Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.4.2 Verhältnis zum DBA-Recht

Rz. 17 Stillschweigender Missbrauchsvorbehalt Die Einschätzung des Konfliktpotentials innerstaatlicher Normen mit dem Abkommensrecht hängt im Zusammenhang mit dem Regelungsbereich des § 20 AStG maßgeblich von der Frage ab, ob DBA unter einem inhärenten Missbrauchsvorbehalt stehen. Einer Auffassung im Schrifttum nach sei dies zu verneinen.[1] Ein Abkommen lasse dies nicht erke...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.3 Umfangreiche Verschärfung der Wegzugsbesteuerung durch das ATAD-UmsG

Rz. 15 Obschon der persönliche Anwendungsbereich der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD)[1] der EU sich auf Körperschaftsteuersubjekte beschränkte (Art. 1 ATAD), wurde die Umsetzung nämlicher Richtlinie zum Anlass genommen, die Vorschriften über die Wegzugsbesteuerung für natürliche Personen zu verschärfen. Hintergrund war eine Entscheidung des EuGH, der zufolge hinsichtlich...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.4 Insolvenz des Steuerpflichtigen (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 3)

Rz. 383 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 3 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn der Stpfl. Insolvenz anmeldet. Durch diesen Widerrufstatbestand der Ratenstundung im Insolvenzfall sollen die Fikalinteressen gewahrt werden.[1] Im Insolvenzverfahren nach deutschem Recht wäre dies wohl nicht erforderlich, weil gem. § 41 InsO Forderungen – inklusive Abgabenan...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.3.2 Absolute (gesellschafterbezogene) Freigrenze

Rz. 91 Die Anwendung der begünstigenden Rechtsfolgen des § 9 AStG setzt neben dem Unterschreiten der relativen (gesellschaftsbezogenen) Freigrenze auch das Unterschreiten der absoluten (gesellschafterbezogenen) Freigrenze voraus. Tatbestandsseitig fordert die absolute Freigrenze, dass die bei einem Stpfl. aus all seinen Beteiligungen an ausländischen Zwischengesellschaften hi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.3 Zwischeneinkunftscharakter

Rz. 64 Die Einkünfte der ausländischen Betriebsstätte müssen Zwischeneinkunftscharakter haben, d. h. der Gesetzgeber fingiert für die Prüfung eine 100 %ige Beteiligung an einer ausländischen Körperschaft und knüpft für die Prüfung des Methodenwechsels an den Charakter der ausländischen Einkünfte an: Führten diese als sog. Zwischeneinkünfte, d. h. passiv und niedrigbesteuert,...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.3.3 Substanzielle Gewinnausschüttungen oder Einlagenrückgewähr (§ 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 2)

Rz. 283 Gem. § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AStG stehen einer Inanspruchnahme der Rückkehrregel – anteilig – auch die sog. substanzielle Gewinnausschüttung oder Einlagenrückgewähr entgegen. Eine solche substanzielle Gewinnausschüttung oder Einlagenrückgewähr ist gegeben, wenn der Wert solcher Leistungen der Kapitalgesellschaft insgesamt mehr als ein Viertel des Werts i. S. d. § 6 Abs...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.2.1 Maßgebliches erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 125 Die Exkulpationsmöglichkeit in Abs. 2 erstreckt sich auf die Teile des Erwerbs, die nach § 4 Abs. 1 AStG über die reguläre beschränkte Erbschaftsteuerpflicht hinaus steuerpflichtig wären. Die anzustellende Vergleichsrechnung ist folglich für das sog. "erweiterte Inlandsvermögen" durchzuführen. Die Ausnahme gilt nur für das erweiterte Inlandsvermögen, das wegen § 4 Ab...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.3.2.2 Mehrstufiges Beteiligungsverhältnis (mittelbare Beteiligung)

Rz. 397 Praxis-Beispiel Beispiel 6: Natürliche Person, Beteiligung an mehreren Zwischengesellschaften in einer Beteiligungskette (d. h. unmittelbar und mittelbar), Anwendung des Teileinkünfteverfahrens Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige A ist an der Zwischengesellschaft BCo zu 90 % beteiligt. Die Beteiligung an der BCo wird im gewerblichen Betriebsvermögen gehalten. D...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.7 Anwendungsbeispiele

Rz. 486 Praxis-Beispiel Beispiel 1: Natürliche Person, Beteiligung im Betriebsvermögen, Anwendung des Teileinkünfteverfahrens, anteilige Veräußerung der Beteiligung an der Zwischengesellschaft Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige A ist an der Zwischengesellschaft BCo zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wird im gewerblichen Einzelunternehmen (Betriebsvermögen) gehalten. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.4.1 Anwendungsausschluss der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 79 Durch § 13 Abs. 1 S. 3 AStG kommt es zu einem Anwendungsausschluss der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung nach § 13 Abs. 1 S. 1 AStG, wenn die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter nicht mehr als 10 % der gesamten Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, betragen (relative Freigrenze) und die bei einer Zwischengesellschaft oder bei ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.5.1 Entzug der rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsmacht

Rz. 70 Der erste Teil der Entlastungsvoraussetzung, nämlich der Entzug der rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsmacht ist der BFH-Rechtsprechung[1] zum Schenkungsteuerrecht entnommen. Der Grundgedanke besteht in dem Wesen der freien Zuwendung, nämlich über das Wirtschaftsgut "tatsächlich und frei verfügen" zu können. Der Entscheidung des BFH lag ein Sachverhalt zugrunde, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.1 Allgemeines

Rz. 109 Eine Korrektur nach § 1 Abs. 1 AStG setzt immer das Bestehen einer (grenzüberschreitenden) Geschäftsbeziehung zwischen nahestehenden Personen voraus. Nahestehende Personen sind abschließend in § 1 Abs. 2 AStG definiert. Jede Person, die in der Lage ist, Vereinbarungen zu treffen, die möglicherweise zu einer Gewinnverlagerung führen, gilt für § 1 AStG grds. als releva...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.5.1 Begriffsverständnis des Verlusts

Rz. 315 Nach § 10 Abs. 3 S. 5 AStG sind Verluste in entsprechender Anwendung des § 10d EStG abzuziehen, wenn sie die nach § 9 AStG außer Ansatz zu lassenden Einkünfte übersteigen und bei Einkünften entstanden sind, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist. Die gesonderte Vorschrift zum Verlustabzug ist erforderlich, da § 10d EStG eine Einkommensermittlu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.1.1 Hintergrund, Terminologie, Regelungskonzeption und Abgrenzung

Rz. 330 Mit der Hinzurechnungsbesteuerung einher geht eine Schlechterbehandlung ausländischer Tochtergesellschaften, die zugleich eine Beschränkung der Grundfreiheiten darstellt.[1] Diese Beschränkung kann durch das Ziel der Vermeidung von Steuerumgehungen gerechtfertigt werden, was wiederum eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Hinzurechnungsbesteuerung voraussetzt. In di...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.7.1 Einlage

Rz. 559 Hält ein Steuerpflichtiger die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft im Privatvermögen und legt dieser die Beteiligung in ein gewerbliches Betriebsvermögen ein, unterliegen die Hinzurechnungsbeträge ab dem Erhebungszeitraum, in dem die Einlage erfolgt, auch der Gewerbesteuer. Erhält der Steuerpflichtige anschließend Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 oder erz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. OFD Frankfurt a.M., Vfg. v. 28.12.2015 – S 1369 A-002-St 514 (Vordruck für die Anzeige- und Mitteilungspflichten des § 6 Abs. 7 AStG), juris

Rz. 7 [Autor/Stand] Stundung der Einkommensteuer nach § 6 Abs. 5 AStG Die Anzeige- und Mitteilungspflichten des § 6 Abs. 7 AStG haben nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ASt Mitteilung § 6 Abs. 7 AStG (11)[2] zu erfolgen. Hinweise: Über die auf Seite 3 aufgeführten Staaten hinaus, gehört auch Kroatien seit dem 1.7.2013 zur EU.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 32 Sachlich gilt § 8 AStG für die auf Ebene der ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten und Einkünfte sowie für die auf Ebene der ausländischen Gesellschaft gezahlten Ertragsteuern. Im Rahmen von § 8 Abs. 1 AStG relevante Einkünfte sind nur solche, die auch i. S. v. EStG bzw. KStG steuerbar sind.[1] Auf die Einkunftsart i. S. d. EStG kommt es in § 8 AStG nicht ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.2 Änderungen durch das ATADUmsG v. 25.6.2021

Rz. 50 Durch das ATADUmsG vom 25. Juni 2021[1] erfolgte die Anpassung des § 20 Abs. 2 AStG. Die Änderungen sind redaktioneller Natur im § 20 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1, inhaltlicher Natur im Halbs. 2 AStG durch die Einschränkung der Verlustverrechnung. Der Satz 2 stellt eine gesetzgeberische Fehlleistung dar, denn durch die Verortung in § 20 Abs. 2 AStG kann die Ausnahme in den Fä...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.5.4 Vorschriften des StAbwG

Rz. 60 § 9 S. 1 StAbwG sieht eine verschärfende Hinzurechnungsbesteuerung vor. Diese setzt eine Niedrigbesteuerung i. S. v. § 8 Abs. 5 AStG voraus, erfasst dann aber sämtliche Einkünfte – d. h. unabhängig von § 8 Abs. 1 AStG – und lässt keine Substanzausnahme nach § 8 Abs. 2 AStG zu. Rz. 61–64 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 35 Die aktuelle Fassung des § 6 AStG gilt ab dem Vz 2022 (s. § 21 Abs. 1 AStG) und somit für ab dem 1.1.2022 erfolgende Wegzüge natürlicher Personen. Für vor diesem Tag verwirklichte Wegzüge gilt eine nach § 6 Abs. 5 AStG a. F. vorgesehene Dauerstundung fort (s. § 21 Rz. 20 ff.). Rz. 36 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 33 Die Vorschrift normiert für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer den Ansatz eines einkünfte- bzw. einkommensmindernden Kürzungsbetrages, sofern der Steuerpflichtige Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG erhält bzw. Veräußerungsgewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG erzielt und bei diesem Steuerpflichtigen Hinzurechnungsbeträge von derselben ausländischen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.2.4 So Beteiligter unbeschränkt Stpfl. oder einer solchen nahestehenden Person

Rz. 65 Ein unbeschränkt Stpfl. ist "so beteiligt" i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG, wenn er allein oder zusammen mit ihm nahestehenden Personen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 AStG, dem Beherrschungserfordernis, erfüllt. Durch die Inbezugnahme des § 7 Abs. 3 und 4 AStG soll sichergestellt werden, dass der Anwendungsbereich der Vorschrift auch ein Nahestehen über ein Zusammenwirke...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.4.1 Zuständigkeit des erstbefassten FA

Rz. 710 § 18 Abs. 3 AStG dient zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit v.a. in Konstellationen, in denen mehrere im Inland Stpfl. in gleicher Höhe an der ausländischen Gesellschaft beteiligt sind oder die Beteiligungshöhe ausnahmsweise nicht feststellbar ist.[1] In diesen Zweifelsfällen ist gem. § 18 Abs. 2 S. 3 AStG das FA örtlich zuständig, welches zuerst mit der Sache ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.8 Verhältnis zu § 9 StAbwG

Rz. 85 § 11 AStG findet im Rahmen der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung Anwendung.[1] Da in der Vorschrift des § 9 S. 1 StAbwG auf eine Beteiligung i. S. d. § 7 AStG verwiesen wird, gilt für die verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung das gesamte Regelungsgefüge der allgemeinen Hinzurechnungsbesteuerung i. S. d. §§ 7 – 12 AStG (unter den Einschränkungen des § 9 S. 2 StAbw...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.7 Erklärungspflicht im Falle einer Unterbeteiligung oder stillen Beteiligung

Rz. 785 Besteht an einem Anteil eines im Inland Stpfl. eine Unterbeteiligung oder ist die Beteiligung an der Zwischengesellschaft Teil eines Betriebsvermögens, an welchem ein anderer im Inland Stpfl. eine stille Beteiligung hält, ist nur derjenige erklärungspflichtig, dem die Beteiligung an der Zwischengesellschaft gesellschaftsrechtlich zuzurechnen ist. In diesen Fällen sin...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.2.3 Negativvoraussetzung

Rz. 64 Die Unternehmensstiftung darf nicht unbeschränkt steuerpflichtig sein.[1] Liegt deren unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 KStG, Abs. 2 KStG) vor, unterbleibt die Zurechnung bei den betroffenen Bezugs- und Anfallsberechtigten, vielmehr wird das Welteinkommen selbst der Körperschaftsteuerpflicht im Inland und ggf. auch der Gewerbesteuer unterworfen.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.2.1 Hintergrund

Rz. 55 Zwischeneinkünfte können auch negativ sein, d. h. in Form eines Verlustes auftreten. In diesem Fall erfolgt keine Hinzurechnung, § 10 Abs. 1 S. 2 AStG. Sowohl nach altem als auch nach neuem Recht können gem. § 10 Abs. 3 S. 5 AStG Verluste, die bei Einkünften entstanden sind, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, in entsprechender Anwendung de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.3 Freigrenzen

Rz. 75 § 9 AStG enhält eine relative (gesellschaftsbezogene) Freigrenze und eine abosulute (gesellschafterbezogene) Freigrenze. § 9 AStG ist nur einschlägig, wenn beide Freigrenzen gewahrt sind, d. h. die Freigrenzen müssen kummulativ erfüllt werden.[1] 2.1.3.1 Relative (gesellschaftsbezogene) Freigrenze 2.1.3.1.1 10-%-Grenze Rz. 75a Die Anwendung des § 9 AStG setzt tatbestandl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.6 Ausschluss von Verlustrückträgen (Satz 6)

Rz. 348 Ein Verlustrücktrag ist nach § 10 Abs. 3 S. 6 AStG ausgeschlossen. Verluste sind nach geltender Rechtslage im Rahmen des § 10 Abs. 3 S. 5 AStG über den Verweis auf § 10d EStG nur noch vortragsfähig. Die Änderung geht auf Art. 8 Abs. 1 S. 2 ATAD zurück (siehe Rz. 29). Rz. 349-351 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.3.1.3 Im maßgebenden Wirtschaftsjahr

Rz. 78 Darüber hinaus wurde im Zuge des ATADUmsG klarstellend festgelegt, dass sich die relative Freigrenze auf das für die Zwischengesellschaft maßgebende Wirtschaftsjahr i. S. d. § 7 Abs. 2 AStG bezieht. Hieraus ergeben sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage keine Änderungen.[1]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 10.1 Allgemeines

Rz. 281 § 1 Abs. 4 AStG legt den Begriff der Geschäftsbeziehung nach § 1 Abs. 1 AStG fest. Die rechtliche Definition der Geschäftsbeziehungen baut auf drei wesentlichen Voraussetzungen auf: Geschäftsvorfälle, die im Rahmen einer Aktivität des Steuerpflichtigen oder einer nahestehenden Person stehen, auf die die §§ 13, 15, 18 oder 21 EStG Anwendung finden oder Anwendung finden ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2.2.2 Gemeiner Wert

Rz. 89 Als Anhaltspunkt für die Schätzung ist von 20 % des gemeinen Werts der von den unbeschränkt Stpfl. gehaltenen Anteile auszugehen. Zur Bestimmung des gemeinen Werts sind § 11 Abs. 2, § 9 BewG heranzuziehen. Kann der gemeine Wert nach den Vorschriften des BewG nicht ermittelt werden, ist dieser wiederum nach § 162 Abs. 1 AO zu schätzen. Für die Bewertung ist grundsätzli...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.1.2 Subjekt der Einkünfteerzielung

Rz. 135 Subjekt der Einkünfteerzielung ist nicht der Hinzurechnungsverpflichtete, sondern die Zwischengesellschaft.[1] Die Zwischengesellschaft ist die Gesellschaft, welche die passiven und niedrig besteuerten Einkünfte nach § 8 Abs. 1 und 5 AStG erzielt. Der hinzurechnungsverpflichtete Steuerpflichtige erzielt die ausländischen Einkünfte nicht. Diesem sind die Einkünfte der...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.1 Allgemeines

Rz. 115 § 6 Abs. 1 S. 1 AStG enthält sowohl die Tatbestände der Wegzugsbesteuerung als auch deren Rechtsfolgen und regelt darüber hinaus das Verhältnis des § 6 AStG zu den Vorschriften anderer Steuergesetze. Auf Tatbestandsebene stehen neben den persönlichen und sachlichen Voraussetzungen der Wegzugsbesteuerung die verschiedenen Wegzugstatbestände im Zentrum der Norm. Die Re...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.2.4 Dauerhafte Eröffnung des persönlichen Anwendungsbereichs der Wegzugsbesteuerung

Rz. 254 Eine wesentlich und weitreichende Rechtsfolge der Rückkehr nach § 6 Abs. 3 AStG ist die in § 6 Abs. 2 S. 4 AStG enthaltene Fiktion, der zufolge der rückkehrende Stpfl. und sämtliche unmittelbaren oder mittelbaren Rechtsnachfolger als unbeschränkt Stpfl. i. S. v. § 6 Abs. 1 AStG gelten und somit dem persönlichen Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung dauerhaft unter...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.10 Verfahren

Rz. 334 Die nach § 12 Abs. 2 AStG anrechenbaren Steuern werden im Rahmen der gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 1 S. 1 AStG festgestellt. Ihre Anrechnung erfolgt jedoch erst im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung des Stpfl.[1] Es ergeben sich insoweit keine Besonderheiten gegenüber der Anrechnung nach § 12 Abs. 1 AStG. Daher k...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.3.3 Zeitlich

Rz. 9 Der § 20 AStG ist in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie vom 25.6.2021 grundsätzlich seit 1.1.2022 anwendbar. Zu den Einzelheiten vgl. § 21 AStG.mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4.1 Allgemeines

Rz. 514 § 18 Abs. 1 S. 4 AStG erklärt die Regelungen der AO und der FGO mit Ausnahme von § 180 Abs. 3 AO für entsprechend anwendbar. Hierbei handelt es sich um eine dynamische Rechtsgrundverweisung.[1] Hinsichtlich der entsprechenden Anwendung der Vorschriften der AO und der FGO ergeben sich keine Änderungen zu § 18 Abs. 1 S. 3 AStG a. F. Rz. 515–525 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.5 Zurechnungszeitpunkt

Rz. 1163 Ebenfalls festzustellen ist der Zurechnungszeitpunkt. Anders als bei der Hinzurechnungsbesteuerung ist im Gesetz kein bestimmter Zuflusszeitpunkt festgelegt.[1] Daher sind den inländischen Begünstigten die Einkünfte der Familienstiftung in dem Vz zuzurechnen, in dem das Geschäftsjahr der Familienstiftung endet.[2] Rz. 1164–1174 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.3 Verhältnis zu den Vorschriften der FGO

Rz. 136 Über den Verweis in § 18 Abs. 1 S. 4 AStG sind auch die Vorschriften der FGO, insbesondere § 48 und § 60 FGO, entsprechend anzuwenden (s. dazu Rz. 570 ff.).[1] Rz. 137–147 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2.2.3 Gehaltene Anteile

Rz. 90 Die unbeschränkt Stpfl. halten Anteile, wenn diese in deren wirtschaftlicher Inhaberschaft stehen und aufgrund der Beteiligung zu einem potenziellen Ansatz eines Hinzurechnungsbetrags führen. Anteile meint dabei die Beteiligung am Nennkapital der jeweiligen ausländischen Gesellschaft (vgl. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG).[1]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.1 Normstruktur

Rz. 1 § 12 AStG umfasst 3 Abs., die allesamt die Vermeidung der drohenden Mehrfachbelastung der Zwischeneinkünfte zum Gegenstand haben.[1] Abs. 1 regelt die Anrechnung einer durch die ausländische Gesellschaft auf die passiven Einkünfte gezahlten Steuer. In Abs. 2 ist die antragsgebundene Anrechnung einer auf Ebene einer vermittelten Gesellschaft erfolgten Hinzurechnungsbesteu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 11 § 7 AStG als zentrale Vorschrift der regulären Hinzurechnungsbesteuerung besteht bereits seit Inkrafttreten des AStG im Jahr 1972. Die Vorschrift hat im Laufe der Zeit einige Änderungen erfahren, wurde jedoch in seiner Grundkonzeption beibehalten. In Bezug auf die Rechtsentwicklung wird auf die Darstellungen in F/W/B § 7 AStG, Rz. 1 ff., Stand: 2018 verwiesen. Rz. 12-...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Der Tatbestand von § 13 AStG ist im Vergleich zu § 7 AStG enger gefasst, da § 13 AStG in persönlicher Hinsicht nur auf unbeschränkt Stpfl. (i. Einz. unter 2.1.1 a)) abstellt. Beschränkt Stpfl. unterfallen nicht der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung. Rz. 16 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.3.2.1 Einstufiges Beteiligungsverhältnis (unmittelbare Beteiligung)

Rz. 389 Praxis-Beispiel Beispiel 1: Natürliche Person, Beteiligung im Betriebsvermögen, Anwendung des Teileinkünfteverfahrens Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige A ist an der Zwischengesellschaft BCo zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wird im gewerblichen Einzelunternehmen (Betriebsvermögen) gehalten. Das Wirtschaftsjahr der BCo entspricht dem Kalenderjahr. Im Jahr 01 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 4.3 Erfordernis der zwischenstaatlichen Amtshilfe (Abs. 4)

Rz. 405 § 8 Abs. 4 AStG beschränkt die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Substanztests – über § 8 Abs. 3 AStG hinaus – in Fällen, in denen der Staat, in dem die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine Auskünfte erteilt, die zur Durchführung der Besteuerung erforderlich sind. Damit soll eine im ko...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.3.2 Statusänderungen im Hinblick auf Anteile (§ 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, S. 2)

Hintergrund Rz. 260 Nach § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AStG wird ein Entfallen der Wegzugssteuer ausgeschlossen, soweit die Anteile veräußert, übertragen oder in ein Betriebsvermögen eingelegt wurden. Der Tatbestand der Norm ist sehr weit gefasst. Er stellt insbesondere nicht darauf ab, ob im Rahmen des schädlichen Ereignisses stille Reserven aufzudecken waren oder nicht.[1] Rz. 261 D...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.5 Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an Anteilen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Allgemeines Rz. 145 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG enthält einen Auffangtatbestand (siehe Rz. 124 f.), der in jedem nicht bereits von § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 AStG erfassten Fall, in dem das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt wird, greift. Der Tatbestand der Norm ist denkbar weit gefasst.[1] In...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 20 § 4 AStG ist sachlich eine Vorschrift des ErbStG. Sie betrifft die dort geregelten unentgeltlichen Vermögensübertragungen. Wenngleich in § 4 AStG nur die Erbschaftsteuer angesprochen wird, gilt die Norm gleichermaßen für den Bereich der Schenkungsteuer.[1] Rz. 21 § 4 AStG erfasst sachlich nur den Erwerb von sog. erweitertem Inlandsvermögen (s. Rz. 85 ff.). Die Norm gil...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.1.2 Verlängerung des Abwesenheitszeitraums

Rz. 235 Der Zeitraum für eine nur "vorübergehende" Abwesenheit beträgt gem. § 6 Abs. 3 S. 1 AStG grundsätzlich 7 Jahre. Gem. § 6 Abs. 3 S. 3 AStG kann das im Wegzugszeitpunkt zuständige Finanzamt die Frist für die Rückkehr ins Inland um höchstens 5 Jahre verlängern. Rz. 236 Die Verlängerung des Abwesenheitszeitraums steht im Ermessen des Finanzamts, das im Zeitpunkt des Wegzu...mehr