Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Bindungswirkung einer für die Gewinnfeststellung getroffenen ­Billigkeitsentscheidung für nachfolgende Veranlagungszeiträume

Leitsatz Die im Rahmen der Gewinnfeststellung (konkludent) getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, ist kein Dauerverwaltungsakt und entfaltet daher für nachfolgende Veranlagungszeiträume keine Bindungswirkung. Normenkette § 13, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG, R 14 Abs. 2 Satz 3 EStR Sachverhalt Der Kläger ist Land- und Forstwi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsgrundsätze zum Eltern... / Zusammenfassung

Überblick Elternunterhalt ist die gesetzliche Verpflichtung von Kindern und auch Schwiegerkindern (indirekt), im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten durch Zahlungen den Lebensbedarf der Eltern zu sichern. Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen auch Schenkungen an ihre Kinder zurückfordern. Damit wird die Allgemeinheit von der Übernahme von Kosten insbesonde...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem dem Steuerpflichtigen bereits langjährig gehörenden Grundstück

Leitsatz Ein bebautes Grundstück, das durch den Steuerpflichtigen langjährig im Rahmen privater Vermögensverwaltung genutzt wird, kann Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels werden, wenn der Steuerpflichtige im Hinblick auf eine Veräußerung Baumaßnahmen ergreift, die derart umfassend sind, dass hierdurch das bereits bestehende Gebäude nicht nur erweitert oder über ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung eines Verlusts aus dem Verzicht auf ein Gesellschafterdarlehen

Leitsatz 1. Auf Kapitalerträge aus Kapitalforderungen, die zum Zeitpunkt des vor dem 01.01.2009 erfolgten Erwerbs zwar Kapitalforderungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung (EStG a.F.), aber nicht Kapitalforderungen i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG a.F. (sog. Finanzinnovationen) sind, ist § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG i.d.F. des UntSt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblichkeit der Tätigkeit eines externen Datenschutzbeauftragten

Leitsatz 1. Ein externer Datenschutzbeauftragter übt auch dann, wenn er zugleich als Rechtsanwalt tätig ist, keinen in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Katalogberuf aus. 2. Da ein Datenschutzbeauftragter ohne eine akademische Ausbildung tätig werden kann, übt er auch keine dem Beruf des Rechtsanwalts ähnliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aus (Anschluss an ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten von Anteilen an einer Agrargenossenschaft, die durch die Umwandlung einer LPG entstanden ist

Leitsatz 1. Der in § 17 Abs. 2 EStG verwendete Begriff der "Anschaffungskosten" ist i.S. des § 6 EStG und des § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Danach sind Anschaffungskosten u.a. Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. 2. Abweichend von diesem grundsätzlich im Bereich des § 17 EStG geltenden Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.2.3 Dienen

Rz. 6 Der nicht im Eigentum des Unternehmers stehende, ihm aber möglicherweise gemäß § 39 AO steuerlich zuzurechnende Gegenstand dient dann dem Unternehmen, wenn er im Unternehmen nicht nur kurzfristig und vorübergehend eine Aufgabe erfüllt, eingesetzt, genutzt oder verwertet wird oder eine ähnliche Funktion erfüllt. Wegen des Zwecks der Haftungsvorschrift (vgl. Rz. 1) genüg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 3.1 Betrieblich begründete Steuern

Rz. 14 Die Haftung richtet sich auf die betrieblich begründeten Steuern und Ansprüche auf Erstattung (Rückforderung) von Steuervergütungen, die während des Bestehens der wesentlichen Beteiligung entstanden sind. Gehaftet wird also nur für bestimmte Steuern und Vergütungsrückforderungen, daneben nicht auch für Zinsen zu diesen, da § 239 Abs. 1 S. 1 AO die Vorschriften über St...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Offenbare Unrichtigkeit i.S.d. § 129 Satz 1 AO bei Einsatz eines Risiko­managementsystems

Leitsatz 1. Sind vom Steuerpflichtigen in seiner Steuererklärung angegebene Einkünfte im Einkommensteuerbescheid nicht berücksichtigt worden, weil die Anlage S zur Einkommensteuererklärung versehentlich nicht eingescannt und die angegebenen Einkünfte somit nicht in das elektronische System übernommen wurden, liegt ein mechanisches Versehen und somit grundsätzlich eine offenb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.1.2020

Kommentar Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei. Wenn Arbeitnehmer im Ausland tätig sind, zahlt der Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und e...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 91 bis 96 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen infolge des Wechsels der G...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.3 Abschreibungen

Abschreibungen und ähnliche Abzugsbeträge sind aus der Anlage AVEÜR in die Anlage EÜR zu übertragen und dort getrennt zu erfassen, nämlich in Zeile 29 in Form von Absetzungen auf unbewegliche Wirtschaftsgüter, ausgenommen häusliche Arbeitszimmer, Zeile 30 für immaterielle Wirtschaftsgüter, Zeile 31 für bewegliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Maschinen und Fahrzeuge, einschlie...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde; in Zeile 4 ein abweichendes Wirtschaftsjahr zu verme...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 7 Ergänzende Angaben und zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen

Im 2. und 3. Teil des Vordrucks werden insbesondere ergänzende Angaben zu Rücklagen, stillen Reserven und Ausgleichsposten (Zeilen 121 bis 124) sowie Entnahmen und Einlagen von Einzelunternehmern zwecks Schuldzinsenabzug (Zeilen 125 bis 126) gefordert. Die Eintragungen in den Zeilen 121 bis 124 müssen vor dem Abschluss des ersten Teils des Vordrucks vorgenommen werden, da die s...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 Grundlagen

Die Betriebsausgaben (Zeilen 23 bis 88) sind im Wesentlichen nach Aufwandsarten gegliedert, allerdings wird dieses Prinzip vielfach, z. B. bei Abschreibungen, Grundstückskosten und Schuldzinsen, durchbrochen. Grundsätzlich sind auch Betriebsausgaben stets mit dem Nettobetrag anzusetzen. Etwas anderes gilt nur, so auch die Anleitung zu den Zeilen 23 bis 88 der Anlage EÜR, für...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.3 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 67 bis 71 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegungsmehraufwand, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönliche...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Weitere unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Ein Teil der hier explizit aufgeführten Betriebsausgaben (Schuldzinsen, Vor- und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) wurde bereits an anderer Stelle angesprochen. Bezüglich der restlichen Positionen ist darauf hinzuweisen, dass in Zeile 49 als Telekommunikationskosten die Kosten für Telefon und Internet gesondert zu erfassen sind. Der Grund für diesen in den Erläuterungen zum Vordru...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.8 Nicht abziehbare Beträge

Zeile 87 nimmt mit negativem Vorzeichen nicht abziehbare Beträge auf. Nach den Erläuterungen zum Formular fallen hierunter Aufwendungen, die in den vorstehenden Zeilen bereits als Betriebsausgaben erfasst wurden, den Gewinn jedoch nicht mindern dürfen. Als Beispiele werden unangemessene Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG, etwa für einen "überdimensionierten Firme...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2019 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.1 Erfassung der Kfz-Kosten in der Buchführung

Bei der Erfassung von Kosten für allein betrieblich als auch gemischt genutzte Fahrzeuge des Betriebsvermögens sowie betrieblich genutzte Privatfahrzeuge sollte der Einnahmen-Überschussrechner folgende Konten im Blick haben:mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 61 und 62 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 16 die vereinn...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige müssen ihre laufende Buchhaltung so aufbauen, dass die Daten in den Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung-Anlage EÜR"[1] passen. Anders als für frühere Jahre gilt dies seit dem Veranlagungszeitraum 2017 unabhängig von der Höhe der Betriebseinnahmen; auch bei Kleinbetrieben mit weniger als 17.500 EUR Ei...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.1 Besonderheiten bei Kleinunternehmern

Umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmer[1] haben bei den Betriebseinnahmen "lediglich" die Zeilen 11, 12 und 17 bis 21 auszufüllen und dabei Angaben zu machen, die zum Teil auch der Umsatzsteuererklärung zu entnehmen sind. Die Daten können wie folgt ermittelt werden: Zeile 11: Hier ist die Summe der steuerbaren Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG zu erfassen. Soweit die Erläute...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 81 bis 83 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 84 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

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Bemessungsgrundlage für Vorteilsversteuerung bei Dienstfahrrädern sinkt weiter ab

Kommentar In neuen gleich lautenden Erlassen haben die obersten Finanzbehörden der Länder nun erneut die Regeln zur Vorteilsbewertung bei der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer überarbeitet. Die Bemessungsgrundlage für die Lohnversteuerung sinkt demnach ab dem 1.1.2020 weiter ab. Privatnutzung betrieblicher Fahrräder Die private Nutzung von betrieblichen (Ele...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Ausnahmsweise Erstattung bei isoliertem Erwerb des Gewinnanspruchs (S. 2)

Rz. 5 S. 2 der Vorschrift, der dem Erwerber von Dividendenscheinen oder sonstigen Gewinnansprüchen in den Fällen des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG (§ 20 EStG a. F. Rz. 197ff.) die Erstattung der bei der Ausschüttung einbehaltenen KapESt zuspricht, wurde durch G. v. 13.9.1993[1] in das EStG eingefügt und galt erstmals für Fälle, in denen die Veräußerung, d. h. die Tre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 1b § 45 S. 2 EStG nimmt Bezug auf die Fälle des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a S. 2 EStG . Gem. § 45 S. 3 EStG ist in den Fällen des 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG die Erstattung von KapESt an den Erwerber von Zinsscheinen nach der allg. Erstattungsvorschrift des § 37 Abs. 2 AO ausgeschlossen. Nach § 50d Abs. 1 S. 12 EStG gilt § 45 EStG für die Erstattung der KapESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.4 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 1c Aufgrund des Art. 2 des G. zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften [1] wurde § 45 EStG m. W. z. 31.7.2014 (Art. 28 Abs. 1) geändert. In der Vorschrift wurde S. 2 dahingehend formuliert, dass S. 1 nicht nur nicht für den Erwerber eines Dividendenscheins, sondern nunmehr auch nicht für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.5 Entwicklung der Verwaltungsauffassung/BMF-Schreiben

Rz. 2 Die Finanzverwaltung hat sich im Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer [1] grundlegend zu KapESt-Abzugsverpflichtungen geäußert. Zu dem zu § 45 S. 2 EStG in Verbindung stehenden § 36a EStG vgl. BMF-Schreiben zu "Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der KapEst nach § 36a EStG"[2], das in 2018[3] ergänzt wurde.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45 Ausschluss der Erstattung von Kapitalertragsteuer

1 Allgemeines 1.1 Überblick und Systematik Rz. 1 § 45 EStG ist eine Vorschrift, die bestimmte Ausnahmen für den Anspruch auf Erstattung von KapESt regelt.[1] Die Vorschrift schließt in S. 1 die Erstattung von KapESt an den Zahlungsempfänger aus, wenn die Auszahlung nicht an den Anteilseigner selbst erfolgt, sondern an einen Dritten. S. 2 EStG ermöglicht dem Erwerber eines Divi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.1 Überblick und Systematik

Rz. 1 § 45 EStG ist eine Vorschrift, die bestimmte Ausnahmen für den Anspruch auf Erstattung von KapESt regelt.[1] Die Vorschrift schließt in S. 1 die Erstattung von KapESt an den Zahlungsempfänger aus, wenn die Auszahlung nicht an den Anteilseigner selbst erfolgt, sondern an einen Dritten. S. 2 EStG ermöglicht dem Erwerber eines Dividendenanspruchs, abweichend von der Grund...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2 Zweck der Regelung

Rz. 1a § 45 EStG wurde durch G. v. 25.7.1988[1] in das EStG eingefügt und soll im Grundsatz sicherstellen, dass dem Erwerber von Dividenden- oder Zinsscheinen die KapESt nicht etwa deshalb erstattet wird, weil er im Verhältnis zum Emittenten der Schuldverschreibung nicht Gläubiger der Kapitalerträge ist, sondern lediglich eine entgeltlich erworbene Forderung einzieht.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2 Keine Erstattung bei Anteilsveräußerung ex Dividende (S. 1)

Rz. 3 Wird die Dividende an einen anderen als an den Anteilseigner ausgezahlt, ist nach S. 1 der Vorschrift die Erstattung von KapESt an den Zahlungsempfänger ausdrücklich ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei z. B. um Fälle, in denen der bisherige Inhaber das Stammrecht veräußert hat, bei der Veräußerung jedoch vereinbart wurde, dass die Dividendenansprüche des laufenden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4 Keine Erstattung bei isoliertem Erwerb von Zinsscheinen (S. 3)

Rz. 7 S. 3 der Vorschrift schließt die Erstattung von KapESt an den Erwerber von Zinsscheinen nach § 37 Abs. 2 AO ausdrücklich aus. Auch die Einlösung des isoliert erworbenen Zinsscheins bei Fälligkeit unterliegt dem KapESt-Abzug. Die Erstattung dieser KapESt an den Zinsscheinerwerber ist durch S. 3 ausgeschlossen.[1] Nachdem § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG durch G. v....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1 Allgemeines

1.1 Überblick und Systematik Rz. 1 § 45 EStG ist eine Vorschrift, die bestimmte Ausnahmen für den Anspruch auf Erstattung von KapESt regelt.[1] Die Vorschrift schließt in S. 1 die Erstattung von KapESt an den Zahlungsempfänger aus, wenn die Auszahlung nicht an den Anteilseigner selbst erfolgt, sondern an einen Dritten. S. 2 EStG ermöglicht dem Erwerber eines Dividendenanspruc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 2 Regelungsbereich des § 9b Abs. 1 EStG

2.1 Grundlagen Rz. 11 Der Regelungsbereich des § 9b EStG beinhaltet die einkommensteuerliche Behandlung der dem Stpfl. in Rechnung gestellten USt. Die Vorsteuer nach § 15 UStG gehört, soweit sie bei der USt abgezogen werden kann, nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts, auf dessen Anschaffung oder Herstellung sie entfällt. Dies gilt für alle Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.3.1 Grundsätzliche Regelung

Rz. 41 Eine nachträgliche zeitanteilige Vorsteuerberichtigung oder ein entsprechender Wegfall der Berichtigung hätte nach § 9b Abs. 1 EStG zur Folge, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzupassen wären. Ein häufiges Verändern der Anschaffungs- oder Herstellungskosten würde Folgeänderungen bei der AfA usw. nach sich ziehen. Dieses verhindert § 9b Abs. 2 EStG. Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3 Regelungsbereich des § 9b Abs. 2 EStG

3.1 Grundsätzliche Regelung Rz. 34 § 9b Abs. 2 EStG enthält als Rechtsfolgeverweisung (Rz. 4) eine Vereinfachungsregelung[1] für die Behandlung der umsatzsteuerlichen Vorsteuerberichtigungsbeträge in der ertragsteuerlichen Gewinn- und Überschussermittlung. Sie ermöglicht, nachträgliche Korrekturen des Vorsteuerabzugs sofort erfolgswirksam zu behandeln. Dabei bleiben die urspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 2.4 Nichtabzugsfähige Vorsteuer

Rz. 28 Der Vorsteuerbetrag nach § 15 UStG gehört nur insoweit nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, als er bei der USt abgezogen werden kann (§ 9b Abs. 1 EStG). Die nichtabzugsfähigen Vorsteuern sind unter den sonstigen Voraussetzungen zu diesen Kosten zu rechnen, da sie auch Kostencharakter haben. Sie erhöhen die Bemessungsgrundlage für die AfA. Rz. 29 Nicht ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 2.1 Grundlagen

Rz. 11 Der Regelungsbereich des § 9b EStG beinhaltet die einkommensteuerliche Behandlung der dem Stpfl. in Rechnung gestellten USt. Die Vorsteuer nach § 15 UStG gehört, soweit sie bei der USt abgezogen werden kann, nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts, auf dessen Anschaffung oder Herstellung sie entfällt. Dies gilt für alle Einkunftsarten de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.3 Einkommensteuerrechtliche Folgen der Vorsteuerberichtigung

3.3.1 Grundsätzliche Regelung Rz. 41 Eine nachträgliche zeitanteilige Vorsteuerberichtigung oder ein entsprechender Wegfall der Berichtigung hätte nach § 9b Abs. 1 EStG zur Folge, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzupassen wären. Ein häufiges Verändern der Anschaffungs- oder Herstellungskosten würde Folgeänderungen bei der AfA usw. nach sich ziehen. Dieses verh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.4 Andere Änderungen beim Vorsteuerabzug

3.4.1 Grundlagen Rz. 50 § 9b Abs. 2 EStG betrifft ausschließlich die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG. Von der Vorsteuerberichtigung sind einige Gruppen mit Änderungen des Vorsteuerabzugs abzugrenzen, die nicht in den Anwendungsbereich des § 15a UStG fallen. Ursachen für umsatzsteuerrechtliche Änderungen können auf der Ebene des leistenden Dritten oder auf der Ebene des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b Umsatzsteuerrechtlicher Vorsteuerabzug

1 Allgemeines 1.1 Inhalt der Regelung Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich mit den einkommensteuerlichen Auswirkungen des umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzugs. Dieser ist als wesentlicher Teil des Mehrwertsteuersystems zum 1.1.1968 eingeführt worden. Zuvor war die bis dahin erhobene USt kumulativ, d. h. ohne gesonderten Ausweis in den Anschaffungs- und Herstellungskosten enthalten....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.1 Grundsätzliche Regelung

Rz. 34 § 9b Abs. 2 EStG enthält als Rechtsfolgeverweisung (Rz. 4) eine Vereinfachungsregelung[1] für die Behandlung der umsatzsteuerlichen Vorsteuerberichtigungsbeträge in der ertragsteuerlichen Gewinn- und Überschussermittlung. Sie ermöglicht, nachträgliche Korrekturen des Vorsteuerabzugs sofort erfolgswirksam zu behandeln. Dabei bleiben die ursprünglich angesetzten Anschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich mit den einkommensteuerlichen Auswirkungen des umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzugs. Dieser ist als wesentlicher Teil des Mehrwertsteuersystems zum 1.1.1968 eingeführt worden. Zuvor war die bis dahin erhobene USt kumulativ, d. h. ohne gesonderten Ausweis in den Anschaffungs- und Herstellungskosten enthalten. Zum gleichen Zeitpunkt wurde § 9b E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 1.4 Rechtsentwicklung

Rz. 10 Die Vorschrift ist mehrfach geändert worden: Durch G. v. 20.12.2001[1] wurde § 9b Abs. 1 S. 2 EStG aufgehoben. Durch G. v. 18.12.2013[2] wurde § 9b Abs. 2 EStG entsprechend einer vorgehenden Änderung des UStG (§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG) [3] angepasst. Es muss nunmehr bei Einnahmen aus Berichtigungen ein Zusammenhang mit einer Einkunftsart bestehen, und Ausgaben dem Betrieb ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 1.3 Wechselwirkungen zwischen Einkommen- und Umsatzsteuer

Rz. 6 Im Rahmen des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG wird die Freigrenze für Geschenke von 35 EUR anhand der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich nicht abziehbarer Vorsteuer bemessen. Dabei bleibt § 15 Abs. 1a UStG unberücksichtigt (R 9b Abs. 2 S. 3 EStR 2012). Rz. 7 Bei der Bestimmung der Wertgrenzen für Wirtschaftsgüter und geringwertige Anlagegüter von 250 EUR (b...mehr