Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang

Zusammenfassung Begriff Im Anhang werden Angaben gemacht, die zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) besonders vorgeschrieben sind oder deshalb dort erforderlich sind, weil solche Angaben in der Bilanz oder in der GuV in Ausübung von Wahlrechten nicht aufgenommen wurden. Sie sind entsprechend in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 3 Inhalt des Anhangs

Die gesetzlichen Grundlagen der Anhangberichterstattung sind in §§ 284–288 HGB und in weiteren Vorschriften des HGB, EGHGB, GmbHG, AktG und PublG enthalten. Der Mindestumfang des Anhangs wird im Wesentlichen durch §§ 284, 285 HGB bestimmt. Treffen die umschriebenen Angabe- und Erläuterungspflichten auf das Unternehmen zu, sind hierzu Angaben im Anhang zu machen, wenn nicht n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 2 Freiwillige Aufstellung des Anhangs

Unternehmen, die nicht, auch nicht sinngemäß, zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, können freiwillig einen Anhang erstellen. Kennzeichnen sie diesen Teil des Jahresabschlusses als Anhang, müssen sie die Vorschriften über den Mindestinhalt einhalten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 4 Zweck des Anhangs

Dem Anhang können verschiedene Funktionen zugewiesen werden, nämlich Erläuterungs-, Ergänzungs-, Entlastungs- und – in Ausnahmefällen – Korrekturfunktion: Erläuterungsfunktion: Der Anhang enthält Informationen, welche die Posten der Bilanz und der GuV kommentieren oder interpretieren. Diese beziehen sich daher unmittelbar auf diese beiden Teile des Jahresabschlusses, wie bspw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 1 Zur Aufstellung des Anhangs Verpflichtete

Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften i. S. v. § 264 a HGB (sog. KapCo-Gesellschaften) müssen ihren Jahresabschluss um einen Anhang erweitern.[1] Für kleine und mittlere Gesellschaften bestehen Erleichterungen.[2] Diese werden bei der Besprechung der einzelnen Posten mitgeteilt. Kleinstkapitalgesellschaften [3] brauchen keinen Anhang aufzustellen, wenn sie unter der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.6.14 Ergebnisverwendung

Im Anhang ist anzugeben: der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses.[1] Da der Anhang zum Jahresabschluss gehört und diese Angaben im Anhang erfolgen müssen, sind sie von der Geschäftsführung oder vom Vorstand schon zu einem Zeitpunkt zu machen, bevor die Verfahren zur Prüfung, Billigung oder Feststellung eingeleitet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / Zusammenfassung

Begriff Im Anhang werden Angaben gemacht, die zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) besonders vorgeschrieben sind oder deshalb dort erforderlich sind, weil solche Angaben in der Bilanz oder in der GuV in Ausübung von Wahlrechten nicht aufgenommen wurden. Sie sind entsprechend in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bilanz und der Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.4.2 Die Aktivseite der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen

Anlagespiegel Im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Gliederung darzustellen:[1] Gesamte (historische) Anschaffungs- und Herstellungskosten des Postens (kumuliert) Zugänge des Geschäftsjahres, Abgänge des Geschäftsjahres, Umbuchungen des Geschäftsjahres, Zuschreibungen des Geschäftsjahres, Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5 Gliederung des Anhangs

5.1 Struktur und Gestaltung Dem allgemeinen Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit entsprechend wird in der Praxis bei der Struktur und Gestaltung des Anhangs folgende Gliederung vorgenommen: Allgemeine Angaben, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Bewertungsangaben, Angaben und Erläuterungen zur Bilanz, Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung, Sonstige A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.3.4 Gesonderter Ausweis zusammengefasster Posten

Wurden in der Bilanz und GuV zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung mit arabischen Zahlen versehene Posten zusammengefasst, sind diese im Anhang gesondert auszuweisen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.5.4 Außerplanmäßige Abschreibungen

Außerplanmäßige Abschreibungen des Anlagevermögens nach § 253 Abs. 3 Satz 5 (Sachanlagen) und 6 (Finanzanlagen) HGB sind jeweils gesondert auszuweisen (z. B. mit einem davon-Vermerk) oder im Anhang anzugeben.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.5.3 Gesonderter Ausweis von in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten

Wurden in der GuV zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung mit arabischen Zahlen versehene Posten zusammengefasst, sind sie im Anhang gesondert auszuweisen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.2.1 Angaben über die Firma

In dem Jahresabschluss sind die Firma, der Sitz, das Registergericht und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, anzugeben. Befindet sich die Gesellschaft in Liquidation oder Abwicklung, ist auch diese Tatsache anzugeben. Bei Kleinstkapitalgesellschaften erfolgen die Angaben mangels Anhang auf dem Deckblatt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.2 Allgemeine Angaben

5.2.1 Angaben über die Firma In dem Jahresabschluss sind die Firma, der Sitz, das Registergericht und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, anzugeben. Befindet sich die Gesellschaft in Liquidation oder Abwicklung, ist auch diese Tatsache anzugeben. Bei Kleinstkapitalgesellschaften erfolgen die Angaben mangels Anhang auf dem Deckblatt.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.6 Sonstige Angaben

5.6.1 Organe Es sind alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats anzugeben, auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen mit dem ausgeübten Beruf. Bei börsennotierten Gesellschaften ist auch die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.2.5 Vorjahreszahlen

In der Bilanz und in der GuV ist zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden Geschäftsjahres anzugeben.[1] Sind die Beträge nicht vergleichbar, ist dies im Anhang anzugeben und zu erläutern.[2] Praxis-Beispiel Verkauf eines Betriebsteils Da der Betriebsteil XY der Gesellschaft zum 30.10.2023 veräußert wurde, sind die Zahlen des Berichtsjahrs mit denen des Vorja...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.4.3 Die Passivseite der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen

Gewinn- oder Verlustvortrag Das Eigenkapital wird als erster Posten der Passivseite ausgewiesen. Es unterteilt sich in die Posten Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Gewinnvortrag oder Verlustvortrag Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Der Posten V "Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag" ist das Jahresergebnis. Er ist der Unterschied zwischen den Aufwendungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.5.5 Ertrags- oder Aufwandsposten

Jeweils sind anzugeben der Betrag und die Art der einzelnen Ertrags- oder Aufwandsposten von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung sowie eine Erläuterung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind.[1] Es sind Angaben zu Erträgen und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung zu machen. Diese Angabepflicht erfasst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.4.1 Sowohl Aktiva als auch Passiva der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen

Mitzugehörigkeit Nach dem Grundsatz der Bilanzklarheit[1] ist ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld bei dem Posten des gesetzlichen Gliederungsschemas auszuweisen, zu dem er überwiegend gehört.[2] Lassen sich Vermögensgegenstände und Schulden mehreren Posten zuordnen, gehören sie also nicht überwiegend zu einem bestimmten Posten, so sind sie unter einem der infrage kommende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.1 Struktur und Gestaltung

Dem allgemeinen Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit entsprechend wird in der Praxis bei der Struktur und Gestaltung des Anhangs folgende Gliederung vorgenommen: Allgemeine Angaben, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Bewertungsangaben, Angaben und Erläuterungen zur Bilanz, Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung, Sonstige Angaben. [1] Die Angaben im An...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.4 Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

5.4.1 Sowohl Aktiva als auch Passiva der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen Mitzugehörigkeit Nach dem Grundsatz der Bilanzklarheit[1] ist ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld bei dem Posten des gesetzlichen Gliederungsschemas auszuweisen, zu dem er überwiegend gehört.[2] Lassen sich Vermögensgegenstände und Schulden mehreren Posten zuordnen, gehören sie also nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.5 Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

5.5.1 Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse sind aufzugliedern nach Tätigkeitsbereichen und nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung und Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Gesellschaft die Tätigkeitsbereiche und geografisch bestimmten Märkte untereinander ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.6.5 KapCo-Gesellschaft

Anzugeben sind Namen und Sitz der persönlich haftenden Gesellschaften und deren gezeichnetes Kapital.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.6.9 Komplementär-Kapitalgesellschaft

Es sind die Unternehmen anzugeben, an denen die Kapitalgesellschaft persönlich haftende Gesellschafterin ist, unter Angabe von Namen, Sitz und Rechtsform dieser Unternehmen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Bewertungsangaben

5.3.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind anzugeben.[1] Praxis-Beispiel Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf der Aktivseite der Bilanz Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, das nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.6.3 Arbeitnehmer

Angabe der durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer, getrennt nach Gruppen.[1] Kleine Kapital- und KapCo-Gesellschaften brauchen eine Trennung nach Gruppen nicht vorzunehmen.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.6.12 Beteiligungen

Zu Beteiligungen sind Ausführungen im Abschnitt 5.4.2 nachzulesen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.5.2 Umsatzkostenverfahren

Wird das Umsatzkostenverfahren angewendet, ist im Anhang der mittelgroßen und großen Kapital- und KapCo-Gesellschaften anzugeben: der Materialaufwand des Geschäftsjahrs, unterteilt nach Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen, der Personalaufwand des Geschäftsjahres, gegliedert in die Posten Löhne und Gehä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.5.1 Aufgliederung der Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse sind aufzugliedern nach Tätigkeitsbereichen und nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung und Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Gesellschaft die Tätigkeitsbereiche und geografisch bestimmten Märkte untereinander erheblich unterscheiden.[1] Die Aufgl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.6.6 Genussrechte und ähnliche Rechte auf Gewinnbezug

Andere Kapitalgesellschaften als Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien können Genussrechte oder ähnliche Rechte auf Gewinnbezug einräumen. Es sind daher im Anhang anzugeben das Bestehen von Genussscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten, unter Angabe der Anzahl und der Rechte, die sie verbriefen.[1] Kleine Kapitalge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.2.2 Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Es sind zusätzliche Angaben im Anhang erforderlich, wenn besondere Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt.[1] Besondere Umstände werden z. B. angenommen, wenn die Umsatzerlöse bei langfristiger Fertigung stark schwanken, ungewöhnliche Veränderungen beim Vorra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.2.4 Abweichende Gliederungen gegenüber dem Vorjahr

Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanzen und GuV, ist beizubehalten.[1] Das soll dem Bilanzleser den Vergleich der Jahresabschlüsse im Zeitablauf erleichtern.[2] Wird wegen besonderer Umstände von der Gliederung von Bilanz und GuV gegenüber dem Vorjahr abgewichen, sind die Abweichungen im Anhang anzugeben und zu begründen (Abwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.6.7 Für die Ausschüttung gesperrte Beträge

Nach § 268 Abs. 8 HGB sind Beträge für die Ausschüttung gesperrt. Im Anhang ist der Gesamtbetrag anzugeben, der für die Ausschüttung gesperrt ist, aufgeteilt in die Beträge aus der Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Aktivierung latenter Steuern, Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert.[1] Die ausschüttu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.2.3 Gliederungsergänzung bei mehreren Geschäftszweigen

Hat das Unternehmen mehrere Geschäftszweige und bedingt das die Gliederung des Jahresabschlusses nach verschiedenen Gliederungsvorschriften, ist der Jahresabschluss nach der für einen Geschäftszweig vorgeschriebenen Gliederung aufzustellen und nach der für die anderen Geschäftszweige vorgeschriebenen Gliederung zu ergänzen. Im Anhang ist die Ergänzung anzugeben und zu begründ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.6.13 Vorgänge von besonderer Bedeutung

Im Anhang sind Vorgänge von besonderer Bedeutung anzugeben, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten sind und weder in der GuV noch in der Bilanz berücksichtigt sind. Es müssen ihre Art und ihre finanziellen Auswirkungen erläutert werden.[1] Bisher wurden diese Angaben im Lagebericht gemacht.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.6.8 Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Wenn nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB Vermögensgegenstände und Schulden verrechnet wurden, sind im Anhang anzugeben: die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden und die verrechneten Aufwendungen und Erträge. Es sind die grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.6.4 Mutterunternehmen

Bei Konzernen sind anzugeben: Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, und Ort, an dem der von diesem Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss erhältlich ist.[1] Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.6.1 Organe

Es sind alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats anzugeben, auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen mit dem ausgeübten Beruf. Bei börsennotierten Gesellschaften ist auch die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.6.10 Abschlussprüferhonorar

Anzugeben ist das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr, aufgeschlüsselt in das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen, andere Betätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen, sonstige Leistungen, soweit die Angaben nicht in einem das Unternehmen einbeziehenden Konzernabschluss enthalten sind.[1] Kleine Kapital- und KapCo-Gesellschaften brauchen diese Angaben ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.3.2 Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind anzugeben und zu begründen. Der Einfluss der Abweichungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen.[1] Praxis-Beispiel Änderung der Nutzungsdauer – Beispiel einer Anhangangabe Die im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.6.2 Frühere Organmitglieder und deren Hinterbliebene

Mittelgroße und große Kapital- und KapCo-Gesellschaften haben von den früheren Organmitgliedern und von deren Hinterbliebenen anzugeben:[1] die Gesamtbezüge (Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen verwandter Art) und den Gesamtbetrag der gebildeten und nicht gebildeten Pensionsrückstellungen. Ferner ist der sog. "Fehlbetrag wegen nicht bilanzierter Pen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.3.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind anzugeben.[1] Praxis-Beispiel Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf der Aktivseite der Bilanz Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, das nicht abnutzbare Sachanlagevermögen zu Anschaff...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.6.11 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Anzugeben sind Geschäfte, die nicht zu marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen zustande gekommen sind, soweit sie wesentlich sind. Hierzu gehören Angaben zur Art der Beziehung, zum Wert der Geschäfte sowie Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind. Ausgenommen sind Geschäfte mit und zwischen mittel- oder unmittelbar in 100 %-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.3.3 Ausweis von Unterschiedsbeträgen

Pauschal sind die Unterschiedsbeträge auszuweisen für die jeweilige Gruppe bei der Gruppenbewertung[1] oder bei der Bewertung nach einem Verbrauchsfolgeverfahren,[2] wenn die Bewertung im Vergleich zu einer Bewertung auf der Grundlage des letzten vor dem Abschlussstichtag bekannten Börsenkurses oder Marktpreises einen erheblichen Unterschied aufweist.[3] Kleine Kapital- und K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 6 Überblick rechtsformabhängiger Angaben für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

Neben den rechtsformunabhängigen Anhangangaben sind ergänzende rechtsformabhängige Angaben zu beachten: Sofern nicht in der Bilanz: Angabe des nach § 58 Abs. 2a AktG in den Posten "Andere Gewinnrücklagen" eingestellten Eigenkapitalanteils von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens.[1] Sofern nicht in der Bilanz: Angabe des während des Geschäf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umweltrecht 3: Gewässerschutz / 2.2 Bund

mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umweltrecht 2: Raumordnung,... / 2.1 Europa

mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
ISO 26000: Leitfaden zum Ma... / 3 Die Inhalte der ISO 26000

Wie Abbildung 1 zeigt besteht die ISO 26000 besteht aus 7 Kapiteln und einem Anhang. Abb. 1: Gliederung (eigene Darstellung nach DIN ISO 26000 2011, S. 2-4) Kapitel 4, 5 und 6 enthalten dabei die wichtigsten normativen Orientierungen zur Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung, während sich das siebte und letzte Kapitel mit der aus Praxissicht nicht minder wichtigen Frage...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umweltrecht 3: Gewässerschutz / 2.1 Europa

mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umweltrecht 3: Gewässerschutz / 3 Das Wichtigste in Kürze

Betriebsbeauftragte/r für Gewässerschutz erforderlich ab 750 m³ Abwasser pro Tag. Überprüfen Sie, ob Sie "AwSV-Anlagen" betreiben, die unter § 62 WHG fallen, und ob die Bestimmungen eingehalten werden. Erstellen Sie die Anlagendokumentation. Überprüfen Sie, ob Sie Abwasser aus den Herkunftsbereichen der Anhänge der Abwasserverordnung haben und ob Ihre Abwasserbehandlungsanlage...mehr