Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.1 Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses

Die Begriffe Anstellungsvertrag, Geschäftsführervertrag oder Geschäftsführer-Dienstvertrag werden synonym verwendet. Teils wird auch unscharf vom Arbeitsvertrag des Geschäftsführers gesprochen. Das Dienstverhältnis des Geschäftsführers ist jedoch in der typischen Konstellation kein Arbeits-, sondern ein freies Dienstverhältnis.mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 15 Erfindungen/Rechte an Software

Eine Regelung zu Rechten an Erfindungen bzw. Software bietet sich an, wenn der Geschäftsführer selbst daran beteiligt ist, derartige Immaterialgüterrechte zu schaffen. Hier empfiehlt sich eine Verweisung auf das Recht des Arbeitnehmers, das allerdings aufgrund eines Verweises in § 69b Urheberrechtsgesetz aber auch auf sonstige Dienstverhältnisse, wozu auch das Anstellungsver...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 7 Störfall, Unterbrechung der Altersteilzeit, Verzicht auf die Arbeitsleistung

Verstirbt der Arbeitnehmer während der Freistellungsphase, wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, verkauft der Arbeitnehmer das Wertguthaben oder tritt volle Erwerbsminderung ein, tritt der sogenannte Störfall ein. Vorrangig sind dann die Sozialversicherungsbeiträge für das gesamte Arbeitsentgelt sofort fällig. An den Arbeitnehmer bzw. seine Erben muss im Störfall zudem das E...mehr

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Firmenfitness-Mitgliedschaft / 4 Strittige Auslegung zum überwiegend eigenwirtschaftlichen Interesse des Vertragspartners

Ein überwiegend eigenwirtschaftliches Interesse des Dritten schließt die Annahme von Arbeitslohn in der Regel aus.[1] Auch liegt kein Arbeitslohn vor, wenn der Dritte diese Rabatte einem weiteren Personenkreis im normalen Geschäftsverkehr üblicherweise einräumt (sog. "Jedermannrabatt"[2]). Soweit und in der Höhe, als Preisnachlässe auch im normalen Geschäftsverkehr unter fre...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 16 Kündigung und Beendigung

Auf die Regelungen zur Beendigung des Anstellungsvertrags ist besondere Sorgfalt zu legen. Es muss von beiden Parteien geprüft werden, ob der Anstellungsvertrag auf unbestimmte Zeit oder befristet geschlossen werden soll. Wichtig Vorzeitige Beendigung bei Befristung nur gegen Abfindung Die Gesellschaft kann eine Befristung sehr teuer zu stehen kommen; will sie sich von ihrem G...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 7.2 Gewinntantieme

Bei der Formulierung der Gewinntantieme ist darauf zu achten, dass beim Gesellschafter-Geschäftsführer die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung durch die Begrenzung der Höhe der Tantieme auf ein angemessenes Maß ausgeräumt wird. Unter anderem sollte die Tantieme ein Drittel der vereinbarten Grundvergütung nicht übersteigen, sie muss im Voraus prozentual festgelegt sein...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 3.2 Modelle der Arbeitszeitverteilung

Bei der Festlegung eines Arbeitszeitmodells sind die Rahmenbedingungen aus § 2 Abs. 1 und Abs. 2 AltTZG einzuhalten. Für die Durchführung der Altersteilzeit existieren dabei innerhalb der gesetzten Grenzen durch das AltTZG unterschiedliche Modelle: Beim Teilzeitmodell wird die wöchentliche Arbeitszeit reduziert. Die Arbeitszeit wird über den gesamten Zeitraum der Altersteilze...mehr

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Dienstrad / 8.1 Überlassung resultiert aus dem Arbeitsvertrag

Die Überlassung eines (Elektro-)Dienstfahrrads durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung stellt eine Vergütung für geleistete Dienste dar. Mit diesem Sachlohn bewirkt der Arbeitgeber eine entgeltliche Leistung,[1] für die der Arbeitnehmer einen Teil seiner Arbeitsleistung aufwendet.[2] Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer nach dem ...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 2 Begünstigter Personenkreis

Ältere Arbeitnehmer können freiwillig ihre Arbeitszeit reduzieren[1], wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, künftig einen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben oder von der Versicherungspflicht befreit sind und vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens beanspruchen könne...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 10 Urlaub

Die Regelung des Urlaubs sollte unbedingt im Anstellungsvertrag erfolgen, denn das Bundesurlaubsgesetz gilt für den Geschäftsführer nicht unmittelbar. Neben der Vereinbarung der Anzahl der Urlaubstage ist die Möglichkeit der Urlaubsabgeltung, d. h. der Auszahlung des Urlaubs in Geld, detailliert zu regeln, da hier ein erhebliches Streitpotential "schlummert". Nimmt der Gesch...mehr

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Dienstrad / 4.2 Verkauf durch Dritte

Kauft der Arbeitnehmer nach Ende der Vertragslaufzeit das von ihm bis dahin genutzte (Elektro-)Fahrrad von dem Dritten zu einem geringeren Preis, als dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis[1], ist der Unterschiedsbetrag als Arbeitslohn von dritter Seite zu versteuern.[2] Anstelle dieser Bewertung kommt grundsätzlich auch die Pauschalierung mit 30 % nach ...mehr

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Firmenfitness-Mitgliedschaft / Zusammenfassung

Begriff Es ist zu unterscheiden zwischen 2 Ausgestaltungen für Firmenfitness-Mitgliedschaften: Firmenfitness-Angebote, bei denen der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit dem Betreiber eines Fitnessstudios schließt und die Mitarbeiter zur Nutzung der Gesundheits-, Fitness- und Wellnessverbundanlagen berechtigt sind sowie Firmenfitness-Angebote, bei denen der Arbeitgeber eine Verei...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 12.1 Dienstwagen

Die Vereinbarung über die Stellung eines Dienstwagens sollte, wegen des hohen Streitpotentials, möglichst präzise gefasst sein. Neben der Aufnahme des Typs bzw. der Klasse des Fahrzeugs ist zu regeln, ob ein Recht zur privaten Nutzung des Dienstwagens besteht. Ferner können Vereinbarungen für den Fall von Verkehrsunfällen sowie für die Abwicklung bei Beendigung des Dienstver...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis

Zusammenfassung Begriff Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist ein Beschäftigungsverhältnis, das auf bestimmte Zeit vereinbart wurde. Die Dauer kann kalendermäßig bestimmt sein. Dann handelt es sich um eine Zeitbefristung. Die Dauer kann sich auch aus dem Zweck der Arbeitsleistung ergeben. Hier spricht man von einer Zweckbefristung. Das befristete Arbeitsverhältnis endet autom...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 2 Inhalt des befristeten Arbeitsverhältnisses

Während seiner Dauer stellt das befristete Arbeitsverhältnis ein ganz normales Arbeitsverhältnis dar, für das alle gesetzlichen und kollektivrechtlichen Regelungen grundsätzlich entsprechend gelten. § 4 Abs. 2 TzBfG enthält ausdrücklich ein Diskriminierungsverbot für befristet beschäftigte Arbeitnehmer. Danach darf dieser wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlec...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist ein Beschäftigungsverhältnis, das auf bestimmte Zeit vereinbart wurde. Die Dauer kann kalendermäßig bestimmt sein. Dann handelt es sich um eine Zeitbefristung. Die Dauer kann sich auch aus dem Zweck der Arbeitsleistung ergeben. Hier spricht man von einer Zweckbefristung. Das befristete Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Erre...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.2 Vorliegen eines Dienstverhältnisses

Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer in der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist.[1] Dabei sind Arbeitnehmer Personen, die in öffentlic...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 4 Kündigung

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist für beide Seiten das Recht zur ordentlichen Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen. Nach § 15 Abs. 4 TzBfG ist es aber möglich, einzelvertraglich eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit des Vertrags zu vereinbaren. Eine Besonderheit gilt für Arbeitnehmer, die zur Vertretung eines Mitarbeiters in Elternzeit befristet eingestellt worden s...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 8 Besondere Pflichten des Arbeitgebers

Für den Arbeitgeber bestehen im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses besondere Pflichten:[1] Informations- und Begründungspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 wurde diese Arbeitgeberpflicht ...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.3 Form der Befristung

Nach § 14 Abs. 4 TzBfG muss der befristete Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme in schriftlicher Form vorliegen.[1] Formbedürftig ist allein die Befristungsabrede, die im Fall der Zeitbefristung mindestens in der Festlegung eines Endtermins bestehen muss. Die schriftliche Festlegung des Tätigkeitsbeginns ist kein Wirksamkeitserfordernis.[2] Für Befris...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2 Kein Arbeitsentgelt ohne Beschäftigungsverhältnis

Zum Arbeitsentgelt gehören alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, unabhängig von deren Form oder Bezeichnung.[1] Der weitgehende Begriff des Arbeitsentgelts führt dazu, dass ein Zusammenhang zwischen Zuwendung und Beschäftigungsverhältnis schon dann anzunehmen ist, wenn eine Zuwendung nur aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt. Eine Zahlu...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 7 Weiterarbeit über das Befristungsende hinaus

Nach § 15 Abs. 6 TzBfG gilt das befristete Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert,[1] wenn es nach Ablauf der vereinbarten Zeit oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird und der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt. Ein solcher Widerspruch kann auch schon kurz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 5 Rechtsfolgen einer wirksamen Befristungsabrede

Der befristete Arbeitsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.[1] Das bedeutet im Einzelnen: Die Vorschriften des BGB über die Kündigungsfristen[2] sind nicht zu beachten, die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes finden unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Größe des Betriebs keine Anwendung, die Rechtsvorschriften über den besonderen Kündig...mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 1.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Voraussetzung für den Anspruch gegen den Arbeitgeber, dass dieser ein Zeugnis erstellt, ist zunächst, dass ein entsprechendes Arbeits-, Anstellungs- oder Berufsausbildungsverhältnis besteht oder bestanden hat. Auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses kommt es dabei nicht an; auch nach einer nur wenige Tage dauernden Beschäftigung hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf ein Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 6 Rechtsfolgen bei unwirksamer Befristung

Ist die Befristung unwirksam, ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen.[1] Der Arbeitgeber kann diesen Vertrag dann frühestens zum vereinbarten Ende ordentlich kündigen. Es sei denn, die Parteien haben die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vor Ablauf des Vertrags ausdrücklich vereinbart. Der Arbeitnehmer kann auch ohne zusätzliche Vereinbarung im Arbe...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / Arbeitsrecht

1 Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine Befristung Grundsätzlich sind Befristungen nur rechtsgültig, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Aus bestimmten Gründen kann eine Befristung auch ohne sachlichen Grund abgeschlossen werden. 1.1 Befristung ohne sachlichen Grund Nach § 14 Abs. 2 TzBfG kann der Arbeitgeber für die Dauer von bis zu 2 Jahren einen Arbeitsvertrag ohne sach...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 1 Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine Befristung

Grundsätzlich sind Befristungen nur rechtsgültig, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Aus bestimmten Gründen kann eine Befristung auch ohne sachlichen Grund abgeschlossen werden. 1.1 Befristung ohne sachlichen Grund Nach § 14 Abs. 2 TzBfG kann der Arbeitgeber für die Dauer von bis zu 2 Jahren einen Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund[1] kalendermäßig befristen. Innerhal...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.4 Beteiligung des Betriebsrats

In Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Betriebsrat bei jeder Einstellung nach § 99 BetrVG beteiligt[1] werden. Als Einstellung gilt dabei auch jede Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags.mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.1 Befristung ohne sachlichen Grund

Nach § 14 Abs. 2 TzBfG kann der Arbeitgeber für die Dauer von bis zu 2 Jahren einen Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund[1] kalendermäßig befristen. Innerhalb dieses 2-Jahreszeitraums darf er den einmal befristeten Arbeitsvertrag maximal dreimal verlängern. Achtung Abweichende Regelungen in Tarifvertrag Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.2 Befristung mit sachlichem Grund

In allen anderen Fällen sind Befristungen nur wirksam, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt.[1] In § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–8 TzBfG sind einige Sachgründe aufgeführt: Wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschluss...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 3 Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags

Befristete Arbeitsverträge können grundsätzlich verlängert werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Falls die Anzahl der zulässigen Vertragsverlängerungen begrenzt ist, darf diese nicht überschritten werden (z. B. § 14 Abs. 2 TzBfG: maximal 3 Verlängerungen ohne Sachgrund). Mit Sachgrund ist die Verlängerung von Befristungen praktisch unbegrenzt möglich.[1] Kettenarbeitsverhä...mehr

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Arbeitszeugnis: Formelle An... / 2 Die inhaltliche Form des Zeugnisses

Der Inhalt des Zeugnisses wird gegliedert in: Name des Arbeitnehmers Dauer des Arbeitsverhältnisses Tätigkeitsbeschreibung Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis: Leistungs- und Verhaltensbeurteilung Bei einem vorläufigen und bei einem Endzeugnis das Ausscheidensdatum Datum der Ausstellung Unterschrift des Arbeitgebers Außer Namen, Vornamen und akademischem Grad ist auf Verlangen d...mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 1.4 Zeitpunkt der Zeugniserteilung

Der Anspruch auf Zeugniserteilung entsteht nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Beendigung des Beschäftigungs- oder Berufsausbildungsverhältnisses.[1] Voraussetzung ist natürlich immer, dass der Arbeitnehmer die Erteilung des Zeugnisses beim Arbeitgeber beansprucht. Dabei darf man keine zu hohen Anforderungen an die Wortwahl des Zeugnisantrags stellen. Wünscht der Arbeitne...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2.2 Zweckbefristung

Bei einer Zweckbefristung ergibt es sich aus der Natur der Sache, dass der Zweck des Arbeitsverhältnisses oder genauer das konkrete Ereignis, das über die Zweckbefristung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, im Vertrag möglichst genau bezeichnet werden muss. Hieran sollte dem Arbeitgeber schon deshalb gelegen sein, weil er als derjenige, der sich im Zweifel a...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.1 Schriftformerfordernis (§ 14 Abs. 4 TzBfG)

Wichtig Bürokratieentlastungsgesetz IV Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV), das in weiten Teilen am 1.1.2025 in Kraft trat, sollen vereinfachte Arbeitsabläufe ermöglicht werden. So kann künftig häufig auf die bislang vorgeschriebene Schriftform verzichtet und stattdessen auf die einfachere Textform zurückgegriffen werden. Dies gilt jedoch nicht für Befristungsverei...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Damit die Begünstigung zur Anwendung kommt, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitslohn zusam...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.3 Sonderrechtsbeziehungen

Es liegt kein Arbeitslohn vor, wenn eine Leistung des Arbeitgebers nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst ist, sondern wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird. Die Leistungen können dann zu einer anderen Einkunftsart gehören, wenn deren Voraussetzungen ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3 Beteiligung des Betriebsrats beim Abschluss befristeter Verträge

Gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Einstellung , Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplan...mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 1.5 Erfüllung des Zeugnisanspruchs

Der Anspruch auf Zeugniserteilung ist erfüllt, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis ausgefertigt und unterschrieben und zur Abholung bereitgelegt hat. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer das Zeugnis zuzusenden, besteht grundsätzlich nicht. Der Arbeitnehmer ist rechtlich verpflichtet, das Arbeitszeugnis bei seinem Arbeitgeber abzuholen.[1] Das Arbeitszeugnis hat...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.4 [Ausgaben für das eigene Personal → Zeile 30]

Neben den Gehältern, Löhnen und Versicherungsbeiträgen für die eigenen Arbeitnehmer sind hier auch die Pauschalsteuern nach § 37b EStG zu erfassen, die für Geschenke an Geschäftsfreunde übernommen wurden (BMF, Schreiben v. 19.5.2015, IV C 6 – S 2297b/147/0001, BStBl 2015 I S. 468; BMF, Schreiben v. 28.6.2018, IV C 6 – S 2297-b/14/10001, BStBl 2018 I S. 814). Arbeitsverhältnis...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Formalien

Soll ein Arbeitsvertrag befristet werden, muss dies ausdrücklich und klar vereinbart werden. Darüber hinaus empfiehlt sich die Aufnahme einiger spezieller Vertragsklauseln zur Regelung der aus der Befristungsabrede erwachsenden Besonderheiten, z. B. hinsichtlich der Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses durch Kündigung usw. Im Hinblick darauf, dass bei befristet abg...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

[Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 30–53, eZeile 54] Sie können für die Fahrten zwischen Wohnung und Ihrer (ortsfesten) ersten Tätigkeitsstätte, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel (auch bei Firmenwagennutzung und Fahrgemeinschaften) und unabhängig davon, ob Sie tatsächliche Kosten hatten, eine Pauschale von 0,30 EUR bzw. 0,38 EUR ab dem 21. Kilom...mehr

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Arbeitszeugnis: Formelle An... / 1 Die äußere Form des Zeugnisses

Infographic Das Zeugnis ist schriftlich zu erteilen. Mit Einwilligung des Beschäftigten kann es seit dem 1.1.2025 auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erteilt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt war die elektronische Form ausdrücklich ausgeschlossen.[1] Für Zeugnisse für Auszubildende kann bereits seit 1.8.2024 die elektronische Form gewählt...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 4 Beschränkungen oder Erleichterungen durch Tarifvertrag

Tarifverträge können Befristungsregelungen ausschließen oder beschränken, sie können im Einzelfall auch Erleichterungen enthalten. Die Tarifvertragsparteien nutzen die ihnen zustehenden Gestaltungsspielräume durchaus. In vielen Tarifverträgen (zumeist Mantel- oder Rahmentarifverträgen) finden sich die unterschiedlichsten Regelungen in Zusammenhang mit Befristungen. Es sollte ...mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.2 Verwirkung

Auch wenn die Erfüllung des Anspruchs auf Zeugniserteilung noch möglich ist, kann der Anspruch vor Verjährungseintritt bei Verwirkung rechtlich nicht mehr durchgesetzt werden. Zur Verwirkung des Zeugnisanspruchs müssen allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer muss seinen Zeugnisanspruch längere Zeit nicht ausgeübt und dadurch bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 1.1 Anspruch auf ein Endzeugnis

Nach § 109 GewO haben Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Endzeugnis. Der Anspruch entsteht bereits mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, d. h. mit Ablauf der Kündigungsfrist oder bei tatsächlichem Ausscheiden.[1] Bereits vor diesem Beendigungszeitpunkt kann ein vorläufiges Arbeitszeugnis erteilt werden, z. B. direkt nach ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 1.2 Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

Während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor bei Änderungen im Arbeitsverhältnis, bei betrieblichen Veränderungen, z. B. Versetzung in einen anderen Bereich, Übernahme einer anderen Tätigkeit, Wechsel des Vorgesetzten, drohende Insolvenz des Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2.2.2 Der Inhalt des einfachen Arbeitszeugnisses

Das Arbeitszeugnis muss stets Angaben über die Person des beurteilten Arbeitnehmers und die Art und Dauer der Beschäftigung enthalten.[1] Die Art der Beschäftigung muss so umfassend beschrieben sein, dass sich Außenstehende eindeutig ein Gesamtbild über die bisherige Tätigkeit des Arbeitnehmers machen und beurteilen können, ob er für die neue Stelle geeignet ist. Bei der Dau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder des Ausbilders über die Dauer, den Inhalt und den Verlauf eines Arbeits- oder eines Ausbildungsverhältnisses. Man unterscheidet die Zeugnisarten begrifflich sowohl nach dem Inhalt als auch dem Zeitpunkt der Ausstellung des Zeugnisses: Inhaltlich unterscheidet man zwischen dem einfachen Zeugnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2.1 Die Form des Arbeitszeugnisses

Infographic Das Arbeitszeugnis ist schriftlich zu erteilen und zu unterschreiben. Es durfte bis 31.12.2024 nicht in elektronischer Form ausgestellt werden.[1] Seit dem 1.1.2025 kann es mit Einwilligung des Beschäftigten auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erteilt werden. Das Zeugnis für Auszubildende kann bereits seit 1.8.2024, wenn der...mehr