Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.3 Günstigkeitsvergleich (Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO)

Rz. 32 Nach 8 Abs. 1 Rom I-VO (ehemals Art. 30 Abs. 1 EGBGB) darf die Rechtswahl der Parteien nicht dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der Schutz entzogen wird, der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts gewährt wird, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre. Der Arbeitnehmerschutz soll also nicht durch Rechtswahl umgangen werden können. Unklar und bisher ohne Hinw...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3.2 Rechtsnatur

Rz. 12 Die Erklärung des Arbeitgebers im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer die in § 1a KSchG geregelte Abfindung beanspruchen kann, wenn er auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet, ist rechtsgeschäftlicher Art. Herrschend ist wohl die Auffassung, es handele sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung.[1] Da die Rechtsfolge jedoch unabhängig vom ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3 Freier Mitarbeiter

Rz. 47 Möglich ist es auch, dass Dienste eines Mitarbeiters in Anspruch genommen werden, der aber kein Arbeitnehmer ist. Für den Arbeitgeber kann dies günstig sein: Kündigungsschutz besteht nicht, Sozialabgaben ebenso nicht. Das Problem, den Begriff des Arbeitnehmers zu definieren, stellt sich daher nicht nur im Arbeitsrecht, sondern in ähnlicher Form auch im Sozialversicher...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.3 Ausnahmen

Die Lohnsummenregelung findet in den folgenden Fällen keine Anwendung: Der Betrieb hat eine Ausgangslohnsumme von 0 EUR oder Der Betrieb hat nicht mehr als 5 Beschäftigte.[1] Hierbei sind die in § 13a Abs. 3 Sätze 11 bis 13 ErbStG genannten Beteiligungen und Gesellschaften einzubeziehen. Dabei wird berücksichtigt, dass bei bis zu fünf Beschäftigten das Bedürfnis einer Freistel...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 6 Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Aufgrund der nach Inkrafttreten des TzBfG ergangenen Rechtsprechung des BAG unterfiel die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen (z. B. befristete Verlängerung oder Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit) zwar nicht dem Anwendungsbereich des § 14 TzBfG. Gleichwohl bedurfte sie – wie auch schon zuvor – zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrunds, wenn ansonsten durch die Befrist...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.6 Altersvorsorgeverpflichtungen

Vermögensgegenstände, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, sollen aus dem Verwaltungsvermögenskatalog vorab ausgenommen werden. Aus diesem Grunde wurde § 13b Abs. 3 ErbStG neu eingefügt; eine Regelung die sich an § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB anlehnt. Hiernach gilt Folgendes. Teile des begünstigungsfähigen Vermögen...mehr

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Werbungskosten / Sozialversicherung

Werbungskosten sind ein steuerrechtlicher Begriff. Es handelt sich um vom Arbeitgeber nicht ersetzte Aufwendungen des Arbeitnehmers, welche dazu dienen, Einnahmen aus beruflicher Tätigkeit zu erwerben, zu sichern oder zu erhalten. Keine Auswirkung auf den Sozialversicherungsbeitrag Bei der Beitragsberechnung zur Sozialversicherung aus dem Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer bleibe...mehr

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Bewerbungsverfahren: Umgang... / 2.1 Möglichst schnelle Auskunft erteilen

Am leichtesten entgeht man als Arbeitgeber einer Schadensersatzforderung, indem man möglichst rasch der Anfrage nachkommt und die Auskunft nach Art. 15 DSGVO erteilt. Hierbei ist wichtig, dass die Auskunft "unverzüglich" zu erfolgen hat.[1] Achtung 1-Monatsfrist aus Art. 12 Abs. 3 DSGVO Die 1-Monatsfrist darf gerade nicht routinemäßig, sondern nur in schwierigen Fällen ausgesc...mehr

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Bewerbungsverfahren: Umgang... / 3 "Datenschutz-Hopping" als Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen Schadensersatzforderung

Es stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber einer Schadensersatzforderung durch den Nachweis entgehen können, dass es dem Bewerber von vornherein nur darum ging, einen solchen Anspruch zu erlangen. Im Rahmen des "AGG-Hoppings" ist den Bewerbern der Schadensersatzanspruch aus § 15 AGG verwehrt, sofern die Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 4 Kombination von Zeit- und Zweckbefristung

Es ist auch möglich, eine Zweckbefristung mit einer kalendermäßigen (Höchst-)Befristung zu kombinieren. Eine derartige Doppelbefristung ist nicht nur nach der Rechtsprechung zulässig[1], sondern sogar zu empfehlen, weil durch die Höchstfrist die Unsicherheit über die Dauer der Zweckbefristung beseitigt oder besser begrenzt wird, sodass sich der Arbeitnehmer zumindest auf ein...mehr

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Sprecherausschuss für leite... / 2.6.2 Wahlanfechtung

Die Wahlen zum Sprecherausschuss können innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Arbeitsgericht angefochten werden. Anfechtungsberechtigt sind mindestens 3 leitende Angestellte oder der Arbeitgeber.[1] Die Wahl ist anfechtbar, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen wurde und...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Rechte und Pflichten des befristet Beschäftigten

Vom Grundsatz her ist das befristete Arbeitsverhältnis ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Es gelten unter den Parteien dieselben Rechte und Pflichten, wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch. Dies hat zur Folge, dass alle gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regeln (z. B. hinsichtlich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen etc.) auch für dieses ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 9 Sozialplan und Nachteilsausgleich

Rz. 39 Hat der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer mitgeteilt, dieser habe bei Rechtskraft der Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung, deren Höhe sich nach dem Sozialplan richte, liegt darin kein Hinweis (§ 1a Abs. 1 Satz 2 KSchG), dass der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.[1] Damit ist geklärt, dass § 1a...mehr

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Bewerbungsverfahren: Umgang... / 1.3 Die verspätete Auskunft des Unternehmens

Gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO muss die Auskunft über die etwaige Datenverarbeitung "unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags" zur Verfügung gestellt werden. Das Unternehmen muss nach vorheriger interner Prüfung also entweder die Auskunft erteilen, dass überhaupt keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden (sog. Negativauskunft) oder – so...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werbungskosten / 2.2 Verzicht auf Aufwandsersatz

Ein Arbeitnehmer kann Werbungskosten auch dann geltend machen, wenn er für seine Aufwendungen gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf Kostenersatz hat, auf die Durchsetzung des Ersatzanspruchs jedoch verzichtet, oder wenn er auf angebotene Sachleistungen verzichtet (z. B. Arbeitnehmer benutzt für Dienstfahrten eigenen Pkw anstelle eines Firmenwagens).mehr

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Sprecherausschuss für leite... / 2.5 Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Wahlberechtigt sind alle leitenden Angestellten des Betriebs.[1] Ob sie für die Durchführung der Wahlen als leitende Angestellte gelten, ist dem besonderen Zuordnungsverfahren der Wahlvorstände zu entnehmen. Wählbar sind alle leitenden Angestellten, die 6 Monate dem Betrieb oder Unternehmen angehören. Eine vorherige 6-monatige Tätigkeit als leitender Angestellter wird nicht v...mehr

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Bewerbungsverfahren: Umgang... / 2 Empfohlenes Vorgehen für Unternehmen

Sofern Arbeitgeber eine Anfrage gemäß Art. 15 DSGVO erreicht, sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Praxis-Tipp Vermeiden von Schadensersatzansprüchen Unternehmen ist zu raten, eine funktionierende Organisationsstruktur mit gut dokumentierten Abläufen zu schaffen, um etwaigen Schadensersatzansprüchen von vornherein entgegentreten zu können. Sodann können Auskünfte in der Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werbungskosten / 2.7 Vorweggenommene Werbungskosten

Werbungskosten können bereits entstehen, bevor Einnahmen aus einem Dienstverhältnis erzielt werden. Mit den Aufwendungen darf aber nicht eine noch unsichere Einkommensquelle angestrebt werden. Sie müssen vielmehr in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftig steuerbaren Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen. Das ist be...mehr

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Sprecherausschuss für leite... / 2.6.1 Wahlverfahren

Der Sprecherausschuss wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Wird mehr als ein Wahlvorschlag eingereicht, erfolgt sie nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.[1] Die Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung sind in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Sprech...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.5 Anschlussbeschäftigung bei demselben Rechtsträger

Rz. 28 Es stellt keinen Verstoß gegen das aus § 242 BGB folgende Gebot von Treu und Glaube dar, wenn der Arbeitnehmer im Anschluss an den Erhalt einer Abfindung für eine betriebsbedingte Kündigung nach § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG erneut bei demselben Rechtsträger beschäftigt wird.[1] Dafür spricht, dass der Arbeitgeber das verfolgte Ziel, eine gerichtliche Überprüfung der Kündi...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 5 Weiterbeschäftigungsanspruch des erstinstanzlich obsiegenden Arbeitnehmers

Seit der Entscheidung des Großen Senats des BAG vom 27.2.1985[1] hat der Arbeitnehmer auch für den Fall der nicht offensichtlich unwirksamen Kündigung einen Weiterbeschäftigungsanspruch über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei der fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses, wenn er im Kündigungsprozess er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werbungskosten / 1 Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Zur Abgeltung der Werbungskosten wird bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR jährlich angesetzt, soweit sich dadurch kein negativer Betrag ergibt.[1] Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist in den Lohnsteuertabellen für die Steuerklassen I–V berücksichtigt. Keine Vervielfachung bei mehreren Arbeitsverhältnissen Jeder Arbeitnehm...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Arbeitnehmerbegriff

Rz. 18 Es gilt grds. der allgemeine Arbeitnehmerbegriff. D.h.: Freie Mitarbeiter, Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Beschäftigte zählen mangels Arbeitnehmereigenschaften nicht mit. Erforderlich ist jedoch, dass die Arbeitnehmer tatsächlich in den Betrieb eingegliedert sind, sodass es nicht ausreicht, wenn Arbeitnehmer die bereits in einem anderen Betrieb eingeglie...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.1 Verbot von Diskriminierung (§ 4 Abs. 2 TzBfG) und Benachteiligung (§ 5 TzBfG)

§ 4 Abs. 2 TzBfG verbietet ausdrücklich jede Schlechterstellung eines Arbeitnehmers wegen der Befristung seines Arbeitsvertrags. Dieses Diskriminierungsverbot ergibt sich eigentlich schon aus dem aus Art. 3 GG abgeleiteten sog. arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Der Gesetzgeber sah sich veranlasst, das Verbot im Hinblick auf die Anforderungen der europäischen Ric...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Zeitpunkt der Anspruchsentstehung und Verzicht

Rz. 32 Grundsätzlich entsteht der Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG mit Ablauf der Kündigungsfrist (vgl. § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG).[1] Endet das Arbeitsverhältnis aus einem anderen Grund bereits zu einem vor Ablauf der Kündigungsfrist liegenden Zeitpunkt, gelangt der Anspruch nicht mehr zur Entstehung.[2] Der Anspruch gelangt auch dann nicht zur Entstehung, wenn die Arbeitsve...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Verfassungsrechtliche Vorgaben

Rz. 6 Trotz der Vielzahl von Gesetzesänderungen: Der Kündigungsschutz steht nicht zur beliebigen Disposition des Gesetzgebers. Nach der st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist die allgemeine Vertragsfreiheit ein Teil der durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Handlungsfreiheit. Damit gewährleistet Art. 2 Abs. 1 GG die Privatautonomie.[1] Die Vertragsfreiheit des Arb...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2 Fachliche, zeitliche und örtliche Weisungsgebundenheit

Rz. 17 Das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit wird – gleichfalls entsprechend der Rechtsprechung des BAG vor Inkrafttreten des § 611a BGB – durch die fachliche Weisungsgebundenheit bei Erbringung der Arbeitsleistung in Abs. 1 Satz 2 konkretisiert.[1] Das Gesetz spricht vom Weisungsrecht bezüglich des Inhalts und der Durchführung der Tätigkeit. Dass der Dienstverpflichtete...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3.6 Muster

Rz. 23 Muster Sehr geehrte(r) Frau/Herr… leider sehen wir uns gezwungen, Ihr Arbeitsverhältnis mit … vom … ordentlich und fristgerecht zum … aus dringenden betrieblichen Gründen i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu kündigen. Zu unserem Bedauern ist diese Maßnahme bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im betrieblichen Interesse geboten und beruht auf …[z. B. Umstruk...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3 Betriebsverfassungsrechtlicher Status des befristet Beschäftigten

Befristet beschäftigte Arbeitnehmer sind während der Dauer ihrer Beschäftigung ganz normale Arbeitnehmer i. S. d. Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Sie haben das aktive und passive Wahlrecht und sind nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit wählbar. Wird der Arbeitnehmer in den Betriebsrat gewählt, so hindert dies allerdings nicht den Ablauf seines befristeten Arbeitsverhält...mehr

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Sprecherausschuss für leite... / 3 Amtszeit

Die reguläre Amtszeit des Sprecherausschusses beträgt 4 Jahre. Die Amtszeit der zuletzt regulär im Jahr 2022 gewählten Sprecherausschüsse endet damit grundsätzlich am 31.5.2026. Vorzeitig endet die Amtszeit des Sprecherausschusses, wenn er auf Antrag des Arbeitgebers oder mindestens eines Viertels der leitenden Angestellten wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichte...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Kündigungsschutzrechtlicher Status des befristet Beschäftigten

Betriebliche Voraussetzung für das Bestehen des allgemeinen Kündigungsschutzes ist das Überschreiten der gemäß § 23 Sätze 2 und 3 KSchG maßgeblichen Mitarbeiteranzahl (sog. Schwellenwert). Bei der Feststellung der Zahl der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer sind befristet Beschäftigte voll mitzuzählen. Nur für Beschäftigte in Teilzeit sieht § 23 Satz 4 TzBfG ei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3.1 Form

Rz. 11 Da die Kündigung der Schriftform nach § 623 BGB bedarf, muss auch der Hinweis diesen Anforderungen genügen[1]; er kann also nur schriftlich erteilt werden und muss mit der Unterschrift nach § 126 Abs. 1 BGB schließen. Eine Paraphe reicht nicht.mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 23 KSchG bestimmt – vorbehaltlich der Sondertatbestände der §§ 24 und 25 KSchG – den betrieblichen Geltungsbereich des Kündigungsschutzrechts. Durch die Regelungen werden Kleinbetriebe privilegiert, für die nur ein abgeschwächter Kündigungsschutz nach den zivilrechtlichen Generalklauseln gilt. Neben dem betrieblichen muss auch der persönliche Anwendungsbereich des Kü...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Dogmatische Einordnung

Rz. 2 Die dogmatische Einordnung des § 1a KSchG ist stark umstritten. Hauptsächlich wird vertreten, bei § 1a KSchG handele es sich um einen vertraglichen Anspruch [1], um ein einseitiges Rechtsgeschäft [2] oder – so die wohl h. M. – um ein gesetzliches Schuldverhältnis [3]. Obergerichtliche Rechtsprechung zu dieser Frage existiert noch nicht, was in der Praxis die Abgrenzung nic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.5 International zwingendes deutsches Recht – Eingriffsnormen (Art. 9 Rom I-VO)

Rz. 35 Die gewählte oder durch die objektive Anknüpfung sich ergebende Arbeitsrechtsordnung wird durch Art. 9 Rom I-VO (ehemals Art. 34 EGBGB) ergänzt. Danach bleibt von den Art. 3 ff. Rom I-VO (ehemals Art. 27 ff. EGBGB) die Anwendung der Bestimmungen des deutschen Rechts unberührt, die ohne Rücksicht auf das im Vertrag anzuwendende Recht den Sachverhalt zwingend regeln. Al...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Schwellenwert: Mindestzahl an Beschäftigten

Rz. 15 Dies gilt mit Ausnahme der §§ 4–7 KSchG und § 13 Abs. 1 Sätze 1 und 2 KSchG für die Vorschriften des 1. Abschnitts jedoch nur, sofern die in § 23 Abs. 1 Sätze 2–4 KSchG vorgeschriebene Mindestzahl an Beschäftigten nicht unterschritten wird. Demgegenüber finden die §§ 4–7 KSchG und § 13 Abs. 1 Sätze 1 und 2 KSchG sowie der 2. Abschnitt unabhängig von der Anzahl der Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werbungskosten / 2.5 Aufwendungen für ein Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können ab dem VZ 2023 nur noch dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Der Abzug ist in diesen Fällen der Höhe nach nicht beschränkt. Anstelle des Ansatzes der tatsächlichen Aufwendungen können Arbeitnehmer einen pauschale...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung: Auswirkungen a... / 1 Fortbildung durch den Arbeitgeber

1.1 Fortbildung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse Trägt der Arbeitgeber im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen, handelte es sich dabei nicht um Arbeitslohn. Ein ganz überwiegendes betriebliches Interesse des Arbeitgebers wird angenommen, wenn die Fortbildungsmaßnahme die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb des Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Arbeitgeber

Rz. 19 Das Maßregelungsverbot richtet sich gegen den Arbeitgeber, doch ist der Geltungsbereich nicht auf ihn als Vertragspartner beschränkt; in Betracht kommen ferner diejenigen Dritten, die als Inhaber der betrieblichen Organisationsgewalt – wie z. B. der Entleiher im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung – gegenüber dem Arbeitnehmer die Arbeitgeberfunktion ausüben[1] und da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.2 Lösung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Aber auch wenn die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber erfolgt, kann dies zu einem Sperrzeit-Tatbestand führen. Zwar ist in der bloßen Hinnahme einer vorher nicht abgesprochenen Arbeitgeberkündigung, selbst wenn diese sich als rechtswidrig erweist, kein versicherungswidriges Verhalten zu sehen. Dies ist aber schon dann anders, wenn der Beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschenke / 3.1 Einlösung beim Arbeitgeber

3.1.1 Lohnsteuer Warengutscheine, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, also die Produkte der eigenen Firma betreffen, stellen stets einen Sachbezug dar. Diese arbeitgeberbezogenen Gutscheine sind deshalb als Belegschaftsrabatt bis zu 1.080 EUR je Kalenderjahr steuerfrei, wenn Waren oder Dienstleistungen erworben werden, die nicht überwiegend für den Bedarf der Arbeitnehmer h...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugend- und Auszubildendenv... / 2.2.3 Pflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss, wenn er den Auszubildenden nach Ende der Ausbildungszeit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen will, dem Auszubildenden dies schriftlich mitteilen. Diese Mitteilung muss spätestens 3 Monate vor dem Ende der Ausbildungszeit erfolgen, eine frühere Mitteilung ist zulässig. Verletzt der Arbeitgeber diese Mitteilungspflicht, führt dies nich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3.3 Auflösungsantrag (auch) des Arbeitgebers?

Rz. 31 Weil Abs. 2 nicht auf Satz 2 des § 9 Abs. 1 KSchG verweist, der den Auflösungsantrag des Arbeitgebers betrifft, kann nur der Arbeitnehmer, nicht aber der Arbeitgeber, die gerichtliche Auflösung gegen Verurteilung zur Abfindungszahlung beantragen. Dies entspricht der h. M.[1] Ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers kann sich demnach nach § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG nicht au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschenke / 4 Geschenke des Arbeitgebers

Geschenke des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind eine besondere Form des Entgelts. Sofern keine sonstige Anspruchsgrundlage besteht (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag), können solche Leistungen durch betriebliche Übung Anspruchscharakter bekommen. Der Arbeitgeber ist dann zur kontinuierlichen Gewährung auch in der Zukunft verpflichtet. Praxis-Beispiel Regelmäßige Zahlungen an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsmittel / 2 Arbeitnehmer als Besitzdiener des Arbeitgebers

Der Arbeitnehmer ist wegen der ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel grundsätzlich Besitzdiener nach § 855 BGB. Besitzdiener ist, wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen (hier den Arbeitgeber) ausübt. Entzieht er dem Besitzer (Arbeitgeber) den Besitz, so begeht er verbotene Eigenmacht. Dies kann den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berec...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag: Defin... / 3 Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

3.1 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich Das Betriebsstättenfinanzamt kann allgemein oder auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass die Lohnsteuer nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn des Arbeitnehmers ermittelt wird (permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich). Die nach diesem Verfahren für den laufenden Arbeitslohn eines Lohnzahlungszeitraums ermittelte Lohnsteuer ist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Einzelfälle zur maßregelnden Kündigung

Rz. 31 Es verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB, wenn einem Arbeitnehmer, für dessen Arbeitsverhältnis kein allgemeiner Kündigungsschutz gilt, während oder sogar wegen einer Erkrankung gekündigt wird.[1] Begründet wird dies vielfach damit, die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 612a BGB lägen nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer erkrankt. Es fehle an ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schulungsveranstaltungen fü... / 1.2.2 Zeitliche Lage und Häufigkeit

Der Betriebsrat hat dem Arbeitgeber die zeitliche Lage einer Schulungsveranstaltung und die dafür vorgesehenen Teilnehmer so rechtzeitig mitzuteilen, dass der Arbeitgeber noch vor der Veranstaltung die Einigungsstelle anrufen kann, wenn er meint, der Betriebsrat habe die betriebliche Notwendigkeit nicht ausreichend berücksichtigt. Hat der Arbeitgeber der Teilnahme eines Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Kausalität zwischen Rechtsausübung und Benachteiligung

Rz. 27 Unzulässig ist eine Benachteiligung, "weil" der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Dies erfordert einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Benachteiligung und der Rechtsausübung[1], der aber nicht bereits dann gegeben ist, wenn die Rechtsausübung die Bedingung (conditio sine qua non) für die Benachteiligung ist. Die Rechtsprechung hält darüber h...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.8 Prognose über die Rückkehr des Vertretenen

Der Sachgrund der Vertretung ist darin begründet, dass der Arbeitgeber bereits zu einem vorübergehend ausgefallenen Mitarbeiter in einem Rechtsverhältnis steht und mit der Rückkehr dieses Mitarbeiters rechnet. Damit besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausgefallenen Mitarbeiter obliegenden Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich beg...mehr