Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Zeiträume.

Rn 139 Der Zwölfmonatszeitraum beginnt mit dem Monat nach der Klageerhebung, Unterhalt für den Monat der Klageeinreichung oder des PKH-Antrags zählt wegen Fälligkeit zum Monatsbeginn zu den Rückständen (Brandbg FamRZ 03, 1682; OLGR Saarbr 09, 79). Es kommt auf die ersten zwölf Monate an, für die Unterhalt gefordert wird (Hambg FamRZ 03, 1198). Nach Einreichen der Klage erfol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Rechtsbeschwerde zum BGH ist gegen jeden Musterentscheid statthaft, weil sie ausdrücklich im Gesetz zugelassen ist (§ 574 I 1 Nr 1 ZPO iVm § 20 I 1 KapMuG) und das Merkmal der grundsätzlichen Bedeutung (§ 574 II Nr 1 ZPO) kraft gesetzlicher Anordnung (§ 20 I 2 KapMuG) erfüllt ist. Die generelle Zulassung der Rechtsbeschwerde dient der umfassenden Richtigkeitskontrol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 § 565 ersetzt § 549a aF (Leonhard AnwZert MietR 5/22 Anm 1 unter III.1); er gilt nur für die Wohnraummiete (nicht zB für Dauercampingstellplatzverträge, VerfG Brandenbg v 30.9.10, 23/10, zur Abgrenzung Brandenbg MietRB 16, 126, LG Aachen ZMR 16, 543), wenn die Wohnung nicht direkt vom Eigentümer, sondern über und von einem Zwischenvermieter vermietet wird. Es existieren...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Pflichten des Arztes.

Rn 208 Die Pflichten des Arztes werden hier in chronologischer Reihenfolge dargestellt. IRd Deliktshaftung stellen sie sich als Ausprägung der Verkehrspflichten (Berufspflichten) dar. Sie sind immer wieder neu durch die Rspr zu konkretisieren, die sich dabei auf ärztlichen Sachverstand, insb auf Gutachten (die krit zu würdigen sind, BGHZ 172, 254 Rz 20; NJW 08, 2846 Rz 21 mw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. UWG.

Rn 12 Der Begriff der guten Sitten in § 138 hat nicht denselben Inhalt wie der Begriff des UWG (BGHZ 110, 174; BGH NJW 98, 2532). Während § 138 der autonomen Rechtsgestaltung bei Rechtsgeschäften Grenzen setzt und Missbräuchen der Privatautonomie entgegenwirkt, schützt das UWG die guten Sitten des Wettbewerbs und knüpft an einen Verstoß gerade nicht die Nichtigkeit. Nur beim...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / E. Anhangangaben

Tz. 84 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Um den IFRS zu entsprechen, muss der kombinierte Abschluss alle von den IFRS vorgeschriebene Angaben enthalten. Kombinierte Abschlüsse enthalten darüber hinaus zusätzliche Erläuterungen, die typischerweise im Anhang in den Aufstellungsgrundsätzen (basis of preparation) dargestellt werden. Dabei ist mindestens auf folgende kombinierungsspezifi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bitz, Schlussfolgerungen aus dem Grundsatzurteil des BFH zum Wegfall der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung für verschiedene Fallgruppen, DB 1984, 1492; Busse, Steuerliche Möglichkeiten und Grenzen beruflicher Betätigung nach Praxisveräußerung, BB 1989, 1951; Zugmaier, Das Verpächterwahlrecht bei der Verpachtung gewerblicher, land- und forstwirtschaftlicher sowie freibe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Bewegliche.

Rn 7 In Übereinstimmung mit Art 2 Nr 5 WKRL sind Immobilien ausgenommen, damit wegen § 93 auch deren wesentliche Bestandteile (Erman/Grunewald Rz 4). Str ist die Rechtslage für Zubehör. Aus systematischen und praktischen Erwägungen sind die § 474 ff nicht anwendbar (Feller MittBayNot 03, 82, 84 f mwN; aA MüKo/Lorenz Rz 6; Staud/Matusche-Beckmann Rz 34): Im Zweifel ist Zubehö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausländischer oder noch nicht bestimmter Schiedsort (Abs 2 und 3).

Rn 27 Während Abs 1 nach der rein örtlichen Abgrenzung darauf abstellt, dass Ort des schiedsgerichtlichen Verfahrens ein Ort im Geltungsbereich der ZPO ist, gehen die Abs 2 und 3 davon aus, dass der Ort des Schiedsgerichts im Ausland liegt oder noch nicht bestimmt ist. In beiden Fällen ermöglicht Abs 2 die Anwendung einzelner Normen, die eine Schnittstelle zum staatlichen Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 555 gilt nur für Wohnraummietverhältnisse und nur gegen Vertragsstrafeversprechen des Mieters, die auch in einem Räumungsvergleich enthalten sein können (AG Hambg-Blankenese ZMR 08, 300 und in Abgrenzung dazu LG Berlin GE 16, 725, GE 14, 1202; vgl BGH NZM 10, 39 = WuM 09, 739 [BGH 14.10.2009 - VIII ZR 272/08] zur Verfallklausel; Blank NZM 10, 31 zum bedingten Räumungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gewöhnliche Erhaltungskosten.

Rn 5 Diese trägt der Vorerbe gem § 2124 I. Es sind die Kosten, die nach den rechtlichen und wirtschaftlichen Umständen des Nachlasses regelmäßig aufgewendet werden müssen, um ihn in seinen Beständen rechtlich und tatsächlich zu erhalten (BGH NJW 93, 3198 [BGH 07.07.1993 - IV ZR 90/92]). Im Einzelnen handelt es sich um Aufwendungen für die Erhaltung der einzelnen Nachlassgegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Besondere Sachkunde.

Rn 5 Die besondere Sachkunde des SV kann in der Beherrschung bestimmter, allg anerkannter Wissenschaften sowie in Erfahrungen und Kenntnissen auf bestimmten Gebieten des Erwerbslebens bestehen (St/J/Berger vor § 402 Rz 8). Dazu gehört auch die Übersetzung einer fremdsprachigen Urkunde, da dies nicht Aufgabe eines Dolmetschers ist (§§ 185 ff GVG). Auch demoskopische Gutachten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtliche Behandlung.

Rn 15 Die Vermögensverwalter sind nach der sog Amtstheorie keine gesetzlichen Vertreter, sondern Träger eines privaten Amtes, mit dem die Befugnis verbunden ist, über die Gegenstände des ihrer Verwaltung unterliegenden Vermögens zu verfügen und den Träger des Vermögens zu berechtigen und zu verpflichten wie auch die zu dem Vermögen gehörenden Rechte gerichtlich geltend zu ma...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 4. Grundsteuer

Die Grundsteuer wird von dem Grundbesitz erhoben. Der Grundbesitz einer gemeinnützigen Stiftung ist jedoch von der Grundsteuer befreit, soweit er für steuerbegünstigte Zwecke benutzt wird (§§ 3, 4 GrStG).[59] Wird ein räumlich abgrenzbarer Teil des Grundbesitzes jedoch für Zwecke eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs oder die Vermögensverwaltung genutzt,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Entschädigung iSd § 24 Nr 1 Buchst a EStG

Rn. 513 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 § 24 EStG stellt keine weitere Einkunftsart dar, sondern ergänzt die Einkünftetatbestände der §§ 13–23 EStG (s § 24 Rn 1 (Schindler); BFH v 21.09.1982, VIII R 140/79, BStBl II 1983, 289). Das schließt nicht aus, dass auch Entschädigungen tarifbegünstigt sein können (§ 34 Abs 2 Nr 2 EStG). Entschädigungen iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG liegen n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Einzelfälle

Rn. 719 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Bei den nachfolgenden Einzelfällen geht es darum, ob ihre Auswirkungen noch in der Schlussbilanz mit Auswirkungen auf den laufenden Gewinn zu erfassen sind oder sie als durch die Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe ausgelöster Geschäftsvorfall eine andere rechtliche Qualifizierung erfahren. Die Rspr orientiert sich dabei an den oben da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Wertfestsetzung.

Rn 48 Nach § 61 I ArbGG ist der Streitwert vom ArbG im Urt festzusetzen. Das hat Bedeutung für die Rechtsmittelfähigkeit (BAG AnwBl 84, 146; Dornbusch/Fischermeier/Löwisch § 61 Rz 5). Maßgeblicher Zeitpunkt ist abw von § 4 I, 1. Halbs der Schluss der mündlichen Verhandlung (LAG Bremen AP GKG § 23 Nr 1). Die Entscheidung ist nach § 318 bindend (LAG Nürnberg JurBüro 93, 172). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unerlaubte Handlung.

Rn 3 Der Begriff der unerlaubten Handlung iSd § 32 ist nicht auf die Tatbestände der §§ 823 ff BGB beschränkt, sondern hat eine umfassendere Bedeutung (BGH NJW 56, 911; BGHZ 189, 320; vgl auch BGH NJW 74, 410, 411; KGR 00, 181f). So erfasst er auch solche Handlungen, die durch ein gesetzliches Verbot als unerlaubt gekennzeichnet werden und deren zivilrechtliche Folgen im Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Freiheitsverletzung.

Rn 31 Verletzung der Freiheit ist nach hM die Beeinträchtigung bzw der Entzug der körperlichen Bewegungsfreiheit (München OLGZ 85, 466, 467; Staud/J Hager § 823 Rz B 53 mwN); auf die Kasuistik zu § 239 StGB kann zurückgegriffen werden (BeckOGK/Spindler § 823 Rz 115). Die Dauer des Freiheitsentzugs ist gleichgültig, erforderlich ist aber eine gewisse Erheblichkeit (Abgrenzung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Haftungsbeschränkung

Rn. 34 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Durch das FISG wurden die in § 323 Abs. 2 verankerten Haftungshöchstgrenzen einerseits um die Kategorie "grob fahrlässig" erweitert sowie andererseits für die fahrlässige und grob fahrlässige Verletzung der in § 323 Abs. 1 geregelten Pflichten deutlich differenzierter ausgestaltet (vgl. i. d. S. auch BT-Drs. 19/29879, S. 155). Für die Beurtei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 1 § 139 verpflichtet das Gericht, durch Fragen und Hinweise an die Parteien auf eine sachgerechte Prozessführung durch diese hinzuwirken. Die materielle Prozessleitung durch das Gericht (zur Abgrenzung von der formellen Prozessleitung s § 136 Rn 1 f) soll ein faires und effizientes Verfahren sicherstellen, das möglichst optimale Rahmenbedingungen zur gerechten und angemes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Wissensvertretung.

Rn 24 Wissensvertreter sind Personen, deren Wissen sich der Geschäftsherr insb in den Fällen der §§ 142 II, 442, 640 II, 819, 892 I 1, 932, 990 zurechnen lassen muss. Das Gesetz schreibt die Wissenszurechnung in den §§ 166 I; 2 III, 20, 70 VVG ausdrücklich vor. Diese enge Regelung wird den Bedürfnissen einer arbeitsteilig organisierten Wirtschaft nicht gerecht. Rspr und Lehr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 68 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 68 Brüssel Ia-VO(1) Diese Verordnung tritt im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten an die Stelle des Brüsseler Übereinkommens von 1968, außer hinsichtlich der Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten, die in den territorialen Anwendungsbereich des genannten Übereinkommens fallen und aufgrund der Anwendung von Artikel 355 AEUV von dieser Verordnung ausgesch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Krediteröffnungsvertrag.

Rn 8 Durch den gesetzlich nicht geregelten Krediteröffnungsvertrag, ein Rahmenvertrag u Dauerschuldverhältnis (BGHZ 83, 76, 81; 157, 350, 355; WM 78, 234, 235; WM 55, 1017, 1019), wird dem Kreditnehmer (konkludent) ein Kreditrahmen o eine Kreditlinie zu bestimmten Konditionen – oftmals befristet – zur Verfügung gestellt, den bzw die er – idR revolvierend – ausnutzen kann, ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine Definition.

Rn 8 § 650 erfasst nur die Herstellung oder Erzeugung beweglicher Sachen. Der Begriff der beweglichen Sache ist zwar für das Sachenrecht in § 90 legaldefiniert und umfasst neben vertretbaren und nicht vertretbaren Sachen nach § 90a auch Tiere. Beweglich sind nach der Rspr alle Sachen, die nicht Grundstück, den Grundstücken gleichgestellt (Erbbaurecht; Wohnungseigentum) oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschränkung auf das Innenverhältnis.

Rn 5 Das Haftungsprivileg des § 708 ist auf das Innenverhältnis der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter beschränkt. Dem Anwendungsbereich entzogen sind dagegen Beziehungen zu Gläubigern der Gesellschaft sowie sog Drittverhältnisse (§ 705 Rn 31) zwischen Gesellschaft und Gesellschafter (MüKo/Schäfer § 708 Rz 7; BRHP/Schöne § 708 Rz 8). Rn 6 Das Tatbestandsmerkmal ›bei der Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Interventionswirkung.

Rn 8 Von der materiellen Rechtskraft einer Entscheidung zu unterscheiden ist schließlich die Interventionswirkung nach §§ 68, 74 III. Denn die Bindungswirkung des rechtskräftigen Urteils des Vorprozesses zu Ungunsten des Nebenintervenienten oder Streitverkündeten erweitert nicht wie die Rechtskrafterstreckung nur die subjektiven Grenzen der Rechtskraft, sondern erfasst auch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff und Erscheinungsformen.

Rn 12 Der Strohmann ist eine im Rechtsverkehr vorgeschobene Person, die für einen Hintermann auftritt, der das Geschäft nicht selbst abschließen kann oder will. Typische Erscheinungsformen sind die Strohmann-Gründung einer GmbH (BGH NJW 92, 2023 ff [BGH 13.04.1992 - II ZR 225/91]), die Überlassung der Unternehmensführung an einen Strohmann wegen einer fehlenden Konzession (M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Der gesetzliche Regelfall, Abs 1.

Rn 1 Der dispositive I beschränkt sich für die Gelegenheitsgesellschaft (dem gesetzlichen Leitbild der GbR) darauf, vor der Auflösung den Rechnungsabschluss und die Verteilung von Gewinn und Verlust auszuschließen. Davon zu unterscheiden ist der Anspruch gegen den Geschäftsführer auf Rechnungslegung (§ 713 Rn 4). Die Abgrenzung zwischen Gelegenheitsgesellschaften oder auf Da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessgericht.

Rn 2 IdR hat das Prozessgericht über die Streitigkeiten zu entscheiden, von denen die Fortsetzung der Beweisaufnahme und damit letztlich des Verfahrens abhängt. Ausdrücklich ist dies in §§ 387, 389 für die Berechtigung einer Zeugnisverweigerung und in §§ 402, 408 iVm §§ 387, 389 für die Berechtigung einer Gutachtensverweigerung geregelt. Es entscheidet aber auch über die Zul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Person des Aufklärenden.

Rn 5 Ist eine Aufklärung primär durch den Behandelnden nicht möglich, kann diese auch durch eine andere Person durchgeführt werden, so diese über die notwendige Befähigung zur sachgerechten Aufklärung verfügt. Diese Befähigung wird wiederum mit der fachlichen Qualifikation für die in Rede stehende Maßnahme verbunden. Jeder Behandelnde ist demnach grds insoweit zur Aufklärung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzungsproblematik.

Rn 2 Die Abgrenzung der vertragsgemäßen Abnutzung/erlaubten Veränderung von den Nebenpflichtverletzungen des Mieters durch vertragswidrigen Gebrauch oder dessen Verletzung von Obhutspflichten (BGH ZMR 22, 464) kann wie folgt vorgenommen werden: Vertragsgemäßer Gebrauch (BGH WuM 09, 36) lässt sich nicht generell bestimmen, sondern hängt vom Inhalt des konkreten Mietvertrages ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fk) Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

Rn. 524 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Kommt es im engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Beendigung eines Handelsvertreterverhältnisses zur Aufgabe oder Übertragung des Handelsvertreterbetriebs, so gehört der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB nach inzwischen gefestigter Rspr zum laufenden, nicht zum begünstigten Gewinn, da er seiner rechtlichen und wi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit.

Rn 2 Die Drittwiderspruchsklage richtet sich gegen die Vollstreckung aus sämtlichen möglichen Vollstreckungstiteln, so auch gegen die Vollstreckung aus Arresten und eV (BGHZ 156, 310, 314) und gegen die Vollstreckung eines Arrestbefehls nach § 111d StPO (BGHZ 164, 176, 178 ff). § 771 gilt auch für Forderungspfändungen (BGH NJW 77, 384, 385; WM 81, 648, 649). Entspr anwendbar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wiederholter Antrag.

Rn 47 Ein Rechtsbehelf der Partei, der unstatthaft wäre, kann auch als ein wiederholter Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach einer erfolgten Ablehnung ausgelegt werden. PKH-Beschlüsse erwachsen nicht in materieller Rechtskraft (BGH NJW 09, 857 [BGH 16.12.2008 - VIII ZB 78/06]; BGH NJW 04, 1805 mit Anm Völker jurisPR-FamR 12/04 Anm 2). Streitig ist, ob nach Abwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. ›Erlangte‹.

Rn 3 Aus der Geschäftsbesorgung erlangt ist jeder Vorteil, den der Beauftragte aufgrund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten Geschäft erhalten hat (BGH NJW-RR 92, 560 [BGH 17.10.1991 - III ZR 352/89]; MüKo/Schäfer § 667 Rz 11; Staud/Martinek/Omlor § 667 Rz 7). Vorteil kann nicht nur ein Vermögenswert (Sachen und Rechte sowie Nutzungen einschl Surrogaten: BGHZ 143, 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 23 Abgeschlossenheit bedeutet dauerhafte räumliche Abgrenzung und Abschließbarkeit von Wohnungen oder sonstigen Räumen. Sie soll gewährleisten, dass jede Wohnung abgegrenzt ist bzw sonstige Räume eindeutig abgegrenzt sind (BGH NJW 90, 1111, 1112). Streitigkeiten, wie sie unter der Geltung des früheren Stockwerkseigentums als Folge unklarer Verhältnisse entstanden sind (s....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Stellvertretung in der Erklärung.

Rn 22 Die Rechtsfigur der Stellvertretung (nur) in der Erklärung, die der BGH für Fallkonstellationen, in denen wie bei Adoptionsverträgen nach § 1750a aF die Stellvertretung ausgeschlossen ist und aus rechtlichen Gründen auch die Botenschaft ausscheidet, als Zwischenform zwischen Stellvertretung und Botenschaft entwickelt hat (BGHZ 30, 306, 311), ist mit der hL abzulehnen. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsweginterne Abgrenzungsfragen.

Rn 2 Rechtsweg in diesem Verständnis bedeutet Abgrenzung der Zuständigkeiten der einzelnen, grds gleichwertigen Gerichtsbarkeiten (Art 95 GG). Hierauf beschränkt sich der Anwendungsbereich der Vorschriften. Für sonstige Zuständigkeitszweifel etwa bei rechtsweginternen Abgrenzungsfragen zwischen allg und besonderen Spruchkörpern finden sie keine Anwendung. Allerdings sind die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einbringungen nach § 24 UmwStG

Rn. 1461 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Keine Realteilung, sondern eine Einbringung liegt vor, wenn die Mitunternehmerschaft und auch die Mitunternehmerstellung der Beteiligten dem Grunde nach fortbesteht und betriebliche Sachgesamtheiten auf eine zweite (beteiligungsidentische) Mitunternehmerschaft übertragen werden, wie dies bei einer Abspaltung nach § 123 Abs 2 UmwG der Fall ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schiedsrichter.

Rn 2 Der durch förmliche (§ 1031 ZPO) Schiedsvereinbarung (§ 1029 ZPO) bestellte Schiedsrichter soll einen Streit zwischen zwei Parteien anstelle des staatlichen Gerichts durch Schiedsspruch (§ 1054 ZPO) entscheiden. Dieser hat die Wirkung eines rechtkräftigen Urt (§ 1055 ZPO). Nur aus eng begrenzten Gründen kann dessen gerichtliche Aufhebung verlangt werden (§ 1059 ZPO); so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Partnerschaftsgesellschaft, EWIV.

Rn 8 Die Partnerschaftsgesellschaft ist die auf Träger freier Berufe zugeschnittene Gesellschaftsform, welche diesen ein ihren Bedürfnissen angepasstes Modell zur Verfügung stellen soll. Sie ist geregelt im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz und entsteht durch Eintragung in das Partnerschaftsregister bzw durch identitätswahrende Umwandlung einer GbR (BayObLG NJW 98, 1158), de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Minderung des Kaufpreises

Rn. 569 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Wird der Kaufpreis im Nachhinein aufgrund von Gewährleistungen herabgesetzt, führt auch dies zu einer rückwirkenden Anpassung des Kaufpreises. Dabei ist jedoch zu unterscheiden: die Minderung muss sich auf die übertragenen WG beziehen, nicht auf sonstige, iRd Kaufvertrages übernommene und ggf nicht oder schlecht erfüllte Pflichten des Veräu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gestaltungswirkung.

Rn 6 Bei Gestaltungsurteilen tritt mit formeller Rechtskraft der Entscheidung unmittelbar eine Änderung der Rechtslage ein. Diese wirkt anders als die regelmäßig nur zwischen den Parteien wirkende materielle Rechtskraft inter omnes. Die Gestaltung kann, wie beim Scheidungsbeschluss, das materielle Recht betreffen, aber auch, zB bei der Änderungsklage nach § 323, bei Vollstre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Endentscheidung.

Rn 2 Der Anwendungsbereich erfasst Entscheidungen iwS (vor §§ 300 ff Rn 2), also Urteile und Beschlüsse in jeder Instanz. Verfügungen sind damit zwar eigentlich auch erfasst (St/J/Althammer Rz 11), fallen aber unter Abs 1 S 2, auch wenn sie kraft gesetzlicher Anordnung unanfechtbar sind (zB Terminsverlegung, § 227 IV 3). Die Entscheidung muss im Grundsatz jeweils eine Endents...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Haftungskredite.

Rn 12 Haftungskredite, mit denen der Kreditgeber keine Geldbeträge, sondern seine Kreditwürdigkeit etwa in Form eines Akzept- o Avalkredits zur Verfügung stellt, sind keine Darlehen iSd I 1. Beim Akzeptkredit (BGHZ 19, 282, 288 ff; LG Hambg ZIP 16, 1239, 1240) akzeptiert die Bank aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages einen Wechsel (§ 25 WG), den der Wechselnehmer bei e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuordnungsverhältnisse.

Rn 5 Bei Vorliegen eines typisch hoheitlichen Über-/Unterordnungsverhältnisses zwischen den Beteiligten ist von einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit auszugehen. Das gilt aber nicht im Umkehrschluss: Weil auch das Institut des Vertrages dem Öffentlichen Recht als Handlungsform keineswegs fremd ist (§§ 54 ff VwVfG), kommt dem Kriterium des Bestehens eines rechtlich gleich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zusammenspiel mit intertemporalem Prozessrecht.

Rn 28 Hingegen ist nach der Grundregel des intertemporalen Prozessrechts das Zivilprozessrecht in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden, wodurch Änderungen des Gesetzes auch schwebende Verfahren ergreifen (MüKoZPO/Gruber Vor zu § 1 Rz 1 f; Musielak/Musielak/Voit Einl Rz 13; Stein/Jonas/Brehm vor § 1 Rz 119). Die allgemeine intertemporal prozessrechtliche Regel gilt freili...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Grundlagen des Beweisrechts.

Rn 2 Die Grundlagen des Beweisrechts im schiedsrichterlichen Verfahren sind in § 1042 IV 2 festgelegt. Danach ist das Schiedsgericht im Wesentlichen frei, ob und wie es eine Beweisaufnahme anordnet und durchführt und welche konkreten Beweisbeschlüsse es formuliert. Das Schiedsgericht ist ferner nicht an Regeln über die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gebunden und es ist n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidungen des Insolvenzgerichts.

Rn 3 Soweit das Insolvenzgericht kraft besonderer Zuweisung oder aus Gründen des Sachzusammenhangs funktional als Vollstreckungsgericht entscheidet, richtet sich der Rechtsmittelzug nicht nach den Vorschriften der InsO, sondern nach den allg vollstreckungsrechtlichen Bestimmungen (BGH ZIP 04, 732; WuM 11, 321; 486). In diesen Fällen gilt die Rechtsmittelbeschränkung des § 6 ...mehr