Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6 Umfang der Beteiligungsrechte

Rz. 17 Ob ein entsprechendes Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 92 BetrVG eröffnet ist, richtet sich nach dem Gegenstand der Personalplanung. Grundsätzlich sind die entsprechenden Rechte des Betriebsrats nur dann gegeben, wenn durch die Personalplanung Auswirkungen auf die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu befürchten sind und es sich nicht lediglich um Fragen d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Bestellung und Abberufung von Beauftragten

Rz. 10 Der Betriebsrat kann unter engen Voraussetzungen der Bestellung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung betrauten Person (Ausbilder) widersprechen oder sogar ihre Abberufung verlangen (§ 98 Abs. 2 BetrVG). Ausbilder ist, wem der Arbeitgeber die Durchführung der Ausbildung verantwortlich übertragen hat (§§ 28 ff. BBiG). Darüber hinaus kann der Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung

Rz. 4 Der Betriebsrat hat bei der Durchführung aller Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung ein echtes Mitbestimmungsrecht. Hiervon eingeschlossen ist auch die Vermittlung sonstiger Kenntnisse und Fertigkeiten[1]. Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen sind solche, bei denen der Arbeitgeber als Träger oder Veranstalter entscheidenden Einfluss auf Inhalt und Organisation hat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Dem Betriebsrat ist neben § 96 BetrVG ein besonderes Beratungs- und Vorschlagsrecht bei der Errichtung und Ausstattung betrieblicher Berufsbildungseinrichtungen, bei der Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen und für die Teilnahme an außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen eingeräumt. Mit der BetrVG-Novelle 2001 wurden die Beteiligungsrechte des Betriebsra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 18 In Bezug auf die Durchsetzbarkeit der in § 98 BetrVG verankerten Mitbestimmungsrechte ist zu differenzieren. Streitigkeiten über die Bestellung und Abberufung von Ausbildern (Abs. 2) werden vom Arbeitsgericht im Beschlussverfahren entschieden (§ 2 a ArbGG). Gleiches gilt für die Entscheidung über die Frage, ob eine Maßnahme der Mitbestimmung unterliegt[1]. Streitigkei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Vorschlagsrecht

Rz. 15 Verfügt der Arbeitgeber in seinem Betrieb über keine besondere Personalplanung, so ist der Betriebsrat – nach umfassender Unterrichtung durch den Arbeitgeber – berechtigt, deren Einführung vorzuschlagen. Dieses Vorschlagsrecht betrifft insbesondere auch die Methode der Personalplanung. Nach § 92 Abs. 2 BetrVG kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge für die Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Auswahl und Berücksichtigung von Bewerbern aus dem Betrieb

Rz. 10 Die Vorschrift des § 93 BetrVG untersagt dem Arbeitgeber nicht, nach einem Bewerber auch außerhalb des Betriebs zu suchen (z. B. durch Aufgabe eines Zeitungsinserats, Ausschreiben der Stelle im Internet, Beauftragung eines Personalvermittlers). Der Arbeitgeber ist daher grundsätzlich auch nicht verpflichtet, nach der ordnungsgemäßen Durchführung des Ausschreibungsverf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 7 Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats müssen den wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers auf der einen und den Interessen der Arbeitnehmer an ihrem beruflichen Fortkommen durch innerbetrieblichen Aufstieg sowie der Sicherung ihrer Arbeitsplätze auf der andern Seite gerecht werden. In § 92 Abs. 1 Satz. 1 BetrVG ist daher eine frühzeitige und umfassende Unterrichtu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Vorschlagsrecht des Betriebsrats

Rz. 14 Um die Chancengleichheit aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer beim Bemühen um ihr berufliches Fortkommen oder um den Erhalt des Arbeitsplatzes durch Qualifizierung zu wahren, gewährt § 98 Abs. 3 BetrVG dem Betriebsrat ein Vorschlagsrecht bezüglich der Teilnahme von Arbeitnehmern oder Gruppen von Arbeitnehmern an berufsbildenden Maßnahmen. Dieses – wegen § 98 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Sonstige betriebliche Bildungsmaßnahmen

Rz. 16 § 98 Abs. 6 BetrVG erweitert die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auch auf sonstige betriebliche Bildungsmaßnahmen, sofern der Arbeitgeber diese selbst und innerhalb des Betriebs, d. h. für die Arbeitnehmer des Betriebs durchführt[1]. Von der Vorschrift erfasst werden alle sonstigen Bildungsmaßnahmen, die nicht unter den Begriff der beruflichen Bildungsmaßnahmen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 11 Der Betriebsrat ist nur mittelbar in der Lage, vom Arbeitgeber die Einhaltung der normierten Ausschreibungspflicht zu verlangen. Genügt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht, obwohl der Betriebsrat die Ausschreibung eines frei werdenden Arbeitsplatzes berechtigterweise und rechtzeitig verlangt oder mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Ausschreibung zu b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Form und Inhalt der Ausschreibung

Rz. 8 Die Ausschreibung ist zwar an keine bestimmte Form gebunden, jedoch legt der Begriff „ausschreiben” eine Verpflichtung zur schriftlichen Ausschreibung nahe. Des Weiteren sollten bestimmte Mindestanforderungen an den Inhalt gestellt werden, wie z. B.: Bezeichnung der zu besetzenden Position Geforderte Qualifikation Beschreibung der wichtigsten Aufgaben Zeitpunkt der Arbeits...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Gleichstellungsmaßnahmen

Rz. 16 Mit dem Betriebsverfassungs-Reformgesetz ist in § 92 BetrVG ein völlig neuer Abs. 3 eingefügt worden. Hierdurch wird der Betriebsrat insbesondere ermächtigt, in personellen Maßnahmen, welche die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen, informiert zu werden und über entsprechende Härten mit dem Arbeitgeber zu beraten. Dem Betriebsrat kommt darüber hinaus das Re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 21 Sofern sich die Betriebspartner nicht über die inhaltliche Gestaltung eines Fragebogens einigen können, entscheidet die Einigungsstelle verbindlich. Gestattet diese die Aufnahme unzulässiger Fragen, ist der betroffene Bewerber bzw. Arbeitnehmer an den Einigungsstellenspruch nicht gebunden. Ohne die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats, bzw. den sie ersetzenden Sp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Personalfragebogen

2.1 Allgemeines Rz. 2 Der Personalfragebogen wird als Formular definiert, in dem personenbezogene Fragen nach einem bestimmten Schema gestellt werden[1]. Der Fragebogen kann an einen Bewerber oder an einen bereits beschäftigten Arbeitnehmer gerichtet sein. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht in beiden Fällen, sofern die eingeforderten Antworten geeignet sind, Auf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Beratungspflicht (Abs. 1)

Rz. 2 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mit dem Betriebsrat rechtzeitig und eingehend zu beraten, sofern er betriebliche Einrichtungen der Berufsbildung errichten und ausstatten will (z. B. Lehrwerkstatt, betriebliches Bildungszentrum). Die vorherige Beratungspflicht besteht zudem bei der Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen, sowie hinsichtlich der Teilnahme an a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Formularverträge

Rz. 19 Das Mitbestimmungsrecht besteht auch für persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen, die für den Betrieb verwendet werden sollen (§ 94 Abs. 2 BetrVG). Damit soll eine Umgehung der Mitbestimmung bei Personalfragebogen verhindert werden, da der Arbeitgeber ansonsten die relevanten Daten nicht abfragt, sondern in einen Formularvertrag aufnimmt. Die Angaben der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 94 BetrVG dient dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers sowie dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1 GG; 2 Abs. 2 GG). Der Arbeitgeber ist deshalb lediglich berechtigt, vom Arbeitnehmer solche Informationen einzufordern und zu sammeln, die in einem erkennbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Dem Schu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 § 93 BetrVG, der in § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG sein entsprechendes Gegenstück hat, dient nach dem Willen des Gesetzgebers der Aktivierung des innerbetrieblichen Arbeitsmarktes[1]. Gleichzeitig soll mit der Ausschreibung von Arbeitsplätzen vermieden werden, dass innerhalb der Belegschaft Unruhe geschaffen wird, wenn frei werdende oder neu geschaffene Arbeitsplätze mit e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Der Personalfragebogen wird als Formular definiert, in dem personenbezogene Fragen nach einem bestimmten Schema gestellt werden[1]. Der Fragebogen kann an einen Bewerber oder an einen bereits beschäftigten Arbeitnehmer gerichtet sein. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht in beiden Fällen, sofern die eingeforderten Antworten geeignet sind, Aufschluss über di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.10 Wettbewerbsverbot

Rz. 16 Uneingeschränkt zulässig ist die Frage nach einem bestehenden Wettbewerbsverbot, das die Arbeit im Unternehmen des neuen Arbeitgebers einschränken kann. Hier besteht sogar eine Hinweispflicht des Arbeitnehmers.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Regelungsinhalt

2.1 Begriff der Ausschreibung Rz. 3 Unter Ausschreibung ist die schriftliche Aufforderung an sämtliche Arbeitnehmer oder eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern zu verstehen, sich um bestimmte, im Einzelnen näher bezeichnete Arbeitsplätze zu bewerben (BAG, Beschluss v. 23.2.1988, 1 ABR 82/86 [1]). Das Gesetz nennt nicht, wie die Ausschreibung im Einzelnen durchzuführen ist. Au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Beteiligungsrechte

3.1 Allgemeines Rz. 7 Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats müssen den wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers auf der einen und den Interessen der Arbeitnehmer an ihrem beruflichen Fortkommen durch innerbetrieblichen Aufstieg sowie der Sicherung ihrer Arbeitsplätze auf der andern Seite gerecht werden. In § 92 Abs. 1 Satz. 1 BetrVG ist daher eine frühzeitige und umfasse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3 Berufliche Fähigkeiten

Rz. 9 Fragen zu den beruflichen Fähigkeiten, insbesondere nach Kenntnissen, Erfahrungen, nach dem bisherigen schulischen und beruflichen Werdegang sowie nach Zeugnis- und Prüfungsnoten, dürfen uneingeschränkt gestellt werden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.7 Grundwehr- und Ersatzdienst

Rz. 13 Der Arbeitgeber darf fragen, ob der Bewerber schon seinen Grundwehrdienst oder Zivildienst abgeleistet hat[1].mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 AGG

Rz. 17 Die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze zur Zulässigkeit von Fragestellungen des Arbeitgebers sind durch das am 18.8.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Grundsatz unberührt geblieben. Die von § 94 BetrVG angesprochenen Beteiligten haben bei der Erstellung von Fragebögen und Beurteilungsgrundsätzen aber nunmehr expli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Datenschutz

Rz. 18 Die mithilfe von Fragebogen erfassten Informationen über die Arbeitnehmer werden häufig in automatisierte Datenverarbeitungsanlagen eingegeben. Die modernen technischen Möglichkeiten machen es erforderlich, bereits bei der Erstellung von Personalfragebogen die Besonderheiten der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere auch die Datenschutz-Grundverordnung sowie ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Weitere Beschäftigungen

Rz. 8 Die Frage nach weiteren Beschäftigungen ist grundsätzlich zulässig und vom Arbeitnehmer wahrheitsgemäß zu beantworten. Dies dürfte auch für die Frage an den im Rahmen eines sog. „450 EUR-Jobs” Beschäftigten nach weiteren geringfügigen Beschäftigungen gelten. In der Vergangenheit hatte die Rechtsprechung eine Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers wegen vom Arbeitgeber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Persönliche Verhältnisse

Rz. 7 Fragen nach Wohnort, Geburtsdatum, Familienstand und Zahl der Kinder sind bereits deshalb zulässig, um dem Arbeitgeber die ordnungsgemäße Abwicklung und Abrechnung des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen. Grundsätzlich unzulässig sind jedoch Fragen nach einer Religions- oder Parteizugehörigkeit oder der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft[1]. Etwas anderes gilt ausnah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Gesundheitszustand

Rz. 11 Fragen zum Gesundheitszustand sind nur zulässig, soweit an ihrer Beantwortung für die Arbeit, den Betrieb und die übrigen Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse besteht. Dies gilt insbesondere für Fragen nach früheren Erkrankungen. Fragen nach bestehenden Erkrankungen sind zulässig, soweit ein enger Zusammenhang mit dem einzugehenden Arbeitsverhältnis besteht. Fragen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.9 Vermögensverhältnisse

Rz. 15 Fragen nach den Vermögensverhältnissen sind grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen kommen allenfalls bei leitenden Angestellten und bei Mitarbeitern in Betracht, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis beschäftigt werden sollen, bei dem der Arbeitnehmer mit Geld umgehen muss oder die Möglichkeit der Bestechung oder des Verrats von Firmengeheimnissen besteht. Entspre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Beratungsrecht (Abs. 1 S. 2)

Rz. 14 Das Beratungsrecht des Betriebsrats umfasst grundsätzlich die gesamte Personalplanung des Arbeitgebers, soweit auch das Informationsrecht nach Abs. 1 Satz. 1 eröffnet ist. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber selbstverständlich über jeden Bereich der Personalplanung mit dem Betriebsrat beraten, soweit er dies für sinnvoll erachtet. Auch insoweit hat der Arbeitgeber von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.8 Vorstrafen

Rz. 14 Fragen nach Vorstrafen sind nur ausnahmsweise zulässig, sofern die in Aussicht genommene Tätigkeit in einem engen sachlichen Zusammenhang mit einer Vorstrafe stehen könnte[1]. Praxis-Beispiel Ein Kassierer oder Buchhalter kann nach Vorstrafen wegen Eigentums- oder Vermögensdelikten, ein Kraftfahrer nach Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten gefragt werden. Die Frage nach ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.6 Schwangerschaft

Rz. 12 Die Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Arbeitnehmerin ist regelmäßig unzulässig. Die Bewerberin ist berechtigt, diese unrichtig zu beantworten. Die Frage impliziert im Ergebnis eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts; sie verstößt damit gegen das Diskriminierungsverbot des AGG (§ 611a BGB a. F.), gleichgültig, ob sich nur Frauen oder a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Formen der Personalplanung

Rz. 3 Den Kern der Personalplanung stellt die Personalbedarfsplanung dar. Sie dient der Ermittlung des Personalbedarfs in Hinsicht auf Menge und Qualifikation von Arbeitskräften unter Berücksichtigung der unternehmerischen Kapazität und der wirtschaftlichen Ziele. Auf der Bedarfsplanung basiert unmittelbar die Personalbeschaffungsplanung und – als deren Gegenteil – die Perso...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Zur Zulässigkeit einzelner Fragen

Rz. 6 Von hoher praktischer Relevanz ist die Abgrenzung zwischen zulässigen Fragen und einem nicht statthaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Befragten. Insoweit verbietet sich eine pauschale Grenzziehung. Geboten ist vielmehr die Abwägung und Balancierung der berechtigten Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese Grenze ist für sämtliche Beteiligten zu be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Behinderungen

Rz. 10 Das Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft ist seit Geltung des AGG ohne einen konkreten Bezug zur Tätigkeit nicht mehr gegeben. Nur in dem Fall, in dem sich der Arbeitgeber nach der konkreten Eignung des Bewerbers für die zu vergebende Tätigkeit erkundigt, ist ihm das Fragerecht zuzustehen. Dem Arbeitgeber steht das Fragerecht demnach dann ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Nachdem das Betriebsverfassungsgesetz nahezu 30 Jahre unverändert geblieben war, sich der Arbeitsmarkt jedoch grundlegend geändert hatte, war das Gesetz mit dem Betriebsverfassungs-Reformgesetz im Jahr 2001 grundlegend überarbeitet worden. Bis dahin war das Betriebsverfassungsgesetz am Zustand der Vollbeschäftigung orientiert, nicht jedoch daran, Arbeitsplätze zu siche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 92a Beschäftigungssicherung

1 Vorbemerkungen Rz. 1 Nachdem das Betriebsverfassungsgesetz nahezu 30 Jahre unverändert geblieben war, sich der Arbeitsmarkt jedoch grundlegend geändert hatte, war das Gesetz mit dem Betriebsverfassungs-Reformgesetz im Jahr 2001 grundlegend überarbeitet worden. Bis dahin war das Betriebsverfassungsgesetz am Zustand der Vollbeschäftigung orientiert, nicht jedoch daran, Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Vorschlagsrecht (Abs. 1)

Rz. 7 Dem Betriebsrat ist ein umfassendes Vorschlagsrecht und eine damit korrespondierende Beratungspflicht des Arbeitgebers betreffend Maßnahmen zur Förderung und Sicherung der Beschäftigung eingeräumt. Dieses Recht stellt – anders als z. B. § 87 BetrVG – kein echtes Mitbestimmungsrecht, sondern lediglich ein gegenständlich nicht beschränktes Vorschlagsrecht dar, das den Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 10 Besteht zwischen den Betriebsparteien Streit über die Vorschlags- und Erörterungsrechte des Betriebsrats, entscheiden die Arbeitsgerichte ausschließlich im Beschlussverfahren (§ 2a ArbGG; §§ 80 ff. ArbGG). Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Arbeitgeber nach Einschätzung des Betriebsrats seiner Begründungspflicht nicht oder nicht in angemessenem Umfang nachkomm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Gesetzesmaterialien

Rz. 4 Dem Betriebsrat ist mit der Vorschrift ein Instrumentarium an die Hand gegeben worden, um die Initiative für eine Beschäftigungssicherung ergreifen zu können. Der Betriebsrat ist damit in die Lage versetzt, eigene Vorschläge zur Beschäftigungssicherung zu machen.[1] § 92a Abs. 1 BetrVG normiert ein umfassendes Vorschlagsrecht des Betriebsrats zur Förderung und Sicherun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 213 Rechtsn... / 2.4 Beteiligungsverfahren (Abs. 4)

Rz. 12 Ergänzend zu Abs. 2 wird in Abs. 4 geregelt, dass bis 31.12.2008 förmlich eingeleitete Verfahren mit Beteiligung der Personalräte bis zu deren Abschluss sinngemäß unter Beachtung des Personalvertretungsgesetzes fortzuführen sind. Aufgrund des Rechtsformwechsels tritt dabei – konsequent – an die Stelle der Personalvertretung die nach dem Betriebsverfassungsgesetz zustä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Begründungspflicht (Abs. 2)

Rz. 9 Im Anschluss an die Vorschläge des Betriebsrats hat sich der Arbeitgeber mit diesen inhaltlich auseinander zu setzen und sie mit dem Betriebsrat zu beraten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Begründung von sich aus zu erteilen. Der Betriebsrat muss ihn nicht erst dazu auffordern.[1] Dem Beratungsverfahren sind aber ungeachtet der im Gesetzgebungsverfahren geübten K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 26 Vorsitzender

1 Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Die Bedeutung der Vorschrift liegt zum einen darin, dass sie Vorgaben für die innere Struktur eines mehrköpfigen Betriebsrats macht und zum anderen die gesetzliche Vertretung des Betriebsrats regelt. Während die Pflicht zur Wahl von Vorsitzendem und Stellvertreter zwingend und unabänderbar ist, können hinsichtlich der Vertretungsregelungen Erg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 29 Einberufung der Sitzungen

1 Vorbemerkung Die Bedeutung von § 29 BetrVG liegt – auch für den Arbeitgeber – vor allem in seinem Absatz 2. Er stellt Bedingungen auf, die vom Betriebsrat zwingend einzuhalten sind, damit sein Beschluss nicht unwirksam ist. Die mögliche Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses ist keineswegs nur ein Problem des Betriebsrats oder der Arbeitnehmer, sondern auch des Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 36 Geschäftsordnung

1 Allgemeines Rz. 1 Nach § 36 BetrVG "sollen" "sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung" des Betriebsrats in einer "schriftlichen Geschäftsordnung" getroffen werden. Die Vorschrift ist nur eine Sollvorschrift, die dem Betriebsrat den Erlass einer Geschäftsordnung nahe legt. Sollvorschriften sind in der Regel auch Mussvorschriften – es sei denn, es gibt einen triftigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Überblick

Rz. 11 Der Vorsitzende vertritt nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse und ist nach § 26 Abs. 2 Satz 2 BetrVG zur Entgegennahme von Erklärungen an den Betriebsrat zuständig. Daneben weist ihm das Gesetz in einigen Vorschriften noch besondere Aufgaben zu: § 27 Abs. 3 BetrVG: Führen der laufenden Geschäfte in Betriebsräten mit w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Geschäftsordnung für die Ausschüsse

Rz. 4 Nach § 51 Abs. 1 BetrVG gilt § 36 BetrVG entsprechend für den Gesamtbetriebsrat, nach § 59 Abs. 1 BetrVG für den Konzernbetriebsrat, nach § 65 Abs. 1 BetrVG für die Jugend- und Auszubildendenvertretung und nach § 73 Abs. 2 BetrVG für die Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung. Zudem ist § 36 BetrVG entsprechend anzuwenden für den Betriebsausschuss und evtl. bestell...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Die allgemeine Vertretungsbefugnis

Rz. 12 Nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vertritt der Vorsitzende den Betriebsrat im Rahmen der gefassten Beschlüsse. Er hat folglich keine eigene Entscheidungsbefugnis, er ist kein Vertreter im Willen, sondern lediglich in der Erklärung. Nur im Rahmen von Beschlüssen des Betriebsrats kann und darf der Vorsitzende Erklärungen abgeben. Ein Verstoß hiergegen stellt eine schwerwie...mehr