Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.4.1 Grundlagen

Rz. 50 § 9b Abs. 2 EStG betrifft ausschließlich die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG. Von der Vorsteuerberichtigung sind einige Gruppen mit Änderungen des Vorsteuerabzugs abzugrenzen, die nicht in den Anwendungsbereich des § 15a UStG fallen. Ursachen für umsatzsteuerrechtliche Änderungen können auf der Ebene des leistenden Dritten oder auf der Ebene des Leistungsempfäng...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.4.4 Rückwirkende Eröffnung des Vorsteuerabzugs durch spätere Option zur Regelversteuerung (§ 19 Abs. 2 UStG)

Rz. 53 Die noch bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung mögliche Option zur Regelversteuerung nach § 19 Abs. 2 UStG kann der Kleinunternehmer – innerhalb der Festsetzungsfrist – u. U. noch nach Jahren für ein früheres Jahr erklären. Eine Steuerfestsetzung findet nämlich bei den Kleinunternehmern nicht statt. Die Option hat dann die Behandlung als Regelversteuerer für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich mit den einkommensteuerlichen Auswirkungen des umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzugs. Dieser ist als wesentlicher Teil des Mehrwertsteuersystems zum 1.1.1968 eingeführt worden. Zuvor war die bis dahin erhobene USt kumulativ, d. h. ohne gesonderten Ausweis in den Anschaffungs- und Herstellungskosten enthalten. Zum gleichen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 2.3 Abziehbarkeit der Vorsteuer

Rz. 22 In § 9b Abs. 1 EStG ist geregelt, dass die abzugsfähigen Vorsteuerbeträge nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts gehören. Ob Vorsteuer abgezogen und verrechnet werden kann, richtet sich allein nach dem Umsatzsteuerrecht.[1] Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG ist nur die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.3.3 Berücksichtigungszeitpunkt

Rz. 46 Zum Zeitpunkt der erfolgswirksamen Berücksichtigung sagt § 9b Abs. 2 EStG nichts. Die Änderungen des Vorsteuerabzugs sind sofort in der Erfolgsrechnung zu berücksichtigen. Erhöht sich aufgrund der Änderung der Verwendung des Wirtschaftsguts der Vorsteuerabzug, so sind die Mehrbeträge bei den Unternehmern, deren Einkünfte als Gewinn ermittelt werden, als Betriebseinnah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 1.2 Anwendungsbereich der Regelung

Rz. 5 Die Regelung ist sachlich auf alle Einkunftsarten anzuwenden, bei denen Einnahmen i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG in den Bereich des Unternehmens einzubeziehen sind. Dies gilt unabhängig davon, ob das Wirtschaftsgut zum Anlage- oder Umlaufvermögen gehört. Der persönliche Anwendungsbereich erschließt sich über den sachlichen Anwendungsbereich, der sich auf Einkünfte i. S. d. §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 2.5 Teilweise Abziehbarkeit der Vorsteuer

Rz. 33 Der Vorsteuerabzug allgemein und das Abzugsverbot nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG sind im Regelfall unproblematisch, wenn ein Unternehmer entweder nur Umsätze tätigt, die voll zum Abzug berechtigen, oder nur solche, die zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Praktische Probleme ergeben sich in den Fällen, in denen ein Unternehmen Umsätze tätigt, die zum Vorsteuerabzug ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.4.3 Änderung des ursprünglichen Vorsteuerabzugs wegen unplanmäßiger Erstverwendung

Rz. 52 Wird die beim Vorsteuerabzug vor Fertigstellung des Wirtschaftsguts bestehende Verwendungsabsicht nach der Fertigstellung nicht durch die tatsächliche Verwendung bestätigt und bestehen zwischen beiden hinsichtlich des Vorsteuerabzugs Unterschiede, so ist ein zunächst vorgenommener Vorsteuerabzug rückgängig zu machen, ein unterlassener Vorsteuerabzug nachzuholen. Da si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.4.2 Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Bemessungsgrundlage oder ähnlicher Vorgänge nach § 17 UStG

Rz. 51 § 17 UStG befasst sich mit einer Reihe von verschiedenartigen Fällen, bei denen sich aufgrund bestimmter Vorgänge die Bemessungsgrundlage für einen stpfl. Umsatz ändert und aufgrund dieser Änderung ein Unternehmer den von ihm geschuldeten USt-Betrag und ein anderer Unternehmer den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug berichtigen müssen. Die erforderlichen Berichtigun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.3.2 Veräußerung und Entnahme

Rz. 44 Nach § 15a Abs. 8 S. 2 UStG, der durch das JStG 2010[1] und nach § 27 Abs. 16 UStG mit Wirkung v. 1.1.2011 gilt, liegt eine Änderung der Verhältnisse auch bei einer Veräußerung oder Entnahme von Grundstücken vor, für die der Vorsteuerabzug wegen gemischter unternehmerischer und nichtunternehmerischer Verwendung nach § 15 Abs. 1b UStG teilweise ausgeschlossen war. Es l...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.4.5 Rückwirkender Verzicht auf eine Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 UStG

Rz. 56 Für bestimmte steuerfreie Umsätze sieht § 9 Abs. 1 UStG die Möglichkeit des Verzichts auf die Steuerbefreiung vor, sofern der jeweilige Umsatz an einen Unternehmer bewirkt wird. Ein Verzicht auf Steuerbefreiungen (Option) ist nur in den Fällen des § 4 Nr. 8 Buchst. a bis g, Nr. 9 Buchst. a, Nr. 12, 13 oder 19 UStG zulässig. Der Unternehmer hat bei diesen Steuerbefreiu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 2.2 Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerrecht

Rz. 12 § 9b Abs. 1 EStG verweist hinsichtlich des Vorsteuerbetrags auf § 15 UStG. Daraus folgt, dass für die Frage, ob die Vorsteuer von der USt abgezogen werden kann, ausschließlich das USt-Recht gilt.[1] Dabei ist zu beachten, dass das USt-Recht einer erheblichen Dynamik ausgesetzt ist, die von gesetzgeberischen Maßnahmen, aber zunehmend auch von zahlreichen Entscheidungen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.2 Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG

Rz. 36 § 15a UStG ist keine Verfahrensvorschrift, sondern eine materiell-rechtliche Berichtigungsvorschrift und ergänzt § 15 UStG, der einen Vorsteuerabzug unabhängig von der Verwendungsdauer der für das Unternehmen bezogenen sonstigen Leistung oder Lieferung grundsätzlich im Zeitpunkt der Ausführung dieser Leistung und der Rechnungserteilung ermöglicht. Es wird davon ausgeg...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 1. Einzusetzendes Einkommen und Vermögen

Rz. 17 Für die Entscheidung über die Gewährung von PKH ist in erster Linie das anzusetzende Einkommen gem. § 115 Abs. 1 ZPO maßgeblich, da sonstiges Vermögen gem. § 115 Abs. 3 ZPO nur anzusetzen ist, soweit dies in Anlehnung an § 90 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zumutbar ist. Rz. 18 Die Partei hat daher einzusetzen:mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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FoVo 8+9/2020, Die Neuregelung der Pfändungsfreigrenzen wirft ihre Schatten voraus

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt und steigt … Das Bundeskabinett hat am 29.7.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen. Von der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates ist auszugehen. Es wirkt sich unmittelbar auf die Zwangsvollstreckung aus. Nach den Vorstellun...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / F. Steuern

Rz. 123 Der Schädiger hat auf Entschädigungsbeträge zu leistende Steuern voll zu übernehmen (BGH VersR 1979, 672; 1979, 519). Rz. 124 Beachte Im Rahmen jeder Klage auf Verdienstausfall oder Unterhalt muss auch ein Feststellungsantrag gestellt werden, dass der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer verpflichtet sind, die auf den Netto-Entschädigungsbetrag vom Geschädigten ...mehr

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ZErb 01/2020, Relevanz des ... / 1. Pflichtteilsergänzungsrecht

Gerade ein jahrelanges, mietfreies Wohnen, wie hier im Fall vor dem LG Kaiserslautern durch den Beklagten, erscheint ein intensiv gezogener Vorteil zu sein. Diesem die Pflichtteilsergänzungsrelevanz abzusprechen, erscheint nicht hinnehmbar. Wenn in diesem Fall einem Abkömmling unentgeltlich eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird, dürfte klar sein, dass der Erblasser insowe...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Unregelmäßige Einkommen Bei ...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.6 Sonstiges

25. Rundung Der Unterhaltsbetrag ist auf volle EUR aufzurunden. 26. Übergangsregelung Für bis zum 31.12.2007 fällig gewordene Unterhaltsansprüche gilt das bisherige Recht. Die an § 32 Abs. 6 S. 1 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags vom 16.7.2015 (BGBl. I 2015, 1202) ausgerichteten Mindestunt...mehr

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FoVo 8+9/2020, Vorausabtret... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH sieht den Vorteil bei der Abtretung Die Revision hat keinen Erfolg. Die angefochtene Entscheidung hält rechtlicher Nachprüfung stand. Das OLG hat zu Recht angenommen, dass der vom Kläger erwirkte PfÜB hinsichtlich der geltend gemachten Ansprüche auf Auszahlung der Ablaufleistungen ins Leere gegangen ist, weil der Schuldner diese Ansprüche zuvor wirksam an die Streithelfer...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / W. Zusammenrechnung mehrerer Einkünfte

Rz. 126 Nach § 850e Nr. 2 ZPO sind mehrere Arbeitseinkommen auf Antrag vom Vollstreckungsgericht bei der Pfändung zusammenzurechnen. Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie dem Arbeitseinkommen zu entnehmen, welches die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung des Schuldners bildet. Rz. 127 Mit dem Arbeitseinkommen sind auf Antrag auch Ansprüche auf laufende Geldleistu...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / b) Merkantile Wertminderung

Rz. 193 Trotz ordnungsgemäß durchgeführter Reparatur bzw. der Verwendung von Neuteilen (AG Chemnitz zfs 2004, 262) kann dem Fahrzeug der Makel eines "Unfallfahrzeugs" verbleiben, der sich im Falle des Weiterverkaufes realisieren könnte (BGH zfs 2005, 127, 129). Der Ersatz des merkantilen Minderwertes soll dem Geschädigten die auch bei Weiterbenutzung des ordnungsgemäß repari...mehr

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§ 11 Kapitalabfindung / d) Reduzierter Kapitalmarktzinsfuß

Rz. 49 Beachte Je niedriger der Kapitalmarktzinsfuß ist, je höher ist der Barwert. Der Berechtigte darf das Kapital nicht in den Sparstrumpf stecken, sondern er muss es – gedanklich betrachtet – verzinslich anlegen. Welchen Zinsfuß hat der Berechtigte auf dem Kapitalmarkt zu erzielen? Zu empfehlen ist, von der Umlaufrendite der börsennotierten Wertpapiere auszugehen. Die Umla...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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Nebentätigkeit / 1 Selbstständige oder nichtselbstständige ­Nebentätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG

Die begünstigte Nebentätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG kann selbstständig oder nichtselbstständig ausgeübt werden. Ob eine Nebentätigkeit selbstständig oder nichtselbstständig ausgeübt wird, hängt vom "Gesamtbild" ab. 1.1 Voraussetzungen im Überblick Der Einnahmen-Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG i. H. v. 2.400 EUR im Jahr wird nur gewährt, wenn die folgenden 4 Voraussetzung...mehr

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Nebentätigkeit / 3 Ehrenamtspauschale

Nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden steuerlich gemeinnützigen Einrichtung bis zur Höhe von 720 EUR im Jahr steuerfrei. Die Finanzverwaltung hat sich in einem umfangreichen Schreiben zu der Vorschrift g...mehr

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Nebentätigkeit / 2.2 Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben

Mit dem Freibetrag von 2.400 EUR im Jahr sind Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben bis zu dieser Höhe abgegolten.[1] Überschreiten die Einnahmen den Freibetrag, so können die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben nach § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG abweichend von § 3c EStG nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie die steuerfreien Einnahmen ü...mehr

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Kaufpreisraten/-renten / 2.1 Steuerliche Folgen beim Veräußerer

Bei Veräußerung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils gegen Kaufpreisraten gibt es grundsätzlich kein Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussversteuerung.[1] Der Verkäufer muss seinen Gewinn im Zeitpunkt der Veräußerung versteuern, wann die Raten fällig oder zugeflossen sind, ist steuerlich ohne Bedeutung. Nur bei Zeitrenten oder Kaufpreisraten mit einer Laufzeit von mehr a...mehr

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Kaufpreisraten/-renten / 5.3 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von zum Privatvermögen gehörenden Anteilen an einer GmbH, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war.[1] Veräußerungsgewinn i. S. v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis n...mehr

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Nebentätigkeit / 4 Freibetrag für Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten als Vormund, rechtlicher Betreuer oder Pfleger

Ab 2011 gibt es einen Freibetrag für Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB aus ehrenamtlichen Tätigkeiten als Vormund, rechtlicher Betreuer oder Pfleger. Diese Personen üben ihre Tätigkeit zwar ehrenamtlich aus, jedoch haben sie Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen. Diese Erstattung kann durch Einzelabrechnung oder eine pauschale Aufwandsentschädigung nach § 1835a BGB e...mehr

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Nebentätigkeit / Zusammenfassung

Begriff Nach § 3 Nr. 26 EStG sind bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich durch eine spezielle Steuervergünstigung privilegiert. Die Steuervergünstigung besteht in einer Freibetragsregelung: Einnahmen bis zu 2.400 EUR im Jahr bleiben steuerfrei – das ist der sog. Übungsleiterfreibetrag. Für vor allem im Nebenberuf bei Ver...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 5.2 Restriktionen

Das Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen[1] ist durch das Jahressteuergesetz 2008[2] eingeschränkt worden. Steuerlich begünstigt sind nur noch Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft, die eine Tätigkeit i. S. d. §§ 13, 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder des § 18 Abs. 1 EStG a...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 2.2 Zerlegung in Zins- und Tilgungsanteil

Früher war nicht eindeutig, ob bei der entgeltlichen Übertragung eines privaten, zum Vermieten bestimmten Wohnhauses gegen eine dauernde Last die laufenden Zahlungen erst bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind, wenn die Summe der Zahlungen den Barwert übersteigt (sog. Wertverrechnungslehre)[1], oder ob die wiederkehrenden Leistungen von Beginn an in...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 5.1 Steuerliche Privilegierung

Verpflichtet sich ein Steuerpflichtiger gegenüber seinen Eltern zu Versorgungsleistungen, handelt es sich grundsätzlich um typische Unterhaltsleistungen i. S. d. § 12 Nr. 2 EStG, die steuerlich nicht abzugsfähig sind. Das hiernach bestehende Abzugsverbot nach § 12 Nr. 2 EStG galt nach früherer Rechtslage jedoch nicht, wenn die vom Steuerpflichtigen getätigten Aufwendungen al...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 1.1 Veräußerungs- bzw. Anschaffungsgeschäft

Zeitrenten [1] sind Renten, die nicht von der Lebenszeit einer Person abhängig sind, sondern für eine bestimmte von vornherein festgelegte Zeitspanne gezahlt werden. Da wiederkehrende Zahlungen nur Renten sind, wenn sie über eine längere Zeit geleistet werden, hält der BFH[2] bei zeitlich befristeten Renten i. d. R. einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren für erforderlich und...mehr

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Nebentätigkeit / 2.1 Lohnsteuerabzug

Wird die nebenberufliche Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt, bleibt der Arbeitslohn bis zum Höchstbetrag von 2.400 EUR lohnsteuer- und auch sozialversicherungsfrei.[1] der Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag, er kann pro Jahr nur einmal geltend gemacht werden. Der Freibetrag wird auch dann nur einmal im Jahr gewährt, wenn mehrere begünstigte Tätigkeiten ...mehr

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Kaufpreisraten/-renten / 3 Betriebliche Versorgungsrente

Für eine betriebliche Versorgungsrente – diese verstanden als Gegensatz zu einer privaten Versorgungsrente i. S. d. § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG – ist kennzeichnend, dass ihr Rechtsgrund überwiegend durch das betrieblich veranlasste Bestreben (z. B. Fürsorgeleistungen an einen früher im Unternehmen tätigen Gesellschafter oder Rücksichtnahme auf geschäftliches Ansehen des Betriebs...mehr

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Kaufpreisraten/-renten / 1.2.2 Wahl der Sofortversteuerung

Bei Wahl der Sofortversteuerung wird die Differenz zwischen dem Barwert der Rente – nach Abzug der vom Veräußerer getragenen Veräußerungskosten – und dem Buchwert des steuerlichen Kapitalkontos im Zeitpunkt der Veräußerung als Veräußerungsgewinn versteuert. Die zufließenden Rentenzahlungen unterliegen nur noch mit ihrem Ertragsanteil als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer...mehr

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Nebentätigkeit / 1.1 Voraussetzungen im Überblick

Der Einnahmen-Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG i. H. v. 2.400 EUR im Jahr wird nur gewährt, wenn die folgenden 4 Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind: Art der Tätigkeit: Der Steuerpflichtige muss eine begünstigte Tätigkeit ausüben. Begünstigt i. d. S. sind nur Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung, Kunst oder Pflege. Zeitumfang der Tätigkeit: Die Tätigkeit muss nebenber...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 3 Verkauf der Immobilie gegen Kaufpreisraten

Kaufpreisraten werden vereinbart, wenn der Veräußerungspreis für eine Immobilie in Teilbeträgen zu zahlen ist. Werden die Kaufpreisraten verzinst, sind die Zinsen beim Verkäufer als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen.[1] Kaufpreisraten, deren Laufzeit mehr als 1 Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden, werden steuerlich auch ohne diesbezüglich...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 2.6 Steuerliche Folgen auf der Verkäuferseite

Der in der monatlichen Rente enthaltene Ertragsanteil zählt beim Verkäufer zu den sonstigen Einkünften i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG und muss dort als Einnahme versteuert werden. Erhöht sich die Rente aufgrund einer Wertsicherungsklausel, ist auch der Mehrbetrag nur in Höhe des Ertragsanteils als sonstige Einkünfte steuerbar. Achtung Verkauf kann ...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 1.2.3 Mindestlaufzeit ist länger als die statistisch wahrscheinliche Lebenserwartung des Berechtigten

Anders ist aber der Fall zu beurteilen, wenn die Mindestlaufzeit erheblich über die Lebenserwartung des Bezugsberechtigten hinausgeht. Denn dann spielt die Lebenserwartung nur eine untergeordnete Rolle. Liegt die Mindestlaufzeit erheblich über der durchschnittlichen Lebenserwartung des Verkäufers im Zeitpunkt der Veräußerung, wird die Rente nicht mehr von der Lebenserwartung ...mehr

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Nebentätigkeit / 1.2.2 Künstlerische Tätigkeit

Künstlerisch ist tätig, wer eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht.[1] Für die Steuervergünstigung für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten kommen z. B. in Betracht: Nebenberufliche...mehr

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Kaufpreisraten/-renten / 1.2.3 Wahl der Zuflussbesteuerung

Veräußerungen vor dem 1.1.2004: Wählt der Veräußerer die Zuflussbesteuerung, liegt ein steuerpflichtiger Zufluss erst vor, wenn die Rentenzahlungen sein steuerliches Kapitalkonto im Zeitpunkt der Veräußerung – zuzüglich der von ihm getragenen Veräußerungskosten – übersteigen.[1] Dem Veräußerer entsteht dann kein Veräußerungsgewinn, sondern er erzielt nachträgliche gewerbliche...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 5.4 Rechtsfolgen für Neufälle

Fraglich ist die Behandlung von Versorgungsleistungen, die im Zusammenhang mit Immobilienübertragungen vereinbart werden, aber nach neuem Recht vom Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG ausgeschlossen sind. Im steuerlichen Schrifttum wird zum Teil wird die Meinung vertreten, dass die nicht mehr unter die Sonderregelung des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG fallenden Vermögen...mehr

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Kaufpreisraten/-renten / 5.1 Steuerliche Folgen beim Verkäufer

Kaufpreisraten, die anlässlich der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks zufließen, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Ausnahme: Es handelt sich um ein privates Veräußerungsgeschäft.[1] Werden die Kaufpreisraten verzinst [2], sind die Zinsen beim Veräußerer als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen.[3] Haben die Vertragsparteien unverzinsliche Rat...mehr