Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 12.1 Allgemeines

Rz. 349 § 1 Abs. 6 AStG gibt dem BMF die Befugnis, mittels einer Rechtsverordnung Details des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1, 3 bis 3e und 5 AStG, einschließlich Regelungen für dessen einheitliche Anwendung, zu konkretisieren. Des Weiteren ermöglicht Abs. 6 insbes. das Festlegen von Prinzipien zur Ermittlung des Dotationskapitals nach § 1 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 AStG (...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3.6 Zeitpunkt der Zurechnung

Rz. 58 Die Zurechnung der Einkünfte erfolgt zum Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Hierfür bedarf es einer gesonderten Feststellung (§ 18 Abs. 4 AStG).[1]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.3.2 Sachlich

Rz. 8 Der sachliche Anwendungsbereich betrifft die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7–14 AStG), die Familienstiftungen (§ 15 AStG) und die entsprechenden verfahrensrechtlichen Ergänzungen (§§ 16–18 AStG).mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2.1 Örtliche Zuständigkeit bei einer Beteiligung im Privatvermögen

Rz. 621 Wird die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft durch eine natürliche Person im Privatvermögen gehalten, so ist deren Wohnsitz-FA gem. § 19 AO örtlich zuständig.[1] Rz. 622–629 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2.2.4 Abzug

Rz. 91 Durch die Abzugsmöglichkeiten in § 17 Abs. 2 Halbs. 2 AStG wird der Schätzungsrahmen korrigiert. Der Abzug von an unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschafter gezahlte Zinsen und Nutzungsentgelte für überlassene Wirtschaftsgüter soll eine steuerliche Doppelerfassung vermeiden.[1] Angemessene Zinsen und Nutzungsentgelte sind bereits auf der Ebene der ausländischen Gese...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.7 Rechtsfolge

Rz. 326 Rechtsfolgenseitig ordnet § 7 Abs. 1 S. 1 AStG eine Erfassung der Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, beim unbeschränkt Stpfl. an. Dabei erfolgt der Höhe nach eine Erfassung entsprechend der Beteiligung am Nennkapital bzw. ggf. im Rahmen der Gewinnverteilung gem. § 7 Abs. 1 S. 3 AStG. Die Qualifizierung und Ermittlung des Hinzur...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 24 § 12 Abs. 1 und 2 AStG richten sich ihremWortlaut nach allgemein an den "Stpfl.". Vom Anwendungsbereich erfasst sind jedoch nur die an einer Zwischengesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG unmittelbar oder mittelbar beteiligten unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. oder an einer Zwischengesellschaft mit Kapitalanlagecharakter gem. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG unmittelbar oder mi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.5 Beherrschung

Rz. 316 Weiterhin muss der unbeschränkt Steuerpflichtige die ausländische Gesellschaft "beherrschen". § 7 Abs. 1 AStG a. F. forderte, dass unbeschränkt Steuerpflichtige zu mehr als der Hälfte an der ausländischen Gesellschaft beteiligt waren (zufällige Inländerbeherrschung). Die Tatbestandsvoraussetzung der Beherrschung sind in § 7 Abs. 2 bis Abs. 4 AStG konkretisiert. Insowe...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2.7 Zuständigkeitswechsel

Rz. 680 Im Falle eines Zuständigkeitswechsels gilt die allgemeine Bestimmung des § 26 AO aufgrund des Verweises auf die entsprechende Anwendbarkeit der Vorschriften der AO in § 18 Abs. 1 S. 4 AStG auch in den Fällen des § 18 AStG.[1] Rz. 681–688 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 33 § 8 AStG i. d. F. ATADUmsG kommt gem. § 21 Abs. 4 S. 1 AStG erstmals im Wirtschaftsjahr 2022 bzw. Wirtschaftjahr 2022/2023 der ausländischen Gesellschaft zur Anwendung. Rz. 34 Durch das MinStRLUmsG wurde die Niedrigsteuergrenze in § 8 Abs. 5 AStG auf 15 % herabgesenkt (s. Rz. 15). Die neue Niedrigsteuergrenze gilt nach § 21 Abs. 6 AStG erstmals für nach dem 31.12.2023 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.1 Gesellschaftsbezogene Betrachtung

Rz. 350 Der Anrechnungshöchstbetrag ist für jede ausländische Gesellschaft und damit für jeden Hinzurechnungsbetrag gesondert zu ermitteln. Wie nach bisherigem Recht ist jeder einzelne Hinzurechnungsbetrag im Rahmen der Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags nach § 34c Abs. 1 S. 1, 2 EStG wie ein ausländischer Staat zu behandeln.[1] Rz. 351–355 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.4 Freistellung der Einkünfte nach DBA

Rz. 74 Die Freistellung der Betriebsstätteneinkünfte muss abkommensrechtlicher Natur sein. Dies kann sich sowohl aus dem Verteilungs- als auch dem Methodenartikel ergeben.[1] Betriebsstätteneinkünfte meint solche einer ausländischen Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO (nicht zwingend nach Art. 5 DBA-VHG).mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.6.1 Überblick

Rz. 441 Nach § 7 Abs. 2 AStG liegt eine Beherrschung vor, wenn der Steuerpflichtige allein oder zusammen mit nahestehenden Personen die Zwischengesellschaft beherrscht. § 7 Abs. 3 S. 1 AStG konkretisiert den für Zwecke der Beherrschung gem. § 7 Abs. 2 AStG verwendeten Begriff der "nahestehende Person". § 7 Abs. 3 S. 2 AStG definiert, wann eine Personengesellschaft als nahest...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.2.1 Verhältnis zu §§ 18 ff. AO

Rz. 93 Die Regelung zur örtlichen Zuständigkeit in § 18 Abs. 2 AStG ist lex specialis zu § 18 ff. AO für das Feststellungsverfahren nach § 18 AStG (s. dazu Rz. 596 ff.).[1] Rz. 94–99 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.6.1 Verfassungsrecht

Rz. 35 § 5 AStG verstößt nach hier vertretener Auffassung nicht gegen die Verfassung. Soweit im Schrifttum vereinzelt Bedenken erhoben werden,[1] greifen diese m. E. nicht durch. Auch mehr als 50 Jahre nach Einführung der Vorschrift existiert keine Entscheidung, die etwas Gegenteiliges offenbarte. Rz. 36-39 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.2 Gesonderte und einheitliche Feststellung

Rz. 1227 Sind bei der ausländischen Familienstiftung mehrere Destinatäre begünstigt, so hat auch hier die gesonderte Feststellung ihnen gegenüber einheitlich gem. § 18 Abs. 4 i. V. m. § 18 Abs. 1 S. 3 AStG zu erfolgen (s. dazu Rz. 497 ff.).[1] Auch hier sollen unterschiedliche Ergebnisse für die jeweiligen Stifter, Anfall- oder Bezugsberechtigen verhindert werden.[2] Rz. 122...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.2.2 Keine Anpassungen durch das ATAD-Umsetzungsgesetz

Rz. 7 § 4 AStG wurde im Rahmen des ATAD-Umsetzungsgesetzes nicht angepasst. Der persönliche Anwendungsbereich der EU Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) beschränkte sich auf Körperschaftsteuersubjekte. Eine Anpassung der §§ 2, 4 und 5 AStG war daher nicht geboten. Anders als in § 5 AStG waren in § 4 AStG auch keine redaktionellen Anpassungen infolge der Reform der Hinzurechn...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.4 Zwischengesellschaft

Rz. 311 § 7 AStG verwendet lediglich den Begriff der Zwischengesellschaft, ohne diesen zu definieren. Die Legaldefinition der Zwischengesellschaft ergibt sich aus § 8 Abs. 1 AStG. Demnach ist eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft für Einkünfte, einschließlich Veräußerungsgewinnen, die einer niedrigen Besteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen und nicht au...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 2.2.3 Anwendung sämtlicher DBA

Rz. 46 Die Vorrangregelung des § 20 Abs. 1 Halbs. 1 AStG gilt für sämtliche DBA, ungeachtet dessen, ob die entsprechenden DBA den durch sie gewährten Abkommensschutz gegenüber dem AStG – beispielweise durch Aktivitätsklauseln – eingrenzen.[1] Sie gilt auch für DBA mit Drittstaaten.[2]mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.5.3 Gemeinsame Erklärung oder Anzeige

Rz. 1289 Der Erklärungsverpflichtung kann durch Abgabe einer gemeinsamen Feststellungserklärung bzw. Anzeige nachgekommen werden (§ 18 Abs. 4 i. V. m. § 18 Abs. 3 S. 5 AStG). Die Ausführungen in Rz. 1036 gelten entsprechend.[1] Rz. 1290–1299 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 5.7 Mittelwertansatz beim hypothetischen Fremdvergleich (§ 1 Abs. 3a S. 6 AStG)

Rz. 197 Widerlegbare Vermutung: Mittelwertansatz: Innerhalb des ermittelten Einigungsbereichs besteht für den Steuerpflichtigen nicht die Freiheit, einen beliebigen Wert als fremdvergleichskonformen Verrechnungspreis anzusetzen. Vielmehr wird gemäß Satz 6 der Mittelwert des Einigungsbereichs herangezogen, es sei denn, der Steuerpflichtige kann glaubhaft machen, dass ein "ande...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.5 Ausnahmen von der Zurechnung in EU/EWR-Fällen (§ 15 Abs. 6 AStG)

Rz. 68 Die Zurechnungsbesteuerung ist geeignet den Kapitalverkehr zu beschränken (s. Rz. 26). Der Gesetzgeber führte mit dem JStG 2009[1] den § 15 Abs. 6 AStG eine Entlastungsmöglichkeit ein. Diese Vorschrift ist in unionsrechtskonformer Auslegung der Vorschrift über den Wortlaut hinaus auf Drittstaaten anzuwenden.[2] Rz. 69 Der Stpfl. kann sich vom Missbrauchsvorwurf entlast...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.2 Anpassung des § 1 AStG durch das Steueränderungsgesetz (StÄndG)

Rz. 10 In Reaktion auf das Urteil des BFH vom 5.12.1990[1] führte der Gesetzgeber mit dem Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992[2] eine Neuerung in § 1 des AStG ein, indem er einen neuen Absatz 4 (später Absatz 5, heute wieder Absatz 4) hinzufügte. Dieser Absatz definiert die Geschäftsbeziehungen im Sinne der Absätze 1 und 2.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.3 Keine Anrechnung bei Eingreifen des § 7 Abs. 1 S. 2 AStG

Rz. 286 Die Anrechnung einer vorgeschalteten Hinzurechnungsbesteuerung scheidet aus, soweit die mittelbare Beteiligung nach § 7 Abs. 1 S. 2 AStG für die Hinzurechnungsbesteuerung unberücksichtigt bleibt (s. Rz. 49f.). Insoweit kommt es zu keiner erneuten Hinzurechnungsbesteuerung und damit zu keiner Doppelbesteuerung.[1] Rz. 287-292 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.7 Anpassungsrechnungen (§ 1 Abs. 3 S. 6 AStG)

Rz. 172 Sachgerechte Anpassungsrechnungen: Es ist in der Praxis oft eine Herausforderung, vollständig vergleichbare Geschäftsvorfälle für die Transferpreisanalyse zu identifizieren. Um die Vergleichbarkeit zwischen dem untersuchten Geschäftsvorfall und einem zum Vergleich herangezogenen zu verbessern, schreibt Satz 6 vor, dass durch sachgerechte Anpassungen etwaige Unterschie...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.1.1 Zur Anwendung der Vorschriften der §§ 5 und 7–15 AStG

Rz. 54 Die Sachverhaltsaufklärung nach § 17 Abs. 1 S. 1 AStG kann sich nur auf solche Tatsachen beziehen, die notwendig sind, um die Anwendung der in Bezug genommenen Vorschriften zu ermöglichen. Dies vorausgeschickt erklärt sich auch die Einschränkung bei den Stpfl., die zur Auskunft herangezogen werden können. Denn das können nur solche Stpfl. sein, die im Zusammenhang mit...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 5.2 Bandbreite (§ 1 Abs. 3a S. 1 AStG)

Rz. 180 Bandbreite von Werten: Satz 1 erkennt an, dass der Fremdvergleichsgrundsatz in der Praxis oft nicht zu einem einzigen, präzisen Fremdvergleichspreis führt. Diese Ansicht wird auch durch die OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022 in Rz. 3.55 bestärkt, die in einem Zitat festhalten, dass die Verrechnungspreisbestimmung "keine exakte Wissenschaft ist". Stattdessen resulti...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 5.4 Interquartilsmethode (§ 1 Abs. 3a S. 3 AStG)

Rz. 187 Interquartilsmethode: Nach Satz 3 kommt die sog. Interquartilsmethode zur Anwendung: Diese Methode schränkt die Bandbreite ein, indem das untere und das obere Viertel der Werte unberücksichtigt bleibt. Die deutsche Regelung normiert hierbei klarere Vorgaben als die OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022 in Rz. 3.57, die für die Einengung generell geeignete statistische...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 5.6 Einigungsbereich beim hypothetischen Fremdvergleich (§ 1 Abs. 3a S. 5 AStG)

Rz. 194 Einigungsbereich: Im Rahmen des hypothetischen Fremdvergleichs legen die Sätze 5 und 6 eine spezielle Regelung fest: Der Einigungsbereich wird hier durch den Mindestpreis der leistenden Person und den Höchstpreis der empfangenden Person bestimmt. Innerhalb dieses Rahmens sieht das Gesetz nach Satz 6 eine widerlegbare Vermutung vor (s. dazu Punkt 5.7.). Wenn die Steuer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.2 Unternehmensstiftungen (§ 15 Abs. 3 AStG)

Rz. 59 Absatz 3 erweitert den Anwendungsbereich von § 15 Abs. 1 AStG. Als Unternehmensstiftungen gelten ausländische Stiftungen, wenn entweder ein Unternehmensbezug bei einer natürlichen Person besteht oder eine Körperschaft eine ausländische Stiftung gründet und jeweils zusätzlich ein bestimmter Personenkreis bezugsberechtigt oder anfallsberechtigt ist. Während die unbeschr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.3 Anpassung des § 1 AStG durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG)

Rz. 11 Im Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 16. Mai 2003[1] hat der Gesetzgeber § 1 Abs. 4 (später als Abs. 5 bezeichnet, heute wieder als Abs. 4) des AStG modifiziert. Jetzt wird unter einer Geschäftsbeziehung im Sinne von Abs. 1 und 2 jede schuldrechtliche Beziehung verstanden, die keine gesellschaftsrechtliche Vereinbarung darstellt und die – wie zuvor – entweder beim S...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.5.1 Erstmalige Bewertung von Wirtschaftsgütern (Satz 1)

Rz. 363 Nach § 10 Abs. 5 S. 1 AStG sind erstmals zu bewertende Wirtschaftsgüter mit dem Wert anzusetzen, der sich ergeben würde, wenn seit Übernahme der Wirtschaftsgüter durch die ausländische Gesellschaft die Vorschriften des deutschen Steuerrechts angewendet worden wären. Es handelt sich bei § 10 Abs. 5 AStG um eine Bewertungsvorschrift, nach der die Wirtschaftsgüter bei e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.4 Gesellschafts- und beteiligungskettenbezogene Betrachtungsweise

Rz. 327 Ein Steuerpflichtiger kann auch Beteiligungen an mehreren Zwischengesellschaften halten, bei denen jeweils – für ihn – das Hinzurechnungskorrekturvolumen festgestellt wird (Beispiel 5 zu § 1 Abs. 3 S. 2 AStG, Rz. 393). Rz. 328 Im Grundfall ist der Steuerpflichtige an mehreren Zwischengesellschaften unmittelbar beteiligt. Die Zwischengesellschaften stellen im Verhältni...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.8 Auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck

Rz. 985 Die Anzeige ist gem. § 18 Abs. 3 S. 2 1. Halbs. AStG ebenso wie die Feststellungserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.[1] Eine formlose Offenlegung eines solchen Sachverhalts gegenüber dem zuständigen Finanzamt reicht nicht aus, um die Anzeigepflicht zu erfüllen, da das Gesetz explizit die Abgabe der Anzeige auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.2 Neufassung der Norm durch das SEStEG und Folgeänderungen

Rz. 12 Durch das SEStEG wurde § 6 AStG weitreichend überarbeitet und dabei modifiziert und ergänzt. Hintergrund der umfangreichen Änderungen waren insbesondere Entscheidungen des EuGH. So hat der Gerichtshof eine dem § 6 AStG vergleichbare französische Regelung für unionsrechtswidrig gehalten, weil diese an den Wegzug eine Abschlussbesteuerung knüpfte und dabei eine Steuerst...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.2 Unbeschränkt Steuerpflichtige

Rz. 117 Gem. § 6 Abs. 1 S. 1 AStG werden nur "unbeschränkt Stpfl." von der Wegzugsbesteuerung erfasst. Welche Voraussetzungen an die unbeschränkte Steuerpflicht gestellt werden, regelt Abs. 2 (s. Rz. 200 ff.). Neben den zeitlichen Anforderungen fallen demnach unter § 6 AStG ausschließlich natürliche Personen. Kapitalgesellschaften oder Mitunternehmerschaften können nicht dem...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.7.1 Verwaltungsaktqualität

Rz. 49 Die von § 17 AStG umfassten Auskunftsverlagen einschließlich der Regelbeispiele sind infolge des konkreten Regelungsgehalts Verwaltungsakte[1] i. S. d. § 118 S. 1 AO, die grundsätzlich erzwingbar (§§ 328 ff. AO) sind[2] und mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs bzw. ggf. mit einer Anfechtungsklage angegriffen werden können.[3] Damit muss nicht der auf einer Schätzung ba...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.4 Erbringung des Nachweises

Rz. 145 Das Gesetz regelt nicht, wer den Nachweis i. S. v. § 4 Abs. 2 AStG zu führen hat. Im Schrifttum wird vielfach von einer Nachweispflicht des Stpfl. ausgegangen.[1] Die dies noch befürwortende Verwaltungsauffassung.[2] wurde zwischenzeitlich aufgegeben.[3] Stpfl. i. S. d. Norm ist grundsätzlich der Erwerber, im Falle einer Schenkung aber auch der Schenker (§ 20 ErbStG). ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.3 Zweck

Rz. 16 Auch überwiegend aktiv tätige ausländische Gesellschaften erzielen teilweise Einkünfte, die nicht unter den Aktivkatalog subsumiert werden können und somit als schädliche passive Einkünfte zu qualifizieren sind. Sofern diese passiven Einkünfte nicht unter Anwendung der funktionalen Betrachtungsweise unschädlichen aktiven Einkünften zugeordnet werden können[1], müsste ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.2 Keine Anwendung der Per-Country-Limitation

Rz. 356 Die Per-Country-Limitation des § 34c Abs. 1 S. 2 EStG gilt im Rahmen des § 12 AStG nicht.[1] Die auf die passiven Einkünfte gezahlten Steuern sind nicht nach den einzelnen Staaten aufzuteilen. Stattdessen ist es denkbar, dass nach§ 12 AStG Steuern aus verschiedenen Staaten einen Anrechnungskreis bilden, sofern diese zulasten ein und derselben ausländischen Gesellscha...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 26 Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Norm bestehen keine Bedenken. Das von Art. 19 Abs. 2 S. 1 GG getragene Zitiergebot ist für § 16 AStG nicht durch § 413 AO abgegolten, da § 16 AStG trotz Verweises in die AO keine Norm der AO ist. Weder das AStG allgemein noch § 16 AStG speziell benennt eine Grundrechtsnorm, die durch die Anwendung der Mitwirkungspflicht eingeschränkt...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.5.2 Gemeinsame Erklärung/Anzeige von unbeschränkt/beschränkt Stpfl. und erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 1050 Eine gemeinsame Feststellungserklärung bzw. Anzeige von unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. und erweitert beschränkt Stpfl. ist nach § 18 Abs. 3 S. 5 AStG zulässig, wenn eindeutig erkennbar ist, welche Art der Steuerpflicht für den jeweiligen Beteiligten besteht. [1] Sie muss alle für den jeweiligen Beteiligten steuerlich relevanten Angaben v.a. welche Einkünfte be...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.2.2.3 Auslandsbezug

Rz. 204 Die vermittelnde Gesellschaft muss nach dem Gesetzeswortlaut nicht ausländisch i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG sein.[1] Dies ergibt sich im Umkehrschluss aus dem insoweit nicht differenzierenden Gesetzeswortlaut. Keine ausländische Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG ist gegeben, wenn der Sitz oder der Ort der Geschäftsleitung (oder beide Merkmale) sich im Inlan...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.1.3 Steuerpflichtige

Rz. 56 Der Begriff der Stpfl. ergibt sich grundsätzlich aus § 33 AO. Allerdings ist im Hinblick auf die von § 17 Abs. 1 S. 1 AStG in Bezug genommenen Normen eine Einschränkung dahingehend zu machen, dass nur Stpfl. in den Anwendungsbereich fallen, die potenziell von der Auskunftserteilung betroffen sind, d. h. denen die steuerpflichtigen Einkünfte nach §§ 5, 7–15 AStG zuzure...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 320 § 6 Abs. 4 AStG beinhaltet eine dem Steuererhebungsverfahren zuzuordnende Vorschrift für die antragsgebundene Entrichtung der Wegzugssteuer in sieben gleichen Raten.[1] Die Norm gewährt dem Steuerpflichtigen ein – unionsrechtlich gebotenes[2] – Wahlrecht, die Steuer entweder sofort zu entrichten oder aber den Antrag nach § 6 Abs. 4 AStG zu stellen. Anders als im alten...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.6.1 Verhältnis zum StAbwG

Rz. 171 Mit dem StAbwG vom 25.6.2021[1] wurde in § 9 StAbwG eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung für Gesellschaften, die in einem nicht kooperativen Staat ansässig sind, eingeführt. § 9 S. 1 StAbwG setzt voraus, dass „unbeschränkt Steuerpflichtige an einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG gem. § 7 AStG beteiligt sind. § 9 S. 1 StAbwG verweist auf § 7 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.9.3 Ausnahme: Steuerpflicht nach § 8b Abs. 7 KStG

Rz. 287 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG besteht für die genannten Gewinne nur dann eine Ausnahme von deren Einordnung als "aktiv", wenn der Gewinn bei der ausländischen Gesellschaft bei unterstellter unbeschränkter Körperschaftsteuerpflicht nach § 8b Abs. 7 KStG nicht steuerbefreit wäre. Die Ausnahme entspricht § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c AStG [1], weshalb auf die dortige Kommentie...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.5 Zurechnung bei Beteiligung der Familienstiftung an einer inländischen Personengesellschaft

Rz. 1211 Ist die ausländische Familienstiftung an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt, so stellt sich die Frage, wer an dem Feststellungsverfahren bei der inländischen Personengesellschaft zu beteiligen ist. Die Familienstiftung ist nur dann am Feststellungsverfahren der inländischen Personengesellschaft nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO beteiligt, wenn sie ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 60 § 18 AStG normiert die verfahrensrechtliche Umsetzung der §§ 7 – 13 und 15 AStG durch die gesonderte und ggf. einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen.[1] Rz. 61 In den Fällen der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung nach § 9 StAbwG erfolgt die Feststellung der hiernach dem unbeschränkt Stpfl. hinzuzurechnenden Besteuerungsgrundlagen ebenfalls nach § 18 A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.2 Grundsatz: aktive Einkünfte

Rz. 255 Als Grundsatz qualifiziert § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG die dort genannten Bezüge i. S. v. § 8b Abs. 1 KStG als aktiv.[1] Dies gilt unabhängig von der Art der ausgeschütteten Gewinne (d. h. nicht nur aktive Gewinne) und auch unabhängig von der Höhe der steuerlichen Vorbelastung.[2] Es gilt allerdings nur vorbehaltlich der nachfolgend erläuterten Ausnahmen. Somit liegen akti...mehr