Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 3.1 Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle

Die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen wird mit dem Teilbetrag erhoben, der zusammen mit der Lohnsteuer für den laufenden Arbeitslohn der voraussichtlichen Jahreslohnsteuer für den Arbeitslohn des gesamten Kalenderjahres entspricht. Der Steuerabzug von sonstigen Bezügen muss jahresbezogen vorgenommen werden, weil die Besteuerung nach den für laufenden Arbeitslohn geltenden Gru...mehr

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Sonstige Bezüge / Zusammenfassung

Begriff Der lohnsteuerrechtliche Begriff "Sonstige Bezüge" umfasst alle Lohnzahlungen, die keinen laufenden Arbeitslohn darstellen. Neben einmaligen Zuwendungen fallen hierunter sämtliche Arbeitslohnzahlungen, die nicht regelmäßig anfallen. Die wohl häufigste und auch bekannteste Form sonstiger Bezüge sind Einmalzahlungen. Die Unterscheidung zwischen laufendem Arbeitslohn un...mehr

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Sonstige Bezüge / 5.1 Zusammenballung von Einkünften

Handelt es sich bei dem sonstigen Bezug um den steuerpflichtigen Teil einer Entlassungsentschädigung oder um Arbeitslohn für eine Tätigkeit, die sich über mehr als 12 Monate erstreckt hat[1], ist der voraussichtliche Jahresarbeitslohn um ein Fünftel des Bezugs zu erhöhen. Die sich ergebende Lohnsteuer für den Teilbetrag des sonstigen Bezugs ist sodann mit dem 5-fachen Betrag...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 7.2 Gratifikationen

Erhält ein Arbeitnehmer Gratifikationen, liegt steuerlicher Arbeitslohn vor. Wird die Gratifikation als einmalige Zahlung ausbezahlt, erfolgt die Besteuerung nach den Grundsätzen für sonstige Bezüge. Sozialversicherungsrechtlich liegt bei Gratifikationen i. d. R. ebenfalls beitragspflichtiges Arbeitsentgelt vor.mehr

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Sonstige Bezüge / 4.2 Wechsel von/zur beschränkten Steuerpflicht

Bei der Berechnung der Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug, der einem (ehemaligen) Arbeitnehmer nach einem Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht in diesem Kalenderjahr zufließt, ist der während der unbeschränkten Steuerpflicht gezahlte Arbeitslohn laut BFH beim maßgebenden Jahresarbeitslohn ebenfalls zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für die um...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 7.4 Urlaubsgeld

Zahlungen des Arbeitgebers, die anlässlich des jährlichen Erholungsurlaubs zusätzlich zum laufenden Lohn bezahlt werden, gehören wie Zahlungen von Urlaubsabgeltungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Soweit es sich um Beträge handelt, die als einmalige Zahlung ausbezahlt werden, muss die Besteuerung des Urlaubsgelds als sonstiger Bezug erfolgen. Sozialversicherungsrechtlich ...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.15.6 Beiträge auf nicht zugeflossenen Arbeitslohn

Wird Arbeitslohn zugunsten einer Direktzusage umgewandelt[1] (arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage), führt dies in unbegrenzter Höhe zu einer nachgelagerten Besteuerung. Arbeitslohn fließt im Zeitpunkt der Umwandlung noch nicht zu. In der Sozialversicherung besteht Beitragsfreiheit nur bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze.[2] Beiträge, die auf Arbeitslohn oberhalb von 4...mehr

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Sonstige Bezüge / 1.2 Abgrenzung durch Lohnzahlungszeitraum

Die Definition des laufenden Arbeitslohns ist vor dem Hintergrund der Steuerberechnungsmethode zu sehen, die auf den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum abstellt. Laufender Arbeitslohn ist deshalb der Lohn, der nach den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen, dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Einzelarbeitsvertrag für einen bestimmten Lohnzahlungszeitraum gewährt wird...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 5.2 Begünstigte Lohnzahlungen

Als Bezüge für mehrere Jahre können neben einer Gehaltsnachzahlung auch Nachzahlungen von Versorgungsbezügen, Abfindungen für Pensionsansprüche, Jubiläumszuwendungen sowie Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen, die über mehrere Jahre entwickelt wurden, nach der Fünftelregelung begünstigt sein. Zufluss innerhalb eines Kalenderjahres Auch in diesen Fällen ist wie bei der ermäßigten...mehr

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Sonstige Bezüge / 4.1 Berechnung des maßgebenden Jahresarbeitslohns

Für die Feststellung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns sind folgende Beträge zusammenzurechnen: der in den abgelaufenen Lohnzahlungszeiträumen des Kalenderjahres bereits gezahlte laufende Arbeitslohn, die in diesem Kalenderjahr bereits gezahlten sonstigen Bezüge und der im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich noch zu zahlende laufende Arbeitslohn. Außer Betracht bleiben...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 2.3 Erhöhung der Lohnsteuer

Wurde ein zu geringer Lohnsteuerabzug versehentlich vorgenommen, muss der Arbeitgeber das Betriebsstättenfinanzamt über diesen Vorgang formlos informieren (sog. haftungsbefreiende Anzeige).[1]Durch diese Anzeige wird der Arbeitgeber von der Haftung für die zu gering einbehaltene Lohnsteuer befreit. Das Betriebsstättenfinanzamt wird ggf. zusammen mit dem Wohnsitzfinanzamt die...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.3.2 Eintragung Großbuchstabe M

Der Großbuchstabe M macht kenntlich, dass dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entweder vom Arbeitgeber selbst oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit bis 60 EUR zur Verfügung gestellt wurde, die mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten ist....mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 3.3.2 Künftige sonstige Bezüge bleiben außer Ansatz

Zur Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns sind auch die im Kalenderjahr in den vorangegangenen Kalendermonaten gezahlten sonstigen Bezüge hinzuzurechnen. Sonstige Bezüge, für die eine ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung durchgeführt worden ist, weil es sich z. B. um Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit handelt, sind dem voraussichtlichen Jahres...mehr

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Sonstige Bezüge / 1.3 Nach- oder Vorauszahlungen von Arbeitslohn

Nachzahlungen oder Vorauszahlungen von Arbeitslohn gehören zu den sonstigen Bezügen, wenn sich der Gesamtbetrag oder ein Teilbetrag der Nachzahlung oder Vorauszahlung auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die in einem anderen Jahr als dem der Zahlung enden. Bezieht sich dagegen der Gesamtbetrag ausschließlich auf Lohnzahlungszeiträume, die im Kalenderjahr der Zahlung enden, hand...mehr

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Sonstige Bezüge / 4.4 Berechnungsschema

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 7.3 Prämien

Prämien, die einem Arbeitnehmer z. B. für überdurchschnittliche Leistungen gezahlt werden, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn sowie auch zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Prämien für die Anwesenheit, für die Erfüllung von Qualitätsnormen, für Betriebs- oder Termintreue oder als Sicherheitsprämien bezahlt werden.[1] ...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.16.3 Versorgungsbezüge als sonstiger Bezug

Für Versorgungsbezüge, die zu den sonstigen Bezügen rechnen, sind die Freibeträge eigenständig zu ermitteln (keine Zwölftelung), deshalb ist in Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung der Betrag dieser Bezüge auszuweisen. Das Jahr des Versorgungsbeginns ist in Nummer 30 zu erfassen. Hinweis Bruttoarbeitslohn in Nummer 3 ungekürzt ausweisen Auch Versorgungsbezüge, die als sonstige...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.7 Nummern 9-14: Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn und Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre, Entschädigungen

Arbeitslohn, der im Lohnsteuerabzugsverfahren ermäßigt unter Anwendung der "Fünftelregelung"[1] besteuert wurde, ist getrennt vom übrigen Arbeitslohn in die elektronische Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit (Nummer 10), Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre (Nummer 9) sowie Entschädigungen (Nummer 10)....mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 5.1 Berücksichtigung der Fünftelregelung

Arbeitslohn, der für eine mehrjährige Tätigkeit – also für Zeiträume, die zu mehreren Kalenderjahren gehören, – gezahlt wird, ist ebenfalls begünstigt.[1] Mehrjährigkeit bedeutet regelmäßig, dass die Tätigkeit zumindest in 2 Kalenderjahren ausgeübt werden muss. Die Dauer muss einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfassen. Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg ist für d...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.11 Nummer 18: Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören Zuschüsse (Barlohn) des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln (sofern nicht steuerfrei), mit dem Kraftfahrzeug oder einem anderen Verkehrsmittel (z. B. Motorrad, Fahrrad). Entsprechendes gilt regelmäßig auch für Sachbezüge. Hierzu zählt...mehr

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Sonstige Bezüge / 4.3 Berechnung bei mehreren Dienstverhältnissen

Steht der Arbeitnehmer nacheinander in mehreren Dienstverhältnissen, ist für die Feststellung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns der Arbeitslohn aus all diesen Dienstverhältnissen, d. h. aus dem gegenwärtigen und aus den vorangegangenen Dienstverhältnissen, zu berücksichtigen. Steht der Arbeitnehmer gleichzeitig noch bei einem anderen Arbeitgeber in einem zweiten Diens...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 4.3 Arbeitnehmer ohne neues Dienstverhältnis

Ist der Arbeitnehmer zwischenzeitlich nicht bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt, kann der frühere Arbeitgeber die ELStAM für das erste Dienstverhältnis abrufen und dem Lohnsteuerabzug zugrunde legen. Für die Feststellung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns ist der bereits im Lohnkonto eingetragene bzw. gezahlte und elektronisch an die Finanzverwaltung mitgeteilte Arb...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 1.2 Kennzeichen für sonstige Bezüge

Unter den Begriff "sonstiger Bezug" fallen Lohnzahlungen, die nicht laufend, sondern unregelmäßig erfolgen. Hierzu rechnen insbesondere einmalige Zahlungen, die der Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitslohn gewährt. Folgende Bezüge zählen zu den sonstigen Bezügen: 13. bzw. 14. Gehalt, Weihnachtsgeldzahlungen, Entlassungsabfindungen bzw. Entschädigungen, Gratifikationen und Tan...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 5.8 Ist-Besteuerung, § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG (keine Änderung durch VA)

Die Möglichkeit der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten wird von 600.000 EUR auf 800.000 EUR angehoben. Gilt ab Besteuerungszeitraum 2024.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.2 Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

Rz. 496 Wird ein dem Unternehmen zugeordnetes Kfz für nichtunternehmerische Zwecke verwendet, ergeben sich hierbei für die Umsatzbesteuerung unterschiedliche Rechtsfolgen. Diese ergeben sich je nachdem, ob die Verwendung ab dem 1.4.1999 geschieht oder vor diesem Zeitpunkt geschah und ob es sich dabei um ein Fahrzeug handelte, das nach dem 31.3.1999 oder vor dem 1.4.1999 ange...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.1 Fotovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung

Rz. 490 Die umsatzsteuerrechtliche Erfassung der regenerativen Energien unterlag in den vergangenen Jahren diversen Veränderungen, die im Wesentlichen auf externe Faktoren, im Besonderen die unterschiedlichen Förderungsmaßnahmen, zurückzuführen waren. (Privat-)Personen, die regenerativ erzeugte Energie in ein Netz einspeisen, führen damit eine unternehmerische Tätigkeit[1] a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3.2 Rechtsentwicklung im Einzelnen

Rz. 463 Der EuGH hatte auf Vorlage des FG München[1] entschieden, dass Art. 6 Abs. 2 S. 1 Buchst. a der 6. EG-Richtlinie [2] ausschließt, die Abschreibungen eines Betriebsgegenstands als Verwendungseigenverbrauch zu besteuern, wenn der Gegenstand wegen Erwerbs von einem Nichtsteuerpflichtigen (Nichtunternehmer) nicht zum Abzug der USt berechtigt habe.[3] Der Ausschluss von de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4 Die Bestimmung der Bemessungsgrundlage musste schon immer Kernregelung einer Umsatzsteuergesetzgebung sein, um eine gleichmäßige Erhebung der USt sicherzustellen. So war schon im § 5 UStG 1951 die Bestimmung der Bemessungsgrundlage enthalten. Mit dem UStG 1967 [1] erfolgte dann die Übernahme in die Regelung des § 10 UStG 1967, verbunden mit der Umstellung auf die Besteu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.2.4 Zeitraum der Ausgabenermittlung

Rz. 483 Ein Gegenstand kann sowohl für bestimmte, abgrenzbare Zeiträume für nichtunternehmerische Zwecke oder für den privaten Bedarf des Personals (z. B. der Unternehmer verwendet eine dem Unternehmen zugeordnete Baumaschine für eine private Baumaßnahme) als auch dauerhaft – und parallel zu einer unternehmerischen Nutzung – für nichtunternehmerische Zwecke (wie auch für den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.1.2 Einkaufspreis einschließlich Nebenkosten

Rz. 470 Der auf den Zeitpunkt der Entnahme zu ermittelnde (fiktive) Einkaufspreis entspricht im Regelfall dem Wiederbeschaffungspreis [1], den Wiederbeschaffungskosten.[2] Das ist der Preis, den der Unternehmer zzt. der Entnahme, der Lieferung oder des Verbringens aufwenden muss, um einen gleichen (bei vertretbaren Sachen) oder entsprechenden, also gleichartigen Gegenstand zu...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 3.5 Verlustberücksichtigung bei ertragsteuerlicher Organschaft § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG (keine Änderung durch VA)

Die Regelung zur doppelten Verlustberücksichtigung bei ertragsteuerlicher Organschaft wird gestrichen. Nach dieser Regelung bleiben negative Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie in einem ausländischen Staat im Rahmen der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3.1 Allgemeines

Rz. 456 Die Besteuerung des Eigenverbrauchs und ihre Regelungen zu den einzelnen Tatbeständen und Bemessungsgrundlagen gehen weit in die Zeit vor Einführung des Mehrwertsteuersystems zurück. Mit der Einführung dieses Systems wurde der Eigenverbrauch vornehmlich als Korrektur des vorhergegangenen Vorsteuerabzugs begriffen. Entsprechende Fallgruppen wie die Arbeitnehmersachzuw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Sinn und Stellung der Vorschrift

Rz. 540 Für die Beförderungen von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind, sieht das Gesetz eine vereinfachte Besteuerung für die Fälle vor, in denen eine Grenze zum Drittlandsgebiet[1] überschritten wird. Zwar gelten die allgemeinen Regeln über die Unternehmereigenschaft, die Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Beförderungsle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.2.1 Einbeziehung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten (seit dem 1.7.2004)

Rz. 476b Nach § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG ergibt sich seit dem 1.7.2004 die Bemessungsgrundlage für die als entgeltlich geltenden sonstigen Leistungen durch Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands aus den bei der Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben. Dazu gehören auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten des verwendeten Wirtschaftsguts. Sowei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.12 Bemessungsgrundlage bei Mehrzweck-Gutscheinen (§ 10 Abs. 1 S. 6 UStG)

Rz. 388a Zum 1.1.2019 mussten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die schon 2016 unionsrechtlich beschlossenen[1] Vorschriften für Gutscheine in nationale Regelungen aufgenommen werden. In Deutschland wurden die Regelungen Ende 2018 in das UStG aufgenommen.[2] Die Hauptvorschriften zur Definition der Gutscheine sowie der Abgrenzung von Einzweck-Gutschein und Mehr...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.22 Umsetzung durch Kreditzweitmarktförderungsgesetz: Einkommensteuer

Einige Maßnahmen wurden bereits im Dezember 2023 aus dem Wachstumschancengesetz herausgelöst und in das inzwischen bereits verkündete Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen: Zinsschranke, § 4h EStG: Die Zinsabzugsbeschränkung nach § 4h EStG und § 8a KStG wurde an die Vorgaben der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) angepasst. Keine Besteuerung der sog. "Dezemberhilfe 202...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.4 Rechtsbehelfsbefugnis (§ 155 BewG)

Rz. 228 Nach § 155 S. 1 BewG sind zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen einen Feststellungsbescheid die Beteiligten i. S. d. § 154 Abs. 1 BewG sowie diejenigen befugt, für deren Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz der Feststellungsbescheid von Bedeutung ist. Im Fall von Bedarfsbewertungsbescheiden für die Erbschaft- und Schenkungsteuer beschränkt sich der Kreis der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.2.2 Ausgaben

Rz. 477 Nach der seit dem 1.7.2004 gültigen Fassung des § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG sollen die Ausgaben, die bei der Ausführung dieser Umsätze entstanden sind, die Besteuerungsgrundlage der als entgeltlich geltenden sonstigen Leistungen bestimmen. Der Begriff der Ausgaben ist allerdings genauso interpretationsbedürftig, wie das der bis zum 30.6.2004 maßgebliche Begriff der "...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 18 Bis zum 31.12.2018 war nach Abs. 1 S. 2 a. F. Entgelt "alles, was der Leistungsempfänger aufwendete, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der USt". Der Begriff war weit auszulegen. Nicht nur alles, was der Leistungsempfänger selbst, sondern auch alles, was ein Dritter aufwendete, damit der Leistungsempfänger die Leistung erhielt, gehörte zum Entgelt. Umgekehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.4 Sachspenden

Rz. 519 Unentgeltliche Wertgaben führen – soweit es sich um die Wertabgaben von Gegenständen handelt – unabhängig der Motivation zu steuerbaren Umsätzen nach § 3 Abs. 1b UStG. Damit zählen auch Wertabgaben aus karitativen Gründen (z. B. Abgabe von Lebensmitteln an Tafeln) nach der systematischen Logik unzweifelhaft zu steuerbaren[1] und steuerpflichtigen Umsätzen des Unterne...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Umfang der zu treffenden Feststellungen (§ 151 Abs. 2 BewG)

Rz. 210 Nach § 151 Abs. 2 Nr. 1 BewG sind in dem Feststellungsbescheid für Grundbesitzwerte auch Feststellungen über die Art der wirtschaftlichen Einheit zu treffen. Dabei ist darüber zu entscheiden, ob es sich um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück oder um ein Grundstück im Zustand der Bebauung handelt. Bei bebauten Grundstücken ist zwischen den in § 181 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Gegenstand und Voraussetzungen der gesonderten Feststellung (§ 151 BewG)

Rz. 201 Der Gegenstand der gesonderten Feststellungen i. S. d. § 179 AO ergibt sich aus § 151 Abs. 1 S. 1 BewG. Gesondert festzustellen sind danach: Grundbesitzwerte [1] der Wert des Betriebsvermögens oder eines Anteils am Betriebsvermögen[2] der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 11 Abs. 2 BewG der Anteil am Wert von anderen als den in Nrn. 1–3 genannten Vermö...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.1 Ausgangspunkt Leistung

Rz. 21 Wichtigster Ausgangspunkt für das Entgelt ist die Leistung selbst. Zwischen Steueranspruch und Steuertatbestand ist zu unterscheiden, dass die Erbringung der Leistung, nicht aber die Entrichtung des Entgelts der Besteuerung unterliegt.[1] Nur wenn und soweit eine Leistung zu erbringen oder erbracht worden ist, kommt ein Entgelt als Gegenleistung in Betracht. Fehlt ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.2.3 Begrenzung der Ausgaben?

Rz. 479a Aus Vereinfachungsgründen ging und geht die Finanzverwaltung in Einzelbereichen nicht von den Ausgaben bzw. Kosten aus. So kann die Wertabgabe einer Gemeinde dadurch, dass sie ein unternehmerisch betriebenes Schwimmbad (z. B. zur Erteilung von Schwimmunterricht durch Schulen) unentgeltlich dem Hoheitsbereich zur Verfügung stellt, gem. Abschn. 2.11 Abs. 18 S. 7 UStAE...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Überblick

Rz. 200 § 151 BewG regelt in den Abs. 1–4 die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Durch die seit dem 1.1.2007 geltenden Regelungen wird die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen von der Steuerfestsetzung getrennt. Die Bescheide über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen stellen Grundlagenbescheide[1] für...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.1.1 Beförderte Personen

Rz. 552 Für den Begriff der beförderten Personen ist nicht maßgebend, wer mit dem Kraftomnibus tatsächlich fortbewegt worden ist. Da die Besteuerung des Umsatzes mit dem Durchschnittsbeförderungsentgelt nur aus Vereinfachungsgründen an die Stelle des vereinbarten oder vereinnahmten Entgelts tritt, können für die Berechnung der Personenkilometer nur die Personen einbezogen we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.6 Tatsächliche Einnahme maßgebend

Rz. 31 Für den Umfang des Entgelts war bis 31.12.2018 das maßgebend, was der Leistungsempfänger tatsächlich aufwendete.[1] Nicht von Bedeutung war, was der Leistende im Endergebnis erhielt.[2] Aus unionsrechtlichen Gründen ist seit dem 1.1.2019 die Bemessungsgrundlage alles das, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 520 Die Regelung des § 10 Abs. 5 UStG über die Mindestbemessungsgrundlage zielt wie die Regelungen über die Steuerbarkeit der als entgeltlich geltenden Lieferungen und sonstigen Leistungen gem. § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG und über den innergemeinschaftlichen Erwerb mittels Verbringen von Gegenständen aus einem Mitgliedstaat in das Inland bzw. umgekehrt (§ 1a Abs. 2 sowi...mehr