Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.3 Normzweck

Rz. 15 Der Normzweck des § 5 AStG richtet sich allgemein gegen Gestaltungsstrategien, die in der Zwischenschaltung von ausländischen Gesellschaften bestehen. Konkret bezweckt die Norm, eine durch Übertragung von Einkunftsquellen und Vermögenswerten angestrebte Unterwanderung der Rechtsfolgen der §§ 2 und 4 AStG auszuschließen.[1] Dies geschieht, indem das Trennungsprinzip der...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.3 Erklärungspflicht erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 750 Aus dem Verweis in § 5 Abs. 3 AStG auf § 18 AStG ergibt sich, dass auch erweitert beschränkt Stpfl. i. S. d. § 2 AStG von der Regelung erfasst sind.[1] Die Erklärungspflicht erstreckt sich jedoch nur auf solche Zwischeneinkünfte, die nicht ausländische Einkünften i. S. d. § 34d EStG (§ 5 AStG) sind.[2] Rz. 751–759 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4.2.1 Vermeidung von erweitertem Inlandsvermögen durch Vermögensumschichtung

Rz. 166 Rechtsfolgenseitig erfasst § 4 Abs. 1 AStG das sog. "erweiterte Inlandsvermögen". Dieses ergibt sich aus der fehlenden Eigenschaft der daraus erzielten Erträge als "ausländische Einkünfte" i. S. d. § 34d EStG (s. Rz. 92 ff.). Liegt solches Vermögen im Voraus zu einer unentgeltlichen Übertragung vor, kann die Rechtsfolge des § 4 Abs. 1 AStG insbesondere durch Umschich...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.2 Rechtsfolge: Steuerpflicht entsprechend Beteiligung am Nennkapital (§ 13 Abs. 1 S. 1)

Rz. 72 In der Folge des Vorliegens aller Tatbestandsvoraussetzungen des § 13 Abs. 1 S. 1 AStG sind "diese Einkünfte bei dem unbeschränkt Steuerpflichtigen entsprechend seiner unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung am Nennkapital dieser Gesellschaft steuerpflichtig". Da nach § 13 Abs. 4 AStG auch § 10 AStG entsprechend gilt, ist die in der Rechtsfolge angeordnete Steuerpfl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.4.1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 20 Der persönliche Anwendungsbereich des § 5 AStG stimmt mit dem des § 2 AStG überein. Es werden ausschließlich natürliche Personen von der Norm erfasst.[1] Rz. 21 Sachlich stimmt der Anwendungsbereich des § 5 AStG mit den anderen Vorschriften des 2. Abschn. über die sog. erweiterte beschränkte Steuerpflicht überein. § 5 AStG betrifft sachlich sowohl den in § 2 AStG anges...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.5.2 Keine Anrechnung auf die Gewerbesteuer

Rz. 188 Eine Anrechnung der von der ausländischen Gesellschaft gezahlten Steuern auf die Gewerbesteuer ist nach dem eindeutigen Wortlaut von § 12 Abs. 1 und 2 AStG auch nach neuem Recht nicht zulässig.[1] Folglich kann es auch in Zukunft weiterhin zu Anrechnungsüberhängen kommen, v.a. wenn die Steuerbelastung der passiven Einkünfte zwischen 15 % und 24,99 % beträgt.[2] Allerd...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.16 Verletzung der Erklärungspflicht

Rz. 895 Verletzt der Stpfl. seine Erklärungspflicht nach § 18 Abs. 3 AStG, kann die Abgabe der Erklärung mit Zwangsmitteln nach § 328 ff. AO, v.a. der Festsetzung von Zwangsgeld (§ 329 AO), erzwungen werden.[1] Rz. 896 Zudem ist das FA befugt die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO zu schätzen und einen Verspätungszuschlag gem. § 152 AO festzusetzen.[2] Bei der Schätzung ist...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.5 Einkünfte der ausländischen Gesellschaft im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen zu dem Steuerpflichtigen

Rz. 55 Die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft müssen im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen zu dem Stpfl. stehen. Was Einkünfte sind, ist in § 2 Abs. 2 EStG legal definiert, worauf zur Definition nach § 16 AStG Bezug genommen werden kann.[1] Ein unmittelbarer Zusammenhang i. S.e. wirtschaftlichen Zusammenhangs ist ausreichend.[2] Soweit Einnahmen oder Ausgaben mi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.1 Gesellschaftsbezogene Anrechnung bei Beteiligung an mehreren Zwischengesellschaften

Rz. 206 Ist ein Stpfl. an mehreren ausländischen Gesellschaften i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG bzw. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG beteiligt, erfolgt wie im bisherigen Recht für Zwecke der Anwendung des § 12 AStG eine gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise. Dies ergibt sich aus § 12 Abs. 3 i. V. m. § 12 Abs. 1 und Abs. 2 AStG. Die auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stpfl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.9 Kombinantion mehrerer Merkmale der Nr. 3 (§ 1 Abs. 2 S. 2)

Rz. 121 Nach § 1 Abs. 2 S. 2 AStG gelten die in § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a bis c aufgeführten Kriterien für das Nahestehen in Dreiecksfällen auch dann, wenn im Verhältnis zwischen der dritten Person, der Person und dem Steuerpflichtigen jeweils eines dieser Merkmale zutrifft. Das bedeutet, dass eine Kombination verschiedener Merkmale für ein Nahestehensverhältnis im Dre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.7 Keine Versteuerung der erhaltenen Anteile nach § 6 AStG (§ 22 Abs 2 S 5 UmwStG)

Tz. 77 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Es kommt nicht zur rückwirkenden Besteuerung eines Einbringungsgewinns II (s Tz 78) und zu nachträglichen AK in dieser Höhe auf die erhaltenen Anteile beim Einbringenden (s Tz 80), wenn und soweit bei natürlichen Pers als AE die stillen Reserven in den erhaltenen Anteilen auch ohne Veräußerung wegen § 6 AStG aufzudecken sind ("Wegzugsbesteue...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Regelung des § 12 AStG befindet sich seit der Einführung der Hinzurechnungsbesteuerung durch das AStG [1] im Jahr 1972 im Gesetz. In der Folgezeit erfuhren § 12 Abs. 1 und 2 AStG lediglich redaktionelle Anpassung um Änderungen bei § 34c EStG und § 26 KStG durch das StSenkG 2001[2] sowie das UntStFG[3] nachzuvollziehen.[4] Der Regelungsgehalt der Abs. 1 und 2 blieb u...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.2.3 Unklarheiten bei der Auslegung der Norm

Rz. 57 § 21 Abs. 4 S. 2 AStG dürfte darauf abzielen, einen Gleichlauf bei der zeitlichen Abgrenzung der "alten" und "neuen" Regelungslage im Hinblick auf die Verlustabzugsmöglichkeiten und der Grundregel zur zeitlichen Geltung der Hinzurechnungsbesteuerung in Abs. 4 S. 1 herzustellen. Dann müssten Verluste für Wirtschaftsjahre, die der alten Rechtslage unterfallen, auch § 10...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.5 Verhältnis zu § 162 AO

Rz. 34 In der Vorschrift des § 17 Abs. 2 AStG wird rechtsfolgenseitig auf § 162 AO verwiesen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 AStG und derer der Schätzung wird § 162 AO dahingehend modifiziert, dass im Schätzungsprozess die Pauschalierung des § 17 Abs. 2 AStG zu beachten ist. Das AStG gibt insofern den Schätzungsrahmen im Sinne einer Untergrenze vor.[1] Es ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.1 Allgemeines

Rz. 295 Die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7 ff. AStG werden gem. § 18 Abs. 1 S. 1 AStG in einem Feststellungsbescheid gesondert festgestellt. Bei dem Feststellungsbescheid nach § 18 AStG handelt es sich um einen eigenständigen Verwaltungsakt.[1] Die Vorschriften über die Durchführung des Besteuerungsverfahrens gelten nach § 18 Abs. 1 S. 4 AStG i. V.m. § 181...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Vom persönlichen Anwendungsbereich des § 4 AStG können Erblasser oder Schenker einerseits und Erwerber andererseits erfasst sein. Rz. 16 Soweit Erblasser oder Schenker betroffen sind, gilt § 4 AStG nur für natürliche Personen, weil auf den Erblasser oder Schenker § 2 Abs. 1 S. 1 AStG anzuwenden sein muss und dieser nur natürliche Personen erfasst (s. § 2 AStG Rz. 25).[...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 30 Da § 8 AStG den sachlichen Tatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung regelt, sind vom persönlichen Anwendungsbereich der Norm sämtliche Stpfl. i. S. v. § 7 AStG umfasst. Dies umfasst sowohl unbeschränkt als auch bestimmte beschränkt Stpfl. i. S. d. EStG und KStG. Auf die Kommentierung in § 7 AStG Rz. 61ff. wird verwiesen. Rz. 31 Die von § 8 AStG erzielten Einkünfte, der...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.7 Verfahren

Rz. 246 Die Feststellung der anrechenbaren Steuern erfolgt im Rahmen der gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 1 S. 1 AStG. Festgestellt wird sowohl die Anrechenbarkeit dem Grunde nach als auch die Höhe der anrechenbaren Steuern (s. dazu § 18 Rz. 226).[1] Rz. 247 Daher hat der Nachweis über die Höhe (Festsetzung) der bei der ausländischen Gesellschaft...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.3 Rechtsfolge

Rz. 142 Die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs. 2 AStG zieht nicht automatisch eine Rechtsfolge nach sich. Nur wenn ein entsprechender Nachweis geführt wird, greift die Ausnahmeregelung. Der Stpfl. kann im Einzelfall ein Interesse daran haben, den Nachweis nicht zu führen.[1] Rz. 143 Wir der Nachweis durch den Stpfl. geführt, findet die erweiterte beschränkt...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.2.2.1 Allgemeines

Rz. 15 Die ATAD-RL selbst enthält keine Regelungen zur verfahrensrechtlichen Umsetzung der Hinzurechnungsbesteuerung, da das Verfahrensrecht nach der Rspr. des EuGH in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt.[1] Aufgrund der Anpassung der Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung an die Vorgaben der ATAD-RL, waren aber dennoch Änderungen in § 18 AStG erfo...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.7.1 Hintergrund

Rz. 78 Die Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7ff. AStG greift nur bei Einkünften, die nicht aktiv i. S. v. § 8 Abs. 1 AStG sind, und die einer niedrigen Besteuerung i. S. v. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen. Die Niedrigsteuergrenze wurde durch das MinBestRL-UmsG[1] von 25 % auf 15 % herabgesetzt. Dies dient der Herstellung eines Gleichlaufs der Hinzurechnungsbesteuerung mit den Vo...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 11 AStG besteht aus fünf Absätzen. Die Vorschrift findet auf Steuerpflichtige Anwendung, bei denen Hinzurechnungsbeträge der Besteuerung unterlagen. Bei diesen normiert § 11 AStG den Abzug eines Kürzungsbetrages bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage, soweit die Steuerpflichtigen bestimmte steuerpflichtige Bezüge von der Zwischengesellschaft erhalten...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.1.5 Notwendige Auskünfte

Rz. 60 Es sind die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Beispiele für notwendige Auskünfte finden sich in § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 AStG. Insgesamt gelten als notwendige Auskünfte solche, die die FinBeh zur (potenziellen) Anwendung der §§ 5, 7–15 AStG benötigt, wie das Wort "dafür" deutlich macht. Der Umfang der Auskunftspflicht wird durch das Auskunftsverlangen durch die F...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.5.1 Allgemeines

Rz. 1036 Der Verpflichtung nach den Sätzen 1 und 2 f. des Abs. 3 kann (Wahlrecht)durch eine gemeinsame Erklärung bzw. Anzeige der im Inland steuerpflichtigen Beteiligten der Zwischengesellschaft nachgekommen werden (§ 18 Abs. 3 S. 5 AStG). Hiermit können die Stpfl. einen gemeinsamen Bevollmächtigten beauftragen oder einer der Stpfl. reicht eine Feststellungserklärung bzw. An...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.4.1.1 Verhältnis zur RL 1164/64

Rz. 10 Der § 20 Abs. 1 Halbs. 1 AStG ist bei der Hinzurechnungsbesteuerung und dem § 20 Abs. 1 Halbs. 2 AStG – soweit der zwingend umzusetzende Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung und der Umschaltklausel der RL 1164/16[1] betroffen ist – durch den Vorrang des Sekundärrechts in seiner Bedeutung eingeschränkt: Selbst bei etwaiger Verfassungswidrigkeit einer Abkommensüberschr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.5.2 Keine Gleichbehandlung mit unbeschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 149 § 2 Abs. 6 AStG ermöglicht dem Stpfl. – neben dem konkreten Belastungsvergleich nach § 2 Abs. 2 AStG – den Nachweis einer durch § 2 AStG entstehenden Steuer, die höher ausfällt als die Steuer bei unterstellter unbeschränkter Steuerpflicht (s. § 2 AStG Rz. 355ff.). Dies soll eine Strafsteuer vermeiden, die vorläge, wenn die Vorschrift in § 2 AStG als Abwehrmaßnahme fü...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.2 Absetzung

Rz. 39 Der Begriff der Absetzung ist bei § 16 AStG als Sammelbegriff für den steuerlich wirksamen Ansatz von einkommens- oder vermögensmindernden Beträgen zu verstehen und bezieht sich deshalb gleichermaßen auf Betriebsausgaben, Werbungskosten, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Wertberichtigungen, Schulden und andere Lasten, soweit sich ihr Ansat...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.2 Erklärungspflichtiger

Rz. 739 Die Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung trifft gem. dem Wortlaut des § 18 Abs. 3 S. 1 AStG ("Jeder, der... Steuerpflichtigen") grundsätzlich jeden an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 oder § 13 Abs. 1 S. 1 AStG.[1] Dies folgt aus der Streichung des Zusatzes "unbesc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.5 Erklärungspflichten (§ 5 Abs. 3, § 18 Abs. 3)

Rz. 110 Jeder an der ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 5 AStG beteilgte Stpfl. i. S. d. § 2 AStG hat eine Erklärung zur gesonderten Feststellung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben (§ 18 Abs. 3 S. 1 AStG). Die Erklärung ist eigenhändig zu unterschreiben (§ 18 Abs. 3 S. 6 AStG). Mehrere Stpfl. können eine gemeinsame Erklärung abgeben (§ 18 Abs. 3 S. 5 AStG). ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.4 Feststellungsbeteiligte

Rz. 1198 An dem Feststellungsverfahren beteiligt ist der unbeschränkt steuerpflichtige Stifter oder bei Fehlen eines solchen die unbeschränkt steuerpflichtigen Anfalls- oder Bezugsberechtigten, welche nach § 15 Abs. 1 S. 1 oder Abs. 3 AStG Zurechnungsempfänger sind.[1] Rz. 1199 Die Familienstiftung selbst ist nicht an dem Feststellungsverfahren nach § 18 AStG beteiligt, da si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 15. BMF, Schr. v. 15.7.2024 – IV B 5-S 1369/19/10001 :003 – DOK 2024/0627677 (Schreiben betr. Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung [alte Fassung] und in der ab dem 1.7.2021 geltenden Fassung), BStBl. I 2024, 1109

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit die Vordruckmuster[2] zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § ASTG § 6 AStG alte Fassung und nach § ASTG § 6 AStG sowie die Erläuterungen hierzu bekannt gegeben:mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.3.1 Persönlich

Rz. 7 Die Vorschrift ist sowohl für natürliche Personen als auch für Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–6 KStG anwendbar. Der Umfang der persönlichen Steuerpflicht (unbeschränkt bzw. beschränkt) ist abhängig von den Vorschriften, die von § 20 Abs. 1 bzw. 2 AStG erfasst werden. Im Rahmen der §§ 7 ff. AStG bedarf es keiner unbeschränkten Steuerpflicht (§ 7 Abs. 1 S. 4 AS...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.3.2 Erhebung zulasten der Zwischengesellschaft

Rz. 150 Erforderlich ist zudem, dass die ausländische Gesellschaft selbst Steuerschuldnerin ist. Somit sind auch z. B. im Rahmen eines Quellensteuerabzugs durch Dritte zulasten der ausländischen Gesellschaft einbehaltene Steuern anzurechnen.[1] Rz. 151 Eine zulasten des Beteiligten oder eines Dritten auf die Zwischeneinkünfte festgesetzte Steuer ist dagegen nicht nach § 12 AS...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.15 Erklärungsfrist

Rz. 892 Hinsichtlich der Frist für die Abgabe der Feststellungserklärung enthält § 18 Abs. 3 AStG keine eigene Regelung. Daher wird auch insoweit über den Verweis in § 18 Abs. 1 S. 4 AStG auf die AO zurückgegriffen und § 149 Abs. 2 und 3 AO findet entsprechende Anwendung.[1] D.h. die Feststellungserklärung ist bei nichtsteuerlich beratenen Stpfl., welche die Beteiligung im P...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.4 Anteilige Berücksichtigung der Steuern bei Beteiligung Mehrer

Rz. 170 § 12 Abs. 1 AStG regelt die Vermeidung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der Zwischeneinkünfte im Inland. Eine solche droht nur, soweit die zulasten der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern auf den bei dem inländischen Stpfl. besteuerten Hinzurechnungsbetrag entfällt.[1] Rz. 171 Daraus ergibt sich ein Aufteilungserfordernis, wenn mehrere Personen an einer...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.4 Örtliche Zuständigkeit

Rz. 1240 Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit für die gesonderte und ggf. einheitliche Feststellung wird auf § 18 Abs. 2 AStG verwiesen (s. dazu Rz. 596 ff.). Die in einigen Bundesländern bestehenden Zentralzuständigkeiten für die Feststellungen nach § 18 AStG sind auch im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 4 AStG zu beachten (s. dazu Rz. 671).[1] Rz. 1241 Bei mehreren inlän...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.2 Teile des Erwerbs

Rz. 89 § 4 Abs. 1 AStG stellt auf "Teile des Erwerbs" ab. Der "Erwerb" meint die Bereicherung des Erwerbers und kann neben Vermögensgegenständen eines Nachlasses auch aus Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen oder Abfindungen bestehen.[1] Da das Gesetz auf "Teile des Erwerbs" abstellt, sind die einzelnen Vermögensgegenstände für Zwecke der Anwendung des § 4 Abs. 1 AStG isol...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.13.1 Allgemeines

Rz. 849 Die Feststellungserklärung muss alle für die Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung relevanten Informationen, insbesondere die in § 18 Abs. 1 S. 1 und 2 AStG genannten Angaben enthalten.[1] Der Inhalt kann auch den Vordrucken für die Feststellungserklärung entnommen werden (s. dazu Rz. 880).[2] Rz. 850–858 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.2.1 Zurechnung

Rz. 65 Rechtsfolgenseitig ordnet § 5 Abs. 1 S. 1 AStG eine "Zurechnung" bestimmter Einkünfte bei der Person i. S. d. § 2 an. Gemäß dem Verständnis der Verwaltung werden demnach die Einkünfte als von der zwischengeschalteten Gesellschaft tatsächlich erzielt behandelt, während die sich ergebenden Besteuerungsfolgen bei der Person i. S. d. § 2 AStG eintreten.[1] Die Zurechnung n...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2 Örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung (Abs. 2 S. 1)

Rz. 605 Satz 1 betrifft die örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung und findet damit nur dann Anwendung, wenn lediglich ein im Inland Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.[1] Für die Zuständigkeit in Fällen der gesonderten und einheitlichen Feststellung enthält Satz 2 eine eigene Aussage (s. Rz. dazu 689 ff.).[2] Rz...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 4.1 Überblick

Rz. 390 § 8 Abs. 2 und Abs. 3 AStG regeln die Anwendungsvoraussetzungen der Substanzausnahme in § 8 Abs. 2 AStG. Nur wenn beide Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind, kann § 8 Abs. 2 AStG angewendet werden. Rz. 391 § 8 Abs. 3 AStG regelt den räumlichen Anwendungsbereich der Substanzausnahme, indem eine Beschränkung auf EU/EWR-Gesellschaften normiert wird (s. Rz. 395ff.). Bed...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4.3.1 Klagebefugnis (§ 48 FGO)

Rz. 570 Möchte sich ein Stpfl. mit einer Klage gegen den Feststellungsbescheid wehren, ist im Hinblick auf die Klagebefugnis aufgrund des Verweises in § 18 Abs. 1 S. 4 AStG § 48 FGO zu beachten.[1] Rz. 571 Sind mehrere Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, kann sich jeder von ihnen mit einer Klage nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO gegen die Einspruchsentscheidung wehre...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 4 Die Zurechnungsbesteuerung ist ihrer Natur nach eine Missbrauchsvermeidungsvorschrift.[1] Dabei erhebt § 15 Abs. 1 AStG typisierend einen Missbrauchsvorwurf[2] unabhängig davon, ob im konkreten Einzelfall auch eine Missbrauchsabsicht i. S. d. § 42 AO vorliegt.[3] Dieser Vorwurf resultiert aus dem Wesen der Stiftung als Zweckvermögen ohne Mitglieder, dem der Stifter Ver...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.3 Durchführung der Besteuerung i. S. d. § 4 Abs. 1

Rz. 116 § 4 AStG erweitert als Vorschrift des Erbschaftsteuerrechts punktuell den Umfang des beschränkt steuerpflichtigen Vermögens. Für die Durchführung der Besteuerung gelten die allgemeinen Vorschriften des ErbStG (s. Rz. 44).[1] Dies gilt insbesondere für die Bewertung des Vermögens, die Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs, Steuerbefreiungen, die maßgebliche Steuerk...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.3 Antragsgebundene Abstandnahme von der Ratenzahlung und echte Stundung der Wegzugssteuer (§ 6 Abs. 4 S. 7, 3. Halbs.)

Rz. 411 Gem. § 6 Abs. 4 S. 7 3. Halbs. AStG entfällt auf Antrag des Stpfl. die Erhebung von Jahresraten. Die Vorschrift ergänzt die allgemeinen Regelungen über die Entrichtung der Wegzugssteuer in Raten um die Möglichkeit der echten Stundung. Sie dürfte für die Praxis besondere Bedeutung erlangen, weil sie die Beseitigung der Liquiditätsnachteile der Wegzugsbesteuerung – ebe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 9.5 Gegenbeweis anhand des Funktions- und Risikoprofils (§ 1 Abs. 3e S. 3 AStG)

Rz. 277 § 1 Abs. 3e Satz 3 AStG eröffnet den Steuerpflichtigen die Möglichkeit eines Gegenbeweises, die (gesetzliche) Einstufung etwaiger (Finanzierungs-)Tätigkeiten nach Abs. 3e als funktions- und risikoarme Dienstleistungen zu entkräften. Die Steuerpflichtigen können dies erreichen, indem sie mittels einer Funktions- und Risikoanalyse "nachweisen", dass ihre Tätigkeiten ni...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.1 Grundregel für den zeitlichen Geltungsbereich des "neuen" AStG (§ 21 Abs. 1)

Rz. 20 § 21 Abs. 1 AStG regelt die erstmalige Anwendung des AStG i. d. F. des ATADUmsG. Die Vorschrift stellt eine allgemeine Vorschrift dar, die gegenüber den nachfolgenden Abs. 2–5 als lex generalis nachrangig ist, soweit durch diese Absätze ein Regelungskonflikt entsteht. Dies wird aus dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut ("sofern in den folgenden Absätzen nichts and...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.3 Erforderliche sachliche und personelle Ausstattung (Abs. 2 Satz 2, 3)

Rz. 360 Gem. § 8 Abs. 2 S. 2 AStG setzt "dies" – gemeint ist das Vorliegen einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. v. § 8 Abs. 2 S. 1 AStG – "insbesondere den Einsatz der für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen sachlichen und personellen Ausstattung in diesem Staat voraus". Nach § 8 Abs. 2 S. 3 AStG muss die Tätigkeit "durch hinreichend qualifiziertes Perso...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.5.1 Überblick

Rz. 406 § 7 Abs. 2 regelt das Tatbestandsmerkmal der Beherrschung i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG. Dabei wird § 7 Abs. 2 AStG flankiert von § 7 Abs. 3 und Abs. 4 AStG. Abs. 3 und Abs. 4 konkretisieren das Tatbestandsmerkmal der "nahestehen Person" des § 7 Abs. 2 AStG. Rz. 407 Im Zuge der Anpassung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung an die Vorgaben der ATAD erfolgte durch d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.1.2 Bezugs- und Anfallsberechtigter

Rz. 32 Besteht kein unbeschränkt steuerpflichtiger Stifter, kommt es subsidiär auf die Bezugs- oder Anfallsberechtigten an. Zwischen den Bezugs- und Anfallsberechtigten besteht keine ausdrückliche Rangfolge.[1] Bezugsberechtigung meint die mögliche Begünstigung durch die Satzung, der Familienstiftung und zwar unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch gegenüber der Stiftung bes...mehr