Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 152 Festst... / 2.1 Feststellung der Behinderung

Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung sc...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.4 Leasingvermögen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 1.9 Normen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 1.13 Fristen für die Erstellung eines Abschlusses, Prüfung und Offenlegung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 8.1 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 8.3.2 Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich (aktienbezogene Wertsteigerungsrechte)

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.1 Status der Rahmengrundsätze

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 8.3 Aktienkursorientierte Vergütungsformen (share-based payments)

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.3 Unternehmensfortführung (going concern)

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.2 Konsolidierungskreis

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.9 Wirtschaftlichkeitsgrundsätze

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.4 Bilanzierung und Bewertung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.7 Einzelabbildungsgrundsätze

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 1.2 Träger der Rechtsvorschriften

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 5.1 Erträge

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 5.3 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 7.1 Eigenkapitalveränderungsrechnung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 1.6 Regelungszweck

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 6 Abschlussänderungen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 1.12 Gliederungsvorschriften

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 1.10 Differenzierung der rechnungslegungspflichtigen Unternehmen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 8.2 Aufgegebene Geschäftsbereiche

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 8.3.3 Anteilsbasierte Vergütungen mit Zahlungsalternative

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.2 Entscheidungsnützlichkeit (decision usefulness)

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.1 Aufstellungspflicht

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.4 Grundsätze zeitgerechter Bilanzierung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.8 Grundsätze der Bilanzwahrheit

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.3 Konzernabschlussstichtag

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.6 Grundsätze des Bilanzenzusammenhangs

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.7 Einbeziehung von Gemeinschaftsunternehmen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.12 Branchenspezifische Praxis (industry practice)

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 1.11 Bestandteile des Jahresabschlusses

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 10 Weiterführende Literatur

Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Betriebswirtschaftliche, handelsrechtliche, steuerrechtliche und internationale Grundlagen – HGB, IFRS, US-GAAP, 26. Aufl. 2021 Federmann/Müller, Bilanzierung nach Handelsrecht und Steuerrecht: Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Abhängigkeiten von Handels- und Steuerbilanz unter Berücksichtigung internatio...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 1.3 Geltungsbereich

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 5.2 Aufwendungen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 5.4 Ergebnis je Aktie

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 1.7 Adressaten

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 1.1 Rechtssystem

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.8 Einbeziehung von assoziierten Unternehmen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 8.3.1 Anteilsbasierte Vergütungen, die mit Eigenkapitalinstrumenten erbracht werden (Aktienoptionen)

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.10 Vorsicht (prudence)

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.5 Fremdwährungsumrechnung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.6.1 Purchase-Methode

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 7.2 Kapitalflussrechnung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 7.4 Zwischenberichterstattung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 7.3 Segmentberichterstattung

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 152 Festst... / 2.4 Vorliegen gesundheitlicher Merkmale

Rz. 14 Die Vorschrift bestimmt, dass die zuständigen Behörden in dem Verfahren nach Abs. 1 nicht nur das Vorliegen einer Behinderung und den GdB festzustellen haben, sondern auch Feststellungen über das Vorliegen weiterer gesundheitlicher Merkmale zu treffen haben, soweit diese Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen sind. Hierunter sind sowohl Nachtei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufteilung des Ersatzwirtschaftswertes für Zwecke der Ermittlung des einfachen gewerbesteuerrechtlichen Kürzungsbetrages

Leitsatz Bei der Bestimmung des einfachen Kürzungsbetrages gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes ist der nach § 126 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes maßgebende Ersatzwirtschaftswert im Verhältnis der eigenen Fläche zu der gepachteten Fläche anzusetzen. Normenkette § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG 2002, § 125 Abs. 2, § 126 Abs. 2 BewG 1991, Abschn. 59 Abs. 4 Satz 6, Anlage 1 Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 2.1 Allgemeines

Rz. 358 Urteile wegen Räumung der Mietsache, wegen Fortsetzung des Wohnraummietverhältnisses gemäß §§ 574 bis 574b BGB sind gemäß § 708 Nr.7 ZPO ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären; dies gilt auch für Pachtverhältnisse (OLG Celle, Teilurteil v. 16.5.2023, 2 U 37/23, BeckRS 2023, 12898). Die Zwangsvollstreckung darf nur durchgeführt werden, wenn d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / 3.2 Steuerliche Bewertungsgrundsätze und Besonderheiten

Rückstellungen sind steuerlich grundsätzlich mit ihrem Nennwert anzusetzen. Sachleistungsverpflichtungen sind nach objektiven Gesichtspunkten zu schätzen und steuerlich nach dem Gesetzeswortlaut nur mit den Einzelkosten und den angemessenen Teilen der notwendigen Gemeinkosten zu bewerten. Betriebliche Erfahrungen der Vergangenheit sind dabei zu berücksichtigen.[1] Der BFH le...mehr