Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Neuerungen im Recht der Auß... / 7. Teilabschlussbescheid (§ 180 Abs. 1a AO n.F.)

Völlig neu ist der nunmehr rechtlich mögliche Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO n.F. Danach können vor Ergehen eines Bp-Berichts einzelne abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen im Rahmen einer Außenprüfung gesondert festgestellt werden. In der Literatur wird diese Möglichkeit zutreffend begrüßt (Dißars, Stbg 2023, 307 [308]; Carlé, kösdi 2023, 23524 [23531]). Der Steue...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 3. Besonderheiten in Beratenenfällen (§§ 109 Abs. 2, 149 Abs. 3 AO)

a) Grundsätze Unverschuldete Verhinderung maßgeblich: Eine Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen durch das FA ist nach § 109 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO i.V.m. § 149 Abs. 3 AO nur dann möglich, wenn der Steuerpflichtige ohne Verschulden daran gehindert ist oder war, die Erklärungsfrist einzuhalten (sog. unverschuldete Verhinderung). Zu beachten ist, dass da...mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / 8. Änderungen im Zusammenhang mit der Prüfungsanordnung (§ 197 AO n.F.)

a) Anforderung von Unterlagen bereits vor Prüfungsbeginn Neu ist, dass die FinBeh. den Steuerpflichtigen mit der Prüfungsanordnung unter Fristsetzung zur Vorlage von aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtigen Unterlagen oder maschinellen Übertragung von Daten auffordern kann (§ 197 Abs. 3 S. 1 und 2 AO n.F.). Dies stellt einen eigenständigen VA (§ 118 AO) dar, muss aber zei...mehr

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Die Abgabepflicht- und -frist von Steuererklärungen: Praxisprobleme und Rechtsschutzaspekte bei Fristverlängerungsanträgen in Beratenenfällen (AO-StB 2024, Heft 8, S. 250)

Dipl. Fw. (FH) Pascal Bender[*] Die Abgabefrist von Steuererklärungen ist eine der wichtigsten Fristen steuerlicher Berater. In sog. Beratenenfällen gibt es mit dem FA häufig Streit darüber, wann Fristverlängerungsanträgen mit Hinblick auf § 109 Abs. 2 AO und einer unverschuldeten Verhinderung stattzugeben ist. Der Beitrag beleuchtet die Abgabepflicht- und fristen, Folgen de...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 2. Folgen der Nichtabgabe

Wird eine Steuererklärung trotz bestehender gesetzlicher Abgabeverpflichtung nicht eingereicht, so können die Rechtsfolgen vielfältig sein. Erinnerung: In der Praxis wird das FA die Abgabe zunächst regelmäßig anmahnen und an die Abgabe erinnern. Dies geschieht häufig durch interne, IT-gestützte Vergleiche zwischen dem Soll- und Ist-Bestand der Steuererklärungen sowie maschine...mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / b) Prüfungsschwerpunkte

Nach § 197 Abs. 4 AO n.F. sollen die auf Grund des § 197 Abs. 3 AO n.F. aus den angeforderten Unterlagen von der FinVerw. erarbeiteten Prüfungsschwerpunkte dem Steuerpflichtigen mitgeteilt werden, ohne dass die Prüfung hierdurch i.S.d. § 194 AO sachlich eingeschränkt wäre. Die Gesetzesbegründung sieht hierin sowohl einen Vorteil für den Prüfer, dem die Unterlagen früher als ...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 1. Grundlagen der Abgabepflicht

Abgabepflicht: Eine Abgabepflicht von Steuererklärungen kann grundsätzlich aus zweierlei Gründen bestehen: Zum einen aufgrund gesetzlicher Anordnung (§ 149 Abs. 1 S. 1 AO) i.V.m. den jeweiligen Einzelsteuergesetzen und zum anderen aufgrund behördlicher Anordnung (§ 149 Abs. 1 S. 2 AO) wie z.B. hinsichtlich der expliziten Anforderung einer Erbschaftsteuererklärung in Erbfällen ...mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / c) Frist zur Bekanntgabe der Prüfungsanordnung in Beraterfällen

§ 197 Abs. 5 AO n.F. stellt ebenfalls ein beachtliches Novum zum Zweck der Beschleunigung von Außenprüfungen dar. Danach sollen Prüfungsanordnungen, die Steuerbescheide auf Grund von ESt-, GewSt-, KSt-Erklärungen und Erklärungen zur gesonderten Feststellung betreffen, die von einem Steuerberater eingereicht wurden, bis zum Ende des zweiten auf die Bekanntgabe des jeweiligen ...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 2. Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag

Ermessensentscheidung: Die Entscheidung, ob dem Fristverlängerungsantrag stattgegeben wird, ist – vorbehaltlich § 109 Abs. 2 AO – eine Ermessensentscheidung des FA. Gemäß § 109 Abs. 1 S. 2 AO ist dabei auch eine rückwirkende Fristverlängerung grundsätzlich möglich. Das FA hat insoweit im pflichtgemäßen Ermessen (§ 5 AO) darüber zu befinden, ob dem Fristverlängerungsantrag dem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4 Ursprünglich fand sich der Regelungsinhalt in § 11 UStG 1951 (Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung). Schon damals war der maßgebliche Zeitraum, für den die Steuer zu berechnen und zu erklären war, das Kj. Mit der Einführung der nichtkumulativen Allphasen-Steuer zum 1.1.1968 wurde die Vorschrift zu § 16 UStG und um Regelungen über die Absetzung der Vorsteuerbeträg...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 1. Vorbemerkungen

Umfangreiche Kasuistik: Bei der Prüfung der unverschuldeten Verhinderung hinsichtlich Wiedereinsetzungsgründen i.S.d. §§ 110 AO, 56 FGO hat sich eine umfangreiche Kasuistik durch die höchstrichterliche Rechtsprechung herausgebildet, die auch im Rahmen von § 109 Abs. 2 AO heranzuziehen ist. Im Folgenden sollen daher in Bezug auf Beratenenfälle ausgewählte Rechtsprechungsbeisp...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 1. Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags als Verwaltungsakt

Verwaltungsakt: Die Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags stellt einen (belastenden) sonstigen Verwaltungsakt dar (vgl. BFH v. 19.6.2001 – X R 83/98, AO-StB 2001, 212; vgl. Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 109 AO Rz. 9 [03/2024]; Dißars in Nöcker/Zugmaier, AO, 1. Aufl., § 109 AO Rz. 27 [02/2024]).mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / a) Anforderung von Unterlagen bereits vor Prüfungsbeginn

Neu ist, dass die FinBeh. den Steuerpflichtigen mit der Prüfungsanordnung unter Fristsetzung zur Vorlage von aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtigen Unterlagen oder maschinellen Übertragung von Daten auffordern kann (§ 197 Abs. 3 S. 1 und 2 AO n.F.). Dies stellt einen eigenständigen VA (§ 118 AO) dar, muss aber zeitgleich mit der Prüfungsanordnung erfolgen (Hannig in Pf...mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / 12. Erprobung alternativer Prüfungsmethoden (Art. 97 § 38 EGAO)

Tax Compliance: Eine Neuerung ganz besonderer Art befindet sich an versteckter Stelle, nämlich in Art. 97 § 38 EGAO: Wenn eine Außenprüfung bei einem Steuerpflichtigen stattgefunden hat, bei welcher die Wirksamkeit eines von diesem eingesetzten Steuerkontrollsystems überprüft wurde und kein relevantes steuerliches Risiko besteht, kann die FinBeh. im Benehmen mit dem BZSt dem...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 3. Weitere verfahrensrechtliche Implikationen

Festsetzungsfrist: Verfahrensrechtlich hat die Verletzung der Abgabepflicht noch weitere Folgen, denn durch die Nichtabgabe bzw. verspätete Abgabe verzögert sich der Beginn der Festsetzungsfrist (§ 170 Abs. 2 Nr. 1 AO, sog. Anlaufhemmung), so dass mittelbar durch den späteren Beginn der Festsetzungsfrist auch das Ende der – im Regelfall vierjährigen – Festsetzungsfrist hinau...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / b) Unverschuldete Verhinderung in Beratenenfällen als Anknüpfungspunkt

Gesetzgeberischer Wille: Damit überhaupt eine Ermessensentscheidung des FA eröffnet ist, muss eine unverschuldete Verhinderung vorliegen. Hierzu werden nach h.M. die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur unverschuldeten Verhinderung bei der Wiedereinsetzung nach den §§ 110 AO, 56 FGO auch in Bezug auf § 109 Abs. 2 AO herangezogen (vgl. zum gesetzgeberischen Will...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / a) Grundsätze

Unverschuldete Verhinderung maßgeblich: Eine Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen durch das FA ist nach § 109 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO i.V.m. § 149 Abs. 3 AO nur dann möglich, wenn der Steuerpflichtige ohne Verschulden daran gehindert ist oder war, die Erklärungsfrist einzuhalten (sog. unverschuldete Verhinderung). Zu beachten ist, dass das Verschulden...mehr

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Rückforderung von Corona-Hi... / IV. Fazit

Die Gründe für die Rückforderungsbescheide sind zahlreich. Die Bewilligungsbehörden sind jedoch zwingend an ihre eigenen Richtlinien und FAQs gebunden. Daher sollten bei jedem Rückforderungs- bzw. Schlussablehnungsbescheid die Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfsverfahren geprüft werden, bevor die erhaltenen Gelder zurückgezahlt werden und das betroffene Unternehmen in Zahlun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Abgabepflicht- und -fri... / 4. Außersteuerliche Implikationen

Verwaltungsrecht: Kommt der Steuerpflichtige seinen Erklärungspflichten nicht bzw. nicht rechtzeitig nach, so kann dies bei Gewerbetreibenden zur Unzuverlässigkeit führen, die als Ultima Ratio in einer Gewerbeuntersagung durch das zuständige Gewerbeamt münden kann (§ 35 Abs. 1 S. 1 GewO) (so auch Rosenke in BeckOK/AO, § 149 AO Rz. 325 [04/2024]). Strafrecht: Durch die Nichtab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Anordnung durch das FA (§ 16 Abs. 4 UStG)

Rz. 18 Nach § 16 Abs. 4 UStG kann das FA einen kürzeren Besteuerungszeitraum als das Kj. bestimmen, wenn der Eingang der Steuer gefährdet erscheint oder wenn der Unternehmer damit einverstanden ist. Dass in § 16 Abs. 4 auch Abs. 3 UStG erwähnt ist, lässt den Schluss zu, dass das FA sowohl den vollen Besteuerungszeitraum (Kj.) als auch den schon nach § 16 Abs. 3 UStG verkürzten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Regelmäßiger Besteuerungszeitraum (§ 16 Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 6 Der Besteuerungszeitraum ist bei der Abschnittsbesteuerung (Rz. 2) das Kj. (§ 16 Abs. 1 S. 2 UStG). Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer für Ertragsteuerzwecke seinen Gewinn nach einem vom Kj. abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr ist dem Umsatzsteuerrecht im Gegensatz zu § 4a Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG fremd. Rz. 7 Der Besteuerungsz...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 2. Beratenenfälle

Regelabgabefrist In sog. Beratenenfällen, d.h. solche Fälle, in denen der Personenkreis der §§ 3, 4 StBerG mit der Erstellung der jeweiligen Jahressteuererklärungen beauftragt ist (insb. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie die entsprechenden Berufsausübungsgesellschaften), richtet sich die Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO und endet regelmäßig am letzten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowakei / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kasachstan / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Montenegro / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Spanien / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Portugal / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Portugal hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Norwegen / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Norwegen hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Russland / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 1.9.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Schweden und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Schweden nachzuwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Luxemburg / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Luxemburg hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowenien / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

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Türkei / 1.9.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in der Türkei und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in der Türkei nach...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / a) Arbeitsüberlastung

Arbeitsüberlastung erfüllt die Voraussetzungen einer unverschuldeten Verhinderung nicht, so dass Fristverlängerungsanträge, die darauf gestützt werden, zurückzuweisen sind (BFH v. 7.12.2007 – XI B 21/06; BFH v. 5.11.2003 – I B 99-101/03; BFH v. 27.7.2003 – IV B 27/02). Dies ist nur konsequent, denn steuerliche Berater unterliegen berufsständisch und haftungsrechtlich besonde...mehr

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Polen / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Polen hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Einkünf...mehr

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Serbien / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

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Kasachstan / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Kasachstan hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

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Spanien / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Spanien hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Einkü...mehr

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Ukraine / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Spanien / 1.9.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Spanien und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Diese können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Spanien nachzuweis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Norwegen / 1.8.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Anrechnung der ausländischen Steuer Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Norwegen und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Diese können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Norwegen nachzuweisen [...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Türkei / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Türkei hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Einkün...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowenien / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Finnland hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kosovo / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Luxemburg / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Norwegen / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

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Liechtenstein / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Liechtenstein / 1.8.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Anrechnung der ausländischen Steuer Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Liechtenstein und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Liechtenstein nach...mehr