Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragssatz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.9 Behinderte Menschen in Anstalten oder Heimen (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 146 Die Krankenversicherungspflicht von behinderten Menschen, die in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen beschäftigt werden, war mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter (SVBG) v. 7.5.1975 (BGBl. I S. 1061) eingeführt und in den Voraussetzungen auch dort geregelt worden. Ergänzend sah § 2 Abs. 2 SVBG vor, dass als beschäftigt auc...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.8 Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 133 Die Regelung ist mit Wirkung zum 14.9.2007 dahingehend geändert worden, dass der Verweis auf die "nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz anerkannten Blindenwerkstätten" durch den Verweis auf "Blindenwerkstätten i. S. d. § 143 SGB IX" ersetzt wurde. Hintergrund dafür ist, dass das Blindenwarenvertriebsgesetz mit dem besonderen Anerkennungsverfahren aufgehoben wurde, sod...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.5 Künstler und Publizisten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 95 Neben den Landwirten sind die selbständigen Künstler und Publizisten die einzigen Selbständigen, für die Krankenversicherungspflicht besteht. Grund und Hintergrund für die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Pflichtversicherung ist eine Absicherung des Risikos der Krankheit zu tragbaren Beiträgen. Insbesondere durch die Aufbringung der Beiträge für Künstler dur...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.5 Sonstige Regelungen für Studenten

Rz. 191 Ergänzende Regelungen: Beginn und Ende der Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten sind in § 186 Abs. 7, § 190 Abs. 9 geregelt. Wahlrechte bestehen nach §§ 173ff. Die Beitragshöhe für pflichtversicherte Studenten ist bundeseinheitlich besonders festgelegt (§ 236 Abs. 1, § 245 Abs. 1). Durch den zusätzlichen Beitrag nach dem krankenkassenindividuellen Beitra...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.2 KVdR-Voraussetzungen

Rz. 234 Die KVdR hängt materiell-rechtlich davon ab, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente erfüllt sind, der Rentenantrag gestellt und die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Für die KVdR sind jedoch weitere, in Abs. 1 Nr. 11 nicht ausdrücklich genannte Bedingungen zu erfüllen. Erforderlich ist ein inländischer Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt im Inland (vgl....mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.11.1 Praktikanten

Rz. 193 Die Versicherungspflicht von Praktikanten war durch das Gesetz über die Krankenversicherung der Studenten v. 24.6.1975 (BGBl. I. S. 1536) eingeführt worden ( § 165 Abs. 1 Nr. 6 RVO) und war zunächst unverändert in Abs. 1 Nr. 10 übernommen worden. Mit der Anordnung der Versicherungspflicht für diesen Personenkreis wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich bei d...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.3.1 Versicherungspflicht der Bezieher von Bürgergeld (Abs. 1 Nr. 2a)

Rz. 60 Voraussetzung der Versicherungspflicht ist der Bezug von Bürgergeld. Bürgergeld nach § 19 SGB II ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung (vgl. § 9 SGB II und Komm. dort), die sich aus den verschiedenen Leistungen aus unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen des SGB II zusammensetzt. Dazu gehören einerseits die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlic...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.3.1 Versicherungspflicht (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 26 Die grundsätzlich durch die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze ab 1.4.2003 eintretende Versicherungsfreiheit nach Abs. 1 wurde mit Abs. 2 Satz 1 a. F. im Sinne einer Übergangs- und Bestandsschutzregelung ausgeschlossen, und es wurde stattdessen der Fortbestand der Versicherungspflicht angeordnet. Voraussetzung dafür war und ist, dass am 31.3.2003 nur eine wegen Übersc...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.2 Zusammenrechnung von Beschäftigungen

Rz. 10 Für die Beurteilung der Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit werden nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV jeweils mehrere für sich betrachtet entgeltgeringfügige oder kurzfristige Beschäftigungen für die Geringfügigkeitsgrenzen zusammengerechnet. Werden dadurch die Entgelt- oder Zeitgrenzen überschritten, liegt keine geringfügige Beschäftigung mehr vor und es entsteht ...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 4 Nr. 2, Art. 85 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261, 2355) wurde der Wortlaut "Beitragsbemessungsgrenze nach §...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.16.2 Zuordnung der Versicherten

Rz. 298 Entsprechend der Absicht des Gesetzgebers, den Krankenversicherungsschutz der Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall in Abgrenzung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung vorzunehmen, wird die Zuordnung nach der letzten Art der Versicherung vorgenommen. Dabei ist dies für die Krankenversicherungspflicht nach Nr. 13 in der Weise vorgenommen, dass n...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 4 Nr. 1 des 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) ist mit Wirkung zum 1.4.1998 das Befreiungsrecht für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 krankenversicherungspflicht...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 88 Axer, Beihilfe unter dem Regime der Sozialversicherung, DVBl. 1997, 698. Bezner/Bothe, Arbeitshilfe und Prüfschema zur Feststellung der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Die Beiträge 2009, 513. Bieback, Öffnung der GKV für Beamte, NZS 2018, 715. Erdmann, Die Versicherungsfreiheit von Soldaten in Beschäftigungen während des Dienstverhält...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 7 Höhe der freiwilligen Beiträge

Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte ist seit 1.1.2024 ein Beitrag in Höhe von 538 EUR (Geringfügigkeitsgrenze) monatlich (2023: 520 EUR). Der Höchstbeitrag ergibt sich aus der jeweiligen monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2024: 7.550 EUR/West, 2023: 7.300 EUR/West). Zwischen diesen beiden Grenzen kann jeder Betrag als Beitragsbemessungsgrundlage ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 8 Ermittlung der Entgeltpunkte

Die Entgeltpunkte werden ermittelt, indem die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt des entsprechenden Kalenderjahres geteilt wird. Die Beitragsbemessungsgrundlage wird rückwärts gerechnet ermittelt, indem der gezahlte freiwillige Beitrag mit der Zahl 100 vervielfältigt und durch den maßgebenden Beitragssatz geteilt wird. Sind z. B. für die Jahre 2022 und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zweiter Bildungsweg / 3.4.2 Beitragsbemessung

Bemessungsgrundlage für die Beiträge ist der monatliche Grundbedarf nach dem BAföG für Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Dieser beträgt ab dem Wintersemester 2022 812 EUR und ab dem Wintersemester 2024 855 EUR.[1] Der Beitragssatz zur Krankenversicherung berechnet sich aus 7/10 des bundesweit einheitlichen allgemeinen Beitragssatzes[2] (seit dem 1.1.2015 10,22 %)....mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Beitragssatz

Rz. 301 Während der Beitragssatz für Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung durch Gesetz (§ 341 Abs. 2 SGB III, § 241 SGB V, § 55 Abs. 1 SGB XI) bestimmt wird, erfolgt die Festlegung für die Rentenversicherung durch Rechtsverordnung (§ 160 SGB VI). Der Beitragssatz wurde in der Vergangenheit in unregelmäßigen Abständen verändert.mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Beitragssatz

Rz. 271 Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zum 1.1.2009 ein allgemeiner Beitragssatz (§ 241 SGB V) für alle Krankenkassen gesetzlich festgelegt. Zuvor bestimmte jede Krankenkasse ihren Beitragssatz entsprechend ihrer Finanzlage selbst. Seit 1.1.2015 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 % des beitragspflichtigen Ei...mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Beitragssatz

Rz. 281 Beiträge wurden erstmals ab dem 1.1.1995 erhoben. Der Beitragssatz betrug zunächst ab dem 1.1.1995 1 % und wurde ab dem 1.7.1996 dann mehrfach angehoben (§ 55 Abs. 1 SGB XI) (Rdn 285 ff.). Rz. 282 Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, zahlen nur den halben Beitragssatz (§§ 55, 61 Abs. 7 SGB XI),[271] erhalten...mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Zusätzlicher Beitragssatz

Rz. 275 Soweit der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist, muss sie von ihren Mitgliedern einen prozentualen Zusatzbeitrag verlangen (§ 242 SGB V). Rz. 276 Soweit der Beitragssatz nicht ausreicht, die Kosten der Krankenkasse zu decken, haben die Krankenkassen-Mitglieder die Finanzierungslücke durch einen kassenindividu...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Beitragssätze zur Sozialversicherung

Rz. 313 Beitragssatz (Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil) in Prozent des beitragspflichtigen Einkommens: Tabelle 6.44: Sozialversicherungsbeiträgemehr

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Krankengeld (Beiträge) / 2 Beitragssätze

Die Beiträge werden mit dem Beitragssatz berechnet, der für den Zahlungszeitraum des Krankengeldes gilt. Ändert sich der Beitragssatz im Laufe eines Zahlungszeitraums, dann ist für die Beitragsberechnung eine entsprechende Aufteilung erforderlich.mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Beitragszuschlag für Kinderlose

Rz. 283 Das BVerfG[272] hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31.12.2004 eine Regelung zu treffen, die Mitglieder mit Kindern gegenüber kinderlosen Beitragszahlern beitragsmäßig besser stellt. Berücksichtigt werden auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Eltern, deren Kind nicht mehr lebt, gelten trotzdem nicht als kinderlos. Rz. 284 Ein um 0,25 % erhöhter Beitragssatz gi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 1.2.1 Mindestbeitrag

Beiträge für das Jahr 2023 können noch bis zum 1.4.2024 (31.3.2024 = Sonntag) gezahlt werden. Bei einer Zahlung im Jahr 2024 für das Jahr 2023 gilt für den monatlichen Mindestbeitrag die (bundeseinheitliche) Mindestbeitragsbemessungsgrundlage des Jahres 2024 von 538 EUR (Geringfügigkeitsgrenze). Der Beitragssatz des Jahres 2024 beträgt 18,6 %. Da sich der Beitragssatz für da...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 1.1 Nachzahlung freiwilliger Beiträge für ein abgelaufenes Kalenderjahr

Die Nachzahlung freiwilliger Beiträge für ein abgelaufenes Kalenderjahr ist noch bis zum 31.3. des folgenden Kalenderjahres zulässig oder bis zum nächsten Werktag, wenn der 31.3 in einem Jahr auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt.[1] Die Frist zur Zahlung der Beiträge wird durch ein Beitragsverfahren oder ein Verfahren über einen Rentenanspruch unterbroc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 1.2.2 Höchstbeitrag

Bei der Berechnung der Höchstbeiträge für das Jahr 2023 gilt unabhängig vom Zahlungszeitpunkt – also auch bei nachträglicher Zahlung bis 1.4.2024 die Beitragsbemessungsgrenze des Jahres 2023 i. H. v. 7.300 EUR monatlich. Da sich der Beitragssatz gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat, ist der Beitragssatz des Jahres 2024 von 18,6 % maßgebend. Es ergibt sich ein monatliche...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.4.1 Ermittlungsarten der Entgeltpunkte

Wie Entgeltpunkte für Beitragszeiten (West) zu ermitteln sind, ist je nach Beitragsart unterschiedlich geregelt. Für Pflicht- und freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Pflichtbeiträge für eine Berufsausbildung, vorausbescheinigtes Arbeitsentgelt bzw. beitragspflichtige Einnahme, nachgezahlte Beiträge für länger zurückliegende Zeiten vor Rentenbeginn gilt § 70 SGB VI wie fo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld (Berechnung) / 2 Beiträge

Vom Verletztengeld sind Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten. Die Beiträge sind vom Versicherten oder vom Unfallversicherungsträger zu tragen. Bei hälftiger Beitragstragung wird der Versichertenanteil aus dem Zahlbetrag des Verletztengeldes (Brutto-Verletztengeld) berechnet. Die nachfolgende Tabelle enthält die Besonderheiten für die Unfallversicherung:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergangsgeld (Rentenversic... / 7 Beiträge

Für Zeiten des Bezugs von Übergangsgeld werden in der Regel Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung entrichtet. Beiträge vom Übergangsgeldmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenminderung/Rentenabsch... / 2 Höhe der Beitragszahlung

Der Umfang der Beitragszahlung ist begrenzt auf den Ausgleich der (voraussichtlichen) Minderung an persönlichen Entgeltpunkten zum Zeitpunkt des beabsichtigten Rentenbeginns auf der Grundlage der besonderen Rentenauskunft. Die Höhe des Beitragsaufwands ermittelt sich aus den geminderten persönlichen Entgeltpunkten aufgrund des geplanten vorzeitigen Rentenbezugs. Sie ist abhä...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / hh) Beschützende Werkstatt, § 179 Abs. 1a SGB VI

Rz. 450 Behinderte Menschen, die u.a. in anerkannten Einrichtungen für Behinderte tätig sind, sind in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert (§ 344 Abs. 3 SGB III, § 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V, § 1 S. 1 Nr. 2 SGB VI, § 20 Abs. 1 Nr. 7 SGB XI). Sobald ein Verletzter in einer beschützenden Werkstatt untergebracht wird, werden (nach fiktiven Werten berechnete) insbeson...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.2 Beitragshöhe

Für die Berechnung der freiwilligen Nachzahlungsbeiträge gelten die Berechnungsgrundlagen (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze), die zum Zeitpunkt der Nachzahlung gelten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 1.2 Aufwendungen für die Altersvorsorge

Die durchschnittlichen Aufwendungen der Arbeitnehmer für die Altersvorsorge werden auf die Rentner wie folgt übertragen: Sowohl die Veränderung des durchschnittlichen Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung als auch die Aufwendungen für private Alterssicherung in Form des Altersvorsorgeanteils (AVA) bei der Rentenanpassung werden berücksichtigt.[1] Der Wirkungsgrad...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 1.3 Ermittlung der Entgeltpunkte

Die Entgeltpunkte werden ermittelt, indem – wie auch für "rechtzeitig" im selben Kalenderjahr gezahlte freiwillige Beiträge – die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt für das Bestimmungsjahr geteilt wird. Die Beitragsbemessungsgrundlage wird rückwärts gerechnet ermittelt, indem der gezahlte freiwillige Beitrag mit der Zahl 100 vervielfältigt und durch de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergangsgeld (Rentenversic... / 4.2 Freiwillig Versicherte/versicherungspflichtige Selbstständige

Für Leistungsempfänger mit Arbeitseinkommen und von der Versicherungspflicht befreite Arbeitnehmer mit Arbeitsentgelt, die im Kalenderjahr vor Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben, wird die Berechnungsgrundlage aus 80 % des diesen Beiträgen zugrunde liegenden Einkommens ermittelt.[1] Berücksichtigt werden neben ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Beiträge) / 4 Beitragstragung

Die Beiträge werden von der Krankenkasse und dem Versicherten jeweils zur Hälfte getragen, soweit sie auf die Leistung (Zahlbetrag des Krankengeldes) entfallen. Der darüber hinausgehende Beitrag geht ausschließlich zulasten der Krankenkasse. Hinweis Leistungen nach dem SGB III Wenn sich das Krankengeld nach den Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld) richtet, werden die...mehr

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§ 6 Tabellen / cc) Beitragslast

Rz. 290 Die Ausgaben der Pflegeversicherung werden durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber finanziert, für mitversicherte Familienangehörige werden Beiträge nicht erhoben (§§ 1 Abs. 6, 56 Abs. 1 SGB XI). Rz. 291 Den Pflegeversicherungsbeitrag tragen grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (§ 58 Abs. 1 SGB XI). Rz. 292 Nach § 58 Abs. 3 S. 1 SGB XI tragen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 5 Einführung der doppelten Haltelinie in den Jahren 2019 bis 2025

Mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz hat der Gesetzgeber eine doppelte Haltelinie eingeführt. Zum einen darf der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 einen Wert von 25 % nicht überschreiten. Zum anderen darf das Sicherungsniveau vor Steuern bis zum Jahr 2025 48 % nicht unterschreiten. Bis zum 1.7.2025 muss somit bei je...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 1 Faktoren

Für die Anpassung der Renten durch die Neubestimmung des aktuellen Rentenwertes gilt eine Formel mit den folgenden Elementen: Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einnahmesituation der Rentenversicherung; Veränderung der Aufwendungen für die Altersvorsorge, dazu gehört aktuell die Veränderung des durchschnittlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktueller Rentenwert / 1 Bestimmung

Der aktuelle Rentenwert wird entsprechend dem in § 68 SGB VI vorgeschriebenen Verfahren bestimmt. Über dieses Verfahren ist der aktuelle Rentenwert grundsätzlich an die Entgeltentwicklung anzupassen.[1] Er wird zum 1.7. eines jeden Jahres durch Rechtsverordnung[2] oder in Ausnahmen auch durch ein Gesetz neu bestimmt. Der neue aktuelle Rentenwert ersetzt in der Rentenberechnu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 3 Schutzklausel/Ausgleichsbedarf

Der Mechanismus der Rentenanpassungsformel insgesamt kann unter Umständen zu einer Rentenminderung infolge eines sinkenden aktuellen Rentenwerts führen, wenn die Einkommensentwicklung nur gering ist, gar nicht stattfindet oder gar einen negativen Wert annimmt (d. h. die Arbeitnehmereinkommen gehen zurück). In den beiden ersten Fällen kann sich die negative Rentenanpassung durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Beiträge) / Zusammenfassung

Begriff Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt. Das Brutto-Krankengeld ist der Zahlbetrag des Krankengeldes. Vom Zahlbetrag sind Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten, wenn der Krankengeldbezieher in diesen Zweigen versichert ist. Die Krankenkasse und der Versicherte teilen sich in den meisten Fällen den Beitrag, soweit er auf das Kranken...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 3 Beitragsrecht

Weder im Jugendfreiwilligendienstgesetz noch im SGB finden sich hinsichtlich des in der Krankenversicherung anzuwendenden Beitragssatzes besondere Regelungen. In schriftlichen Vereinbarungen, die zwischen den Trägern des Jugendfreiwilligendienstes und dem Freiwilligen geschlossen werden, ist die Fortzahlung des Taschengeldes innerhalb der ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 4 Tragung der Beiträge

Die für die Dienstleistenden zu zahlenden Beiträge trägt der Arbeitgeber alleine. Dies gilt sowohl für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung als auch für den eventuell zu zahlenden Beitragszuschlag zur sozialen Pflegeversicherung; dieser beträgt seit dem 1.7.2023 0,6 %[1]. Von dem seit dem 1.7.2023 möglichen Beitragsabschlag für Mitglieder mit mindeste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die rechtlichen, insbesondere die datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Einführung und Einrichtung des automatisierten Übermittlungsverfahrens geschaffen, das gemäß der Regelung in § 55 Abs. 3c bis zum 31.3.2025 zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder zu entwickeln ist und mit dem sämtlichen beitragsabf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 2.6 Beihilfeberechtigte Personen (Abs. 7)

Rz. 25 Nach Abs. 7 Satz 1 haben Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben und bei einem privaten Versicherungsunternehmen pflegeversichert sind, sowie Personen, für die der halbe Beitragssatz nach § 55 Abs. 1 Satz 3 gilt, gegenüber dem Arbeitgeber oder Dienstherrn, der die Beihil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt den Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (vormals Bundesversicherungsamt). Es handelt sich dabei um einen Ausgabenausgleich, mit dem ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz ermöglicht wird. Auf diese Weise wird vermieden, dass Mitglieder einer Pflegekasse mit einem hohen Anteil an Pflegefällen und demzufo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld / 1.2 Wahlerklärung

Die unter Abschn. 1.1.1 bis 1.1.3 genannten Personen, bei denen der Krankengeldanspruch ausgeschlossen ist, können eine Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse abgeben, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll (Optionskrankengeld). In diesem Fall wird der Krankenversicherungsbeitrag nach dem allgemeinen Beitragssatz berechnet. Krankengeld wird von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld / 1.3 Wahltarife

Jede Krankenkasse muss in ihrer Satzung Tarife anbieten, die einen Anspruch auf Krankengeld entstehen lassen.[1] Für diese Tarife haben die Versicherten gesonderte Prämienzahlungen direkt an die Krankenkasse zu entrichten. Vom Arbeitgeber ist in solchen Fällen der Beitrag aufgrund des ermäßigten Beitragssatzes abzuführen, weil kein gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld beste...mehr