Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / zz) Checkliste: BR-Anhörung zur verhaltensbedingten Kündigung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Zeitlicher Abstand für erneute Gefährdungsbeurteilung

Rz. 627 Die Gefährdungsbeurteilung ist zu aktualisieren, wenn sich Vorschriften ändern, die Arbeitsumgebung geändert wird, neuer Arbeitsmittel eingeführt werden, die Arbeitsstätte verändert wird, Arbeitsunfälle auf Sicherheitsmängel) hindeuten, neue Gefährdungsfaktoren bekannt werden (Sars-Cov-2).[1622] Rz. 628 Unabhängig von diesen Anlässen ist auch ein zeitlicher Abstand de...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Vertragsgestaltung

Rz. 659 In der Vertragsgestaltung für den Bereitschaftsdienst ist zunächst die grundlegende Verpflichtung des Arbeitnehmers, diese Sonderform der Arbeit zu leisten, zu vereinbaren. Hinsichtlich der konkreten Heranziehung sind dann allerdings ggf. die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu beachten.[1584] Beim Bereitschaftsdienst geregelt werden sollte auch die Frage der Vergü...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / II. Kein Anspruch auf eine bestimmte Verteilung

Rz. 30 Anders als § 8 TzBfG gewährt § 11 TvöD/TV-L dem Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine bestimmte Verteilung seiner reduzierten Arbeitszeit; schon gar nicht enthält die Regelung eine mit dem Gesetz vergleichbare Zustimmungsfiktion. Damit verbleibt die Verteilung der Arbeitszeit grundsätzlich im vollen Direktionsrecht des Arbeitgebers; auch die Mitbestimmungsrechte nach ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Fehler auf Seiten des Arbeitgebers

Rz. 771 Eine aus Sicht des Arbeitgebers unvollständige oder bewusst unrichtige und damit irreführende Darstellung stellt keine ordnungsgemäße Anhörung dar.[2021] Dabei kann die Fehlerhaftigkeit sowohl aus der Aufbereitung der mitgeteilten Tatsachen, als auch aus dem Weglassen von gegen die Kündigung sprechenden, den Arbeitnehmer entlastenden Informationen resultieren.[2022] ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ff) Klagebegründung

Rz. 23 Wie ausführlich die Klagebegründung auszufallen hat, hängt wesentlich davon ab, auf welche Unwirksamkeitsgründe sich der Arbeitnehmer berufen will: Rz. 24 Macht der Kläger Kündigungsschutz nach dem KSchG geltend, kann und sollte er sich aufgrund der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (§ 1 Abs. 2 S. 4 KSchG) knapp fassen. Es reicht aus, wenn erkennbar ist, dass d...mehr

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§ 11 Betriebsverfassung / B. Aktives Wahlrecht

Rz. 8 Gem. § 7 BetrVG sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt. Somit sind auch Teilzeitbeschäftigte und insbesondere auch geringfügig Beschäftigte im vollen Umfang wahlberechtigt. Die Stimme eines Teilzeitbeschäftigten zählt nicht etwa entsprechend seiner Arbeitszeit weniger als die eines Vollzeitbeschäftigten. Es gilt im B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (15) Schlussbestimmungen, § 13

Rz. 237 Zu entscheiden ist grundsätzlich, ob eine Betriebsvereinbarung im Fall der Kündigung Nachwirkung haben soll. Für den Fall der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten geht der Gesetzgeber nach § 77 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich von der Nachwirkung aus. Diese Regelung ist aber dispositiv, d.h. die Betriebsparteien können eine hiervon abweichende Vereinbarung treffen. F...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Rz. 631 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.53: Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG Zwischen dem Betriebsrat – im Folgenden Betriebsrat – und der Arbeitgeberin – im Folgenden Arbeitgeberin – wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: 1. Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung trifft Regelung...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Dringende betriebliche Gründe

Rz. 355 Liegen die Voraussetzungen vor, kann der Arbeitgeber den Anspruch nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Diese Gründe müssen schwerwiegender sein, als die "betrieblichen Gründe" nach § 8 TzBfG (siehe oben Rdn 333 ff.). Jedoch gehört der Weiterbeschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers, der anderenfalls betriebsbedingt gekündigt würde, zu diesen Gründen. G...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 809 In einer zunehmend flexiblen Arbeitswelt, in der sich Arbeitgeber häufig nicht mehr ausschließlich an einem Ort ansiedeln oder zumindest aufgrund der durch das Internet verbreiteten Vertriebswege ihre Kunden auch überregional bedienen, sind die meisten Arbeitgeber darauf angewiesen, dass die Arbeitnehmer Dienstreisen unternehmen. Von der Dienstreise zu unterscheiden ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (4) Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 320 Auch geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmer. Das gilt unabhängig von der Höhe ihrer Vergütung. Beispiel Der A hat bei der X-GmbH einen Vertrag als geringfügig Beschäftigter. Er soll stundenweise die Presse nach Meldungen über die X-GmbH auswerten. Er erhält hierfür eine Vergütung von 50 EUR pro Monat. Rz. 321 Dabei sind insbesondere folgende gesetzliche Regelungen ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Social Media Guidelines

Rz. 440 Viele Internetnutzer schließen sich beruflich wie privat in virtuellen Gemeinschaften zusammen. Die Tatsache, dass Arbeitgeber über ihre Arbeitnehmer in den sozialen Netzwerken partizipieren, birgt Probleme im Hinblick auf den Beschäftigtendatenschutz und Compliance, aber nicht nur in dieser Hinsicht bestehen Risiken. Zur besseren Abgrenzung von privater und kommerzi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung Gleitzeit

Rz. 241 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.31: Betriebsvereinbarung Gleitzeit Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[771] der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Regelung der gleiten...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 46 Außerhalb des Geltungsbereichs des § 102 Abs. 5 BetrVG kann der sog. allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch auf Grundlage der vom Großen Senat des BAG in seiner Entscheidung vom 27.2.1985 aufgestellten Grundsätze bestehen.[117] Danach muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Erlass eines die Kündigung für unwirksam erklärenden Urteils grds. nicht weiterbeschäftigen,...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Ergänzende Hinweise

Rz. 192 Wird die Zulässigkeitserklärung rechtskräftig aufgehoben, wird die bereits ausgesprochene Kündigung unwirksam. Für den Arbeitgeber besteht dadurch ein erhebliches Annahmeverzugsrisiko, § 615 BGB. Annahmeverzug liegt aber nicht vor, wenn ohnehin ein Beschäftigungsverbot nach §§ 3–6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3, 16 MuSchG mit der Folge der Pflicht zur Zahlung des Mutter...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Allgemeine Auswahlgrundsätze

Rz. 635 Bei der Auswahl der Maßnahmen sind die Grundsätze des § 4 ArbSchG einzuhalten.[1644] Die Gefährdung ist möglichst zu vermeiden. Soweit dies nicht geschehen kann, ist die verbleibende Gefährdung möglichst gering zu halten. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen (§ 4 Nr. 1 und 2 ArbSchG). Dieser Ansatz zielt auf die Arbeit und die Bedingungen, unter denen sie ausge...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Besonderheiten bei leitenden Angestellten

Rz. 522 Leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG unterfallen nicht dem ArbZG, das bestimmt § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG. Der Arbeitsvertrag kann dann auch über dessen Vorgaben hinausgehen. Rz. 523 Nicht selten findet sich in Arbeitsverträgen die Regelung, dass der leitende Angestellte seine ganze Arbeitskraft in den Dienst des Unternehmens stellt. Es wird also, ähnlich ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / f) Stellungnahme des Betriebsrats zur beabsichtigten Kündigung

Rz. 19 Wenn ein Betriebsrat der beabsichtigten Kündigung wirksam widersprochen hat, muss der Arbeitgeber der Kündigungserklärung eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrats beifügen, (§ 102 Abs. 4 BetrVG). Reagiert der Betriebsrat hingegen nicht oder gibt er keine Stellungnahme ab, ergeben sich aus Arbeitgebersicht keine entsprechenden Verpflichtungen. Unterlässt der A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Abschließende Regelungen

Rz. 914 Auswahlrichtlinien zu Kündigungen dürfen seit der Einführung des § 1 Abs. 4 KSchG so detailliert sein, dass sie zu einem eindeutigen Ergebnis führen, ohne Raum für abschließende Einzelfallentscheidungen zu lassen.[2316]mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Verfahren

Rz. 465 Das Verfahren nach § 100 ArbGG ist ein Eilverfahren.[1094] Die Einlassungs- und Ladungsfristen sind nach § 100 Abs. 1 S. 4 ArbGG auf 48 Stunden verkürzt. Das Arbeitsgericht entscheidet durch den Vorsitzenden.[1095] Der Beschluss ist den Beteiligten spätestens vier Wochen nach Antragstellung zuzustellen (§ 100 Abs. 1 S. 6 ArbGG). Rz. 466 Praxishinweis In der Praxis kan...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Überschrift

Rz. 256 Der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt der "gesamte Komplex der Schichtarbeit",[830] insbesondere auch die Abgrenzung des im Schichtdienst arbeitenden Personenkreises, die zeitliche Lage der Schichten und damit der Schichtdauer sowie die Aufstellung der Dienstpläne einschließlich der konkreten Zuordnung der Mitarbeiter zu den einz...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Geltungsdauer, Kündigung und Schlussbestimmungen

Rz. 108 Schließlich muss die Beteiligungsvereinbarung nach § 21 Abs. 1 Nr. 6 SEBG Regelungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung und zu ihrer Laufzeit enthalten. Zudem sind die Fälle, in denen die Vereinbarung neu ausgehandelt werden soll, sowie das dabei zu beachtende Verfahren festzulegen. Dem trägt III. des Musters Rechnung. Laufzeit und Kündigungsfrist könne...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Gruppenarbeitsverhältnis

Rz. 173 Bei einem Arbeitsverhältnis können auf Arbeitnehmerseite mehrere natürliche Personen stehen. Müssen diese eine gemeinsame Arbeitsaufgabe erfüllen, schulden sie die Arbeitsleistung mithin nicht individuell nebeneinander, sondern gemeinsam als Gruppe, spricht man von einem Gruppenarbeitsverhältnis.[371] Man unterscheidet die vom Arbeitgeber zusammengestellte Betriebsgr...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ee) Ordnungsgeld

Rz. 350 Ordnungsgeld wird verhängt, wenn der Arbeitgeber gegen die Verpflichtung verstößt, eine Handlung zu unterlassen oder zu dulden. Anders als im Erkenntnisverfahren ist hierbei ein Verschulden des Arbeitgebers notwendig, das jedoch auch in einfacher Fahrlässigkeit bestehen kann[853] und im Antrag oft nicht ausdrücklich thematisiert wird. Das Ordnungsgeld ist vorher anzud...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Laufzeit/Befristung/Kündigung

Rz. 472 Trainee-Programme haben in der Regel Laufzeiten von sechs bis 24 Monaten. Da ein als Arbeitsvertrag ausgestalteter Trainee-Vertrag auch den Vorschriften des TzBfG unterliegt, ist die Wirksamkeit der Befristung des Trainee-Vertrages gerichtlich überprüfbar. Übersteigt die Laufzeit des Vertrages die Dauer von zwei Jahren nicht, bedarf es nach § 14 Abs. 2 TzBfG keines s...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster: Betriebsvereinbarung über die Altersteilzeit (ATZ)

Rz. 218 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.28: Betriebsvereinbarung Altersteilzeit (ATZ) Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Firma) am Standort _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Vereinbarung geschlos...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Einzelne Sachmittel

Rz. 287 Zu den erforderlichen Sachmitteln im Sinne des § 40 Abs. 2 BetrVG hat sich eine umfangreiche Kasuistik entwickelt, die in wesentlichen Punkten nachfolgend zusammenfassend aufgelistet wird. Da der betriebliche Standard an Sachmitteln durch die fortschreitende Technisierung der Betriebe einem steten Wandel unterliegt, ist auch die Frage der Erforderlichkeit stets neu z...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Betriebsverfassungsrecht

Rz. 408 Für Mitarbeiter, die ihre Arbeitszeit kontinuierlich herabgesetzt haben (klassisches Modell) oder sich in der Arbeitsphase im Blockmodell befinden, treten in betriebsverfassungsrechtlicher Sicht keine Änderungen ein. In der Freistellungsphase im Blockmodell befindliche Mitarbeiter sind hingegen weder bei der Bestimmung der wahlberechtigten Arbeitnehmer i.S.d. § 9 Bet...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Allgemeines

Rz. 156 Neu gegründete Unternehmen dürfen ein Arbeitsverhältnis nach § 14 Abs. 2a TzBfG innerhalb der ersten vier Jahre nach der Unternehmensgründung ohne Sachgrund bis zur Dauer von vier Jahren befristen.[485] In der schwierigen Aufbauphase eines Unternehmens soll der Abschluss befristeter Arbeitsverträge erleichtert werden.[486] Die Regelung wurde per 1.1.2004 im Zusammenh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Wöchentliche Arbeitszeit/Pausen, § 2

Rz. 258 Es empfiehlt sich, die Arbeitszeit und Pausen nach den betrieblichen Besonderheiten nochmals zu definieren, um unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dabei sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze z.B. zu Umkleide[831]- und Reisezeiten[832] ebenso zu beachten wie die Einordnung der Arbeits- und Rufbereitschaft sowie des Bereitschaftsdienstes als A...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 7. Checkliste: Aufhebungsvertrag

Rz. 477 Für die wichtigsten Regelungen, die in einen Aufhebungsvertrag aufzunehmen sind, ergibt sich folgende Checkliste:mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Beteiligung bei Massenentlassungen nach § 17 Abs. 2 KSchG

Rz. 991 Auch die Beteiligung des Betriebsrats i.R.v. Massenentlassungen gem. § 17 Abs. 2 KSchG muss grds. gesondert erfolgen. Immer dann, wenn der Arbeitgeber in einem Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmern[2451] mehr als die in § 17 Abs. 1 KSchG angegebene und nach Betriebsgröße gestaffelte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt, muss der Arbeitgebe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Europäischer Betriebsrat

Rz. 52 Das Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG) regelt die Errichtung und Stellung des Europäischen Betriebsrates für gemeinschaftsweit tätige Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik sowie für gemeinschaftsweit tätige Unternehmensgruppen mit Sitz des herrschenden Unternehmens in der Bundesrepublik (§ 2 Abs. 1 EBRG). Das EBRG setzt die Richtlinie 2008/38/EG[219] für...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Zwingende Wirkung des Kündigungsschutzrechts

Rz. 1066 Die Bestimmungen des KSchG sind einseitig zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht und können deshalb nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgeändert werden.[2486] § 626 BGB ist nach allgemeiner Auffassung sogar beidseitig zwingend, da auch der Arbeitgeber auf das Recht, eine unzumutbare vertragliche Bindung zu beenden, nicht wirksam verzichten kann[2487] (vgl. Rdn 1076 f...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Änderung des Prämienlohnsystems

Rz. 733 Der Wechsel von Prämien- in Zeitlohn und umgekehrt kann von dem Arbeitgeber nicht einseitig angeordnet werden, da mit der Vergütung der dem Kündigungsschutz unterfallende Kernbereich des Arbeitsverhältnisses betroffen ist. Dies gilt i.d.R. auch bei der Versetzung eines Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz, der einem anderen Entlohnungssystem unterfällt. Die Versetzun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Vereinbarter Beginn des Arbeitsverhältnisses und Nachweis

Rz. 358 Bei Vertragsschluss muss Einvernehmen über den Beginn des Arbeitsverhältnisses bestehen. Typischerweise regelt der Arbeitsvertrag ein konkretes Datum für den Beginn des Arbeitsverhältnisses; auf das Datum des Abschlusses des Arbeitsvertrages kommt es nicht an. Das Arbeitsverhältnis beginnt nur dann mit Abschluss des Arbeitsvertrages, wenn der Arbeitnehmer seinen Dien...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster

Rz. 659 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.54: Betriebsvereinbarung über die Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesens zwischen _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" – und dem Betriebsrat des Betriebs der _________________________ – nachfolgend "Betriebsrat" – Präambel In der Vergangenheit haben Vorschläge aus der Belegschaft einen wese...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Vorgeschaltete Probezeit im Arbeitsverhältnis

Rz. 1237 Die Probezeit kann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auch in Form einer besonderen Kündigungsregelung vereinbart werden, dergestalt, dass während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses eine kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen ohne festen Kündigungstermin für beide Parteien gelten soll, § 622 Abs. 3 BGB. Rz. 1238 Eine solche vereinfachte Kündigungsm...mehr

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§ 3 Prozessrecht / hh) Tendenzbetrieb

Rz. 630 In einem Tendenzbetrieb (§ 118 Abs. 1 BetrVG: Presse, karitative Unternehmen u.a.) besteht für den Arbeitgeber nach herrschender Meinung keine Verpflichtung, sich beim Betriebsrat um den Abschluss eines Interessenausgleichs zu bemühen. Das bedeutet jedoch nicht, dass dem Betriebsrat keinerlei Informations- oder Beratungsrechte zustehen. Diese sind lediglich eingeschr...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Rolle des Wahlvorstands

Rz. 699 Die Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsratswahl ist kompliziert. Es gibt eine Reihe von Formvorschriften, schwierige Rechtsfragen und Ermessensspielräume. Die Entscheidungen trifft der Wahlvorstand in eigener Verantwortung und unter besonderer Berücksichtigung seiner Neutralitätspflichten.[1576] Arbeitgeber, Gewerkschaften oder kundige Arbeitnehmer können al...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Reichweite des Unterlassungsanspruchs

Rz. 506 Der Unterlassungsanspruch bezieht sich nach h.M. nur auf die mitbestimmungswidrige Auswahlrichtlinie, nicht auf die Kündigungen selbst. Diese kann der Betriebsrat nicht durch einen Unterlassungsantrag verhindern.[1218] Auch sollen die Kündigungen selbst nicht unwirksam sein wegen des Verstoßes gegen die Mitbestimmung bei der Auswahlrichtlinie.[1219]mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / k) Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit, § 11

Rz. 601 Der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit sind bei der Arbeitnehmerüberlassung von besonderer Bedeutung, da die Leiharbeitnehmer bei wechselnden Entleihern mit unterschiedlichen Gefahrenquellen tätig werden. Insoweit werden dem Entleiher von § 11 Abs. 6 AÜG besondere Verpflichtungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes auferlegt. Diese Verpflichtungen werden unter § 11...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ee) Rechtsbeschwerdeantrag

Rz. 550 Die Begründung muss bestimmte Anträge enthalten, die erkennen lassen, in welchem Umfang der landesarbeitsgerichtliche Beschluss angefochten wird, § 94 Abs. 2 S. 2 ArbGG. Ausreichend ist es aber, wenn aus der Rechtsbeschwerdebegründung erkennbar wird, inwieweit die bisherigen Anträge weiterverfolgt werden.[1263] Rz. 551 Eine Antragsänderung ist in der Rechtsbeschwerdei...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / IV. Sonstiger Normkontext

Rz. 28 Der Anspruch nach § 9 TzBfG ist zwingend. Er kann weder durch individualvertragliche Vereinbarung noch durch Kollektivarbeitsrecht, insbesondere auch nicht durch einen Tarifvertrag abbedungen werden, § 22 TzBfG. Rz. 29 § 9 TzBfG überlagert eventuelle Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG . Ergibt sich aus diesen, dass eine andere Bevorzugung stattzufinden hätte, so ist gl...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, Verteilung der Arbeitszeit, § 2

Rz. 224 Den Betriebsparteien fehlt die Kompetenz, Arbeitszeitdauer und Lohnhöhe zu regeln, § 77 Abs. 3 BetrVG. Fehlt eine tarifliche Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit, wird die Dauer einzelvertraglich vereinbart. § 2 Abs. 1 hat lediglich deklaratorische Bedeutung. In der Anlage zu den verschiedenen Arbeitszeitvarianten können verschiedene Verteilungsvarianten oder rolli...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Arbeitnehmer kein Beteiligter

Rz. 402 Die eingestellte Arbeitnehmerin ist nicht Beteiligte des Verfahrens. Nach Ansicht des BAG sind die betroffenen Arbeitnehmer durch ein solches Beschlussverfahren nicht unmittelbar in ihren individualrechtlichen Rechtsbeziehungen betroffen. Soweit das Beschlussverfahren individualrechtliche Auswirkungen hat, sind diese nicht Gegenstand des Beschlussverfahrens.[963]mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Verteilung der Arbeitszeit

Rz. 306 Dauer und Lage der individuellen Arbeitszeit legen die Mitarbeiter im Job-Sharing-Arbeitsverhältnis untereinander selbstständig fest. Der Arbeitgeber begibt sich insofern seines Direktionsrechts. In Streitfällen hat der Arbeitgeber zunächst zu versuchen zu vermitteln. Im Falle der Nichteinigung kann er jedoch die jeweilige Arbeitszeit einseitig anweisen.[803] Ein Mit...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / C. Kündigungsschutz vor außerordentlichen Kündigungen

Rz. 80 Jeglicher allgemeine wie besonderer Kündigungsschutz schützt genau wie tarifliche Unkündbarkeitsvorschriften (§ 37 Abs. 2 TVöD) stets nur vor ordentlichen Kündigungen. Eine außerordentliche Kündbarkeit bleibt hiervon unbenommen. Zustimmungserfordernisse (§ 9 Abs. 1 MuSchG, § 18 BEEG, § 174 SGB IX) gelten ebenfalls sowohl für ordentliche wie auch für außerordentliche K...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / yy) Checkliste: BR-Anhörung zur personenbedingten Kündigung

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