Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Leasing im Abschluss nach H... / 6.2 IFRS-Anhang

Rz. 98 Nach IFRS sind umfangreiche Anhangangaben nach IFRS 16 unterteilt in Leasingnehmer und -geber notwendig. Eine genauere Übersicht findet sich im Beitrag Anhang nach IFRS.[1]mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1 Finanzierungs-Leasing-Verträge über bewegliche Wirtschaftsgüter

3.1.1 Vollamortisations-Verträge 3.1.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen Rz. 11 Finanzierungs-Leasing ist nur dann anzunehmen, wenn[1]mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2 Teilamortisations-Verträge

3.1.2.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen Rz. 18 Ein Teilamortisations-Leasing-Vertrag ist dann anzunehmen, wennmehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.4 Parameter für die Bilanzierung von Leasing nach IFRS 16

5.4.1 Laufzeit Rz. 75 Die Laufzeit der Leasingvereinbarung soll eine nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise und unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten und Umstände bestimmte, wahrscheinliche Laufzeit repräsentieren. Die Laufzeit besteht gemäß IFRS 16.18 aus der nicht kündbaren Grundlaufzeit, zu der Zeiträume addiert werden, die durch die Ausübung einer Verlängerungso...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5 Bilanzierung beim Leasingnehmer

5.5.1 Erstansatz und -bewertung Rz. 79 Zu Beginn der Laufzeit des Leasingvertrags erfasst der Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit sowie ein Nutzungsrecht (IFRS 16.22). Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet. Ausgangspunkt für die Wertermittlung beider Posten ist die Leasingverbindlichkeit. Diese wird mit dem unter Verwendung des oben d...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5 Internationale Rechnungslegung (IFRS)

5.1 Begriffsbestimmungen Rz. 44 Die IFRS haben die Behandlung von Leasing-Verhältnissen in dem Standard IFRS 16 geregelt, der mit Wirkung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2019 begonnen haben, den IAS 17 ersetzt hat. Beide Standards schreiben Leasingnehmern und Leasinggebern in Verbindung mit Leasing-Verhältnissen anzuwendende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2 Finanzierungs-Leasing-Verträge über unbewegliche Wirtschaftsgüter

3.2.1 Vollamortisations-Verträge 3.2.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen Rz. 23 Nachstehende Grundsätze für die Behandlung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern gelten nicht für Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BewG a. F.). Die Zurechnung von Betriebseinrichtungen, die Gegenstand eines Finanzierungs-Leasin...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.3 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber

Rz. 25 (a) Bilanzmäßige Darstellung beim Leasinggeber Der Leasinggeber hat den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Leasing-Raten sind Betriebseinnahmen. (b) Bilanzmäßige Darstellung beim Leasingnehmer Die Leasing-Raten sind grundsätzlich Betriebsausgaben.mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 7 Weiterführende Literatur

IDW, WPH Edition, Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung, 17. Aufl. 2021mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.3 Besonderheiten bei der Vereinbarung nicht linearer Leasing-Raten

Rz. 32 Leasing-Raten können linear, degressiv oder progressiv gestaltet werden. Nach BFH[1] ist bei degressiven Leasing-Raten in der Regel die Summe der geschuldeten Raten in jährlich gleich bleibende Beträge für die Vertragsdauer aufzuteilen. Für die in den ersten Jahren über diesen rechnerischen Jahresaufwand hinausgehenden Beträge ist ein Aktivposten (Rechnungsabgrenzungs...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.4 Sale-and-lease-back-Verfahren

Rz. 33 Als Sale-and-lease-back-Verfahren werden Vorgänge bezeichnet, bei denen ein Unternehmen in seinem Eigentum stehende Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – immaterielle[1] und (vorwiegend) materielle Anlagegüter – an ein anderes Unternehmen – in der Regel eine Leasing-Gesellschaft –[2] veräußert und die Vermögensgegenstände auf der Grundlage eines Leasing-Vertrages...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4.2.2 Teilamortisations-Verträge

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 11 Finanzierungs-Leasing ist nur dann anzunehmen, wenn[1]mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.4 Anteils- und Teilanteilsveräußerung

Rz. 43 Die Veräußerung des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG) werden als Betriebsveräußerung behandelt (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 3 EStG). G...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 2.2 Unentgeltliche Übertragungen

Rz. 12 Eine unentgeltliche Übertragung eines Betriebs liegt vor, wenn im Wege der Schenkung i. S. v. § 516 BGB übertragen wird das wirtschaftliche Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen des Betriebs, einschließlich Sonderbetriebsvermögen, in einem einheitlichen Vorgang,[1] unter Aufrechterhaltung des geschäftlichen Organismus des Betriebs, auf einen Erwerber und der Sc...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.7.1 Finanzierungsleasing

Rz. 86a Der Leasinggeber setzt zu Laufzeitbeginn eine Leasingforderung an, die mit dem Nettoinvestitionswert der Leasingvereinbarung bewertet wird (IFRS 16.67). Der Nettoinvestitionswert wird durch Abzinsung des Bruttoinvestitionswertes mit dem internen Zinssatz des Leasingverhältnisses ermittelt. Sollte es sich um ein Unter-Leasingverhältnis handeln und der interne Zins ist...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.2 Grundlagen für die steuerliche (bilanzmäßige) Zurechnung verschiedener Leasing-Grundvertragstypen

Rz. 24 (a) Die Zurechnung des unbeweglichen Leasinggegenstandes ist von der von den Parteien gewählten Vertragsgestaltung und deren tatsächlicher Durchführung abhängig. Unter Würdigung der gesamten Umstände ist im Einzelfall zu entscheiden, wem der Leasinggegenstand zuzurechnen ist. Die Zurechnungs-Kriterien sind dabei für Gebäude und Grund und Boden getrennt zu prüfen. (b) Be...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.8 Sale-and-Lease-Back nach IFRS 16

Rz. 87 Die Bilanzierungsfolgen aus Sale-and-Lease-Back-Transaktionen unterscheiden sich in Abhängigkeit davon, ob ein Verkauf vorliegt oder nicht. Zur Beurteilung ist mit Hilfe der Kriterien aus IFRS 15 zu prüfen, ob die Erfüllung einer Leistungsverpflichtung vorliegt. Liegt ein Verkauf vor, bilanziert der kaufende Leasinggeber den Kauf des Leasingobjektes nach den einschläg...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.2 Maßgebende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei Leasing-Verträgen

Rz. 31 Die Zurechnung des Leasinggegenstands ist unter anderem abhängig von der Dauer der Grundmietzeit im Verhältnis zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstands. Bei Leasing-Verträgen mit Kaufoption ist daneben das Verhältnis des vorgesehenen Kaufpreises zum Buchwert des Leasinggegenstands bzw. bei Verträgen mit Mietverlängerungsoption das Verhältnis der A...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 1.2.2 Vertragsdauer und Kündbarkeit

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Leasing im Abschluss nach H... / 4.2 Gewerbesteuer

Rz. 41 Seit der zum 1.1.2008 in Kraft getretenen Unternehmensteuerreform ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Hinzugerechnet werden müssen 20 % aller Miet- und Pachtzinsen, also auch Leasing-Zahlungen, für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern (die Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen entfällt) und 50 % der Mieten, Pachten und Leasing-Ra...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4.1.1 Vollamortisations-Verträge

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.2.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 27 Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 23.12.1991. Teilamortisations-Leasing im Sinne dieses Schreibens ist nur dann anzunehmen, wennmehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.4 Bilanzmäßige Darstellung

Rz. 17 (a) Beim Leasingnehmer Ist der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zuzurechnen, hat der Leasingnehmer den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers, die der Berechnung der Leasing-Raten zugrunde gelegt worden sind, zuzügli...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.3.1 Identifizierter Vermögenswert

Rz. 64 Ein Vermögenswert gilt gem. IFRS 16.B13 als identifiziert, wenn er konkret im Vertrag spezifiziert, also benannt ist, oder aber faktisch durch Zurverfügungstellung durch den Leasinggeber. Ein Zeitraum lässt sich durch kalendarische Konkretisierung, aber auch im Hinblick auf den Nutzungsumfang des Vermögenswerts beschreiben. Eine Option des Leasinggebers zum jederzeiti...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 1.1 Abgrenzung zwischen Kauf nach Miete, Mietkauf und Leasing

Rz. 1 Der Begriff "to lease" bedeutet mieten und vermieten, pachten und verpachten; er umfasst also die entgeltliche Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern. Bei der rechtlichen Beurteilung von entsprechenden Sachverhalten ist handels- und steuerrechtlich grundsätzlich zwischen folgenden Vertragstypen zu unterscheiden:[1] Kaufverträge; Mietverträge;[2] Kauf na...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2.3 Aufteilung des Mehrerlöses

Rz. 20 Nach Ablauf der Grundmietzeit wird der Leasinggegenstand durch den Leasinggeber veräußert. Ist der Veräußerungserlös niedriger als die Differenz zwischen den Gesamtkosten des Leasinggebers und den in der Grundmietzeit entrichteten Leasing-Raten (Restamortisation), so muss der Leasingnehmer eine Abschlusszahlung in Höhe der Differenz zwischen Restamortisation und Veräu...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.3 Ausweis

Rz. 85 Nutzungsrechte sind entweder direkt in der Bilanz als Positionen auszuweisen oder aber im Anhang aufzugliedern. Dazu werden sie zunächst unter dem Bilanzposten ausgewiesen, dem der geleaste Vermögenswert zugeordnet werden würde, wenn er im Eigentum des Unternehmens stünde. Eine Aufgliederung der Nutzungsrechte erfolgt dann im Anhang, wobei für einzelne Nutzungsrechte ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3 Finanzierungs-Leasing im Besonderen

Rz. 10 Grundlegend ist das oben genannte "Leasing-Urteil" des BFH vom 26.1.1970.[1] Die vom BFH in diesem Urteil aufgestellten Kriterien wurden durch die oben genannten 4 Erlasse des BMF zu einer für die Praxis brauchbaren Regelung für die Bilanzierung von Finanzierungs-Leasing-Verträgen nach Handels- und Steuerrecht zusammengefasst, die aber vor dem Hintergrund etwa der Gen...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.4 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasingnehmer

Rz. 26 (a) Bilanzierung beim Leasingnehmer Der Leasingnehmer hat den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers, die der Berechnung der Leasing-Raten zugrunde gelegt worden sind, zuzüglich etwaiger weiterer Anschaffungs- oder Hers...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 23 Nachstehende Grundsätze für die Behandlung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern gelten nicht für Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BewG a. F.). Die Zurechnung von Betriebseinrichtungen, die Gegenstand eines Finanzierungs-Leasing-Vertrages sind, ist vielmehr nach den Grundsätzen für die ertragsteuerl...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 1.3 Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 7 Wie der BFH im grundlegenden Urteil vom 26.1.1970[1] betont, liegt die wirtschaftliche Bedeutung des Leasings in seiner Finanzierungs- und Investitionsfunktion. Leasing wird nicht als Finanzierungsmethode, sondern als Finanzierungssubstitut aufgefasst. Es wird verglichen mit dem amerikanischen Schlagwort "pay as you earn", d. h., der Unternehmer braucht nicht wie beim ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.7 Bilanzierung beim Leasinggeber

Rz. 86 Leasingverhältnisse sind beim Leasinggeber unverändert entweder als Operate- oder als Finanzierungsleasing abzubilden und zu behandeln. Zu diesem Zweck ist eine Klassifizierung notwendig, für die die Kriterien und Indikatoren aus IAS 17.10 ff. unverändert in IFRS 16.63 ff. weitergeführt wurden. Maßgeblich für die Klassifizierung ist demnach weiterhin der Übergang von ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.1 Zuständigkeit für die Zurechnung des Leasinggegenstandes im Besteuerungsverfahren

Rz. 30 Das für den Leasinggeber zuständige Finanzamt befindet im Rahmen des Besteuerungsverfahrens einschließlich des Investitionszulageverfahrens darüber, ob der Leasinggegenstand dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zuzurechnen ist. Die Beurteilung der Zurechnungsfrage durch das für den Leasinggeber zuständige Finanzamt hat somit grundsätzlich Vorrang gegenüber einer vo...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 4.4 Insolvenz

Rz. 43 Bei Insolvenz des Leasingnehmers [1] kann der Insolvenzverwalter den Vertrag fortführen (§ 103 Abs. 1 InsO) oder die Erfüllung ablehnen (§ 103 Abs. 2 InsO); darüber hinaus gibt § 109 Abs. 1 InsO ihm das Recht, Leasing-Verträge über unbewegliche Gegenstände unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen. Kündi...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 2 Operating-Leasing im Besonderen

Rz. 9 Die Leasing-Form des operating lease soll bei der folgenden Betrachtung ausscheiden, da bei ihr wegen der gegebenen Kündigungsmöglichkeit die einzelnen laufenden Leasing-Raten sich als äquivalente Gegenleistung für die laufende Nutzungsüberlassung darstellen, sodass bilanzmäßig und steuerlich keine Probleme auftreten.[1] Ertragsteuerlich ist das Operating-Leasing also ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 1.2.1 Art des Leasinggegenstandes

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4.2.1 Vollamortisations-Verträge

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Leasing im Abschluss nach H... / 6.1 HGB-Anhang

Rz. 97 Die maßgebende Vorschrift ist § 285 Satz 1 Nr. 3 HGB. Sie verlangt bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. die Angabe der nicht in der Bilanz erscheinenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Anzugeben sind unter anderem der Gesamtbetrag der mehrjährigen Verpflichtungen aus Miet- und Leasing-Verträgen, auch aus Sale-and-lease-back-Verträge...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4.1.2 Teilamortisations-Verträge

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.1 Erstansatz und -bewertung

Rz. 79 Zu Beginn der Laufzeit des Leasingvertrags erfasst der Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit sowie ein Nutzungsrecht (IFRS 16.22). Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet. Ausgangspunkt für die Wertermittlung beider Posten ist die Leasingverbindlichkeit. Diese wird mit dem unter Verwendung des oben dargestellten, festen Zinssatzes...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2.2 Andienungsrecht des Leasinggebers ohne Optionsrecht des Leasingnehmers

Rz. 19 Bei diesem Vertragsmodell hat der Leasinggeber ein Andienungsrecht. Danach ist der Leasingnehmer, sofern ein Verlängerungsvertrag nicht zustande kommt, auf Verlangen des Leasinggebers verpflichtet, den Leasinggegenstand zu einem Preis zu kaufen, der bereits bei Abschluss des Leasing-Vertrages fest vereinbart wird. Der Leasingnehmer hat kein Recht, den Leasinggegenstan...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.4.2 Zinssatz

Rz. 76 Für die Abzinsung der Leasingverpflichtungen ist primär der interne Zinssatz heranzuziehen. Dieser stellt eine zentrale Größe bei der Bewertung von Leasingverhältnissen durch Leasinggeber und -nehmer dar. Bei der Bewertung von Bilanzposten aus Leasingverhältnissen sind Barwertberechnungen notwendig, wobei die Höhe des Diskontierungszinses Auswirkungen auf den Wertansa...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 1.1.3 Leasing-Verträge

Rz. 4 Leasing ist im Handels- und Steuerrecht eine Sonderform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern. Es handelt sich hierbei um eine besondere Art der Miete. Nach Auffassung des BGH in ständiger Rechtsprechung[1] handelt es sich rechtlich beim Leasing-Vertrag um einen Mietvertrag (§§ 535ff. BGB), der jedoch den besonderen...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2.4 Anrechnung des Veräußerungserlöses auf die Schlusszahlung

Rz. 21 Der Leasingnehmer kann den Leasing-Vertrag frühestens nach Ablauf einer Grundmietzeit, die 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt, kündigen. Bei Kündigung ist eine Abschlusszahlung in Höhe der durch die Leasing-Raten nicht gedeckten Gesamtkosten des Leasinggebers zu entrichten. Auf die Abschlusszahlung werden 90 % des vom Leasinggeber erzielten Veräußerun...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.6 Erleichterungen

Rz. 85a Erleichterungen werden in IFRS 16.5 ff. lediglich für Leasingnehmer gewährt. Diesen wird gestattet, kurzfristige Leasingverhältnisse oder solche über geringwertige Vermögenswerte vereinfacht abzubilden. Hier kommt es nicht zum Ansatz von Bilanzposten. Es wird lediglich eine lineare Verteilung der Leasingzahlungen über die Laufzeit gefordert. Sollte ein anderer Vertei...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.7.2 Operate-Leasing

Rz. 86b Leasingzahlungen aus Operate-Leasing sollen bevorzugt linear über die Vertragslaufzeit als Leasingerträge verteilt werden. Nur wenn eine andere systematische Verteilungsart das Muster der Gebrauchsüberlassung zutreffender abbildet, darf davon abgewichen werden (IFRS 16.81). Initialkosten werden dem Buchwert des Leasingobjektes zugerechnet und müssen über die Laufzeit...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.2 Formale Voraussetzungen

Rz. 45 In der Praxis der Umstellung von IAS 17 auf IFRS 16 zeigte sich, dass eine zentrale Herausforderung der Anwendung des IFRS 16 darin liegt, überhaupt alle möglicherweise relevanten Verträge zusammenzutragen und organisatorisch, prozessual und IT-technisch auszuwerten.[1] Eine dafür notwendige Vertragsdatenbank fehlte dafür teilweise und musste häufig erst erstellt werd...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 18 Ein Teilamortisations-Leasing-Vertrag ist dann anzunehmen, wennmehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.3.3 Objektbezogenheit des Freibetrags

Rz. 180 Der Freibetrag beschränkt sich für einen Steuerpflichtigen auf ein Objekt, wird dann aber in voller Höhe gewährt.[1] Steuerpflichtiger im Sinne von § 16 Abs. 4 EStG ist bei einer Personengesellschaft jeder einzelne Mitunternehmer. Fallen daher bei Mitunternehmern Veräußerungsgewinne an, so kann jeder einzelne Mitunternehmer den Freibetrag von § 16 Abs. 4 EStG in voll...mehr