Fachbeiträge & Kommentare zu Baden-Württemberg

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 3.3 Konditionen

Zinsverbilligte Darlehen Die Förderung erfolgt über die Vergabe von langfristigen, zinsverbilligten Darlehen, deren Vergabe direkt über die L-Bank erfolgt. Die Zinsverbilligung erfolgt über die ersten 10 Jahre der Darlehenslaufzeit. Die Zinsen werden für 15 Jahre festgeschrieben. Finanziert werden die Gesamtkosten des Vorhabens abzüglich der zu erbringenden Eigenleistungen (s...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.2.4 Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Dieser Programmteil fördert den Einbau von KWK-Einzelanlagen zur Wärmeversorgung wie z. B. Mini-Blockheizkraftwerke oder Brennstoffzellen. Auch Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sind förderfähig. Wird für das System ein Spitzenlastkessel (Gas- oder Ölbrennwertkessel) benötigt, kann dieser mitgefördert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Eigenb...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei den Wohnraumförderungsstellen des Landratsamts oder bei Stadtkreisen beim Bürgermeisteramt des Ortes, in dem der Kauf oder der Bau erfolgen soll. Hier erhält man auch die notwendigen Antragsformulare und eine zusätzliche Beratung. Die zuständigen Stellen leiten den Antrag dann an die L-Bank weiter. Antragsunterlagen Der Förderantrag besteht aus f...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.5 Konditionen

Laufzeit 25 Jahre Die Auszahlungsquote für ein Darlehen beträgt 100 %. Die Laufzeit beträgt 25 Jahre und ist je nach Vereinbarung mit 1 bis 3 tilgungsfreien Jahren versehen. Die erste Zinsbindungsfrist wird für die ersten 10 Jahre der Laufzeit vereinbart. Für diese Zeit bietet die L-Bank eine Zinsverbilligung an. Nach dem Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist orientiert sich die...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.1.1 Konditionen

Bis zu 100.000 EUR Die Förderung besteht aus einem Darlehen bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit. Die Zinsverbilligung gilt für die ersten 10 Jahre. Das geförderte Darlehen kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Einmalzuschuss Das Darlehen wird durch einen Einmalzuschuss in Höhe von 3 % des Förderdarlehensbetrags, maximal aber 1.500 EUR ergänzt. Hinweis Sanierung Plus ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.3.2 Erwerb von gebrauchten Wohnungen

Älter als 4 Jahre Eine Wohnung gilt als gebraucht, wenn diese 4 Jahre nach der Bezugsfertigkeit erworben wird. Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen sowie Schaffung neuen Wohnraums Als förderfähige Maßnahmen werden hier folgende Maßnahmen angesehen: Ausbau nicht genutzter Flächen (z. B. Dachgeschoss) Erweiterungen bestehender Gebäude Umwidmung von bisher nicht zu Wohnzwecken dienen...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.1 Wer kann diese Förderung erhalten?

Diese Förderung können alle privaten Haushalte erhalten. Unwichtig ist dabei, ob es sich um einen Haushalt eines Alleinstehenden oder einer ganzen Familie handelt. Entscheidend ist, dass in dem Haushalt eine schwerbehinderte Person lebt, die auf spezielle Wohnbedürfnisse angewiesen ist. Der Antragsteller darf aber nicht schon über einen angemessenen Wohnraum verfügen. Speziel...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.1.4 Antragstellung

Die Zusatzförderung wird i. d. R. zusammen mit der Basisförderung bei der Wohnraumförderungsstelle des Landratsamts bzw. in den Stadtkreisen beim Bürgermeisteramt gestellt. Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Belegenheit des Objekts. Sollte die Zusatzförderung erst später beantragt werden, so kann dieser Antrag auch direkt bei der L-Bank eingereicht werden. Achtung 2-Jahres-...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 4.2.2.2 Laufzeit, Zinsen und Auszahlung

100 %-Auszahlung Die beantragten Darlehen werden über die L-Bank zu 100 % ausgezahlt. Als Laufzeitvarianten kann zwischen einer 20- und 30-jährigen Laufzeit gewählt werden. Für die Anlaufjahre verlangt die L-Bank 2 tilgungsfreie Jahre. Der Zinssatz wird wie oben bereits beschrieben für die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Der aktuelle verbilligte Sollzinssatz kann bei der L-B...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.2 Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung Barrierefreiheit

Altersgerecht Umbauen Die Förderung richtet sich an Familien, die eine gebrauchte Wohnung erwerben und diese so umbauen, dass Barrieren reduziert werden (altersgerechter Umbau). Für die Gewährung der Zusatzförderung ist es unerheblich, dass zur Finanzierung des Kaufpreises die Basisförderung in Anspruch genommen wurde. Wurde keine Basisförderung beansprucht, erfolgt die Förde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 4.2.2.4 Antragstellung

Die Zusatzförderung wird i. d. R. zusammen mit der Basisförderung bei der Wohnraumförderungsstelle des Landratsamts bzw. in den Stadtkreisen beim Bürgermeisteramt gestellt. Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Belegenheit des Objekts. Wird die Zusatzförderung erst später beantragt, kann dieser Antrag auch direkt bei der L-Bank eingereicht werden. Wird die Zusatzförderung als...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Darlehenskonditionen

Mindestens 50.000 EUR Ein Darlehen für den Erwerb oder Bau einer neuen Wohnung muss mindestens 120.000 EUR betragen. Beim Erwerb einer gebrauchten Wohnung müssen es 50.000 EUR sein. Gefördert wird über ein von der L-Bank zinsverbilligtes Darlehen. Barrierereduzierende Umbaumaßnahmen an vorhandenen Wohnungen werden mit einem Einmalzuschuss in Höhe von 3 %, maximal 1.500 EUR, b...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grenzabstand für Bäume, Str... / 1 Zur Systematik der Grenzabstandsregelung

Grenzabstandsvorschriften für Bäume, Sträucher und Hecken finden sich in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Keine nachbarrechtlichen Grenzabstandsvorschriften für Bäume, Sträucher und Hecken gibt es in Bremen und Hamburg, beides Länder, die tra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 8.4 Antragstellung

WE-Verwalter stellt den Antrag Die Darlehenswünsche, die sich aus den obigen KfW-Bank-Programmen ergeben, müssen durch den Verwalter der WEG bei der L-Bank beantragt werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Name und Sitz des Verwalters der WEG Mitteilung über eine Verbandszugehörigkeit des Verwalters Nachweis über eine Haftpflichtversicherung des Verwalters im Hin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster- und Lichtrecht / 3.3 Zu beachtende Grenzabstände

Das Fensterabwehrrecht ist in den Nachbarrechtsgesetzen so ausgestaltet, dass mit Fenstern und mit sonstigen Ausblick gewährenden Bauteilen Mindestabstände zur Grenze des Nachbargrundstücks eingehalten werden müssen. Die Mindestabstände dürfen nach der Mehrzahl der Länderregelungen nur mit Zustimmung des Nachbarn unterschritten werden. Bei Unterschreiten des Mindestabstands o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.1 Bauliche Anlagen

Als Einzelbaudenkmale kommen alle baulichen Anlagen im Sinne der Länderbauordnungen in Betracht. In erster Linie zählen dazu Gebäude, aber auch andere bauliche Objekte, wie Hoftore, Einfriedungsmauern, Grenzsteine oder Bildstöcke. Teile von baulichen Anlagen Da viele Denkmäler nicht mehr vollständig erhalten sind, können nach den Denkmalschutzgesetzen auch Teile von baulichen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grenzabstand für Bäume, Str... / 8 Die Ausschlussfrist für den Beseitigungs- und Rückschnittsanspruch

Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass auf dem Nachbargrundstück wachsende Bäume, Sträucher und Hecken zu nahe an der Grundstücksgrenze stehen, sollten Sie mit der Geltendmachung eines Anspruchs auf Beseitigung oder Rückschnitt dieser Gehölze nicht zu lange warten. Denn alle Nachbarrechtsgesetze sehen hierfür Ausschlussfristen vor, nach deren Ablauf nichts mehr zu machen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.2.2.1 Öffentliches Erhaltungsinteresse

Ein Bauwerk ist nur dann ein Baudenkmal, wenn aus einem oder mehreren der oben erläuterten Schutzgründe ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung besteht. Dieses zusätzliche und ebenfalls gerichtlich überprüfbare Tatbestandsmerkmal setzt nach allgemeiner Ansicht voraus, dass die Denkmaleigenschaft eines Bauwerks und die Notwendigkeit seiner Erhaltung in das Bewusstsein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.2.1.2 Künstlerische Bedeutung

Künstlerische Gründe werden selten als alleinige Rechtfertigung einer Unterschutzstellung herangezogen. Meistens liegen daneben noch weitere Schutzgründe vor. Das Merkmal der künstlerischen Bedeutung verlangt eine gesteigerte ästhetische oder gestalterische Qualität eines Bauwerks und die für das künstlerische wesentliche Originalität, die ein Gebäude aus der Masse vergleichb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster- und Lichtrecht / 3.5 Frist zur Geltendmachung des Fensterrechtsanspruchs

Nur in Bayern verjährt der Anspruch aus dem Fensterrecht nicht auf Vornahme der gesetzlich vorgeschriebenen baulichen Schutzmaßnahmen (Art. 52 Abs. 1 Satz 1 BayAGBGB). In den anderen Bundesländern gilt für den Anspruch auf Vornahme der gesetzlich vorgeschriebenen baulichen Schutzmaßnahmen bei Fenstern in Baden-Württemberg und sonst auf Beseitigung der gesetzwidrig angebrachte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Niederlegung des Betriebsratsamts

Rz. 8 Das Betriebsratsamt endet nach § 24 Nr. 2 BetrVG auch mit seiner Niederlegung. Niederlegung des Betriebsratsamtes bedeutet die freiwillige Abgabe des ursprünglich angenommenen Betriebsratsmandats. Es genügt hierzu die formlose, aber empfangsbedürftige Erklärung gegenüber dem Betriebsrat bzw. dessen Vorsitzenden.[1] Eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber ist grundsätz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.2.1.4 Wissenschaftliche Bedeutung

Die wissenschaftliche Bedeutung eines Bauwerks als Begründung für seine Unterschutzstellung kennen alle Denkmalschutzgesetze. Diese Bedeutungskategorie wird aber nicht allzu häufig vorliegen. Wissenschaftliche Gründe erlauben die Annahme eines Kulturdenkmals dann, wenn durch Forschungen an einem Bauwerk der historische Kenntnisstand einer wissenschaftlichen Disziplin vertieft...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 5.2 Grundbuchamt

Wo zu finden? Die Grundbücher werden von den Amtsgerichten als Grundbuchämter geführt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 GBO). In Baden-Württemberg waren in der Vergangenheit staatliche Grundbuchämter für die Führung der Grundbücher zuständig (§§ 1 Abs. 1 Satz 3, 149 Abs. 1 GBO i. V. m. § 1 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 LFGG BW). Die staatlichen Grundbuchämter waren bei den Gemeinden eingerichtet (§...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.16 Taubenhaltung

Ein Taubenliebhaber hat es in der Stadt nicht leicht. Denn wenn er etwa auf seinem Balkon ständig verwilderte Stadttauben füttert, kann er Ärger mit den Nachbarn bekommen, die sich durch das laute Gurren und den knatternden Flügelschlag der Tauben in ihrem Ruhebedürfnis gestört fühlen. Mit der Nachbarklage können sie ihm das Taubenfüttern gerichtlich verbieten lassen.[1] Daf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lärm und Licht aus der Nach... / 4.34 Parkplatzlärm

Werden die in der Nachtzeit ab 22.00 Uhr zulässigen Richtwerte für Allgemeine Wohngebiete und für Mischgebiete bei einer Gaststätte deutlich überschritten, kann die Sperrzeit verlängert werden.[1] Werden durch die Benutzung eines im Stadtinneren gelegenen Gaststättenparkplatzes die für die Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) festgelegten Lärmrichtwerte der TA Lärm oder VDI-Richtli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.4 Genehmigungspflicht für Veränderungen

Alle Denkmalschutzgesetze machen Veränderungen an Baudenkmälern und in ihrer Umgebung von einer Genehmigung abhängig. Es handelt sich um die zentrale Vorschrift des Denkmalschutzes, die eine präventive Kontrolle von beabsichtigten Veränderungen aus denkmalfachlicher Sicht hinsichtlich Materialgerechtigkeit, Minimierung von Eingriffen und weitgehender Verwendung historischer ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.2.1 Recht zum Betreten nur des unbebauten Teils des Nachbargrundstücks

Soweit die Landesvorschriften keine weitergehenden Regelungen beinhalten, wird man davon ausgehen müssen, dass bei Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts nur der unbebaute Teil des Nachbargrundstücks betreten werden darf. Dies gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 11.4.2 Persönliche Kostenfreiheit

Persönliche Kostenfreiheit Persönliche Kostenfreiheit besteht gem. § 2 Abs. 1 GNotKG für den Bund, die Länder und öffentliche Anstalten und Kassen. Soweit Kostenfreiheit besteht, sind auch Auslagen nicht zu erheben. Für die einzelnen Bundesländer sind darüber hinaus landesrechtliche Befreiungsgesetze zu beachten.[1]mehr

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Grenzüberbau / 5 Landesrechtliche Sonderregelungen in den Nachbargesetzen

In einigen Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer finden sich Regelungen, die die Rechtslage bei über die Grundstücksgrenze ragenden Bauteilen regeln. Achtung Verfassungsmäßigkeit landesgesetzlicher Regelung Die rechtliche Zulässigkeit dieser landesgesetzlichen Regelungen wurde unter Hinweis auf die abschließende Regelung des Überbaus in den §§ 912 ff. BGB in der Vergangenheit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 4.3 Schienenwege

Rz. 25 Schienenwege dienen dem öffentlichen Verkehr, wenn die darauf verkehrenden Eisenbahnen oder Straßenbahnen von der Allgemeinheit benutzt werden können und auch so benutzt werden. Entscheidend für die Frage, ob die Schienenwege dem öffentlichen Verkehr dienen ist, ob den Betreibern eine Betriebs- und Beförderungspflicht übertragen ist. Jedermann, der die Beförderungsbed...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.3 Liste der Berufe mit steuerpflichtigen Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 137 Folgende Berufsgruppen üben keine ähnliche heilberufliche Tätigkeit i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG aus, weshalb ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind: Rz. 138 Ärztepropagandist: Die Tätigkeit im Rahmen eines solchen Berufs ist nicht arztähnlich, sondern gewerblich.[1] Rz. 139 Augenoptiker: Diese besitzen keine Kassenzulassung nach § 124 SGB V, sondern nach § 1...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.2.1.1 Geschichtliche Bedeutung

Die geschichtliche Bedeutung eines Bauwerks ist als wichtigster Schutzgrund in allen Denkmalschutzgesetzen mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Bremen ausdrücklich genannt. Das bedeutet aber nicht, dass die geschichtliche Bedeutung eines Bauwerks in diesen beiden Ländern keine Rolle spielen würde. Vielmehr ist der historische Bezug schon mit Rücksicht auf die Abgrenzung de...mehr

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Schlichtungsverfahren bei N... / 1 Landesrechtliche Schlichtungsgesetze

Von der Öffnungsklausel des § 15a EGZPO haben mit Ausnahme von Berlin, Bremen und Thüringen alle Bundesländer in unterschiedlichem Umfang Gebrauch gemacht. Hinweis Baden-Württemberg hat Schlichtungsgesetz wieder aufgehoben Baden-Württemberg ist mit Wirkung zum 1.5.2013 aus dem obligatorischen Schlichtungsverfahren ausgestiegen und hat sein Schlichtungsgesetz mit der Begründung...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.4 Stallhaltung von Haustieren

Bei der Stallhaltung von Haustieren handelt es sich im Fall von Geräusch- oder Geruchsbelästigungen der Nachbarschaft um Einwirkungen, die von einer bau- und/oder immissionsschutzrechtlich relevanten Anlage verursacht werden. Hinweis Tierhaltung Einmal abgesehen von einem kleinen Holzverschlag im Garten, in dem etwa Kaninchen untergebracht sind und der die baurechtliche Genehm...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.18 Ziegenhaltung

Ziegenhaltung ist zwar in einem Dorfgebiet (§ 5 BauNVO) oder in einem Kleinsiedlungsgebiet (§ 2 BauNVO) als ortsüblich anzusehen. In einer überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Umgebung führt sie jedoch zu bauplanungsrechtlich beachtlichen Spannungen, weil Ziegen einen spezifischen Geruch besitzen, der nicht jedermanns Sache ist. In so einem Gebiet ist Ziegenhaltung deshalb...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.1 Objekt- und Umgebungsschutz

Der Denkmalschutz ist sowohl Objekt- als auch Umgebungsschutz insofern, als eine Beeinträchtigung eines Baudenkmals nicht nur dann vorliegt, wenn dessen Substanz verändert wird, sondern auch bei einer Veränderung der Umgebung des Baudenkmals, die sich negativ auf die Bedeutung des Denkmals auswirkt.[1] Deshalb sind in den Bundesländern Veränderungen in der Umgebung eines Baud...mehr

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Wasserzufluss von Nachbargr... / 2.4 Bauliche Anlagen

Mit dem Begriff der baulichen Anlagen beziehen sich die nachbarrechtlichen Vorschriften zum Traufwasser auf die Begriffsbestimmung in den Landesbauordnungen. Danach sind bauliche Anlagen mit dem Erdboden verbundene, aus Baustoffen und Bauteilen hergestellte Anlagen. Dazu zählen in erster Linie Gebäude, auf die sich die nachbarrechtliche Vorschrift von Baden-Württemberg besch...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.5 Anzeigepflichten

Die Kenntnis von Veränderungen der Eigentums- und Besitzverhältnisse oder etwa des baulichen Zustands von Baudenkmälern kann für die Denkmalschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben durchaus von Interesse sein. Deshalb sehen die Landesdenkmalschutzgesetze hierfür unterschiedlich ausgestaltete Anzeigepflichten vor.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.8 Nutzungsentschädigung

Mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen sehen die Landesvorschriften bei längerer Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks eine Nutzungsentschädigung für den betroffenen Nachbarn vor. Folgende Regelungen hinsichtlich der Dauer der Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks sehen die Nachbargesetze vor:mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.7 Rechtsfolgen unerlaubter Maßnahmen

Verstöße gegen denkmalrechtliche Vorschriften können mit Bußgeldern geahndet werden. Handelt der Betroffene vorsätzlich, kann das Bußgeld erheblich ausfallen. Das OLG Oldenburg bestätigte z. B. ein Bußgeld in Höhe von 60.000 EUR wegen umfangreicher Umbaumaßnahmen ohne denkmalschutzrechtliche Genehmigung[1] und das OLG Karlsruhe verhängte 10.000 EUR für den schwarzen Fassaden...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grenzabstand für Bäume, Str... / 5.2 Sträucher

Für das Messen der Grenzabstände von Sträuchern gibt es Unterschiede in den Nachbarrechtsgesetzen. Diese Unterschiede beinhalten aber im Grunde genommen nur 2 Varianten. Variante 1 Nach Variante 1 wird der Abstand von der Mitte des Strauchs, wo er aus dem Boden tritt, bis zur Grenze gemessen. Für diese Lösung haben sich Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rhein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grenzabstand für Bäume, Str... / 5.4 Hanggrundstücke

Bei Hanggrundstücken stellt sich die Frage, ob am Boden oder in einer gedachten Waagerechten zur Grenze hin gemessen werden muss. Die Frage stellt sich deshalb, weil sich je nach Art der Messung unterschiedliche Abstände ergeben, auch wenn diese Unterschiede nicht sehr stark ins Gewicht fallen, wie das folgende Beispiel zeigt. Nach dem Wortlaut der einschlägigen Regelungen in...mehr

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Elementarschadenversicherung / 3.2 Übersicht über den Deckungsschutz in den einzelnen Branchen und Gebieten

Allgemeines Gegen die Folgen von Naturereignissen bieten die Versicherer heute einen weitreichenden Deckungsschutz. So ist in der Feuerversicherung die Gefahr Blitzschlag und in der Leitungswasserversicherung die Gefahr Frost ausdrücklich eingeschlossen. Die Sturm- und die Hagelversicherung gehören ebenfalls zum Bereich der Elementarschadendeckungen. Ebenfalls bieten die Tech...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.29 Leuchtreklame/Werbepylon

Leuchtreklame ist eine zulässige Grundstücksnutzung, weshalb ein Nachbar keinen generellen Anspruch darauf hat, dass Leuchtreklame nicht auf sein Grundstück einwirkt. Allerdings sind nach § 22 BImSchG nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche, nach dem Stand der Technik vermeidbare Umwelteinwirkungen verhindert oder nach dem Stand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lärm und Licht aus der Nach... / 4.16 Freie Aussicht

Als Nachbar müssen Sie gewisse Beeinträchtigungen hinnehmen, wenn auf dem angrenzenden Grundstück gebaut wird und der Bauherr eine Baugenehmigung vorweisen kann. Vor allem haben Sie nach der Rechtsprechung keinen gesetzlichen Anspruch auf freie Aussicht.[1] Der nachbarliche Interessenausgleich erfolgt in derartigen Fällen durch die bau- und nachbarrechtlichen Abstandsvorschr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.10.1 Gemischte Bebauung

Die Rechtsprechung orientiert sich bei der Bewertung derartiger Fälle einerseits daran, ob es einen vernünftigen und nachvollziehbaren Grund für die Lärmerzeugung gibt. Ist ein solcher nicht zu erkennen, wie beim nächtlichen Kuhglockengeläut von Kühen auf eingezäunter Weide in einer nicht ausschließlich landwirtschaftlich geprägten Gegend, ist das Interesse des Nachbarn auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster- und Lichtrecht / 3.4 Fensterrechtsanspruch bei Unterschreiten des Grenzabstands

Bei Unterschreiten des Grenzabstands ohne seine Zustimmung kann der Nachbar die Beseitigung des Fensters oder sonstigen Bauteils nach § 1004 Abs. 1 BGB verlangen. Dies betrifft die Mehrzahl der Bundesländer. Besonderheiten gelten für Baden-Württemberg und Bayern (siehe hierzu Kap. 5.1 und 5.2). Hinweis Fensterrechtlicher Anspruch kann treuwidrig sein Nach einer Entscheidung des...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grenzabstand für Bäume, Str... / 3 Wann sind Grenzabstände zu beachten?

In den weitaus meisten Bundesländern sind die Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken schon beim Anpflanzen dieser Gehölze zu beachten. Dies gilt für Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein und Thüringen. In Bayern und Sachsen sind die Grenzabstände nur auf Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Reallast als Sicherungsmittel / 4 Gesetzliche Regelung

Länderrechte beachten Bei Schaffung des BGB um 1900 wurde die Reallast als Teil des Agrarrechts angesehen. Man überließ deshalb ihre inhaltliche Regelung mit Rücksicht auf die bestehenden wirtschaftlichen Unterschiede in den Ländern weitgehend dem Landesrecht (Art. 113 ff. EGBGB).[1] Die Bestimmungen des BGB über die Reallast (§§ 1105–1112) stellen insoweit lediglich Rahmenvo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.5 Anzeigepflicht

Als formelle Voraussetzung für die Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts sehen alle Landesvorschriften vor, dass der Berechtigte sein Vorhaben, das Nachbargrundstück in bestimmtem Umfang in Anspruch nehmen zu wollen, dessen Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten und den in ihrem Besitzstand berührten Nutzungsberechtigten (Mietern, Nießbrauchern, Pächtern) rechtzeitig vor ...mehr