Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ff) Gründe in der Person des Arbeitnehmers (Nr. 6)

(1) Typischer Sachverhalt Rz. 101 Befristungen aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen sind vielfältig. In Betracht kommen insb. Befristungen auf eine bestimmte Altersgrenze, auf Wunsch des Arbeitnehmers oder zur "Überbrückung". (2) Rechtliche Grundlagen Rz. 102 § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 TzBfG erlaubt die Befristung wegen eines in der Person des Arbeitnehmers liegend...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / hh) Gerichtlicher Vergleich (Nr. 8)

(1) Typischer Sachverhalt Rz. 119 Die Parteien streiten sich über die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sei es aufgrund Kündigung, Befristungsablaufs oder Eintritts einer auflösenden Bedingung. (2) Rechtliche Grundlagen Rz. 120 Eine Befristung durch gerichtlichen Vergleich kann einen Rechtsstreit über eine Kündigung, die Wirksamkeit einer Befristung oder auflösend...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / gg) Zweckbindung von Haushaltsmitteln (Nr. 7)

(1) Typischer Sachverhalt Rz. 113 Der öffentliche Arbeitgeber erhält Haushaltsmittel für die befristete Beschäftigung von Arbeitnehmern zugewiesen. (2) Rechtliche Grundlagen Rz. 114 Die Befristung aufgrund zeitlich begrenzt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel, z.B. für bestimmte Forschungsprojekte, ist sachlich gerechtfertigt.[360] Sie war schon vor der Geltung des TzBfG al...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Typischer Sachverhalt

Rz. 68 Der Arbeitgeber benötigt vorübergehenden Ersatz für einen etwa wegen Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit ausgefallenen Arbeitnehmer.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Muster

(a) Muster: Vertretung (Kalenderbefristung) Rz. 78 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.10: Vertretung (Kalenderbefristung) Der Arbeitnehmer wird ab dem _________________________ befristet bis zum _________________________ als _________________________ eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung, Handlung oder Erklärung bedarf...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ii) Andere Sachgründe

(1) Typischer Sachverhalt Rz. 124 Befristungen aus anderen, unbenannten Sachgründen können in unterschiedlicher Hinsicht gerechtfertigt sein. In Betracht kommen z.B. Befristungen zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung eines Arbeitnehmers. (2) Rechtliche Grundlagen Rz. 125 Der Katalog in § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1–8 TzBfG ist nicht abschließend. Es kommen weitere anerkannte Befristungsg...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Muster

(a) Muster: Befristung – Eigenart des Arbeitsverhältnisses (Kalenderbefristung) Rz. 90 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.14: Befristung – Eigenart des Arbeitsverhältnisses (Kalenderbefristung) Der Arbeitnehmer wird als _________________________ befristet ab dem _________________________ beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kün...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 210 Gem. § 1 Abs. 4 ArbPlSchG wird ein befristetes Arbeitsverhältnis durch die Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung nicht verlängert; das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen während des Wehrdienstes geendet hätte. Gem. § 16 Abs. 7 ArbPlSchG gilt die Norm entsprechend für den freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SG. Gem. § 1 Abs. ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Muster

(a) Muster: Befristung auf Rentenalter Rz. 111 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.17: Befristung auf Rentenalter Das Arbeitsverhältnis endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung, Handlung oder Erklärung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die für ihn geltende gesetzliche Regelaltersgrenze für den Bezug von Regelaltersrente voll...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Typischer Sachverhalt

Rz. 113 Der öffentliche Arbeitgeber erhält Haushaltsmittel für die befristete Beschäftigung von Arbeitnehmern zugewiesen.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Sachgrundbefristung (§ 14 Abs. 1 TzBfG)

aa) Vorübergehender Bedarf (Nr. 1) (1) Typischer Sachverhalt Rz. 53 Der Arbeitgeber hat vorübergehend erhöhten Arbeitsbedarf, d.h. er benötigt einen Arbeitnehmer lediglich für eine bestimmte Zeit, z.B. im Weihnachtsgeschäft oder Schlussverkauf, für ein Sonderprojekt, im Erntegeschäft, bei betrieblichen Umstellungen aufgrund neuer Anforderungen oder während der Inventur.[184] (2...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Muster

(a) Muster: Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs (Kalenderbefristung) Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.6: Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs (Kalenderbefristung) Der Arbeitnehmer wird befristet ab dem _________________________ als _________________________ eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch, und ohne dass es einer ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Typischer Sachverhalt

Rz. 119 Die Parteien streiten sich über die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sei es aufgrund Kündigung, Befristungsablaufs oder Eintritts einer auflösenden Bedingung.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Muster

(a) Muster: Andere Sachgründe (Kalenderbefristung) Rz. 130 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.21: Andere Sachgründe (Kalenderbefristung) Der Arbeitnehmer wird befristet ab dem _________________________ als _________________________ eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch, und ohne dass es einer Kündigung, Handlung oder Erklärung bedarf, a...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Vertretung (Nr. 3)

(1) Typischer Sachverhalt Rz. 68 Der Arbeitgeber benötigt vorübergehenden Ersatz für einen etwa wegen Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit ausgefallenen Arbeitnehmer. (2) Rechtliche Grundlagen Rz. 69 Die Vertretung ist ein anerkannter Befristungsgrund.[231] Vertretung ist der vorübergehende Ersatz für den zeitweiligen Ausfall eines Stammarbeitnehmers (z.B. wegen Krankheit, M...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / I. Eintragung im Grundbuch

Rz. 150 Für das Erbbaurecht bzw. Gesamterbbaurecht[1123] wird von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt angelegt, ein Erbbaugrundbuch bzw. Gesamterbbaugrundbuch, § 14 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG.[1124] Nach § 24 Abs. 1 GBV hat das Grundbuchamt die Bestellungsurkunde zwingend zur Grundakte des Gesamterbbaugrundbuchs zu nehmen, nicht zur Grundakte eines der belasteten Erbbaugrunds...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (c) Muster: Prozessbeschäftigung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

Rz. 132 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.23: Prozessbeschäftigung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung Sehr geehrte/r Frau/Herr _________________________, mit Urt. v. _________________________ wurde vom ArbG _________________________ unter dem Az. _________________________ festgestellt, dass das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Muster

Rz. 123 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.20: Beendigung einer Bestandsschutzstreitigkeit durch gerichtlichen Vergleich In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________, Az. _________________________, schließen die Parteien auf dringendes Anraten des Gerichts den folgenden, vom Gericht unterbreiteten Vergleich:mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Typischer Sachverhalt

Rz. 53 Der Arbeitgeber hat vorübergehend erhöhten Arbeitsbedarf, d.h. er benötigt einen Arbeitnehmer lediglich für eine bestimmte Zeit, z.B. im Weihnachtsgeschäft oder Schlussverkauf, für ein Sonderprojekt, im Erntegeschäft, bei betrieblichen Umstellungen aufgrund neuer Anforderungen oder während der Inventur.[184]mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Vertragsdauer, § 2

Rz. 625 Die Vertragsdauer ist unter § 2 Abs. 1 des Vertragsmusters geregelt. Der Beginn des Arbeitsverhältnisses ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 NachwG in den Vertrag aufzunehmen, wobei der Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme maßgeblich ist.[1441] Darüber hinaus sind auch Befristungen nach dem TzBfG denkbar, welches uneingeschränkt auch auf Leiharbeitsverhältnisse Anwendung findet.[1442...mehr

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Literaturverzeichnis / II. Einzelbeiträge

Albrecht/Evers/Klipp/Schulze, Projektgruppe MPU-Reform: Schlussbericht. Schriftenreihe: Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Reihe M: Mensch und Sicherheit (257), 2015 (online verfügbar unter https://bast.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/1105) Anderson/McLean/Farmer/Lee/Brooks, Vehicle travel speeds and the incidence of fatal pedestrian crashes. Accident An...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / V. Vertragliche Regelungen zum Bauwerk, §§ 1 Abs. 1, 12 ErbbauRG

Rz. 23 Die zentrale Definition des Erbbaurechtsbegriffs findet sich in § 1 Abs. 1 ErbbauRG: das subjektiv-persönliche, veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Die Regelung adaptiert die Begriffsbestimmung des BGB-Erbbaurechts[139] und wendet sich gegen altrechtliche Bestimmungen, die noch auf den Gebäudebegriff...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 827 Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer arbeitsleistungsbezogene und die Ordnung bzw. das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb betreffende Weisungen zu erteilen.[1904] Dieses Recht wird als Direktionsrecht oder Weisungsrecht des Arbeitgebers bezeichnet und ist in § 106 GewO gesetzlich normiert. § 611a Abs. 1 S...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / V. Vertragliche Heimfallbestimmungen, § 2 Nr. 4 ErbbauRG

Rz. 73 Ferner können Bestimmungen über den Heimfall getroffen werden. Nach § 2 Nr. 4 ErbbauRG [559] kann die Verpflichtung des Erbbauberechtigten, das Erbbaurecht beim Eintritt bestimmter Voraussetzungen auf den Grundstückseigentümer zu übertragen,[560] vertragsmäßiger Inhalt des Erbbaurechts werden. Der Grundstückseigentümer kann auch verlangen, dass das Erbbaurecht auf eine...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 1. "Dringende" betriebliche Gründe?

Rz. 139 Das Gesetz verlangt für den Anspruchsausschluss lediglich das Vorliegen eines betrieblichen Grundes. Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der anhand der gesetzlichen Vorgabe zu konkretisieren ist. Rz. 140 Bei der Auslegung des Begriffes ist zunächst von Belang, welcher grundsätzliche Maßstab anzulegen ist. Ursprünglich war im Referentenentwurf ...mehr

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§ 14 Begründung eines Unter... / I. Eintragung im Grundbuch

Rz. 54 Für das Untererbbaurecht wird von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt angelegt,[178] ein Erbbaugrundbuch, § 14 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG,[179] das sinnvollerweise als Untererbbaugrundbuch zu bezeichnen ist,[180] um Verwechslungen mit dem Obererbbaugrundbuch zu vermeiden und das Verhältnis zwischen Ober- und Untererbbaurecht abzubilden. Das Untererbbaurecht lediglich a...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / VIII. Vertragliche Bestimmungen über die Verpflichtung des Grundstückseigentümers, das Grundstück an den jeweiligen Erbbauberechtigten zu verkaufen, § 2 Nr. 7 ErbbauRG

Rz. 89 Die historische Verankerung ist im sog. "Halberstädter Erbbaurecht"[761] zu suchen, in den Erbbaurechtsverträgen der Stadt Halberstadt, die standardmäßig eine Verpflichtung des Grundstückseigentümers enthielten, das Grundstück an den jeweiligen Erbbauberechtigten zu verkaufen, was die Matrix für die Regelung in § 2 Nr. 7 ErbbauRG lieferte. Die Verpflichtung trifft all...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / C. Bulgarien

Rz. 9 Erbstatut: Für Erbfälle seit dem 17.8.2015 gilt auch in Bulgarien die Europäische Erbrechtsverordnung. Vor Einführung der EuErbVO galt das IPRG von 2005. Danach folgte Bulgarien gemäß Art. 89 IPRG dem Grundsatz der Nachlassspaltung. Unbewegliches Vermögen wurde nach dem Recht der Sache am Belegenheitsort vererbt (lex rei sitae), sofern sich das unbewegliche Vermögen in ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Begriff des Arbeitsvertrags

Rz. 151 Der Arbeitsvertrag ist seit dem 1.4.2017 als eigenständiger Vertragstyp in § 611a Abs. 1 S. 1 BGB definiert: "Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet".[306] Es handelt sich um einen Unterfall des in § 611 BGB geregelten Dienstvertrages (vg...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / I. Vererbliches Recht, § 1 Abs. 1 ErbbauRG

Rz. 1 Kraft Gesetzes ist das Erbbaurecht als vererbliches Recht konzipiert, § 1 Abs. 1 ErbbauRG, womit sich das Erbbaurecht wesentlich von den Dienstbarkeiten unterscheidet.[1] Die Vererblichkeit unterliegt nicht der Disposition der Beteiligten, kann nicht durch Vereinbarung mit dinglicher Wirkung ausgeschlossen,[2] allenfalls durch weitere Bestimmungen begleitet werden.[3] ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Beginn des Sonderkündigungsschutzes

Rz. 196 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen. Der Kündigungsschutz gilt nach § 18 Abs. 2 BEEG entsprechend für Arbeitnehmer, die während der Elternzeit bei demselben Arbeitgeber Teilzei...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 16 Kündigung und Beendigung

Auf die Regelungen zur Beendigung des Anstellungsvertrags ist besondere Sorgfalt zu legen. Es muss von beiden Parteien geprüft werden, ob der Anstellungsvertrag auf unbestimmte Zeit oder befristet geschlossen werden soll. Wichtig Vorzeitige Beendigung bei Befristung nur gegen Abfindung Die Gesellschaft kann eine Befristung sehr teuer zu stehen kommen; will sie sich von ihrem G...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.5 Zuständigkeit zum Abschluss des Vertrags

Der Anstellungsvertrag ist ein Dienstvertrag, der zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer abgeschlossen wird. Die Gesellschaft wird hierbei durch die Gesellschafterversammlung oder ggf. durch den Aufsichtsrat vertreten. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Zuständigkeit eingehalten wird. Wichtig Wirksamkeit des fehlerhaften Anstellungsvertrags Ein Gesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 3.2 Barzuschüsse des Arbeitgebers

Für Barzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und die Nutzung von Ladevorrichtungen für E-Bikes, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, gilt: Wird der geldwerte Vorteil pauschal mit 25 % lohnversteuert, bleibt er beitragsfrei in der Sozialversicherung. Wichtig Beitragsfreiheit nur bei tatsächlich durchgefü...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.2 Abgrenzung zwischen Dienstverhältnis und Organverhältnis

Das Geschäftsführer-Dienstverhältnis ist streng vom Organverhältnis zu trennen. Das Organverhältnis betrifft den gesellschaftsrechtlichen Status des Geschäftsführers. Aufgrund des Organverhältnisses treffen den Geschäftsführer die gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten, vor allem die Verpflichtungen, die Gesellschaft zu leiten, die Gesellschafterversammlung einzuberuf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Zulässige Dauer der Befristung

Das TzBfG kennt keine generelle Höchstdauer für Befristungen. Der 2-Jahreszeitraum des § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG bzw. der 4-Jahreszeitraum des § 14 Abs. 2a Satz 1 TzBfG gilt nur für den Fall der erleichterten Befristung ohne Sachgrund, nicht für Sachgrundbefristungen. Gleichwohl ergibt sich im Einzelfall aus dem Sachgrund, der die Befristung rechtfertigt, zugleich eine Eingrenz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.2 Befristung mit sachlichem Grund

In allen anderen Fällen sind Befristungen nur wirksam, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt.[1] In § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–8 TzBfG sind einige Sachgründe aufgeführt: Wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschluss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 6 Rechtsfolgen bei unwirksamer Befristung

Ist die Befristung unwirksam, ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen.[1] Der Arbeitgeber kann diesen Vertrag dann frühestens zum vereinbarten Ende ordentlich kündigen. Es sei denn, die Parteien haben die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vor Ablauf des Vertrags ausdrücklich vereinbart. Der Arbeitnehmer kann auch ohne zusätzliche Vereinbarung im Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.3 Form der Befristung

Nach § 14 Abs. 4 TzBfG muss der befristete Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme in schriftlicher Form vorliegen.[1] Formbedürftig ist allein die Befristungsabrede, die im Fall der Zeitbefristung mindestens in der Festlegung eines Endtermins bestehen muss. Die schriftliche Festlegung des Tätigkeitsbeginns ist kein Wirksamkeitserfordernis.[2] Für Befris...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.1 Befristung ohne sachlichen Grund

Nach § 14 Abs. 2 TzBfG kann der Arbeitgeber für die Dauer von bis zu 2 Jahren einen Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund[1] kalendermäßig befristen. Innerhalb dieses 2-Jahreszeitraums darf er den einmal befristeten Arbeitsvertrag maximal dreimal verlängern. Achtung Abweichende Regelungen in Tarifvertrag Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 1 Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine Befristung

Grundsätzlich sind Befristungen nur rechtsgültig, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Aus bestimmten Gründen kann eine Befristung auch ohne sachlichen Grund abgeschlossen werden. 1.1 Befristung ohne sachlichen Grund Nach § 14 Abs. 2 TzBfG kann der Arbeitgeber für die Dauer von bis zu 2 Jahren einen Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund[1] kalendermäßig befristen. Innerhal...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2.1 Zeitbefristung

Bei einer Zeitbefristung muss der Befristungsgrund weder ausdrücklich noch schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden noch bedarf es eines entsprechenden Hinweises auf den konkreten Grund bei Abschluss des Arbeitsvertrags. Das TzBfG enthält für die Zeitbefristung kein förmliches Zitiergebot. D. h. das Gesetz verlangt zwar die Schriftform für die Befristungsa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist ein Beschäftigungsverhältnis, das auf bestimmte Zeit vereinbart wurde. Die Dauer kann kalendermäßig bestimmt sein. Dann handelt es sich um eine Zeitbefristung. Die Dauer kann sich auch aus dem Zweck der Arbeitsleistung ergeben. Hier spricht man von einer Zweckbefristung. Das befristete Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Erre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.1 Schriftformerfordernis (§ 14 Abs. 4 TzBfG)

Wichtig Bürokratieentlastungsgesetz IV Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV), das in weiten Teilen am 1.1.2025 in Kraft trat, sollen vereinfachte Arbeitsabläufe ermöglicht werden. So kann künftig häufig auf die bislang vorgeschriebene Schriftform verzichtet und stattdessen auf die einfachere Textform zurückgegriffen werden. Dies gilt jedoch nicht für Befristungsverei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 4 Beschränkungen oder Erleichterungen durch Tarifvertrag

Tarifverträge können Befristungsregelungen ausschließen oder beschränken, sie können im Einzelfall auch Erleichterungen enthalten. Die Tarifvertragsparteien nutzen die ihnen zustehenden Gestaltungsspielräume durchaus. In vielen Tarifverträgen (zumeist Mantel- oder Rahmentarifverträgen) finden sich die unterschiedlichsten Regelungen in Zusammenhang mit Befristungen. Es sollte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 2 Inhalt des befristeten Arbeitsverhältnisses

Während seiner Dauer stellt das befristete Arbeitsverhältnis ein ganz normales Arbeitsverhältnis dar, für das alle gesetzlichen und kollektivrechtlichen Regelungen grundsätzlich entsprechend gelten. § 4 Abs. 2 TzBfG enthält ausdrücklich ein Diskriminierungsverbot für befristet beschäftigte Arbeitnehmer. Danach darf dieser wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 3 Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags

Befristete Arbeitsverträge können grundsätzlich verlängert werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Falls die Anzahl der zulässigen Vertragsverlängerungen begrenzt ist, darf diese nicht überschritten werden (z. B. § 14 Abs. 2 TzBfG: maximal 3 Verlängerungen ohne Sachgrund). Mit Sachgrund ist die Verlängerung von Befristungen praktisch unbegrenzt möglich.[1] Kettenarbeitsverhä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3 Beteiligung des Betriebsrats beim Abschluss befristeter Verträge

Gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Einstellung , Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplan...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Formalien

Soll ein Arbeitsvertrag befristet werden, muss dies ausdrücklich und klar vereinbart werden. Darüber hinaus empfiehlt sich die Aufnahme einiger spezieller Vertragsklauseln zur Regelung der aus der Befristungsabrede erwachsenden Besonderheiten, z. B. hinsichtlich der Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses durch Kündigung usw. Im Hinblick darauf, dass bei befristet abg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / Zusammenfassung

Überblick Als Unterfall des Dienstvertrags i. S. v. § 611 BGB ist der Arbeitsvertrag von seiner Rechtsnatur als Dauerschuldverhältnis her darauf ausgerichtet, zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis ohne zeitliche Begrenzung zu schaffen. Gleichwohl ist es zulässig, einen Arbeitsvertrag von vornherein nur für einen bestimmten Zeitraum (befristet) zu schließen. Mit dem "Ge...mehr