Steuerliche Behandlung der bKV
Bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) handelt es sich um eine private Kranken-Zusatzversicherung. Sie ergänzt die gesetzliche oder private Krankenversicherung der Arbeitnehmenden. Die Gruppenversicherung wird in Kooperation mit einem privaten Krankenversicherer angeboten. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und die jeweiligen Arbeitnehmenden sind die Versicherten.
Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung als Sachbezug
Die Steuerfreiheit kann im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze in Höhe von 50 Euro genutzt werden, wenn kein Barzuschuss geleistet wird. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber die Versicherung für seine Arbeitnehmenden abschließt (Versicherungsnehmer) und direkt bezahlt (BMF, Schreiben v. 13. April 2021, IV C 5 – S 2334/19/10007 :002, BStBl 2021 I S. 624).
Barzuschuss zu bKV ist Barlohn
Leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss zur betrieblichen Krankenversicherung an den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin, welche/r in diesem Fall auch Versicherungsnehmer/in ist, handelt es sich um Barlohn. Somit ist der Zuschuss lohnsteuerpflichtig.
bKV-Gruppenvertrag: Pauschalbesteuerung als sonstiger Bezug
Die Möglichkeit zur Pauschalierung der Lohnsteuer besteht, wenn die betriebliche Krankenversicherung als sonstiger Bezug beurteilt wird. Voraussetzung ist, dass die betriebliche Krankenversicherung als Gruppenvertrag einer größeren Anzahl von Arbeitnehmenden gewährt und jährlich gezahlt wird. Die Lohnsteuerpauschalierung von sonstigen Bezügen ist bis zu 1.000 Euro je Mitarbeiter/Mitarbeiterin und Kalenderjahr möglich. Die Pauschalversteuerung muss beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt beantragt werden (§ 40 Abs. 1 EStG).
Arbeitgeberzuschuss zur bKV ist sozialversicherungspflichtig
Für Arbeitnehmende ist eine arbeitgeberfinanzierte bKV ein geldwerter Vorteil. Dieser ist zu versteuern und infolgedessen auch beitragspflichtig. Freibeträge sind beitragsrechtlich nur zu berücksichtigen, soweit sie auch steuerrechtlich bestehen.
Das könnte Sie auch interessieren:
So undurchsichtig war der bKV-Markt noch nie
bKV-Beiträge als Sachbezug? Ein Streit um die Steuerfreiheit
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
8.6341
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
7.866
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
6.465
-
Inflationsausgleichsprämie läuft Ende 2024 aus
6.332
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
6.285
-
Aussteuerung beim Krankengeld: Arbeitslosengeld, Meldungen und der Umgang mit Einmalzahlungen
5.904
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
5.476
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
5.24840
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
4.7266
-
Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber
4.30611
-
Arbeitnehmerentsendung: Arbeitslohnbesteuerung nach DBA
20.11.2024
-
Die 183-Tage-Regelung
20.11.2024
-
Wirtschaftlicher Arbeitgeber im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens
20.11.2024
-
Arbeitslohnaufteilung im Lohnsteuerabzugsverfahren
20.11.2024
-
Geplantes Steuerfortentwicklungsgesetz bringt lohnsteuerliche Änderungen
20.11.2024
-
Die neuen Jahresarbeitsentgeltgrenzen für 2025
19.11.2024
-
Kleinere Geschenke als Sachbezug bis zu 50 Euro steuerfrei
18.11.2024
-
Geschenke: Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG
18.11.2024
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
18.11.2024
-
Geschenke und Aufmerksamkeiten: Grenze für Streuwerbeartikel
18.11.2024