Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 6. Kontrollgegenstand des AGB-Rechts

a) Im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis abgeschlossene Verträge Rz. 732 Die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB finden auf solche Verträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die keine Arbeitsverträge sind, uneingeschränkte Anwendung. Zu nennen sind dabei Miet-, Darlehens- oder Kaufverträge, für deren Abschluss zwar das Arbeitsverhältnis den Anlass bietet, welche aber den...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 6. AGB-Prüfung

Rz. 391 Ferner ist zu prüfen, ob es sich bei der im Einzelfall auszulegenden Erledigungserklärung um AGB des Arbeitgebers gem. § 305 Abs. 1 BGB handelt (vgl. BAG v. 28.10.2021 – 8 AZR 371/20, juris Rn 37; BAG v. 7.11.2007 – 5 AZR 880/06, NZA 2008, 355; vgl. zu vorformulierten Ausgleichsklauseln/-quittungen, Böhm, NZA 2008, 919; Kroeschel, NZA 2008, 560). Da nach der Rspr. de...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / gg) AGB-Kontrolle

Rz. 974 Eine formularmäßige Abbedingung des Entreicherungseinwands wäre unzulässig vor dem Hintergrund des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies steht nicht mit den wesentlichen Grundsätzen des Gesetzesrechtes im Einklang. Dies ist auch für die Modifikationen des bereicherungsrechtlichen Bösgläubigkeitsbegriffes zum Nachteil des Arbeitnehmers anzunehmen. Auch insoweit würde es zu ein...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 1. AGB-Kontrolle im Spannungsverhältnis zur Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht

a) Grundlagen der Vertragsfreiheit im Verhältnis zur AGB-Kontrolle Rz. 691 Die Privatautonomie auch im Arbeitsrecht ist vom Grundrechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 GG umfasst. Dies garantiert auch die Abschlussfreiheit und vor allem auch die Inhaltsfreiheit bei Arbeitsverträgen. Wer in den Vertrag eingreift, diesen ausgestaltet, dadurch Privatautonomie beeinträch...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle von AGB in Arbeitsverträge

a) Unanwendbarkeit des alten AGBG Rz. 703 Die Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen für AGB wurde erst durch die Vorschriften des BGB durch das SchuModG v. 26.11.2001 aufgenommen. Zuvor wurden Arbeitsverträge nach § 23 Abs. 1 AGBG a.F. ausdrücklich aus dem sachlichen Anwendungsbereich des AGBG ausgenommen. Die Begründung hierfür stellte auf die Entwicklung des Arbeitsrechtes ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 93 Die Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB gilt nur für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Das sind gem. § 305 BGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Damit fällt ein Arbeitsvertrag, der vom Arbeitgeber gestellt wird und der für eine mehrfach...mehr

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zfs 08/2023, Regress des Ha... / 2 Aus den Gründen:

[3] I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht der Klägerin unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch auf anteiligen Ersatz der von ihr an die Leasinggeberin gezahlten Beträge zu. Die Klägerin habe die von der Leasinggeberin geltend gemachte Forderung zu Recht in voller Höhe beglichen. § 17 StVG finde im Verhältnis zwischen der Leasinggeberin und dem Unfallgegn...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

Rz. 735 Auch sog. Aufhebungs- und Abwicklungsverträge können einer AGB-Kontrolle unterzogen werden (Thüsing/Leder, BB 2004, 42, 43 f.; Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 62 ff.). Zentralnorm der AGB-Kontrolle ist danach § 307 BGB. Rz. 736 Die Frage der Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Aufhebungsverträge ist bei dem Eingreifen des § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, also bei Vorli...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Begrenzung der Inhaltskontrolle durch § 307 Abs. 3 BGB

Rz. 742 Nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB kommen die AGB-rechtlichen Vorschriften zur Inhaltskontrolle nur für solche Bestimmungen in AGB infrage, durch die von Rechtsvorschriften abgewichen wird oder durch die ergänzende Regelungen vereinbart werden. Zu diesen "Rechtsvorschriften" sollen auch ungeschriebene, allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze zählen (BAG v. 27.7.2005 – 7 AZR 48...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Bezugnahmeklauseln und Tarifverträge

Rz. 843 Bei den Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge wird wie folgt begrifflich unterschieden: Sofern im Arbeitsvertrag auf einen bestimmten, näher definierten gültigen Tarifvertrag verwiesen wird, und wenn gleichzeitig ein bestimmter Stichtag genannt wird, ist von einer statischen Verweisung auszugehen. Dies hat zur rechtlichen Folge, dass spätere tarifliche Änderungen ohne...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / i) Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Rz. 234 Die Vertragsfreiheit erlaubt es, auch einzelne Arbeitsbedingungen und nicht das Arbeitsverhältnis insgesamt zu befristen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn bei Bestehen eines unbefristeten Vertrages einzelne Vertragsbestandteile, bspw. eine höherwertige Beschäftigung, die Erhöhung der Arbeitszeit oder bestimmte Entgeltanteile befristet vereinbart werden. Rz. 235 Die Ve...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Kontrolldichte bei individuell ausgehandelten Vertragsbedingungen

Rz. 716 Individuell ausgehandelte Vertragsbedingungen sind keiner AGB-rechtlichen Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB mehr unterworfen. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 305 BGB, der das Vorliegen einer AGB fordert. Auch eine analoge Anwendung der Vorschriften des AGB-Rechts ist nicht mehr möglich (BAG v. 25.5.2005, NJW 2005, 3305, 3309). Dies folgt auch aus dem ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Freiwilligkeitsvorbehalte

Rz. 899 Von einem Freiwilligkeitsvorbehalt ist auszugehen, wenn sich der Arbeitgeber vorbehalten hat, die Zahlung einer Leistung einzustellen. Wer ohne Rechtspflicht zahlt, kann die Leistung auf der Grundlage eines ausgeübten Freiwilligkeitsvorbehaltes einstellen. Zwar hat ein Freiwilligkeitsvorbehalt nicht die Bedeutung, dass eine freiwillig gezahlte Leistung ohne Rechtsgru...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Geschäftsführer als Verbraucher – Kontrollfähigkeit der Vertragsbedingungen

Rz. 196 Die AGB-Kontrolle des Geschäftsführervertrages ist nach den §§ 305 ff. BGB eröffnet, wenn die GmbH dem Geschäftsführer für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen bei Abschluss des Vertrages stellt. Die Anwendbarkeit folgt aus § 305 Abs. 1 S. 1 BGB. Rz. 197 Die in der Praxis vielfach strittige Frage, ob es sich im konkreten Einzelfall um für ein...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Verbot überraschender Klauseln, § 305c Abs. 1 BGB

Rz. 756 Nach § 305c Abs. 1 BGB werden Bestimmungen in AGB, die nach den Umständen, insb. nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB-rechtliche Vorschrift soll eine Überraschung oder Übertölpelung des Arbeitnehmers bei der Einbeziehung v...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis abgeschlossene Verträge

Rz. 732 Die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB finden auf solche Verträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die keine Arbeitsverträge sind, uneingeschränkte Anwendung. Zu nennen sind dabei Miet-, Darlehens- oder Kaufverträge, für deren Abschluss zwar das Arbeitsverhältnis den Anlass bietet, welche aber dennoch rechtlich vom Arbeitsverhältnis zu trennen sind (BAG v. 26.5.19...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / f) Betriebliche Übung

Rz. 751 Bei einer betrieblichen Übung kommt es zur Wiederholung eines bestimmten Leistungsverhalten des Arbeitgebers, aus denen der Arbeitnehmer schließen können soll, dass ihm die Leistung oder die Handlung auf Dauer immer wieder gewährt wird. Eine solche betriebliche Übung verdichtet sich dann zum vertraglichen Anspruch aus dem Arbeitsvertrag (BAG v. 26.3.1997, AP Nr. 50 z...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Wirksamkeitsvoraussetzungen vorformulierter zweistufiger Ausschlussfristen

Rz. 829 Die Diskussion um die Wirksamkeit von zweistufigen Ausschlussfristen wurde vornehmlich anhand des Klauselverbotes des § 309 Nr. 13 BGB geführt (Gotthard, Arbeitsrecht nach der Schuldrechtsreform, Rn 288 f.; Thüsing/Leder, BB 2005, 1563, 1564 f.; Hönn, ZfA 2003, 325, 340 f.; Hümmerich, NZA 2003, 753, 755; Lakies, NZA 2004, 569, 575; Reinecke, BB 2005, 378, 382; Singer...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 100 Nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sind Bestimmungen in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wir...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeiten (§ 309 BGB)

Rz. 120 Die dem bisherigen § 11 AGBG entsprechende Bestimmung des § 309 BGB enthält die sog. Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit. Für den Bereich des Arbeitsrechtes handelt es sich dabei um eine Falschbezeichnung, weil § 310 Abs. 4 S. 2 BGB auch insoweit stets eine Entscheidung darüber verlangt, ob die uneingeschränkte Anwendung des jeweiligen Klauselverbotes mit den im ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 820 Vor der Schuldrechtsreform und der Einführung der AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht zweifelte insb. die Rspr. nicht an der Wirksamkeit von Ausgleichsquittungen (BAG v. 9.11.1973, AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 163; BAG v. 27.2.1990, AP BetrVG § 1 Vordienstzeiten Nr. 13; BAG v. 16.9.1974, AP BGB § 630 Nr. 9; LAG München, 24.4.1997 – 2 Sa 1004/96, BB 1998, 269). Im Ausgangspu...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 781 Nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB kann sich eine zur Unwirksamkeit der Klausel führende unangemessene Benachteiligung auch daraus ergeben, dass die Klausel nicht klar und verständlich ist. Das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB ist Bestandteil der Inhaltskontrolle. Die Anwendbarkeit des Transparenzgebotes setzt damit eine wirksam in den Vertrag einbezogene Klausel ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Haftung des Arbeitgebers

Rz. 931 Sollte der Arbeitgeber seine Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Arbeitnehmers durch eine AGB ausschließen oder begrenzen wollen, ist dies nach § 309 Nr. 7a) BGB nicht möglich. Solche Klauseln sind unwirksam. Dies gilt nicht nur für die Haftung für grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sondern auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Unwirksa...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 827 Ausschlussfristen liegen dann vor, wenn es sich um Fristen handelt, innerhalb derer ein Anspruch oder ein sonstiges Recht geltend gemacht werden muss, ansonsten erlischt es (Bauer, NZA 1987, 440). Ausschlussfristen können in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen vereinbart werden. Darüber hinaus kennt man folgende Begrifflichkeiten zur Bezeichnu...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Arbeitsvertrag als Verbrauchervertrag

Rz. 722 Es entspricht nunmehr der Rspr., den Arbeitsvertrag regelmäßig als sog. Verbrauchervertrag i.S.d. § 310 Abs. 3 BGB einzuordnen. Dies klärt sich an der Beantwortung der Frage, ob ein Arbeitnehmer als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB anzusehen ist (Boemke, BB 2002, 96; Däubler u.a., AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Einl. Rn 72; Hümmerich/Holthausen, NZA 2002, 178; Lakies, AGB...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Wirksamkeitsvoraussetzungen vorformulierter einseitiger Ausschlussfristen

Rz. 828 Einseitige Ausschlussfristen in AGB, die nur die Ansprüche des Arbeitnehmers erfassen, sind nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam (BAG v. 31.8.2005 – 5 AZR 545/04, NZA 2006, 324, 326; Krause, RdA 2004, 36, 47; Reinecke, BB 2005, 378, 381; Thüsing/Leder, BB 2005, 1563, 1564). Hier kommt es nicht mehr zu einer ausgewogenen Vertragsgestaltung, denn derartige Klauseln ers...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Vorrang der Individualabrede

Rz. 96 Gem. § 305b BGB haben individuelle Vereinbarungen Vorrang vor AGB. Von einer individuellen Vereinbarung kann aber nur gesprochen werden, wenn der Arbeitgeber den gesetzesfremden Kern der Klausel ernsthaft zur Disposition des Arbeitnehmers gestellt und diesem die Möglichkeit eingeräumt hat, den Inhalt der Klausel zu beeinflussen (BAG, 27.7.2005 – 7 AZR 486/04, NZA 2006...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen

Rz. 747 Ausgenommen vom Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB sind Tarifverträge, Betriebs- sowie Dienstvereinbarungen. Dies ist ausdrücklich in § 310 Abs. 4 S. 1 BGB so bestimmt. Tarifverträge unterliegen damit einer reinen Rechtskontrolle anhand des zwingenden Gesetzesrechtes, Richterrechtes oder den Grundrechten, denn man geht von einem gesicherten Verhandlungsgleichgewich...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / dd) Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 957 Unter Anwendung des § 307 BGB ist nunmehr auch der für die Rückzahlungspflicht auslösende Ausgangssachverhalt zu berücksichtigen. Dabei ist es nicht ausreichend, die Rückzahlungspflicht an jedes vorzeitige Ausscheiden des Arbeitnehmers zu knüpfen. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die eine Rückzahlungspflicht auslösen kann, muss aufgrund eines aus der Sphäre d...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Direktionsrecht bezüglich Arbeitsleistung

Rz. 873 Hinsichtlich des Direktionsrechtes bezogen auf die Arbeitsleistung kann es in bestimmten Fällen zu Begrenzungen kommen (hierzu Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 233 ff.): Für das Ausbildungsverhältnis regelt § 6 Abs. 2 BBiG, dass eine bestimmte Art von Tätigkeiten als geschuldete Leistung ausscheidet. § 4 MuSchG nennt Arbeiten, die von einer werdenden und st...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Direktionsrecht bezüglich Arbeitsort

Rz. 883 Der Arbeitsort ist nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NachwG im schriftlichen Nachweis anzugeben. Der Beschäftigungsort bestimmt sich unter Anwendung des § 269 Abs. 1 BGB. Andererseits ist es für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses typisch, dass der Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers, damit in den Betrieb, eingebunden ist. I.d.R. ist also der Ort d...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 978 Der Arbeitsvertrag bedarf trotz des NachwG zu seinem wirksamen Abschluss keiner bestimmten Form. Es gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Daraus folgt, dass die Vertragsparteien den Arbeitsvertrag mündlich oder konkludent etwa durch die Aufnahme der Tätigkeit begründen können (Lakies, AGB im Arbeitsrecht, Rn 116; Hennige, NZA 1999, 281). Die Formerfordernisse können s...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / ff) Anrechnungsvorbehalt

Rz. 910 Bei dem Abschluss eines neuen Tarifvertrages kann die Situation eintreten, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Erhöhung des Tariflohnes weiter zu geben. Dies kann für den Fall, dass der Arbeitgeber über- und außertarifliche Entgelte gezahlt hat, für diesen zu einem Anrechnungsbedarf führen. Nach der bisherigen Rspr. sollte selbst in dem Fall, wenn kein ausdrüc...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Teilbarkeit einer Klausel

Rz. 795 Im Hinblick auf die Annahme einer Ausnahme vom Verbot der geltungserhaltenden Reduktion ist des Öfteren der sog. Blue Pencil-Test genannt worden. Dieser soll Folgendes bedeuten: Sind zwei Teile einer Klausel inhaltlich und sprachlich trennbar, weil der unwirksame Teil ohne Weiteres gestrichen werden kann, ohne dass der Sinn des anderen Teiles darunter leidet, soll na...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Bestimmungsmöglichkeiten der Lage der Arbeitszeit

Rz. 809 Weil der Arbeitnehmer eingebunden ist in die Arbeitsorganisation, die der Arbeitgeber bestimmt, entzieht sich die Lage der Arbeitszeit weitgehend der individualvertraglichen Festlegung (hierzu Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 132). Gleichzeitig ist aber an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu denken. Zudem greift der Tar...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Rückzahlung von Sondervergütung

Rz. 1604 Sondervergütungen sind arbeitgeberseitige Leistungen, die dieser zusätzlich zum laufenden Entgelt erbringt und die nicht in jedem Abrechnungszeitraum fällig werden. Hierzu gehören insbesondere Gratifikationen, 13. Monatsgehalt, Jahresabschlussvergütung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendungen (ErfK/Preis, § 611a BGB Rn 527). Sondervergütungen können ebenfa...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / ee) Verzichtserklärungen

Rz. 1002 Auch im Arbeitsrecht kann unter gewissen Voraussetzungen auf Ansprüche und sonstige Rechte durch Erlassvertrag nach § 397 Abs. 1 BGB oder negatives Schuldanerkenntnis, § 397 Abs. 2 BGB, verzichtet werden. Derartige Verzichtsvereinbarungen sind vor allem in Aufhebungsverträgen und Ausgleichsquittungen zu finden, sie können aber auch vereinzelt vereinbart werden. Als ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 12. Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Besonderheiten, § 310 Abs. 4 S. 2 BGB und Bedeutung für die Rechtsanwendung

Rz. 785 Nach § 310 Abs. 4 S. 2 Hs. 1 BGB sind bei der Anwendung des AGB-Rechts auf Arbeitsverträge die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen. Was unter den im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten zu verstehen ist, sagt der Gesetzgeber nicht. Allenfalls lässt sich der Gesetzesbegründung entnehmen, dass vor allem die besonderen Klauselverbote ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Unanwendbarkeit des alten AGBG

Rz. 703 Die Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen für AGB wurde erst durch die Vorschriften des BGB durch das SchuModG v. 26.11.2001 aufgenommen. Zuvor wurden Arbeitsverträge nach § 23 Abs. 1 AGBG a.F. ausdrücklich aus dem sachlichen Anwendungsbereich des AGBG ausgenommen. Die Begründung hierfür stellte auf die Entwicklung des Arbeitsrechtes ab. Auf dem Gebiet des Arbeitsrec...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Altersgrenzen

Rz. 801 Individualvertragliche Altersgrenzen unterfallen einer AGB- sowie einer Befristungskontrolle. Sie dürfen zudem nicht benachteiligend i.S.d. AGG sein. Im Rahmen einer Befristungskontrolle (Sachgrund) überwiegt gegenüber dem berechtigten Interesse des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die Altersgrenze hinaus das Bedürfnis des Arbeitgebers a...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Arbeitsvertragsrecht und die Kontrolle anhand der §§ 305 ff. BGB

Rz. 707 Die Kritik nahm zu, dass das Arbeitsrecht, dabei insb. das Arbeitsvertragsrecht, aus dem Anwendungsbereich des alten AGBG ausgenommen wurde (Preis, Grundfragen der Vertragsgestaltungen im Arbeitsrecht, 1993, 241 ff.; MünchArbR/Richardi, § 14 Rn 70). Deshalb sei zu prüfen, so der Bundesrat, ob eine Herausnahme des Arbeitsrechtes aus dem Anwendungsbereich des AGBG noch...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Arbeitsverträge i.S.v. § 310 Abs. 4 S. 2 BGB

Rz. 733 Arbeitsverträge sind nunmehr der AGB-Kontrolle unterworfen, § 310 Abs. 4 S. 2 BGB. Gleichzeitig müssen aber die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen Berücksichtigung finden. Dies kann zu einer Änderung des Kontrollmaßstabes im Vergleich zu anderen Verträgen führen. Besondere Aufmerksamkeit ist deshalb der Abgrenzung zwischen Arbeitsverträgen und sonsti...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 10. Anwendbarkeit besonderer Klauselverbote im Arbeitsvertragsrecht, §§ 308, 309 BGB

Rz. 771 Eine Reihe der Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB findet deshalb im Arbeitsrecht keine Anwendung, da sie vom Wortlaut her nicht passen oder aber nicht auf Dauerschuldverhältnisse, wie das Arbeitsverhältnis, zugeschnitten sind. Wird jedoch ein Vorvertrag über die Einstellung eines Arbeitnehmers geschlossen und enthält dieser ein Gestaltungs-, Rücktritts- oder anderes ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Fälle unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 2 BGB

Rz. 776 Zur Anwendung des § 307 Abs. 2 BGB ist es erforderlich, den Prüfungsmaßstab der "gesetzlichen Regelung" näher zu bestimmen. Hierunter sind in erster Linie Normen des dispositiven Rechts zu verstehen. Das macht eine Anwendung des § 307 BGB im Arbeitsrecht schwierig, weil das Arbeitsrecht überwiegend zwingend ausgestaltet ist, dazu noch lückenhaft und durch ein weitrei...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (3) Beseitigung der betrieblichen Übung

Rz. 409 Da der durch eine betriebliche Übung begründete Anspruch Vertragsbestandteil ist, kann er nur durch eine einvernehmliche Aufhebung oder Abänderung des Arbeitsvertrages oder eine Änderungskündigung beseitigt werden. Die früher von der Rechtsprechung akzeptierte, sog. gegenläufige betriebliche Übung ist durch die Rechtsprechungsänderung des BAG nicht mehr zulässig (BAG...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Rechtsfolgen unwirksamer Vertragsbestimmungen

Rz. 130 Sind arbeitsvertragliche Vereinbarungen nach §§ 305 ff. BGB unwirksam, ist nach § 306 Abs. 2 BGB insoweit das dispositive Gesetz maßgebend. Ist der Gegenstand der unwirksamen Vereinbarung nicht gesetzlich geregelt, kommt es darauf an, ob ein ersatzloser Wegfall der unwirksamen Klausel eine sachgerechte Lösung darstellt. Scheidet diese Möglichkeit aus, ist zu prüfen, ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Auslegung der Gratifikationszusage

Rz. 360 Der wirtschaftliche Zweck einer Gratifikation kann unterschiedlicher Natur sein. Gratifikationen haben zwar grds. Entgeltcharakter. Der Entgeltzweck kann jedoch unterschiedlich ausgestattet sein. In aller Regel dient die Gratifikation der Anerkennung für geleistete Dienste und verleiht der Verbundenheit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Ausdruck. Sie kann eine zusätzl...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Beweislastmodifikationen

Rz. 838 Der Prüfungsmaßstab für Beweislastmodifikationen in Arbeitsverträgen ergibt sich aus § 309 Nr. 12 BGB hierzu Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 173 ff.). Ohne Wertungsmöglichkeit sind danach Bestimmungen unwirksam, durch die der Verwender die Beweislast zum Nachteil des anderen Vertragsteiles ändert, insb. in dem er diesen die Beweislast für Umstände auferleg...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / g) Klauseln zur Dienstwagennutzung

Rz. 867 Einen Anspruch auf Nutzung eines Dienstwagens kann sich nur aus einer entsprechenden vertraglichen Abrede zwischen den Parteien ergeben. Daraus muss sich ergeben, was für einen Dienstwagen der Arbeitnehmer beanspruchen kann. Es geht um die Festlegung der Pkw-Kategorie, welche Farbe, welche Ausstattung oder ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Auswahl des Dien...mehr