Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 2.4 Rücknahme und Widerruf

Der Bescheid, der einen Billigkeitserlass ausspricht, ist ein begünstigender Verwaltungsakt. Ist er rechtswidrig, insbesondere weil die Voraussetzungen für den Billigkeitserlass nicht vorliegen, kann er zurückgenommen werden.[1] Das kann z. B. der Fall sein, wenn der Steuerpflichtige den Erlass mit unrichtigen Angaben zu seiner Erlassbedürftigkeit erwirkt hat. Da die Rücknah...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / Zusammenfassung

Überblick Erlass bedeutet den Verzicht des Steuergläubigers auf "Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis" i. S. d. § 37 AO. Grundsätzlich sind die Finanzbehörden verpflichtet, durch Bescheid festgesetzte Steuern oder andere auf Zahlung gerichtete Ansprüche zu erheben (Erhebungsverfahren) oder beizutreiben (Vollstreckungsverfahren). Im Einzelfall kann dies jedoch aus bestimmt...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 5.2 Ausnahme: Rückwirkende Aufhebung oder Änderung

Eine erteilte verbindliche Zusage kann nach § 207 Abs. 3 AO rückwirkend nur aufgehoben oder geändert werden, wenn der Steuerpflichtige zustimmt oder er die verbindliche Zusage durch unlautere Mittel wie arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung[1] erwirkt hat. Auch wenn § 207 Abs. 3 AO die Vorschrift des § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO nicht ausdrücklich benennt, dürfte eine rückwirk...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / Zusammenfassung

Überblick Im Anschluss an eine Außenprüfung soll die Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen auf Antrag verbindlich zusagen, wie ein für die Vergangenheit geprüfter und im Prüfungsbericht dargestellter Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandelt wird, wenn die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behandlung für die geschäftlichen Maßnahmen des Steuerpflichtigen von Bede...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 1 Abgrenzung zur tatsächlichen Verständigung und zur verbindlichen Auskunft

Die Begriffe Zusage und Auskunft werden in der Praxis häufig verwechselt. Von der verbindlichen Zusage nach § 204 AO, die ein Verwaltungsakt[1] ist, sind zu unterscheiden die tatsächliche Verständigung über einen der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden konkreten, bereits abgeschlossenen Sachverhalt[2] und die verbindliche Auskunft mit Bindungswirkung nach § 89 Abs. 2 AO [3] übe...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.4 Ablaufhemmung durch Steuerfahndung

Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit einer Steuerfahndung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen i. S. d. § 208 Abs. 1 AO begonnen, läuft die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 5 Satz 1 AO insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind. Das Gleiche gilt nach Satz 2, wenn dem Steue...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 4 Kein Anspruch auf verbindliche Zusage

Die Erteilung und die Ablehnung der verbindlichen Zusage sind Verwaltungsakte.[1] Gegen diese kann Einspruch[2] eingelegt bzw. nach einer Einspruchsentscheidung Anfechtungs- und Verpflichtungsklage[3] erhoben werden. Achtung Verbindliche Zusage steht im Ermessen des Finanzamts § 204 AO stellt die Erteilung der verbindlichen Zusage bei Vorliegen der Voraussetzungen in das "pfli...mehr

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Änderungsvorschriften / 1.2.2 Widerruf begünstigender Verwaltungsakte

Ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt darf nur widerrufen werden, wenn eine der Voraussetzungen des § 131 Abs. 2 AO erfüllt ist: Der Widerruf ist im Gesetz oder im Verwaltungsakt vorbehalten, z. B. im Stundungsbescheid, Bescheid über die Aussetzung der Vollziehung.[1] Der Verwaltungsakt, z. B. Stundungsbescheid, enthält eine Auflage, die der Steuerpflichtige nicht (in...mehr

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Änderungsvorschriften / 2.2 Offenbare Unrichtigkeiten

Das mechanische Versehen muss "offenbar" sein, d. h., es muss für einen objektiven Dritten durchschaubar, erkennbar, eindeutig oder augenfällig sein. Dabei muss der Fehler nicht aus dem Steuerbescheid selbst erkennbar sein. Ein typischer Fall ist z. B. gegeben, wenn eine vom Sachbearbeiter vorgesehene oder durch interne Dienstanweisungen angeordnete Nebenbestimmung versehent...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung

Stellt der Steuerpflichtige fest, dass ein Steuerbescheid fehlerhaft ist, wird er i. d. R. Einspruch [1] einlegen. Er kann aber die Änderung des Bescheids auch anstelle des Einspruchs durch einen Antrag auf "schlichte" Änderung des Bescheids gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO erreichen. Voraussetzung ist allerdings, dass er diesen Antrag vor Ablauf der 1-monatigen Ei...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 8.2 Bestimmung des Gegenstandswerts durch Antragsteller

Der Antragsteller soll den Gegenstandswert in seinem Antrag selbst bestimmen und dafür eine Begründung liefern.[1] Die Finanzbehörde soll dieser Angabe seitens des Steuerpflichtigen folgen, soweit sie nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt.[2] Fehlen schlüssige und nachvollziehbare Angaben zum Gegenstandswert oder sind sie unzureichend, wird das Finanzam...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.5 Ablaufhemmung bei vorläufiger Steuerfestsetzung

Bei einer vorläufigen Steuerfestsetzung wegen ungewisser Tatsachen i. S. d. § 165 Abs. 1 Satz 1 AO endet die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 8 Satz 1 AO nicht vor Ablauf eines Jahres, nachdem die Finanzbehörde von der Beseitigung der Ungewissheit Kenntnis erhalten hat. Bei einer vorläufigen Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO wegen ungewisser Vorschriften i. V. m...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 2.1 Beginn und Ende der Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist beträgt gem. § 228 Satz 2 AO 5 Jahre, in Fällen der §§ 370, 373 oder 374 AO 10 Jahre.[1] Sie beginnt gem. § 229 Abs. 1 Satz 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Anspruch erstmals fällig [2] geworden ist.[3] Bei den Fälligkeitssteuern (insb. Umsatz- und Lohnsteuer), die unabhängig von einer Festsetzung fällig werden, gibt es eine Anlaufhemmun...mehr

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Gesamtschuldverhältnis / 2.4 Form und Inhalt des Aufteilungsbescheids

Über einen Aufteilungsantrag ist gem. § 279 Abs. 1 AO nach Einleitung der Vollstreckung durch schriftlichen oder elektronischen Bescheid (Aufteilungsbescheid) gegenüber den Beteiligten, also den zusammenveranlagten Ehegatten, zu entscheiden. Er ist also beiden Ehegatten nach § 122 AO bekannt zu geben. Sind die Voraussetzungen für eine Aufteilung erfüllt, besteht ein Rechtsans...mehr

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Gesamtschuldverhältnis / 1 Bedeutung und Wirkung

Die Gesamtschuld besteht – ebenso wie im bürgerlichen Recht[1] – darin, dass jeder Gesamtschuldner nach § 44 Abs. 1 Satz 2 AO die ganze Leistung schuldet. Dem Finanzamt steht es dabei frei, die Leistung ganz oder auch nur zu einem Teil von dem einen oder anderen oder allen Schuldnern zu verlangen. Es hat nur darauf zu achten, dass die Leistung insgesamt nur einmal erfüllt wi...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 6 Widerruf und Aufhebung einer Auskunft

Eine verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO kann unter den Voraussetzungen der §§ 129–131 AO berichtigt, zurückgenommen und widerrufen werden.[1] Die Korrektur einer verbindlichen Auskunft mit Wirkung für die Vergangenheit kommt danach insbesondere in Betracht, wenn die Auskunft durch unlautere Mittel wie arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt worden ist ode...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.5.3 Unterlassene Berücksichtigung eines Sachverhalts

Ist ein bestimmter Sachverhalt in einem Steuerbescheid – zugunsten oder zuungunsten des Steuerpflichtigen – nicht berücksichtigt worden in der für den Steuerpflichtigen erkennbaren Annahme, dass er in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen ist, und stellt sich diese Annahme später als unrichtig heraus, kann gem. § 174 Abs. 3 AO der fehlerhafte Steuerbescheid insowei...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 10 Gebühren für verbindliche Auskunft als steuerliche Nebenleistung

Die Auskunftsgebühr nach § 89 Abs. 3 AO ist ihrem materiellen Gehalt nach eine steuerliche Nebenleistung gem. § 3 Abs. 4 Nr. 7 AO und unterliegt dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 3 letzter Halbs. EStG.[1] Hat eine Kapitalgesellschaft eine verbindliche Auskunft im Hinblick auf Körperschaft- und Gewerbesteuer beantragt, gehört die dafür zu zahlende Gebühr[2] gem. § 3 Abs. 4 Nr. 7 A...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 2.3 Form und Inhalt der Zusage

Form und Inhalt der Zusage sind in § 205 AO [1] geregelt. Die verbindliche Zusage muss ausdrücklich[2] und laut Gesetz schriftlich erfolgen und als verbindlich gekennzeichnet sein sowie eine Angabe dazu enthalten, für welche (zukünftigen) Zeiträume die Zusage gelten soll.[3] Eine das Finanzamt bindende Zusage kann grundsätzlich auch mündlich gegeben werden. Da bei mündlichen ...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 5 Bindungswirkung einer erteilten Auskunft

Weicht der später verwirklichte Sachverhalt von dem der Auskunft zugrunde gelegten Sachverhalt nicht oder nur unwesentlich ab, ist die von der zuständigen Finanzbehörde erteilte verbindliche Auskunft für die Besteuerung des Antragstellers grundsätzlich bindend.[1] Die Bindungswirkung tritt daher nicht ein, wenn der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt mit dem bei der Beantra...mehr

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Änderungsvorschriften / 2.4 Durchführung einer Berichtigung

Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 129 AO besteht nach Satz 2 bei berechtigtem Interesse eines Beteiligten (damit soll ein Berichtigungszwang für unbedeutende Fehler, z. B. Rechtschreibfehler, ausgeschlossen werden) ein Rechtsanspruch auf die Berichtigung. Im Übrigen liegt sie im pflichtgemäßen Ermessen i. S. d. § 5 AO der Behörde, das zu begründen ist. Eine besondere B...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 4.1 Gegenstand der verbindlichen Auskunft

Die verbindliche Auskunft ist ein Verwaltungsakt.[1] Der Auskunft ist der vom Antragsteller vorgetragene Sachverhalt zugrunde zu legen.[2] Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, eigens für die zu erteilende Auskunft Ermittlungen durchzuführen. Es soll aber dem Antragsteller Gelegenheit zum ergänzenden Sachvortrag geben, wenn dadurch eine Entscheidung in der Sache ermöglicht w...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 4.1.3 Schriftform oder elektronische Form erforderlich

Die verbindliche Auskunft (auch wenn sie nicht der Rechtsauffassung des Antragstellers entspricht) und die Ablehnung der Erteilung einer verbindlichen Auskunft sind schriftlich oder elektronisch zu erteilen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Die Bekanntgabe richtet sich nach § 122 AO und § 122a AO. In den Fällen des § 1 Abs. 2 StAuskV ist die Auskunft allen Be...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.7.2 Definition des rückwirkenden Ereignisses

Was unter einem rückwirkenden Ereignis zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht näher bestimmt. Es genügt nicht, dass das spätere Ereignis (= alle rechtlich bedeutsamen Vorgänge; dazu gehören nicht nur solche mit ausschließlich rechtlichem Bezug, sondern auch tatsächliche Lebensvorgänge) den für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhalt anders gestaltet. Die Änderung muss sich ...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 1 Verbindliche Auskunft: Steuerliche Absicherung für geplante Vorhaben

Die verbindliche Auskunft soll es Steuerpflichtigen ermöglichen, die steuerlichen Konsequenzen genau bestimmter Sachverhalte bereits vor ihrer Verwirklichung abzuschätzen. Die Bearbeitung dieser Anträge stellt eine individuelle Leistung der Finanzverwaltung gegenüber dem Antragsteller dar. Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft steht im Ermessen der Finanzbehörde.[1] Die ...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.2 Änderung aufgrund unlauterer Mittel

Steuerbescheide können gem. § 172 Abs. 1 Nr. 2c AO geändert werden, soweit sie durch unlautere Mittel, wie arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt worden sind. Bei einer arglistigen Täuschung, die nur den Sachverhalt und nicht die rechtliche Würdigung betreffen kann[1], ist i. d. R. auch eine Änderung wegen neuer Tatsachen nach § 173 AO möglich. Daher spielt di...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 6.2 Anhörungsrecht vor Änderung der Auskunft

Der betroffene Steuerpflichtige muss vor Korrektur einer verbindlichen Auskunft gem. § 91 Abs. 1 AO gehört werden.[1] Er sollte sich bei der Anhörung auf die Möglichkeit der Behörde berufen, aus Billigkeitsgründen von einem Widerruf der verbindlichen Auskunft abzusehen oder die Wirkung des Widerrufs zu einem späteren Zeitpunkt eintreten zu lassen. Eine solche Billigkeitsmaßna...mehr

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Stundung und Fälligkeit von... / 2.4 Widerruf

Der Widerruf einer (rechtmäßigen) Stundung kommt vor allem in Betracht, wenn die Stundung mit einem Widerrufsvorbehalt, einer Auflage oder einer Bedingung versehen ist.[1] Das Finanzamt versieht Stundungen i. d. R. mit dem Vorbehalt des Widerrufs. Dies bedeutet aber nicht, dass es nach Belieben die Stundung widerrufen kann. Zulässig ist dies nur bei einem sachlich zu rechtfe...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 8.1 Bagatellgrenze bei verbindlicher Auskunft

Beträgt der Gegenstandswert weniger als 10.000 EUR, wird keine Gebühr erhoben.[1] Maßgebend für die Bestimmung des Gegenstandswerts ist die steuerliche Auswirkung des vom Antragsteller dargelegten Sachverhalts. Diese wird in der Weise ermittelt, dass der Steuerbetrag, der bei Anwendung der vom Antragsteller vorgetragenen Rechtsauffassung entstehen würde, dem Steuerbetrag gege...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.5.1 Überblick

Die Änderungsvorschrift des § 174 AO will das komplizierte Problem sich widerstreitender Steuerfestsetzungen für bestimmte Fälle lösen, in denen aus einem Sachverhalt steuerliche Schlussfolgerungen gezogen wurden, die zueinander im Widerspruch stehen. Mit den Regelungen in Abs. 1 bis 3 soll sichergestellt werden, dass ein bestimmter steuerlich relevanter Sachverhalt, der nur ...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1 Festsetzungsverjährung

Nach Ablauf der Festsetzungsfrist ist eine Steuerfestsetzung nicht mehr zulässig. Entsprechend darf ein Steuerbescheid gem. § 169 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO auch nicht mehr aufgehoben, geändert oder berichtigt werden. Mit Ablauf der Festsetzungsfrist erlischt gem. § 47 AO der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis. Für steuerliche Nebenleistungen gelten die Vorschriften über di...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.2 Wahrung der Festsetzungsfrist

Die Festsetzungsfrist ist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO gewahrt, wenn der Steuerbescheid oder im Fall des § 122a AO [1] die elektronische Benachrichtigung noch vor Ablauf der Frist den Bereich der zuständigen Finanzbehörde verlassen hat. Dies gilt nicht, wenn der Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen nicht zugeht.[2] Praxis-Beispiel Wahrung der Festsetzungsfrist durch recht...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 6 Verbindliche Zusagen im Zusammenhang mit einem Sanierungserlass

In den Fällen, in denen eine verbindliche Zusage[1] zur Anwendung des Sanierungserlasses bis (einschließlich) zum 8.2.2017 erteilt wurde, ist diese nicht nach § 130 Abs. 2 Nr. 4 AO zurückzunehmen, wenn der Forderungsverzicht der an der Sanierung beteiligten Gläubiger bis zur Entscheidung über die Aufhebung oder Rücknahme der verbindlichen Auskunft oder verbindlichen Zusage g...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 3.3 Welches Finanzamt zuständig ist

Den Antrag auf Erteilung einer Auskunft muss der Steuerpflichtige grundsätzlich bei dem Finanzamt stellen, das im Fall der Besteuerung des Sachverhalts voraussichtlich örtlich zuständig sein wird.[1] Dies ist keinesfalls immer das (bisherige) Wohnsitzfinanzamt! Die Zuständigkeit nach § 89 Abs. 2 Satz 2 AO knüpft an die künftigen steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtige...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 1.2.3 Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige hat, wenn er sich auf seine Erlassbedürftigkeit beruft, bei deren Aufklärung mitzuwirken.[2] Er hat insbesondere seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Einzelnen darzulegen und nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen. Jedenfalls sollte die ggf. noch ausstehende Einkommensteuererklärung für das letzte abgelaufene Kalenderjahr abgegeben werd...mehr

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Stundung und Fälligkeit von... / 1.3 Sicherheitsleistung

Die Stundung soll nach § 222 Satz 2 AO i. d. R. nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werden. Diese vom Gesetz aufgestellte Regel ist in der Praxis die Ausnahme. Zum einen ist der Aufwand der Sicherheitsleistung bei relativ kleinen Beträgen und kurzfristiger Stundung zu hoch, sodass nur bei großen Beträgen und langfristigen Stundungen eine Sicherheit zweckmäßig ist. Zum ande...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 2.3 Entscheidung über den Antrag

Auch hier ist Schriftform nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber üblich. Das Finanzamt wird also den Erlass durch einen schriftlichen Bescheid aussprechen oder ablehnen. Auch ein Teilerlass ist möglich, also teilweise Stattgabe und teilweise Ablehnung eines Erlassantrags. Die Finanzämter sind in solchen Fällen angewiesen, den Erlass grundsätzlich erst nach Tilgung des verb...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 3 Rechtsbehelfe

Gegen die (teilweise) Ablehnung eines Erlassantrags ist der Einspruch gegeben. Über ihn entscheidet die Behörde, die den Erlassantrag abgelehnt hat, also das Finanzamt. Im Fall der Ablehnung durch Einspruchsentscheidung sind die Ermessenserwägungen im Einzelnen darzulegen. Wird ein Teilerlass mit dem Einspruch angefochten, ist das Finanzamt nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO verfah...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 8 Gebührenpflicht der Antragsbearbeitung

Der Gebührenzweck der Auskunftsgebühr für eine verbindliche Auskunft ist durch den der Finanzbehörde angefallenen Bearbeitungsaufwand und durch den Vorteil des Steuerpflichtigen, der sich aus der Bindungswirkung der verbindlichen Auskunft ergibt, gerechtfertigt. Geregelt ist die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte des Finanzamts in § 89 Abs. 3–7 AO.[1] Die Gebührenpfli...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 4.1.5 Finanzamt soll für Anträge schnell entscheiden

§ 89 Abs. 2 Satz 4 AO in der Fassung ab 1.1.2017[1] bestimmt, dass über den Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft innerhalb von 6 Monaten ab Eingang des Antrags bei der zuständigen Finanzbehörde entschieden werden soll.[2] Kann die Finanzbehörde nicht innerhalb dieser Frist über den Antrag entscheiden, ist dies dem Antragsteller unter Angabe der Gründe mitzuteile...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 8.7 Mehrfache Festsetzung der Gebühr für eine verbindliche Auskunft (mehrere Sachverhalte)

Beinhaltet eine Antragsschrift mehrere voneinander abgrenzbare Sachverhalte und werden zu jedem Sachverhalt konkrete Rechtsfragen gestellt, handelt es sich um mehrere Anträge auf Erteilung der verbindlichen Auskunft, die in einem Schriftsatz zusammengefasst sind. Lt. FG München erfolgt eine mehrfache Festsetzung der Gebühr für eine verbindliche Auskunft bei geplanter Übertra...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 3 Bindungswirkung zugunsten des Steuerpflichtigen

Die wirksame Zusage bindet die Finanzbehörde.[1] Voraussetzung ist allerdings, dass sich der in späteren Veranlagungszeiträumen verwirklichte Sachverhalt mit dem in der verbindlichen Zusage zugrunde liegenden Sachverhalt – zumindest in wesentlichen Punkten – deckt. Die Bindungswirkung tritt nur zugunsten des Steuerpflichtigen ein.[2] Er kann jederzeit einen Steuerbescheid, in...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 3.1 Inhalt des Auskunftsersuchens

Als Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft sind nur diejenigen Schreiben zu werten, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind und die alle in der Steuerauskunftsverordnung aufgeführten Angaben enthalten. Bei unvollständigen Anträgen – insbesondere in Fällen von erkennbar unvollständiger Sachverhaltsdarstellung – muss das Finanzamt dem Antragsteller mit dem Hinw...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 1.1 Sachliche Billigkeitsgründe

Sie sind gegeben, wenn bereits die Besteuerung an und für sich im Einzelfall unbillig ist. Die Steuerfestsetzung entspricht zwar dem Steuergesetz, sie läuft aber nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes den Wertungen des Gesetzgebers zuwider.[1] Hätte der Gesetzgeber diesen Einzelfall, um den es geht, gesehen, hätte er ihn i. S. d. Erlasses geregelt (sog. Überhang des Gesetzes)....mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 7 Rechtsbehelfsmöglichkeiten

Bei der verbindlichen Auskunft handelt es sich um einen Verwaltungsakt.[1] Dies bedeutet, dass gegen die erteilte verbindliche Auskunft wie auch gegen die Ablehnung der Erteilung einer verbindlichen Auskunft Einspruch eingelegt werden kann.[2] Soweit eine erteilte verbindliche Auskunft aufgehoben oder widerrufen wird, besteht ebenfalls die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Ge...mehr

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Stundung und Fälligkeit von... / 2.5 Rücknahme

Die Rücknahme einer (rechtswidrigen) Stundung kommt vor allem in Betracht, wenn der Steuerpflichtige die Stundung wissentlich durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren.[1] Die Finanzbehörde kann in solchen Fällen jederzeit die Stundungsverfügung rückwirkend aufheben, für die Vergangenheit Säumniszuschläge anfordern und eine i...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 4.1.1 Keine Auskunft bei bereits verwirklichten Sachverhalten

Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist ausgeschlossen, wenn der Sachverhalt im Wesentlichen bereits verwirklicht ist. Über Rechtsfragen, die sich aus einem bereits abgeschlossenen Sachverhalt ergeben, ist ausschließlich im Rahmen des Veranlagungs- oder Feststellungsverfahrens zu entscheiden. Das gilt auch, wenn der Sachverhalt zwar erst nach Antragstellung, aber vor ...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.3.4 Rechtserheblichkeit der neuen Tatsachen

Die neuen Tatsachen oder Beweismittel müssen rechtserheblich sein. Dies ergibt sich nicht aus dem Wortlaut, sondern aus dem Sinn und Zweck des § 173 AO. Die Rechtserheblichkeit ist zu bejahen, wenn das Finanzamt bei rechtzeitiger Kenntnis der Tatsachen oder Beweismittel schon bei der ursprünglichen Steuerfestsetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu der jetz...mehr

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Steuerliche Förderung für B... / 1 Begünstigte Maßnahmen

Die Steuerbegünstigung des § 10f EStG ermöglicht einen Sonderausgabenabzug für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen an einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich sowie an Baudenkmalen, wenn die Voraussetzungen des § 7h EStG oder des § 7i EStG vorliegen. Maßnahmen zur Herstellung eines neuen Gebäude...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 2.1 Voraussetzungen

Geregelt sind die Voraussetzungen der verbindlichen Zusage in § 204 AO und in AEAO zu § 204 AO.[1] Das Finanzamt muss nur auf Antrag des Steuerpflichtigen tätig werden. Dieser Antrag muss allerdings keine eigene Stellungnahme oder eigene rechtliche Würdigung des Sachverhalts beinhalten. Praxis-Tipp Unklarheiten gehen zulasten des Steuerpflichtigen Inhaltliche Unklarheiten gehe...mehr