Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.1 Regelungsinhalt

Rz. 49 "(2) Fallen Einkünfte in der ausländischen Betriebsstätte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen an und sind sie auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Besteuerung auszunehmen und wären die Einkünfte ungeachtet des § 8 Absatz 2 als Zwischeneinkünfte steuerpflichtig, falls diese Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft wäre, ist insow...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.2.3 Zum Vergleich heranzuziehende hypothetische deutsche Steuer auf das erweiterte Inlandsvermögen

Rz. 136 Die im Ausland auf das erweiterte Inlandsvermögen zu entrichtende Steuer wird ins Verhältnis gesetzt zu der "deutschen Erbschaftsteuer [...], die bei Anwendung des Absatzes 1 auf diese Teile des Erwerbs entfallen würde". Es geht hier offenkundig um eine hypothetische Steuer. Für Zwecke des § 4 Abs. 2 AStG ist folglich eine Schattenrechnung durchzuführen, die eine Anw...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.5.1 Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung, verdeckten Einlage, Entnahme und Einlage

Rz. 39 Die Korrekturvorschriften, die die Einkünfte erfassen – insbesondere die Vorschriften zur Einlage (§ 4 Abs. 1 S. 8 EStG), zur Entnahme (§ 4 Abs. 1 S. 2 ff. EStG), zur verdeckten Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG), zur verdeckten Einlage (§ 8 Abs. 3 S. 3 ff. KStG) sowie § 1 AStG – sind prinzipiell eigenständig und können nebeneinander angewendet werden. Aus der ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 1.2 Normzweck

Rz. 16 Regelungszweck des § 21 AStG ist es, die Anwendung der jeweils geltenden Gesetzesfassung zu regeln und im Falle von Gesetzesänderungen nicht nur die Geltung des neuen Rechts anzuordnen, sondern gleichzeitig auch Abgrenzungsfragen zwischen den verschiedenen Gesetzesfassungen zu regeln. Als Normzweck ist daher auch anzusehen, alte und neue Regelungen sinnvoll miteinande...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.3 Verfassung

Rz. 21 Gegen die aktuellen Regelungen zu ausländischen Familienstiftungen wie auch schon gegen die Vorgängerregelungen bestehen in Teilen der Literatur verfassungsrechtliche Bedenken.[1] Diese greifen aber nicht durch: Der BFH nahm mit Urteil vom 25.4.2001 zu den wesentlichen Fragen Stellung: Soweit der allgemeine Gleichheitssatz Art. 3 Abs. 1 GG und daraus die abgeleitete S...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.5 Einkünfteidentität

Rz. 301 Die der vorgelagerten Hinzurechnungsbesteuerung unterliegenden Einkünfte müssen mit den bei dem Stpfl. hinzugerechneten passiven Einkünften identisch sein.[1] Weicht der Passivkatalog des ausländischen Staats von der deutschen Regelung ab, so sind die ausländischen Steuern nur insoweit anrechenbar, als sie auf auch nach § 8 Abs. 1 AStG als passiv eingestufte Einkünft...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.2.3 Verstrickung der Anteile im Inland

Rz. 250 Bei Rückkehr des Stpfl. und Wiederbegründung des deutschen Besteuerungsrechts stellt sich die Frage, mit welchem Wert die Anteile im Inland verstrickt werden. Soweit die Wegzugssteuer mit Rückwirkung entfällt und folglich erstattet wird, wird die Aufstockung der Anschaffungskosten nach § 6 Abs. 1 S. 3 AStG rückgängig gemacht (s. Rz. 191). Es gelten dann grundsätzlich...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.2.1 Anwendungsbereich und Gegenstand der Mitteilung

Rz. 447 Gem. § 6 Abs. 5 S. 3 AStG hat der Stpfl. oder sein Gesamtrechtsnachfolger dem zuständigen Finanzamt jährlich bis zum 31. Juli Mitteilung zu erstatten über eine aktuelle Anschrift sowie die Zurechnung der Anteile. Hintergrund der Mitteilung dürfte folglich das Ziel sein, nicht gem. § 6 Abs. 5 S. 1 AStG mitgeteilte schädliche Anteilsübertragungen durch den Stpfl. auszu...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.4 Örtliche Zuständigkeit in Zweifelsfällen (Abs. 2 S. 3)

Rz. 700 Bei § 18 Abs. 2 S. 3 AStG handelt es sich um eine Auffangregelung für die Fälle, in denen die örtliche Zuständigkeit nach den Sätzen 1 und 2 nicht eindeutig ermittelt werden kann.[1] Sie ist daher subsidiär zu den Sätzen 1 und 2.[2] Rz. 701–709 einstweilen frei 2.2.4.1 Zuständigkeit des erstbefassten FA Rz. 710 § 18 Abs. 3 AStG dient zur Bestimmung der örtlichen Zuständ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.1.3 Verpflichtung zur Ermittlung der Einkünfte

Rz. 143 Das Gesetz trifft keine explizite Aussage zur Ermittlungspflicht des Hinzurechnungsbetrags. Die Verpflichtung zur Ermittlung der Einkünfte kann nach hier vertretener Auffassung aber nur den hinzurechnungsverpflichteten Steuerpflichtigen treffen. Dieser ist zwar nicht das Subjekt der Einkünfteerzielung. Er muss aber die Einkünfte der Zwischengesellschaft unter Beachtu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.3 Verhältnis zur Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 45 Sowohl die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG als auch die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG greifen bei unbeschränkt Stpfl. Es kann folglich zu einer gleichzeitigen Anwendung beider Regelungskomplexe innerhalb eines Vz. kommen, wenn eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person i. S. d. § 7 AStG an einer ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.2.2 Rechtsfolge

Rz. 65 Rechtsfolge des Abgabeverlangens einer eidesstattlichen Versicherung ist die tatsächliche Abgabe dieser Versicherung durch den Stpfl. Wird die Erklärung jedoch auf Verlangen verweigert, so treten die Rechtsfolgen nicht erfüllter Offenbarungspflichten ein.[1] Durch die erfolgte Abgabe einer Versicherung an Eides statt wird die Sanktion des § 16 Abs. 1 AStG i. V. m. § 1...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.5.3 Zuständigkeit für die Durchführung der Außenprüfung

Rz. 1356 Das Feststellungs-FA nach § 18 Abs. 2 AStG ist gem. § 195 S. 1 AO als für die Besteuerung zuständiges FA auch für die Durchführung der Außenprüfung zuständig.[1] Rz. 1357 V.a. in Konzernfällen oder bei verbundenen Unternehmen kann es zweckmäßig sein, dass abweichend hiervon durch das Feststellungs-FA ein anderes FA mit der Durchführung der Außenprüfung beauftragt wir...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.6.2 Verhältnis zum InvStG

Rz. 181 § 7 Abs. 5 AStG regelt das Konkurrenzverhältnis zwischen InvStG und Hinzurechnungsbeteuerung. Im Grundsatz sieht § 7 Abs. 5 S. 1 AStG den Vorrang des InvStG vor. Oder anders gewendet: Die Anwendung der Vorschriften des InvStG entfaltet eine „Sperr- bzw. Abschirmwirkung“ ggü. der Hinzurechnungsbesteuerung. Gem. § 7 Abs. 5 S. 1 AStG sind die Vorschriften der Hinzurechn...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.2.1 Unter Berufung

Rz. 44 Berufen ist nicht in einem förmlichen Sinne zu verstehen. Gemeint ist der Sache nach ein wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang zwischen den Absetzungspositionen einerseits und der Geschäftsbeziehung andererseits.[1] Sind die Aufwendungen durch die ausländischen Geschäftsbeziehungen nur mitveranlasst, so wirkt sich das Abzugsverbot des § 16 AStG auf den Teil der A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.6 Keine Beherrschung

Rz. 69 Durch die Klarstellung in § 13 Abs. 1 S. 1 AStG, dass die Hinzurechnungsbesteuerung eintritt, "auch wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 1 AStG im Übrigen nicht erfüllt sind", wird deutlich, dass das Beherrschungserfordernis der allgemeinen Hinzurechnungsbesteuerung keine Anwendung findet. Denn weitere Voraussetzungen als das Beherrschungserfordernis sieht § 7 A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 30 § 5 AStG enthält keinen eigenständigen Steuertatbestand. Eine Steuerbelastung ergibt sich erst aus § 2 bzw. § 4 AStG. § 5 AStG steht insoweit auch nicht in Konflikt mit DBA, zumal die Zurechnung von Einkünfte nicht Gegenstand der Regelungen in DBA ist.[1] Rz. 31 Soweit sich für die nach § 5 Abs. 1 AStG zugerechneten Einkünfte bzw. das zugerechnete Vermögen Besteuerungs...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4.2.2 Übertragung von Vermögen auf ausländische Kapitalgesellschaften

Rz. 169 Lässt sich erweitertes Inlandsvermögen nicht ohne Weiteres umschichten oder veräußern, bleibt als weitere Gestaltungsüberlegung die Einbringung solchen Vermögens in eine ausländische Kapitalgesellschaft.[1] Durch die Übertragung auf eine ausländische Kapitalgesellschaft wird das Vermögen grundsätzlich der Sphäre des Stpfl. entzogen (s. aber Rz. 170). Die Anteile an d...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.13 Feststellungsjahr

Rz. 456 Die gesonderte Feststellung erfolgt für den Vz (Kj.), in dem der Hinzurechnungsbetrag als zugeflossen gilt bzw. für das Wirtschaftsjahr, in dem er den Gewinn des Betriebs des Stpfl. erhöht hat.[1] Nach neuem Recht gilt der Hinzurechnungsbetrag gem. § 10 Abs. 2 S. 1 AStG in dem Vz als zugeflossen bzw. erhöht den Gewinn des Wirtschaftsjahrs des Betriebs, in dem das Wir...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.5.1 Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer

Rz. 180 Als Rechtsfolge ordnet § 12 Abs. 1 S. 1 AStG die Anrechnung der zulasten der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die beim Inlandsbeteiligten i. S. v. § 7 oder 13 AStG auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, an. Die Durchführung der Anrechnung regelt § 12 Abs. 3 AStG (s. dazu Rz. 343ff.). Im Unterschied zur bisherigen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.4 Rechtsfolge (Abs. 1)

Rz. 77 Als Rechtsfolge ergibt sich aus § 17 Abs. 1 S. 1 AStG bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale die Pflicht zur Auskunftserteilung durch den Stpfl., denn der Wortlaut "haben Steuerpflichtige … Auskünfte zu erteilen" bereitet hierbei kein Ermessen. Der Begriff Auskunft umfasst dabei nur Tatsachen und keine Rechtsfragen oder Werturteile. Erteilt sind die Auskünfte, wenn die...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.2.2 Entrichtung der Raten

Rz. 357 Rechtsfolge der erfolgreichen Antragstellung gem. § 6 Abs. 4 S. 1 AStG ist die Entrichtung der Wegzugssteuer in sieben gleichen Raten. Die erste Jahresrate ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten, die übrigen Jahresraten sind jeweils am 31. Juli der Folgejahre fällig (§ 6 Abs. 4 S. 3 AStG). Zu beachten ist die in der Praxis häufi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.2 Verhältnis zum Völkerrecht

Rz. 221 Die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung gehen den DBA vor.[1] Gem. § 20 Abs. 1 AStG werden die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung durch DBA „nicht berührt“ („Treaty Override“). Das BVerfG hat das einseitige Überschreiben von DBA für verfassungsrechtlich zulässig erklärt.[2]Entsprechend hat der I. Senat des BFH zu §§ 7 ff. AStG a. F. entschieden. Damit ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.4.5 Verhältnis zur späteren Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG

Rz. 57 § 6 AStG stellt die Erfüllung eines Wegzugstatbestands einer Veräußerung i. S. d. § 17 EStG zum gemeinen Wert gleich. Unbeschadet dessen kann auch nach Durchführung einer Wegzugsbesteuerung ein Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG im Inland steuerpflichtig sein.[1] Dies ist sowohl denkbar in Fällen der fortbestehenden unbeschränkten Stpfl. als auch bei fortbestehender St...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.3 Schulden

Rz. 40 Schulden fügen sich unter den Oberbegriff der Lasten. Unter Schulden sind Verpflichtungen zu einer einmaligen Leistung zu verstehen[1], auch wenn diese in Teilleistungen (Raten) zu erbringen sein sollten, im Wesentlichen also Verbindlichkeiten. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber den Begriff der Schulden wie auch den der anderen Lasten analog zu § 160 AO im ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 25 Die Preisanpassungsklausel des § 1a AStG betrifft unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige natürliche und juristische Personen, die Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen im Ausland unterhalten. Eine gem. § 2 AStG erweitert beschränkt steuerpflichtige oder eine gem. § 1 Abs. 3 bzw. § 1a EStG fiktiv unbeschränkt steuerpflichtige Person ist dem gleichgestel...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.2 Gemischte Einkünfte

Rz. 73 § 9 AStG setzt voraus, dass die ausländische Zwischengesellschaft neben den Einkünften aus passivem Erwerb auch aktive oder nicht niedrig besteuerte Einkünfte erzielt. Dies lässt sich bereits der Überschrift des § 9 AStG entnehmen ("Freigrenze bei gemischten Einkünften"). Für die Frage, ob sowohl aktive als auch passive Einkünfte vorliegen, ist auf das maßgebende Wirt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.6 Substanzielle Gewinnausschüttung oder Einlagenrückgewähr (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 5)

Rz. 398 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 5 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer fällig, soweit Gewinnausschüttungen oder eine Einlagenrückgewähr erfolgen und soweit deren gemeiner Wert insgesamt mehr als ein Viertel des Werts i. S. d. Abs. 1 beträgt. Der Widerrufstatbestand ist eine Parallelvorschrift zu § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AStG. Beide Vorschriften basieren auf dem Ziel, Ge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 33 Gem. § 21 Abs. 1 AStG findet § 1a AStG erstmals für die ESt und KSt für den VZ 2022 bzw. für die GewSt für den EZ 2022 Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die Geschäftsbeziehungen schon früher (mithin innerhalb des 7 jährigen Betrachtungszeitraums, also nach dem 31.12.2015) abgeschlossen wurden.[1] Für Veranlagungszeiträume bis einschließliech 2021 gilt die bisherige...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.4 Erhöhung des Kürzungsbetrages bei zuvoriger Hinzurechnung (§ 11 Abs. 5 S. 2)

Rz. 534 Dabei erhöht sich der Kürzungsbetrag nach Satz 1 um insoweit vorgenommene Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 5 in Verbindung mit § 9 Nr. 7 oder 8 GewStG (§ 11 Abs. 5 S. 2 AStG). Dies betrifft Fälle, in denen ein Bezug (teilweise) nicht einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige ist, wegen § 8 Nr. 5 GewStG aber einer grds. vollen Gewerbesteuerpflicht unterliegt. Rz. 535 De...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 7 AStG besteht aus fünf Absätzen: § 7 Abs. 1 AStG stellt das Herzstück der regulären Hinzurechnungsbesteuerung dar. S. 1 normiert die Tatbestandsvoraussetzungen sowie die Rechtsfolge für die reguläre Hinzurechnungsbesteuerung. § 7 Abs. 2 AStG regelt, wann eine Beherrschung i. S. d. Abs. 1 vorliegt. Als Beherrschungskriterien werden dabei Kapital, Stimmrechte oder Gewin...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.4 Vermögen, aus dem gleichzeitig inländische und ausländische Einkünfte erzielt werden

Rz. 98 Die Kataloge in § 49 EStG und § 34d EStG sind nicht exakt aufeinander abgestimmt, weshalb es denkbar ist, Einkünfte gleichzeitig als inländisch und ausländisch zu qualifizieren. Für Zwecke der Anwendung des § 2 AStG ist dies unproblematisch, weil diese Norm auf der regulär beschränkten Einkommensteuerpflicht aufbaut und diese lediglich erweitert. In § 4 AStG verhält e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.6.2 Verhältnis zum Sekundärrecht (insbesondere zur ATAD)

Rz. 111 Die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der EU ist verpflichtet, die durch die ATAD vorgesehenen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Aus der ATAD erwuchs insgesamt ein nur moderater Anpassungsbedarf der Regelungen über die Hinzurechnungsbesteuerung.[1] Dies ist maßgebend darauf zurückzuführen, dass die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung bereit...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.4.4 Verhältnis zum innerstaatlichen Recht

Rz. 33 § 2 AO steht – ebenso wie die Zustimmungsgesetze zu dem konkret anwendbaren DBA – im Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Die Vorschrift ist daher nicht in der Lage gegenüber dem DBA einen hierarchischen Vorrang (i. S. eines lex superior) und somit gegenüber § 20 AStG einen Nachrang anzuordnen.[1] Ebenso wenig ist der Vorschrift kein Vorrang des DBA zeitlicher Folge (...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.2.3 Keine Anrechnung von Steuern der ausländischen Gesellschaft

Rz. 72 § 5 Abs. 1 S. 1 AStG normiert lediglich die Zurechnung von Einkünften zum Zwecke der steuerlichen Berücksichtigung beim Stpfl. i. S. d. § 2 AStG. Diese Einkünfte werden regelmäßig auch auf Ebene der ausländischen Gesellschaft besteuert.[1] Es droht in diesen Fällen eine (wirtschaftliche) Doppelbesteuerung, die im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 12 AStG verm...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2.2.1 Ansatz der Untergrenze bei der Schätzung

Rz. 88 Zu den Tatbestandsmerkmalen des § 17 Abs. 2 AStG gehört die Schätzung, auf welche die Rechtsfolge wiederum mit dem Ausdruck "bei der Schätzung" Bezug nimmt. Rechtsgrundlage der Schätzung bleibt § 162 AO. Ausschließlich hinsichtlich der Wertbemessung weicht § 17 Abs. 2 AStG ab und geht zur Schätzung der Höhe nach als speziellere Regelung der Schätzung aus der AO vor. §...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.6.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 43 Durch die Einführung des § 13 AStG mit dem ATADUmsG v. 25.6.2021[1] ist es (bisher) zu noch keiner Entscheidung des EuGH zur Unionsrechtsmäßigkeit gekommen. Rz. 44 Zu der weitgehend dem heutigen § 13 AStG entsprechenden Vorgängervorschrift des § 7 Abs. 6 AStG a. F. in der Rs. X-GmbH entschied der EuGH nach Vorlage des BFH mit der Vorlagefrage, ob die Regelungen zur ver...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.3.2 Anwendungsregel

Rz. 29 Dieses zeitliche Auseinanderfallen war nach Ansicht des Gesetzgebers offenbar nicht vermeidbar. Anderenfalls wäre für die Vz 2020 und 2021 auf ein Nahestehen i. S. v. § 1 Abs. 2 AStG i. d. F. vor dem ATADUmsG abzustellen gewesen. Die Vorschrift des § 4k EStG entspricht ebenso wie die in § 1 Abs. 2 AStG vorgenommenen Änderungen den unionsrechtlichen Vorgaben durch ATAD...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

2.4.1.1 Allgemeines Rz. 1108 Wie bei der Hinzurechnungsbesteuerung sind die Einkünfte und das Vermögen einer ausländischen Familienstiftung seit dem Vz 2013 auch dann gesondert festzustellen, wenn nur ein unbeschränkt steuerpflichtiger Begünstigter vorhanden ist und nur ihm die Einkünfte und das Vermögen der Familienstiftung zuzurechnen sind.[1] Dies folgt aus dem Verweis auf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3 Rechtsfolge

2.1.3.1 Stifter als vorrangiges Zurechnungssubjekt Rz. 49 Die Einkünfte der Familienstiftung werden nur bei unbeschränkt Stpfl. zugerechnet.[1] Für die Höhe des zuzurechnenden Anteils der Einkünfte der Stiftungen besteht folgende Rangfolge: Solange ein Stifter unbeschränkt steuerpflichtig ist, sind diesem sämtliche Einkünfte zuzurechnen.[2] Liegen mehrere unbeschränkt steuerp...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.2.4 Rechtsfolge

Rz. 65 Den unbeschränkt steuerpflichtigen Bezugs- und Anfallsberechtigten der Unternehmensstiftung werden die Einkünfte (vgl. Rz. 62) zugerechnet.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.7 Offenlegung aller Beziehungen

2.1.1.7.1 Beziehung Rz. 59 Der Stpfl. ist seiner Mitwirkungspflicht erst dann nachgekommen, wenn er alle unmittelbaren oder mittelbaren Beziehungen, die zur Person im Ausland bestehen oder bestanden haben, offengelegt hat. Beziehungen sind z. B. Geschäftsbeziehungen, wobei das Berufen auf eine konkrete Geschäftsbeziehung nicht von der Offenlegung daneben bestehender verdeckte...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.1.1 Vorübergehende Abwesenheit als temporärer Wegzug

Rz. 228 § 6 Abs. 3 S. 1 AStG normiert auf Tatbestandsebene der Rückkehrregelung vermeintlich zwei – aufgrund des Wortes "und" kumulativ zu erfüllende – Voraussetzungen: Die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht muss auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit des Stpfl. beruhen und der Stpfl. muss innerhalb von 7 Jahren seit Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht wied...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.3 Ausnahme: Überlassung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a)

Rz. 227 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a AStG stellt die Überlassung der Nutzung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen – vorbehaltlich der Rückausnahme (s. Rz. 228) – keine aktive Tätigkeit dar. Die Vorschrift betrifft insbesondere Patentverwertungsgesellschaften.[1] Rechte i. S. d. Norm sind insbesondere Urheberrechte und gewerbliche Schutzrech...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.2.1 Allgemeines

Rz. 95 § 6 AStG ist in verschiedener Hinsicht erheblichen unionsrechtlichen Bedenken ausgesetzt. Nach hier vertretener Auffassung sind verschiedene Teilaspekte der Norm unionsrechtswidrig, im Kern entspricht die Vorschrift aber unionsrechtlichen Anforderungen. Als Folge eines Unionsrechtsverstoßes sind die Regelungen geltungserhaltend zu reduzieren und insoweit nicht anzuwen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.3 Ausländische Gesellschaft

Rz. 286 Die Hinzurechnungsbesteuerung setzt weiterhin voraus, dass das Hinzurechnungssubjekt (im Regelfall der unbeschränkt Steuerpflichtige) eine ausländische Gesellschaft beherrscht. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG enthält eine Legaldefinition der ausländischen Gesellschaft. Eine ausländische Gesellschaft ist "eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des KSt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.5.2 Verhältnis zu nationalen Betriebsausgabenabzugsbeschränkungsnormen und den Entstrickungsvorschriften

Rz. 42 Betriebsausgabenbegriff (§ 4 Abs. 4 EStG): Das Verhältnis des Betriebsausgabenbegriffs zu den Gewinnkorrekturvorschriften ergibt sich aus den unterschiedlichen Ebenen ihrer Anwendung. § 4 Abs. 4 EStG wird innerhalb der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG oder im Rahmen der Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG angewendet. Die Gewinnkorrekturvorschriften wie § 1 ASt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.6.1 Verhältnis zu den unionsrechtlichen Grundfreiheiten

Rz. 96 Es ist umstritten, ob die Hinzurechnungsbesteuerung unionsrechtskonform ist.[1] Im Schrifttum wird mehrfach vertreten, die Hinzurechnungsbesteuerung verstoße gegen die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit, soweit die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung in Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage, des Steuersatzes oder den Anrechnungsmöglichkeiten im Verglei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 250 § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG regelt die Einordnung von "Bezügen i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG" als aktive Einkünfte. Der Verweis auf § 8b Abs. 1 KStG ist umfassend und bezieht sich auf sämtliche dort genannten Bezüge, nicht jedoch auf die in § 8b Abs. 1 KStG geregelte steuerliche Behandlung dieser Bezüge.[1] Er umschließt somit zunächst die in § 8b Abs. 1 S. 1 KStG genannten Be...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.5.2 Beschränkung auf Vermögenszuwachs / Keine Berücksichtigung von Vermögensminderungen

Rz. 162 Der BFH hat wiederholt zu § 6 AStG a. F. entschieden, die Norm erfasse nur den Vermögenszuwachs, nicht aber Vermögensminderungen.[1] Die Norm führt folglich nur dann zu einer Wegzugsbesteuerung, wenn ein Veräußerungsgewinn entsteht, verhilft folglich nicht dazu, fiktive Veräußerungsverluste bei Wegzug geltend machen zu können. An dieser Ausrichtung der Norm hat sich a...mehr