufwendig erhobenen Daten als Nachweis zu nutzen, ist sicherlich einer der vielversprechendsten Wege, um auch im Kontext der bevorstehenden Regulierungen der Nachhaltigkeitskommunikation erfolgreich zu agieren.

Schlagworte zum Thema:  Nachhaltigkeitsberichterstattung, CSRD, ESRS