Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm bekräftigt den Grundsatz, wonach Gerichte neben der Hauptsache immer auch über die Kosten entscheiden. Die Kostenentscheidung gem Abs 1 folgt dabei den Vorschriften der §§ 91 ff, ohne deren starre Grundsätze zu übernehmen. Bei aller Flexibilität stellt das Schiedsgericht letztlich idR aber doch auf den Ausgang des Verfahrens ab. Zusätzlich kann das Schiedsgeric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Sicherheitsleistung des Schuldners zur Abwendung (Abs 3).

Rn 4 Die Sicherungsvollstreckung setzt des Weiteren voraus, dass der Schuldner von seiner Abwendungsbefugnis nach Abs 3 keinen Gebrauch gemacht hat. Die Abwendungsbefugnis besteht kraft Gesetzes. Sie muss im Urt nicht gesondert ausgesprochen werden (Karlsr DGVZ 00, 555). Leistet der Schuldner die Sicherheit, muss der Gläubiger Sicherheit nach §§ 709, 712 II 2 erbringen, um a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verstoß.

Rn 4 Ein Verstoß gegen die Sollvorschrift des Abs 1 S 1 bzw die zwingende Norm des Abs 2 begründet keine sachlichen Nachteile für die hiergegen verstoßende Partei. Insbesondere finden die Präklusionsvorschriften der §§ 282 II, 296 II keine Anwendung (BGH JurBüro 12, 210, 211). Konsequenzen ergeben sich aber für das Gericht daraus, dass es notfalls zur genügenden Vorbereitung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Privatgutachten.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Befreiung von der Barzahlungspflicht.

Rn 14 Erhält der Gläubiger den Zuschlag, muss er den Preis nicht bar bezahlen, soweit der Erlös zu seiner Befriedigung zu verwenden ist. Nach oben begrenzt ist der Betrag, hinsichtlich dessen er von der Barzahlung befreit ist, durch die titulierte Forderung einschließlich der ihm nach § 788 vom Schuldner zu erstattenden Kosten der Zwangsvollstreckung. Bar zu entrichten hat e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Empfangszuständigkeit.

Rn 10 Nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Prozessvollmacht ist der Bevollmächtigte ermächtigt, die vom Gegner oder der Staatskasse erstatteten Kosten in Empfang zu nehmen. Dieses Recht kann ihm nicht entzogen werden (§ 83; Musielak/Voit/Weth § 81 Rz 10; aA Zö/Althammer § 81 Rz 7), selbst dann nicht, wenn die Partei die Auskehrung der Kosten verlangen kann (MüKoZPO/Toussa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Funktion und Arten.

Rn 2 Die Sicherheitsleistung des Gläubigers iSv § 108 schützt den Schuldner vor den nachteiligen Folgen einer materiell nicht berechtigten Zwangsvollstreckung. Wird das Urt im Instanzenzug aufgehoben oder abgeändert, hat der Schuldner nach § 717 II einen Ersatzanspruch, zu dessen Befriedigung er sich an der Sicherheitsleistung des Gläubigers schadlos halten kann. Die Sicherh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Reisekosten des Anwalts.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Meldeamtsanfragen.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Darlegungszwang für jeden Aufhebungsgrund.

Rn 12 Der Antragsteller hat die Aufhebungsgründe aus dem Katalog von § 1059 II 1, auf die er den Aufhebungsantrag stützen möchte, ›begründet‹ geltend zu machen (BGHZ 142, 204, 206 f). Er hat daher jeden einzelnen Aufhebungsgrund dem Gericht mit schlüssigem Parteivortrag darzulegen (BGH 23.7.20 – I ZB 88/19 juris, Rz 12) – ggf für jede einzelne vollstreckungsfähige Regelung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tod vor Rechtshängigkeit.

Rn 3 Verstirbt der Antragsteller vor Zustellung des Antrags in der Ehesache, unterbleibt die Zustellung, sofern der Tod rechtzeitig bekannt wird; wird der Antrag gleichwohl zugestellt, ist der Antrag als unzulässig abzuweisen, sofern er nicht durch die Erben des ASt zurückgenommen wird (MüKoFamFG/Lugani § 131 Rz 6; Prütting/Helms/Helms § 131 Rz 3; ThoPu/Hüßtege § 131 Rz 3; a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Geldforderungen.

Rn 286 Erstreckt sich der Auftrag nur auf einen Teil des Anspruchs, ist dieser maßgeblich (Köln NJW 58, 1687). Antrag auf PfÜb gegen mehrere Drittschuldner betr verschiedene Angelegenheiten, indes erfolgt bei wirtschaftlicher Identität keine Addition (BGH JurBüro 11, 434). Zu den Nebenforderungen nach § 25 I Nr 1 RVG zählen auch Kosten früherer Vollstreckungsverfahren, nicht...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG befreit die grenzüberschreitende Güterbeförderung und andere sonstige Leistungen von der USt, wenn sich die Leistungen auf einen Gegenstand der Einfuhr in das Gebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union beziehen und die Kosten für die Leistung in der Bemessungsgrundlage für die Einfuhr enthalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirtschaftliche Betrachtungen.

Rn 15 Die Tätigkeit des Richters ist bei der gebotenen Beachtung seiner sachlichen Unabhängigkeit (§ 1 GVG) allenfalls in sehr eingeschränktem Maße und am Maßstab des Art 97 I GG sicher nicht in inhaltlicher Hinsicht den heute in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes ›zeitmodernen‹ betriebswirtschaftlichen Betrachtungen und den ursprünglich zur Effizienzsteigerung der Ko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einfluss auf die Kostengrundentscheidung.

Rn 22 Hoch str ist, ob eine Änderung des GeS und damit auch eine hierauf gerichtete Beschwerde noch zulässig ist, wenn die nicht mehr abänderbare Kostengrundentscheidung unrichtig würde (Bsp: Nach Abweisung von Klage und Widerklage, die gleich hoch bewertet werden, hebt das Gericht die Kosten gegeneinander auf; nachträglich stellt sich heraus, dass die Widerklage den doppelt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Hebegebühr.

Rn 35 Hebegebühren sind, soweit sie notwendig waren, erstattungs- und festsetzungsfähig (BGH NJW 07, 1535 = AGS 07, 212 = JurBüro 07, 253; LG Freiburg AGS 17, 362; LG Frankfurt aM JurBüro 22, 465 = NJW-Spezial 22, 316 = AGS 22, 224; Karlsr AGS 19, 253 = NJW-Spezial 19, 316). Das ist insb dann der Fall, wenn der Gegner die Klage- oder Vergleichssumme oder die festgesetzten Ko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist das angerufene Gericht örtlich oder sachlich unzuständig, hat es sich, sofern das zuständige Gericht bestimmt werden kann, durch Beschluss für unzuständig zu erklären und die Sache an das zuständige Gericht zu verweisen. Vor der Verweisung sind die Beteiligten anzuhören. (2) Sind mehrere Gerichte zuständig, ist die Sache an das vom Antragsteller gewählte Gericht zu v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gericht.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berichtigung und Ergänzung.

Rn 12 Ein unvollständiger Vergleich (etwa wegen fehlender Kostenregelung) kann nicht im Wege der Protokollberichtigung ergänzt werden (Nürnbg MDR 03, 652). Vielmehr ist die Regelung des § 98 zu beachten: Fehlen Anhaltspunkte dafür, dass die Parteien den Vergleich bewusst auf die Hauptsache beschränken wollten (in diesem Fall hat das Gericht in analoger Anwendung des § 91a üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Klagerücknahme.

Rn 37 Die der beklagten Partei durch die Einreichung einer Anwaltsbestellung nach Klagerücknahme entstandenen Kosten sind erstattungsfähig, wenn sie sich bei der Einreichung in nicht vorwerfbarer Unkenntnis von der Rücknahme der Klage befunden hat (BGH Rpfleger 19, 609 = AGS 19, 433 = JurBüro 19, 531). Hat der Kläger dagegen gegenüber dem Beklagten bereits vor Zustellung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Ordnungsmittel (Abs 4).

Rn 16 Erscheint ein ordnungsgemäß geladener Ehegatte unentschuldigt (vgl § 381 ZPO; vgl Naumbg FamRZ 07, 909) nicht, ist gegen ihn wie gegen einen Zeugen zu verfahren, sodass die in § 380 ZPO genannten Ordnungsmittel verhängt werden können. Hiervon macht das FamFG eine Ausnahme, als die Anordnung einer Ordnungshaft nicht (auch nicht ersatzweise) in Betracht kommt, Abs 4 Hs 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Der Gesetzgeber hatte das KapMuG in seiner ursprünglichen Fassung kostenneutral ausgestaltet. Insbesondere wurde auf zunächst auf zusätzliche Gerichtskosten und Anwaltsgebühren verzichtet. Mit Inkrafttreten des KapMuG 2012 wurde allerdings eine besondere zusätzliche Gebühr für den Musterklägervertreter geschaffen (s unten Rn 3). Der Gesetzgeber hielt jedoch an dem Prinz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Streitgenossen.

Rn 56a Beauftragen mehrere Streitgenossen unterschiedliche Rechtsanwälte, so sind die dadurch entstandenen Mehrkosten grds vom unterliegenden Gegner zu übernehmen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein anzuerkennendes (besonderes) sachliches Bedürfnis für die Einschaltung eines eigenen Prozessbevollmächtigten nicht gegeben ist. Jede Prozesspartei ist grds verpflichtet, die K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Die gerichtliche Entscheidung.

Rn 25 Liegen die Voraussetzungen für die Regelung eines Umgangs vor, ist dieser konkret zu regeln. Anderenfalls ist der Umgangsantrag zurückzuweisen (BGH FamRZ 17, 1668; Frankf FamRZ 19, 37; 13, 1994). Wegen der Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu § 1686a BGB Bezug genommen – vgl zB Staud/Dürbeck § 1686a BGB Rz 17 ff. Rn 26 Der Anspruch auf Auskunftserteilung bezieht s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Handelt jemand für eine Partei als Geschäftsführer ohne Auftrag oder als Bevollmächtigter ohne Beibringung einer Vollmacht, so kann er gegen oder ohne Sicherheitsleistung für Kosten und Schäden zur Prozessführung einstweilen zugelassen werden. 2Das Endurteil darf erst erlassen werden, nachdem die für die Beibringung der Genehmigung zu bestimmende Frist abgelaufen ist. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 25 EuMVVO – Gerichtsgebühren.

Gesetzestext (1) Sind in einem Mitgliedstaat die Gerichtsgebühren für Zivilverfahren im Sinne des Artikels 17 Absatz 1 Buchstabe a beziehungsweise Buchstabe b genauso hoch oder höher als die Gerichtsgebühren für das Europäische Mahnverfahren, so dürfen die Gerichtsgebühren für ein Europäisches Mahnverfahren und das sich daran im Falle eines Einspruchs gemäß Artikel 17 Absat...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 191 Darunter werden Leistungsausfälle verstanden, die jeweils für sich genommen von kurzer Dauer sind und sich häufig wiederholen.[465] Damit soll gegenüber der lang andauernden (vgl. Rdn 187) und dauernden Leistungsunfähigkeit (vgl. Rdn 186) abgegrenzt werden. Dementsprechend sind alle sich wiederholenden Leistungsausfälle ohne zeitliche Beschränkung gemeint. Wiederholt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berechnungsmethode.

Rn 38 Das Gericht muss unter Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls und der Interessen der Beteiligten nach billigem Ermessen feststellen, ob und in welchem Umfang die eigenen Einkünfte des Unterhaltberechtigten die Leistungspflicht des Schuldners mindern (BGH NJW-RR 05, 795, 797 [BGH 21.12.2004 - IXa ZB 142/04]; 05, 1239, 1240 [BGH 05.04.2005 - VII ZB 28/05];...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gerichtskosten.

Rn 31 Vorgelegte Gerichtskosten sind grds zu erstatten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wartefrist.

Rn 9 Nach der Anzeige ist eine Wartefrist von vier Wochen gegeben, die ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anzeige berechnet wird. Deshalb regelt Abs 1 S 2 die gesonderte Verpflichtung der Behörde, den Empfang der Anzeige nachzuweisen. Der Nachweis der Anzeige kann aber auch auf andere Art und Weise erfolgen. Muss auch eine Anzeige an den Minister für Finanzen erfolgen, so begi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Macht ein Elternteil geltend, dass der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Entscheidung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt oder erschwert, vermittelt das Gericht auf Antrag eines Elternteils zwischen den Eltern. Das Gericht kann die Vermittlung ablehnen, wenn bereits ein Vermittlungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Grundlagen.

Rn 124 Maßgeblich ist die Summe aller bis zum Eintritt angefallenen Kosten, so dass auch der urspr Streitwert festgesetzt werden muss; dieser ist die Obergrenze (BGH AGS 22, 376; Köln AnwBl 83, 517; Ddorf JurBüro 94, 241; Hambg MDR 97, 890; aA Oldbg JurBüro 99, 374 unter Hinweis auf § 15 aF = § 40 GKG, verfehlt wegen Änderung des Streitgegenstands, vgl § 4 Rn 2). Nach § 40 G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Betragsverfahren.

Rn 24 Nach Abschluss des Betragsverfahrens und bei dessen Endentscheidungsreife ist Endurteil zu erlassen. Es folgt hinsichtlich der Urteilsformel den allgemeinen Regeln des Endurteils, also besteht keine Notwendigkeit der Aufhebung des Grundurteils bei Klageabweisung und umgekehrt zu einer Verurteilung lediglich in die weiteren Kosten. Das Endurteil entscheidet als Schlussu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / I. Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz

Rz. 172 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.1: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz RA _________________________ _________________________ (Anschrift) _________________________, den _________________________ An das Landesarbeitsgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Antrag auf Prozesskostenh...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Gebühren in der 1. Instanz

Rz. 56 Welche Gebühren in welcher Höhe für die anwaltliche Tätigkeit in der 1. Instanz entstehen, ergibt sich aus Teil 3 Abschnitt 1 VV, also aus den Nrn. 3100 ff. VV. Der Auffangcharakter dieser Regelungen wird in der Vorbemerkung 3.1 Abs. 1 VV[113] deutlich, nach der die Gebühren dieses Abschnitts in allen Verfahren entstehen, für die in den folgenden Abschnitten dieses Te...mehr

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zfs 04/2024, Risikoausschlu... / 1 Sachverhalt

Der Kl. ist über einen Kreditkartenvertrag für die durch einen Reiserücktritt oder einen Reiseabbruch entstehenden Kosten versichert. Die AVB enthalten folgende Ausschlüsse: 2.1 Stornierungskosten, die direkt oder indirekt aus Umständen entstehen, die Ihnen vor der Buchung Ihrer Reise oder als Sie Ihre A. Card und sonstige Karten auf Ihr Kartenkonto beantragten, bekannt waren....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einzelfälle.

Rn 273 Abmahnung betr den Entzug eines Teileigentums: Interesse des Rechtsinhabers am Erhalt und der übrigen Eigentümer am Abstellen von Belästigungen (BayObLG WuM 93, 211). Abmeierungsklage, Entziehung des Wohnungseigentums: idR der obj Verkehrswert (BGH NJW 06, 3428). Bei der Anfechtung ist wahre Ziel zu klären (BayObLG WuM 93, 211). Liegt das Ziel alleine in der Abwehr ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Fotokopien.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Fahrtkosten.

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5.1.2 (Nachträgliche) Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter die Berichtigungsvorschrift des § 15a UStG fallen zunächst die Vorsteuerbeträge, die sich auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der unternehmerisch genutzten Wirtschaftsgüter beziehen. Die Einbeziehung von Kosten in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten richtet sich nach ertragsteuerlichen Grundsätzen, wobei es nicht auf die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Das Gesetz gibt dem Gläubiger in § 756 die Möglichkeit, die Gegenleistung durch den GV anbieten zu lassen und die Voraussetzungen für den Vollstreckungsbeginn aus der Zug um Zug Verurteilung zu schaffen. Das hat zur Folge, dass der Gläubiger die GV-Kosten grds als notwendige Kosten der ZV vom Schuldner erstattet verlangen kann (BGH NJW 14, 2508 mAnm Hansens ZfS, 14, 466...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kostenwarnungspflicht (S 2).

Rn 10 Parteien und Gericht können die voraussichtlich entstehenden Kosten nicht immer ohne weiteres einschätzen, insb der Zeitaufwand kann zunächst unklar sein, Eingriffe in die zu begutachtende Sache können kostspielig sein. Der Auslagenvorschuss nach §§ 402, 379 (404a II) ist nicht verbindlich. Die Informationspflicht des SV ermöglicht es, das Kostenrisiko abzuschätzen und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Wirtschaftlich Beteiligte.

Rn 5 Wirtschaftlich beteiligt sind die Personen, deren endgültigen Nutzen der Rechtstreit anstrebt (BGH NJW 77, 2310 [BGH 19.09.1977 - II ZB 9/76]; Bambg NJW-RR 90, 638 [OLG Bamberg 23.10.1989 - 4 W 63/89]). Rn 6 Im Insolvenzverfahren können das sowohl Masseals auch Insolvenzgläubiger sein. Nachrangige Insolvenzgläubiger kommen als Vorschusspflichtige nur dann in Frage, wenn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht zugelassenen Anwalts.

Rn 34 Ein nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt kann nur beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen, § 121 III (Saarbr OLGR 09, 713). Der Partei steht es frei, einen Anwalt zu beauftragen, der nicht am Gerichtsort ansässig ist. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass die Staatskasse nicht unnötig mit Kosten belastet wird, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prozessuale Stellung des Prozesspflegers.

Rn 3 Er ist als Interessenwahrer des künftigen Eigentümers zur Geltendmachung aller Verteidigungsmittel berechtigt, um eine unzulässige oder unbegründete Klage abzuwehren. Der nicht zur Übernahme des Amtes verpflichtete Prozesspfleger ist damit gesetzlicher Vertreter des künftigen Eigentümers. Für seine Kosten haftet der auf Verlangen zu einem Kostenvorschuss verpflichtete A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1078 ZPO – Eingehende Ersuchen.

Gesetzestext (1) 1Für eingehende Ersuchen um grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe ist das Prozessgericht oder das Vollstreckungsgericht zuständig. 2Die Anträge müssen in deutscher Sprache ausgefüllt und die Anlagen von einer Übersetzung in die deutsche Sprache begleitet sein. 3Eine Legalisation oder gleichwertige Förmlichkeiten dürfen nicht verlangt werden. (2) 1Das Geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Flugreisekosten des Anwalts.

Rn 27 Flugreisekosten des Anwalts sind jedenfalls immer in Höhe der ersparten Pkw-Kosten erstattungsfähig. Darüber hinaus gehende Flugreisekosten sind dann jedenfalls erstattungsfähig, wenn damit eine nicht unerhebliche Zeitersparnis verbunden ist (BGH AGS 15, 241 = NJW-RR 15, 761 [BGH 06.11.2014 - I ZB 38/14]). Das wiederum ist insb dann der Fall, wenn der Anwalt mit andere...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 14 UStG regelt die Steuerbefreiung für humanmedizinische Heilbehandlungsleistungen. Die Steuerbefreiung gliedert sich zunächst mit § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG in eine Befreiungsvorschrift für Angehörige von Heilberufen sowie mit § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG in eine Befreiungsvorschrift für Krankenhäuser und weitere Heilbehandlungseinri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Übernachtungskosten des Anwalts.

Rn 59a Auch Übernachtungskosten des Anwalts anlässlich seiner notwendigen Reise (s Rn 74) sind erstattungsfähig, wenn sie notwendig waren. Dabei ist die Zumutbarkeit eines Reisebeginns zur Nachtzeit zu prüfen. Nicht zumutbar ist idR ein Reiseantritt ab der Wohnung des Rechtsanwalts vor 6 Uhr morgens (Nürnbg JurBüro 13, 199; AGS 13, 201; LG Oldenburg JurBüro 22, 587 = AGS 22,...mehr