Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.11 Zahlung des Arbeitslohns zu Lasten einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Voraussetzungen für die 183-Tage-Regelung sind auch, dass die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber in dem Tätigkeitsstaat hat. Maßgebend für den Begriff "Betriebsstätte" ist die Definition im jeweiligen Abkommen (vgl. Art. 5 OECD-MA). Als Betriebsstätte gelten insbesondere: Ort der Leitung Zweigniederlassung Ges...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.7 Gesetzliche Regelung ab 2017

Durch eine Neuregelung in § 50d Abs. 12 EStG erfolgt nunmehr entsprechend der Praxis anderer OECD-Staaten die Besteuerung von Abfindungen im früheren Tätigkeitsstaat. Die Änderung ist am 1.1.2017 in Kraft getreten. Hinweis Entsprechend Tz. 2.7 des OECD-MK zu Art. 15 OECD-MA soll – soweit keine entgegenstehenden Anhaltspunkte vorliegen – eine für die Auflösung des Arbeitsverhä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.9 Ansässigkeit des Arbeitgebers

Nach den neueren DBA darf der Arbeitgeber bei Anwendung der sog. 183-Tage-Regel nicht im anderen Vertragsstaat ansässig sein. Nach einigen älteren Abkommen (s. u.) muss er sogar im selben Staat wie der Arbeitnehmer ansässig sein. Das BMF-Schreiben vom 3.5.2018 nennt hierbei insbesondere Norwegen[1]. Arbeitgeber können alle natürlichen und juristischen Personen sein, aber au...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.7 Länderspezifische Sonderregelungen

In seltenen Fällen wird jedoch nicht auf die Anwesenheit, sondern auf die Tätigkeit abgestellt. Dies betrifft derzeit nur die DBA mit Belgien und Dänemark. Beispiel DBA Dänemark: Hier lautet die Formulierung des Art. 15 Abs. 2: Zitat „Ungeachtet des Abs. 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbstst...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Aus der Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Quellenstaat ergibt sich jedoch nicht automatisch, dass der Ansässigkeitsstaat diese Einkünfte nicht auch besteuern darf. Die Steuerberechtigung des Quellenstaats macht lediglich notwendig, dass der Ansässigkeitsstaat die Doppelbesteuerung vermeidet. Dies kann durch eine Freistellung der betroffenen Einkünfte unter Progressions...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.7 Ausnahmsweise Steueranrechnung

Die deutschen DBA sehen nur im Ausnahmefall bei faktischer Nichtbesteuerung (z. B. Vereinigte Arabische Emirate) die Anrechnungsmethode vor. Von diesem Konzept der grundsätzlichen Steuerfreistellung bei ausländischer „Normalbesteuerung“, Berücksichtigung der Wettbewerbssituation wurde nur beim DBA Norwegen abgewichen, das ausnahmsweise auch die Anrechnung vorsieht. Als 3. Fal...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.8 Zeitwertkonten

Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Zeitwertkontenvereinbarung und ihre Besteuerung sind für Zwecke des deutschen Steuerrechts im BMF-Schreiben vom 17.6.2009 [1] geregelt. Im Anwendungsschreiben 2018[2] wird auch die abkommensrechtliche Beurteilung vorgenommen. Hiernach sind entsprechend des Veranlassungsprinzips die Verwendungsfunktionen auch grenzüberschreitend an...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.1 Die zwei Fallgruppen des § 50d Abs. 9 EStG

Mit dem JStG 2007 erfolgte in § 50d Abs. 9 EStG die Einführung einer nationalen Rückfallklausel sowohl für Qualifikationskonflikte als auch für Fälle des unlauteren Steuer-Wettbewerbs, wenn der ausländische Staat Steuervergünstigungen nur beschränkt Steuerpflichtigen gewährt. Insbesondere bei Qualifikationskonflikten kann es zu einer völligen Nichtbesteuerung oder Niedrigerbe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Wettbewerbsverbot

Kehrt ein Arbeitnehmer regelmäßig nach einer Auslandstätigkeit (Tätigkeit für einen ausländischen Arbeitgeber) wieder in den Wohnsitzstaat zurück, stellt sich die Frage, ob der frühere Tätigkeitsstaat oder der aktuelle Wohnsitzstaat eine Vergütung für ein eingeräumtes Wettbewerbsverbot besteuern darf. Die Rechtsprechung antwortet hierzu nicht einheitlich: Nach der Rechtsprech...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.3.4 Änderung des Auslandstätigkeitserlasses (ATE)

Nach dem ATE [1] sind Gehaltsbestandteile, die nicht gesondert für die begünstigte Tätigkeit geleistet werden, im Verhältnis der Kalendertage aufzuteilen vgl. Abschnitt III Satz 2 des ATE . Daneben enthält der ATE weitere Aufteilungsvorschriften. Diese Regelungen wurden durch BMF-Schreiben v. 14.3.2017 [2] ersetzt. Danach ist der verbleibende Arbeitslohn bei der Veranlagung zur E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.6 Altersteilzeitmodelle

Im Rahmen von Altersteilzeitmodellen werden häufig sog. Blockzeitmodelle vereinbart. Innerhalb eines festgelegten Begünstigungszeitraums (z. B. 5 Jahre) wird die Altersteilzeitarbeit in Arbeits- und Freistellungsphasen aufgeteilt. In der Arbeitsphase erbringt der Arbeitnehmer 100 % seiner Arbeitsleistung und erhält dafür 50 % (+ Aufstockungsbetrag) seiner in der Vollzeit bez...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.2 Rechtslage ab VZ 2015

Entsprechend der internationalen Praxis wird ab 2015 auf das Aufteilungssystem der tatsächlichen Arbeitstage umgestellt.[1] Das BMF-Schreiben vom 3.5.2018 [2] stellt klar, dass der Erdienungszeitraum des Arbeitslohns grundsätzlich das Kalenderjahr ist. Die Vereinbarung einer wöchentlichen Arbeitszeit steht dem nicht entgegen. Die Verteilung erfolgt dann für das Kj. entspreche...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.5 Ablehnung von Rechtsverordnungen durch den BFH

Der BFH hat im Urteil v. 10.6.2015[1], zumindest im Fall der Abfindungen, erhebliche Bedenken hinsichtlich der Bindungswirkung der Konsultationsvereinbarungsverordnungen geäußert. Zuvor hatte das hessische Finanzgericht[2] entschieden, dass die Regelung zu Abfindungszahlungen in Art. 24 Abs. 1 Satz. 2 KonsVerCHEV [3] inhaltlich im Widerspruch zum Wortlaut des Art. 15 Abs. 1 D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.10.3 Folgen einer Nachbelastung

Die Frage, wer wirtschaftlicher Arbeitgeber ist, bestimmt sich allein danach, wer nach der objektiven Interessenlage die Kosten zu tragen hat.[1] Hieraus kann sich in der Praxis das Problem ergeben, dass durch den Aufgriff der Betriebsprüfung beim Arbeitgeber (Verrechnungspreiskorrektur: Gewinnerhöhung durch Ansatz einer vGA nach § 8 Abs. 3 KStG oder einer verdeckten Einlage...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.4.5 Urlaubsübertragung

Weichen die tatsächlichen und vereinbarten Arbeitstage voneinander ab, weil der Arbeitnehmer im Jahr der Auslandstätigkeit keinen oder nicht den vollen vertraglich zustehenden Urlaub genommen hat, und wird der Urlaubsanspruch in ein anderes Kalenderjahr übertragen, oder wird eine Abgeltung durch Zusatzbezahlung gewährt, gilt Folgendes: Aufteilungsgrundlage im Jahr der Ausland...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.10.4.1 Grundsätze der Bestimmung des Arbeitgebers i.  S.  d. DBA

Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung liegt bei Unternehmen vor, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen. Bei einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung nimmt nach Auffassung der Finanzverwaltung der Entleiher grundsätzlich die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen wahr. Die entliehenen Arbeitnehmer...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.4.2 Vorabzuordnung von Vergütungen

Die wichtigsten Vergütungen, die direkt zuordenbar sind, sind[1]: Auslandszulagen pauschaler (steuerpflichtiger) Reisekostenersatz für die Auslandstätigkeit Überstundenvergütungen im Ausland oder Inland projektbezogene Erfolgsprämien Sachzuwendungen im Ausland, z. B. die Gestellung einer Wohnung. Hingegen sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld unabhängig vom Auszahlungstermin nicht dire...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.5 Ermittlung der 183-Tage-Frist bei einem 12-Monats-Bezugszeitraum

Da, wie die obigen Beispiele zur jahresübergreifenden Tätigkeit zeigen, ein Abstellen auf das Kalenderjahr zu zufälligen Ergebnissen führt, sieht das OECD-MA ab dem Jahr 1992 nur noch das Abstellen auf einen "Zeitraum von 12 Monaten" vor. Ein 12-Monats-Zeitraum wurde von Deutschland ab dieser Zeit insbesondere mit folgenden Staaten vereinbart[1]: Albanien (ab 1.1.2012), Algeri...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Das der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Welteinkommensprinzips zustehende Besteuerungsrecht kann aufgrund eines nach § 2 AO vorrangigen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) entfallen oder eingeschränkt werden. Hinweis Schrankenfunktion Zu beachten ist, dass die DBA keine materielle Steuerpflicht begründen können, sondern ausschließlich sog. "Schrankenfunktion" haben. Dies...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.6 Nachträglicher Aufgriff in einem Folgejahr

Das BMF-Schreiben vom 3.5.2018 [1] beschäftigt sich auch erstmals mit dem Problem eines nachträglichen Aufgriffs in einem Foglejahr. Erstreckt sich der variable 12-Monats-Zeitraum über mehrere Kalenderjahre und stellt sich im aktuellen Veranlagungsjahr heraus, dass dem aus-ländischen TätigkeitsstaatdasBesteuerungsrechtbereits im vorange-gangenen Veranlagungsjahr zustand, kann ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.10.4.3 Abgrenzung Personalentsendung – Dienstleistung

Die Personalentsendung umfasst keine Dienstleistungsverträge, bei denen die Arbeitnehmer eigenständig für ein anderes Unternehmen tätig werden, ohne in dieses integriert zu sein und dessen Weisungsbefugnis zu unterliegen. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Fälle, in denen die entsendende Konzernkapitalgesellschaft mit der aufnehmenden Konzernkapitalgesellschaft eine...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.3 Wesentliche Veränderung der Verhältnisse

Das BMF-Schreiben vom 3.5.2018 [1] beschäftigt sich erstmals mit dieser Frage und gibt folgende Beurteilung vor: Tritt eine wesentliche Veränderung des Arbeitslohns ein, weil der Arbeitnehmer eine neue Funktion ausübt (z. B. Beförderung), so sind zwei Erdienungszeiträume anzunehmen (ein Erdienungszeitraum pro ausgeübter Funktion). Bei Veränderung des Gehalts während des Erdie...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.9 Antrittszahlungen (Signing-Bonus)

Das BMF-Schreiben vom 3.5.2018 [1] enthält erstmals Aussagen zu sog. Signing-Boni (Antrittszahlungen), die häufig bei leitenden Angestellten, Wissenschaftlern und Sportlern/Künstlern vorkommen. Die Finanzverwaltung geht auch für vorgelagerte Zahlungen von einem Besteuerungsrecht des künftigen Tätigkeitsstaates aus. Das FG München hat sich hierzu im Urteil v. 13.3.2015[2] besc...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.10.4.2 Abgrenzung Personalentsendung – gewerblicher Arbeitnehmerverleih in Sonderfällen

Nach den neueren Abkommen (z. B. DBA Frankreich, DBA Italien, DBA Schweden) ist die 183-Tage-Klausel auf Leiharbeitnehmer nicht anwendbar. Unter der Rz. 173 führt das BMF-Schreiben[1] die 16 DBA auf, die Regelungen enthalten, denen zufolge die Anwendung der 183-Tage-Klausel in den Fällen gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung ausgeschlossen ist. Beide Staaten haben in diesen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Arbeitsort bei passiven Leistungen

Nach der Rechtsprechung[1] wird die Arbeitsleistung i. d. R. an dem Ort erbracht, an dem sich der Arbeitnehmer während der Dauer des "Sich-zur-Verfügung-Haltens" tatsächlich aufhält.[2] Im Anwendungsschreiben 2018 geht die Finanzverwaltung allerdings abweichend davon aus, dass bei unwiderruflicher Arbeitsfreistellung der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht hat[3]. Dem ist zu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.2.2 (Nicht) Anwendung des § 50d Abs. 9 EStG bei geringfügiger Besteuerung bis einschließlich 2016

Mit Beschluss vom 19.12.2013[1] hat sich der BFH erstmals mit dem geringfügig abweichenden Sachverhalt beschäftigt, der sich in den Pilotenfällen dadurch ergab, dass Irland eine punktuelle Besteuerung eingeführt hatte. Praxis-Beispiel § 50d Abs. 9 EStG bei geringfügiger Besteuerung Ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger B erzielte in mehreren Streitjahren Einkünfte ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.1 Überblick und Prüfschema

Auch in den Fällen einer Tätigkeit in einem Nicht-DBA-Staat kann sich ausnahmsweise eine Steuerfreistellung – anstelle der üblichen Steueranrechnung nach § 34c Abs. 1 EStG – ergeben, soweit die Tatbestandsvoraussetzungen des Auslandstätigkeitserlasses gegeben sind. Diese Verwaltungsanweisung[1] ist vom Grunde her eine Billigkeitsmaßnahme und ist aufgrund der Vorschrift des §...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.6 Abweichender Ansatz der OECD

Die OECD hat im Rahmen des Updates 2014 des Musterkommentars (MAK) nachfolgende neue Grundsätze zur Besteuerung von Abfindungen aufgestellt[1]: Die abkommensrechtliche Beurteilung einer Abfindungszahlung hängt vom Grund der Zahlung ab, hierbei ist gegebenenfalls aufzuteilen: Einmalzahlung für geleistete Arbeit → wie Lohn für die betreffende Arbeit (i. d. R. Tätigkeitsstaat) Abg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.4.1 Grundsätze

Lohn und Lohnbestandteile, die ausschließlich durch eine Auslandstätigkeit (oder Inlandstätigkeit) verursacht sind, können vorab zugeordnet werden. Die Finanzverwaltung differenziert hierbei nach unmittelbaren Vergütungen sowie Ersatzleistungen des Arbeitsgebers.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.4.1 Freizeitausgleich

Wird für tatsächlich geleistete Arbeit an Tagen, die lt. Arbeitsvertrag nicht den vereinbarten Arbeitstagen zuzuordnen sind, kein besonders berechnetes Entgelt bezahlt, jedoch ein Freizeitausgleich gewährt, zählen diese Tage für die Aufteilung des Arbeitslohns zu den vereinbarten Arbeitstagen.[1] Praxis-Beispiel Freizeitausgleich Im Arbeitsvertrag des in Deutschland ansässigen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Abfindungen und Karenzentschädigungen

Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Abfindungen bestehen erhebliche Rechtsunsicherheiten, da sich je nach Betrachtung der Rechtsquelle unterschiedliche Ergebnisse ergeben können. Das BMF-Schreiben stellt nur die aktuelle Rechtslage ab 2017 dar. Nachfolgend erfolgt hingegen eine Gesamtschau. Zum einen hat der BFH allgemeine Rechtsprechungs-Grundsätze erlassen (nachfolg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.4.3 Berücksichtigung von Reisetagen

Reisetage können nicht immer eindeutig allein dem Inlands- oder dem Auslandseinsatz zugerechnet werden. Der Arbeitslohn für diese Tage ist grundsätzlich stundenweise aufzuteilen. Maßgebend ist dabei der Zeitpunkt des Überschreitens der Grenze.[1] In der Praxis können Schätzungen vorgenommen werden, die sich an diesen Grundsätzen orientieren. Auch in diesem Punkt ist zwischen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.2 Aufsichtsratstätigkeit

Geschäftsführer fallen – soweit keine Besonderheiten geregelt sind – in den Anwendungsbereich des Art. 14 OECD-MA. Von einer geschäftsführenden Tätigkeit abzugrenzen sind jedoch die überwachenden Organe von Kapitalgesellschaften (z. B. Aufsichts- und Verwaltungsräte), die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit i. S. des § 18 EStG erzielen und unter den Anwendungsbereich des...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2.3 Spontanauskünfte aus dem Ausland

Die deutsche Finanzverwaltung erhält bereits jetzt umfangreich Spontanauskünfte über Löhne und Gehälter aus ausländischen Staaten wie z. B. Frankreich. Dies wird sich in der Zukunft durch den allgemeinen Übergang auf den automatischen Informationsaustausch zwischen den Staaten verstärken. Erstmals für den Besteuerungszeitraum 2014 sind ab 2015 jährlich u. a. der Arbeitslohn...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.1 Grundsatz

Wird ein Arbeitnehmer nur kurzfristig bzw. vorübergehend im Ausland eingesetzt, bleibt es nach den deutschen DBA regelmäßig beim Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates. Für die Beibehaltung des Besteuerungsrechts des Wohnsitzstaates setzt Art. 15 Abs. 2 OECD-MA voraus, dass sich der im Inland ansässige Arbeitnehmer insgesamt nicht länger als 183 Tage während des jeweiligen Steu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Vergütungssonderfälle

Bei Vergütungssonderfällen stellt sich häufig die Frage, ob überhaupt noch ein Anwendungsbereich des Art. 15 OECD-MA vorliegt (z. B. bei nachträglichen Vergütungen) oder welcher Staat Tätigkeitsstaat ist. Für nachfolgende Sonderzahlungen gelten folgende Regelungen:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.3 Grundsätze der Aufteilung

Überblick Die Frage einer Aufteilung des Arbeitslohns stellt sich immer, wenn die Auslandstätigkeit wegen Überschreitens der 183-Tage-Grenze zu einem anteiligen (aber nicht vollständigen) Besteuerungsrecht des ausländischen Staates führt (Auslandstätigkeit zwischen 183 und 363 Tagen). Ist der jährliche Arbeitslohn in Deutschland nach einem DBA dann teilweise freizustellen, is...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.6 Auskunftsaustausch bei Steuerfreistellung

Zur Vermeidung von "weißen" Einkünften fertigt die deutsche Finanzverwaltung zudem im Verhältnis zu EG-Staaten routinemäßig immer Kontrollmitteilungen bei einer anteiligen Freistellung von der deutschen Besteuerung an. In anderen Fällen werden je nach Umständen des Einzelfalls Spontanauskünfte erteilt. Im Lohnsteuer-Abzugsverfahren gilt dies allerdings nur, wenn der steuerfr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.3 Bezugszeitraum: vom Kalenderjahr abweichendes Steuerjahr

Wird in einem DBA zur Ermittlung der Aufenthalts-/Ausübungstage anstelle eines 12-Monats-Zeitraums auf das Steuer- oder Kalenderjahr abgestellt, sind die Aufenthalts-/Ausübungstage für jedes Steuer- oder Kalenderjahr gesondert zu ermitteln. Weicht das Steuerjahr des anderen Vertragsstaats vom Steuerjahr Deutschlands (= Kalenderjahr) ab, ist jeweils das Steuerjahr des Vertrag...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.3 (Nochmalige) Gesetzesänderung ab 2017

Durch das BEPS I-Gesetz wurde durch die Einfügung von ‹soweit› statt ‹wenn› in § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG für die Zukunft ab 2017 sichergestellt, dass die Regelung, falls Einkünfte im anderen Staat nur teilweise nicht besteuert werden oder nur teilweise einer geringen Besteuerung unterliegen, auf diesen Teil Anwendung findet. Ein vergleichbares Problem besteht bei den DBA-Rückf...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.10.4.4 Gelegentliche Überlassung zwischen fremden Dritten

Eine gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung liegt grundsätzlich dann vor, wenn der zivilrechtliche Arbeitgeber, dessen Unternehmenszweck nicht die Arbeitnehmerüberlassung ist, mit einem nicht verbundenen Unternehmen vereinbart, seinen Arbeitnehmer für eine befristete Zeit bei ihm tätig werden zu lassen und das aufnehmende Unternehmen entweder eine arbeitsrechtliche Vereinbaru...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Fallgruppen der Arbeitnehmertätigkeit im DBA-Recht

Im Gegensatz zur Behandlung nach dem EStG [1] besteht im Abkommensrecht keine einheitliche Behandlung der Arbeitnehmertätigkeit. Zu unterscheiden sind vielmehr folgende Regelungen, die sich oft nach der "Berufsgruppe" richten: Tätigkeitsortprinzip (Art. 14 Abs. 1 OECD-MA) 183-Tage-Regelung (Art. 14 Abs. 2 OECD-MA) Sonderregelung für leitende Angestellte (Art. 14 verschiedener DBA...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.2.1 Anwendungsbereich

Nach der BFH-Rechtsprechung[1] setzt die Anwendung des Progressionsvorbehalts in DBA-Fällen lediglich voraus, dass das einschlägige DBA die Berücksichtigung eines Progressionsvorbehalts nicht verbietet. Die im jeweiligen Methodenartikel enthaltene Aussage über eine evtl. Anwendung des Progressionsvorbehalts haben demnach nur eine deklaratorische Wirkung. Damit ist der Progre...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.1 Allgemeines

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG kommt ein Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und 3a EStG nur dann in Betracht, wenn diese nicht in "unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang" mit steuerfreien Einnahmen stehen. Die Regelung soll verhindern, dass der Steuerpflichtige neben der Steuerfreiheit bestimmter Einnahmen die hierzu wirtschaftlich gehörende...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.3 Management Equity Participations ("MEPs")

MEPs zählen zu den "Hauptstreitfeldern" mit ausländischen Finanzverwaltungen. Bei MEPs erwerben Manager, die sowohl bei einer Akquisitionsgesellschaft als auch im operativen Bereich angestellt sein können, direkt oder mittelbar über ein Pooling-Vehikel (häufig: vermögensverwaltende und nicht gewerblich geprägte Management GmbH & Co. KG) Kapitalgesellschaftsanteile an einer H...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.4 Lohnsteuerabzug bei Änderung der Verhältnisse

Der Wechsel der Aufteilung des zuzuweisenden Arbeitslohns von den vereinbarten zu den tatsächlichen Arbeitstagen führt nach Verbandseingaben zu erheblichen Problemen beim Lohnsteuerabzug. Beispiel Praxis-Beispiel Lohnsteuerabzug bei Änderung der Verhältnisse Arbeitnehmer A arbeitet i. d. R. an 5 Tagen pro Woche und erhält einen Bruttolohn von monatlich 5.000 EUR. Darüber hina...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Behandlung der sog. Hypo-Tax im Rahmen der Besteuerung

Bei Arbeitnehmerentsendungen ins Ausland treten in der Praxis neben unveränderten Bruttolohnvereinbarungen auch Fälle mit Aufstockung um Auslandszulagen oder mit Umstellung auf eine Nettolohnvereinbarung auf. Hierbei werden zunehmend Nettolohnvereinbarungen genutzt, um den Arbeitnehmer weder schlechter, aber auch nicht signifikant besserzustellen als im Fall der reinen Inlan...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3 Überweisungsklauseln (Remittance-base-Klauseln) der DBA

Stammen Einkünfte aus dem an sich nicht steuerberechtigten Vertragsstaat, sieht aber das nationale Steuerrecht des steuerberechtigten anderen Vertragsstaates nur eine Besteuerung der dorthin überwiesenen oder dort bezogenen Einkünfte vor, so können die hiernach in jenem Staat nicht zu besteuernden Einkünfte in dem anderen (Quellenstaat) besteuert werden. Eine solche Bestimmu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.1 DBA enthält keine Sonderregelung

Nach früherer BFH-Rechtsprechung und Finanzverwaltungsauffassung[1] übte ein Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft seine leitende Tätigkeit grundsätzlich am Sitz der Gesellschaft aus. Das hatte zur Folge, dass ein Geschäftsführer, der im Ausland wohnte und von dort aus eine inländische GmbH leitete, so angesehen wurde, als hätte er seine Tätigkeit ausschließlich im Inlan...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.2.1 Verhältnis von § 50d Abs. 8 und 9 EStG

Der BFH hat sich in mehreren Urteilen umfassend mit § 50d Abs. 9 EStG beschäftigt. In seinem Urteil vom 11.1.2012[1] hat er zum Verhältnis von § 50d Abs. 8 EStG zu § 50d Abs. 9 EStG Stellung genommen. Praxis-Beispiel Verhältnis von § 50d Abs. 8 und 9 EStG Ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger A erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Pilo...mehr