Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschlussfrist

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.2 Abmahnungen

Im Bereich von Abmahnungen finden Ausschlussfristen praktisch keine Anwendung. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) fällt die Möglichkeit des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine Abmahnung auszusprechen, nicht unter tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen. Die Berechtigung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer auf seine vertraglichen Verpflichtungen hinzuweisen un...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.24 Aufrechnung

Häufig stellt sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Frage nach der Geltung von Ausschlussfristen im Falle der Aufrechnung durch eine Vertragspartei. Es gilt hierbei die Wirkungen der Aufrechnung im Hinblick auf die Ausschlussfristen für die Haupt- und die Gegenforderung zu untersuchen. 2.24.1 Auswirkungen auf die Hauptforderung Die Erklärung der Aufrechnung mit einer Gege...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle

Zusammenfassung Überblick Während im vorigen Kapitel die Grundsätze des Umgangs mit Ausschlussfristen dargestellt wurden, werden nunmehr Sonderfragen im Hinblick auf einzelne mögliche Ansprüche behandelt, bei denen häufig rechtliche Probleme entstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Abgesehen von gesetzlichen Ausschlussfristen (z. B. § 15 Abs. 4 AGG), die hier nicht ...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamkeit und Reichweite

Zusammenfassung Überblick Als Ausschlussfrist (Verfallfrist oder Verwirkungsfrist) wird eine Frist bezeichnet, nach deren Ablauf ein bestimmtes Recht einer Vertragspartei erlischt, wenn es nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums ab Fälligkeit und unter Wahrung einer vorgeschriebenen Form von ihr (dem Gläubiger) gegenüber der anderen Vertragspartei (dem Schuldner) geltend g...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / Zusammenfassung

Überblick Während im vorigen Kapitel die Grundsätze des Umgangs mit Ausschlussfristen dargestellt wurden, werden nunmehr Sonderfragen im Hinblick auf einzelne mögliche Ansprüche behandelt, bei denen häufig rechtliche Probleme entstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Abgesehen von gesetzlichen Ausschlussfristen (z. B. § 15 Abs. 4 AGG), die hier nicht behandelt werde...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2 Einzelfälle

Die Rechtsprechung hat bestimmte Ansprüche gar nicht oder nur eingeschränkt Ausschlussfristen unterworfen bzw. für ihre Geltendmachung und den Fristbeginn besondere Anforderungen aufgestellt, wodurch ein nahezu unübersehbares Einzelfallrecht entstanden ist. 2.1 Abfindungen Abfindungsansprüche aus Sozialplänen unterliegen nicht nur Ausschlussfristen, die im Sozialplan selbst en...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 1 Kategorisierung der Einzelfälle

Auch wenn die nachfolgende Darstellung von Einzelfällen unverzichtbar ist, bietet sich gleichwohl vorab eine Kategorisierung möglicher Fallkonstellationen an. Dabei ist einerseits zwischen den verschiedenen Formulierungen von Ausschlussfristen und andererseits zwischen möglicherweise erfassten Ansprüchen bzw. Rechten zu unterscheiden. Eher selten werden nur "vertragliche Ansp...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.18 Sozialversicherungsbeiträge

Eine arbeitsrechtliche Ausschlussfrist ist grundsätzlich ohne Auswirkung auf das Bestehen der sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflicht des Arbeitgebers. Nach § 22 Abs. 1 SGB IV entstehen die Beitragsansprüche der Versicherungsträger, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Grundlage für das Entstehen der Beitragspflicht ...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.13 Lohnsteuererstattungsansprüche

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuerschuld nach § 38 Abs. 2 Satz 1 EStG, der Arbeitgeber haftet lediglich nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG gegenüber den Finanzbehörden für die ordnungsgemäße Abführung. In diesem Umfang haften beide gegenüber dem Finanzamt als Gesamtschuldner.[1] Auf dieses Ausgleichsverhältnis sind die §§ 421-426 BGB als zivilrechtliche Vo...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.5 Betriebsratstätigkeit

Aufwendungen, die das Betriebsratsmitglied aufgrund seiner Amtsstellung vorgenommen hat und für die ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG besteht, unterliegen keinen Ausschlussfristen. Dies gilt selbst für umfassende Ausschlussfristen ("alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die damit in Zusammenhang stehen"). Bei den Aufwendungen...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.20 Ansprüche im Zusammenhang mit Urlaub

Die Behandlung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen im Hinblick auf Ausschlussfristen unterschied sich früher sehr von der Behandlung anderer Ansprüche, da das BAG dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) insoweit Sonderregelungen entnahm.[1] Danach war der gesetzliche Mindesturlaub ohnehin Ausschlussfristen entzogen und da sämtliche Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche am...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.22 Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung

Das BAG hat den Anspruch auf Zahlung einer Karenzentschädigung jedenfalls dann tariflichen Ausschlussfristen unterworfen, wenn diese auch Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, erfasste.[1] Auch insoweit muss der Berechtigte also seine Ansprüche geltend machen. Da die Karenzentschädigung kein Entgelt für geleistete Arbeit und auch kein Surrogat hierzu ...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.24.1 Auswirkungen auf die Hauptforderung

Die Erklärung der Aufrechnung mit einer Gegenforderung ist nach herkömmlichem Verständnis als Anerkenntnis der Hauptforderung aufzufassen, es sei denn, die Aufrechnung erfolgt nur hilfsweise für den Fall, dass andere Verteidigungsmittel erfolglos sind. Ein durch eine Primäraufrechnung erklärtes Anerkenntnis stellt die Hauptforderung folglich unstreitig, sodass der Inhaber de...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.15 Nebenforderungen (Zinsen)

Als Nebenforderungen kommen bei Vergütungsforderungen des Arbeitnehmers Verzugs- oder Prozesszinsen in Betracht. Anspruchsgrundlage sind die §§ 280, 286, 288 BGB für Verzugszinsen und § 291 BGB für Prozesszinsen. Die Begründetheit von Zinsforderungen setzt regelmäßig das Bestehen eines (Haupt-)Anspruchs i. S. d. § 194 Abs. 1 BGB voraus, dessen rechtliches Schicksal sie teile...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Enthaftung (Nachhaftung) des ausgeschiedenen Gesellschafters

Rz. 179 § 137 Abs. 1 HGB übernimmt in der Sache den Regelungsgehalt des § 160 Abs. 1 HGB alt. Ein Unterschied besteht allerdings darin, dass für den Beginn der Ausschlussfrist eine Gleichstellung erfolgt. a) Voraussetzungen der Enthaftung Rz. 180 S...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Voraussetzungen für die Nachhaftungsbegrenzung

Rz. 335 Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so haftet er nach § 728b Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BGB für deren bis dahin begründeten Verbindlichkeiten, wenn sie (doppelte Nachhaftungsbegrenzung) vor Ablauf von fünf Jahren nach seinem Ausscheiden fällig sind (Ausschlussfrist) und (kumulativ)mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Hemmung der Klagefrist

Rz. 75 Für die Dauer von Vergleichsverhandlungen über den Gegenstand des Beschlusses oder die ihm zugrundeliegenden Umstände zwischen dem anfechtungsbefugten Gesellschafter und der Gesellschaft wird die Klagefrist nach § 112 Abs. 3 S. 1 HGB zwecks Abmilderung der mit der Fristenregelung verbundenen Härten[170] gehemmt (wofür "im Personengesellschaftsrecht angesichts der typi...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 3 Rechtsprechung

Rz. 128 Ein schriftlicher Vermittlungsvertrag muss nicht bereits vor der ersten Vermittlungstätigkeit für den Arbeitsuchenden geschlossen sein, wenn diese Vermittlungstätigkeit erfolglos und damit vergütungsrechtlich unerheblich geblieben ist. Es ist vielmehr ausreichend, wenn ein schriftlicher Vermittlungsvertrag geschlossen ist, bevor die (spätere) vergütungsrechtlich rele...mehr

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Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 2.2 Vergütungsanspruch

Rz. 10 Abs. 2 geht von der Überlegung aus, dass der private Arbeitsvermittler auf sein Risiko tätig wird und ihm ein Vergütungsanspruch nur bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit und seit 1.1.2022 bei erfolgter Information des Arbeitsuchenden nach Maßgabe des § 299 (ebenfalls seit dem 1.1.2022 bei grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlungen) zustehen soll. Die Informationen ...mehr

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AGS 04/2023, Nachträgliche ... / VII. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Dresden dürfte von großer Bedeutung sein, deckt sie doch einen sehr häufig in der Praxis vorkommenden Sachverhalt ab. Insolvenzverfahren sind Massenverfahren und regelmäßig kommt es bei Massengeschäften auch zu Versäumnissen. Im Eröffnungsbeschluss werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden (§ 28 Abs. 1 Ins...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsstrafe / 2.2 Form und Akzessorietät

Das Strafversprechen muss die gleiche Form einhalten wie der Hauptvertrag. Geht es z. B. um eine Vertragsstrafe in einem Arbeitsvertrag, der keiner besonderen Form bedarf, würde eine mündliche Vereinbarung reichen. Wird die Vertragsstrafe im Rahmen eines Grundstückskaufvertrags vereinbart, bedarf sie wie der Kaufvertrag der notariellen Form. Das Strafversprechen ist akzessori...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Übermittlung des Antrags durch Datenfernübertragung an das BZSt

Rz. 24 Nach § 18g S. 1 UStG hat der Unternehmer, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Antrag auf Vorsteuervergütung stellen kann, diesen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung dem BZSt zu übermitteln. Rz. 25 Der Antrag ist somit zunächst nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln. Die amtliche Vorschreibung des Datensatzes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2 Fristsetzung als Ermessensentscheidung

Rz. 13 Nach § 364b Abs. 1 AO "kann" die Finanzbehörde dem Einspruchsführer eine Ausschlussfrist setzen. Bei der Fristsetzung handelt es sich somit um eine Ermessensentscheidung.[1] Rz. 14 Die Finanzbehörde hat ihr Ermessen nach § 5 AO insbesondere entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben. Sie hat daher zu prüfen, ob durch das Verhalten des Einspruchsführers die Gefahr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6 Folgen für das finanzgerichtliche Verfahren

Rz. 111 Nach § 76 Abs. 3 Satz 1 FGO kann das Gericht Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf der von der Finanzbehörde nach § 364b Abs. 1 AO gesetzten Frist im Einspruchsverfahren oder im finanzgerichtlichen Verfahren vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden.[1] Rz. 112 Die Zurückweisung der Erklärungen und Beweismittel setzt zunäc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5 Folgen außerhalb des Einspruchsverfahrens

Rz. 101 Begehrt der Stpfl. nach dem Abschluss des Einspruchsverfahrens eine Aufhebung oder Änderung eines angefochtenen Steuerbescheids aufgrund von Tatsachen oder Beweismitteln, die zuvor nicht innerhalb der von der Finanzbehörde nach § 364b Abs. 1 AO gesetzten Ausschlussfrist vorgebracht worden sind, stellt sich die Frage, ob die Ausschlusswirkung auch außerhalb des Einspr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.4 Unverschuldete Fristversäumnis (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 98 Nach § 364b Abs. 2 S. 3 AO gilt bei Überschreitung der Frist § 110 AO entsprechend. War also der Einspruchsführer ohne Verschulden verhindert, die gesetzte Ausschlussfrist einzuhalten, so ist ihm danach – obwohl es sich um eine behördliche und nicht wie in § 110 Abs. 1 Satz 1 AO gefordert um eine gesetzliche Frist handelt – auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen St...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Überblick und Zweck

Rz. 1 § 364b AO ermöglicht der Finanzbehörde, dem Einspruchsführer in bestimmten Fällen eine Frist mit ausschließender Wirkung zu setzen. Abs. 1 benennt die Mitwirkungshandlungen, für deren Vornahme eine Frist gesetzt werden kann. Abs. 2 Satz 1 bestimmt die zwingende Ausschlusswirkung des Fristablaufs. Abs. 2 Satz 2 stellt über einen Verweis auf § 367 Abs. 2 Satz 2 AO klar, das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3.1 Vorbemerkungen

Rz. 23 Nach § 364b Abs. 1 AO können Gegenstand der Fristsetzung (nur) die in den Nr. 1 bis 3 aufgezählten Mitwirkungshandlungen sein.[1] Rz. 24 Für welche Mitwirkungshandlungen die Finanzbehörde eine Frist setzt, steht ebenfalls in ihrem Ermessen und bestimmt sich nach dem im Einzelfall gegebenen Aufklärungsbedarf.[2] Rz. 25 Die Fristsetzung kann sich auf eine einzelne der gen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3.4 Bezeichnung von Beweismitteln und Vorlage von Urkunden (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 43 Nach § 364b Abs. 1 Nr. 3 AO kann die Finanzbehörde dem Einspruchsführer eine Frist setzen, "zur Bezeichnung von Beweismitteln oder zur Vorlage von Urkunden, soweit er dazu verpflichtet ist". Rz. 44 Beweismittel sind nach der Aufzählung in § 92 Satz 2 AO insbesondere die Einholung von Auskünften jeder Art von den Beteiligten und anderen Personen, die Zuziehung von Sachv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.1 Rechtsnatur der Fristsetzung

Rz. 8 § 364b AO erlaubt es der Finanzbehörde, für die Aufforderung des Einspruchsführers zur Erfüllung bestimmter Mitwirkungshandlungen eine Frist mit Ausschlusswirkung zu setzen. Die Vorschrift ist nicht die Rechtsgrundlage für die Aufforderung zur Mitwirkung, denn die Finanzbehörde ist hierzu bereits nach § 365 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 90 Abs. 1, 93 AO befugt.[1] Sie berechtig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1 … gegen Einspruchsentscheidungen (§ 367 AO) (Nr. 1)

Rz. 4 § 348 Nr. 1 AO schließt einen erneuten Einspruch "gegen Einspruchsentscheidungen"[1] aus. Mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung ist das Einspruchsverfahren abgeschlossen.[2] Ein weitergehender Rechtsschutz wird durch die finanzgerichtliche Klage gewährt, für die das Vorliegen der Einspruchsentscheidung nach § 44 FGO Sachentscheidungsvoraussetzung ist. Rz. 5 Auc...mehr

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§ 21 Ausschlussfrist

Rz. 1 Nach § 15 StVG muss ein Unfall innerhalb von zwei Monaten dem Ersatzpflichtigen angezeigt werden. Diese Anzeige ist nur dann erforderlich, wenn der Ersatzpflichtige nicht "auf andere Weise von dem Unfall Kenntnis erhalten hat" (§ 15 S. 2 StVG). In der Praxis ist die Vorschrift von geringer Bedeutung, da sie nur dann eingreift, wenn der Verursacher den Schaden selbst ni...mehr

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§ 23 Unfallversicherung / II. Invalidität

Rz. 11 Nach der Begriffsdefinition in § 180 VVG liegt Invalidität vor bei einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Weiterhin heißt es in § 180 S. 2 VVG: Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustandes nicht erwartet werden kann. Rz. 12 Die Invalidit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 104 Der Arbeitgeber kann die Kündigung erst nach Ablauf der Wochen- bzw. 3-Tagesfrist des § 102 Abs. 2 Satz 2 bzw. Satz 3 BetrVG oder nach einer abschließenden Stellungnahme des Betriebsrats aussprechen. Hat der Betriebsrat zu der Kündigungsabsicht innerhalb der Frist des § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG keine Stellung genommen, so führt es nicht zur Unwirksamkeit der Kündigun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Antragsverfahren

Rz. 22 Die Vergütung ist nur auf Antrag zu gewähren.[1] Der Vergütungsberechtigte hat die zu gewährende Vergütung selbst zu berechnen.[2] Bei dem Antrag auf Steuervergütung nach § 4a UStG handelt es sich somit um eine Steueranmeldung.[3] Ein besonderer Vergütungsbescheid ist daher nur in den Fällen vom FA zu erteilen, wenn es von der Anmeldung abweicht[4], d. h. die Vergütun...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 3. Forderungsbezeichnung

Rz. 70 Bzgl. der zu pfändenden Forderung genügt der schlüssige Gläubigervortrag. Die angegebene Forderung muss lediglich pfändbar sein. Ob die Forderung tatsächlich dem Schuldner gegenüber dem Drittschuldner zusteht, prüft das Vollstreckungsgericht nicht. Rz. 71 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Drittschuldner die Pfändung nicht anerkennt, da die gepfändete Fo...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.1 Anwendungsbereich und Voraussetzungen der Überleitung von Ansprüchen

Rz. 3 § 95 Abs. 1 regelt das Verfahren bei der Überleitung von Ansprüchen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Leistungen gewährt hat. Er bestimmt zunächst den Kreis derjenigen, gegenüber denen eine Überleitung von Ansprüchen überhaupt möglich ist. Es darf sich nach Satz 2 nicht handeln um einen Leistungsträger i. S. d. § 12 SGB I, d. h. die für die Leistungen i...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.3 Einsatz des Kindergeldes

Rz. 6 Für Leistungen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses bestimmt Abs. 3 nunmehr, dass auch derjenige Elternteil, der Kindergeld bezieht, neben dem Kindergeld einen Beitrag aus seinem Einkommen in Anwendung der Abs. 1 und 2 zu leisten hat. Damit ist ausschließlich das jeweilige Einkommen beider Elternteile für die Berechnung des zusätzlichen Kostenbeitrages, der ne...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Wirkung der Beschwerde

Rz. 21 Beim Beschwerdeverfahren handelt es sich nicht um ein außergerichtliches Vorverfahren. Der Arbeitnehmer kann unmittelbar Klage beim Arbeitsgericht erheben, ohne zuvor gezwungen zu sein, sich zunächst bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren oder den Betriebsrat einzuschalten.[1] Rz. 22 Die Beschwerde über Anordnungen des Arbeitgebers hat keine aufschieben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2.5 Rechtslage nach Inkrafttreten des SEStEG (ab VZ 2006)

Tz. 107 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der VIII. Senat des BFH überträgt die vorstehenden Rspr-Grundsätze für die Zeiträume vor Inkrafttreten des § 27 Abs 8 KStG idF des SEStEG (ab VZ 2006) demgegenüber auch auf die danach gültige Rechtslage (s Urt des BFH v 13.07.2016, BFH/NV 2016, 1831). Ebenso s Urt des FG München v 19.12.2019 (EFG 2020, 656; Rev-Az: VIII R 6/20). Hierzu s Sc...mehr

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Sommer, SGB V § 272b Sonder... / 2.2 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 8 Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt das Verfahren durch (Satz 1). Es berechnet den zuzuführenden Betrag (Abs. 1 Satz 1, 2) für jede Krankenkasse. Die Forderung wird durch einen Bescheid gegenüber der Krankenkasse erhoben. Der Bescheid ist ein Verwaltungsakt (§ 31 SGB X), gegen den Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann. Rz. 9 Die Forderung des Gesundh...mehr

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Krankenbezüge / 5.5 Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Die dem Arbeitgeber vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen enthalten keine Angaben über die Ursachen einer Erkrankung. Damit stellt sich für den Arbeitgeber in den Fällen, in denen bereits innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 EFZG Entgeltfortzahlung geleistet wurde, die Frage, inwieweit eine erneute Erkrankung vorliegt oder ob ggf. eine Fortsetz...mehr

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Krankenbezüge / 5.4 Überzahlte Krankengeldzuschüsse (§ 22 Abs. 4 TVöD)

Nach § 22 Abs. 4 Satz 4 TVöD gelten ein überzahlter Krankengeldzuschuss und sonstige überzahlte Bezüge als Vorschüsse auf die zustehenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer vergleichbaren Leistung aus einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung oder aus einer sonstigen Versorgungseinrichtung, die nicht allein aus Mitteln der Beschäftig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.4 Rückgriff des als Haftender in Anspruch genommenen Arbeitgebers gegen Arbeitnehmer und Verzicht hierauf

Rz. 74 Der vom FA als Haftender herangezogene Arbeitgeber hat im Innenverhältnis gegen den Arbeitnehmer einen privatrechtlichen Rückgriffsanspruch aus Auftrag nach § 670 BGB. Der Anspruch ist zunächst auf Freistellung und nach der Erfüllung der Haftungsschuld auf Erstattung gerichtet. Der Rückgriffsanspruch ist privatrechtlicher Natur. Für seine Geltendmachung sind die Arbei...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.7 Verordnungsermächtigung nach Abs. 3 (Fassung ab 17.9.2022)

Rz. 30 Das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (vgl. Rz. 4j) hat Abs. 3 Satz 2 insofern geändert, als die Verordnungsermächtigung von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite entkoppelt worden ist. Die Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit ist bis zum 7.4.2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Aufhebung und Änderung nach Einspruchsentscheidung

Rz. 101 Nach § 172 Abs. 1 S. 2 AO sind alle Vorschriften über die Änderung und Aufhebung eines Steuerbescheids und der den Steuerbescheiden gleichgestellten Bescheide auch dann anwendbar, wenn der Bescheid durch eine Einspruchsentscheidung bestätigt oder geändert worden ist.[1] Dies gilt sowohl dann, wenn die Einspruchsentscheidung unanfechtbar geworden ist, als auch in den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.4 Auswirkungen des europäischen Rechts

Rz. 7a Verstößt eine Steuerfestsetzung gegen europäisches Recht, insbesondere die Grundfreiheiten oder eine Verordnung oder Richtlinie der EU, besteht grundsätzlich keine eigenständige europäische Rechtsgrundlage zur Änderung dieser Steuerfestsetzung.[1] Es bleibt vielmehr den Staaten überlassen, solche Regelungen zu schaffen. Art. 4 Abs. 3 EUV verpflichtet die Staaten, alle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 3.2.3 Geltendmachung/Entscheidung

Rz. 32 Nach § 96 Abs. 2 S. 2 AO ist die Ablehnung des in Aussicht genommenen bzw. bereits ernannten Sachverständigen der Finanzbehörde unverzüglich und damit ohne schuldhaftes Zögern[1] nach dessen Bekanntgabe unter Angabe und Glaubhaftmachung[2] der Ablehnungsgründe formfrei geltend zu machen. Das Gesetz gewährt für die Mitteilung eine Frist von zwei Wochen. Hierbei handelt...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / 2. Externe Teilung (§§ 14 – 17 VersAusglG)

Bei der externen Teilung wird für die ausgleichsberechtigte Person ein Anrecht bei einem anderen Versorgungsträger begründet. Um keine unangemessene Verringerung ihrer Versorgungsleistungen zu erhalten müssen bei der ausgleichsberechtigten Person Transferverluste vermieden werden.[30] Diese Voraussetzungen sind derzeit bei Teilung in die gesetzliche Rentenversicherung gegebe...mehr

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zfs 02/2023, Bindungswirkun... / 2 Aus den Gründen: "…

1. Der KfW steht gegen die Kl. ein Anspruch in der geltend gemachten Höhe von 55.239,21 EUR aus §§ 280 Abs. 1, 662, 667 BGB i.V.m. dem zwischen der Kreissparkasse und der DtA geschlossenen Vertrag zu, in den die Kl. und die KfW als Rechtsnachfolgerinnen eingetreten sind. a) Die Kl und die (KfW) haben einen Bürgschaftsvertrag abgeschlossen (wird ausgeführt). Die Treuhandverpfli...mehr