Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.1 Abschlussprüfungen zum Anspruch auf Kug

Rz. 4 Die Vorschrift unterstellt, dass die vorläufigen Entscheidungen über das Kug im Pandemie-Zeitraum nach § 328 bereits regelmäßig den Anspruch auf Kug und dessen Umfang richtig festgestellt haben. Davon kann insbesondere ausgegangen werden, wenn alle erforderlichen und entscheidungserheblichen Tatsachen und Angaben zum Zeitpunkt dieser Entscheidung vorgelegen haben. Vor ...mehr

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Sachbezüge-ABC / Virtuelle Währungen

Virtuelle Währungen sind digital dargestellte Werteinheiten, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden. Damit besitzen sie nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld. Trotzdem werden sie von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert und können auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.2 Gesetzlicher Prüfauftrag

Rz. 13 Die Innenrevision hat zu prüfen, ob Leistungen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen entweder nicht hätten erbracht werden dürfen oder zweckmäßiger oder wirtschaftlicher hätten eingesetzt werden können (Abs. 1 Satz 1). Dahinter stehen die gesetzlich vorgegebenen Ziele der Innenrevision, nämlich Potenziale für eine Optimierung rechtmäßigen Verwaltungshandelns s...mehr

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Sachbezüge-ABC / Fahrrad

Der geldwerte Vorteil aus vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Nutzung überlassenen Fahrrädern und Pedelecs, die verkehrsrechtlich nicht als Kraftfahrzeug einzuordnen sind und somit nicht zu den Kraftfahrzeugen i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zählen, wird seit 1.1.2019 über § 3 Nr. 37 EStG ausdrücklich steuerfrei gestellt. Die Steuerbefre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 387 Person... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt abweichend vom Regel-Ausnahme-Verhältnis nach Art. 33 Abs. 4 GG, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe zwar Angehörigen des öffentlichen Dienstes, nicht aber in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehenden Beamten bei der Bundesagentur für Arbeit zu übertragen ist, sondern das Personal vorrangig aus A...mehr

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Abschreibung / 2.1 Steuerrecht unterscheidet zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern

Der Steuergesetzgeber unterscheidet in § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 EStG im Rahmen der Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 EStG als Betriebsvermögen anzusetzen sind, zwischen Wirtschaftsgütern, "die der Abnutzung unterliegen" (= abnutzbare Anlagegüter), und solchen, bei denen das nicht der Fall ist (= nicht abnutzbare Anlagegüter). Er trifft a...mehr

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Aktuelle Empfehlungen der R... / Corporate Sustainability – Kompass für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Zuschläge / 1.2 Beitragsrechtliche Bewertung von Familienzuschlägen

Familienzuschläge (Sozialzuschläge) sind Einnahmen aus der Beschäftigung, die der Arbeitgeber mit Rücksicht auf den Familienstand seines Arbeitnehmers zahlt. Dazu gehören z. B. Kinderzuschläge oder familienbedingte erhöhte Ortszuschläge im öffentlichen Dienst. Die Familienzuschläge sind ebenfalls beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Bei der Prüfung der Frage, ob die Jahresarbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 2 Beitragsrechtliche Bewertung von Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen

Keine Übereinstimmung zwischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht Für die Beiträge zur Sozialversicherung besteht keine vollständige Übereinstimmung mit dem Steuerrecht. Es gilt eine abweichende Regelung: Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge sind beitragsfrei, soweit das Arbeitsentgelt, aus dem sie berechnet werden, nicht mehr als 25 EUR je Stunde beträgt. Bei dieser...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 1 Allgemeine beitragsrechtliche Bewertung

Vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zusätzlich zum Grundgehalt gezahlte vermögenswirksame Leistungen, sind in voller Höhe beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers werden demnach aus seinem laufenden Arbeitsentgelt und dem Arbeitgeberanteil zu den vermögenswirksamen Leistungen bemessen. Aufwendungen,...mehr

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Fortbildungscontrolling: Is... / 4.3 Der Transfererfolg – die praktische Umsetzung des Erlernten

Am Ende eines Seminars etwas neu zu wissen bzw. zu können und dies in einem Test oder Ähnlichem nachzuweisen, ist die eine Sache. Ziel von Qualifizierungsmaßnahmen ist es jedoch, dass die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auch in die tägliche Praxis umgesetzt werden. Auf dieser Evaluationsstufe geht es um die Frage, ob nach dem Besuch einer Fortbildung ein Transfer des E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 2.4 Problem bei Lohnersatzleistungen und beim Urlaubsentgelt

Häufig wird im Rahmen von Betriebsprüfungen festgestellt, dass die Berechnungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle bzw. für das Urlaubsentgelt zu gering ausgefallen sind. Ein möglicher Grund ist dabei die Nichtberücksichtigung von Nachtarbeitszuschlägen. Da die Zuschläge dann nicht für tatsächlich geleistete Nachtarbeit gezahlt werden, kommt keine Steuerfreiheit u...mehr

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Fortbildungscontrolling: Is... / 4.4 Die Wirkung – Auswirkungen auf das Umfeld

Auf dieser Stufe soll festgestellt werden, ob die Umsetzung in die Praxis auch entsprechende messbare Wirkungen hinterlässt. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Mitarbeiter nach dem Besuch von Seminaren zum Thema "kundenfreundlicher Umgang mit dem Bürger" die dort erlernten Techniken und Methoden im Alltag anwenden und die Bürger daraufhin mit der Vorgehensweise der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 2.1 Maßgeblicher Grundlohn

Beim Grundlohn im Sinne von § 3b EStG handelt es sich um den laufenden lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn (laufendes Arbeitsentgelt), der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum[1] zusteht. Der Grundlohn ist für die Berechnung des steuerfreien Anteils nur insoweit maßgebend, als er 50 EUR in der Stund...mehr

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Fortbildungscontrolling: Is... / 6 Fazit

Fortbildungscontrolling ist in den Verwaltungen angesichts der zunehmend begrenzten finanziellen Mittel mehr denn je erforderlich, um die Aktivitäten im Rahmen der Personalentwicklung zu rechtfertigen und ihnen den notwendigen Nachdruck bzw. die erforderliche Akzeptanz zu verleihen. Dieser Beitrag hat sich dabei mit der Evaluation von Fortbildung beschäftigt – letztlich sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 2.2 Ermittlung des maßgeblichen Grundlohns (Stundenlohns)

Der laufende Arbeitslohn bzw. das laufende Arbeitsentgelt im Entgeltabrechnungszeitraum ist in einen Stundengrundlohn umzurechnen. Hierbei ist entsprechend den Ausführungen in R 3b Abs. 2 Nr. 3 LStR zu verfahren. Danach ist das Arbeitsentgelt grundsätzlich durch die Zahl der Stunden der regelmäßigen Arbeitszeit im jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum zu dividieren. Bei eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 2.3 Beitragspflichtiger Anteil der SFN-Zuschläge bei Überschreiten des Stundengrundlohns von 25 EUR

Wird der Stundengrundlohn von 25 EUR überschritten, sind die auf den übersteigenden Betrag entfallenden SFN-Zuschläge dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen und damit beitragspflichtig. Der Höchstbetrag für die Beitragsfreiheit wird wie folgt ermittelt: Die Anzahl der SFN-Arbeitsstunden des Mitarbeiters wird mit dem Verhältnis des für die entsprechend begünstigte SFN-Arbeit zu be...mehr

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Fortbildungscontrolling: Is... / 3 Evaluation – und warum sie selten ist

Wenn Sie nach dem Nutzen von Fortbildung fragen, kommt der Begriff "Evaluation" ins Spiel. Darunter versteht man das Erfassen und Bewerten von Prozessen und Ergebnissen zur Wirkungskontrolle, Steuerung und Reflexion im Bildungsbereich. Erfasst wird dabei im Regelfall mithilfe von Seminarkritikbögen, Checklisten oder Interviews. Wichtig ist, dass die Ergebnisse tatsächlich (k...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gegenwärtige Fragestellunge... / aa) Bewertung

Kryptowährungen (sie zählen zu den Finanzmitteln vgl. ErbStR R E 13b.23 Abs. 2; ferner Delp, DB 2019, 2148, 2153 f.) und Token sind allgemein auf dem Vormarsch und werden immer beliebter. Es existieren eine Vielzahl von Kryptowährungen, z.B. Bitcoin, Ether, Binance Coin (zur ertragsteuerlichen Behandlung BMF v. 10.5.2022 – IV C 1 - S 2256/19/10003 :001, dazu Knittel, ErbStB ...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / aa) Bewertung

Wertpapiere, die am Stichtag (§§ 9 und 11 ErbStG) an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten am Stichtag für sie im regulierten Markt notierten Kurs angesetzt nach § 11 Abs. 1 BewG (zu Einzelheiten s. ErbStR R B 11.1.). Zur Bewertung von ausländischen Wertpapieren ist § 11 Abs. 2 BewG heranzuziehen (vgl. dazu ErbStR R...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / 1. Bewertungsstichtag, Bewertung und Einordnung von Wirtschaftsgütern

Für die Bewertung ist i.d.R. der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) maßgebend (§ 11 ErbStG). Die Bewertung der Wirtschaftsgüter für Zwecke des ErbStG richtet sich nach § 12 ErbStG. Weitgehend wird auf das BewG verwiesen (vgl. Götz in Stenger/Loose, BewG/ErbStG/GrStG, 166. Lfg. 8/2023, § 12 ErbStG Rz. 1 ff.). Die Regelungen des BewG enthalten je nach Vermögensar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gegenwärtige Fragestellunge... / aa) Bewertung

Sammelgegenstände im herkömmlichen Sinne wie etwa Briefmarken bzw. Münzsammlungen werden zum Stichtag mit dem gemeinen Wert nach § 9 BewG angesetzt. In der Regel wird auf Auktionsergebnisse vergleichbarer Stücke abgestellt, auf Bewertungskataloge, Bewertungsapps, Versicherungssummen oder auf ein Gutachten bzw. auf Referenzwerte zurückgegriffen (dazu ausführlich Maier, DB 199...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / aa) Bewertung

Die Bewertung von Immobilien ist ausführlich im BewG geregelt, §§ 176 ff. BewG (s. dazu Laws, EE 2023, 29–36; ErbStR RB 176.1 ff.). Ist der Wert niedriger als der nach den §§ 179, 182 bis 196 BewG ermittelte Wert, so kann der Steuerpflichtige den niedrigeren Wert durch ein Gutachten nachweisen, § 198 Abs. 2 BewG (hierzu auch LfSt Bayern v. 12.3.2014 – S 3229.1.1 - 1/2 St 34)...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 1.2 Beitragsrechtliche Bewertung von Urlaubsabgeltungen

Bei Urlaubsabgeltungen sowie Entschädigungsansprüchen (§§ 8–10 BRTV) haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger die Auffassung vertreten, dass es sich in allen Fällen der in § 8 BRTV genannten Urlaubsabgeltungen ausnahmslos um sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt handelt. Die Urlaubsabgeltung ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und ist als solches bei...mehr

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Grundsteuer: Einspruch gege... / 3 Sollte vorsorglich Einspruch eingelegt werden?

Die Steuerberaterverbände hatten sich gegenüber den Finanzministerien des Bundes und der Länder in der Vergangenheit für den Erlass der Bescheide über die Feststellung der Grundsteuerwerte sowie der Grundsteuermessbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) mit der Begründung eingesetzt, dass dadurch den Steuerpflichtigen und den Steuerberatern die Möglichkeit e...mehr

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Grundsteuer: Einspruch gege... / 4 Ansatzpunkte für einen Einspruch wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der neuen Grundsteuerwerte

Inzwischen gehen dem Vernehmen nach bei den Finanzämtern nach wie vor täglich "waschkörbeweise" Einsprüche gegen die Feststellungen der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 ein, mit denen insbesondere verfassungsrechtliche Zweifel an den neuen Regelungen geltend gemacht werden. Die Flut der Einspruchsverfahren ist keinesfalls rückläufig, denn die Finanzämter sind zwischenzeitli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.2 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

Im Bereich der personellen Angelegenheiten sind echte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nur vereinzelt angelegt. Der Betriebsrat hat zwar bereits bei den personalpolitischen Grundentscheidungen des Betriebs Beteiligungsrechte. Diese erschöpfen sich jedoch in Beratungsrechten, weil sie ansonsten in die verfassungsrechtlich geschützte unternehmerische Freiheit zu weitgehen...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / II. Aktuelle Problem- und Beratungsstränge

In weiter zurückliegenden Jahrzehnten war das Sammeln von Briefmarken und Münzen eine weitverbreitete Leidenschaft. Briefmarken galten als Aktien des "kleinen Mannes". In den letzten Jahren findet ein Wandel dahingehend statt, dass die Briefmarke oder Münze von damals der heute in limitierter Auflage hergestellte Sneaker ist (vgl. Kutscher, Worauf Superreiche setzen: Sneaker...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / a) Kollektionen von Luxusgütern

aa) Bewertung Sammelgegenstände im herkömmlichen Sinne wie etwa Briefmarken bzw. Münzsammlungen werden zum Stichtag mit dem gemeinen Wert nach § 9 BewG angesetzt. In der Regel wird auf Auktionsergebnisse vergleichbarer Stücke abgestellt, auf Bewertungskataloge, Bewertungsapps, Versicherungssummen oder auf ein Gutachten bzw. auf Referenzwerte zurückgegriffen (dazu ausführlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gegenwärtige Fragestellunge... / c) Kryptowährungen und Token

aa) Bewertung Kryptowährungen (sie zählen zu den Finanzmitteln vgl. ErbStR R E 13b.23 Abs. 2; ferner Delp, DB 2019, 2148, 2153 f.) und Token sind allgemein auf dem Vormarsch und werden immer beliebter. Es existieren eine Vielzahl von Kryptowährungen, z.B. Bitcoin, Ether, Binance Coin (zur ertragsteuerlichen Behandlung BMF v. 10.5.2022 – IV C 1 - S 2256/19/10003 :001, dazu Kni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gegenwärtige Fragestellunge... / bb) Beratungsüberlegungen

Die Werte bei Kryptowährungen sind i.d.R. sehr volatil. Es ist sicherzustellen, dass die Erben von digitalen Nachlasswerten nach dem Erbfall zeitnah auf die Werte zugreifen können. Hierzu sollten entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Vollmachten und Zugriffsmöglichkeiten auf die Anmeldenamen und Passwörter der Accounts etc. sollten vorhanden sein (z.B. bei Hardware-Wa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gegenwärtige Fragestellunge... / I. Einleitung

Gegenwärtig treten immer mehr interessante Fragestellungen mit Blick auf die Bewertung und Einordnung von Wirtschaftsgütern für die Schenkung- und Erbschaftsteuer auf. Darüber hinaus ergeben sich auch neue Herausforderungen rund um die Ermittlung des Kapitalwertes von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen im Hinblick auf die gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gegenwärtige Fragestellunge... / b) Wertpapiere

aa) Bewertung Wertpapiere, die am Stichtag (§§ 9 und 11 ErbStG) an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten am Stichtag für sie im regulierten Markt notierten Kurs angesetzt nach § 11 Abs. 1 BewG (zu Einzelheiten s. ErbStR R B 11.1.). Zur Bewertung von ausländischen Wertpapieren ist § 11 Abs. 2 BewG heranzuziehen (vgl. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 1.2.3 Zusatzversorgungsbeiträge

Beiträge zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung sind in der Regel steuerfrei und entsprechend auch sozialversicherungsfrei.[1]mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kfm. Dr. Udo A. Delp, StB, Köln Gegenwärtig treten immer mehr interessante Fragestellungen mit Blick auf die Bewertung und Einordnung von Wirtschaftsgütern für die Schenkung- und Erbschaftsteuer auf. Darüber hinaus ergeben sich auch neue Herausforderungen rund um die Ermittlung des Kapitalwertes von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen im Hinblick auf die gesellsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gegenwärtige Fragestellunge... / d) Immobilien

aa) Bewertung Die Bewertung von Immobilien ist ausführlich im BewG geregelt, §§ 176 ff. BewG (s. dazu Laws, EE 2023, 29–36; ErbStR RB 176.1 ff.). Ist der Wert niedriger als der nach den §§ 179, 182 bis 196 BewG ermittelte Wert, so kann der Steuerpflichtige den niedrigeren Wert durch ein Gutachten nachweisen, § 198 Abs. 2 BewG (hierzu auch LfSt Bayern v. 12.3.2014 – S 3229.1.1...mehr

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Grundsteuer: Einspruch gege... / 2 Grundsätzliches bei der Anfechtung von Grundlagen- und Folgebescheiden

Bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ist zu beachten, dass Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheids, angegriffen werden können. Einwendungen gegen den festgestellten Wert des Grundstücks, z. B., weil sich ein konkreter Sachverhalt nicht korrekt bei der Bewertung niedergeschlagen hat (fa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 1.2.1 Beitragseinbehalt durch die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse

Auf Antrag des Arbeitnehmers zahlt die ULAK die Urlaubsabgeltung erfüllungshalber unmittelbar an den Arbeitnehmer aus. Dies haben die Tarifpartner der Bauwirtschaft vereinbart. Dabei hat sie den Arbeitnehmeranteil – unter Außerachtlassung der Beitragsbemessungsgrenzen – einzubehalten. Ist ein zu hoher Beitragsabzug erfolgt, hat der Arbeitgeber den Ausgleich vorzunehmen. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gegenwärtige Fragestellunge... / bb) Beratungsüberlegungen

Von praktischer Bedeutung ist hier die Frage, ob eine Sneakersammlung in die Rubrik Hausrat, Wäsche und Kleidungsstücke nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 lit. a bzw. lit. c ErbStG eingeordnet wird oder von ihr nicht erfasst wird. Hierbei ist eine objektivierte Auslegung vorzunehmen (vgl. dazu Curdt in Kapp/Ebeling, ErbStG, 97. Lfg. 8/2023, § 13 Rz. 4 ff.; Viskorf in Viskorf/Schuck/Wälz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gegenwärtige Fragestellunge... / e) Zusammenfassende Tabelle

Die nachstehende Tabelle fasst die Eckpunkte der vorstehenden Ausführungen als Übersicht zusammen. Übersicht 2mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 1.2.2 Aufgaben der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse im Insolvenzfall

Die Sozialpartner des Baugewerbes haben sich mit der ULAK darauf verständigt, dass die ULAK das Beitrags- und Meldeverfahren nur in den Fällen übernimmt, in denen der letzte Bauarbeitgeber in Insolvenz gefallen ist. Im Einzelnen ist folgende Verfahrensweise abgesprochen worden: Die ULAK entnimmt den Zeitraum der Zuordnung der Urlaubsabgeltung, soweit vorhanden, der letzten Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Drittaufwand und abgekürzte... / 7. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Errichtet der Unternehmer-Ehegatte mit eigenen Mitteln ein Gebäude auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück, wird der Nichtunternehmer-Ehegatte – sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Eheleuten getroffen werden – sowohl zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer des auf seinen Miteigentumsanteil entfallenden Gebäudeteils....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 1 Besondere Leistungen im Baugewerbe

Das Baugewerbe kennt einige besondere Leistungen. Hierzu gehören Auslösungen, Leistungen der Winterbauförderung und Urlaubsgeld. Auslösungen können sozialversicherungsrechtliches Entgelt sein, wenn sie die steuerrechtlichen Höchstgrenzen für Reisekosten überschreiten. Beitragsrechtliche Bewertung von Erschwerniszulagen Bei Erschwerniszulagen wie z. B. Schmutzzulagen, Schneezulagen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gegenwärtige Fragestellunge... / bb) Beratungsüberlegungen

Im Einzelfall kann es sich anbieten, die Immobilie vor diesem Hintergrund eventuell im Familienkreis unter den sorgsam beachteten Kriterien des "Fremdvergleichs" zu veräußern (krit. dazu Laws, EE 2023, 29–36, Pkt. 4. c)), um den Marktpreis zum Ansatz zu bringen. Haltefristen (vgl. § 23 EStG, § 13 Abs. 1 Nr. 4b, 4c ErbStG), Transaktionskosten und Grunderwerbsteuerthemen sind ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / g) Vertrauensschutz in Zuwendungsbestätigung (BFH v. 16.11.2022 – X R 17/20)

Mit Urt. v. 16.11.2022 – X R 17/20, BStBl. II 2023, 484 = ErbStB 2023, 167 [Schwetlik], entschied der BFH in der Hauptsache zur Bewertung einer Sachspende in Gestalt eine stark disquotal ausgestalteten GmbH-Anteils. Für das Gemeinnützigkeitsrecht hervorzuheben ist an dieser Stelle aber der formale Aspekt der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen. In dem angegriffenen Ur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gegenwärtige Fragestellunge... / bb) Beratungsüberlegungen

Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Banken etc.) müssen nach § 33 ErbStG i.V.m. § 1 ErbStDV mit einem amtlichen Vordruck dem zuständigen Erbschaftsteuer-FA die Vermögenswerte etc. des Verstorbenen melden. In der Meldung mit den Werten zum Stichtag wird regelmäßig bei Investmentfonds der Rücknahmepreis angesetzt. Hier ist bei der Fertigung der Erbschaftsteuererklärung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 5.3 Stellenanzeigen auf Plattformen

Bei Jobbörsen, Jobsuchmaschinen und ähnlichen Plattformen können Stellenangebote veröffentlicht und es kann meist auch gezielt nach Kandidaten gesucht werden, wozu sich unter Active Sourcing mehr findet. Eine eigene Stellenausschreibung ist auf den bekannten Plattformen meist kostenpflichtig. Dann ist mit Kosten von unter hundert bis zu einigen hundert Euro zu rechnen. Die K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 5 Bewertung von Betriebs- und Geschäftsausstattung

Vermögensgegenstände aus dem Bereich "Betriebs- und Geschäftsausstattung" werden im Regelfall nach den allgemeinen Bewertungsvorschriften des abnutzbaren Sachanlagevermögens[1] bewertet. 5.1 Zugangsbewertung: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind zu aktivieren Beim Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung sind die entsprechenden Vermögensgegenstände mit den Ansch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.3 Besondere Bewertungen

Neben der herkömmlichen Zugangs- und Folgebewertung im Rahmen des abnutzbaren Sachanlagevermögens kommen für Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung noch besondere Ansatz- und Bewertungsmöglichkeiten in Betracht. 5.3.1 Festwerte Nach § 240 Abs. 3 HGB können Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens und damit Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Roh-, Hilfs-...mehr

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Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.3.1 Festwerte

Nach § 240 Abs. 3 HGB können Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens und damit Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert (Festwert) angesetzt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: die Gegenstände werden regelmäßig ersetzt, der Gesamtwert ist von nachrangiger Bed...mehr