Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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Umsatzsteuererklärung 2023 / 2.3 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil C des Hauptvordrucks zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. Aufgrund des zum 1.1.2023 in § 12 Abs....mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.1 Probezeit (Abs. 3)

Rz. 29 Im Arbeitsvertrag kann nach Abs. 3 eine Probezeit von max. 6 Monaten vorgesehen werden. Die Länge der Probezeit stimmt damit mit der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG überein. Während die Probezeit nach Abs. 3 ausdrücklich vereinbart werden muss, greift der besondere Kündigungsschutz bereits von Gesetzes wegen erst nach 6 Monaten. Für Berufsausbildungsverhältnisse entha...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Abweichende Regelungen in Tarifverträgen

Rz. 22 Den Tarifvertragsparteien wird in Abs. 4 Satz 1 ein weiträumiger Gestaltungsspielraum eröffnet. Sie können die in den Abs. 1 und 2 genannten Kündigungsfristen verlängern und verkürzen sowie die Kündigungstermine und die Probezeit nach Abs. 3 modifizieren. Sofern Art. 12 GG hinreichende Beachtung findet, können sie sogar entfristete Kündigungen zulassen.[1] An das Diskr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Das Kündigungsverbot des § 17 gilt für alle Frauen in wirksam begründeten Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen, unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Daher steht der Kündigungsschutz vollzeit-, teilzeit- oder auch nur geringfügig beschäftigten Frauen zu. Unerheblich ist, ob eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht oder ob die Frau etwa wegen...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.3 Abgrenzung zum TzBfG

Der § 4 Abs. 1 und Abs. 2 TzBfG etabliert ein Diskriminierungsverbot für Teilzeit- und befristet beschäftigte Arbeitnehmer. Hieraus ergibt sich eine Pflicht zur Gleichbehandlung von Teilzeit- oder befristet beschäftigten Arbeitnehmern und vergleichbaren Vollzeit- und unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern (soweit nicht sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung recht...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.4 Direktionsrecht

Bei der Ausübung des Direktionsrechts muss der Arbeitgeber ebenfalls den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Das Direktions- oder Weisungsrecht gibt dem Arbeitgeber die Befugnis, durch einseitige Anordnungen die im Arbeitsvertrag nur rahmengemäß umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art der Leistung näher zu bestimmen. Er kann auch einen Wechsel...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.5 Änderung der Kündigungstermine in Kleinunternehmen (Abs. 5 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 38 In Kleinunternehmen können nach Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 die Kündigungstermine nach Abs. 1 einzelvertraglich modifiziert werden. Der Wortlaut der Norm ist insofern missverständlich, als er von der Kündigungsfrist spricht. Da diese aber auch einzelvertraglich 4 Wochen nicht unterschreiten darf, hat Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 nur dann einen eigenständigen Regelungsgehalt, wenn er s...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.1 Grundlagen

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist gesetzlich nicht normiert. Er wurde von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte aus § 242 BGB entwickelt und ist inhaltlich durch die Regeln des Art. 3 Abs. 1 und 3 GG geformt.[1] Als Gewohnheitsrecht ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz mittlerweile allgemein anerkannt und bildet ein grundlegendes Prinzip d...mehr

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Stellenausschreibung / 3 Außerbetriebliche Stellenausschreibung

Der Arbeitgeber kann nach seinem Ermessen frei werdende Stellen außerhalb des Betriebs (z. B. durch Anzeigen in Presse oder Internet) ausschreiben. Derartige Ausschreibungen sind noch keine Angebote zum Abschluss eines Arbeitsvertrags, die nur noch angenommen zu werden brauchen, sondern in der Regel lediglich Aufforderungen für eine schriftliche Bewerbung. Deshalb ist der Ar...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.2 Bezugnahmeklausel (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 33 Die Arbeitsvertragsparteien können nach Abs. 4 Satz 2 im Arbeitsvertrag auf die Regelungen der Kündigungsfristen und -termine eines Tarifvertrags Bezug nehmen. Dadurch können insbesondere kürzere Fristen vereinbart werden, als es nach Abs. 5 einzelvertraglich möglich ist.[1] Der Tarifvertrag, auf den verwiesen wird, muss allerdings hinsichtlich seines persönlichen, fac...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.3 Verlängerung der Kündigungsfristen

Rz. 34 Einzelvertraglich können die Parteien die Kündigungsfristen grds. verlängern, solange der von Art. 12 GG gewährte Mindestschutz nicht unterschritten wird (zur Kollision von individualvertraglichen mit tariflichen Kündigungsfristen s. Rz. 18 ff.). Da Abs. 5 Satz 3 nur eine Änderung der Kündigungsfristen erlaubt, sind die Arbeitsvertragsparteien an die Beendigungstermin...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.3 Unterschiede nach Beschäftigtenstatus

Statusmerkmale werden gern als Differenzierungsgründe herangezogen, da sie scheinbar objektive und neutrale Differenzierungen ermöglichen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Untersuchung der Gruppenbildung In einem ersten Schritt ist die Gruppenbildung vergleichbarer Arbeitnehmer zu untersuchen. Gleichbehandlung kann verlangen, wer zu den vergleichbaren Arbeitnehmern gehört. Ve...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Kündigungstermine

Rz. 9 Neben einer Kündigungsfrist ist eine Kündigungserklärung – mit Ausnahme einer Kündigung innerhalb der Probezeit (s. Rz. 29 ff.) – auch an bestimmte Kündigungstermine gebunden. Hinweis Zur Vermeidung anschließender Streitigkeiten ist es in der Praxis üblich, den Beendigungszeitpunkt im Kündigungsschreiben zu erwähnen. Sinnvoll sind z. B. folgende Formulierungen: "Hiermit ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.3 Befristung/auflösende Bedingung

Rz. 55 Ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Daher findet § 17 Abs. 1 auf die Beendigung befristeter Arbeitsverhältnisse keine Anwendung, sodass sich eine schwangere Arbeitnehmerin nicht auf das Kündigungsverbot des Abs. 1 berufen und die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses verlangen kann....mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Angabe des Befristungsgrundes im Arbeitsvertrag

Ob nähere Angaben über die Rechtsgrundlage der Befristung, also dazu, ob es sich um eine Sachgrundbefristung i. S. d. § 14 Abs. 1 TzBfG oder um eine erleichterte Befristung gemäß § 14 Abs. 2, Abs. 2a oder Abs. 3 TzBfG handelt, schriftlich niedergelegt werden sollten, lässt sich nicht generell beantworten. Dasselbe gilt im Fall der Sachgrundbefristung hinsichtlich der Angabe ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / Zusammenfassung

Überblick Als Unterfall des Dienstvertrags i. S. v. § 611 BGB ist der Arbeitsvertrag von seiner Rechtsnatur als Dauerschuldverhältnis her darauf ausgerichtet, zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis ohne zeitliche Begrenzung zu schaffen. Gleichwohl ist es zulässig, einen Arbeitsvertrag von vornherein nur für einen bestimmten Zeitraum (befristet) zu schließen. Mit dem "Ge...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages

1 Allgemeines Rz. 1 Im Anschluss an die gesetzlichen Bestimmungen zur Zulässigkeit von Befristungen in § 14 TzBfG regelt § 15 TzBfG die Rechtsfolgen wirksamer Befristungen, gefolgt von den Regelungen in § 16 TzBfG zu den Rechtsfolgen unwirksamer Befristungen. § 15 TzBfG hat dabei verschiedene gesetzliche Regelungen ersetzt und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.1 Schriftformerfordernis (§ 14 Abs. 4 TzBfG)

Gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags der Schriftform. Damit gilt für Befristungsabreden ein formelles gesetzliches Schriftformerfordernis. Wie das BAG klargestellt hat, wird dieses Schriftformerfordernis nicht allein durch die Unterzeichnung der vom Arbeitnehmer bereits unterschriebenen Vertragsurkunde vor Vertragsbeginn gewahrt. Da es sich bei...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2.1 Zeitbefristung

Bei einer Zeitbefristung muss der Befristungsgrund weder ausdrücklich noch schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden noch bedarf es eines entsprechenden Hinweises auf den konkreten Grund bei Abschluss des Arbeitsvertrags. Das TzBfG enthält für die Zeitbefristung kein förmliches Zitiergebot. D. h. das Gesetz verlangt zwar die Schriftform für die Befristungsa...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Zulässige Dauer der Befristung

Das TzBfG kennt keine generelle Höchstdauer für Befristungen. Der 2-Jahres-Zeitraum des § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG bzw. der 4-Jahres-Zeitraum des § 14 Abs. 2a Satz 1 TzBfG gilt nur für den Fall der erleichterten Befristung ohne Sachgrund, nicht für Sachgrundbefristungen. Gleichwohl ergibt sich im Einzelfall aus dem Sachgrund, der die Befristung rechtfertigt, zugleich eine Eingre...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.3 Dokumentation ist unverzichtbar

Ein vom Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG streng zu unterscheidender Aspekt des Befristungsrechts ist der aus der Sache resultierende Dokumentationszwang. Dieser betrifft insbesondere mögliche Sachgründe für die Befristung. Schwerpunkt gerichtlicher Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer Befristungsabrede, die der Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund beda...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3 Beteiligung des Betriebsrats beim Abschluss befristeter Verträge

Gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Einstellung , Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplan...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 4 Beschränkungen oder Erleichterungen durch Tarifvertrag

Tarifverträge können Befristungsregelungen ausschließen oder beschränken, sie können im Einzelfall auch Erleichterungen enthalten. Die Tarifvertragsparteien nutzen die ihnen zustehenden Gestaltungsspielräume durchaus. In vielen Tarifverträgen (zumeist Mantel- oder Rahmentarifverträgen) finden sich die unterschiedlichsten Regelungen in Zusammenhang mit Befristungen. Es sollte ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag: Abschluss

Zusammenfassung Überblick Als Unterfall des Dienstvertrags i. S. v. § 611 BGB ist der Arbeitsvertrag von seiner Rechtsnatur als Dauerschuldverhältnis her darauf ausgerichtet, zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis ohne zeitliche Begrenzung zu schaffen. Gleichwohl ist es zulässig, einen Arbeitsvertrag von vornherein nur für einen bestimmten Zeitraum (befristet) zu schließ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2.2 Zweckbefristung

Bei einer Zweckbefristung ergibt es sich aus der Natur der Sache, dass der Zweck des Arbeitsverhältnisses oder genauer das konkrete Ereignis, das über die Zweckbefristung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, im Vertrag möglichst genau bezeichnet werden muss. Hieran sollte dem Arbeitgeber schon deshalb gelegen sein, weil er als derjenige, der sich im Zweifel a...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Formalien

Soll ein Arbeitsvertrag befristet werden, muss dies ausdrücklich und klar vereinbart werden. Darüber hinaus empfiehlt sich die Aufnahme einiger spezieller Vertragsklauseln zur Regelung der aus der Befristungsabrede erwachsenden Besonderheiten, z. B. hinsichtlich der Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses durch Kündigung usw. Im Hinblick darauf, dass bei befristet abg...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 6.2.4 Kein Widerspruch des Arbeitgebers

Rz. 78 Unverzüglich Der Arbeitgeber kann das Entstehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses verhindern, wenn er auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers nach dem vereinbarten Vertragsende reagiert, indem er bei der Zeitbefristung unverzüglich widerspricht und bei der Zweckbefristung die Zweckerreichung unverzüglich mitteilt. Rz. 79 Entsprechend der Definition in § 121 Abs. 1 BG...mehr

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Klimawandel: Arbeitsrechtli... / 2 Verhinderung der Arbeitsleistung

Für die Fallkonstellation kommen mehrere Szenarien in Betracht: Der Arbeitnehmer kann aufgrund einer Hochwasserlage nicht an die Arbeitsstelle gelangen oder er hat im Zusammenhang mit einer Schadenswetterlage "Haus und Hof" unter Wasser oder von Extremwetter bedroht. Die Arbeitsstätte hingegen ist unversehrt und der Arbeitgeber bereit, die Arbeitsleistung entgegenzunehmen. Wäre...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 6.2.3 Wissen des Arbeitgebers

Rz. 74 Die Fortsetzung der Tätigkeit muss mit Wissen des Arbeitgebers erfolgen. Zuzurechnen ist dem Arbeitgeber das Wissen der zum Abschluss von Verträgen berechtigten Vertreter. [1] Das Wissen eines Kollegen oder eines Fachvorgesetzten ohne entsprechende personalrechtliche Befugnisse genügt daher nicht. So hat das BAG die Kenntnis des Schulleiters dem Arbeitgeber genauso wen...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 4.2.2 Anwendbarer Tarifvertrag

Rz. 50 Die Kündigungsmöglichkeit kann sich auch aus einem anwendbaren Tarifvertrag ergeben. Anwendbar ist ein Tarifvertrag nicht nur bei beidseitiger Tarifgebundenheit und bei Allgemeinverbindlichkeit. Es genügt auch die einzelvertragliche Vereinbarung der Anwendbarkeit. Dies gilt auch bei vereinbarter Anwendung eines fachfremden Tarifvertrags[1] oder einer Tarifbestimmung[2...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 3 Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis

Rz. 38a Für befristete Arbeitsverhältnisse sieht seit 1.8.2022 § 15 Abs. 3 TzBfG in Umsetzung von Art. 8 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie (EU) 2019/1152 nunmehr vor, dass in einem befristeten Arbeitsverhältnis eine vereinbarte Probezeit im Verhältnis zu der erwartenden Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen muss. Hinweis § 15 Abs. 3 TzBfG gilt nicht für befristete ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2.2.4 Rechtsfolgen einer fehlerhaften Unterrichtung

Rz. 31 Fehler bei der Unterrichtung können im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben (Form, Inhalt, Zeitpunkt) zu unterschiedlichen Konsequenzen führen. Dabei ist § 15 Abs. 2 TzBfG im Zusammenhang mit § 15 Abs. 6 TzBfG zu sehen. Nach dieser Vorschrift entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn das Arbeitsverhältnis nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers for...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 4.2.1 Einzelvertragliche Vereinbarung

Rz. 44 Eine vorzeitige ordentliche Kündigungsmöglichkeit muss klar und eindeutig vereinbart sein. Praxis-Beispiel Während der Befristung ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags für beide Seiten unter Einhaltung einer Frist von … möglich. Rz. 45 Es genügt jedoch auch, wenn der beiderseitige Wille aus den Gesamtumständen eindeutig erkennbar ist.[1] Die Vereinbarung vo...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2.2.3 Schriftliche Unterrichtung über die Zweckerreichung

Rz. 21 Die Beendigung eines wirksam zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses setzt nach § 15 Abs. 2 TzBfG neben der Zweckerreichung die Unterrichtung des Arbeitnehmers hierüber voraus. Das Arbeitsverhältnis endet erst mit einer Auslauffrist von 2 Wochen nach Zugang der Unterrichtung. Während der Auslauffrist bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Der Vergütungsanspruch des Arbe...mehr

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Praxis-Beispiele: Teilzeitb... / 2 Urlaubs- und Gehaltsanspruch

Sachverhalt In einem Unternehmen ist als regelmäßige Arbeitszeit die 39-Stunden-Woche festgelegt. Ein neuer Mitarbeiter soll als Teilzeitkraft eingestellt werden. Er soll 21 Stunden wöchentlich arbeiten: montags, mittwochs und freitags jeweils 7 Stunden. Das Gehalt für eine Vollzeitstelle beträgt monatlich 2.200 EUR, der jährliche Urlaub 24 Arbeitstage, im Juni werden 50 % U...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 5.1 Anwendungsbereich

Rz. 52 Wird ein Arbeitsvertrag auf Lebenszeit oder für länger als 5 Jahre eingegangen, soll durch § 15 Abs. 5 TzBfG eine überlange Bindung verhindert werden und mit dem eingeräumten Kündigungsrecht dem Schutz der persönlichen Freiheit des Arbeitnehmers dienen.[1] Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 624 BGB und verdrängt diese für alle Arbeitsverhältnisse, gleich welcher A...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstrad / 6 Reisekosten mit Dienstrad

Sachverhalt Ein Arbeitgeber überlässt seinem Arbeitnehmer ein E-Bike mit UVP von 4.899,90 EUR sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Der Arbeitnehmer nutzt das Fahrrad auch für seine beruflichen Auswärtstätigkeiten. Das Elektrofahrrad ist verkehrsrechtlich nicht als Kfz einzuordnen. Der Arbeitgeber kann das Fahrrad für ein...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2.1 Kalendermäßige Befristung (Abs. 1)

Rz. 12 Das wirksam kalendermäßig befristete Arbeitsverhältnis endet automatisch zum vereinbarten Beendigungszeitpunkt (Zeitablauf). Dieser muss nicht zwingend als Datum aufgenommen gewesen sein.[1] Bei einer vereinbarten Befristung wie "Für die Dauer der Frankfurter Buchmesse" endet das befristete Arbeitsverhältnis mit dem letzten Tag der Buchmesse. Das Arbeitsverhältnis kan...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 6 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Für die Urlaubszeit wird eine Altersrentnerin vom 10.10. bis 28.10. für 15 Arbeitstage als Aushilfskraft eingesetzt. Die Aushilfe erhält 12,41 EUR Stundenlohn bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Sie gehört keiner kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft an. Die pauschale Lohnsteuer wird von der Aushilfskraft getragen. Fallen für die Beschäftigung B...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstrad / 5 Kauf nach Leasingende

Sachverhalt Der Arbeitgeber hat mit der Leasing GmbH (Provider) einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Aufgrund dessen wurden die Leasingkonditionen, die Anzahl der Leasingräder pro Mitarbeiter, der Preisrahmen für die Mitarbeiter und die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter ihr Elektrofahrrad bei Beendigung der Überlassung zu einem Restwert von 10 % des ursprünglichen Kaufpreises ...mehr

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Praxis-Beispiele: Teilzeitb... / 3 Überstunden

Sachverhalt In einem Unternehmen ist als regelmäßige Arbeitszeit die 39-Stunden-Woche festgelegt. Ein neuer Mitarbeiter soll als Teilzeitkraft eingestellt werden. Er soll 21 Stunden wöchentlich arbeiten: montags, mittwochs und freitags jeweils 7 Stunden. Das Gehalt für eine Vollzeitstelle beträgt monatlich 2.200 EUR, der Urlaub 24 Arbeitstage jährlich, im Juni werden 50 % Ur...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fachkraft für Gastronomie (... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Dem Betriebsarzt obliegen möglichst in ständiger Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit folgende Aufgaben: Unterstützung bei Festlegung von Sicherheits- und Hygieneanforderungen hinsichtlich Verarbeitung und Umgang mit Lebensmitteln, Lagerung, Reinigung und Desinfektion, Bekleidung, Hygienemaßnahmen und Desinfektion. Hinweise zur regelmäßigen Dokumentation im Bereich H...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstrad / 4 Dienstwagen und Dienstrad gleichzeitig

Sachverhalt Einem Arbeitnehmer wird ab dem 1.1.2024 neben einem vollelektronischen Dienstwagen auch ein Elektrofahrrad, welches verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen ist, zur privaten Nutzung sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung 10 km) überlassen. Der Arbeitnehmer nutzt für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Klimawandel: Arbeitsrechtli... / 1.3.2 Pflicht zur Entgeltfortzahlung bei Hitze

Wird die Lufttemperatur im Raum von 35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet, sofern keine technischen Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorischen Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder persönliche Schutzausrüstung (z. B. Hitzeschutzkleidung) ergriffen wurden. Es stellt sich die Frage, ob der A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 6.1 Anwendungsbereich

Rz. 64 In dem Bestreben, zur Erhöhung der Rechtssicherheit die allgemeinen Vorschriften zu befristeten Arbeitsverhältnissen zusammenhängend zu regeln[1] wurde § 625 BGB für befristete Arbeitsverhältnisse durch § 15 Abs. 6 TzBfG ersetzt. § 625 BGB gilt weiterhin bei der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach sonstigen Beendigungssachverhalten wie Kündigung, Anfechtung oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2 Rechtsfolgen des zeit- oder zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses

Rz. 6 In § 15 Abs. 1 und 2 TzBfG wird klargestellt, dass wirksam kalendermäßig befristete oder zweckbefristete Arbeitsverhältnisse automatisch enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dies wird als besonderer Vorteil dieser Vertragsgestaltung angesehen. Die erforderliche Unterrichtung über die Zweckerreichung nach § 15 Abs. 2 TzBfG ist keine Kündigung.[1] Rz. 7 Da dem Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2.2.1 Zweckerreichung

Rz. 13 Die Beendigung eines wirksam zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses setzt die Zweckerreichung und schriftliche Unterrichtung über die Zweckerreichung voraus.[1] Rz. 14 Unerlässliche Voraussetzung für eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung ist, dass ein Beendigungstatbestand hinreichend deutlich vereinbart war[2] und dieser Beendigungstatbes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 6.6 Doppelbefristung und § 15 Abs. 6 TzBfG

Rz. 89 Von entscheidender Bedeutung für die Kombination von Zweck- und Zeitbefristung (Doppelbefristung) ist, ob bei Fortsetzung über den 1. Beendigungstatbestand das Arbeitsverhältnis mit der 2. vereinbarten Befristung endet. Praxis-Beispiel Es wird mit B vereinbart: "Das Arbeitsverhältnis endet mit der Rückkehr des erkrankten Arbeitnehmers F, spätestens jedoch am 31.10." F ni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 4.1 Überblick

Rz. 39 Nach § 15 Abs. 4 TzBfG ist im wirksam befristeten Arbeitsverhältnis die ordentliche Kündigung nur möglich, wenn dies vereinbart wurde. Diese Regelung entspricht der bisherigen Rechtsprechung zu § 620 Abs. 2 BGB. [1] Rz. 40 Die Bestimmung gilt auch für Verträge mit Altersgrenze, da es sich bei einer Vereinbarung, nach der das Arbeitsverhältnis mit der Vollendung eines be...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstrad / 1 Nettolohnoptimierung durch Dienstrad per Gehaltsumwandlung

Sachverhalt Ein Arbeitgeber überlässt seinem 30-jährigen Arbeitnehmer ab dem 1.7.2024 ein E-Bike sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Das E-Bike ist verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen. Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers des Fahrrads beträgt 3.549 EUR. Der Arbeitgeber kann das Fahrrad für eine...mehr