Betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Ergänzung des Grundschutzes der gesetzlichen Krankenversicherung durch private Zusatzversicherungen. Auch privat Kranken-Vollversicherte können unter Umständen davon profitieren – je nachdem, welchen Leistungsumfang ihr Tarif umfasst.
Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?
Im Unterschied zu individuell vereinbarten Privatpolicen handelt es sich bei der bKV um einen Gruppenvertrag, den das Unternehmen für seine Beschäftigten abschließt. Für die Mitarbeitenden ist die Teilnahme an der bKV freiwillig. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber. Der oder die Beschäftigte ist die versicherte Person, die den alleinigen Anspruch auf die Leistungen hat. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine bKV gibt es nicht.
Welche Zusatzleistungen beinhaltet eine bkV?
Die bKV beinhaltet in der Regel eine Kombination aus mehreren privaten Kranken-Zusatzversicherungen. Das können sein:
- Wahlleistungen im Krankenhaus (freie Klinikwahl, Chefarztbehandlungen, Ein- oder Zweibettzimmer, Ersatz-Tagegeld bei Verzicht auf den Chefarzt)
- Zahnersatz (Zuschüsse nur zur Regelversorgung oder zu höherwertigem Zahnersatz wie Implantaten oder Inlays mit privatzahnärztlichen Leistungen; in der Regel werden die Zahlungen in den ersten Jahren begrenzt)
- Ambulante Gesundheitsversorgung (u. a. alternative Heilmittel, Zuschuss für Sehhilfen, Naturheilbehandlung)
- Kranken-Tagegeld nach Ende der Lohnfortzahlung bei Krankheit (Aufstockung des auf 70 Prozent des Brutto- bzw. 90 Prozent des Nettogehaltes reduzierten Krankengeldes der gesetzlichen Kassen)
- Auslandsreise-Krankenversicherung
- Vorsorgetarife für alters- und geschlechtsspezifische Prophylaxemaßnahmen.
Das Unternehmen regelt mit dem privaten Versicherungsunternehmen, welche der genannten Zusatzleistungen in die bKV aufgenommen werden.
Lesen Sie dazu: So undurchsichtig war der bKV-Markt noch nie
Betriebliche Pflege-Zusatzversicherung (bPV)
Die bPV ist relativ neu. Sie zahlt ab einem bestimmten Pflegegrad vertraglich fixierte Summen bei ambulanter oder stationärer Pflege. Die Beschäftigten können die Leistungen der bPV durch selbst finanzierte Beiträge aufstocken. Die Zusatzversicherung kann je nach Vertrag auch den Familienangehörigen der Mitarbeitenden wie Ehepartnern, Kindern oder Eltern offen stehen.
Vorteile einer betrieblichen Krankenversicherung für Unternehmen
- Wettbewerbsvorteile durch höhere Attraktivität bei der Mitarbeitergewinnung und -bindung.
- Bessere Gesundheitsversorgung der Beschäftigten und damit die Chance auf kürzere Ausfallzeiten.
- Imageverbesserung des Unternehmens.
- Steuerliche Aspekte (mehr zur steuerlichen Behandlung der bKV lesen Sie hier).
Vorteile einer betrieblichen Krankenversicherung für Beschäftigte
- Aufnahmegarantie (außer bei bestimmten schweren Vorerkrankungen).
- Keine oder nur vereinfachte Gesundheitsprüfung.
- Sofortiger Leistungsanspruch durch den Wegfall der sonst üblichen Wartezeiten.
- Möglicher finanzieller Vorteil durch den Gruppenrabatt im Vergleich zu individuell vereinbarten Policen.
- Bessere Gesundheitsversorgung.
Familienangehörige können in die bKV oft einbezogen werden und dadurch die günstigen Konditionen nutzen. Allerdings müssen die Angehörigen üblicherweise Gesundheitsfragen beantworten.
Nachteile einer betrieblichen Krankenversicherung
Nach dem Ende der Betriebszugehörigkeit - durch den Wechsel in ein anderes Unternehmen oder durch den Rentenbeginn - endet auch die Mitgliedschaft in der Gruppenversicherung des bisherigen Unternehmens. Auch kann das Unternehmen die bKV kündigen. In solchen Fällen ist es wichtig, ob und unter welchen Bedingungen die Policen einzeln weitergeführt werden können. Ist dies möglich, müssen die Versicherten die Beiträge selbst bezahlen. Zudem kann dann das aktuelle Alter berücksichtigt und der Beitrag entsprechend teurer werden.
Die bKV in der Lohnabrechnung: steuerliche Behandlung
Die bKV kann unterschiedlich finanziert werden - entsprechend ist die steuerliche Behandlung.
- Der Arbeitgeber schließt den Vertrag über die bKV ab und zahlt auch die Beiträge für die Mitarbeitenden. Damit handelt es sich um Sachlohn. Diese Zuwendung ist bis zur Freigrenze von 50 Euro steuer- und sozialabgabenfrei.
- Der Arbeitgeber vereinbart eine bKV, jedoch zahlen die Mitarbeitenden die Beiträge in voller Höhe selbst und erhalten dafür einen Zuschuss vom Arbeitgeber. In diesem Fall handelt es sich um Barlohn, der zu versteuern ist. Auch sind Beiträge an die Sozialversicherung zu zahlen.
Lesen Sie dazu: Steuerliche Behandlung der bKV
Für die betriebliche Pflegeversicherung (bPV) gibt es derzeit noch keine spezielle steuerliche Förderung. Steuerrechtlich "konkurriert" die bPV mit der bKV, denn sollten die Beiträge für bPV und bKV zusammen die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro überschreiten, entfällt die Steuerfreiheit komplett.