Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschlussfrist

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.6 Gesetzliche Kündigungsverbote

Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen eines Betriebsübergangs ist grundsätzlich unwirksam[1] Dieses Kündigungsverbot gilt gleichermaßen für den bisherigen wie für den neuen Betriebsinhaber. Es gilt unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz. Eine gegen dieses gesetzliche Verbot ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB nichtig. Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.1.3 Klagefrist

Rz. 197 Eine Klagefrist hat der Arbeitnehmer nicht zu wahren, jedoch greifen die allgemeinen Grundsätze der Verwirkung (§ 242 BGB) ein.[1] Vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen finden auf den Teilzeitanspruch keine Anwendung.[2]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.6 Regelung durch Tarifvertrag

Rz. 118 Nach § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG können die Ablehnungsgründe durch Tarifvertrag festgelegt werden. Das kann, da nach § 2 Abs. 1 TVG der einzelne Arbeitgeber Tarifvertragspartei ist, auch in einem Haustarifvertrag erfolgen.[1] Nach der Gesetzesbegründung ermächtigt § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG die Tarifvertragsparteien, die Gründe für die Ablehnung der Verringerung der Arbeits...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Vorsteuervergütung an im Ausland ansässige Unternehmer

Antragsfrist: Der Vergütungsantrag ist nach § 61a Abs. 2 UStDV binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist. Bei dieser Frist handelt es sich nicht nur um eine sog. Ordnungsfrist, sondern um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist. Erforderlichkeit der eigenhändigen Unterschrift des GF auf Vorsteuervergütungsant...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 6 Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geht nach seiner Konzeption von einer grundsätzlich umfassenden Kompetenz der Betriebsparteien zur Regelung materieller und formeller Arbeitsbedingungen aus. Die Aufnahme von Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen ist daher grundsätzlich zulässig[1], was durch § 77 Abs. 4 Satz 4 BetrVG ausdrücklich klargestellt ist. Sie unterliegen...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.2 Zeitliche Komponenten tariflicher Ausschlussfristen

Die Tarifvertragsparteien können die Dauer der Ausschlussfrist grundsätzlich frei ausgestalten. Dabei werden häufig 2-stufige Ausschlussfristen vereinbart, die nicht nur die außergerichtliche Geltendmachung, sondern darauf aufbauend auch die gerichtliche Geltendmachung binnen einer bestimmten Frist vorsehen. Meist betragen diese Fristen nicht weniger als 2 Monate, auch wenn ...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.5 Inhaltliche Rahmenbedingungen tariflicher Ausschlussfristen

Wie bereits aus den unterschiedlichen Formulierungen tariflicher Ausschlussfristen ersichtlich wird, kann es eine Rolle spielen, ob nur "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" oder daneben auch "solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen", von der Ausschlussfrist erfasst sind. Ausgeschlossen sind damit jedenfalls immer solche Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhäl...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.7 Einzelvertragliche Ausschlussfristen und Ansprüche des Arbeitgebers

Geht es um Ansprüche von Arbeitgebern gegen Arbeitnehmer (etwa aus einer Überzahlung, einem Darlehen, einer Fortbildungsvereinbarung oder einer unerlaubten Handlung), sind bei einzelvertraglichen Ausschlussfristen Besonderheiten zu beachten. Ergibt sich die Unwirksamkeit der Ausschlussfrist – wie meist – aus einer Anwendung der §§ 307 ff. BGB, so gilt diese Rechtsfolge nur z...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.5.2 Einzelvertragliche Ausschlussfristen, MiLoG und andere zwingende Vorschriften

Nach § 3 Abs. 1 MiLoG können Ausschlussfristen im Bereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) weder durch Tarifvertrag noch durch Individualvereinbarung wirksam vereinbart werden. Dies kann bei arbeitsvertraglich vereinbarten Ausschlussfristen allerdings weitreichendere Konsequenzen als bei tariflichen Ausschlussfristen[1] haben. Denn im Bereich individualvertraglich vereinbarte...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 2 Anwendbarkeit von Ausschlussfristen im Arbeitsverhältnis

Ausschlussfristen haben nicht automatisch im Arbeitsverhältnis Geltung. Die Anwendbarkeit einer Ausschlussfrist kann sich ergeben aus einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einer ergänzenden Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag, in dem eine Ausschlussfrist enthalten ist, der Anwendbarkeit eines solchen Tarifvertrags kraf...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 7 Treu und Glauben bei Ausschlussfristen

Die Rechtsanwendung sowohl bei tariflichen als auch bei einzelvertraglichen Ausschlussfristen steht wie die Ausübung jeder Rechtsposition unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben.[1] Wann ein Verhalten eines Schuldners als unzulässige Rechtsausübung oder als arglistig anzusehen ist, kann aber nicht generell, sondern nur im Einzelfall beurteilt werden. Da Ausschlussfristen gru...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.4 Auslegung von Ausschlussfristen

Für die Auslegung von tariflichen Ausschlussfristen gelten die Auslegungsgrundsätze für Tarifverträge. Für den normativen Teil von Tarifverträgen gilt die sog. objektive Auslegungsmethode. Diese stellt nicht auf den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien bei Abschluss des Tarifvertrags ab, sondern auf den aus der Regelung selbst zum Ausdruck kommenden Inhalt. Die tarif...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 8 Berücksichtigung von Ausschlussfristen im gerichtlichen Verfahren

Die Berücksichtigung von Ausschlussfristen im gerichtlichen Verfahren ist davon abhängig, ob sie aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung, Tarifbindung oder Allgemeinverbindlicherklärung Anwendung finden. Sind Ausschlussfristen einzelvertraglich oder durch einzelvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag vereinbart, so muss deren Geltung durch den Schuldner dargelegt un...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 5 Ausschlussfristen bei einzelvertraglicher Bezugnahme auf einen Tarifvertrag

In Arbeitsverträgen üblich sind einzelvertragliche Bezugnahmen auf einen Tarifvertrag. In denjenigen Fällen, in denen nicht ohnehin (auch) eine normative Geltung wegen gleichzeitiger beiderseitiger Tarifgebundenheit oder Allgemeinverbindlichkeit eintritt, stellt sich somit die Frage, ob solchermaßen vereinbarte Ausschlussfristen den Regeln für tarifliche Ausschlussfristen fo...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.5 Ausschlussfristen und unangemessene Benachteiligung

Die Frage der unangemessenenen Benachteiligung durch Ausschlussfristen in Formulararbeitsverträgen stellt sich häufiger und in verschiedenen Konstellationen. Bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB sind auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen, weil der Arbeitnehmer Verbraucher i. S. v. § 310 Abs. 3 Nr. ...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2 Inhalt und Grenzen von tariflichen Ausschlussfristen

3.2.1 Einleitung Die Tarifvertragsparteien können grundsätzlich frei festlegen, welche Ansprüche von Ausschlussfristen erfasst sein sollen. Ausschlussfristen können regelmäßig alle Ansprüche erfassen, die mit dem Arbeitsverhältnis tatsächlich oder rechtlich zusammenhängen, auch wenn ein nur entfernter Zusammenhang besteht. Dabei können die Tarifvertragsparteien grundsätzlich ...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.6 Vergleich mit tariflichen Ausschlussfristen

Soweit nicht Unterschiede aufgezeigt wurden, gelten i. Ü. die Ausführungen zu tariflichen Ausschlussfristen entsprechend für einzelvertragliche Ausschlussfristen. Wegen der unterschiedlichen Wirkung und Zielrichtung der jeweiligen Inhaltskontrolle ist darauf zu verweisen, dass einzelvertragliche Ausschlussfristen natürlich zur Disposition der Vertragsparteien stehen. So ist ...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.5.1 Einzelfälle zum Verbot der unangemessenen Benachteiligung

Das BAG hat aus dem Verbot der unangemessenen Benachteiligung folgende Grundsätze abgeleitet: Ist der Fristbeginn in sich widersprüchlich geregelt und daher unklar, ob die Frist nun mit der "Fälligkeit" des Anspruchs oder mit der "Entstehung" des Anspruchs beginnt, ist die Ausschlussfrist intransparent und daher unwirksam.[1] Einseitige Ausschlussfristen in Formulararbeitsvert...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2 Inhaltskontrolle einzelvertraglicher Ausschlussfristen

4.2.1 Systematischer Überblick Bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten Ausschlussfrist ist über § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB der Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB mit den dort geregelten Voraussetzungen erfüllt. Dabei wird die zu überprüfende Klausel zunächst anhand der Katalogklauseln des § 309 BGB, dann anhand der Klauseln nach § 308 BGB und schließlich anhand der Generalkl...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.12.1 Einstufige Ausschlussfristen

Bei einstufigen Ausschlussfristen sieht die Rechtsprechung allein die Erhebung der Kündigungsschutzklage als ausreichende Anspruchserhebung für Vergütungsansprüche an, die nach dem Wirksamwerden der Kündigung fällig werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.[1] Nach Ansicht des BAG ist das Gesa...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.4 Überraschende Ausschlussfristen

Eine überraschende Klausel i. S. v. § 305c Abs. 1 BGB liegt eher selten vor, da Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen üblich sind. Dem Überraschungsmoment muss also ein "Überrumpelungseffekt" zugrunde liegen. Zwischen den durch die Umstände bei Vertragsschluss begründeten Erwartungen und dem tatsächlichen Vertragsinhalt muss ein deutlicher Widerspruch bestehen. Da sich das Ü...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.1 Grundsätzliches

Ausschlussfristen werden regelmäßig in Tarifverträgen vereinbart, üblicherweise am Ende des Tarifvertrags noch vor den Schlussbestimmungen. Die Vereinbarung von Ausschlussfristen ist als Inhaltsnorm eines Tarifvertrags grundsätzlich zulässig. Ausschlussfristen für die Geltendmachung tariflicher Rechte können nur im Tarifvertrag vereinbart werden.[1] Findet der Tarifvertrag, i...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.12.2 Zweistufige Ausschlussfristen

Verlangt eine zweistufige Ausschlussfrist neben der schriftlichen auch die gerichtliche Geltendmachung von "Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis", so war die Erhebung der Kündigungsschutzklage allein zur wirksamen Geltendmachung der Annahmevergütungsansprüche nicht ausreichend. Zur Einhaltung der zweiten Stufe bedurfte es zusätzlich regelmäßig einer bezifferten Klageerhebung...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.1 Systematischer Überblick

Bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten Ausschlussfrist ist über § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB der Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB mit den dort geregelten Voraussetzungen erfüllt. Dabei wird die zu überprüfende Klausel zunächst anhand der Katalogklauseln des § 309 BGB, dann anhand der Klauseln nach § 308 BGB und schließlich anhand der Generalklauseln in § 307 BGB überprüft....mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3 Tarifliche Ausschlussfristen aufgrund normativer Wirkung

3.1 Grundsätzliches Ausschlussfristen werden regelmäßig in Tarifverträgen vereinbart, üblicherweise am Ende des Tarifvertrags noch vor den Schlussbestimmungen. Die Vereinbarung von Ausschlussfristen ist als Inhaltsnorm eines Tarifvertrags grundsätzlich zulässig. Ausschlussfristen für die Geltendmachung tariflicher Rechte können nur im Tarifvertrag vereinbart werden.[1] Findet ...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4 Ausschlussfristen im Einzelarbeitsvertrag

4.1 Einleitung Auch in einem Einzelarbeitsvertrag können wirksam Ausschlussfristen vereinbart werden. Weil dem Arbeitsvertrag allerdings nicht die "Richtigkeitsgewähr"[1] von Tarifverträgen innewohnt, sind einzelvertragliche Ausschlussfristen in den meisten Fällen an den §§ 307 ff. BGB zu messen. Nicht anhand dieser Vorschriften kontrolliert werden nur "echte" einzelvertragli...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / Zusammenfassung

Überblick Als Ausschlussfrist (Verfallfrist oder Verwirkungsfrist) wird eine Frist bezeichnet, nach deren Ablauf ein bestimmtes Recht einer Vertragspartei erlischt, wenn es nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums ab Fälligkeit und unter Wahrung einer vorgeschriebenen Form von ihr (dem Gläubiger) gegenüber der anderen Vertragspartei (dem Schuldner) geltend gemacht wird. Sin...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 1 Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Ausschluss- und Verjährungsfristen

Die eingangs dargestellten Zwecke von Ausschlussfristen entsprechen auch der Konzeption des Verjährungsrechts. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften sollen vor unbegründeten Ansprüchen aus längst abgewickelten Vertragsbeziehungen, über die z. B. keine Unterlagen und Zeugen mehr vorhanden sind, schützen.[1] Die gesetzliche Verjährung rechtmäßiger Ansprüche rechtfertigt sich...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.3 Inhaltskontrolle hinsichtlich der Form der Geltendmachung

Soweit ein Arbeitsvertrag in einer Ausschlussfrist – wie häufig – die "schriftliche" Geltendmachung von Ansprüchen vorsieht, entsteht ein Konflikt mit § 309 Nr. 13 Buchst. b BGB. Denn diese Vorschrift verbietet eine Bestimmung, durch die in Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender gegenüber abzugeben sind, eine strengere Form als die Textform vorgesehen wird. Da diese Vo...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.23 Zeugnisanspruch

Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis [1] ist Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis. Er wird daher regelmäßig von Ausschlussfristen erfasst und zwar ohne Rücksicht darauf, dass er erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht. Die Ausschlussfrist für den Anspruch auf Erteilung des Zeugnisses beginnt an dem Tag, der auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgt....mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.1 Einleitung

Die Tarifvertragsparteien können grundsätzlich frei festlegen, welche Ansprüche von Ausschlussfristen erfasst sein sollen. Ausschlussfristen können regelmäßig alle Ansprüche erfassen, die mit dem Arbeitsverhältnis tatsächlich oder rechtlich zusammenhängen, auch wenn ein nur entfernter Zusammenhang besteht. Dabei können die Tarifvertragsparteien grundsätzlich auch die zeitlic...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.3 Formelle Anforderungen an die Geltendmachung

Stets vorausgesetzt wird immer eine "Geltendmachung", an die wiederum bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden. Ausschlussfristen sind zunächst entweder ein- oder 2-stufig ausgestaltet. Für die zweite Stufe ist regelmäßig die gerichtliche Geltendmachung erforderlich, die Klageschrift muss also beim Arbeitsgericht eingehen. Meist sehen Ausschlussfristen aber auch für die ers...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.3 Anerkenntnis durch eine Vergütungsabrechnung

Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Vergütungsabrechnung erteilt, die einen bestimmten Auszahlungsbetrag enthält, so braucht der Arbeitnehmer diesen Betrag grundsätzlich nicht mehr gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen, da in der erteilten Lohnabrechnung ein Anerkenntnis des Ausstellers im verjährungsrechtlichen Sinn liegt und damit auch zunächst für Ausschlussfr...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.21 Vergleich und Vergleichsverhandlungen

Werden in einem ordnungsgemäß gerichtlich protokollierten Vergleich Forderungen für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber begründet, die ihrem Wortlaut nach unter eine Ausschlussfrist fallen, so bleiben sie nach Auffassung der Rechtsprechung dennoch von der Ausschlussfrist unberührt. Das Gericht begründet dieses Ergebnis mit Sinn und Zweck der Ausschlussfristen. Diese sollen dem Sch...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.17 Schadensersatzansprüche

Ausschlussfristen erfassen grundsätzlich beiderseitige Schadensersatzansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Dies gilt auch, wenn das schadensbegründende Ereignis eine unerlaubte Handlung[1] darstellt.[2] Aus diesem Grund können auch Ansprüche aus Verkehrsunfällen unter weit gefasste Ausschlussfristen fallen, wenn diese in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Hierzu z...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.16 Ruhegeld und Ansprüche der Hinterbliebenen

Die Ansprüche der Arbeitnehmer auf eine betriebliche Altersversorgung sind ebenso wie solche auf Vorruhestandsleistungen[1] weitgehend einem Anspruchsverlust durch Ausschlussfristen entzogen. Keiner Ausschlussfrist unterliegt das Stammrecht der betrieblichen Altersversorgung, weil es keinen Fälligkeitszeitpunkt kennt.[2] Dies gilt gleichermaßen für den Durchführungsweg einer ...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.1 Einleitung

Auch in einem Einzelarbeitsvertrag können wirksam Ausschlussfristen vereinbart werden. Weil dem Arbeitsvertrag allerdings nicht die "Richtigkeitsgewähr"[1] von Tarifverträgen innewohnt, sind einzelvertragliche Ausschlussfristen in den meisten Fällen an den §§ 307 ff. BGB zu messen. Nicht anhand dieser Vorschriften kontrolliert werden nur "echte" einzelvertragliche Ausschluss...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.1 Abfindungen

Abfindungsansprüche aus Sozialplänen unterliegen nicht nur Ausschlussfristen, die im Sozialplan selbst enthalten sind;[1] erfasst eine tarifliche Ausschlussfrist etwa "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis", so gilt sie auch für Ansprüche aus dem Sozialplan.[2] Achtung Ausschlussfrist beginnt mit dem tatsächlichen Ausscheiden Die Frist für die Geltendmachung eines Sozialpla...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.4 Beschäftigungs- und Wiedereinstellungsanspruch

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf eine bestimmte vertragsgemäße Beschäftigung nach dem Arbeitsvertrag wird von Ausschlussfristen nicht erfasst. Das BAG hält den Beschäftigungsanspruch für ein absolutes Recht, das einer Ausschlussfrist nicht unterfällt. Es sieht seine Grundlage letztlich in dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und damit durch eine Wertentsc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.11 Insolvenz

Ausschlussfristen sind für Forderungen von Arbeitnehmern im Insolvenzverfahren nur eingeschränkt anwendbar. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist dem Arbeitgeber die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen entzogen, an seine Stelle tritt der Insolvenzverwalter. Ist die Forderung des Arbeitnehmers bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, handelt es sich...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.6 Betriebsübergang

Hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsveräußerer seine Ansprüche form- und fristgerecht geltend gemacht, ist diese Geltendmachung wegen des Schutzzwecks des § 613a BGB auch dem Betriebsübernehmer gegenüber wirksam. Andererseits muss der Arbeitnehmer im Fall eines Betriebsübergangs die Ansprüche gegenüber dem Betriebserwerber geltend machen, wenn das Arbeitsverhältnis au...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.19 Überzahlung

Rechtsgrundlage für die Rückforderung sind die Vorschriften des BGB über die ungerechtfertigte Bereicherung.[1] Auch diese Ansprüche werden im Zweifel von einer Ausschlussfrist erfasst, selbst wenn diese z. B. nur für "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" gelten soll. Entsteht die Überzahlung nach der zeitlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so kommt es auf die F...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.10 Eingruppierung

Die Eingruppierung eines Arbeitnehmers in ein tarifliches oder betriebliches Regelwerk unterliegt keinen Ausschlussfristen. Als Eingruppierung wird die Zuordnung einer bestimmten Tätigkeit unter die jeweils einschlägige Vergütungsordnung bezeichnet. Dieser Vorgang stellt lediglich einen Akt der Rechtsanwendung und keine tatsächliche Handlung des Arbeitgebers mit konstitutive...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.8 Arbeitnehmererfindungen

Im Bereich der Arbeitnehmererfindungen gibt es zunächst für bestimmte Fälle gesetzliche Ausschlussfristen. So ist die in § 6 Abs. 2 ArbnErfG normierte Frist eine Ausschlussfrist für die Inanspruchnahme der Diensterfindung für den Arbeitgeber. Wahrt dieser die Frist nicht, kann der Arbeitnehmer über die Erfindung frei verfügen.[1] Existiert eine Vereinbarung zu der Erfindung,...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.2 Ablauf der Inhaltskontrolle

Wird eine Klausel anhand der §§ 307 ff. BGB überprüft, sind gedanklich folgende Schritte vorzunehmen. Zunächst ist ggf. durch Auslegung nach den allgemeinen Grundsätzen für die Auslegung von Verträgen[1] der objektive Inhalt der Klausel festzustellen. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, ist diejenige Auslegung zu wählen, die am "arbeitnehmerfeindlichsten" ist. Mit...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.12 Kündigungsschutzklage bzw. Verzugslohnansprüche

In der Erhebung der Kündigungsschutzklage lag früher nicht stets auch eine wirksame Geltendmachung von Verzugslohnansprüchen, die von dem Ausgang des Kündigungsrechtsstreits abhängen. Welche Anforderungen an eine Geltendmachung dieser Ansprüche zu stellen sind, hängt vom Wortlaut der Ausschlussfrist ab. 2.12.1 Einstufige Ausschlussfristen Bei einstufigen Ausschlussfristen sieh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.24.2 Auswirkungen auf die Gegenforderung

Da nur eine Forderung, die noch rechtlich existiert, zum Gegenstand einer Aufrechnung gemacht werden kann, ist eine Aufrechnung nur mit einer noch nicht verfallenen Forderung möglich.[1] In diesem Fall führt die Aufrechnung unabhängig davon, ob sie die für die Geltendmachung an sich vorgeschriebene Form wahrt, zur Einhaltung der Ausschlussfrist.[2] Dies dürfte auch für die z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.14 Mindestlohnansprüche nach dem Mindestlohngesetz

Nach § 3 Satz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) darf der Anspruch auf Mindestlohn nicht durch Vereinbarungen erschwert werden. Diese Vorschrift wird durch § 3 Sätze 2 und 3 MiLoG ergänzt, wonach ein Verzicht nur durch gerichtlichen Vergleich möglich ist und eine Verwirkung des Anspruchs nicht in Betracht kommt. Ausschlussfristen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, sind al...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.7 Darlehen/Vorschüsse

Nach Ansicht des BAG fallen auch Ansprüche auf Rückzahlungen von Arbeitnehmerdarlehen unter Ausschlussfristen, wenn sie "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis oder solche, die damit in Zusammenhang stehen", erfassen. Je nachdem kann ein Darlehen sogar unter den Begriff der "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" fallen.[1] Maßgeblich für diese Beurteilung ist, ob das Besteh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.9 Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen ist grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers. Dennoch können weit gefasste Ausschlussfristen ("alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis oder solche, die damit in Verbindung stehen") auch Entgeltfortzahlungsansprüche erfassen. Dies hat das BAG vor Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgese...mehr