News 27.06.2022 BFH Kommentierung

Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind als unverzichtbare Aufwendungen der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG grundsätzlich nicht abziehbar. Sie sind nur dann als Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 EStG zu berücksichtigen, wenn es sich um „typische Berufskleidung“ nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG handelt, die nicht auch zu privaten Anlässen getragen werden kann.

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News 14.11.2018 Praxis-Tipp

Aufwendungen für sog. "bürgerliche Kleidung" sind grundsätzlich nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgabe abziehbar. Es stellt sich aber die Frage, ob ein schwarzer Anzug in Ausnahmefällen eine Berufskleidung sein kann. 

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News 16.08.2016 FG Pressemitteilung

Ein Orchestermusiker darf Aufwendungen für ein schwarzes Sakko und für schwarze Hosen nicht als Werbungskosten abziehen. Dies hat das FG Münster entschieden.

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News 11.11.2015 Ergonomie

Wer im Verkauf arbeitet, kennt das: nach der Arbeit schmerzen die Füße vom langen Stehen. Auch in der Gastronomie sind Beine und Füße durch das ständige Hin- und Herlaufen stark belastet. Hier lohnt es sich, auf gutes Schuhwerk zu achten. Modisch hohe Absätze sind da nicht geeignet, besser sind flache ergonomische Arbeitsschuhe.

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News 23.07.2014 FG Kommentierung

Das FG Hamburg entschied, dass ein Rechtsanwalt die Kosten für Anzüge, Hemden, Hosen und Schuhe nicht als Werbungskosten bei seinen Lohneinkünften abziehen darf, da das Tragen von derartiger Businesskleidung auch bei privaten Anlässen nicht (nahezu) ausgeschlossen werden kann.

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News 23.07.2013 Mieten statt kaufen

Ob weißer Kittel, Blaumann oder Warnkleidung – jede Branche hat ihre eigene Kleidung. Die Anforderungen daran sind genormt. Oft sind die Kleidungsstücke wegen ihren speziellen Materialien oder funktionellen Details teuer. So kann es günstiger sein, Bekleidung zu mieten statt zu kaufen.

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