Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Steuer Check-up 2025 / 2.11.6 Elektronische Kommunikation mit den Finanzbehörden

Durch eine Änderung im Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr. 387) wird die Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente an die Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach (mittels eines besonderen elektronischen Anwalts-, Notar- oder Steuerberaterpostfachs) grundsätzlich unzul...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.11.5 Verspätungszuschlag bei gesonderten Feststellungserklärungen

Für (verspätet abgegebene) Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, für Erklärungen zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und für Zerlegungserklärungen wird der Verweis auf die Ausnahmen vom automatischen Verspätungszuschlag (§ 152 Abs. 3 AO) durch das Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr. 387) auf die Fristverlängerung durc...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.11.3 Höhere Schwellenwerte für Aufbewahrungspflichten

Steuerpflichtige, die Überschusseinkünfte von bislang mehr als 500.000 EUR im Kalenderjahr erzielen, haben die Aufzeichnungen und Unterlagen über die den Überschusseinkünften zu Grunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten 6 Jahre aufzubewahren. In § 147a Abs. 1 AO wurde der für die Aufbewahrungspflicht für Überschusseinkünfte maßgebliche Schwellenwert durch das Wachstumsch...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.6.3 Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen

Nach Ablauf von sechs Monaten seit Bekanntgabe der Prüfungsanordnung können Steuerpflichtige aufgrund einer Neuregelung durch das DAC 7-Umsetzungsgesetz v. 19.12.2022 (BGBl 2022 S. 2730), die erstmals ab 1.1.2025 anzuwenden ist, schriftlich oder elektronisch durch ein (vollstreckbares) qualifiziertes Mitwirkungsverlangen nach § 200a Abs. 1 Satz 1 AO zur Erfüllung ihrer Mitwi...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.6.4 Internationales Risikobewertungsverfahren

Mit dem neuen § 89b AO wurde mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) erstmals eine Regelung für ein internationales Risikobewertungsverfahren gesetzlich normiert. Weist der im Rahmen eines internationalen Risikobewertungsverfahrens untersuchte Sachverhalt eines Steuerpflichtigen ein geringes Risiko auf, kann die Ermittlung der steuerlichen Verhältni...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.6.5 Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten / Bereitstellung zum Abruf

Verwaltungsakte können dem Steuerpflichtigen oder einer bevollmächtigten Person durch (elektronische) Bereitstellung zum Abruf bekannt gegeben werden (§ 122a AO). Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz v. 23.10.2024 (BGBl 2024 I Nr. 323) wird die bisher notwendige Einwilligung des Empfängers durch eine Widerspruchslösung (§ 122a Abs. 2 AO n.F.) ersetzt. Künftig soll die...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.6.7 Mitteilungsverpflichtung für elektronische Kassensysteme

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016 (BGBl S. 3152) wurde § 146a AO eingeführt, wonach ab dem 1.1.2020 die Pflicht besteht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem i. S. d. § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizi...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 3.4 Änderungen durch das MoPeG

Zum 1.1.2024 trat das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG, BGBl 2021 I S. 3436) in Kraft, mit dem u.a. die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit der GbR gesetzlich festgeschrieben wurde und das Gesamthandsprinzip abgeschafft wurde. Durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz (BGBl 2023 I Nr. 411) wurden zahlreiche Bestimmungen der AO an die Rechtslage n...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.6.2 Bindender Teilabschlussbescheid

Ebenfalls im Rahmen der Modernisierung des Steuerverfahrensrechts durch das DAC 7-Umsetzungsgesetz v. 19.12.2022 (BGBl 2022 S. 2730) wurde die Möglichkeit eines bindenden Teilabschlussbescheides eingeführt (§ 180 Abs. 1a AO). Damit können künftig einzelne, im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen gesondert festge...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.6.3 Vorabverständigungsverfahren

Mit Schreiben v. 26.6.2024 (BStBl 2024 I S. 1065) ändert das BMF den AEAO und äußert sich darin erstmals zu der mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) v. 2.6.2021 (BGBl 2021 I S. 1259) eingeführten Regelung für bi- und multilaterale Vorabverständigungsverfahren (§ 89a AO). Hinweis Mit dem AbzStEntModG hat der Gesetzgeber im Jahr 2021 mit § 89a AO e...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.6.4 Geänderte Bekanntgabefiktion

Mit dem Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) v. 15.7.2024 (BGBl 2024 I Nr. 236) wurde die sog. Zugangsfiktion bei der Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten mittels einfachem Brief von bisher 3 Tagen auf 4 Tage verlängert (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Ein postalisch übermittelter (inländischer) Steuerbescheid gilt danach künftig am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als ...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.3.6 Anforderungen der Verrechnungspreisdokumentation

Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) v. 23.10.2024 (BGBl 2024 I Nr. 323) wurden die Aufzeichnungspflichten für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen neu strukturiert und dabei teilweise erweitert. Künftig umfasst die Aufzeichnungspflicht gem. § 90 Abs. 3 Satz 2 AO neben der Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation auch ein...mehr

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Photovoltaik: Steuerfreie A... / 2.2 Nichtbeanstandungsregelung

In Folge der steuerlichen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022[1] hat die Finanzverwaltung eine Nichtbeanstandungsregelung zur steuerlichen Erfassung von Photovoltaikanlagen getroffen.[2] Aus Gründen des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsökonomie wird es ab 1.1.2023 nicht beanstandet, wenn ein Betreiber von Photovoltaikanlagen, ein Gewerbetreibender i. S. d. § 15 ESt...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 8.2 Gemeinnützigkeit: Umfang des Zweckbetriebs

Der Fall des BFH-Urteils v. 14.12.2023 (V R 28/21, BStBl 2024 II S. 425) betraf die Frage, ob Erträge eines gemeinnützigen Krankenhauses, die aus der Personal- und Sachgestellung an angestelltes ärztliches Personal resultierten, dem steuerbegünstigten Krankenhauszweckbetrieb (§ 67 Abs. 1 AO) oder dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 Abs. 1 AO) zuzure...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.12.6 Veräußerungsanzeige

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr. 387) wird eine elektronische Übermittlung der sog. Veräußerungsanzeige gesetzlich geregelt. Hinweis Bislang haben Gerichte, Behörden und Notare dem zuständigen Finanzamt die sog. Veräußerungsanzeige schriftlich nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten (§ 18 Abs. 1 Satz 1 GrEStG); § 22a Satz 3 GrEStG schl...mehr

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Photovoltaik: Steuerpflicht... / 2.1 Erklärungs- und Anzeigepflicht

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, ist verpflichtet, dies der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung mitzuteilen. Mit dieser Pflicht zur Gewerbeanmeldung ist zugleich auch die Verpflichtung, den eröffneten Betrieb dem Finanzamt mitzuteilen, erfüllt.[1] Praxis-Tipp Keine Anmeldung für Kleinstbetriebe Der Betrieb einer typischen Photovoltaikanlage führt zu keinem gewerbesteuerlich re...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.6.2 Neuregelungen für Joint Audits

Mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) setzte der Gesetzgeber im Bereich der Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten die Vorgaben der DAC7-Richtlinie (Änderung der EU-Amtshilferichtlinie) zu sog. Joint Audits ("gemeinsame Prüfungen") in einem neu eingefügten § 12a EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) national...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 1.3 Zinssatz für AdV-Zinsen

Bei erfolglosem Einspruch oder Klageverfahren ist ein ausgesetzter Steuerbetrag mit 6% pro Jahr zu verzinsen (AdV-Zinsen, § 237 AO). Der BFH hält den gesetzlichen Zinssatz von 6% pro Jahr für verfassungswidrig (BFH, Beschluss v. 8.5.2024, VIII R 9/23, BFH/NV 2024 S. 1207) und sieht in § 237 Abs. 1 Satz 1 AO einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Eine Ungleichbehandlung zwisch...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 5 Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Grundstücks: Übergangs- und Vertrauensschutz-Regelungen

Praktische Relevanz – Verfassungsrechtlicher Inhalt In der Beratungspraxis stellt sich bei Steuerpflichtigen mit Bezug zur Land- und Forstwirtschaft bei langen zeitlichen Verläufen in der Verpachtung oder Nichtbewirtschaftung die Frage, ob ihre landwirtschaftlichen Flächen noch Betriebsvermögen sind oder "schleichend" zum notwendigen Privatvermögen geworden sind. Relevant ist...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.6.1 Folgeänderungen Betriebsprüfungen

Im Rahmen des DAC 7-Umsetzungsgesetzes v. 19.12.2022 (BGBl 2022 S. 2730) wurde die Neuregelung des § 153 Abs. 4 AO eingeführt. Diese führt zu erweiterten Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Eine Anzeige- und Berichtigungspflicht besteht demnach, wenn Feststellungen aus einer Außenprüfung auch die Besteuerungsgrundlagen anderer, nicht geprüfte...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.9.15 Neue Grenze für die Ist-Versteuerung

Der Unternehmer kann beantragen, die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen (Ist-Versteuerung), wenn er eine der Voraussetzungen in § 20 Satz 1 Nr. 1-4 UStG erfüllt, u. a. dass er im vorangegangenen Kalenderjahr einen maßgeblichen Umsatz-Schwellenwert nicht überschreitet (§ 20 Satz 1 Nr. 1 UStG). Dieser Schwellenwert wurde durch das Wachstumschancengesetz v. ...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 3 Kapitalertragsteuer: Erweiterte Pflichten

Mit dem AbzStEntModG v. 2.6.2021 (BGBl 2021 I S. 1259) wurde in § 45b und § 45c EStG eine sog. "KapESt-Datenbank" bzw. "Steuerbescheinigungs-Datenbank" mit erweiterten Steuerbescheinigungspflichten und neuen Meldeverpflichtungen eingeführt. So sind etwa nach § 45b Abs. 9 EStG inländische börsennotierte Gesellschaften künftig verpflichtet, nach § 67d AktG Informationen über d...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.6.6 Einführungszeitpunkt der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Wirtschaftlich Tätige i. S. d. § 139a Abs. 3 AO erhalten zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr). Sie ist für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit – unabhängig von einer etwaigen Unterbrechung – gültig. Die dafür notwendige Wirtschaftsidentifikationsnummer-Verordnung (W-IdV) hat de...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.2.2 Gewerbesteuerzerlegung I: Zerlegungsmaßstab

Der Gewerbesteuermessbetrag muss gem. § 28 Abs. 1 GewStG auf diejenigen Gemeinden zerlegt werden, in denen der Gewerbebetrieb Betriebsstätten i.S.d. § 12 AO unterhält. Als Zerlegungsmaßstab gilt grundsätzlich das Verhältnis der Arbeitslohnsumme zu den gezahlten Arbeitslöhnen in den jeweiligen Betriebsstätten (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Werden ausschließlich Anlagen zur Erzeu...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.12.5 Nachbehaltensfristen bei den Steuervergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG

Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz (BGBl 2023 I Nr. 411) hat der Steuergesetzgeber auf die Abschaffung des für die grunderwerbsteuerlichen Begünstigungsvorschriften §§ 5, 6 und 7 Abs. 2 GrEStG maßgebenden Gesamthandsprinzips durch das MoPeG (BGBl 2021 I S. 3436) mit Wirkung zum 1.1.2024 reagiert und einen neuen § 24 GrEStG befristet für die Jahre 2024 bis 2026 eingefüh...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.1.1 Höhere Schwellenwerte für Buchführungspflichten

Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) wurden für nach dem 31.12.2023 beginnende Geschäftsjahre die Schwellenwerte in § 141 AO (Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger, entsprechend in § 241a HGB) von 600.000 EUR auf 800.000 EUR (Gesamtumsatz) und von 60.000 EUR auf 80.000 EUR (Gewinn aus Gewerbebetrieb bzw. Gewinn aus LuF) angehoben. Hi...mehr

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Photovoltaik: Steuerpflicht... / 5.2 Gewinnermittlung

Der Gewinn kann grundsätzlich durch eine einfache Gegenüberstellung der zugeflossenen Betriebseinnahmen und der abgeflossenen Betriebsausgaben im jeweiligen Jahr ermittelt werden – die sog. Einnahmen-Überschussrechnung . Dies gilt, wenn der Gewinn unter 80.000 EUR bzw. der Umsatz unter 800.000 EUR im Jahr liegt.[1] Diese Grenzen werden nur bei sehr großen Photovoltaikanlagen ...mehr

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Photovoltaik: Steuerfreie A... / 2.1 Erklärungs- und Anzeigepflicht

Grundsätzlich gilt: Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, ist verpflichtet, dies der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung mitzuteilen. Mit dieser Pflicht zur Gewerbeanmeldung ist zugleich auch die Verpflichtung, den eröffneten Betrieb dem Finanzamt mitzuteilen, erfüllt (§ 138 Abs. 1 AO i. V. m. § 14 GewO). Aus einer typischen kleineren Photovoltaikanlage ergibt sich regelmäßig kein...mehr

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Photovoltaik: Steuerpflicht... / 5.3 Betriebseinnahmen

Als Betriebseinnahmen gelten alle Erlöse oder Wertzugänge in Geld oder Geldeswert, soweit diese durch den Betrieb veranlasst sind, d. h. mit diesem sachlich zusammenhängen. Dies sind in erster Linie die Einnahmen aus dem Grundgeschäft einer Photovoltaikanlage – die Einspeisungsvergütungen des Netzbetreibers. Doch auch Einnahmen aus sog. Neben- oder Hilfsgeschäften sind zu be...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.7.6 Überarbeiteter AStG-Erlass

Vor dem Hintergrund der durch das ATAD-Umsetzungsgesetz v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 2035) zum 1.1.2022 u.a. neu gefassten Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung und zur Wegzugsbesteuerung sowie der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Steueroasenabwehrgesetz überarbeitete das BMF mit Schreiben v. 22.12.2023 seinen Erlass zu den Grundsätzen zur Anwendung des A...mehr

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Photovoltaik: Steuerfreie A... / 3.1 Steuerbefreiung

Daran hat sich auch aktuell nichts geändert. Jedoch sind die mit einer kleineren Photovoltaikanlage erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb nunmehr steuerfrei. Denn mit steuerlicher (unechter) Rückwirkung ab 1.1.2022 [1] hat der Gesetzgeber eine neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 72 EStG geschaffen. Diese Norm regelt, dass ab 2022 Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Be...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 3.3 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Anders als das notwendige Betriebsvermögen bietet gewillkürtes Betriebsvermögen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, da es bei Vorliegen der für die Zuordnung zum Betriebsvermögen erforderlichen steuerrechtlichen Voraussetzungen auf die Willensentscheidung des Steuerpflichtigen ankommt, ob das Wirtschaftsgut letztendlich zum Betriebsvermögen wird oder Privatvermögen bleibt ...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 2.4 Verpachtungs- und Vermietungsleistungen (insbesondere von Grundstücken)

Die langfristige Vermietung eines betriebsgewöhnlichen Ausrüstungsgegenstands, z. B. ab 12 Monaten, unterliegt der Regelbesteuerung (keine Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG).[1] Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Gerät auf unbestimmte Dauer mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit vermietet wird. Unter die Regelbesteuerung (also nicht unter § 24 UStG) fällt die Verpachtung/N...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.4.4 Erweiterte Grundstückskürzung und Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Für die erweiterte gewerbesteuerliche Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen grundsätzlich schädlich. Laut BFH muss die Betriebsvorrichtung aber auch selbst Gegenstand des Mietvertrags sein, was sich nach zivilrechtlichen Kriterien bestimme. Ist der vertragliche Ausschluss von Betriebsvorrichtungen im Mietvertrag zivil...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.5.2 Übermittlung der steuerlichen Schlussbilanz

Für Umwandlungen nach §§ 3 ff. UmwStG und §§ 11 ff. UmwStG ist die übertragende Körperschaft zur Erstellung einer steuerlichen Schlussbilanz auf den steuerlichen Übertragungsstichtag verpflichtet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 UmwStG). Aufgrund einer Änderung durch das Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr. 387) muss die Übermittlung dieser steuerlichen Schlussbilanz elek...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 7.1.2 Berücksichtigung von Schulden beim 90 %-Test

Bei der Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer kann das sog. begünstigte Betriebsvermögen zu 85 % steuerfrei bleiben (sog. Verschonungsabschlag, § 13a Abs. 1 ErbStG). Beim begünstigten Vermögen handelt es sich um das begünstigungsfähige Vermögen (§ 13b Abs. 1 ErbStG) abzüglich des schädlichen Verwaltungsvermögens (§ 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG). Der Verschonungsabschlag...mehr

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Photovoltaik: Steuerpflicht... / 5.1 Liebhaberei

Damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, ist – wie bereits kurz erwähnt – ein Streben nach einem sog. Totalgewinn erforderlich. In der Zeitspanne von Beginn der Tätigkeit bis zu deren Ende muss sich saldiert zumindest ein kleiner Gewinn ergeben. Ist das nicht der Fall, wird die Tätigkeit – nach den Umständen des Einzelfalls – als eine steuerlich nicht relevante Betätigun...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 5 Abgabenordnung

5.1 Weitergabe steuerlicher Daten durch Bewilligungsbehörden (§ 31a Abs. 1 AO) Durch einen neuen Satz 3 wird geregelt, dass die Bewilligungsbehörden Informationen über eine zu Unrecht erlangte Leistung aus öffentlichen Mitteln auch dann an Strafverfolgungsbehörden weiterleiten dürfen, wenn ihnen diese Informationen von Finanzbehörden nach § 31a AO offenbart wurden. Gilt ab 6.1...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 5.1 Weitergabe steuerlicher Daten durch Bewilligungsbehörden (§ 31a Abs. 1 AO)

Durch einen neuen Satz 3 wird geregelt, dass die Bewilligungsbehörden Informationen über eine zu Unrecht erlangte Leistung aus öffentlichen Mitteln auch dann an Strafverfolgungsbehörden weiterleiten dürfen, wenn ihnen diese Informationen von Finanzbehörden nach § 31a AO offenbart wurden. Gilt ab 6.12.2024 (Tag nach der Verkündung).mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 5.5 Verspätungszuschlag (§ 152 Abs. 6 Satz 1 AO) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Es wird klargestellt, dass bei Festsetzung eines Verspätungszuschlags wegen Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe einer Feststellungserklärung § 152 Abs. 3 Nr. 2 und 3 AO nicht entsprechend anzuwenden sind. Gilt ab 6.12.2024 (Tag nach der Verkündung).mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 5.3 Kommunikation mit der Finanzverwaltung (§ 87a Abs. 1 Satz 2 AO) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Die rechts- und steuerberatenden Berufe dürfen nur noch über das System ELSTER bzw. die Schnittstelle ERiC mit der Finanzverwaltung kommunizieren. Die besonderen elektronischen Anwalts- und Steuerberaterpostfächer (beA bzw. beSt), deren Nutzung in gerichtlichen Verfahren verpflichtend ist, wird grundsätzlich ausgeschlossen. Gilt ab 6.12.2024 (Tag nach der Verkündung).mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 5.4 Direktauszahlungsmechanismus (§ 139e AO) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Mit dem JStG 2022 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Zuspeicherung einer Kontoverbindung zur Identifikationsnummer-Datenbank geschaffen. Die zentrale Speicherung dieser Daten bildet die Grundlage für den Aufbau eines Direktauszahlungsmechanismus (DAM). Dieser soll eine schnelle und zugleich missbrauchssichere Auszahlung öffentlicher Leistungen ermöglichen (z. B. ...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 5.6 Hinterziehungszinsen (§ 235 Abs 5 AO) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Der neue Absatz soll eine durchgängige Verzinsung hinterzogener Vorauszahlungen mit 0,5 % pro Monat sicherstellen. Dazu wird das Ende des Zinslaufs ausdrücklich festgeschrieben. Die verschiedenen denkbaren Fallkonstellationen werden ausdrücklich geregelt. Keiner besonderen Regelung bedürfen die Fälle, in denen der Zinslauf der Hinterziehungszinsen zu hinterzogenen Vorauszahl...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 5.2 Vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr 27 AO)

In den Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke aufgenommen. Dies ist die vergünstigte Wohnraumüberlassung an Personen im Sinne des § 53. § 53 Nr. 2 soll mit der Maßgabe anzuwenden sein, dass die Bezüge nicht höher sein dürfen als das Fünffache des Regelsatzes der Sozialhilfe i.S.d. § 28 SGB XII; bei Alleinstehenden oder Alleinerziehende...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 11. Verfahren/Veranlagung

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 9. Stiftungen

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.16 Abfrage der steuerlichen Identifikationsnummer (§ 22a Abs. 2 Satz 10 und 12 EStG) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Es wird eine "vorzeitige" Befugnis für die Abfrage der steuerlichen Identifikationsnummer durch mitteilungspflichtige Stellen nach § 139b AO geschaffen, sofern die Erhebung der Identifikationsnummer zur Durchführung des Rentenübersichtsgesetzes erforderlich ist. Gilt ab 1.1.2027.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.28 Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (§ 50d Abs. 15 EStG)

Wenn die in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung enthaltene Regelung für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit dem Artikel des OECD-Musterabkommens folgt, sieht Textziffer 2.6 des OECD-Kommentars zu Artikel 15 vor, dass der Arbeitslohn, den ein von seiner Tätigkeit freigestellter Arbeitnehmer für die Zeit vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erhält, in de...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 4.1 Schlussbilanz bei Umwandlung (§ 3 Abs. 2a UmwStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Erstmals regelt eine Frist die Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz. Zudem wird ausdrücklich geregelt, dass der für die elektronische Übermittlung von Bilanzen maßgebliche § 5b EStG entsprechend gilt. Anders als im Regierungsentwurf wird die Frist zur Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz an die nach § 149 AO maßgebende Frist zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärung für d...mehr