Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigtendatenschutz

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Automatisierte Transkri... / 1 Einleitung

Die Qualität und Verfügbarkeit von Transkriptionstools für Gespräche im Rahmen von Interviews oder Meetings nimmt stetig zu. Hiermit eröffnen sich auch für den HR-Bereich neue Möglichkeiten. Je nach Unternehmensbereich kann es dabei vor allem um die Steigerung von Transparenz und Rechtssicherheit, um schnellere Nachvollziehbarkeit, Überprüfbarkeit und bessere Analysierbarkei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Automatisierte Transkri... / 2.1 Betriebsvereinbarung als Grundlage

Besteht ein Betriebsrat, kommt als Grundlage der Transkription eine Betriebsvereinbarung infrage.[1] Eine solche wäre wegen § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ohnehin abzuschließen bzw. bestehende IT-Betriebsvereinbarungen entsprechend zu ergänzen. Hierin könnten beispielsweise bestimmte Gesprächsarten (etwa Projektmeetings/Dailys) pauschal für die Transkription zugelassen und für verb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Automatisierte Transkri... / 2.2.2 Maßnahmen zur Förderung der Freiwilligkeit

Um die Freiwilligkeit gewährleisten und die Transkription auf die Einwilligung stützen zu können, müssen Unternehmen im Vorfeld bestimmte Maßnahmen treffen. Eine Einwilligung kann demnach insbesondere in den folgenden Fällen freiwillig sein[1]: wenn der Beschäftigte einen rechtlichen oder wirtschaftlichen Vorteil durch die Transkription hat. Ein rechtlicher Vorteil kann in der...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auswirkungen elektronischer... / 8 Datenschutz bei Überwachung

Digitalisierung und deren Überwachungsfolgen alarmieren natürlich auch die Datenschützer. Datenschutz ist ein wichtiges Thema im Zeitalter der Digitalisierung und übrigens heute eines der häufigsten Themen bei Betriebsvereinbarungen. Maßnahmen der Beschäftigtenüberwachung unterliegen der betrieblichen Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Der Einsatz technischer Vorricht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Personalwesen... / 4 Compliance-Rechtsrisiken im Personalbereich

Der Personalbereich weist zahlreiche Vorschriften auf, deren Verletzung mit Bußgeld oder sogar Strafe bedroht ist oder zu negativen Reaktionen in der Öffentlichkeit und Vermögensschäden führen kann. Besondere Gefahrenquellen können z. B. aus den folgenden Bereichen resultieren: Allgemeine Gleichbehandlung Arbeitnehmerüberlassung und Einsatz von Fremdressourcen (Werk-/Dienstver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.1 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist gewissermaßen das "Herzstück" des BetrVG und schränkt einerseits in wichtigen Bereichen die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers ein und bietet auf der anderen Seite dem Betriebsrat in wichtigen Fragen Einflussmöglichkeiten auf den Betrieb. Durch Tarifvertrag kann der Kreis der mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenhei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / 4 Datenschutz

Im Zuge des Bewerbungsverfahrens erhobene Daten über den Bewerber (Personalfragebögen) stellen eine Datenerhebung i. S. d. Art. 4 Nr. 1 und Nr. 2 DSGVO, deren Vorgaben zu beachten sind.[1] Allerdings enthält die DSGVO keine spezifischen Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz und insbesondere nicht zum Umgang mit Daten im Bewerbungsverfahren. Vielmehr ist über die Ermächtigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Sondervorschriften zum Beschäftigtendatenschutz (§ 26 BDSG-neu)

Tz. 20 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beschäftigt der Verein hauptamtliche Mitarbeiter (s. Fallgruppen lt. § 26 Abs. 8 BDSG-neu, z. B. auch Rehabilitanden, Beschäftigte in Behindertenwerkstätten, Freiwillige lt. BundesfreiwilligendienstG), dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses, für des...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden DSGVO) gilt seit dem 25.05.2018. Sie ist eine EU-Verordnung (s. Verordnung (EU) 2016/679), die nicht wie Richtlinien in nationales Gesetz umgesetzt werden muss. Sie ersetzt die EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG), auf der auch das Bundesdatenschutzgesetz basiert. Mit Geltung der DSGVO wurde gleichz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 4 Weitere aktuelle Probleme im Bereich Aufbewahrung und Arbeitnehmerdatenschutz

Angesichts aktueller Rechtsprechung sind insbesondere die nachfolgenden Themengebiete bei der Aufbewahrung von Arbeitnehmerdaten im Hinblick auf das Datenschutzrecht im Auge zu behalten: 4.1 Aufbewahrung von Daten in Papierform Fraglich ist, ob die Vorgaben der DSGVO und des BDSG auch für noch traditionell in Papierform geführte Personalakten gilt. Die Rechtsprechung äußerte Z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 1 Löschpflichten im Datenschutz

Im Datenschutz maßgeblich sind vor allem die Regelungen der DSGVO sowie das BDSG. In § 26 BDSG wird dabei speziell die Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses geregelt. Zu beachten ist allerdings, dass der EuGH § 26 BDSG für europarechtswidrig erklärt hat, demzufolge sind sämtliche Maßnahmen im Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes zumindest auch auf Art...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz / 4.1 Allgemeines

Die Bestimmungen des BDSG über die Anforderungen an eine zulässige Datenverarbeitung konkretisieren und aktualisieren den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.[1] Rechtsgrundlagen DSGVO und BDSG Das Bundesdatenschutzgesetz wurde zum 25.5.2018 sowie zum 26.11.2019[2] den Vorgaben der DSGVO entsprechend novelliert.[3] Das BDSG regelt in erster Linie die automat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz / 3 Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mit der DSGVO [1] hat der europäische Gesetzgeber erstmals eine unmittelbar zwingende, europaweit einheitliche gesetzliche Regelung zum Datenschutz mit dem Ziel weitgehender Harmonisierung geschaffen. Dabei steht die Verordnung gemäß Art. 1 Abs. 1 DSGVO im Spannungsfeld von freiem Datenverkehr im Europäischen Binnenmarkt und dem persönlichen Datenschutz für den einzelnen EU-B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 4.2 Löschung von Daten auf Social-Media-Plattformen

Rechtsstreitigkeiten entstehen häufig auch rund um die Frage der Löschung von Daten der Arbeitnehmer auf Social-Media-Plattformen. Aus der Rechtsprechung geht dazu im Wesentlichen hervor, dass auf der Homepage veröffentlichte Daten des Arbeitnehmers (z. B. Name oder Fotos) umgehend zu löschen sind, wenn der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet. Die Pflicht zur Löschun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 4.3 Löschung von Abmahnungen aus der Personalakte

Für die Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte gibt es keine gesetzliche Frist. Während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses wird man bei leichten Pflichtverstößen eine Entfernungspflicht nach 3 Jahren annehmen können, wenn keine weiteren Verstöße hinzugekommen sind. Allerdings kann eine Abmahnung für eine spätere Interessenabwägung bei einer verhaltensbedingten K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 4.1 Aufbewahrung von Daten in Papierform

Fraglich ist, ob die Vorgaben der DSGVO und des BDSG auch für noch traditionell in Papierform geführte Personalakten gilt. Die Rechtsprechung äußerte Zweifel. "In Art. 2 Abs. 1 und Art. 4 Nr. 6 DSGVO wird der Begriff der Dateisysteme zugrunde gelegt. Unabhängig von der Frage, ob dieser Begriff zwischen automatisierten und nicht automatisierten Vorgängen unterscheidet (dazu et...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 3.2.2 Problem: Aufbewahrungsfristen

Unklar ist, wie lange der Arbeitgeber die Unterlagen aufbewahren darf bzw. wann er die Daten spätestens zu löschen hat. Hierzu werden verschiedene Ansichten vertreten. Ausgangsüberlegung ist dabei, dass es dem Arbeitgeber zu gestatten ist, Unterlagen des Arbeitnehmers so lange aufzubewahren, bis er nicht mehr mit der Geltendmachung von Ansprüchen des Arbeitnehmers oder Dritt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 40 VG München, Urteil v. 22.9.2022, M 10 K 21.30727: Zum Sozialdatengeheimnis der Angaben eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings zu seinen (§ 42a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) unterfallen dem Sozialgeheimnis; BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83: Volkszählungsurteil (Mikrozensus) – Grundsätze des Datenschutzes; Saarländisches OLG, Beschluss v. 27.4.2015, 9 WF 13/15...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.7.2 RFID-Chips bzw. GPS-Sender

Sogenannte RFID-Chips[1] können als Bestandteil von Hausausweisen, die Mitarbeiter bei sich führen müssen, oder zur Ortung von Dienstwagen eingesetzt werden und ermöglichen eine detaillierte Überwachung der Arbeitnehmer durch Standortbestimmung und ggf. weitere Angaben. Eine solche verdachtsunabhängige Dauerkontrolle ist aber nach § 26 Abs. 1 BDSG i. V. m. Art. 6, 9 DSGVO un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.3.3 Datenscreenings

Manche Unternehmen führen Datenabgleiche – sog. Datenscreenings oder Rasterungen – durch, um Korruptionsfälle aufzudecken. In der Vergangenheit wurden Datenscreens etwa auch zu Krankendaten von Mitarbeitern vorgenommen. Dies ist jedenfalls unzulässig, soweit die Daten dazu nicht mit Einwilligung der Arbeitnehmer erhoben werden.[1] Widersprüchliche Ansichten herrschen in der a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.7.1 Biometrische Erkennungsmethoden

Hinsichtlich biometrischer Erkennungsverfahren – beispielsweise als Zugangskontrolle für besonders sensible Bereiche in Unternehmen – ist zu beachten, dass u. U. bereits die Erhebung unzulässig sein kann, wenn sie sich auf "besondere Kategorien personenbezogener Daten" bezieht. Die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten ist in § 26 Abs. 3 BDSG geregel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.3.1 Verhinderung von Straftaten und sonstigen Pflichtverletzungen

Nach der Gesetzesbegründung sollen Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten oder sonstigen Rechtsverstößen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, nicht dem strengen Maßstab des § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG unterliegen, sondern nach den allgemeinen Regeln von § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG (sowie Art. 6 und 9 DSGVO) erfolgen.[1] Gerade für präventive Kontrollmaßnahmen de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.3.2 Aufdeckung von Straftaten

Bei der repressiven Kontrolle im Einzelfall sowie für die Implementierung von Revisionsprüfungen oder bei einer unternehmensinternen Investigation, die sich (auch) auf mögliche Straftaten wie z. B. Korruptionsdelikte und Vermögensdelikte im Unternehmen richtet, sind die Maßstäbe des § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG zu beachten. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Arbeitsve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / Zusammenfassung

Überblick Die Kontrolle von Mitarbeitern ist für Unternehmen eine regelmäßig notwendige, jedoch auch heikle Angelegenheit, die zahlreiche Rechtsfragen aufwirft. Der Kontrollbefugnis des Arbeitgebers sind vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung vielfältige Grenzen gesteckt. Zu beachten sind hierbei insbesondere die individuellen Rechte der Arbeitnehmer, Mitbestimmungsrechte de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.2 Grenzen der Kontrollbefugnis

Das Recht des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter zu kontrollieren, ist grundsätzlich anerkannt. Es hat seine Grundlage einerseits in dem schutzwürdigen Interesse des Arbeitgebers zu prüfen, ob der Arbeitnehmer die vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten ordnungsgemäß erfüllt. Andererseits auch in der Befugnis des Arbeitgebers, Angriffe auf seine rechtlich geschützten Güter und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.6.1 Überwachung der Telefonkommunikation

Für die Kontrolle von Dienstgesprächen findet das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung.[1] Nach der ursprünglichen Konzeption des BDSG bedurfte die Überwachung stets einer Einwilligung oder eines sonstigen Erlaubnistatbestands. In der seit dem 25.5.2018 geltenden Fassung hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die Frage der "Einwilligung" jeweils in den dazugehörigen Bereichen z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz: Bedeutung der ... / 2.2 Einwilligung in die Datenverarbeitung

Eine wichtige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten stellt die Einwilligung dar. In Art. 7 DSGVO sind die Anforderungen an eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung festgehalten. Eine Einwilligung kann nur dann wirksam erteilt werden, wenn der Betroffene in voller Kenntnis des Umfangs der geplanten Verarbeitung und freiwillig sein Einverständnis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz: Bedeutung der ... / 3.1 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Jeder Verantwortliche (früher "Verantwortliche Stelle") ist gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten verpflichtet. Dieses Verzeichnis ist der zentrale Bestandteil der Datenschutzdokumentation und listet alle Verarbeitungen von personenbezogenen Daten im Unternehmen auf. Das Verzeichnis muss dabei die folgenden Angaben enthalten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 2 E-Mail-Account – Kontrolle durch den Arbeitgeber

2.1 Problemdarstellung Spätestens wenn Beschäftigte es mit der privaten Nutzung der dienstlichen Arbeitsinstrumente wie Internet und E-Mail übertreiben, stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ob und in welchem Umfang eine Überwachung, Einsichtnahme und Beweissicherung des dienstlichen E-Mail-Accounts zulässig ist. Die Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit des Vorhab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.1 Social Media im Recruiting

Nach § 26 Abs. 8 Satz 2 BDSG gelten Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis als "Beschäftigte". Folglich finden auch auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Bewerbern die Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz Anwendung. Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Bewerbern ist nach § 26 Abs. 1 BDSG [1] dann zulässig, wenn diese für die Begründung, Durch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: Social Media und E-Mail-Nutzung

Zusammenfassung Überblick Der Datenschutz für Beschäftigte hat in den vergangenen Jahren viele Diskussionen und "heiße Themen" erlebt. Hierzu zählen vor allem Fragen der Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts für private Zwecke oder der Umgang mit den sogenannten sozialen Medien und Netzwerken im und für das Unternehmen. Die beiden hier behandelten Themen zum Einsatz von Soc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 2.1 Problemdarstellung

Spätestens wenn Beschäftigte es mit der privaten Nutzung der dienstlichen Arbeitsinstrumente wie Internet und E-Mail übertreiben, stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ob und in welchem Umfang eine Überwachung, Einsichtnahme und Beweissicherung des dienstlichen E-Mail-Accounts zulässig ist. Die Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit des Vorhabens hängt maßgeblich d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.4 Datenschutzrechtliche Pflichten bei eigener Social Media-Präsenz

Kaum ein Unternehmen kommt heute noch ohne Social Media-Präsenz aus. Vielmehr sind Social Media-Seiten für viele Unternehmen ein wichtiger Faktor, um von ihrer Zielgruppe (Bewerber, Kunden) gefunden zu werden. Auch das Datenschutzrecht stellt an den Betrieb solcher Social Media-Präsenzen ("Fanpages", "Unternehmensprofile", "Businesspofile") Anforderungen. 1.4.1 Datenschutzrec...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 2.2.1 Der Streit um die Stellung als "Anbieter"

Bereits nach "alter" Rechtslage war unklar, ob der Arbeitgeber bei erlaubter oder geduldeter privater E-Mail-Nutzung als Telekommunikationsanbieter einzustufen ist, der dann an das Fernmeldegeheimnis gebunden ist. Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben sich in der Vergangenheit (und zur alten Rechtslage nach § 88 TKG a. F.) eindeutig positioniert. In der "Orientier...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.4.2 Erfordernis der Einwilligung

Mit der Bereitstellung einer Fanpage oder eines Unternehmensprofils übernehmen die Unternehmen als Betreiber die Rolle eines Anbieters von Telemedien nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 TTDSG. Werden beim Besuch dieser Seite Informationen auf den Endgeräten der Endnutzer gespeichert oder aus diesen ausgelesen (wie dies z. B. bei der Verwendung von Cookies der Fall ist), bedarf dies nach §...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 1 Social Media und Datenschutz

Die Nutzung von sozialen Netzwerken inklusive des Knüpfens und Pflegens von (Geschäfts-)Kontakten ist für Millionen Deutsche und Milliarden Menschen weltweit zum Alltag geworden. Für viele sind solche Netzwerke ein wichtiger Bestandteil des sozialen Miteinanders in ihrem Leben. So verwundert es nicht, dass sich berufliche, private und auch geschäftliche Interessen hier berüh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 2.2.2 Wahrung des Fernmeldegeheimnisses

Folgt man der Auffassung der Datenschutzkonferenz, ist der Arbeitgeber bei Ermöglichung der privaten Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts ein "Anbieter von Telemedien", der sich an das Fernmeldegeheimnis zu halten hat. Das Fernmeldegeheimnis verbietet dem Arbeitgeber jegliche inhaltliche Überwachung, Überprüfung oder Einsichtnahme in den gesamten E-Mail-Verkehr, der über ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.5 Marketing-Maßnahmen in Social Media

Bei der Durchführung von Marketing-Maßnahmen sind die gleichen Grundsätze zu beachten, die durch die DSGVO und das Wettbewerbsrecht vorgegeben werden. Insofern ergeben sich für die Werbetätigkeiten in sozialen Netzwerken keine Besonderheiten. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sogenannte "Inbox-Werbung", also die Schaltung von Werbeeinblendungen in E-Mail-Postfächern, rec...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 2.2 Rechtslage bei erlaubter oder geduldeter E-Mail-Nutzung

Ist die Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts im Unternehmen entweder ausdrücklich gestattet oder zumindest geduldet, gelten nicht nur die datenschutzrechtlichen Vorschriften, sondern nach ganz überwiegender Auffassung auch die Regelungen des Telekommunikations- und Telemedien-Datenschutzgesetzes (kurz: TTDSG). Leider ist die Frage, ob der Arbeitgeber bei erlaubter oder g...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.1.2 Durchführen einer Social Media-Recherche bei eingehenden Bewerbungen

Haben sich die Kandidaten beim Unternehmen selbst beworben, stellt sich vielen Unternehmen die Frage, ob die geeigneten Kandidaten einem "Social Media Check", also einer Recherche der Profile, unterzogen werden dürfen. Lassen sich von den Kandidaten über eine einfache Suchanfrage personenbezogene Daten finden, so ist davon auszugehen, dass diese vom Betroffenen der "Öffentlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 2.2.3 Leitfaden zur Kontrolle des E-Mail-Accounts

Damit nun der Arbeitgeber trotz erlaubter Privatnutzung des E-Mail-Accounts Einblick in die E-Mails seiner Mitarbeiter nehmen kann, kann von allen Beschäftigten eine Einwilligung eingeholt werden. Einwilligung der Mitarbeiter Mit Blick auf den Anwendungsbereich des Fernmeldegeheimnisses sollten grundsätzlich alle Mitarbeiter eine individuelle Einwilligung in die Kontrolle auch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.2 Social Media bei Bewerbungen

Die Nutzung der in sozialen Netzwerken vorhandenen Daten, um Bewerber zu bewerten, wird bereits von vielen Unternehmen genutzt. Hier ist es zu begrüßen, dass eine Tendenz festzustellen ist, den aus privaten Netzwerken wie Facebook gewonnenen Informationen nicht allzu viel Gewicht beizumessen, eben gerade weil sie aus dem privaten Umfeld der Bewerber stammen und deshalb für d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.4.4 Zusammenfassung

Der Betrieb einer Fanpage oder eines Unternehmensprofils stellt für Unternehmen ein gewisses datenschutzrechtliches Risiko dar. Um den oben skizzierten Anforderungen gerecht zu werden, bedarf es der Unterstützung durch den Anbieter des jeweiligen sozialen Netzwerks. Die Datenschutzkonferenz geht in ihrem "Kurzgutachten zur datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.1.1 Aktive Bewerbersuche in Sozialen Medien

Begibt sich ein Unternehmen auf die aktive Bewerbersuche in beruflich orientierten sozialen Netzwerken wie LinkedIn und Xing, so haben die Inhaber der abgefragten Profile logischerweise hiervon keine Kenntnis. Auch wenn die Bewerber teilweise einsehen können, welche Unternehmen bzw. Mitarbeiter das Profil eingesehen haben, wissen die potenziellen Kandidaten nicht, dass das U...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.4.3 Datenschutzhinweise für Fanpage

Beim Betrieb der Fanpage oder eines Unternehmensprofils werden zwangsläufig personenbezogene Daten verarbeitet. Daher ist der Betreiber einer Fanpage nach Art. 13 DSGVO verpflichtet, die Nutzer in transparenter Art und Weise über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aufzuklären. Auch dies dürfte sich in der Praxis als schwer zu erfüllen darstellen, da dies eine vorher...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / Zusammenfassung

Überblick Der Datenschutz für Beschäftigte hat in den vergangenen Jahren viele Diskussionen und "heiße Themen" erlebt. Hierzu zählen vor allem Fragen der Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts für private Zwecke oder der Umgang mit den sogenannten sozialen Medien und Netzwerken im und für das Unternehmen. Die beiden hier behandelten Themen zum Einsatz von Social Media im Un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.4.1 Datenschutzrechtliche Rolle beim Betrieb einer Fanpage

Lange Zeit war in der Literatur umstritten, welche Rollen den Unternehmen beim Betrieb eines Unternehmensprofils oder einer Fanpage einerseits und den Anbietern sozialer Netzwerke andererseits zukommen. Spätestens mit der Entscheidung "Fashion-ID"[1] hat der Europäische Gerichtshof diese Frage beantwortet. In dem Urteil betont der EuGH, dass der Betreiber einer Website grunds...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.3 Social Media-Guidelines

Im Folgenden sollen Hinweise und Anregungen gegeben werden, um für das Unternehmen passende Social Media-Guidelines zu erstellen, die für eine ausgewogene Nutzung von sozialen Netzwerken und kommunikativen Online-Medien sorgen. Die folgenden Punkte und Überlegungen sollten berücksichtigt werden: Bedeutung von Social Media: Folgende Fragen sollten Sie klären: Wie wichtig ist "S...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 2.3 Rechtslage bei Verbot der privaten Nutzung

Ist die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts durch das Unternehmen verboten und wird die Einhaltung des Verbots stichprobenartig kontrolliert, finden die Vorschriften des TTDSG und damit das Fernmeldegeheimnis keine Anwendung. Folglich sind bei der Überwachung und Kontrolle "nur" die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Dabei ist insbesondere dem in § ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belegschaftsbefragungen: Ei... / 1.2 Datenschutz beachten

Selbst eine anonym durchgeführte Befragung lässt möglicherweise Rückschlüsse auf den Befragten zu. Da Belegschaftsbefragungen nur dann wirklich erfolgversprechend sind, wenn sich möglichst viele Mitarbeiter daran beteiligen, ist auch auf eine penible Beachtung des Datenschutzes zu achten. Dazu gehört die vollständige Anonymisierung der Fragebögen, die Sicherstellung des anonym...mehr