Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragssatz

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 4.1 Arbeits-/Freistellungsphase

Für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das für die Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt maßgebend. Für die Krankenversicherung ist in der Arbeitsphase der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz i. H. v. 14,6 % und in der Freistellungsphase (im Blockmodell) grundsätzlich der bundeseinheitliche ermäßigte Bei...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.2.1 Höhe

Der Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung beträgt 3,6 %. Kinderlose Versicherte haben einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 % zu zahlen.[1] Dies führt zu einem Gesamtbeitragssatz von 4,2 %. Grundsätzlich ist der Pflegeversicherungsbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte zu tragen. Der Beitragszuschlag ist allein vom Arbeitnehmer/Versicherten zu...mehr

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Lohnabrechnungszeitraum / 2 Abrechnungszeitraum ist nicht Kalendermonat

Das Arbeitsentgelt ist höchstens bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu berücksichtigen. Praxis-Beispiel Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenzemehr

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Arbeitnehmeranteil / 2.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer

In der gesetzlichen Krankenversicherung tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte des Beitrags. Die Bundesregierung schreibt einen für alle Krankenkassen einheitlichen Beitragssatz fest. Dieser beträgt seit 1.1.2015 14,6 %. Der Arbeitnehmeranteil beläuft sich auf 7,3 %. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt seit 1.1.2015 14,0 %. Auf den Arbeitnehmer entfällt hier ei...mehr

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Altersteilzeit / 4.2 Beschäftigung nach Freistellungsphase

In Freistellungsphasen, die kein Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zur Folge haben (diskontinuierliche Altersteilzeit), gilt auch während der Freistellungsphase der allgemeine Beitragssatz i. H. v. 14,6 %. Auch in Fällen, in denen sich bei Altersteilzeit Arbeitsphase und Freistellungsphase häufig ablösen, ist weiterhin der allgemeine Beitragssatz maßgebend.[1]mehr

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Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 3 Beitragsrecht

Weder im Jugendfreiwilligendienstgesetz noch im SGB finden sich hinsichtlich des in der Krankenversicherung anzuwendenden Beitragssatzes besondere Regelungen. In schriftlichen Vereinbarungen, die zwischen den Trägern des Jugendfreiwilligendienstes und dem Freiwilligen geschlossen werden, ist die Fortzahlung des Taschengeldes innerhalb der ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähig...mehr

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Versorgungsbezüge / 3 Beitragsberechnung

Die Versorgungsbezüge werden – ebenso wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung – mit ihrem Zahlbetrag bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen berücksichtigt.[1] Mindesteinnahmegrenze Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen sind nur zu entrichten, wenn die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen aus Versorgungsbezügen (ggf. unter Berücksich...mehr

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Künstler / 3.2 Rentenversicherung

Zur Rentenversicherung haben die Versicherten ebenfalls grundsätzlich Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung zu entrichten (2025: 8.050 EUR mtl.; 2024: 7.550 EUR/West bzw. 7.450 EUR/Ost mtl.). Übersteigt das Arbeitseinkommen die BBG, so bemisst sich der Beitragsanteil auch nach dem höheren Einkommen, jedoch höchstens bis zum 2-fachen der Be...mehr

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Rentenminderung/Rentenabsch... / 2 Höhe der Beitragszahlung

Der Umfang der Beitragszahlung ist begrenzt auf den Ausgleich der (voraussichtlichen) Minderung an persönlichen Entgeltpunkten zum Zeitpunkt des beabsichtigten Rentenbeginns auf der Grundlage der besonderen Rentenauskunft. Die Höhe des Beitragsaufwands ermittelt sich aus den geminderten persönlichen Entgeltpunkten aufgrund des geplanten vorzeitigen Rentenbezugs. Sie ist abhä...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4 Faktoren der Beitragsberechnung

Die Höhe des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ist von 3 Faktoren abhängig: dem Beitragssatz dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt[1] und der Beitragszeit. Die Beitragssätze in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden festgesetzt. 4.1 Beitragssätze zur Krankenversicherung 4.1.1 Allgemeiner/ermäßigter Beitragssatz In der gesetzlichen Krankenversicherung ge...mehr

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Rentner / 4.2.2 Pflege- und Rentenversicherung

Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente wirkt sich in der Pflege- und Rentenversicherung nicht auf das Versicherungsverhältnis oder den anzuwendenden Beitragssatz aus.mehr

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Rentner / 4.1.2 Pflegeversicherung

Der Bezug einer Altersrente wirkt sich nicht auf das Versicherungsverhältnis oder den anzuwendenden Beitragssatz aus.mehr

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Haushaltsscheck / 4.2 Unfallversicherung

Für Minijobber im Haushaltsscheckverfahren zahlt der Arbeitgeber auch den Beitrag für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz an die Minijob-Zentrale. Der pauschale Beitragssatz zur Unfallversicherung beträgt bundeseinheitlich 1,6 %.[1]mehr

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Rentner / 4.4 Rentner in Minijobs

Geringfügige Beschäftigungen von Rentnern sind grundsätzlich versicherungsrechtlich nach den allgemein gültigen Grundsätzen zu beurteilen. Wie bei allen geringfügig entlohnt Beschäftigten sind ggf. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Eine Anrechnung des Arbeitsentgelts auf die Rente erfolgt nicht. Die nachfolgende Übersicht stellt die Auswirkungen ...mehr

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Arbeitgeberanteil / 2.3 Beitragsabschlag für mehrere Kinder

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Abschlag i. H. v. 0,25 % für das 2. bis 5. berücksichtigungsfähige Kind. Damit vermindert sich ihr Anteil zur Pflegeversicherung bei 2 Kindern auf 1,55 %, bei 3 Kindern auf 1,3 %, bei 4 Kindern auf 1,05 % sowie bei 5 oder mehr Kindern auf 0,8 %. Mitglieder im Bundesland Sachsen tragen bei 2 Kindern 2,05 %, bei 3 Kindern 1,8 %,...mehr

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Menschen mit Behinderung / 4.1.1 Berechnung

Die Beiträge der in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen tätigen Personen werden aus dem tatsächlich erzieltem Arbeitsentgelt, mindestens aber von einem Mindestarbeitsentgelt i. H. v. 20 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV berechnet (2025: 749 EUR; 2024: 707 EUR).[1] In der Krankenversicherung ist der allgemeine Beitragssatz anzuwenden.[2] Da der Beit...mehr

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Beitragszuschuss / 4.1 Freiwillig krankenversicherter Kurzarbeitergeldbezieher

Diese Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber für das Istentgelt (tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt) einen Beitragszuschuss in Höhe des Arbeitgeberanteils von 7,3 % zzgl. des halben kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes.[1] Der Beitragszuschuss ist aus dem fiktiven Arbeitsentgelt zu berechnen. Praxis-Beispiel Zuschussberechnung bei Kurzarbeitergeld für freiwillig GK...mehr

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Übergangsbereich / 5 Beitragsberechnung

Von der beitragspflichtigen Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag sind zunächst die vollen Beiträge je Versicherungszweig zu ermitteln. Hierzu wird die beitragspflichtige Einnahme mit dem halben Beitragssatz des jeweiligen Sozialversicherungszweigs (z. B. Krankenversicherung = 14,6 % : 2 = 7,3 %) multipliziert. 5.1 Beitragsanteil des Arbeitnehmers Im nächsten Schri...mehr

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Pflegezeit / 2.6 Arbeitslosenversicherungsbeiträge

Unabhängig vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen und der Art der bezogenen Leistung gilt eine einheitliche beitragspflichtige Einnahme. Diese beträgt 50 % der monatlichen Bezugsgröße.[1] Eine Aufteilung der beitragspflichtigen Einnahmen in den Fällen der Mehrfachpflege findet nicht statt. Insoweit gilt die beitragspflichtige Einnahme für jede Pflegeperson in voller Höhe. Wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 5.1 Beitragsanteil des Arbeitnehmers

Im nächsten Schritt wird der Arbeitnehmerbeitrag auf Basis der beitragspflichtigen Einnahme für den Arbeitnehmer berechnet. Hierzu wird die Bemessungsgrundlage mit dem halben Beitragssatz des jeweiligen Sozialversicherungszweigs (z. B. Krankenversicherung = 14,6 % : 2 = 7,3 %) multipliziert.mehr

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Beitragszuschuss / 4.6 Rentenbeziehende

Freiwillig Versicherte, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, erhalten vom Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Dabei wird der Zahlbetrag der Rente mit dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes multipliziert und anschließend halbiert.[1] Bezieht e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / 4 Personenkreis

Sofern eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, ist dieser grundsätzlich für alle Mitglieder dieser Krankenkasse zu erheben. Keine Personengruppe ist kraft gesetzlicher Regelung ausgenommen. Somit werden für alle Personen Zusatzbeiträge erhoben, die auch Krankenversicherungsbeiträge nach dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz zahlen bzw. für die diese Beiträge von...mehr

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Entwicklungshelfer / 2 Freiwillige Krankenversicherung

Sofern sich Entwicklungshelfer in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig weiterversichern, zahlen sie einen reduzierten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Da ihr Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung während des Auslandsaufenthalts ruht, bemessen sich ihre Krankenversicherungsbeiträge lediglich aus 10 % der monatlichen Bezugsgröße (2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Antragspflichtversicherung ... / 3.1.2 Beitragshöhe

2/3 der Beitragsbemessungsgrenze liegen derzeit bei monatlich 5.366,94 EUR (0,6667 von 8.050 EUR; 2024: 5.033,59 EUR, 0,6667 von 7.550 EUR). Hieraus resultiert bei einem Beitragssatz von 18,6 % ein Rentenversicherungsbeitrag von monatlich 998,25 EUR (2024: 936,25 EUR). Diesen trägt nicht der Versicherte, sondern die Stelle, die die Versicherungspflicht beantragt hat. Dabei h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.2.3 Beitragszuschuss für privat Versicherte

Arbeitnehmer, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, haben während der Pflegezeit den bisherigen Beitrag bzw. die bisherige Prämie weiterzuzahlen. Zu diesen Beiträgen zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen einen Beitragszuschuss. Für die Berechnung des Zuschusses zu den Krankenversicherungsbeiträgen werden der allgemeine Beitragssatz sow...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 1.2 Geringverdienergrenze für Auszubildende

Für einen Auszubildenden, dessen monatliches Entgelt 325 EUR nicht übersteigt, trägt der Arbeitgeber den Beitrag zu allen Sozialversicherungszweigen in voller Höhe allein.[1] Der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung berechnet sich für diesen Personenkreis allerdings ausnahmsweise nach dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz (2025: 2,5 %; 2024: 1,7 %). In diesen Fäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 1.4 Working-Holiday-Visum

Sofern junge Menschen im Rahmen eines Working-Holiday-Visums in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, unterliegen sie dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Die versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung erfolgt für sie als Arbeitnehmer deshalb nach den allgemeinen Regelungen. Bei einer befristeten Beschäftigung wird häufig eine versicherungsfreie kurzfris...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmeranteil / 1.2 Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung

Der in der Pflegeversicherung von den kinderlosen Mitgliedern zu zahlende Beitragszuschlag i. H. v. 0,6 % ist vom Beschäftigten allein zu tragen.[1] Eine hälftige Beitragstragung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt also nur aus dem Beitragssatz i. H. v. 3,6 %. Arbeitnehmer, die im Bundesland Sachsen beschäftigt sind, tragen allerdings von den Beiträgen zur Pflegeve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorsorgepauschale / 2 Teilbetrag für Rentenversicherung

Bei Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder aufgrund der Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind[1], wird im Rahmen der Vorsorgepauschale ein Teilbetrag für die Rentenversicherung berücksichtigt. Dieser Teilbetrag beträgt 2025 – unter Beachtung der Beitragsb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5.5 Berücksichtigung steuerfreier Zuschüsse

Leistet der Arbeitgeber an privat versicherte Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Verpflichtung steuerfreie Zuschüsse, wird als Kürzung der Betrag angesetzt, der dem Arbeitgeberanteil bei einem pflichtversicherten Arbeitnehmer entspricht. Auch hier ist für die Krankenversicherung auf den ermäßigten Beitragssatz abzustellen. Teilt der privat Versicherte seinem Arbeitgeber die B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 2.1.2 Versicherter ohne Anspruch auf Krankengeld

Für Arbeitnehmer, die bei Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld haben (z. B. Personen, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden), ist für die Beitragszuschussberechnung der ermäßigte Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen. Auch für diese Arbeitnehmer wird der kassenindividuel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 2.2 Beitragszuschlag für Kinderlose

Der in der Pflegeversicherung von den kinderlosen Mitgliedern zu zahlende Beitragszuschlag i. H. v. 0,6 % ist vom Beschäftigten allein zu tragen. Eine hälftige Beitragstragung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt also nur aus dem Beitragssatz i. H. v. 3,6 %. Arbeitnehmer, die im Bundesland Sachsen beschäftigt sind, tragen allerdings von den Beiträgen zur Pflegeversi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld / 1.2 Wahlerklärung

Die unter Abschn. 1.1.1 bis 1.1.3 genannten Personen, bei denen der Krankengeldanspruch ausgeschlossen ist, können eine Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse abgeben, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll (Optionskrankengeld). In diesem Fall wird der Krankenversicherungsbeitrag nach dem allgemeinen Beitragssatz [1] berechnet. Krankengeld wird v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 4 Tragung der Beiträge

Die für die Dienstleistenden zu zahlenden Beiträge trägt der Arbeitgeber alleine. Dies gilt sowohl für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung als auch für den eventuell zu zahlenden Beitragszuschlag zur sozialen Pflegeversicherung; dieser beträgt seit dem 1.7.2023 0,6 %[1]. Von dem seit dem 1.7.2023 möglichen Beitragsabschlag für Mitglieder mit mindeste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsständische Versorgung / 3 Höhe des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses

Der Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen des Arbeitnehmers an ein berufsständisches Versorgungswerk ist steuerfrei in Höhe des Betrags, der als Arbeitgeberanteil bei Versicherungspflicht in der allgemeinen Rentenversicherung zu zahlen wäre.[1] Die Steuerfreiheit ist begrenzt auf die Hälfte der tatsächlichen Gesamtaufwendungen des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeberzuschuss ist ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 2.2 Beiträge

Die Beitragsbemessung zur sozialen Pflegeversicherung folgt den entsprechenden Regelungen der Krankenversicherung.[1] Der Beitragssatz beträgt 3,40 %[2]; Kinderlose zahlen zusätzlich 0,6 %[3]. Seit dem 1.7.2023 reduziert sich der Beitragsanteil des Mitglieds um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte für jedes Kind ab dem 2. bis zum 5. Kind unter 25 Jahren (Beitragsabschlag).[4]mehr

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Pflegezeit / 2.4 Rentenversicherungsbeiträge

Die Höhe der zu zahlenden Rentenversicherungsbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person und nach der Art der gewährten Leistung (Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistung). Eine Differenzierung nach zeitlichem Pflegeaufwand erfolgt nicht mehr. Die Beitragsbemessungsgrundlage wird nach einem bestimmten Prozentsatz von der Bezugsgröße...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorsorgepauschale / 4 Teilbetrag für private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung

Der Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung wird bei Arbeitnehmern angesetzt, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versichert sind (z. B. privat versicherte Beamte, beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und höher verdienende Arbeitnehmer). Der Arbeitgeber muss in den Steuerklassen I bis V eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 7.3 Aufstockungsbeiträge bei Rentenversicherungspflicht

Hat sich der geringfügig entlohnte Beschäftigte nicht auf Antrag von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen, entrichtet der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 %. Der geringfügig entlohnte Beschäftigte entrichtet einen Eigenanteil (2025: 3,6 %). Der Eigenanteil errechnet sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 1.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Der Arbeitgeber hat für geringfügig entlohnte Beschäftigte einen pauschalen Beitrag zur Krankenversicherung aus dem Arbeitsentgelt dieser Beschäftigung zu tragen, wenn die Beschäftigung versicherungsfrei ist.[1] Der Beitragssatz beträgt einheitlich für alle Krankenkassen 13 %, unabhängig davon, ob ein Entgeltfortzahlungsanspruch für mindestens 6 Wochen besteht oder nicht. Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte GKV / 7.1 Arbeitsentgelt aus nicht geringfügiger Beschäftigung

Soweit bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Wochen ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, sind die Krankenversicherungsbeiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) und dem Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zu erheben. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bringen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte auf. In der Pflegeversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lehrer und Erzieher / 3.2.2 Regelbeitrag nach Ablauf von 3 Jahren

Regelbeitrag ist der Beitrag, den der Lehrer/Erzieher kraft Gesetzes nach Ablauf der 3-jährigen Existenzgründungsphase zu zahlen hat, sofern er nicht beantragt, dass die Beiträge einkommensgerecht erhoben werden. Der Regelbeitrag wird aus der jeweiligen Bezugsgröße mit dem allgemeinen Beitragssatz der Rentenversicherung berechnet. Im Jahr 2025 betragen die Beiträge daher bund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmeranteil / 1.3 Beitragsabschlag für mehrere Kinder in der Pflegeversicherung

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Abschlag i. H. v. 0,25 % für das 2. bis 5. berücksichtigungsfähige Kind. Damit vermindert sich ihr Anteil zur Pflegeversicherung bei 2 Kindern auf 1,55 %, bei 3 Kindern auf 1,3 %, bei 4 Kindern auf 1,05 % sowie bei 5 oder mehr Kindern auf 0,8 %. Mitglieder im Bundesland Sachsen tragen bei 2 Kindern 2,05 %, bei 3 Kindern 1,8 %,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 3.4 Arbeitgeberbeitragsanteile

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören grundsätzlich auch die auf das an Arbeiternehmer fortgezahlte Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberanteile an den Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen. Jedoch sehen die meisten Kassen per Satzungsbestimmung gar keine bzw. nur eine pauschale Erstattung der Arbeitgeberbeitragsanteile vor. Im Zweifel ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.2.2 Nachweis der Elterneigenschaft

Versicherte, die die Elterneigenschaft nachweisen können, sind von dem Beitragszuschlag für Kinderlose befreit. Von der Pflicht, den Beitragszuschlag zu zahlen, sind Versicherte, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Versicherte, die vor dem 1.1.1940 geboren sind, Wehrdienstleistende sowie Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II von vornherein ausgenomm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorruhestand / 3.1.2 Beitragszuschuss

Bezieher von Vorruhestandsgeld erhalten einen Beitragszuschuss, wenn sie bis unmittelbar vor Beginn der Vorruhestandsleistungen Anspruch auf den vollen oder anteiligen Beitragszuschuss hatten und in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gegen Krankheit versichert sind. Freiwillige Krankenversicherte Freiwillige Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.2.2 Beitragszuschuss durch die Pflegekasse

Um die Beitragsbelastung während der Pflegezeit finanziell abzufedern, erhalten die pflegenden Angehörigen auf Antrag einen Zuschuss zu den von ihnen zu zahlenden freiwilligen Krankenversicherungsbeiträgen und den Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung.[1] Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der Mindestbeiträge (in der Krankenversicherung unter Zugrundelegun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 1.5 Beitragszuschüsse für krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind[1], erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.[2] Als Zuschuss ist für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer der Betrag zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht zu tragen hätte[3], für privat krankenversicherte Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 5 Beiträge der Studierenden (KVdS)

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bemessen sich ab dem 1.10.2024 nach dem BAföG-Satz i. H. v. 855 EUR (vorher: 812 EUR).[1] Für die Berechnung des monatlichen Krankenversicherungsbeitrags wird ein Beitragssatz i. H. v. 10,22 % (= 7/10 von 14,6 %[2]) sowie der Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zugrunde gelegt. Demnach ergibt sich ab dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 5.2 Beitragsanteil des Arbeitgebers

Der vom Arbeitgeber zu zahlende Beitrag ergibt sich dann durch folgende Berechnung: Praxis-Beispiel Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ...mehr