Kommentierung 06.06.2024 SenFin Berlin

Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin hat zu Fragen im Zusammenhang mit der bilanzsteuerlichen Behandlung von sog. Contracting-Anlagen Stellung genommen.

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Kommentierung 12.09.2023 FG Düsseldorf

Fahrzeuggruben für eine Kfz-Prüfstelle sind keine Betriebsvorrichtungen, sodass bei der Gewerbesteuer eine erweiterte Kürzung möglich ist. So entschied das FG Düsseldorf.

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Kommentierung 11.09.2023 BFH

§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG ist nicht auf die Verpachtung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen anzuwenden, wenn es sich hierbei um eine Nebenleistung zur Verpachtung eines Gebäudes als Hauptleistung handelt, die im Rahmen eines zwischen denselben Parteien geschlossenen Vertrags nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei ist, sodass eine einheitliche Leistung vorliegt.

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News 21.04.2022 Praxis-Tipp

Eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG scheidet prinzipiell aus, wenn Gegenstände mitvermietet werden, die als Betriebsvorrichtungen zu qualifizieren sind. Ist die Überlassung einer Bodenvertiefung für einen Bremsprüfstand sowie die Überlassung einer Werbeanlage für die erweiterte Kürzung schädlich?

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News 05.01.2022 Schleswig-Holsteinisches FG

Das Schleswig-Holsteinisches FG hat entschieden, dass auch das Ersatzgeschäft zur Versagung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG führen kann.

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News 23.08.2021 BFH Kommentierung

Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen nach Art. 135 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL nur die isolierte (eigenständige) Vermietung oder auch die Vermietung (Verpachtung) als Nebenleistung im Rahmen einer nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL steuerfreien Gebäudeverpachtung?

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News 05.11.2020 Praxis-Tipp

Bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken handelt es sich grundsätzlich um steuerfreie Umsätze. Fraglich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen die Steuerbefreiung bei der Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen gilt.

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News 04.05.2020 BFH Kommentierung

Eine der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags entgegenstehende schädliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese einer von mehreren auf dem vermieteten Grundstück ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten dienen. Ob ein Nebengeschäft unschädlich ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen im jeweiligen Erhebungszeitraum.

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News 27.12.2018 FG Kommentierung

Ein mit besonderer Tragfähigkeit ausgestatteter Hallenboden eines Logistikbetriebes stellt keine Betriebsvorrichtung dar, sondern ist als Teil des Gebäudes bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen.

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News 23.05.2017 FG Kommentierung

Die erweiterte Grundstückskürzung scheitert, wenn auch Betriebsvorrichtungen mitüberlassen werden, die Grundstücksvermietung aber auch ohne die Wirtschaftsgüter darstellbar wäre.

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News 16.08.2016 BMF Kommentierung

Die Vorschriften zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger sind mit Wirkung vom 6.11.2015 angepasst worden. Die Finanzverwaltung nimmt zu den Neuregelungen Stellung und passt darüber hinaus in weiteren Punkten den UStAE an.

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News 01.12.2015 Jahreswechsel

Was ändert sich 2016 bei der Umsatzsteuer? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Punkte und sagen auch, was im Lauf des Jahres noch relevant werden könnte.

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News 18.09.2015 FG Kommentierung

Werden nicht nur Grundstücke, sondern auch Betriebsvorrichtungen vermietet, ist dies für die erweiterte Kürzung beim Gewerbeertrag schädlich. Entschieden wurde dies für die Vermietung eines Hotels mitsamt den Einrichtungsgegenständen der Hotelzimmer.

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News 04.08.2015 BMF Kommentierung

Nachdem der BFH entschieden hatte, dass Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG sind und deshalb im Zusammenhang mit Arbeiten an solchen Betriebsvorrichtungen die Steuerschuldnerschaft nicht auf den Leistungsempfänger übergehen kann, hat die Finanzverwaltung jetzt mit einem Nichtanwendungserlass auf dieses Urteil reagiert.

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News 09.04.2014 FG Kommentierung

Die umgekehrte Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers erfasst nur solche Bauleistungen, die sich unmittelbar auf die Substanz eines Bauwerks i. S. e. Substanzveränderung in Form der Erweiterung, Verbesserung oder Beseitigung desselben auswirken. Sie scheidet daher aus, wenn die Leistungen den Einbau bzw. Aufbau einer sog. Betriebsvorrichtung betreffen. 

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News 07.08.2012 Vorsteuerberichtigung

Betriebsvorrichtungen werden bei der Vorsteuerberichtigung nicht als selbstständige Wirtschaftsgüter behandelt, sondern als Grundstücke, für die ein 10-jähriger Berichtigungszeitraum gilt. Besonderheiten gibt es bei Fotovoltaikanlagen.

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