Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. § 163 Abs. 1 S. 1 AO – Abweichende Steuerfestsetzung wegen vorausschauenden Wohnungsumbaus aus gesundheitlichen Gründen

Die Kläger erstrebten mit der Klage, erhebliche Aufwendungen für einen im Hinblick auf einen antizipierten Krankheitsverlauf vorgenommenen Hausumbau im Wege der abweichenden Festsetzung nach § 163 AO steuermindernd zu berücksichtigen. Zur Begründung verwiesen Sie auf eine diagnostizierte COPD Schweregrad III, mit deren Fortschreiten zu rechnen sei. Auch legten Sie ärztliche ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 122 Abs. 5 AO – Unwirksame Bekanntgabe eines Steuerbescheides – Heilung

Nach der Entscheidung des FG darf das FA nicht davon ausgehen, dass ein Steuerpflichtiger unbekannten Aufenthaltes i.S.d. § 10 VwZG ist und eine öffentliche Zustellung veranlassen, wenn die ausländische Anschrift des Steuerpflichtigen bereits mit diversen Schreiben des Bevollmächtigten mitgeteilt worden ist. Ferner hat der Senat entschieden, dass eine öffentliche Zustellung u...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 8 AO – Keine Aufgabe des Wohnsitzes durch eine zwölfmonatige Rundreise

Ein Wohnsitz beurteilt sich nach § 8 AO danach, ob jemand im Inland eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. War dies der Fall, wird dieser Wohnsitz durch eine Familie nicht aufgegeben, wenn der Kläger die Wohnung weiter bewohnt und dessen Ehefrau sich mit den gemeinsamen (im Reisezeitraum nicht sch...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 41 AO – Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften – Mitunternehmerstellung einer GbR

Nach der Entscheidung kann auch mit einem i.S.d. § 41AO unwirksamen Rechtsgeschäft eine Mitunternehmerstellung entstehen. Im Fall waren drei Personen, die zusammen die klagende GbR bildeten, als Kommanditisten einer KG eingetragen worden. Der Gesellschaftsvertrag sah insoweit vor, dass den Gesellschaftern der Klägerin "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnun...mehr

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Rechtsänderungen bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften ab 1.1.2024 (AO-StB 2024, Heft 3, S. 83)

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] Gemeinschaftlich erzielte Einkünfte sind unter den Voraussetzungen des § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert und einheitlich festzustellen. Die dabei zu beachtenden Grundsätze und Besonderheiten hat Jörißen in ihren Beiträgen in AO-StB 2023, 313 und AO-StB 2023, 382 umfassend und ausführlich dargestellt. Sie betreffen die Rechtslage bi...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht (AO-StB 2024, Heft 3, S. 79)

FG- und BFH-Entscheidungen RiFG Reinold Borgdorf[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 11/2023 (Borgdorf, AO-StB 2023, 347) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der FG neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte beachten Sie a...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

RiFG Reinold Borgdorf[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 11/2023 (Borgdorf, AO-StB 2023, 347) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der FG neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entschei...mehr

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Rechtsänderungen bei der ei... / IV. Fazit

Die durch das MoPeG erforderlichen verfahrensrechtlichen Anpassungen betreffen insb. den Bereich der einheitlichen und gesonderten Feststellungen und sind dem Umstand geschuldet, dass bestimmte Personenvereinigungen ab 1.1.2024 rechtsfähig sind und damit Rechte und Pflichten auf Seiten der Gesellschaft verändern, was auch ein verändertes Handeln der Finanzverwaltung gegenübe...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Finanzgerichtsordnung

1. § 44 Abs. 2 FGO – Isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung einer Familienkasse bei einem durch eine sachlich unzuständige Behörde erlassenen Ursprungsbescheid Im Fall hatte die beklagte Familienkasse Nordrhein-Westfalen West den Einspruch der Klägerin gegen die Ablehnung eines Erlassantrags durch die Agentur für Arbeit Recklinghausen, Inkasso-Service Familienkasse z...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 63 FGO – Keine wirksame Begründung der Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kinderservice Magdeburg durch den Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit Nr. 12/2022 vom 27.1.2022

Mit Vorstandsbeschluss Nr. 12/2022 vom 27.1.2022 (ANBA 2022 Nr. 5 S. 1) hat der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit für Fälle mit besonderen Schutzbedarfen die „Familienkasse Zentraler Kindergeldservice (ZKGS), in Sachsen-Anhalt Nord (Standort Magdeburg) gegründet. Dies war im Streitfall die Beklagte, da sie die Einspruchsentscheidung erlassen hatte. Ein zeitliches Inkraft...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. § 155 S. 1 FGO i.V.m. § 227 Abs. 1 ZPO – Terminverlegung bei dauerhafter Erkrankung

Eine Erkrankung des Klägers, der einen Bevollmächtigten bestellt hat und damit fachkundig vertreten ist, kann nur in Ausnahmefällen eine Terminverlegung rechtfertigen (vgl. z.B. BFH v. 22.5.2019 – IV B 11/18, BFH/NV 2019, 1136). Einen solchen Ausnahmefall nimmt der BFH an wenn in einem ärztlichen Attest ausgeführt ist, das der Kläger "unter anderem wegen einer schweren rezid...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 44 Abs. 2 FGO – Isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung einer Familienkasse bei einem durch eine sachlich unzuständige Behörde erlassenen Ursprungsbescheid

Im Fall hatte die beklagte Familienkasse Nordrhein-Westfalen West den Einspruch der Klägerin gegen die Ablehnung eines Erlassantrags durch die Agentur für Arbeit Recklinghausen, Inkasso-Service Familienkasse zurückgewiesen. Nach einem Hinweis des FG hat die Klägerin die Klage auf die Aufhebung der Einspruchsentscheidung beschränkt. Dies Beschränkung hat der BFH als zulässig a...mehr

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Rechtsänderungen bei der ei... / b) Einspruchsbefugnis bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen

Bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und in sonstigen Fällen ist grundsätzlich nur der Einspruchsbefugte nach § 352 Abs. 1 Nr. 2a i.V..m. § 352 Abs. 2 AO einspruchsbefugt. Dabei handelt es sich in erster Linie um den gemeinsam bestellten Empfangsbevollmächtigten i.S.d. § 183a Abs. 1 S. 1 AO. Haben die Feststellungsbeteiligten keinen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigt...mehr

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Rechtsänderungen bei der ei... / 2. Verspätungszuschlag zur Feststellungserklärung

Sind mehrere Personen zur Abgabe einer Steuer- oder Feststellungserklärung verpflichtet, kann die Finanzbehörde nach ihrem Ermessen entscheiden, ob sie den Verspätungszuschlag gegen eine der erklärungspflichtigen Personen, gegen mehrere der erklärungspflichtigen Personen oder gegen alle erklärungspflichtigen Personen festsetzt (§ 181 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 152 Abs. 4 S. 1 AO)....mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 51 Abs. 1 FGO – Erfolgreiche Richterablehnung im Wiederaufnahmeverfahren

Nach der Entscheidung ist eine Besorgnis der Befangenheit im Wiederaufnahmeverfahren regelmäßig zu bejahen, wenn die Restitutionsklage auf eine strafbare Verletzung der Amtspflicht des abgelehnten Richters gestützt ist (§ 580 Nr. 5 ZPO). Dies gelte auch dann, wenn die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 581 ZPO nicht dargelegt seien. Denn für ein erfolgreiches Able...mehr

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Rechtsänderungen bei der ei... / 1. Erklärungspflicht

Ab 1.1.2024 ist bei rechtsfähigen Personenvereinigungen vorrangig die Personenvereinigung erklärungspflichtig (§ 181 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. a AO). Nur nachrangig erklärungspflichtig ist dann jeder Feststellungsbeteiligte, dem ein Anteil an den einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften zuzurechnen ist. Bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigu...mehr

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Rechtsänderungen bei der ei... / II. Gesetzliche Vertretung und Handlungsfähigkeit einer Personenvereinigung im Besteuerungsverfahren

Im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung gemeinschaftlich erzielter Einkünfte geht es u.a. auch um die Frage, wer steuerrechtliche Pflichten zu erfüllen hat und somit handlungsfähig und handlungspflichtig ist. Gesetzlich ist dies in den §§ 34 und 78 AO geregelt. Danach haben die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsfüh...mehr

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Rechtsänderungen bei der ei... / b) Nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

Bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten an nicht rechtsfähige Personenvereinigungen gelten ab 1.1.2024 die Regularien des neuen § 183a AO, der im Wesentlichen § 183 AO a.F. entspricht. Der Anwendungsbereich beschränkt sich in erster Linie auf Bruchteilsgemeinschaften und Erbengemeinschaften. Die Feststellungsbeteiligten sollen einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten best...mehr

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Rechtsänderungen bei der ei... / a) Einspruchsbefugnis bei rechtsfähigen Personenvereinigungen

Nach § 352 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AO ist nur die Personenvereinigung selbst einspruchsbefugt. Wenn die rechtsfähige Personenvereinigung nicht mehr besteht, ist jeder Gesellschafter oder Gemeinschafter, gegen den der Feststellungsbescheid ergangen ist oder zu ergehen hätte, einspruchsbefugt (§ 352 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AO). Wenn ein Feststellungsbeteiligter aus der existierend...mehr

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Rechtsänderungen bei der ei... / a) Rechtsfähigen Personenvereinigungen

§ 183 AO wurde neu gefasst und regelt nun die Bekanntgabe bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung gegenüber rechtsfähigen Personenvereinigungen. Nach § 183 Abs. 1 S. 1 AO sind alle Verwaltungsakte und Mitteilungen, die nach der AO und den Steuergesetzen mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung zusammenhängen, künftig der Personenvereinigung in Vertretung...mehr

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Rechtsänderungen bei der ei... / c) Anwendungsregelungen

Bei einer nicht rechtsfähigen Personenvereinigung ist § 183a AO ab dem 1.1.2024 in allen offenen Fällen anzuwenden. Bei einer rechtsfähigen Personenvereinigung können Verwaltungsakte und Mitteilungen, die nach der AO und den Steuergesetzen mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung zusammenhängen, nach Art. 97 § 39 Abs. 3 EGAO nach dem 31.12.2023 und vor dem 1.1.2026 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsänderungen bei der ei... / 4. Einspruchs- und Klagebefugnis

In Fällen der einheitlichen und gesonderten Feststellung regelt § 352 AO die Einspruchsbefugnis und § 48 FGO (inhaltlich § 352 AO nachgebildet) die Klagebefugnis. Als Inhaltsadressaten wären grds. alle Feststellungsbeteiligten einspruchs- und klagebefugt. Entsprechend den vorstehend ab 1.1.2024 geltenden Neuregelungen wurden auch § 352 AO und § 48 FGO an die neue Rechtslage ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsänderungen bei der ei... / c) Übergangsregelung

Die Regelungen des § 352 AO gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2024 in allen offenen Fällen. Allerdings hat der Gesetzgeber mit Art. 97 § 39 Abs. 4 EGAO eine Übergangsregelung geschaffen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Wird ein vor dem 1.1.2024 wirksam gewordener Feststellungsbescheid angefochten, bestimmt sich die Einspruchsbefugnis auch nach dem 31.12.2023 nach § 352 AO in der a...mehr

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Rechtsänderungen bei der ei... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] Gemeinschaftlich erzielte Einkünfte sind unter den Voraussetzungen des § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert und einheitlich festzustellen. Die dabei zu beachtenden Grundsätze und Besonderheiten hat Jörißen in ihren Beiträgen in AO-StB 2023, 313 und AO-StB 2023, 382 umfassend und ausführlich dargestellt. Sie betreffen die Rechtslage bis...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bekanntgabe eines Grunderwerbsteuerbescheids bei Formwechsel

Leitsatz Wird eine KG formwechselnd in eine GmbH umgewandelt, ist ein nach dem Formwechsel noch an die KG adressierter Grunderwerbsteuerbescheid wirksam. Bei einem Formwechsel ändert sich nur die Rechtsform, während die rechtliche und wirtschaftliche Identität der Gesellschaft unverändert bleibt. Bei einer falschen Adressierung handelt es sich allenfalls um die unrichtige Be...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 4.2.3 Antragstellung beim Finanzamt

Der Antrag auf die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer soll elektronisch gestellt werden (§§ 87a Abs. 6, 87b AO). Eine elektronische Übermittlung ist beispielswiese über das Internetportal von "MeinElster" möglich (Formular > Anträge, Einspruch und Mitteilungen). Der Antrag ist grundsätzlich an das Finanzamt zur richten, das aktuell für die Besteuerung der Personenhan...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.11 Antragstellung

Die Steuervergünstigung wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt. Wer MeinElster nutzt, muss die "Anlage Energetische Maßnahmen" auswählen: In dieser Anlage können alle erforderlichen Angaben zur der Förderung nach § 35c EStG gemacht werden. Die erforderlichen Belege, wie z. B. die Unternehmererklärung, kann bequem mit der Steuererklärung elektronisch versandt werden. ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.4.1 Grundlagen

Rz. 74 Die atypische stille Gesellschaft wird einkommensteuerrechtlich als Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG qualifiziert. Die Besteuerung der atypischen stillen Gesellschaft erfolgt daher nach den allgemeinen Vorschriften für gewerbliche Mitunternehmerschaften.[1] Die atypische stille Gesellschaft ist darüber hinaus ebenso wie eine Personenhandelsg...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.1 Steuerrechtliche Anerkennung der stillen Gesellschaft

Rz. 57 Der Begriff der stillen Gesellschaft findet sich im Steuerrecht an zahlreichen Stellen.[1] Es existiert allerdings keine eigenständige steuerrechtliche Definition des Begriffs der stillen Gesellschaft.[2] Das Vorliegen einer stillen Gesellschaft gemäß der jeweiligen steuerrechtlichen Vorschrift richtet sich daher grundsätzlich nach zivil- und handelsrechtlichen Maßstä...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.4 Steuergestaltung

Ist der Pflichtteilsberechtigte der Alleinerbe des Verpflichteten, so bleibt trotz des zivilrechtlichen Erlöschens des Pflichtteilsanspruchs erbschaftsteuerrechtlich sein Recht zur Geltendmachung des Pflichtteils als Folge der Regelung in § 10 Abs. 3 ErbStG bestehen. Erklärt der Berechtigte in einem solchen Fall gegenüber dem Finanzamt, er mache den Anspruch geltend, ist die...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.2 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

Wird kein Wirtschaftsgut angeschafft, muss der Investitionsabzugsbetrag innerhalb von 3 Jahren nach dem Jahr seiner Bildung wieder aufgelöst werden (§ 7g Abs. 3 Satz 1 EStG). In diesem Fall wird die ursprüngliche Steuerfestsetzung des Jahres der Bildung rückwirkend wieder geändert. Die darauf entfallende Steuernachzahlung wird nach § 233a AO verzinst. Praxis-Beispiel Folgen e...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / Zusammenfassung

Überblick Das Berliner Testament wird von Eheleuten häufig gewählt, um ihre Erbfolge zu regeln. Hierbei setzen sie sich gegenseitig zum Alleinerben ein und bestimmen, dass eine Dritte Person Schlusserbe sein soll. Erbschaftsteuerlich ist das Berliner Testament bei kleineren Vermögen unproblematisch, insbesondere wenn das Vermögen sich innerhalb der Freibeträge bewegt. Diese s...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.1 Wer gilt als Anspruchsberechtigter?

Vom Grundsatz her ist der bürgerlich-rechtliche Eigentümer immer der Anspruchsberechtigte für diese Förderung. Dies gilt auch für das Sondereigentum im Zusammenhang mit einer Eigentumswohnung.[1] Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, wenn wirtschaftliches Eigentum i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO vorliegt. Wirtschaftliches Eigentum Wirtschaftliches Eigentum liegt vo...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 10.1.1 Bestimmte Behörden

Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben können Behörden, Gerichte oder Stellen nach § 2 Abs. 4 GwG Einsicht in das Transparenzregister nehmen. Bei Einsichtverlangen ist der Zweck der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben von der Behörde, dem Gericht oder der Stelle nach § 2 Abs. 4 GwG zu bestätigen, es sei denn es erfolgt eine automatisierte Einsichtnahme nach § 23 Abs. 3 GwG (§...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 10.6 Gebühren

Auf für die Einsichtnahme erhebt die registerführende Stelle Gebühren. Die Höhe der Gebühren legt die Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV, aktuelle Fassung gültig seit 21.12.2023) fest. Es gibt 4 Gebührentatbestände: Für die Führung des Transparenzregisters werden ab dem Gebührenjahr 2024 19,80 EUR pro Jahr erhoben, und zwar von jeder meldepflichtigen Vereinigung un...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 5 Kurzfristige Geldeinlagen als Gestaltungsmissbrauch

Kurzfristige Geldeinzahlungen vor Jahresende stellen einen Gestaltungsmissbrauch dar, helfen also nicht weiter. Der Bundesfinanzhof[1] hat entschieden, dass die kurzfristige Einzahlung von Geld auf ein betriebliches Konto einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten[2] darstellt, wenn sie allein dazu dienen soll, die Hinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbarer Sch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.6 Auflösung bei Gewinnschätzung

Rz. 146 Nach R 6b.2 Abs. 4 EStR 2012 soll die Rücklage auch dann gewinnerhöhend aufzulösen sein, wenn in einem Wirtschaftsjahr nach Rücklagenbildung der Gewinn des Stpfl. deshalb geschätzt wird, weil keine Bilanz aufgestellt wurde. Damit soll offenbar die Konsequenz aus dem Umstand gezogen, dass eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG auch nur bei Vorliegen einer Bilanz, nicht a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 5.1 Veräußerungspreis

Rz. 70 Der Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös (§ 16 EStG Rz. 216). Er wird bestimmt durch das vertraglich vereinbarte Entgelt und etwaige Leistungen, die der Erwerber als Gegenleistung für den Erwerb des Wirtschaftsguts zu erbringen hat.[1] Werden mehrere Wirtschaftsgüter gemeinsam veräußert, ist der Erlös anteilig – notfalls im Weg der Schätzung – den einz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.2 Inländische Betriebsstätte

Rz. 105 Der Begriff der Betriebsstätte ergibt sich aus § 12 AO. Die Zugehörigkeit zu einer Betriebsstätte folgt aus der wirtschaftlichen Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts, die räumliche Anwesenheit ist nicht entscheidend. Zum Inlandsbegriff vgl. § 1 EStG Rz. 21. Soweit ein DBA den Begriff der Betriebsstätte abweichend von § 12 AO regelt, geht diese abweichende Regelung vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.3 Betriebsvermögen in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR

Rz. 106 Die Beschränkung, Veräußerungsgewinne auf Wirtschaftsgüter einer inländischen Betriebsstätte zu übertragen, ist ein Verstoß gegen die durch Art. 49 AEUV garantierte Niederlassungsfreiheit.[1] Der Gesetzgeber hat darauf mit dem Abs. 2a reagiert, der sich an § 36 Abs. 5 EStG orientiert. Die Beschränkung in § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG auf Inlandsfälle bleibt damit zwar ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.2 Auflösung bei fehlender Übertragung (§ 6b Abs. 3 S. 5)

Rz. 137 Wird die Rücklage nicht fristgemäß übertragen, ist sie spätestens am Schluss des vierten Wirtschaftsjahres nach dem Wirtschaftsjahr ihrer Bildung gewinnerhöhend aufzulösen (§ 6b Abs. 3 S. 5 EStG). Die Frist bestimmt sich nach dem Wirtschaftsjahr und nicht nach dem Kj. Ein Rumpfwirtschaftsjahr während des Rücklagezeitraums ist wie ein volles Wirtschaftsjahr zu behande...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 2 Veräußerungsvorgänge

Rz. 5 Steuerneutral kann der Gewinn bei der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter behandelt werden. Veräußerung ist die Übertragung des (wirtschaftlichen) Eigentums an einem Wirtschaftsgut gegen Entgelt auf einen anderen Rechtsträger.[1] Maßgebend ist das wirtschaftliche Eigentum (§ 39 AO). Wirtschaftliches Eigentum bedeutet eine tatsächliche Sachherrschaft (Besitz) über e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.4 Inländische Steuerpflicht (§ 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 4)

Rz. 117 Der Veräußerungsgewinn wird nicht begünstigt, wenn er bei der Ermittlung des im Inland stpfl. Gewinns außer Ansatz bleibt. Ist die Aufdeckung stiller Reserven nicht stpfl., soll der Gewinn nicht übertragbar sein. Unterliegt der Gewinn aufgrund von DBA nicht der inländischen Steuerpflicht oder bleibt er aufgrund der Anwendung von Freibeträgen oder Freigrenzen steuerfr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.5 Vorbesitzzeit (Zweijahresfrist)

Rz. 116 Durch Art. 2 Nr. 15 Buchst. a BauGB ist § 6b EStG mit Wirkung ab Vz 1987 um die Abs. 7 und 8 (jetzt Abs. 8 und 9) ergänzt worden. Hiernach verringert sich nunmehr die notwendige Vorbesitzzeit auf 2 Jahre, wenn die Übertragung zum Zweck der Vorbereitung oder Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen erfolgt; der Erwerber zu den in Abs. 8 S....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.4 Vorbesitzzeit (Sechsjahresfrist)

Rz. 107 Bei Veräußerungen nach dem 31.12.1998 ist es für die Übertragung oder Rücklage des Veräußerungsgewinns aller in Betracht kommender Wirtschaftsgüter erforderlich, dass das veräußerte Wirtschaftsgut 6 Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen gehört hat. Zweck dieser Bestimmung ist es, die Begünstigung von Spekulationsgewinnen zu vermeiden. Die Frist gilt auch dann, wenn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.3 Gewinnzuschlag

Rz. 147 Nach § 6b Abs. 7 EStG ist der Gewinn des Wirtschaftsjahres, in dem die Rücklage aufgelöst wird, für jedes volle Wirtschaftsjahr der Rücklage um 6 % des aufgelösten Betrags zu erhöhen. Zweck der Vorschrift ist es, den Vorteil der zinslosen Stundung auszugleichen, den der Stpfl. dadurch erlangt hat, dass er die Rücklage ohne anschließende Übertragung auf ein Reinvestit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.1 Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (§ 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 1)

Rz. 96 Die Inanspruchnahme der Begünstigung nach § 6b EStG setzt voraus, dass der Gewinn durch Bestandsvergleich ermittelt wird. Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 oder § 13a EStG kommt § 6b EStG nicht in Betracht. In derartigen Fällen kann der Veräußerungsgewinn nur unter den eingeschränkten Voraussetzungen des § 6c EStG übertragen werden.[1] Bei einem Wechsel von der Gew...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 6. Sonstige

Fiskalvertretung im Umsatzsteuerrecht: Seit dem 1.1.1997 besteht für ausländische Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in Deutschland einen Fiskalvertreter zu bestellen und sich von diesem bei der Erfüllung der umsatzsteuerrechtlichen Pflichten vertreten zu lassen. Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.2.3 Veräußerung zwischen Personengesellschaft und Dritten

Rz. 29 Veräußert eine Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut an einen Dritten, können die Mitunternehmer die Begünstigung des § 6b EStG in Anspruch nehmen. Der Veräußerungsgewinn ist im Verhältnis der Anteile der Gesellschafter für Zwecke der Übertragung aufzuteilen. Der einzelne Mitunternehmer kann die Begünstigung insoweit in Anspruch nehmen, als die aufgedeckten stillen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 3 Übertragungsmöglichkeiten

Rz. 5 Seit der Neuregelung durch das StEntlG 1999/2000/2002 werden Stpfl., die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung oder nach Durchschnittssätzen ermitteln, gegenüber bilanzierenden Unternehmern nicht mehr benachteiligt. Die in § 6b und § 6c EStG begünstigten Veräußerungs- und Reinvestitionsobjekte stimmen nun überein. Das hat für § 6c EStG nur die Konsequenz, dass...mehr