Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.2.3 Keine Ursache in Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen

Rz. 440 Eine niedrige Besteuerung liegt gem. § 8 Abs. 5 S. 1 AStG nicht deshalb vor, wenn die Belastung von weniger als 15 % auf einem "Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen beruht". Zweck dieser Regelung ist es, eine Niedrigbesteuerung zu vermeiden, in denen das Ergebnis der Belastungsrechnung lediglich aufgrund von Verlusten aus anderen Quellen unter der Niedrigsteu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.2.2 Rechtsfolge

Rz. 82 Rechtsfolgenseitig ordnet § 5 Abs. 1 S. 2 AStG an, die Vermögenswerte, deren Erträge bei unbeschränkter Steuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i. S. d. § 34d EStG wären, von der ausländischen Gesellschaft dem Erwerb zuzurechnen. Dieses Vermögen entspricht den von § 4 AStG erfassten Vermögenswerten (§ 4 AStG Rz. 87ff.). Die Zurechnung erfolgt ebenfalls anteilig ent...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.6 Frist für die Anzeige

Rz. 968 Für die Anzeige gelten nach § 18 Abs. 3 S. 2 letzter Halbs. AStG die Fristen für die Abgabe der Feststellungserklärung entsprechend (s. dazu Rz. 892).[1] Auch für die Abgabe der Anzeige gilt die Fristverlängerung für das Feststellungsjahr 2022 für nicht beratene Stpfl. bis zum 31.7.2024.[2] Bei der Anzeige nach § 18 Abs. 3 S. 2 AStG ist für die Berechnung der Abgabef...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.1.3 Frist, Form, Inhalt und Erstatter der Mitteilung

Rz. 438 Die Mitteilung nach § 6 Abs. 5 S. 1 AStG ist innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten (§ 6 Abs. 5 S. 2 1. Hs AStG). Sofern der Mitteilung weitere Unterlagen beizufügen sein sollen, gilt die Frist nur für die Mitteilung, nicht für die Vorlage der Unterlagen.[1] Die Frist ist nicht verlängerbar (s. Rz. 380). Wiedersetzung in den vorigen St...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.2.1 Funktionsweise

Rz. 425 Einkünfte sind niedrig besteuert, wenn die auf sie entfallenden Ertragsteuern einer Belastung von weniger als 15 % entsprechen. Ausreichend ist bereits ein geringfügiges Unterschreiten der Niedrigsteuergrenze. Nur jene nicht-aktiven Einkünfte, die zugleich niedrig besteuert sind, unterfallen der Hinzurechnungsbesteuerung. Eine infolge eines Verlustausgleichs eintrete...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.7.2 Anwendungsregel

Rz. 79 Die neue Niedrigsteuergrenze von 15 % ist gem. § 21 Abs. 6 AStG für die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer erstmals anzuwenden für Vz, für die Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr entstanden sind, das nach dem 31.12.2023 endet. Die herabgesetzte Niedrigsteuergrenze gilt somit für Wirtschaftsjahre, die in 2024 enden.[1] Dies gilt sowo...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.5.2 Vorschriften des EStG und KStG

Rz. 50 Ein Bezug des § 8 AStG zu den Vorschriften des EStG und KStG ergibt sich nur insofern, als die Norm "Einkünfte" voraussetzt. Das Vorliegen von Einkünften muss sich aus dem EStG bzw. KStG ergeben (Rz. 32). Auf die Höhe der Einkünfte kommt es in § 8 Abs. 1 AStG nicht an. Daher sind auch die Ermittlungsvorschriften des EStG und KStG insoweit ohne Bedeutung. Erst auf Rech...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 26 § 9 AStG findet ausschließlich auf ausländische Gesellschaften Anwendung, bei der die Voraussetzungen der "regulären" Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 und 8 AStG erfüllt sind und neben den Einkünften aus passivem Erwerb zum ganz überwiegenden Teil Einkünfte aus aktivem Erwerb erzielt werden. Somit ist im 1. Schritt zu prüfen, ob ohne Anwendung des § 9 AStG die Vora...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.5.3 Verhältnis zum Investmentsteuergesetz

Rz. 34 Das Verhältnis zur Investmentbesteuerung wird durch § 13 Abs. 5 S. 1 AStG selbst klargestellt, indem es dort heißt, dass die Absätze 1–4 nicht anzuwenden sind, wenn auf die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, die Vorschriften des Investmentsteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 5 AStG ergänzt die Vorschriften zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht mit dem Ziel der Versagung von Abwehrgestaltungen. Es handelt sich um Regelungen zur Durchbrechung des Trennungsprinzips, die in bestimmten Fällen bei ausländischen Zwischengesellschaften die Zurechnung von Einkünften und Vermögen beim steuerpflichtigen Gesellschafter bewirken. Verfahrensrecht...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.4 Kein negatives Hinzurechnungskorrekturvolumen (§ 11 Abs. 3 S. 3)

Rz. 409 Der Bestand des verbleibenden Hinzurechnungskorrekturvolumens kann nicht negativ werden (§ 11 Abs. 3 S. 3 AStG). Durch die Einschränkung des § 11 Abs. 3 S. 3 AStG beträgt der Bestand des Hinzurechnungskorrekturvolumens stets mindestens EUR 0. Rz. 410 Übersteigt in einem Veranlagungszeitraum die Summe der Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 AStG und/oder der Gewinne i. S. d. §...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.1 Antrag

Rz. 38 Es wird ein Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten im Tatbestand des § 16 Abs. 1 AStG vorausgesetzt. Unter der Beantragung ist kein förmlicher Antrag zu verstehen, es genügt die bloße Geltendmachung von Abzugsbeträgen.[1] Eine Geltendmachung umfasst jedes Verhalten des Stpfl. gegenüber dem FA aus dem sich ergibt, das...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.5 Betriebsausgaben

Rz. 42 Betriebsausgaben sind im deutschen Ertragsteuerrecht zur Ermittlung von Gewinneinkünften bzw. Gewerbeerträgen zu verorten und in § 4 Abs. 4 EStG legaldefiniert. Danach sind Betriebsausgaben die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Diese weite Definition wird eingeschränkt durch § 4 Abs. 5b, Abs. 6 und Abs. 9 EStG, die jeweils spezialgesetzlich anordnen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 40 Durch die Einführung des § 13 AStG mit dem ATADUmsG vom 25.6.2021[1] ist es (bisher) zu noch keiner Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit gekommen. Rz. 41 Zu der weitgehend dem heutigen § 13 AStG entsprechenden Vorgängervorschrift des § 7 Abs. 6 AStG a. F. ist ebenfalls keine höchstrichterliche verfassungsrechtliche Entscheidung ergangen. Aus dem Umstand, da...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.3 Grundlagenbescheid

Rz. 1187 Der Zurechnungsbescheid ist als Grundlagenbescheid bindend für die Festsetzung bei dem unbeschränkt steuerpflichtigen Begünstigen.[1] Insoweit kann auf die Ausführungen unter Rz. 306 ff. verwiesen werden. Daher ist der Zurechnungsbescheid ebenso wie die gesonderte Feststellung nach § 18 Abs. 1 AStG selbstständig anzufechten (s. dazu Rz. 465, 570).[2] Rz. 1188–1197 ei...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.5.2 Entsprechende Anwendung der §§ 193 ff. AO

Rz. 1338 Für die Durchführung der Außenprüfung gelten die Grundsätze der §§ 196 ff. AO.[1] Lediglich § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO wird durch § 18 Abs. 5 AStG als lex specialis verdrängt, d. h. eine Außenprüfung bei dem Beteiligten ist auch dann statthaft, wenn die Voraussetzungen des § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO nicht vorliegen.[2] Rz. 1339 Die Prüfungsanordnung ist gem. § 196 i. V. m. § 19...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.1.4 Zurechnungssubjekt des Hinzurechnungsbetrags

Rz. 149 Zurechnungssubjekt des Hinzurechnungsbetrags ist der hinzurechnungsverpflichtete Steuerpflichtige.[1] Dem Wortlaut des Gesetzes nach wird im Gegensatz zu § 10 Abs. 1 S. 1 AStG a. F. nicht mehr auf den "unbeschränkt Steuerpflichtigen" abgestellt, sondern nur noch auf den "Steuerpflichtigen". Eine Begrenzung der Zurechnung auf unbeschränkt Steuerpflichtige und mithin d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.6 Entsprechende Anwendung des § 34c Abs. 1 S. 3 bei steuerfreien passiven Einkünften

Rz. 390 Bei der Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags kommt aufgrund des Verweises in § 12 Abs. 3 AStG auf § 34c Abs. 1 EStG im Ganzen auch dessen Satz 3 mangels eigener Regelung in § 12 AStG zur Anwendung.[1] Nach § 34c Abs. 1 S. 3 EStG sind aus dem Hinzurechnungsbetrag diejenigen passiven Einkünfte herauszurechnen, welche bei der ausländischen Gesellschaft in dem Staat, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 17 Wichtige (Gesetzes-)Materialien und Verwaltungsanweisungen im Verrechnungspreiskontext

Rz. 468 Nachfolgend werden wesentliche Verordnungen und Verwaltungsanweisungen im Verrechnungspreiskontext aufgelistet: Verordnungen: - Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung vom 13.10.2014 (BGBl I 2014, 1603), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 12.7.2017 (BGBl I 2917, 2360). - Funktionsverlagerungsverordnung vom 12.8.2008 (BGBl I 2008, 1680), geändert durc...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.12 Gesonderte Feststellung bei Beteiligung einer Organgesellschaft

Rz. 445 Ist eine inländische Organgesellschaft an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt, so ist die Organgesellschaft selbst und nicht der Organträger Feststellungsbeteiligter, da diese und nicht der Organträger an der ausländischen Gesellschaft gem. § 7 Abs. 1 AStG beteiligt ist.[1] Zudem ist die Organgesellschaft eigenständiges Körperschaftsteuersubjekt und damit im I...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.3.1 Steuern vom Einkommen

Rz. 136 Anrechenbar sind nach § 12 Abs. 1 S. 1 AStG nur Steuern vom Einkommen. Steuern vom Einkommen sind nach deutschem Recht, wie sich u. a. aus § 10 Nr. 2 KStG i. V. m. § 4 Abs. 5b EStG ergibt, lediglich die Einkommen- und die Körperschaftsteuer.[1] Anrechenbar sind im Rahmen des § 12 AStG lediglich die von § 10 Nr. 2 KStG bzw. § 12 Nr. 3 EStG umfassten nicht als Betriebsa...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.2.1 Stiftender Personenkreis

Rz. 60 Bei natürlichen Personen als Stiftende kommt es auf die Unternehmenseigenschaft des Stifters an. Diese kann durch die Unternehmer- oder Mitunternehmereigenschaft begründet sein[1], d. h. eine natürliche Person muss entweder als Einzel- oder Mitunternehmer Gewinneinkünfte beziehen und im Rahmen dieses Unternehmens die ausländische Stiftung begründen. Auch wenn i. d. R....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.1 Allgemeines

Rz. 241 Mit dem Wachstumschancengesetz wurden in den neuen Absätzen 3d und 3e in § 1 AStG erstmalig gesetzliche Verrechnungspreisregeln für unternehmensgruppeninterne Finanzierungsbeziehungen implementiert. Die Neufassung des § 1 AStG soll nach § 21 Abs. 1a AStG ab dem Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraum 2024 zur Anwendung kommen. Die Anwendbarkeit der neuen Vorschrift des ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.3 Normzweck

Rz. 6 Der Zweck des § 17 AStG erstreckt sich mit dessen Abs. 1 als Verfahrensvorschrift auf die Anwendung des § 5 und §§ 7–15 AStG. Durch die verfahrensrechtlichen Vorgaben wird die Anwendung der in Bezug genommenen Vorschriften abgesichert. In Ergänzung zu Abs. 1 regelt Abs. 2 eigenständig eine Schätzungsfolge für den Fall, dass der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.1 Festsetzungsverfahren

Rz. 465 Als Teil der Einkommensteuer entsteht die mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Besteuerungszeitpunkt i. S.V. § 6 Abs. 1 S. 2 AStG liegt (§ 36 Abs. 1 EStG). Die in § 6 Abs. 1 S. 2 AStG normierten fiktiven Veräußerungszeitpunkte ändern daran nichts, sondern regeln lediglich zu welchem Zeitpunkt der Besteuerungstatbestand verwirklicht wird und somit mittelba...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.5 Niedrige Besteuerung

Rz. 66 Die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter müssen nach § 13 Abs. 1 S. 1 AStG einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Zur Bestimmung einer niedrigen Besteuerung verweist die Norm auf § 8 Abs. 5 AStG. Entscheidend ist insoweit, dass sich die Niedrigbesteuerung ausschließlich auf die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter bezieht und nicht etwa auf sämtliche Einkünfte der a...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.2 Grundsatz der sofortigen Fälligkeit der Wegzugssteuer

Rz. 324 Aus § 6 Abs. 1 S. 1 AStG ergibt sich die Besteuerung des Vermögenszuwachs in Anteilen als Veräußerung i. S.V. § 17 EStG. Indem § 6 Abs. 1 S. 2 AStG den Besteuerungszeitpunkt definiert, ebnet das Gesetz zugleich auch den Weg für die Fälligkeit der Steuer. Die Wegzugssteuer entsteht mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Besteuerungszeitpunkt i. S.V. § 6 Abs....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.1.3 Unklarheiten bei der Auslegung der Norm

Rz. 52 Auch der Wortlaut des § 21 Abs. 4 S. 1 AStG ist unglücklich gewählt. Indem der Tatbestand der Norm den Anwendungsbefehl an den Vz knüpft, "für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind", wird das Vorliegen der Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung – insbesondere von niedrig besteuerten Einkünften, die nicht aktiv i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG sind – vorausgesetzt. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 Die Norm richtet sich in persönlicher Hinsicht zunächst allgemein an die Stpfl. Dies ist dahingehend zu konkretisieren, dass zur Aufklärung die an der ausländischen Gesellschaft beteiligten Stpfl. verpflichtet sind. Eine Definition der Stpfl. findet sich in § 33 AO, wonach auch Haftungsschuldner inbegriffen sind. Erfasst werden grundsätzlich Steuersubjekte, die dem ES...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.2 Gesonderte Feststellung der Aufteilung des Hinzurechnungskorrekturvolumens bei Beteiligung über eine vermittelnde Gesellschaft ( Abs. 1 S. 2)

Rz. 484 Bei mittelbarer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft erfolgt eine direkte Zurechnung der hieraus resultierenden Besteuerungsgrundlagen bei dem Stpfl. im Rahmen des Feststellungsbescheids.[1] Bei einer Beteiligung des Stpfl. über mindestens 2 verschiedene vermittelnde Gesellschaften ist zusätzlich zu den Besteuerungsgrundlagen des Satz 1 nach § 18 Abs. 1 S....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.1.1 Hintergrund

Rz. 50 Die Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG zieht die Steuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags i. S. v. § 10 Abs. 1 AStG nach sich, welcher in dem Vz beim im Inland Stpfl. erfasst wird, in dem das Wirtschaftsjahr der ausländischen Zwischengesellschaft endet (§ 10 Abs. 2 S. 1, 2 AStG). Ließe man für Zwecke des zeitlichen Geltungsbereichs der "neuen" Hinzurechnungsb...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 28 Die Vorgängerregelung der Preisanpassungsklausel war nur auf den hypothetischen Fremdvergleich bezogen (s. § 1 Abs. 3 S. 11 AStG a. F.). Ausweislich des Wortlauts der Neuregelung ist der Anwendungsbereich des § 1a AStG nicht auf die Fälle des hypothetischen Fremdvergleichs (und der Funktionsverlagerung) beschränkt. Durch die Ausdehnung der Anwendung in § 1a AStG auch ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 19 Die Norm des § 17 AStG ist eine originäre Vorschrift des AStG und gilt mithin seit dessen Einführung im Jahr 1973 und ist seit diesem Veranlagungszeitraum auch anzuwenden. Rz. 20 Durch die Änderung des ATADUmsG vom 25.6.2021[1] wurden Anpassungen in § 17 Abs. 1 S. 2 AStG vorgenommen. Für die zeitliche Anwendung dieser Anpassungen ist § 21 Abs. 4 AStG zu beachten, der e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.5.2 Möglichkeiten der Verlustverrechnung

Rz. 329 Die Möglichkeit, positive und negative Einkünfte auf Ebene einer Zwischengesellschaft auszugleichen, besteht stets nur für Zwischeneinkünfte, d. h. für passive Einkünfte, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Auf Ebene der Zwischengesellschaft sind zunächst positive und negative Zwischeneinkünfte innerhalb eines Jahres auszugleichen. Ein Verlustausgleich zwisc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.1 Der Steuerpflichtige

Rz. 114 Steuerpflichtiger i. S. d. § 11 AStG ist diejenige Person, bei der Hinzurechnungsbeträge der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegen haben. Steuerpflichtige i. S. d. Vorschrift sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. Als Steuerpflichtige kommen sowohl in Deutschland unbeschränkt als auch beschränkt steuerpflichtige Personen in Betracht (§ 7 Abs. 1...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.6.6 Verhältnis zu den Vorschriften des ErbStG

Rz. 81 Ausweislich der Gesetzesbegründung soll § 6 AStG u. a. die Vorschriften des ErbStG flankieren.[1] Hintergrund dieser Motivation sind erbschaftsteuerliche Wegzugsgestaltungen.[2] Ungeachtet der gesetzgeberischen Intention stehen § 6 AStG und die Vorschriften des ErbStG eigenständig nebeneinander. Rz. 82 Materielle Verknüpfungen zwischen § 6 AStG und den Vorschriften des E...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4.1 Definition und Höhe der Bezüge

Rz. 138 Die Aufzählung der in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 AStG genannten Bezüge ist abschließend.[1] Der Erhalt anderer Bezüge (i. S. d. § 20 EStG) führt nicht zu dem Ansatz des Kürzungsbetrages.[2] Rz. 139 Der Höhe nach handelt es sich bei den Bezügen um Bruttoerträge vor der Verrechnung mit etwaigen Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.[3] Soweit im Rahmen der Berechnung d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.1 Antragsgebundene Anrechnung bei Hinzurechnung auf Zwischenebene

Rz. 270 Nach § 12 Abs. 2 AStG ist in Ergänzung zu Abs. 1 auch eine auf Ebene der vermittelnden Gesellschaft bzw. Betriebsstätte im Rahmen einer vorgeschalteten Hinzurechnungsbesteuerung erhobene Steuer anrechenbar. Die Anrechnung aufgrund einer mit den §§ 7ff. AStG vergleichbaren Hinzurechnungsbesteuerung auf Ebene der vermittelnden Gesellschaft auf die Zwischeneinkünfte gez...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.9 Verletzung der Anzeigepflicht

Rz. 997 Bei einer Verletzung der Anzeigepflicht nach § 18 Abs. 3 S. 2 f. AStG kann die Abgabe der Anzeige mit Zwangsmitteln (§§ 328 ff. AO), insbesondere der Zwangsgeldfestsetzung nach § 329 AO, erzwungen werden.[1] Eine vorherige Aufforderung des FA zur Abgabe der Anzeige nach § 18 Abs. 3 S. 2 AStG bedarf es nicht. Es gelten dieselben Grundsätze wie für die Feststellungserkl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.1 Gesonderte (und einheitliche) Feststellung

Rz. 308 Neben den anderen für die Anwendung der §§ 7 – 13 AStG relevanten Besteuerungsgrundlage wird insbesondere das Hinzurechnungskorrekturvolumen gesondert – und sofern notwendig, einheitlich – festgestellt (§ 18 Abs. 1 S. 1, 3 AStG). Rz. 309 Während das Hinzurechnungskorrekturvolumen gesondert festzustellen ist, sind die Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 AStG und die Gewinne i....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.2.2 Begünstigter Personenkreis

Rz. 62 Für die Annahme einer Unternehmensstiftung bedarf es weiterhin eines bestimmten Personenkreises, der bezugs- und anfallsberechtigt ist. Hierunter fallen abschließend der Stifter, ferner Gesellschafter und Mitglieder, abhängige Gesellschaften, Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte sowie deren Angehörigen, wobei sich die Angehörigeneigenschaft auf sämtliche vorge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.3.1 Hintergrund

Rz. 60 Nach dem System der Hinzurechnungsbesteuerung i. d. F. vor dem ATADUmsG war die Vermeidung der Doppelbesteuerung wie folgt geregelt: Gem. § 10 Abs. 1 S. 1 AStG a. F. war der Hinzurechnungsbetrag grds. durch Abzug der Steuern der ausländischen Gesellschaft von den Zwischeneinkünften zu ermitteln. Ergab sich durch den Abzug der Steuern ein Verlust, so konnte dieser ebenf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 2.2.4 Doppelter Hinzurechnungsbesteuerungsadressat

Rz. 47 Ob die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung auf einen doppelansässigen Hinzurechnungsadressaten, der in Deutschland zwar unbeschränkt steuerpflichtig ist, jedoch nach der sog. Rangfolgenregelung nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 OECD-MA abkommensrechtlich im anderen Vertragsstaat als ansässig gilt, ist bislang nicht abschließend geklärt.[1] Praxis-Beispiel X ist sowohl ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.2.2 Änderungen durch das ATADUmsG

Rz. 21 Wesentliche Änderungen am Grundkonzept des § 7 AStG haben sich durch das ATAD-UmsG ergeben: Änderung des Beherrschungskonzeptes: Tatbestandsmerkmal der Hinzurechnungsbesteuerung war bis zur Einführung des ATAD-UmsG die sog. (zufällige) Inländerbeherrschung. Eine solche lag vor, wenn Inländer allein oder zusammen mit anderen Inländern zu mehr als 50 % an der ausländisch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.3.2 Förderung der Steuergerechtigkeit

Rz. 9 Mittels der Mitwirkungspflicht nach dem AStG wird sichergestellt, dass das Benennungsverlagen nach § 160 AO im Kontext zu ausländischen Geschäftstätigkeiten Anwendung findet.[1] Durch die Erfassung der ausländischen Geschäftsbeziehungen wird anhand von § 16 AStG die Gleichmäßigkeit der Besteuerung, die Steuergerechtigkeit und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.2.2 Rechtsfolge

Rz. 355 Soweit für die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft der Substanznachweis geführt wird, qualifiziert die Gesellschaft nach dem Gesetzeswortlaut nicht als Zwischengesellschaft.[1] Dies erweckt den Anschein, § 8 Abs. 2 AStG führe als Ausnahme zu § 8 Abs. 1 AStG zum Nicht-Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung.[2] Eine solche Rechtsfolg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.6.1 Verhältnis zum Abkommensrecht

Rz. 42 Zunächst ist zu konstatieren, dass § 1a AStG nicht mit einem treaty override versehen ist und demnach die Preisanpassungsklasuel normtechnisch DBA-Regelungen nicht verdrängen kann.[1] Sonach stellt sich die Frage, ob sich § 1a AStG mit dem Abkommensrecht verträgt und insbes. ob eine (nachträgliche) Korrektur aufgrund der Preisanpassungsklausel der sog. "Sperrwirkung" ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4.5 Sonstige Erträge nach dem InvStG

Rz. 159 Die Vorabpauschale nach § 18 InvStG (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG) sowie die ausschüttungsgleichen Erträge nach § 36 Abs. 1 InvStG (§ 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG i. V. m. § 34 Abs. 1 Nr. 2 InvStG) stellen keine Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 AStG dar. Für diese wird eine etwaige Doppelbesteuerung bereits mittels § 10 Abs. 6 AStG du...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.5.1 Hintergrund

Rz. 67 Nach Regelungslage der Hinzurechnungsbesteuerung i. d. F. vor dem ATADUmsG wurden in mehrstufigen Beteiligungsketten die Zwischeneinkünfte von nachgeschalteten Gesellschaften (sog. Untergesellschaften) der ausländischen Obergesellschaft, an der der Stpfl. i. S. d. § 7 AStG beteiligt war, zugerechnet (§ 14 AStG i. d. F. vor dem ATADUmsG). Diese Zurechnung galt nicht nu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 9 Der Gesetzgeber führte die Vorschrift des § 11 AStG durch das am 30.6.2021 veröffentlichte Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuer-Vermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG)[1] ein. Rz. 10 Mit der Einführung des aktuellen § 11 AStG hat der Gesetzgeber die Vorschrift des § 11 AStG i. d. F. vom 30. Juni 2021 gestrichen. Diese normierte die Vermeidung einer Dopp...mehr