Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.1 Einschaltung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit, § 112 Abs. 2 Satz 1 BetrVG

Rz. 141 Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, so können sie den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung ersuchen (§ 112 Abs. 2 S. 1 BetrVG). Der Vorstand kann die Aufgabe einem Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Vermittlung durch den Vorstand der Bundesagentur ist freiwillig; keine Seite ist zur Einlassung verpflichtet. [1] ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.4.1 Namensliste

Rz. 170 Einigen sich Insolvenzverwalter und Betriebsrat auf einen Interessenausgleich und nehmen sie eine Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer auf, greift nach der Sondervorschrift des § 125 InsO der Kündigungsschutz des § 1 KSchG mit folgenden Maßgaben: Die Kündigung der Arbeitsverhältnisse der namentlich näher bezeichneten Arbeitnehmer wird als durch dringende betrie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.4 Schriftform

Rz. 31 Der Sozialplan muss schriftlich i. S. d. § 126 BGB abgeschlossen werden, § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Er bedarf der Unterschrift beider Partner also Arbeitgeber und Betriebsrat. Für den Betriebsrats unterschreibt dessen Vorsitzender (§ 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Die Unterzeichnung durch den Betriebsratsvorsitzenden setzt einen entsprechenden Beschluss des Betriebsrats v...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.3 Verhandlung über Sozialplan

Rz. 139 Der Arbeitgeber steht hinsichtlich des Inhalts des Sozialplans in einer schwächeren Verhandlungsposition als hinsichtlich desjenigen des Interessenausgleichs. Denn wenn er sich nicht mit dem Betriebsrat über den Sozialplan einigt, kann dieser die Einigungsstelle anrufen, die anders als beim Interessenausgleich durch Spruch bindend entscheiden kann. Umgekehrt besteht ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.3 Zuständigkeit

Rz. 3 Zuständig ist aufseiten der Arbeitnehmervertretung der Betriebsrat. Nach den allgemeinen Regeln des § 50 BetrVG kann der Gesamtbetriebsrat zuständig sein, in seltenen Fällen auch der Konzernbetriebsrat (§ 58 BetrVG). Aus eigener Kompetenz ist der Gesamtbetriebsrat nur zuständig, wenn sich die Betriebsänderung auf mehrere oder alle Betriebe eines Unternehmens erstreckt ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / Zusammenfassung

Überblick Der weit auszulegende Begriff der Berufsbildung umfasst neben den beruflichen Maßnahmen zur Erstausbildung und Fortbildung, sowie der Umschulung auch kurzfristige Bildungsmaßnahmen, sofern durch diese Maßnahmen Kenntnisse und Fertigkeiten einer beruflichen Tätigkeit vermittelt werden. Bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen besteht ein auf die Durchführung der Maßnahme...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

Rz. 7 § 90 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG erfasst sämtliche erheblichen Veränderungen der baulichen Substanz an Fabrikations-, Verwaltungs- und allen sonstigen betrieblichen Räumen.[1] Einbezogen werden alle Plätze, an denen sich Arbeitnehmer im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Aufgabe aufhalten (z. B. Laboratorien, Lager- und Produktionshallen, Verwaltungsgebäude). Neben Werk- und A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Erzwingbarkeit des Sozialplans, § 112a BetrVG

Rz. 127 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zur Erzwingung eines Sozialplans über die Anrufung der Einigungsstelle besteht grundsätzlich, wenn es sich bei der Maßnahme um eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG handelt. Davon macht § 112 a BetrVG zwei wichtige Ausnahmen und schränkt das Mitbestimmungsrecht ein. Hinweis Nach § 112a BetrVG besteht in neu gegründete...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.4 Sozialplaninhalt im Fall des Einigungsstellenspruchs

Rz. 98 Nach § 112 Abs. 4 BetrVG entscheidet die Einigungsstelle über die Aufstellung des Sozialplans einschließlich des finanziellen Volumens verbindlich, wenn zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat hierüber keine Einigung zustande kommt. Das ist regelmäßig den Fall, wenn der Tatbestand einer Betriebsänderung im Sinn von § 111 BetrVG erfüllt ist. Die Erzwingbarkeit des Sozialp...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 2.7 Berufsbildungsmaßnahmen bei drohendem Qualifizierungsdefizit

Nach § 97 Abs. 2 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen zu. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Maßnahmen plant oder durchführt, die dazu führen, dass sich die Tätigkeiten der betroffenen Arbeitnehmer ändern und aus diesem Grund ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Erfüllung der künftigen A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.8 Sozialplan nach Betriebsstilllegung

Rz. 45 Auch vor Aufstellung eines Sozialplans kann – sobald der Interessenausgleich gescheitert oder entgegen der üblichen Praxis vorab alleine zustande gekommen ist – die geplante Betriebsänderung durchgeführt werden. Das Mitbestimmungsrecht hinsichtlich des Sozialplans wird dadurch nicht ausgeschlossen, selbst wenn die Betriebsänderung bereits abgeschlossen ist (BAG, Urtei...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 2.1 Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen

Wegen der für die Berufsausbildung geltenden Ausbildungsordnungen[1] besteht im Bereich der Berufsausbildung[2] in anerkannten Ausbildungsberufen nur ein geringer Gestaltungsspielraum für die Mitbestimmung hinsichtlich der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung[3] oder hinsichtlich der Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen.[4] Es kommen insoweit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

Rz. 18 § 90 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber, vor Durchführung einer in der Vorschrift genannten Maßnahme neben dem Gesichtspunkt der Rentabilität von Produktion und Betrieb auch arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur Gestaltung der Arbeitsplätze in seine Erwägungen mit einzubeziehen und damit in Betracht kommende Auswirkungen auf die Arbeitnehmer möglichst frühzeitig ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.2 Auswahlrichtlinien

Rz. 16 Anstelle einer Namensliste können auch Richtlinien für die soziale Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer im Sinne des § 95 BetrVG – insbesondere Punkteschemata – festgelegt werden. Diese sind mitbestimmungspflichtig, wenn der Arbeitgeber solche verwenden will. Darin werden die zu kündigenden Mitarbeiter nicht namentlich benannt, sondern es werden nur abstrakte Krite...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.6.2 Durchsetzung der Ansprüche aus dem Sozialplan

Rz. 34 Ansprüche aus einem Sozialplan stehen lediglich den betroffenen Arbeitnehmern, die in seinen Geltungsbereich fallen, zu, nicht dagegen dem Betriebsrat. Begehrt ein (Gesamt-) Betriebsrat die Feststellung, dass der Arbeitgeber eine (Gesamt-) Betriebsvereinbarung in einer bestimmten Art und Weise anwenden solle, macht er damit einen eigenen betriebsverfassungsrechtlichen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3 Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und Einsatz von KI, Arbeitsplätze (Nr. 3 und 4)

Rz. 11 Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze sind miteinander verbunden und können unter dem Oberbegriff Arbeitsstrukturierung zusammengefasst werden. Unter Arbeitsverfahren ist die Technologie zur Veränderung der Arbeitsgegenstände, zur Erfüllung der Arbeitsaufgabe, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Beanspruchung und Belastung zu verstehen. Von dem Begri...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1.1 Räumlicher, sachlicher und zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 48 Der Sozialplan wird – wenn es sich nicht um einen "unechten" Rahmensozialplan handelt – grundsätzlich für eine bestimmte Maßnahme vereinbart. Er gilt dann im Zweifel für diejenigen Arbeitnehmer, die von der Maßnahme betroffen sind. Äußerste Grenze der räumlichen und sachlichen Geltung ist bei Sozialplänen, die der Betriebsrat abgeschlossen hat, der Betrieb. Denn die Re...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 2 Berufsbildung

Während dem Betriebsrat im Allgemeinen in Angelegenheiten der betrieblichen und der vom Betrieb unterstützten außerbetrieblichen Berufsbildung lediglich ein Mitberatungsrecht zusteht[1], ist ihm in Teilbereichen ein stärkeres Mitbestimmungsrecht eingeräumt worden.[2] 2.1 Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen Wegen der für die Berufsausbildung geltenden Ausbildungsordnungen[1] b...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 2.5 Abberufung von Beauftragten

Der Betriebsrat kann die Abberufung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung beauftragten Person verlangen.[1] Voraussetzungen für ein derartiges Verlangen können die fehlende persönliche oder fachliche Eignung bzw. die Vernachlässigung von Aufgaben durch den Beauftragten für die betriebliche Berufsausbildung sein.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1 Übersicht über die gesetzliche Regelung

Rz. 1 In den §§ 112 und 112a BetrVG sind der Interessenausgleich und der Sozialplan im Fall von Betriebsänderungen mit wesentlichen Nachteilen für die Belegschaft geregelt. Während in § 112 BetrVG das Zustandekommen und der Inhalt von Interessenausgleich und Sozialplan normiert sind, statuiert § 112a BetrVG weitere Voraussetzungen für die Erzwingbarkeit eines Sozialplans, we...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.3 Beschleunigtes Verfahren bei Nichtzustandekommen eines Interessenausgleichs

Rz. 165 Nach der Insolvenzordnung (§ 122 InsO) ist ein beschleunigtes Verfahren zur Durchführung von Betriebsänderungen vorgesehen. Statt des üblichen Verfahrens vor der Einigungsstelle kann das Arbeitsgericht eingeschaltet werden. Erteilt das Gericht seine Zustimmung, wird dadurch der Interessenausgleich ersetzt. Voraussetzung für die Anrufung des Arbeitsgerichts ist es, das...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1 Personalabbau

Rz. 128 Besteht eine Betriebsänderung allein in der Entlassung von Arbeitnehmern [1], ist der Sozialplan durch Anrufen der Einigungsstelle nur erzwingbar, wenn die in § 112a Abs. 1 BetrVG genannten Grenzwerte überschritten werden. Die Grenzwerte liegen teilweise höher als die für das Vorliegen einer Betriebsänderung. Das hat zur Folge, dass es Konstellationen gibt, in denen d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.6.1 Wirkung, Auslegung

Rz. 33 Der Sozialplan wirkt wie eine Betriebsvereinbarung (§ 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Er wirkt also normativ und begründet unmittelbar Rechte und Pflichten im Verhältnis des Arbeitgebers zu den einzelnen Arbeitnehmern. Die Auslegung von Sozialplannormen entspricht aus diesem Grund derjenigen von Gesetzen: Auszugehen ist nach Ansicht des BAG vom Wortlaut und dem durch ihn ve...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.6.3 Verhältnis zu Tarifverträgen

Rz. 35 Gemäß § 77 Abs. 3 BetrVG können Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt oder üblicherweise geregelt sind, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Da es sich bei einem Sozialplan der Sache nach um eine Betriebsvereinbarung handelt[1] und die Regelungen von Abfindungen und Ausgleichszahlungen Arbeitsbedingungen betreffen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.4.1 Widerruf

Rz. 178 Ist ein Sozialplan vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, jedoch nicht früher als 3 Monate vor dem Eröffnungsantrag aufgestellt worden, so kann er gemäß § 124 Abs. 3 InsO sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Betriebsrat widerrufen werden. Der Insolvenzverwalter hat insbesondere dann den Widerruf zu erklären, wenn der in Rede stehende Sozialplan die absolute und...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 148 In der Einigungsstelle sollen sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat zunächst Vorschläge für eine gütliche Einigung unterbreiten (§ 112 Abs. 3 BetrVG). In der Regel informieren sie den Einigungsstellenvorsitzenden dabei auch über den Verhandlungsstand. Der Vorsitzende wird dadurch in aller Regel schon Entwürfe für Interessenausgleich und Sozialplan erhalten, anhand ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Zuständigkeit und Verfahren

Rz. 6 Im Regelfall ist der Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu versuchen, dessen Betrieb von der geplanten Betriebsänderung betroffen ist. Erstreckt sich ein einheitliches Unternehmenskonzept zur Betriebsänderung über mehrere oder alle Betriebe eines Unternehmens, ist nach § 50 Abs. 1 BetrVG der Gesamtbetriebsrat zuständig (BAG, Beschluss v. 23.10.2002, 7 ABR 55/01; B...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2.2.3 Verhandlung über einen Sozialplan

Rz. 154 Während die Einigungsstelle bei Scheitern der Verhandlungen über einen Interessenausgleich darauf beschränkt ist, eine gütliche Einigung herbeizuführen, hat sie im Fall des Scheiterns der Verhandlungen über einen Sozialplan verbindlich zu entscheiden (§ 112 Abs. 4 BetrVG). In einer ersten Abstimmungsrunde entscheiden dabei nur die Beisitzer beider Seiten. Bei einer –...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.2 Beispielsfälle

Rz. 7 Auswahlrichtlinien können völlig unterschiedliche Gesichtspunkte enthalten. Im fachlichen Bereich z. B.: Festlegung der Anforderungen des Arbeitsplatzes anhand einer Stellenbeschreibung Anforderungsprofile Schul- und Berufsbildung, erforderliche Grund- und Spezialkenntnisse Betrieblicher Werdegang Praxiserfahrung Im persönlichen Bereich können z. B. folgende Aspekte berücksi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 15 Rechtsstreitigkeiten über Auswahlrichtlinien werden von den Arbeitsgerichten im Beschlussverfahren entschieden (§ 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG). Potenzielle Streitgegenstände sind Inhalt und Umfang des Mitbestimmungsrechts, insbesondere wie die Gegenstände der Mitbestimmung (Einstellung, Versetzung, Umgruppierung und Kündigung) begrifflich auszulegen sind. Die Auslegung ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.1 Begriff

Rz. 26 Unter einem Sozialplan versteht § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die Einigung über den Ausgleich oder die Minderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der Durchführung der geplanten Betriebsänderung voraussichtlich entstehen werden. Während mit dem Interessenausgleich die Betriebsänderung selbst gestaltet werden kann, regelt der Sozialplan also di...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.7.1 Einvernehmliche Änderung

Rz. 37 Dauerregelungen und zeitlich fortlaufende Regelungen können Arbeitgeber und Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung ändern (BAG, Urteil v. 24.3.1981, 1 AZR 805/78; BAG, Beschluss v. 10.8.1994, 10 ABR 61/93). Bei Änderungsvereinbarungen zum Nachteil der Arbeitnehmer sind die Grenzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BAG, Urteil v. 5.10.2000...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.2 Vermittlungsverfahren

Rz. 164 Anders als im herkömmlichen Verfahren kommt eine Vermittlung während des Insolvenzverfahrens durch den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit nur dann in Betracht, wenn dieser gemeinsam vom Insolvenzverwalter und Betriebsrat vor Anrufen der Einigungsstelle um Vermittlung gebeten wird (§ 121 InsO).mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Insbesondere: Sozialplanabfindungen

Rz. 77 Ein Sozialplan muss nicht zwingend Abfindungen vorsehen. Er kann sich auf andere Milderungen oder Ausgleiche der Belastungen der Arbeitnehmer konzentrieren. Gerade durch die Einfügung des § 112 Abs. 5 S. 2 Nr. 2a BetrVG zeigt der Gesetzgeber, dass die Sicherung von Beschäftigung und Beschäftigungsfähigkeit besonderes Gewicht bekommen soll. Dennoch kommt es in der Prax...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 Unter Auswahlrichtlinien werden in der Regel abstrakt generelle Grundsätze verstanden, die allgemein und für bestimmte Arten von Tätigkeiten oder Arbeitsplätze festlegen, welche Voraussetzungen bei der Durchführung von personellen Einzelmaßnahmen vorliegen müssen oder nicht vorliegen dürfen und welche Aspekte bei ihnen im Hinblick auf die Arbeitnehmer weiter zu berücks...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Interessenausgleich und Sozialplan in der Insolvenz

Rz. 162 Das Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren wird nicht obsolet, wenn über das Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Selbst wenn der Betriebsrat erst nach Verfahrenseröffnung gewählt wurde, muss der Insolvenzverwalter ihn bei später folgenden Betriebsänderungen beteiligen (BAG, Beschluss v. 18.11.2003, 1 AZR 30/03). Das Mitbestimmungsverfahren nach §§...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.1 Grundsätze

Rz. 6 Im Rahmen des § 95 Abs. 1 BetrVG sind dem Inhalt einer Auswahlrichtlinie unter Berücksichtigung der allgemeinen Begriffsbestimmung keine wesentlichen Grenzen gesetzt. Im juristischen Schrifttum wird allenfalls die – im Ergebnis indes allein akademische – Frage erörtert, ob dem Arbeitgeber durch die Auswahlrichtlinie ein Ermessensspielraum für die von ihm in Aussicht ge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.4.2.1 Orientierung am Einzelfall (Nr. 1)

Rz. 105 Nach der gesetzlichen Regelung in § 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BetrVG hat sich die Einigungsstelle beim Ausgleich oder bei der Minderung wirtschaftlicher Nachteile am Einzelfall zu orientieren. Die Einigungsstelle ist mithin gehalten, nicht pauschal und ohne Rücksicht auf die Situation einheitliche Abfindungszahlungen festzulegen, sondern festzustellen, welche Nachteile...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.4.1 Enger Ermessensspielraum der Einigungsstelle

Rz. 99 Die Einigungsstelle ist bei der Errichtung des Sozialplans an die Grundsätze – und gleichzeitig Ermessensgrenzen – des § 112 Abs. 5 BetrVG gebunden. Sie hat bei der Ausgestaltung des Sozialplans daher vor allem die sozialen Belange der Arbeitnehmer zu berücksichtigen und auf die wirtschaftlichen Belange des Unternehmens zu achten. Als soziale Belange der Arbeitnehmer ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2.4 Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 BetrVG

Rz. 67 Der Gleichbehandlungssatz des § 75 Abs. 1 S. 1 BetrVG und der Gleichbehandlungsgrundsatz prägt die Rechtsprechung zu der Frage, inwieweit in Sozialplänen Differenzierungen zwischen den Ansprüchen der Arbeitnehmer zulässig sind (siehe schon oben Rz. 52 zur Frage des Ausschlusses von Arbeitnehmern aus dem Geltungsbereich des Sozialplans). Im Einzelnen gilt u. a.: Rz. 68...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2.2.4 Gerichtliche Überprüfung des Spruchs der Einigungsstelle

Rz. 156 Gemäß § 112 Abs. 5 BetrVG i. V. m. § 76 Abs. 5 BetrVG kann der Spruch der Einigungsstelle über den Sozialplan wegen Ermessensüberschreitung innerhalb einer Frist von 14 Tagen beim Arbeitsgericht angefochten werden. Die Frist beginnt mit Zustellung des Spruchs. Da es sich um eine materielle Ausschlussfrist handelt, reicht es nicht aus, wenn innerhalb der 14 Tage ledig...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1.3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 51 Zweck des Sozialplans ist es, wirtschaftliche Nachteile für diejenigen Arbeitnehmer auszugleichen, die unmittelbar von einer Betriebsänderung betroffen sind. Entsprechend gilt der Sozialplan vorbehaltlich anderer Regelungen im Sozialplan für alle von der geplanten Betriebsänderung unmittelbar betroffenen Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem Alter, der Dauer ihrer Betrieb...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 8.4.2 Verschmelzungsvertrag

Zur Durchführung einer Verschmelzung muss zwischen den beteiligten Gesellschaften ein Verschmelzungsvertrag geschlossen werden.[1] Zu diesem Zweck müssen in der Vorbereitungsphase der Verschmelzung die Vertretungsorgane der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger einen schriftlichen Entwurf des Vertrags erstellen.[2] Der Mindestinhalt des Verschmelzungsvertrags ergibt s...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 11.4.6 Information der Arbeitnehmer

Auch beim Formwechsel muss der Entwurf des Umwandlungsbeschlusses spätestens 1 Monat vor dem Tag der Gesellschafterversammlung, die über den Formwechsel beschließt, dem zuständigen Betriebsrat (soweit vorhanden) zugeleitet werden.[1]mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 11.4.1 Schematische Darstellung

Die beim Formwechsel erforderlichen Schritte lassen sich nach dem zeitlichen Ablauf wie folgt zusammenfassen: Ablauf des Formwechsels Erstellung eines Umwandlungsberichts sowie einer Vermögensaufstellung (aber: Verzicht möglich) Entwurf eines Umwandlungsberichts Zuleitung des Entwurfs an den Betriebsrat (falls vorhanden) Unterrichtung der Gesellschafter über den Formwechsel Beschl...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 7.2 Vorbereitungsphase

Vorbereitung notwendiger Beschlüsse In der Vorbereitungsphase werden die Beschlüsse der Anteilsinhaber der an einer Umwandlung beteiligten Rechtsträger vorbereitet, d. h. es wird die rechtsgeschäftliche Grundlage der Umwandlung erstellt. Bei den mit Vermögensübertragungen verbundenen Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung) ist von den Vertretungsorganen de...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 9.3.2 Spaltungs- und Übernahmevertrag

Die Grundlage für eine Spaltung bildet nach § 126 UmwG der sog. Spaltungs- und Übernahmevertrag, der zwischen der zu spaltenden (übertragenden) Gesellschaft und den übernehmenden Gesellschaften zu schließen und nach § 125 UmwG i. V. m. § 6 UmwG notariell zu beurkunden ist. Dieser Spaltungs- und Übernahmevertrag ist von den Vertretungsorganen der beteiligten Rechtsträger abzu...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 8.4.1 Schematische Darstellung

Der Ablauf einer Verschmelzung ist im Einzelnen in den §§ 4 bis 122 UmwG geregelt. Die Verschmelzung zur Aufnahme und die Verschmelzung zur Neugründung werden bezüglich des zeitlichen Ablaufs grundsätzlich gleich behandelt. Die grenzüberschreitende Verschmelzung einschließlich des Austritts des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 9.3.1 Schematische Darstellung

Der Ablauf einer Spaltung ist im Einzelnen in den §§ 125 bis 151 UmwG geregelt, wobei grundsätzlich die Spaltung zur Aufnahme und die Spaltung zur Neugründung den gleichen Ablauf aufweisen. Bei der Spaltung zur Neugründung sind jedoch die Regelungen der §§ 129, 130 Abs. 2 UmwG sowie die nach § 125 UmwG entsprechend anzuwendenden Vorschriften der § 4, § 7, § 16 Abs. 1 und § 27...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Festsetzungsantrag des Anwalts

Rz. 41 Beantragt der Anwalt die Festsetzung seiner Vergütung, so ist der Festsetzungsantrag gegen den Auftraggeber zu richten. Dieser muss nicht notwendigerweise Partei des Rechtsstreits gewesen sein. Die Festsetzung kommt daher auch gegen nicht am Prozess beteiligte Personen in Betracht.[26] Rz. 42 Dass der Auftraggeber im Ausland wohnt, steht einer Festsetzung nach § 11 nic...mehr