Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.2 Qualifizierung der Einkünfte und Gewinnermittlung (Satz 2)

2.3.2.1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb Rz. 281 Nach § 10 Abs. 3 S. 2 Halbs. 1 AStG sind sämtliche Einkünfte im Rahmen der Einkünfteermittlung der Zwischengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln. Dadurch wird der Nichtanwendung des § 8 Abs. 2 KStG (s. Rz. 269) auf Ebene der Zwischengesellschaft entgegengewirkt. Die Fiktion gewerblicher Einkünfte führt zum Auss...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.5 Verlustverrechnung nach § 10d EStG (Satz 5)

2.3.5.1 Begriffsverständnis des Verlusts Rz. 315 Nach § 10 Abs. 3 S. 5 AStG sind Verluste in entsprechender Anwendung des § 10d EStG abzuziehen, wenn sie die nach § 9 AStG außer Ansatz zu lassenden Einkünfte übersteigen und bei Einkünften entstanden sind, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist. Die gesonderte Vorschrift zum Verlustabzug ist erforderlic...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.3.1 Relative (gesellschaftsbezogene) Freigrenze

2.1.3.1.1 10-%-Grenze Rz. 75a Die Anwendung des § 9 AStG setzt tatbestandlich voraus, dass die Zwischeneinkünfte nicht mehr als 10 % der gesamten Einkünfte der ausländischen Gesellschaft betragen. Demnach sind die Zwischeneinkünfte (Zähler) ins Verhältnis zu den gesamten Einkünften der ausländischen Gesellschaft (Nenner) zu setzen. Ergibt sich danach ein Verhältnis von 10 % o...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 9 AStG beinhaltet nur einen Satz. In diesem sind sowohl die Tatbestandsvoraussetzungen als auch die Rechtsfolge geregelt. Die Tatbestandsvoraussetzungen sind kumulativ einzuhalten, damit die Rechtsfolge Anwendung findet. Rz. 2–5 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.4.1.2 Besteuerungsgrundlagen

2.4.1.2.1 Allgemeines Rz. 1120 Im Zurechnungsbescheid sind die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung des § 15 AStG gesondert und ggf. einheitlich festzustellen. Auch für Zwecke der Anwendung des § 15 AStG wird festgestellt, ob, was, wem und wann zugerechnet wird. Dies ergibt sich aus dem Verweis auf § 18 Abs. 1 S. 1 AStG.[1] Im Einzelnen werden insbesondere folgende Besteue...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.1 Hinzurechnungsbetrag im steuerlichen Privatvermögen (Satz 1)

2.2.1.1 Erhöhung der Kapitaleinkünfte Rz. 188 Der Hinzurechnungsbetrag gehört nach § 10 Abs. 2 S. 1 AStG zu den Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn die Beteiligung an der Zwischengesellschaft im Privatvermögen gehalten wird. Gesetzlich wird der Hinzurechnungsbetrag zwar den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet. Gleichwohl handelt es sich nach Auffassung des ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen

2.1.1.1 Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten 2.1.1.1.1 Antrag Rz. 38 Es wird ein Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten im Tatbestand des § 16 Abs. 1 AStG vorausgesetzt. Unter der Beantragung ist kein förmlicher Antrag zu verstehen, es genügt die bloße Geltendmachung von A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3.4 Parallele Besteuerung der ausländischen Familienstiftung

Rz. 56 Die Zurechnungsbesteuerung bei den betroffenen Personen lässt die gleichzeitig bestehende Steuerpflicht der Stiftung (ggf. auch beschränkte Körperschaftsteuerpflicht in Deutschland) unberührt. Eine etwaige Doppelbesteuerung wird durch Abs. 5 (vgl. Rz. 67) vermieden.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.1 Keine Berücksichtigung von nach dem Wegzug eingetretenen Wertminderungen für Veräußerungen nach dem 24.3.2021 (§ 21 Abs. 3 S. 2)

2.4.2.1.1 Hintergrund Rz. 37 Gem. § 6 Abs. 6 AStG i. d. F. vor dem ATADUmsG war es unter Umständen[1] möglich, sog. nachträgliche Wertminderungen, also eine negative Differenz zwischen einem tatsächlichen Veräußerungsgewinn und dem zuvor gem. § 6 AStG besteuerten Vermögenszuwachs zu berücksichtigen.[2] Eine festgesetzte Steuer wurde durch Änderung oder Aufhebung des Bescheids...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.2 Unter Berufung auf Geschäftsbeziehungen mit einer ausländischen Gesellschaft oder einer im Ausland ansässigen Person oder Personengesellschaft

2.1.1.2.1 Unter Berufung Rz. 44 Berufen ist nicht in einem förmlichen Sinne zu verstehen. Gemeint ist der Sache nach ein wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang zwischen den Absetzungspositionen einerseits und der Geschäftsbeziehung andererseits.[1] Sind die Aufwendungen durch die ausländischen Geschäftsbeziehungen nur mitveranlasst, so wirkt sich das Abzugsverbot des § 16...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.3 Anwendungsbereich

1.3.1 Persönlich Rz. 7 Die Vorschrift ist sowohl für natürliche Personen als auch für Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–6 KStG anwendbar. Der Umfang der persönlichen Steuerpflicht (unbeschränkt bzw. beschränkt) ist abhängig von den Vorschriften, die von § 20 Abs. 1 bzw. 2 AStG erfasst werden. Im Rahmen der §§ 7 ff. AStG bedarf es keiner unbeschränkten Steuerpflicht (§ ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.4.1 Europarecht 1.4.1.1 Verhältnis zur RL 1164/64 Rz. 10 Der § 20 Abs. 1 Halbs. 1 AStG ist bei der Hinzurechnungsbesteuerung und dem § 20 Abs. 1 Halbs. 2 AStG – soweit der zwingend umzusetzende Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung und der Umschaltklausel der RL 1164/16[1] betroffen ist – durch den Vorrang des Sekundärrechts in seiner Bedeutung eingeschränkt: Selbst bei etwa...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.3.3 Umfang

Rz. 73 Die Vorlagepflicht erstreckt sich auf tatsächlich vorhandene Unterlagen des Stpfl. Einen Rechtsgrund zur Neuerstellung oder Aufbewahrung bestimmter Unterlagen stellt § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AStG nicht dar.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 53 Soweit die Ermittlung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft betroffen ist, ergibt sich kein Konflikt der Hinzurechnungsbesteuerung mit den Doppelbesteuerungsabkommen. Die Ermittlung der Einkünfte wird nicht durch das Abkommensrecht geregelt. Anders ist die Regelungslage hingegen mit der Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags für den inländischen Steuerpflichtige...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.1 Überblick

Rz. 261 § 7 Abs. 1 AStG enthält sowohl die Tatbestandsvoraussetzungen in zusammengefasster Form sowie die Rechtsfolge. S. 2 nimmt mittelbare Beteiligungen aus dem Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung heraus, soweit diesbezüglich eine Hinzurechnungsbesteuerung bereits stattgefunden hat. S. 3 legt fest, dass für die Steuerpflicht der Einkünfte die Gewinnverteilung her...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.7.1 Beziehung

Rz. 59 Der Stpfl. ist seiner Mitwirkungspflicht erst dann nachgekommen, wenn er alle unmittelbaren oder mittelbaren Beziehungen, die zur Person im Ausland bestehen oder bestanden haben, offengelegt hat. Beziehungen sind z. B. Geschäftsbeziehungen, wobei das Berufen auf eine konkrete Geschäftsbeziehung nicht von der Offenlegung daneben bestehender verdeckter Geschäftsbeziehun...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.5 Vermögen, aus dem unterschiedliche Arten von Erträgen erzielt werden

Rz. 101 Vermögen kann laufende Erträge abwerfen und später veräußert werden. Beide Arten von Erträgen sind solche i. S. d. § 4 Abs. 1 AStG und damit relevant für die Prüfung, ob erweitertes Inlandsvermögen vorliegt. Die Voraussetzungen für erweitertes Inlandsvermögen i. S. d. § 4 Abs. 1 AStG sind nur dann erfüllt, wenn keinerlei Erträge zu ausländischen Einkünften führen (s....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.5 Verhältnis zu anderen ertragsteuerlichen Vorschriften

Rz. 90 § 10 Abs. 2 S. 1 AStG bestimmt zwar die Zugehörigkeit des Hinzurechnungsbetrags zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Der BFH ordnete den Hinzurechnungsbetrag aber als "Einkünfteerhöhungsbetrag eigener Art" ein.[1] Der Hinzurechnungsbetrag unterliegt weder dem Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d) EStG, der Freistellung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.6.3 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 49 Für rein nationale Sachverhalte (z. B. Übertragung eines Markenrechts zwischen zwei deutschen Schwestergesellschaften) sieht das deutsche Steuerrecht keine entsprechende Preisanpassungsregel vor. Folglich greift die Preisanpassungsklausel nur bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen, sodass Auslandsinvestitionen im Grundsatz steuerlich behindert werden. Mithin s...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.4 Feststellung bei Beteiligung an einer nachgeschalteten Zwischengesellschaft

Rz. 336 Durch die Streichung des § 14 AStG a. F. werden die Einkünfte nachgeschalteter Zwischengesellschaften für nach dem 31.12.2021 beginnende Wirtschaftsjahre, dem Stpfl. unmittelbar zugerechnet.[1] Daher fließen auch in diesen Fällen die Besteuerungsgrundlagen in den Hinzurechnungsbescheid ein. Einen Zurechnungsbescheid bei Beteiligung an einer nachgeschalteten Zwischeng...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.4 Anteilige Steuern

Rz. 293 Nach § 12 Abs. 2 AStG ist in Ergänzung zu Abs. 1 auch eine auf Ebene der vermittelnden Gesellschaft bzw. Betriebsstätte im Rahmen einer vorgeschalteten Hinzurechnungsbesteuerung erhobene Steuer anrechenbar. Die von der die Beteiligung vermittelnden Gesellschaft gezahlte Steuer ist nur in dem Umfang anrechenbar, in dem sie auf die Beteiligung des inländischen Stpfl. a...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.5.3 Abzug des Kürzungsbetrages

Rz. 171 Bei einkommensteuerpflichtigen Personen wird der Kürzungsbetrag bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) abgezogen. Bei körperschaftsteuerpflichtigen Personen stellt der steuerliche Gewinn – mit Verweis auf R 7.1 Abs. 2 S. 1 KStR – die Summe der Einkünfte dar (R 7.1 Abs. 1 S. 2 KStR 2022 Zeile 31). Nach den Ausführungen im Anwendungserlass zum ASt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.2.2.2 Rechtsform

Rz. 199 Die vermittelnde Gesellschaft muss nach der Einordnung des deutschen Steuerrechts einer Kapitalgesellschaft entsprechen. Ob eine ausländische Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft entspricht, ist nach dem Rechtstypenvergleich zu bestimmen.[1] Zunächst muss es sich bei der vermittelnden Gesellschaft um eine Gesellschaft handeln, die dem Steuerpflichtigen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.2.2 Änderungen durch das ATADUmsG

Rz. 8 Änderungen in sachlicher Hinsicht haben sich erstmalig mit Wirkung ab 2022 durch das ATADUmsG ergeben. Nach Art. 7 Abs. 3 S. 1 der ATAD wird auf eine Hinzurechnungsbesteuerung verzichtet, wenn die hinzurechnungspflichtigen Einkünfte der ausländischen Gesellschaft 1/3 oder weniger der gesamten Einkünfte betragen.[1] Rz. 9 Die relative Freigrenze wird an die Bestimmungen ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.7 Übergang von der Altregelung

Rz. 367 Für den Übergang von der Altregelung des § 3 Nr. 41 EStG a. F. auf die Vorschrift des § 11 AStG wird eine erstmalige gesonderte Feststellung des Hinzurechnungskorrekturvolumens zum 31. Dezember 2021 angeordnet. Als Anfangsbestand des Hinzurechnungskorrekturvolumens zum 31. Dezember 2021 wird die Summe der Hinzurechnungsbeträge erfasst, die beim Steuerpflichtigen gemäß...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.5.5 Verhältnis zu § 2 ErbStG

Rz. 40 § 4 AStG erweitert das der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterworfene Vermögen. Die Norm ist damit nicht nur dem ErbStG zuzuordnen, sondern sie betrifft dort die in § 2 ErbStG geregelt persönliche Steuerpflicht. Rz. 41 Liegt nach § 2 Abs. 1 S. 1 ErbStG unbeschränkte Steuerpflicht vor, bleibt für § 4 AStG kein Anwendungsbereich (Rz. 18). Die Tatbestandsvoraussetzu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.4 Zurechnungsquote bei mehreren Begünstigten

Rz. 1152 Bei mehreren inländischen Begünstigten ist zudem die Zurechnungsquote nach § 18 Abs. 4 i. V. m. 18 Abs. 1 S. 3 2. Halbs. AStG festzustellen. In diesen Fällen ist festzulegen, welches die zuzurechnenden Steuerbemessungsgrundlagen für die einzelnen Stpfl. sind.[1] Die Besteuerungsgrundlagen sind mangels Beteiligungsverhältnis quotal entsprechend "ihrem Anteil" zwischen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.6.2 Regelungsinhalt

Rz. 76 § 21 Abs. 5 AStG führt zur Lösung dieses leerlaufenden Verweises für Umwandlungen, die in einem Wirtschaftsjahr, das vor dem 1.1.2022 beginnt, erfolgen und deren steuerlicher Übertragungsstichtag nach dem 31.12.2021 liegt, eine modifizierte Fassung des § 8 Abs. 1 Nr. 10 AStG ein, die nicht mehr auf § 1 Abs. 2 UmwStG verweist. Demnach sind in Umwandlungsfällen grds. ak...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.3 Zielsetzung der Regelung

Rz. 16 Zielsetzung des § 11 AStG ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung, die aus der aufeinanderfolgenden oder phasengleichen Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung und der Steuerpflicht der tatsächlichen Beteiligungserträge oder Veräußerungsgewinne droht. Die Norm verknüpft dafür die Entlastung im Falle einer tatsächlichen Ausschüttung seitens der Zwischengesellschaft od...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.3 Gesamtbetrag der Anrechnungsbeträge nach Abs. 1 und 2

Rz. 362 Durch das ATADUmsG wurde die Höchstbetragsberechnung an die Änderung des § 12 Abs. 2 AStG angepasst. Nun ist gem. § 12 Abs. 3 AStG bei der Anwendung des § 34c Abs. 1 EStG (i. V. m. § 26 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 KStG) auf den Gesamtbetrag der Anrechnungsbeträge nach § 12 Abs. 1 und 2 AStG einer ausländischen Gesellschaft abzustellen. Damit werden der Höchstbetragsberechnung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.5.1 Gleichstellung mit Veräußerung (nur) i. S. v. § 17 EStG

Rz. 159 Rechtsfolgenseitig stellt § 6 Abs. 1 S. 1 AStG die Erfüllung eines Wegzugstatbestands mit der Veräußerung zum gemeinen Wert gleich. Es handelt sich dabei um einen Rechtsfolgenverweis auf § 17 EStG.[1] Die Gleichstellung mit der Veräußerung dient dem Ziel, die Realisierung des Veräußerungsgewinns bei Wegzug sicherzustellen.[2] Dies gilt allerdings nur im Fall eines Verm...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.1.1 Hintergrund

Rz. 37 Gem. § 6 Abs. 6 AStG i. d. F. vor dem ATADUmsG war es unter Umständen[1] möglich, sog. nachträgliche Wertminderungen, also eine negative Differenz zwischen einem tatsächlichen Veräußerungsgewinn und dem zuvor gem. § 6 AStG besteuerten Vermögenszuwachs zu berücksichtigen.[2] Eine festgesetzte Steuer wurde durch Änderung oder Aufhebung des Bescheids neu ermittelt. Hinte...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 7.1 Allgemeines

Rz. 220 Abs. 3c wurde in das deutsche Steuerrecht eingeführt, um spezifische "Besonderheiten" bei der Verwertung von immateriellen Werten zu adressieren. Diese Vorschrift soll die Intention des Gesetzgebers verdeutlichen, dass sich (auch) die Bewertung und Verrechnungspreisbestimmung bei immateriellen Werte an einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise orientieren sollte. Letz...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.2.2 Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 286 Die Vorschrift § 10 Abs. 3 S. 2 Halbs. 2 AStG stellt die Ermittlung des Gewinns (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) durch Anwendung des § 4 Abs. 1 EStG sicher. Infolge des durchzuführenden Betriebsvermögensvergleichs sind sog. Hinzurechnungsbilanzen für die Zwischengesellschaft aufzustellen. Die Hinzurechnungsbilanzen können unter Beachtung der nach deutschem Steuerrecht zu beac...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.4.5.4 Auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck

Rz. 1300 Die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte und des Vermögens einer ausländischen Familienstiftung ist ebenfalls mangels elektronischer Übermittlungsmöglichkeit in Papier abzugeben. [1] Rz. 1301 Nach § 18 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 S. 1 AStG in der Fassung des MindStRL-UmsG hat die Erklärungsabgabe für Geschäftsjahre der ausländischen Famili...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.5.5 Anrechnung ausländischer Steuern

Rz. 175 Auf Rechtsfolgenebene stellt sich die Frage, ob auf die Wegzugssteuer etwaige ausländische Steuern angerechnet werden können. Dies betrifft den Fall, in dem vor dem Wegzug nur ein beschränktes deutsches Besteuerungsrecht besteht, Deutschland im Rahmen des Wegzugs gemäß § 6 AStG besteuert und in der Folge im Ausland eine tatsächliche Veräußerung besteuert wird. Dies m...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.2.2.5 Örtliche Zuständigkeit in Fällen der Organschaft

Rz. 662 In den Fällen einer Organschaft ist für die Feststellung der auf Ebene der Organgesellschaft erzielten und dem Organträger zuzurechnenden Zwischeneinkünfte das FA der Organgesellschaft örtlich zuständig, da nach § 18 Abs. 2 S. 1 AStG für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit auf die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft abgestellt wird. Diese wird von de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.1.2 Anwendungsregel

Rz. 51 Gem. § 21 Abs. 4 S. 1 AStG sind die Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung – namentlich die §§ 7–13, 15–18 und 20 – i. d. F. des ATADUmsG erstmals – soweit Einkommen- und Körperschaftsteuer betroffen sind – für den Vz oder – soweit die Gewerbesteuer betroffen ist – für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtscha...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.1.3 Bedeutung der Rückkehrabsicht

Rz. 240 Ausweislich der auf § 6 Abs. 3 AStG übertragbaren (s. Rz. 228) BFH-Rechtsprechung ist eine Rückkehrabsicht bei Wegzug entbehrlich, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des maßgeblichen Zeitraums wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird.[1] Im Ergebnis genügt somit eine rechtzeitige Rückkehr; die Rückkehrabsicht hat für Zwecke des § 6 Abs. 3 S. 1 AStG keine Bedeutung.[2...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.6 Maßgeblicher Zeitpunkt für Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 317 Die Tatbestandsmerkmale der Hinzurechnungsbesteuerung (Steuerpflicht, ausländische Gesellschaft, Beherrschung) müssen allesamt am Ende des Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft erfüllt sein (strenge stichtagsbezogene Betrachtung). Dabei ist auf das maßgebende Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft nach ausländischem Recht abzustellen.[1] Wird die aus...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.7.2 Offenlegen

Rz. 60 Der Begriff Offenlegen normiert eine besonders umfangreiche und vorbehaltlose Auskunftspflicht. Hierzu gehören alle Tatsachen, die für eine steuerliche Beurteilung von Bedeutung sein können. Dazu gehören z. B. Gründungsvorgang, Rechtsform, Registereintragung, eigene Beteiligungen (unmittelbare und mittelbare), sonstige Gesellschaftsverhältnisse und die wirtschaftliche...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 8 AStG umfasst seit seiner Änderung durch das ATADUmsG 5 Absätze. Die Regelungsinhalte lassen sich in zwei Bereiche unterteilen. § 8 Abs. 1 und Abs. 5 definieren den allg. sachlichen Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung. § 8 Abs. 2 bis Abs. 4 regelt eine Ausnahme vom sachlichen Anwendungsbereich – und somit von der Hinzurechnung –, die nur in Sachverhalten...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.2.3 Änderung durch das ATADUmsG und das MinStRLUmsG

Rz. 14 Umfangreiche Änderungen der Hinzurechnungsbesteuerung im Allgemeinen und des § 8 AStG im Besonderen erfolgten durch das ATADUmsG.[1] Dies betraf einerseits diverse Anpassungen des Aktivkatalogs in § 8 Abs. 1 (namentlich in Nr. 3, Nr. 8-10 und Streichung der Nr. 7 a. F.). Auch die Substanzausnahme in § 8 Abs. 2 AStG wurde terminologisch angepasst und durch Vorgaben zur...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.4.2 Rechtsfolgenverweise auf § 34c EStG, § 26 KStG

Rz. 45 § 12 Abs. 3 AStG verweist für die Durchführung der Anrechnung auf § 34c Abs. 1 EStG und § 26 Abs. 1, 2 S. 1 KStG (Rechtsfolgenverweis). Das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 34c Abs. 1 EStG bzw. § 26 Abs. 1, 2 S. 1 KStG ist für die Anrechnung nach § 12 AStG irrelevant (s. Rz. 343f.).[1] Von der entsprechenden Anwendung des § 34c Abs. 1 EStG sind jedoch § 3...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.2.2 Fortbestehen der Qualifikation als Zwischengesellschaft

Rz. 107 Die ausländische Gesellschaft verliert aber nicht ihre Qualifikation als Zwischengesellschaft. Lediglich im Rahmen der Einkünfteermittlung sind die Zwischeneinkünfte außer Ansatz zu lassen. Dies führt jedoch nicht dazu, dass die Zwischeneinkünfte bereits dem Grunde nach nicht zu ermitteln sind. Vielmehr ist § 9 AStG nachgelagert, d. h. nach Ermittlung der Zwischenein...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.5.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 69 In der Lit. wird teilweise vertreten, dass § 12 AStG durch die fehlende Möglichkeit der Anrechnung der von der ausländischen Gesellschaft gezahlten Steuern auf die Gewerbesteuer gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip verstoßen könne, wenn keine vollständige Anrechnung bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stpfl. erfolgt und hierdurch Anrechnungsüberhänge entste...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.5 Ausnahme: Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen (Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c)

Rz. 275 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c AStG besteht auch für solche Bezüge eine Ausnahme von der Einordnung unter den Aktivkatalog, die bei der ausländischen Gesellschaft nach § 8b Abs. 7 KStG nicht steuerbefreit wären, wenn diese unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig wäre. Dies ist erfüllt, wenn die ausländische Gesellschaft ein Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 S. 1 KWG), Wer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 6.1 Allgemeines

Rz. 200 Eine Funktionsverlagerung bezieht sich auf die Übertragung von Unternehmensfunktionen, wie Produktion oder Forschung und Entwicklung, von einem Unternehmensteil zu einem anderen, über Ländergrenzen hinweg. Der Hauptzweck der steuerlichen Vorschriften zu Funktionsverlagerungen besteht darin, eine angemessene Besteuerung der Wertschöpfung sicherzustellen, die durch sol...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.2.4 Ansatz des Kürzungsbetrages

Rz. 218 Für den Ansatz des Kürzungsbetrages ist eine (vorangegangene) Gewinnausschüttung von der mittelbar gehaltenen Zwischengesellschaft an die vermittelnde Gesellschaft nicht erforderlich.[1] Ausschlaggebend ist allein der Bezug eines Ausschüttung von der vermittelnden Gesellschaft. Rz. 219 Auch ist es unerheblich, ob die mittelbar gehaltene Zwischengesellschaft im Zeitpunk...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.1.12 Unmöglichkeit der Erfüllung der Erklärungspflicht

Rz. 836 Nach der Änderung des Beherrschungskonzepts kann sich der Stpfl. erst recht nicht mehr auf die Unmöglichkeit der Erfüllung seiner Erklärungspflicht mangels Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen berufen. Aufgrund der Beherrschung der ausländischen Gesellschaft durch den Stpfl. ggf. gemeinsam mit ihm nahestehenden Personen hat er Einfluss auf die Entscheidunge...mehr