Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Überblick.

Rn 41 Neben den Fällen wirkungsloser Produkte (s.o. Rn 39) und Konstellationen eines Produktrückrufs (s.u. Rn 188) treten va bei ›Weiterfresserschäden‹/›weiterfressenden Mängeln‹ Überschneidungen zwischen Delikts- und Vertragsrecht auf: Mangelhafte Leistungen iRe Kauf- oder Werkvertrags können auch zu Eigentumsverletzungen führen. Durch konkurrierende Deliktsansprüche könnte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Rentenberechtigte kann jederzeit verlangen, dass der Rentenpflichtige ihm gegen Übertragung des Eigentums an dem überbauten Teil des Grundstücks den Wert ersetzt, den dieser Teil zur Zeit der Grenzüberschreitung gehabt hat. 2Macht er von dieser Befugnis Gebrauch, so bestimmen sich die Rechte und Verpflichtungen beider Teile nach den Vorschriften über den Kauf. (2) F...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Pflichtteilsrecht (legal rights)

Rz. 176 Der Pflichtteil (legal right) für den überlebenden Ehegatten bzw. den Partner aus einer gleichgeschlechtlichen civil partnership (relict bzw. ius relictae) beläuft sich auf ein Drittel des beweglichen Vermögens neben Abkömmlingen des Erblassers[224] und auf die Hälfte, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterließ. Die Kinder, ggf. die Enkel des Erblassers, erhalte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Weitergeleiteter EV.

Rn 32 Der in der Praxis eher ungebräuchliche weitergeleitete EV meint die Verpflichtung des Käufers, Weiterveräußerungen unter Offenlegung des EV so vorzunehmen, dass der Verkäufer weiter Eigentümer bleibt. Er ist wegen Unvereinbarkeit mit dem Vertragszweck gem § 307 I unwirksam, wenn der Käufer Wiederverkäufer ist (zu AGBG BGH NJW 91, 2285, 2286 [BGH 04.03.1991 - II ZR 36/9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Überträgt der Käufer den Anteil auf einen anderen, so finden die Vorschriften der §§ 2033, 2035, 2036 entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 16 Der Verkäufer trägt für I die Beweislast für die Auslieferung an die Transportperson, für II für Vorliegen eines dringenden Grundes und Fehlen des Verschuldens. Der Käufer muss für I beweisen, dass Gefahrrealisierung aus einer Pflichtverletzung des Verkäufers resultiert, für II die Vereinbarung einer Versendungsart und die Missachtung einer Anweisung sowie die Kausalit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einleitung.

Rn 30 Die Hauptleistungspflicht des Käufers im Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 I) ist die Zahlung des Kaufpreises (II Alt 1). Die Pflicht zur Abnahme (II Alt 2) ist regelmäßig eine gesetzlich geregelte Nebenleistungspflicht, kann aber von den Parteien zur Hauptleistungspflicht erhoben werden. Ferner treffen den Käufer Nebenpflichten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 § 455 soll Schwebezeit für den Verkäufer begrenzen, der durch Kauf auf Probe einseitig gebunden ist (s § 454 Rn 5; MüKo/Westermann Rz 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Legaldefinition.

Rn 3 Vier Voraussetzungen konstituieren gem I 1 den Verbrauchsgüterkauf: (1) ein Unternehmer als Verkäufer schließt mit einem (2) Verbraucher als Käufer einen (3) Kaufvertrag über eine (4) Ware iSv § 241a I. Ein Verbrauchsgüterkauf liegt gem I 2 auch vor, wenn der Unternehmer neben dem Verkauf eine Dienstleistung schuldet (5). 1. Unternehmer. Rn 4 S Legaldefinition in § 14 I. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Übergang der Preisgefahr als wirtschaftlicher Erfüllungszeitpunkt

Rn. 417 Stand: EL 80 – ET: 08/200 Definition Leistungsgefahr: Vor der Preisgefahr zunächst zu unterscheiden ist die Leistungsgefahr. Diese betrifft in gegenseitigen Verträgen die Frage, wer im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vollständiger Erfüllung iS § 363 BGB die Gefahr des zufälligen Untergangs des Leistungsgegenstandes trägt. Die Leistungsgefahr ist aus der Sicht des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat sich der Verkäufer in dem Kaufvertrag das Recht des Wiederkaufs vorbehalten, so kommt der Wiederkauf mit der Erklärung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, dass er das Wiederkaufsrecht ausübe, zu Stande. 2Die Erklärung bedarf nicht der für den Kaufvertrag bestimmten Form. (2) Der Preis, zu welchem verkauft worden ist, gilt im Zweifel auch für den Wiederkauf.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verfügung über die Kaufsache.

Rn 18 Der Käufer ist zur Veräußerung der Sache nur mit Zustimmung des Verkäufers berechtigt (MüKo/Westermann Rz 25, 57; zur Zustimmung s Rn 22).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweck.

Rn 1 Die im Regelfall zu einem Haftungsausschluss führende Haftungsbegrenzung berücksichtigt die besondere Situation des Pfandgläubigers als Verkäufer und deren Erkennbarkeit für den Käufer durch den Verkauf der Sache ›als Pfand‹ (HP/Faust Rz 1; zur aF Hamm DB 85, 807, 808).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Mit der Übertragung des Anteils auf die Miterben wird der Käufer von der Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten frei. 2Seine Haftung bleibt jedoch bestehen, soweit er den Nachlassgläubigern nach den §§ 1978 bis 1980 verantwortlich ist; die Vorschriften der §§ 1990, 1991 finden entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auf Verlangen des Käufers.

Rn 11 Die Voraussetzung sorgt dafür, dass eigenmächtige Versendungen mangels Verlangens des Käufers auf Risiko des Verkäufers gehen (LG Essen CR 05, 601 f; LG Köln NJW-RR 97, 1457, 1458). Das Verlangen wird regelmäßig im Kaufvertrag, kann aber auch nachträglich erklärt werden (Erman/Grunewald Rz 4, 7; Wertenbruch JuS 03, 625, 626f). Kauf in Online-Auktion beinhaltet nicht ko...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wird eine Sache auf Grund eines Pfandrechts in einer öffentlichen Versteigerung unter der Bezeichnung als Pfand verkauft, so stehen dem Käufer Rechte wegen eines Mangels nur zu, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. UN-Kaufrecht.

Rn 5 Art 67 I sieht Gefahrübergang auf Käufer bei Auslieferung an ersten Beförderer vor, worauf sich Regierungsbegründung ausdrücklich beruft (BTDrs 14/6040, 240).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Dritte.

Rn 22 Auf Seiten des Verkäufers können Dritte beliebig an der Übereignung beteiligt sein, zB bei unmittelbarer Übereignung vom Lieferanten des Verkäufers auf den Käufer. Beim Streckengeschäft erfolgt die Übereignung regelmäßig doppelt im Wege des Geheißerwerbs unmittelbar zwischen den jeweiligen Vertragspartnern (BGH NJW 82, 2371 f [BGH 22.03.1982 - VIII ZR 92/81]; 86, 1166 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Üblicher Lohn.

Rn 4 Die Anwendung der Auslegungsregel des II setzt voraus, dass die Entgeltlichkeit des Maklervertrags feststeht und lediglich die Höhe der Vergütung nicht bestimmt ist. Eine Taxe gibt es für Maklerleistungen nicht, so dass in solchen Fällen der übliche Lohn als Vergütung vereinbart ist. Der übliche Lohn ist auf der Grundlage und am Maßstab der allg Verkehrsanschauung in de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweck.

Rn 1 § 445b soll verhindern, dass die Mängelrechte des Regressierenden gem § 438 I Nr 3 schon verjährt sind, bevor er sie infolge später Inanspruchnahme durch den Käufer überhaupt geltend machen kann (Verjährungsfalle; zu § 479 aF: BTDrs 14/6040, 250; HP/Faust Rz 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 9a Zur Entstehung der Bestimmung s Vor § 555a Rn 6. § 555b Nr 1a ist ein Modernisierungstatbestand für Investitionen in Heizungsanlagen, welche die Anforderungen des § 71 GEG erfüllen (Rn 9d). Er ist auf jeden Einbau bzw Aufstellung anwendbar, auch solche, für die keine Pflicht besteht (s.a. BTDrs 20/7619, 96). Er dient ferner als Grundlage für § 559e. Die von § 555b Nr 1...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 2. Niederstwertprinzip

Rz. 185 Nach dem Niederstwertprinzip des § 2325 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BGB ist bei nicht verbrauchbaren Schenkungsobjekten der Wert zur Zeit der Schenkung anzusetzen, wenn er niedriger als der Wert im Erbfall ist. Auch wenn der Wert im Zuwendungszeitpunkt nach der Rechtsprechung um den Kaufkraftverlust zu bereinigen ist, können sich dadurch gerade bei sehr wertvollen Zuwendungen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Empfehlungspflicht (Abs 3).

Rn 12 Die auf diesen Erkenntnissen aufbauende Empfehlung muss auf der Grundlage realistischer – nicht unbedingt konservativer – Prognosen zu Risiken während der gesamten Darlehenslaufzeit (Art 7 I 2 WoImmoKrRL) im besten Interesse des Darlehensnehmers vergleichbar der Anlageberatung (BGHZ 123, 126, 128 ff; 170, 226, Rz 23; 189, 13 Tz 32 ff alle für Anlagegeschäfte; v Klitzin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Aufwendungen auf das Erlangte.

Rn 24 Bereicherungsmindernd wirken sich Aufwendungen auf die rechtsgrundlos erworbene Sache aus (bei Aufwendungen auf fremde Sachen: Eigener Bereicherungsanspruch des Verwenders aus § 818 I 1 Alt 1, I 2 Alt 2 oder §§ 951 I, 812 I 1 Alt 2 bzw Verwendungsersatz gem §§ 987 ff; vgl § 812 Rn 40, 68 ff), die der redliche Bereicherungsschuldner vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Finanzierung von AV

Rn. 1658d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Da betriebliche Schuldzinsen aus AK oder HK von AV keiner Abzugsbeschränkung unterliegen, ist es grds zu empfehlen, eher Investitionen im AV als UV oder laufende Betriebskosten fremdzufinanzieren. Zu beachten ist dabei jedoch der evtl GewSt-Nachteil aus sich ergebenden zusätzlichen Dauerschulden. Bedeutung gewinnt aber auch die Abgrenzung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Geldleistungen.

Rn 14 Die Geldleistungen sind einer Mitarbeit in Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers gleichgestellt, wobei sie nach einem objektiven, allgemein gültigen Maßstab festzulegen sind. Die Erheblichkeit der Geldleistung bestimmt sich nach den Vermögensverhältnissen des Erblassers (MüKo/Fest § 2057a Rz 22; aA Grüneberg/Weidlich § 2057a Rz 8 – objektiver allg gültiger Maßst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkünfte aus dem Vermögen.

Rn 2 Unter Einkünften aus dem Vermögen sind hier anderes als in § 1602 II die Bruttoeinkünfte zu verstehen. Deshalb bestimmt I 1, dass zunächst mit den Einkünften die notwendigen Verwaltungsausgaben zu decken sind. Dazu gehören nicht nur die laufenden oder außerordentlichen Kosten, wie Steuern, Versicherungen und Reparaturen, sondern auch Investitionen und Rücklagen, die wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anlegungspflicht ›dem Grunde nach‹.

Rn 1 Ob Geld dauernd anzulegen ist, entscheidet sich nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft. Was zu den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft gehört, ist objektiv und aus den Verhältnissen des Nachlasses, nicht des Vorerben, zu beurteilen (RGZ 73, 4, 6). Rn 2 In Betracht kommen insb Gelder, die der Vorerbe weder zur Verwaltung des Nachlasses noch evtl zur Fortführ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / III. Adjusted Present Value-Ansatz (Konzept des angepassten Barwerts)

Rz. 153 Bei der APV-Methode werden die Wertbeiträge der operativen Tätigkeit des Unternehmens und der Finanzierungsstruktur unabhängig voneinander ermittelt. Daraus folgt eine zweistufige Ermittlung des Gesamtkapitalwerts.[282] In einem ersten Schritt wird der Wert des Unternehmens unter der Annahme einer 100 %-igen Eigenfinanzierung bestimmt.[283] Die fiktiven Nettozuflüsse...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / H. Besonderheiten bei der Bewertung wachstumsstarker Unternehmen

Rz. 160 Wachstumsunternehmen zeichnen sich oft durch regelmäßige Produkt- und Leistungsinnovationen, hohe Investitionen in Human- und Sachkapital, erhebliche Vorleistungen im Entwicklungs-, Produktions- und Absatzbereich sowie einen wachsenden Kapitalbedarf aus. Daneben sind häufig auch der Einsatz von Risikokapital, dynamische Veränderungen der Unternehmensorganisation und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Interessenabwägung.

Rn 9 Ob die so ermittelte Benachteiligung des Vertragspartners unangemessen ist, muss iRe umfassenden Abwägung der Interessen des Verwenders (an der Aufrechterhaltung der Klausel) und des Vertragspartners (am Wegfall der Klausel) ermittelt werden (BGHZ 153, 154; 120, 118; BAG NJW 23, 2899 Rz 19). Bei dieser Abwägung sind nicht nur die auf Seiten des Verwenders getätigten Inv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Sonderfall: Mieterinvestition und vorzeitige Vertragsbeendigung.

Rn 9 Ist der Mieter vertraglich zur Vornahme von Sanierungsmaßnahmen verpflichtet, die er aufgrund eines Langzeitmietvertrages ›abwohnen‹ wollte und sollte, so kommt der Vermieter früher als vertraglich vorgesehen in den Besitz der noch nicht abgeschriebenen/abgewohnten Investitionen des Mieters. Realisiert der Vermieter iRd Neuvermietung eine erhöhte Miete oder unterlässt e...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / dd) Ertragsteuern der Unternehmenseigner

Rz. 79 Die Notwendigkeit der Berücksichtigung der persönlichen Ertragsteuern der Unternehmenseigner ist, wie gesagt, allgemein anerkannt.[151] Im Rahmen der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte sind sie im Bewertungskalkül sachgerecht zu typisieren.[152] Rz. 80 Bewertungstechnisch sind die künftigen Nettozuflüsse bei unmittelbarer Berücksichtigung der persönlichen Ertr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fremdgeschäftsführungswille des Mieters.

Rn 3 Da § 539 I keine Rechtsfolgen- sondern eine Rechtsgrundverweisung (aA Dötsch NZM 07, 275 u 08, 108) auf die §§ 677 ff enthält, muss auch der Fremdgeschäftsführungswille positiv festgestellt werden. Lediglich bei einem objektiv fremden Geschäft wird der Wille zur Fremdgeschäftsführung vermutet. Zu den Grenzen dieser Vermutung vgl K.W. Lange NZM 07, 785. Selbst bei einem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte, Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 559e ist durch das ›Heizungsgesetz‹ (dazu Vor § 555a Rn 5) ins BGB eingefügt worden und blickt als Tatbestand ausschließlich auf Modernisierungsmaßnahmen nach § 555b Nr 1a (§ 555b Rn 9a). Die Geltendmachung bestimmt sich nach §§ 559b-559d (§ 559e IV). Er will Anreize für Investitionen in Maßnahmen zur Erfüllung von § 71 GEG sowie die Inanspruchnahme von Förderung setz...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Finanzplanung und Zinsprognose

Rz. 120 Ausschüttungen an die Anteilseigner setzen regelmäßig nicht nur Erträge, sondern auch Liquidität voraus. Das Volumen der für Ausschüttungen an die Unternehmenseigener zur Verfügung stehenden Überschüsse hängt im Übrigen auch von der zukünftigen Entwicklung der Zinsaufwendungen und -erträge ab. Daher muss auch das Zinsergebnis geplant bzw. prognostiziert werden.[209] ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verzugsschaden.

Rn 2 Mit § 289 S 2 wird klargestellt, dass S 1 lediglich die Erhebung eines Zinseszinses, nicht aber den Anspruch wegen eines gem § 288 IV nachweislich entstandenen weiteren Schadens wegen der Verzögerung von Zinszahlungen ausschließt (BGH NJW 93, 1260 [BGH 09.02.1993 - XI ZR 88/92]). Allerdings müssen dazu die Verzugsvoraussetzungen (vgl §§ 280 I, II, 286 I–III, s § 280 Rn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verträge zwischen Unternehmern.

Rn 86 Die Rechtsgedanken der Nr 9 sind nicht auf den b2b-Verkehr übertragbar (BGH NJW-RR 18, 683 Rz 22; NJW 03, 886 [BGH 17.12.2002 - X ZR 220/01]; NJW-RR 97, 942 [BGH 08.04.1997 - X ZR 62/95]; aA LG Bochum NJW-RR 02, 1713 [LG Bochum 04.12.2001 - 9 S 196/01]). Die Vereinbarkeit einer langfristigen Vertragsbindung mit § 307 ist (bei einer überindividuell-generalisierenden Bet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Umfassend.

Rn 8 Eine Modernisierung soll nach hM ›umfassend‹ sein, wenn die Investitionen für die Modernisierung – herauszurechnen sind die Erhaltungskosten – mindestens 1/3 des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwandes erreichen (BGH ZMR 21, 375 Rz 23; s.a. BTDrs 18/3121, 32 unter Hinweis BVerwGE 38, 286, 289). Näher läge es, an einen Maßstab von 50 % + × anzuknüpf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bei wirtschaftlicher Verwertung.

Rn 49 Es besteht eine Offenlegungsverpflichtung (vgl Disput/Hübner ZMR 09, 665). Der Vermieter hat eine nachprüfbare Wirtschaftlichkeitsberechnung bereits im Kündigungsschreiben vorzulegen, er muss nicht nur darlegen, inwieweit die von ihm geplante wirtschaftliche Verwertung angemessen ist, sondern auch warum eine Fortsetzung des Mietverhältnisses diese hindert, ob und welch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Härtegründe auf Seiten des Landpächters.

Rn 4 Eine Härte wird bejaht, wenn weder ein Ersatzbetrieb noch Ersatzgrundstücke am Markt zu pachten sind. Unter Härtegründe fallen nicht: Investitionen des Landpächters, die ggf als wertverbessernde Verwendungen (§ 591) vom Verpächter zu kompensieren sind sowie üblicherweise aus der Beendigung der Pacht resultierende wirtschaftliche Nachteile.mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Bestimmung des Residualwerts

Rz. 145 Der im Unternehmenswert enthaltene Wertbeitrag aus der Unternehmenstätigkeit nach dem Ende des Detailprognosezeitraums wird Residualwert genannt. Für die Art und Weise seiner Bestimmung kommt es zunächst auf die Frage an, ob von der Fortführung oder der Zerschlagung des Unternehmens ausgegangen wird.[267] Maßgeblich ist – falls keine rechtlichen oder wirtschaftlichen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verzicht, Verwirkung.

Rn 3 Unabhängig von § 350 kann auch auf ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht verzichtet werden. Ein solcher Verzicht ist auch konkludent möglich, etwa durch ein mit den Rücktrittsfolgen unvereinbares Verhalten. Weiter ist nach allgemeinen Regeln (vgl § 242 Rn 61 ff) eine Verwirkung möglich, insb wenn beim Rücktrittsgegner ein zu Investitionen führendes Vertrau...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Besondere Verkürzungsfälle

Rz. 420 [Autor/Stand] Bei der Tabaksteuer (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO, s. zur Tathandlung Rz. 361 ff., 317) entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Überführung der Tabakwaren in den steuerrechtlich freien Verkehr, wenn sich keine Steuerbefreiung anschließt (§ 15 Abs. 1 TabStG; für die Einfuhr s. § 21 Abs. 1 TabStG; für das Verbringen aus dem steuerrechtlich freien Verkehr ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mittäterschaft und Teilnahme, § 830 I 1, II.

Rn 4 Die Begriffe Mittäterschaft und Teilnahme sind grds wie im Strafrecht (§§ 25–27 StGB) zu bestimmen (zB BGHZ 8, 288, 292; 137, 89, 102; NJW 04, 3423, 3425; ZIP 10, 786 Rz 34; 2505 Rz 47; WM 10, 1590 Rz 43; 2214 Rz 44; ZIP 11, 666 Rz 24; WM 11, 1028 Rz 24; 1465 Rz 49; VersR 12, 1038 Rz 17; WM 12, 2195 Rz 24; 13, 2322 Rz 15; WRP 14, 1050 Rz 13; 15, 577 Rz 35; 18, 480 Rz 25...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter

Rn. 656 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zu den nicht abnutzbaren materiellen WG iwS gehören Anteile an KapGes (BFH v 03.10.1985, IV R 144/84, BStBl II 1986, 142: auch Beteiligung an Freiberufler-GmbH, in deren AK sich ein Firmenwert niedergeschlagen hat), antiquarische Gebrauchsgegenstände, die nur noch als Ausstellungs-/Anschauungsobjekte fungieren (BFH v 09.08.1989, X R 131–133/8...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Grundsätze zur Bestimmung des Erbstatuts

Rz. 560 In den USA ist das Zivilrecht interlokal gespalten. Jeder der 50 Einzelstaaten hat nicht nur ein eigenes materielles Erbrecht, sondern auch ein eigenes Erbkollisionsrecht. Dabei gelten sowohl im Verhältnis der Erbrechtssysteme einzelner US-Staaten untereinander (interlokal) als auch im Verhältnis zum Erbrecht ausländischer Staaten (internationales Erbrecht) in den me...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Vergebliche Betriebsausgaben

Rn. 1633 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ein Unterfall der vorweggenommenen bzw vorab entstandenen BA bilden die vergeblichen BA (BFH BFH/NV 1996, 461; FG Bln EFG 2003, 1764; Loschelder in Schmidt, § 4 EStG Rz 484, 481 (42. Aufl 2023)). Die Aufwendungen können auch dann abziehbar sein, wenn es entgegen den Planungen des StPfl nicht zu den Einnahmen kommt, sofern nur eine erkennba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis zum 31.12.2007

Rn. 1651 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 6 EStG aF hatte der StPfl die Wahlmöglichkeit, die AK bzw HK für GWG (bis zu 410 EUR) entweder zu aktivieren und auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen oder in voller Höhe im Jahr der Aufwendung abzuschreiben. Dabei galt bei der Aktivierung seit 2004 die monatsgenaue Berechnung des Abschreibungsbetrages im Herstellun...mehr