Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung / 1.2 Unternehmerentscheidung

Der Arbeitgeber kann auf außer- oder innerbetriebliche Umstände unterschiedlich reagieren, d. h. er kann anstelle von Kündigungen auch andere Maßnahmen ergreifen (z. B. Abbau von Überstunden, Versetzungen, Verstärkung der Werbemaßnahmen, Preissenkung, Verbesserung der Produktqualität). Hierbei steht ihm ein unternehmerisches Ermessen zu. Die grundsätzliche Freiheit der Unter...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung / 1.1 Inner- und außerbetriebliche Umstände

Der Personalbedarf eines Betriebs oder Unternehmens ist von zahlreichen externen und internen Faktoren abhängig. Als kündigungsschutzrechtlich relevante außerbetriebliche Umstände kommen nur solche in Betracht, die einen konkreten Bezug zu dem Betrieb des Arbeitgebers haben. Nur wenn sich die betriebsexternen Faktoren (z. B. Auftragsmangel, Absatzschwierigkeiten, Umsatzrückg...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Form

Rz. 5 Das "Verlangen" muss schriftlich (für ab 1.5.2025 geborene Kinder nur noch in Textform gem. § 126b BGB [1] ) erklärt werden. Ob die Beachtung der Schriftform für bis zum 30.4.2025 geborene Kinder zwingend ist, wird streitig diskutiert.[2] Nach dem Zweck der Regelung dient sie dazu, dass die nötige Klarheit über Zeitpunkt und Dauer der Elternzeit deutlich wird. Im Hinbli...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.3 Ablehnung des Rechtsanspruchs auf Elternteilzeit

Rz. 37 Macht der Arbeitnehmer seinen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit geltend, besteht für den Arbeitgeber eine Verhandlungsobliegenheit. Verhandelt er nicht, stimmt er damit zwar noch nicht dem Anspruch auf Elternteilzeit zu. Der Arbeitgeber kann aber dem Arbeitnehmer keine Einwendungen entgegenhalten, die im Rahmen einer Verhandlung hätten ausgeräumt werden können, wenn e...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Unabdingbarkeit/Unverzichtbarkeit des Freistellungsanspruchs (§ 15 Abs. 2 Satz 6)

Rz. 22 Gem. Abs. 2 Satz 6 ist es nicht möglich, den Anspruch auf Elternzeit durch Vertrag auszuschließen oder zu beschränken. Insoweit ist jede Vertragsgestaltung, die sich zum Nachteil des Arbeitnehmers auswirkt, ausgeschlossen. Dies umfasst auch Verkürzungen des Anspruchs mittels Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Auch kann der Arbeitnehmer auf sein Recht, die Elternz...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.3 Entgeltfortzahlung

Rz. 65 Erkrankt der Arbeitnehmer während der Elternzeit, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), denn Voraussetzung dafür wäre, dass Nichterbringung der Arbeitsleistung alleine auf der Erkrankung des Arbeitnehmers beruht. Das ist hier aber gerade nicht der Fall, da der Arbeitnehmer aufgrund seiner Elternzeit die Arbeitsleistung...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.2 Urlaub und Urlaubsgeld

Rz. 64 Da durch die Elternzeit das Arbeitsverhältnis ruht, kann auch keine Arbeitsbefreiung mehr erteilt werden, sodass Urlaubserteilung während der Elternzeit nicht möglich ist. Im Übrigen wird das Schicksal des Urlaubs im Zusammenhang mit der Elternzeit durch § 17 BEEG geregelt.[1] Ebenso ist eine bezahlte Arbeitsbefreiung nach anderen Vorschriften, z. B. nach den Bildungsu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.6 Betriebsverfassungsrechtliche Stellung, Sozialplan

Rz. 69 Ein Arbeitnehmer bleibt auch während der Elternzeit aktiv und passiv wahlberechtigt; auch sein Betriebsratsamt bleibt erhalten. Er ist auch nicht in seinem Betriebsratsamt verhindert, es sei denn, dass er gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden erklärt, wegen der Elternzeit sein Amt nicht ausüben zu wollen.[1] Dementsprechend sind bei einer Wahrnehmung von Aufgaben des...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung / 3 Abfindungsanspruch

Eine betriebsbedingte Kündigung löst keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch aus. Ist eine betriebsbedingte Kündigung wirksam, endet das Arbeitsverhältnis vielmehr grundsätzlich ohne gesonderte Entschädigung. In der Kündigungserklärung kann der Arbeitgeber jedoch die Zahlung einer Abfindung anbieten, die nur dann gezahlt werden soll, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 4 1. Voraussetzung für den Anspruch auf Elternzeit nach §§ 15 f. BEEG ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses [1] oder eines gleichgestellten Rechtsverhältnisses. Dazu zählen nach § 20 Abs. 1 BEEG die Berufsbildungsverhältnisse (nicht nur die Berufsausbildungsverhältnisse, sondern auch die sonstigen Berufsbildungsverhältnisse i. S. d. § 26 BBiG) und auch die Heimarbei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.1 Teilzeitbeschäftigung beim eigenen Arbeitgeber

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 5 Satz 4 kann der Arbeitnehmer während der Elternzeit eine bisher schon ausgeübte Teilzeitbeschäftigung fortführen. Diese darf allerdings mit nicht mehr als 32 Stunden pro Woche, berechnet im Monatsdurchschnitt (§ 15 Abs. 4), vereinbart sein. Eine Untergrenze gibt es nicht. Ist die vereinbarte Wochenarbeitszeit größer, kann der Arbeitnehmer ohne Reduzie...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.1 Voraussetzungen für den Anspruch

Rz. 31 Soweit eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht möglich ist, hat der Arbeitnehmer unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit – und auch auf eine wunschgemäße Lage der verringerten Arbeitszeit (§ 15 Abs. 7 Satz 1 und 3)[1]: Rz. 32 Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, i...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Rz. 22 Es besteht grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zustimmung zur vorzeitigen Beendigung. [1] Dem stehen die vom Arbeitgeber getroffenen Dispositionen für die Dauer der Elternzeit entgegen. Fraglich ist, ob die Grenze allein eine rechtsmissbräuchliche Ablehnung ist, wenn es aus Sicht eines besonnenen Arbeitgebers keinen nachvollziehbaren Grund gibt, dem Wunsc...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.5 Prozessuales

Rz. 59 Lehnt der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers formwirksam und fristgerecht ab, so darf der Arbeitnehmer die Arbeitszeit nicht einseitig verkürzen. Er muss zur Durchsetzung seines Teilzeitanspruchs vielmehr Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Gegenstand der Klage ist die Abgabe einer Willenserklärung, nämlich die Annahme des Angebots des Arbeitnehmers du...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.1 Geburt eines weiteren Kindes

Rz. 25 Gesetzlich geregelt ist der Fall der Geburt eines weiteren Kindes (§ 16 Abs. 3 Satz 2). Nach der Geburt eines weiteren Kindes ist die Zustimmung des Arbeitgebers zur vorzeitigen Beendigung nicht erforderlich und die Elternzeit endet in diesem Fall aufgrund der Erklärung des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung nicht form- und fristgerecht oder...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Verlängerung der Elternzeit

Rz. 31 Eine Verlängerung der Elternzeit ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Es handelt sich aber nicht um eine zustimmungspflichtige Verlängerung der Elternzeit, sondern um die Geltendmachung eines 2. Teilabschnitts der Elternzeit und damit die Ausübung des Rechtsanspruchs auf Elternzeit, wenn der Arbeitnehmer unter Beachtung der Frist für die Inan...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.5 Betriebliche Altersversorgung

Rz. 68 In der betrieblichen Altersversorgung sind Zeiten der Elternzeit bei der Berechnung der Wartezeiten und der Unverfallbarkeitsfristen zu berücksichtigen, denn das Arbeitsverhältnis besteht fort. Der Arbeitgeber kann jedoch Zeiten der vollständigen Arbeitsbefreiung während der Elternzeit von Steigerungen einer Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgu...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung / 2 Ordnungsgemäße Sozialauswahl

Liegen betriebliche Gründe vor, hat der Arbeitgeber eine Sozialauswahl zwischen mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern zu treffen, die für eine Kündigung in Betracht kommen. Wurde die Sozialauswahl nicht ordnungsgemäß durchgeführt, ist die betriebsbedingte Kündigung allein aus diesem Grund sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam.[1] Die Darlegungs- und Beweislast dafür, da...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.8 Zeugnis

Rz. 71 Der Arbeitgeber darf die Elternzeit im Zeugnis erwähnen, wenn im Hinblick auf das Verhältnis zur Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses ein verfälschter Eindruck entstehen kann.[1] Der Arbeitnehmer kann vor Antritt einer längeren Elternzeit ein Zwischenzeugnis verlangen.[2]mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.3 Fortsetzung bisheriger Teilzeitarbeit

Rz. 16 Will der Arbeitnehmer während der Elternzeit die bisherige Teilzeittätigkeit beim eigenen Arbeitgeber unverändert sofort oder auch zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, muss er das zusammen mit der Geltendmachung erklären. Danach besteht diese Möglichkeit nicht mehr[1], sondern der Arbeitnehmer ist darauf angewiesen, den Anspruch auf Elternteilzeit durch Verminderun...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7 Folgen der Elternzeit für das Arbeitsverhältnis

Rz. 61 Die wesentliche Folge der Inanspruchnahme der Elternzeit besteht darin, dass die beiderseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses, nämlich die Pflicht zur Arbeitsleistung und die Pflicht zur Vergütungszahlung, suspendiert werden; das Arbeitsverhältnis ruht.[1] Das bedeutet aber zugleich, dass es rechtlich fortbesteht und die Zeiten der Elternzeit auch auf die Be...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.1 Festlegung für 2 Jahre

Rz. 7 Der Arbeitnehmer muss angeben, ab welchem genauen Zeitpunkt er die Elternzeit begehrt. Lediglich der Vater, der ab dem Zeitpunkt der Entbindung Elternzeit wünscht, darf im Hinblick auf die einzuhaltende 7-wöchige Frist den voraussichtlichen Entbindungstermin, den er aber konkret benennen muss, angeben. Kommt das Kind früher, so kann ein Fall des § 16 Abs. 1 Satz 3 vorl...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.7 Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverbot

Rz. 70 Scheidet ein Arbeitnehmer während der Elternzeit aus, ist für die Karenzentschädigung zu unterscheiden: Hat das Arbeitsverhältnis wegen der Elternzeit geruht, ist sie nach § 74 Abs. 2 HGB zu berechnen, die vergütungslose Elternzeit bleibt dabei außer Betracht. Dem Arbeitnehmer kann nicht entgegengehalten werden, er hätte ja gar nicht arbeiten können, weil er sich in El...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.2 Einvernehmliche Verringerung der Arbeitszeit – Konsensverfahren

Rz. 28 Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jederzeit im Rahmen der Vertragsfreiheit einvernehmlich eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren. Das stellt eine (auf die Dauer der Elternzeit befristete) arbeitsvertragliche Änderungsvereinbarung dar. Dabei sind sie rechtlich an keine Vorgaben gebunden. Die Zeitgrenze des § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 von mindestens 15 Stunden pro Woche ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Geltendmachung der Elternzeit (§ 16 Abs. 1 und 2)

Rz. 2 Elternzeit tritt nicht automatisch ein. Es ist auch nicht Aufgabe des Arbeitgebers, diese dem Arbeitnehmer von sich aus anzubieten. Vielmehr muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber eine entsprechende Erklärung abgeben. Diese Erklärung, die Elternzeit in Anspruch nehmen zu wollen, erfolgt mittels Abgabe einer Willenserklärung. Daher gelten die allgemeinen Vorsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Antragsfrist

Rz. 17 Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme der Elternzeit unter Beachtung der gesetzlichen Fristen des § 16 Abs. 1 anzuzeigen. Das dient dazu, dem Arbeitgeber einen gewissen Zeitraum für die Reaktion auf den Ausfall eines Mitarbeiters zu belassen. Da nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BEEG die Elternzeit auch in der Zeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes im Umfang v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.5 Inhalt des Elternteilzeitarbeitsverhältnisses

Rz. 54 Die Rechte und Pflichten im Elternteilzeitarbeitsverhältnis richten sich nach dem Arbeitsverhältnis, das vor der Elternzeit bestanden hat. Lediglich die Arbeitszeit ist verringert und die Lage der Arbeitszeit entsprechend verändert. Daher kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während der Elternteilzeit auch durch sein Weisungsrecht eine andere Tätigkeit zuweisen, sola...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.4 Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber

Rz. 56 Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständiger bedarf nach § 15 Abs. 4 Satz 2 der Zustimmung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann die notwendige Zustimmung allerdings nur innerhalb von 4 Wochen, aus "dringenden betrieblichen Gründen" und schriftlich (bei einer Elternzeit für ab dem 1.5.2025 geborene Kinder in Textform nach § 126b BGB) ablehnen. Er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8 Das Arbeitsverhältnis nach Ende der Elternzeit

Rz. 72 Nach Ende der Elternzeit leben die Pflichten automatisch wieder auf; eine für die Elternzeit bewilligte Verringerung der Arbeitszeit entfällt wieder. Der Arbeitnehmer ist dann wieder vertragsgerecht zu beschäftigen. § 10 Abs. 2 der Elternzeitrichtlinie RL 2019/1158/EU verlangt, dass der Arbeitnehmer nach Ende des Elternurlaubes das Recht hat, an seinen früheren oder e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 3 Keine Teilnahmepflicht

Eine Teilnahmepflicht an der Betriebsveranstaltung besteht nicht. Jeder Arbeitnehmer muss in der Entscheidung darüber, ob er an einem Betriebsausflug teilnehmen will oder nicht, völlig frei sein. Einem unzulässigen Druck auf die Teilnahme am Betriebsausflug kommt es gleich, wenn der Arbeitgeber vorher ankündigt, er werde allen nicht teilnehmenden Betriebsangehörigen den Tag ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Frühzeitige Arbeitsuche / 4 Hinweispflicht für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber gelten im Zusammenhang mit der frühzeitigen Arbeitsuche neue Mitwirkungs- und Hinweispflichten. Sie "sollen" gekündigte oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer "frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung der Agentur für Arbeit informieren,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbußen / 3 Voraussetzungen einer wirksamen Verhängung von Bußen

Die rechtswirksame Verhängung von Bußen nach einer Bußordnung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts[1] unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Die Bußordnung muss rechtswirksam geschaffen und bekannt gemacht sein. Sie muss also nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes über das Zustandekommen einer Betriebsvereinbarung gemeinsam mit dem Betriebsr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1 Arbeitsvergütung

Die Arbeitsvergütung des geringfügig entlohnten Beschäftigten richtet sich grundsätzlich nach der der Vollzeitbeschäftigten. Ihm steht ein der verringerten Arbeitszeit entsprechender Anteil zu (sog. "pro-rata-temporis"-Grundsatz). Auch Tarifparteien sind an diese gesetzliche Vorgabe gebunden und können geringfügig entlohnte Beschäftigte nicht ohne sachlich gerechtfertigten G...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.3 Mehrarbeit/Überstunden

Eine gesetzliche Definition für "Mehrarbeit" oder "Überstunden" gibt es nicht. In der arbeitsrechtlichen Praxis werden darunter regelmäßig die Arbeitsstunden verstanden, die ein Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus leistet. Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden oder Mehrarbeit nicht verpflichtet, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbußen / 2 Rechtsgrundlagen

Aufgrund des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG kann eine Bußordnung durch Betriebsvereinbarung erlassen werden. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht befugt, einseitig aufgrund seines Weisungsrechts Bußordnungen zu erlassen oder gar ohne eine solche Ordnung, sei es auch mit Zustimmung des Betriebsrats, Betriebsbußen im Einzelfall zu verhängen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 2.1 Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot nach dem TzBfG

Nach § 4 Abs. 1 TzBfG dürfen voll- und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nicht unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Dieses spezialgesetzliche Diskriminierungsverbot für Teilzeitbeschäftigte gilt uneingeschränkt auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte. Es umfasst nicht nur einseitige Maßnahmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbußen / 1 Abgrenzung

Bei leichteren Verletzungen der Arbeitspflicht oder kleinen Verstößen gegen die Ordnung des Betriebs sind oft die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder die Kündigung keine zweckmäßigen Reaktionen. Betriebsbußen, auch Betriebsstrafen genannt (z. B. förmlicher Verweis, Verwarnung, Geldbuße, Gehaltskürzung), eignen sich hierzu besser. Sie sind nur dann wirksam, wenn ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1.1 Eintritt der Versicherungspflicht bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze durch flexible Arbeitszeitregelungen

Seit Inkrafttreten des sog. Flexi II-Gesetzes zum 1.1.2009 ist die ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit (etwa im Rahmen betrieblicher Zeitkontenregelungen) auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen grundsätzlich zulässig. Es kann also auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigten bei schwankender Arbeitszeit ein verstetigtes Monatsentgelt gezahlt werde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.2 Entgeltfortzahlung

Die geringfügig entlohnten Beschäftigten haben wie jeder andere Arbeitnehmer nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen. Es bestehen keine Besonderheiten. Das EFZG gilt für alle Arbeitsverhältnisse unabhängig von der vereinbarten Stundenzahl. Entsprechend dem Lohnausfallprinzip erhalten geringfügig entlohnte Be...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.7 Kündigungsschutz

Ebenso ergeben sich für geringfügig entlohnte Beschäftigte grundsätzlich keine Besonderheiten beim Kündigungsschutz. Wie alle anderen Teil- und Vollzeitkräfte genießen sie den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sowie den besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen (z. B. Schwangere oder schwerbehinderte Menschen). Auch geringfüg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.4 Urlaub

Der geringfügig entlohnte Beschäftigte hat wie jeder Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze, d. h. der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung seines Arbeitsentgelts.[1] Wie bei anderen Teilzeitarbeitsverh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 3 Elternzeit

Kürzung des Urlaubsanspruchs Im Gegensatz zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ausdrücklich Regelungen zur Kürzung des Urlaubsanspruchs vor. Gemäß § 17 Abs. 1 BEEG kann der Arbeitgeber den bezahlten Erholungsurlaub, der der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 9 Andere Zeiten der Nichtbeschäftigung

Zuweilen werden Tage, an denen der Arbeitnehmer gefehlt hat, im Nachhinein auf den Erholungsurlaub angerechnet. Praxis-Beispiel Urlaub auch bei Annahmeverzug? Tage, an denen der Arbeitnehmer nicht gearbeitet und der Arbeitgeber sich z. B. wegen einer von ihm unberechtigterweise ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung in Annahmeverzug befunden hat, werden nicht auf den Urla...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung zur frühzeitigen Arbeitsuche bezweckt, die Eingliederung von Arbeitsuchenden zu beschleunigen, um damit Arbeitslosigkeit und Entgeltersatzleistungen möglichst zu vermeiden bzw. die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist insbesondere die Vorschrift des § 38 Abs. 1 SGB III zu beachten, die ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 2 Schwangerschaft und Mutterschutz

Die Wahrung der gesetzlichen Schutzfristen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG führt zwangsläufig zu Zeiten, in denen die Arbeitnehmerinnen nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet sind. Das kann auch bei individuellen Beschäftigungsverboten nach § 16 Abs. 1 oder § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG der Fall sein. Diese Fehlzeiten dürfen auf den Erholungsurlaub nicht angerechnet werden oder zu e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 1 Teilzeittätigkeit

Teilzeitarbeit mit geringerer täglicher Arbeitszeit Arbeitet ein Arbeitnehmer täglich, aber mit einer geringeren als der üblichen Stundenzahl, so gilt für die Berechnung des Urlaubs dieses Arbeitnehmers die gleiche Regelung wie bei Vollzeitbeschäftigten.[1] Da dem Urlaubsrecht immer die tageweise Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung zu eigen ist, führt allein d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 7 Streik

Während eines Arbeitskampfs ruhen die gegenseitigen Pflichten der Vertragsparteien aus dem Arbeitsvertrag. Wie in anderen Fällen des Ruhens der arbeitsvertraglichen Pflichten kann deshalb auch beim gewerkschaftlich organisierten Streik für Tage, an denen die Arbeit streikbedingt ausfällt, Urlaub nicht gewährt oder verlangt werden.[1] Urlaub kann ein am Streik teilnehmender A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 8 Wehrdienst/Zivildienst

Sofern ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer beschäftigt, der aufgrund der bis zum 30.6.2011 geltenden allgemeinen Wehrpflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes oder zu einer Wehrübung oder der ab dem 1.7.2011 zum freiwilligen Wehrdienst einberufen wird, hat er bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs die Sonderregelungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes (ArbPlSchG) zu beachten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 6 Quarantäne

Bei Infektionskrankheiten kann es zur behördlichen Anordnung von Quarantäne-Maßnahmen für Mitarbeiter kommen. Für den Arbeitgeber stellt sich in diesen Fällen die Frage, wie sich die Quarantäne auf die Festlegung von Urlaub auswirkt und ob er Urlaub ggf. anrechnen darf. Befindet sich ein Arbeitnehmer bei Anordnung einer Quarantäne bereits im Urlaub, war lange ungeklärt und in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.2 Lösung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Aber auch wenn die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber erfolgt, kann dies zu einem Sperrzeit-Tatbestand führen. Zwar ist in der bloßen Hinnahme einer vorher nicht abgesprochenen Arbeitgeberkündigung, selbst wenn diese sich als rechtswidrig erweist, kein versicherungswidriges Verhalten zu sehen. Dies ist aber schon dann anders, wenn der Beschäf...mehr