Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 Die Bestimmung gilt in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Familiensachen, sofern keine Sonderregelungen wie in § 105 Abs 1 GBO bestehen, nicht aber in Ehe- und Familienstreitsachen (§ 113 Abs 1 S 1). Nach Abs 5 iVm §§ 233, 234 Abs 1 S 2 ZPO ist auch die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Begründung von Rechtsmitteln möglich. Eine entsprec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirksamkeit der Erstpfändung.

Rn 2 Die Sache muss bereits wirksam nach den Regeln der ZPO gepfändet worden und weiterhin verstrickt sein. Ist die Erstpfändung im Wege der Verwaltungsvollstreckung (§ 307 AO) erfolgt, hat der GV nach § 116 IX 2 GVGA eine nachfolgende zivilprozessrechtliche Pfändung in der Form der Erstpfändung nach §§ 808, 809 vorzunehmen. Eine Anschlusspfändung ist aber auch in diesem Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 4 Darunter versteht man den wirksam beauftragten RA, dh den Prozessbevollmächtigten, wobei es auf die jeweilige Instanz ankommt (BGH NJW-RR 22, 1284 [BGH 18.07.2022 - V ZB 22/21] Rz 5; Saenger/Wöstmann § 244 Rz 3; ThoPu/Hüßtege § 244 Rz 4). Die nächst höhere Instanz beginnt erst mit der Einlegung des Rechtsmittels, so dass eine Unterbrechung auch dann eintritt, wenn das U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ausschließliche Zuständigkeit.

Rn 4 Sachliche (§ 689 I 1) und örtliche (§ 689 II) Zuständigkeit sind als ausschließlich festgelegt. Für Mahnverfahren ist dasjenige AG örtlich ausschließlich zuständig, bei welchem der inländische ASt seinen allgemeinen (§§ 12 ff) Gerichtsstand hat (§ 689 II 1). Hat der ASt im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist das AG Wedding in Berlin ausschließlich zuständig (§ ...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / e) Abwägung bei besonderem Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers

Rz. 42 Macht der Arbeitnehmer ein besonderes Beschäftigungsinteresse geltend, dann muss er rechtlich erhebliche Interessen darlegen, die die pauschale Interessenabwägung des BAG als nicht gerechtfertigt erscheinen lassen. Es muss also zur Überzeugung des Gerichts vorgetragen werden, ggf. glaubhaft gemacht bzw. bewiesen werden, dass das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Amtsenthebungsgründe.

Rn 1 § 113 steht im engen systematischen Zusammenhang mit § 109. Entfällt eines der nach § 109 zwingenden Erfordernisse, so ist die Amtsenthebung gem Abs 1 Nr 1 geboten. Entsprechend kann auch festgestellt werden, dass eine Ernennungsvoraussetzung von vornherein fehlte (vgl MüKoZPO/Pabst Rz 3). Entfällt eine der in § 109 II geregelten Voraussetzungen, so ist eine Amtsenthebu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Prüfung der Zulässigkeit von Amts wegen.

Rn 1 Die Norm ordnet die Prüfung der Zulässigkeit der Klage, und zwar vAw (s § 585 Rn 7) an. Das versteht sich für Prozessvoraussetzungen ohnehin von selbst, weist bei der Wiederaufnahmeklage jedoch die Besonderheit auf, dass die Prüfung der schlüssigen Behauptung des Wiederaufnahmegrundes zur Statthaftigkeit der Klage gehört (§§ 579 Rn 18, 580 Rn 2; BayVGH v 28.3.19 – 20 S ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sozialgerichtsbarkeit.

Rn 11 Der § 51 SGG enthält eine ggü der Generalklausel des § 40 VwGO umfangreiche enumerative Sonderzuweisung an die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte für die dort genannten Streitigkeiten mit spezialgesetzlicher Ergänzungsmöglichkeit (§ 51 I Nr 10 SGG). Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Beschwerde.

Rn 72 Anlass zur Wertfestsetzung besteht nur bei Anfall wertabhängiger Gebühren! Zu Festgebühren vgl KV 1123, 1810, 1812, 1823, 1826, 2110 ff, 2121, 2124 Anl 1 GKG. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Beschwerdeschrift (BGH NJW 89, 2755 [BGH 25.04.1989 - XI ZR 18/89]; näher und zu Wertänderungen vgl § 4 Rn 5). Für die Beschwerde nach § 32 II RVG kommt es auf die Gebüh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zuständigkeits- und Gebührenstreitwert.

Rn 225 Grundlage der Bewertung des ZuS und des GeS ist der Betrag (zB eines Schmerzensgeldes), der sich bei Klageerhebung nach § 3 aus dem Sachvortrag des Kl ergibt (hM Bambg JurBüro 78, 1391; Schlesw JurBüro 80, 604; Hamm AnwBl 84, 202; KG MDR 10, 888 [KG Berlin 15.03.2010 - 12 W 9/10]). Sonderregelungen wie § 9 ZPO, §§ 41 ff GKG sind ggf mit zu beachten. Auf das Ergebnis d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessuale Waffengleichheit.

Rn 3 Zusätzliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Parteianhörung und Parteivernehmung hat die berühmte Rspr des EGMR zu den Fragen der Vier-Augen-Gespräche hervorgerufen (EGMR NJW 95, 1413). Nach dieser auch von der deutschen Rspr übernommenen Auffassung widerspricht es dem verfassungsrechtlichen Gebot der Waffengleichheit (vgl Einleitung Rn 44), wenn eine Partei iRd B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Ursprüngliche Zuständigkeit des LG.

Rn 31 Ist das LG für den Klageanspruch und das AG für den Anspruch aus der Widerklage sachlich zuständig, so findet § 506 keine Anwendung (vgl KG NJW-RR 00, 804, 805 [KG Berlin 17.02.1999 - 28 AR 6/99]; Zö/Herget § 506 Rz 4; vgl auch BGH NJW-RR 96, 891). Das LG bleibt in diesem Fall auch für die Entscheidung über die Widerklage sachlich zuständig (allgM; s nur Frankf NJW 10,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Untermieter.

Rn 21 Ein Räumungstitel gegen den Mieter rechtfertigt keine Vollstreckung gegen den Untermieter (BGH NJW-RR 03, 1450; Celle NJW-RR 88, 913 [OLG Celle 15.12.1987 - 16 U 242/86]). Fraglich ist die Notwendigkeit eines eigenen Räumungstitels gegen den Untermieter allerdings, wenn der Vermieter von der Untermiete keine Kenntnis hatte. Entscheidend sind aber auch in diesem Fall di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anhängigkeit.

Rn 34 Mit Eingang der Akten wird der Rechtsstreit bei dem im Beschl bezeichneten Gericht anhängig. Das Verfahren vor beiden Gerichten bildet eine Einheit, so dass der Rechtsstreit in der Lage fortgesetzt wird, in der er sich bei dem verweisenden Gericht befand (BGHZ 91, 126). Rn 35 Den bisherigen Akteninhalt einschließlich der Entscheidungen des verweisenden Gerichts muss das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schutzwürdiges Interesse an Prozessführung.

Rn 42 Neben der Ermächtigung erfordert eine gewillkürte Prozessstandschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242 = NJW 93, 918; BGHZ 108, 52, 56 = NJW 89, 2750; BGHZ 100, 217 f = NJW 87, 2018; BGHZ 96, 151, 152 f = NJW 86, 850; BGH GRUR 08, 1108, 111...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Wahlrecht des Beklagten.

Rn 1 Die KfH ist zuständig, wenn eine der Parteien einer Handelssache dies begehrt (Dresd BB 16, 2704, 2705 [OLG Dresden 25.08.2016 - 8 U 347/16]; Cuypers ZAP Fach 13, 1827; Simons NZG 12, 609). Hat der Kl von seinem Initiativrecht nach § 96 keinen Gebrauch gemacht, so ermöglicht § 98 dem Beklagten seinerseits, die Zuständigkeit der KfH zu begründen. Es muss sich zum einen u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Nicht voll Geschäftsfähige.

Rn 11 Beschränkt Geschäftsfähige oder Geschäftsunfähige können eigenen Gewahrsam haben, da es auf die tatsächliche Sachherrschaft ankommt. Sachen, die der gesetzliche Vertreter des Schuldners für diesen im Gewahrsam hat, sind wie solche im Gewahrsam des Schuldners zu behandeln (§ 70 I 5 GVGA). Der GV muss klären, ob der gesetzliche Vertreter den Gewahrsam für den Vertretenen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Keine Anberaumung eines Verhandlungstermins.

Rn 35 Ein Urt im schriftlichen Vorverfahren darf nicht mehr ergehen, wenn Haupttermin zur Verhandlung anberaumt ist; eine Rückkehr in das Vorverfahren zwecks Erlasses eines Versäumnisurteils nach § 331 III ist ausgeschlossen (München MDR 83, 324; KG MDR 85, 416 [KG Berlin 30.01.1985 - 24 W 6675/84]; aA Fischer NJW 04, 909, 910 für den Fall, dass der Bekl seine Verteidigungsa...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Systematik

Rz. 40 Die Geschäftsgebühr entsteht nach der Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV für das anwaltliche Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung[73] bei der Gestaltung eines Vertrags. Entscheidend ist auch hier (nur), dass der Auftrag auf eine derartige Vertretung des Mandanten gerichtet ist;[74] ob der Anwalt dann letzten Endes tatsächlich nach außen...mehr

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AGS 04/2024, Fragen und Lös... / 3. Lösung zur 2. Abwandlung

Hier sind zwar drei Termine durchgeführt worden, es handelt sich bei dem Ortstermin des Sachverständigen jedoch nicht um einen gerichtlichen Termin. Außerdem hat der Sachverständige naturgemäß bei seinem Ortstermin auch keine Zeugen oder (weitere) Sachverständige vernommen, was nur dem Prozessgericht oder dem vom Prozessgericht ersuchten Richter vorbehalten ist. Die gegentei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 12 Ein Richter erweckt nicht den Anschein der Befangenheit, wenn er zügig terminiert (Zweibr 17.3.14 – 3 W 15/14 juris). Beachtet der Richter aber nicht die besondere Verfahrensbeschleunigungspflicht, kann dies einen Anhaltspunkt geben für eine Besorgnis der Befangenheit wegen ungebührlicher Verfahrensverzögerung (AG Königs Wusterhausen GrundE 14, 1277). Eine Richterableh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Aufrechnungserklärung.

Rn 15 Da die Prozessaufrechnung zugleich Prozesshandlung ist, muss der Aufrechnende Prozesspartei sein. Auch der Kl kann die Prozessaufrechnung erklären, wenn er sich in der prozessualen Situation in einer Schuldnerstellung befindet (zB als Kl nach § 767 oder als Widerbeklagter). Jedoch kann der Kl gegen eine hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Forderung des Beklagten nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Formen der Ernennung.

Rn 5 Der im Gesetz nicht genannte Oberbegriff zur Festlegung von Schiedsrichtern ist die Ernennung. Diese kann in Form der Bestimmung in der Schiedsvereinbarung erfolgen oder in der Form der (späteren) Benennung durch die Parteien zu Beginn des Schiedsverfahrens. Möglich ist schließlich auch die Benennung der Schiedsrichter durch dritte Personen. In der Praxis kommen hier in...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / J. Verdachtskündigung

Rz. 30 Nach der Rechtsprechung des BAG[72] ist nicht nur eine erwiesene Vertragsverletzung, sondern auch schon der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Verfehlung ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung gegenüber dem verdächtigten Arbeitnehmer. Nach der ständigen Senatsrechtsprechung liegt eine Verdachtskündigung[73] dann vor, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Modifikationen des Namens.

Rn 9 Wurde der Name zwischenzeitlich geändert, kann in die Klausel ein entsprechender klarstellender Zusatz aufgenommen werden, der freilich das Vollstreckungsorgan nicht bindet (Schuschke/Walker/Walker § 750 Rz 15). Zum Nachweis der Namensänderung genügt die Auskunft aus dem Melderegister (LG Braunschweig Rpfleger 95, 306). Die Änderung der Firma schadet nicht, wenn die Ide...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 5. Auskunftseinholung/falsche Auskunft

Rz. 17 Holt der Arbeitnehmer bei einer zuverlässigen Stelle Auskunft über die Klagefrist oder über die Möglichkeiten, gegen eine Kündigung vorgehen zu können, ein, und wird ihm falsche Auskunft erteilt, führt dies zur nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage.[36] Der Arbeitnehmer muss gegenüber der um Auskunft ersuchten Stelle sein Anliegen konkret deutlich machen....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG befreit die dort genannten Schul- und Berufsbildungsmaßnahmen privater Schulen im Interesse der Verbraucher von der Umsatzsteuer. Staatliche Schulen werden nicht in § 4 Nr. 21 angeführt, da sie – soweit sie überhaupt gegen Entgelt tätig sind – nach § 2b UStG nicht der Umsatzsteuer unterliegen (vgl. BFH vom 27.08.1998,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Empfang von Teilleistungen.

Rn 6 Abweichend von § 266 BGB muss der GV (insb freiwillige, aber auch zwangsweise beigetriebene) Teilleistungen des Schuldners annehmen. Im Hinblick auf den noch ausstehenden Betrag sind Vollstreckungsauftrag und Vollstreckungstitel nicht verbraucht, so dass eine Aushändigung des Titels an den Schuldner nicht in Betracht kommt. Um eine doppelte Vollstreckung gegen den Schul...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 9. Gehaltspfändungen

Rz. 231 Gehaltspfändungen können eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn zahlreiche Pfändungen für den Arbeitgeber einen erheblichen, über das Übliche hinausgehenden Arbeitsaufwand in der Gehaltsbuchhaltung verursachen.[593] Diese Voraussetzungen sind jedenfalls bei einem Arbeitsverhältnis gegeben, das noch nicht über einen längeren Zeitraum bestand, wenn mehr als zeh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Bestehen eines allgemeinen Gerichtsstandes bei verschiedenen Gerichten und Fehlen eines gemeinsamen besonderen Gerichtsstandes.

Rn 6 § 36 I Nr 3 erfordert, dass die verklagten oder zu verklagenden Streitgenossen voneinander verschiedene allgemeine Gerichtsstände (§§ 12–19a) haben und dass für den Streitgegenstand kein gemeinsamer besonderer Gerichtsstand eingreift. Maßgeblich ist der Vortrag des Kl; eine Prüfung der Zulässigkeit oder Schlüssigkeit der Klage findet im Verfahren der Zuständigkeitsbesti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen im Einzelnen.

Rn 2 Die Ermittlung der Zuständigkeit erfolgt anhand der in der Norm enthaltenen Anknüpfungsleiter. Aufgrund der Ausschließlichkeit der hier angeordneten Zuständigkeit kommt eine abweichende Vereinbarung oder rügelose Einlassung nicht in Betracht (vgl § 40 II Nr 2 ZPO). Rn 3 Primär ist dabei auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes als dem von dem Verfahren in erster Li...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. 2Eine maschinelle Bearbeitung ist zulässig. 3Bei dieser Bearbeitung sollen Eingänge spätestens an dem Arbeitstag erledigt sein, der dem Tag des Eingangs folgt. 4Die Akten können elektronisch geführt werden (§ 298a). (2) 1Ausschließlich zuständig ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vollstreckung auf Duldung oder Unterlassung (§ 890).

Rn 7 Bei der problematischen Vollstreckung von Dauerverpflichtungen zu vertretbaren sowie unvertretbaren Handlungen zieht die Rspr selbst dann, wenn sie nicht auf Duldung oder Unterlassung gerichtet sind, gelegentlich die Regel der Unterlassungsvollstreckung nach § 890 (analog) heran (zB LG Berlin WuM 94, 552 [Treppenhausreinigung] mwN; LG Koblenz NJW-RR 86, 506 [LG Koblenz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anfechtbarkeit des Verweisungsbeschlusses.

Rn 7 Nach Abs 3 S 1 ist der Verweisungsbeschluss nicht anfechtbar, um das Verfahren zu beschleunigen (Begr zu § 3 RegE in BTDrs 16/6308, S 175). Die außerordentliche Beschwerde ist jedoch statthaft, wenn der Verweisungsbeschluss wegen objektiver Willkürlichkeit (dazu Rn 8) keine Bindungswirkung entfaltet (KG FGPrax 22, 189 [KG Berlin 15.03.2022 - 1 AR 9/22]; Bumiller/Harders...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vollstreckbarkeit.

Rn 31 Den Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit teilt der Kfb mit der Kostengrundentscheidung. Ist letztere nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, gilt gleiches für den Kfb. Da aus dem Kfb vollstreckt werden kann, § 794 I Nr 2, ist die Aussage zur Vollstreckbarkeit aus der Kostengrundentscheidung zur Klarstellung in den Kfb aufzunehmen (Karlsr Rpfleger ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren.

Rn 6 Der Antrag auf Räumungsfrist ist spätestens zwei Wochen vor dem Tag, an dem zu räumen ist, zu stellen; die §§ 233–238 sind sinngemäß anzuwenden, § 794a I 2. Die Frist läuft ab dem im Vergleich vereinbarten Datum. Ist sofort zu räumen oder beträgt die im Vergleich niedergelegte Frist weniger als zwei Wochen, scheidet eine Räumungsfrist nach § 794a nicht mit der Folge aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erledigung der Hauptsache.

Rn 2 Im Arrestwie auch im einstweiligen Verfügungsverfahren können die Parteien die Hauptsache für erledigt erklären. Es gelten die allgemeinen Grundsätze (St/J/Grunsky Rz 17; Zö/Vollkommer Rz 4; Vossler MDR 09, 668). Tritt das Erledigungsereignis erst nach Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Rechtschutzmaßnahme ein, so kann der Antragsteller sofortige...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / d) Einlegung der Berufung vor Urteilszustellung innerhalb der ersten fünf Monate ab Verkündung

Rz. 33 Auch innerhalb der ersten fünf Monate nach Verkündung des Urteils kann wirksam Berufung eingelegt werden, noch bevor das vollständig ausgefertigte Urteil zugestellt wurde.[51] Rz. 34 Der Beginn der Berufungsbegründungsfrist hängt nicht (mehr) vom Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels ab. Die Begründungsfrist beginnt folglich auch bei vorzeitiger Einlegung der Beruf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 794a enthält eine Regelung für den Fall, dass der Schuldner sich in einem gerichtlichen Vergleich zur Räumung von Wohnraum verpflichtet hat. Die Regelung entspricht derjenigen des § 721. Zweck ist es, den Schuldner, der sich durch einen vollstreckbaren gerichtlichen Vergleich zur Räumung verpflichtet, nicht schlechter zu stellen als denjenigen, gegen den ein Räumungsu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschleunigung.

Rn 9 bedeutet eine kurzfristige Terminierung und Einräumung von Fristen nur auf das Mindestmaß. Nach Sinn und Zweck der Beschleunigungspflicht haben alle Maßnahmen zu unterbleiben, die zu einer Verzögerung führen. So sollte Anträgen auf Fristverlängerung oder Terminsverlegung grds nicht stattgegeben und Stellungnahmefristen für Parteien auf das unbedingt Notwendige reduziert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verweisung nicht möglich.

Rn 9 Eine Verweisung im Berufungsverfahren nach § 506 kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Verweisungsvoraussetzungen erst im Berufungsverfahren selbst gem § 533 geschaffen worden sind; § 506 gilt nämlich grds nur für das Verfahren vor den Amtsgerichten (BGH NJW-RR 96, 891, RGZ 119, 379). Daher ist weder eine Verweisung von der Berufungskammer an eine erstinstan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1087 ZPO – Zuständigkeit.

Gesetzestext Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erlass und Überprüfung sowie die Vollstreckbarerklärung eines Europäischen Zahlungsbefehls nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig. Rn 1 Die VO Nr 1896/2006 (EuMVVO) ist im Anhang nach § 1096 abgedruckt und kommentiert (zu Praxiserfahrungen Einhaus EuZW 11, 865). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfügungsgrund.

Rn 3 Die Regelungsverfügung muss notwendig sein. Trotz des ggü § 935 unterschiedlichen Wortlauts ist auch hier erforderlich, dass für die Verfügung eine Dringlichkeit bzw Eilbedürftigkeit besteht. Hieran fehlt es, wenn dem Verfügungskläger auch mit einer späteren Verwirklichung seines Rechts im ordentlichen Prozessweg gedient ist (St/J/Grunsky Rz 7). Die Dringlichkeit entfäl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ee) Volljährige Kinder.

Rn 55 Bei volljährigen Kindern, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, die allgemeine Schulausbildung absolvieren und im Haushalt eines Elternteils leben (privilegierte Volljährige), gelten die gleichen Erwägungen wie bei minderjährigen Kindern mit der Ausnahme, dass die Eltern jetzt beide für den Barunterhalt haften und dementsprechend für den Prozesskostenvorsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sofortige Beschwerde.

Rn 6 Die Entscheidung ist nur mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, wenn es sich um ein im ersten Rechtszug ergangenes Zwischenurteil handelt (BGH RR 13, 490 Rz 12). Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Urteilszustellung (§ 569). Dies gilt regelmäßig auch dann, wenn das Urt nachträglich berichtigt wird (KG NJW-RR 10, 142 [KG Berlin 03.04.2009 - 14 W 70/08]). Wird d...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 7. Familienangehörige

Rz. 20 Den Arbeitnehmer trifft bei Zugang der Kündigung (Aushändigung an einen Familienangehörigen) die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er vom Zugang der Kündigung keine Kenntnis gehabt hat.[48] Kein Verschulden soll vorliegen, wenn der Briefkasten regelmäßig durch ein bestimmtes Familienmitglied geleert wird und dieses die Kündigung dem Arbeitnehmer nicht aushändigt....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Unanwendbarkeit von S 2.

Rn 19 Ansprüche aus dem Vorbehaltseigentum sind demgegenüber nach § 6 S 1, 1. Alt mit dem Wert der Sache anzusetzen (Frankf NJW 70, 334; Rn 5). Beim Widerspruch gegen die Teilungsversteigerung gilt § 3 (BGH FamRZ 91, 547). Der Anspruch auf Löschung einer Eintragung im Grundbuch, insb eines Grundpfandrechts, ist von § 6 nicht erfasst, weil es nicht um eine Forderung geht; hie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Insolvenzverfahren.

Rn 55 Aufgrund der Anordnung in § 36 I 2 InsO bzw § 292 I 3 iVm § 36 I 2 InsO ist § 850e Nr 1 bis Nr 3 im Insolvenzverfahren entspr anzuwenden (BGH NZI 08, 607 Rz 14; LAG Hamm ZIP 07, 348). Eine Zusammenrechnung von Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit mit unpfändbaren Einkünften kann nicht erfolgen (BGH NZI 23, 177; Büthe NZI 23, 153). Unanwendbar ist § 850e Nr 4, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Antrag des Klägers.

Rn 1 Das Verfahren kann auf Initiative des Klägers vor die KfH gebracht werden. Dem Wahlrecht (vgl Möller NJW 09, 3632; Simons NZG 12, 609) sind aber zeitliche Grenzen gesetzt. Bei einem originär beim LG begonnenen Verfahren kommt es auf die Rechtzeitigkeit des Antrags an. Nur ein Antrag, der in der Klageschrift oder in einem gleichzeitig eingereichten Schriftsatz enthalten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Raten aus dem Einkommen.

Rn 6 Die Anzahl der Raten aus dem Einkommen wird im Bewilligungsbeschluss naturgemäß nicht festgelegt. Sie ergibt sich aus der Höhe der zu erwartenden Kosten, nach oben begrenzt auf 48 Monate. Der Einsatzzeitpunkt ist vom Gericht festzulegen; eine gesetzliche Bestimmung gibt es nicht. Frühestmöglicher Zeitpunkt für den Beginn der Ratenzahlungsverpflichtung ist das Datum des ...mehr