Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 4.4 Beendetes und abgewickeltes Vertragsverhältnis

Rz. 16 Nach Beendigung und Abwicklung des Altersvorsorgevertrags, bspw. nach Abfindung einer Kleinbetragsrente (§ 93 EStG Rz. 41ff.), ist eine Rückabwicklung im maschinellen Verfahren nicht mehr möglich. Die zentrale Stelle kann daher in diesen Fällen rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge vom Zulageempfänger nach § 96 Abs. 1 S. 1 EStG i. V. m. § 37 Abs. 2 AO zurückfordern....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1.1 Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen

Rz. 19 Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für typischen Unterhalt oder Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung ist die Zwangsläufigkeit der Kosten erforderlich. Diese besteht nach dem Gesetzeswortlaut dann, wenn eine zivilrechtliche Pflicht zur Zahlung von Unterhalt besteht. Erforderlich ist allerdings keine abstrakte Pflicht zur Leistung von Unterhalt[1], sondern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 91... / 5 Mitteilungspflichten (Abs. 1 S. 3, 4)

Rz. 13 Ergibt die Überprüfung, dass der Zulageanspruch ganz oder teilweise nicht besteht oder weggefallen ist, fordert die zentrale Stelle zu Unrecht gutgeschriebene oder ausgezahlte Zulagen zurück (§ 90 Abs. 3 Satz 1 EStG). Wurde eine Zulage zu Unrecht ganz oder teilweise nicht gewährt, wird eine nachträgliche Auszahlung veranlasst (§ 90 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 EStG). Die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 90 EStG regelt im Wesentlichen die Aufgaben der zentralen Stelle (§ 81 EStG: Deutsche Rentenversicherung Bund, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – ZfA).[1] Sie ermittelt den Zulageanspruch (Abs. 1), veranlasst die Auszahlung (Abs. 2), fordert unberechtigt ausgezahlte Zulagen zurück (Abs. 3 und 3a) und setzt die Zulage fest (Abs. 4). Das weitgehend maschinell ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1 Überblick

Rz. 1 § 33a EStG ist eine Sondervorschrift für die Erfassung außergewöhnlicher Belastungen in bestimmten Fällen, die abschließend in der Vorschrift normiert sind. Analog zu § 33 EStG ist die Vorschrift eine Ergänzung des Grundfreibetrags gem. § 32a EStG zur Abgeltung eines erhöhten Existenzminimums[1] und ist entsprechend eine Tarifvorschrift (§ 33 EStG Rz. 1). Aufwendungen,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 4.1 Überprüfungsverfahren

Rz. 13 Erkennt die zentrale Stelle nachträglich, d. h. nach Auszahlung, dass der Zulageanspruch ganz oder teilweise nicht besteht, also von vornherein nicht bestanden hat oder zwar zunächst bestanden hat, dann aber weggefallen ist, so hat sie die zu Unrecht gewährte Zulage zurückzufordern (§ 90 Abs. 3 S. 1 EStG). Dies ist grundsätzlich innerhalb der Festsetzungsfrist möglich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.7.3 Zahlungsströme folgen der Festsetzung, Abs. 4 S. 6

Rz. 29 Der Verweis auf § 90 Abs. 3 EStG ist eine Rechtsfolgenverweisung. Es wird angeordnet, dass die Zahlungsströme den im Verfahren nach § 90 Abs. 4 EStG gefundenen Ergebnissen entsprechen sollen. Die Fristen des § 90 Abs. 3 S. 1 EStG (Rz. 13b) finden insoweit keine Anwendung. Unterschiedliche Fallkonstellationen sind hierbei zu unterscheiden: Sofern die Gesamtaufrollung er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.5 Festsetzung von Amts wegen

Rz. 24 Ab 1.1.2024 erfolgt in den Fällen, in denen die berechnete von der beantragten Zulage abweicht (§ 90 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG n. F.) oder eine Rückforderung nach § 90 Abs. 3 EStG erfolgt (§ 90 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG n. F.) eine Festsetzung von Amts wegen. Keine Festsetzung von Amts wegen erfolgt, wenn nach Erstberechnung die Zulage aufgrund des nicht erreichten Mindeste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 2.4 Vergabe Zulagenummer

Rz. 6 Zentrales Ordnungskriterium bei der Gewährung von Altersvorsorgezulage und beim Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG ist die Zulagenummer, die bei den in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten der Rentenversicherungsnummer entspricht. Aus diesem Grund bestimmt auch § 89 Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG eine entsprechende Meldeverpflichtung bei Antragstellung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 4.2 Mitteilung über die Rückforderung

Rz. 14 Die Mitteilung der zentralen Stelle nach § 90 Abs. 3 S. 1 EStG gegenüber dem Anbieter beinhaltet sowohl die Änderung des Zulagenbetrags als auch die Rückzahlungsaufforderung. Der systematische Zusammenhang der Vorschrift lässt kein anderes Verständnis zu. Anderenfalls könnte der Anbieter den ihm auferlegten Verpflichtungen nicht nachkommen. Die Bescheinigung der Änder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1.4 Im Ausland ansässige Zahlungsempfänger

Rz. 28 Werden Unterhaltsleistungen an im Ausland ansässige Zahlungsempfänger geleistet, gilt für die Prüfung der Zwangsläufigkeit, namentlich der Unterhaltspflicht gem. § 33a Abs. 1 S. 6 2. Halbs. EStG, dass inländische Maßstäbe zugrunde zu legen sind.[1] Dies bedeutet, dass hinsichtlich der Beurteilung, ob eine Unterhaltsverpflichtung besteht, das deutsche Zivilrecht (BGB b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.5.1 Höchstbetrag

Rz. 46 Sind die Voraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG erfüllt, können Unterhaltszahlungen des Stpfl. auf Antrag bis zur Höhe des Grundfreibetrags gem. § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG ab Vz 2022 in Höhe von 10.347 (in Vz 2023: 10.908 EUR)[1] vom Gesamtbetrag der Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 4 EStG abgezogen werden. Der Betrag entspricht dem Existenzminimum in § 32a Abs. 1 EStG un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.6 Festsetzung auf Anforderung des FA

Rz. 25 Ab 1.1.2024 besteht zudem die Möglichkeit der Festsetzung auf Anforderung des FA. Gegenstand des Verfahrens ist die Klärung, wie es zu den abweichenden Daten im Zulageantrag und dem steuerlichen Erklärungsvordruck (Anlage AV) kommt und welche Daten zutreffend sind. Die in § 10a Abs. 5 S. 5 EStG bereits bestimmte, primäre Zuständigkeit für die Prüfung der Voraussetzung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.3 Einordnung

Rz. 19 § 90 Abs. 4 EStG ist eine Korrekturvorschrift eigener Art, die Elemente der Durchführung der Besteuerung (Vierter Teil der AO) und des Rechtsbehelfs (Siebenter Teil der AO) in sich vereint. Schon die Bezeichnung als "Festsetzung" hat vor dem Hintergrund der Systematik des Steuerrechts den Anklang einer die Durchführung der Besteuerung betreffenden Vorschrift. Bei genau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2 Antrag auf Zulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Absatz 1)

Rz. 7 Den Antrag auf Zulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck hat der Zulageberechtigte bei dem Anbieter seines Vertrags bis zum Ablauf des zweiten Kj., das auf das Beitragsjahr folgt, einzureichen (§ 89 Abs. 1 S. 1 EStG). Das BMF ist ermächtigt, den Vordruck zu bestimmen (§ 99 Abs. 1 EStG). Die Vordruckmuster dürfen maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Ang...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.4.1 Antrag des Zulageberechtigen

Rz. 20 § 90 Abs. 4 S. 1 EStG in der Fassung bis 31.12.2023 knüpft die Festsetzung der Zulage an einen besonderen Antrag des Zulageberechtigten. Im Wesentlichen sind nach dieser Rechtslage folgenden Fallgruppen Grund für einen Antrag auf Festsetzung nach § 90 Abs. 4 EStG: Der Zulageberechtigte hat keine Zulage erhalten oder die zunächst gewährte Zulage wurde nach Überprüfung d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 4 Datenerfassung und -übermittlung

Rz. 30 Der Anbieter muss die für die Ermittlung und Überprüfung des Zulageanspruchs sowie Durchführung des Zulageverfahrens erforderlichen Daten erfassen und der zentralen Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch amtlich bestimmte Datenfernübertragung übermitteln (§ 89 Abs. 2 S. 2 EStG, ggf. über Verweis des § 89 Abs. 3 S. 3 EStG). Rz. 31 Die Daten der bei ihm im ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.4 Maschinelle Fehlerprüfung

Rz. 15 Von den für eine rechtswirksame Antragstellung erforderlichen Mindestangaben sind die Angaben abzugrenzen, die von der zentralen Stelle benötigt werden, um die Zulage im vollautomatisierten Massenverfahren ermitteln zu können. Die automatische Verarbeitung ist in besonderem Maße auf vollständige und richtige Angaben angewiesen und bedarf exakter Vorgaben, welche Berec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 7 Nachholung der Einwilligungserklärung, Abs. 5

Rz. 31 Mit dem BetrRSG v. 17.8.2017 wurde ein neuer Abs. 5 eingefügt, der die Möglichkeit zur Nachholung einer nicht fristgerecht abgegebenen Einwilligung nach § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG im Rahmen des Festsetzungsverfahrens (Rz. 17ff.) vorsieht. Besoldungsempfänger und Gleichgestellte gehören nur dann zum begünstigten Personenkreis nach § 10a EStG, wenn sie die in § 10a ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.2.2 Aufwand für eine Berufsausbildung

Rz. 17 Unter dem Begriff der Berufsausbildung ist die ernstliche Vorbereitung auf einen künftigen Beruf bzw. das Erreichen beruflicher Ziele zu verstehen. Der Begriff entspricht der Definition in § 32 Abs. 4 EStG (§ 32 EStG Rz. 60 m. w. N.).[1] § 33a EStG enthält eine Erweiterung dahingehend, dass nicht nur Aufwendungen für typische Unterhaltsleistungen steuerlich abzugsfähi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 6 Aufbewahrungspflicht

Rz. 39 Der Anbieter hat den Antrag auf Zulage sowie die der Antragstellung nach § 89 Abs. 3 EStG zugrunde liegenden Unterlagen aufzubewahren (§ 19 Abs. 3 AltvDV).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich

1 Allgemeines Rz. 1 Das Zulageverfahren ist weitestgehend automatisiert. Es folgt einem dreistufigen Verfahrensablauf, bestehend aus Ermittlung, Überprüfung und Festsetzung der Zulage (§ 89 EStG Rz. 2f.). Die erforderlichen Angaben erreichen die zentrale Stelle (§ 81 EStG) in Form von Datensätzen seitens der Anbieter sowie der öffentlichen Stellen, die in das Verfahren einbez...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen

1 Überblick Rz. 1 § 33a EStG ist eine Sondervorschrift für die Erfassung außergewöhnlicher Belastungen in bestimmten Fällen, die abschließend in der Vorschrift normiert sind. Analog zu § 33 EStG ist die Vorschrift eine Ergänzung des Grundfreibetrags gem. § 32a EStG zur Abgeltung eines erhöhten Existenzminimums[1] und ist entsprechend eine Tarifvorschrift (§ 33 EStG Rz. 1). Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89 Antrag

1 Allgemeines Rz. 1 § 89 EStG gehört im Abschnitt XI EStG zu den Verfahrensvorschriften. Die Vorschrift regelt das Verfahren zur Beantragung der Altersvorsorgezulage und enthält Vorgaben zur Datenverarbeitung. Rz. 2 Das Zulageverfahren folgt einem dreistufigen Verfahrensablauf, bestehend aus Ermittlung, Überprüfung und Festsetzung der Zulage. Das dreistufige gesetzliche Verfah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90 Verfahren

1 Allgemeines Rz. 1 § 90 EStG regelt im Wesentlichen die Aufgaben der zentralen Stelle (§ 81 EStG: Deutsche Rentenversicherung Bund, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – ZfA).[1] Sie ermittelt den Zulageanspruch (Abs. 1), veranlasst die Auszahlung (Abs. 2), fordert unberechtigt ausgezahlte Zulagen zurück (Abs. 3 und 3a) und setzt die Zulage fest (Abs. 4). Das weitgehen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.4.3 Beschwer nicht erforderlich

Rz. 22 Eine Beschwer des Zulageberechtigten ist zur Stellung eines Antrags nach § 90 Abs. 4 EStG nicht erforderlich. Dies führt zu Anträgen auch von Zulageberechtigten, denen eine Altersvorsorgezulage in voller Höhe gewährt worden ist. Deshalb erscheint es sinnvoll die Zulässigkeit des Antrags entsprechend zu beschränken. Dem lässt sich nicht entgegenhalten, dass nach förmli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 5 Festsetzung des Rückforderungsbetrags, Abs. 3a

Rz. 16a Der durch das BetrRSG v. 17.8.2017 eingefügte Abs. 3a eröffnet die Möglichkeit, unter den dort genannten Voraussetzungen noch offene Rückforderungsbeträge direkt vom Zulageberechtigten zurückzufordern.[1] Es handelt sich hierbei um eine Abweichung vom gesetzlichen Regelfall der Rückabwicklung der Zahlungsströme über den Anbieter (Rz. 15). Erfasst werden Fallkonstella...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.1 Inhalt

Rz. 17 § 90 Abs. 4 EStG regelt das Verfahren, das zur förmlichen Festsetzung der Zulage führt. Bis 31.12.2023 beschränkt sich dieses Verfahren darauf, dem Zulageberechtigten durch ein Antragsrecht die Möglichkeit zu eröffnen, nach Durchführung des in § 90 Abs. 2 und 3 EStG geregelten maschinellen Verfahrens die Angelegenheit einer manuellen Bearbeitung zuzuführen. Ab 1.1.2024...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 5 Beantragung einer Zulagenummer

Rz. 38 Der mittelbar zulageberechtigte Ehegatte (§ 79 S. 2 EStG) hat eine Zulagenummer zu beantragen, sofern für ihn eine solche oder eine Versicherungsnummer nach § 147 SGB VI noch nicht vergeben ist (§ 89 Abs. 1 S. 4 EStG). Der Antrag ist über den Anbieter an die zentrale Stelle zu richten. Bei der Zulagenummer handelt es sich um das die eindeutige Zuordnung im maschinelle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 91... / 4 Datenübermittlung durch zuständige Stelle (Abs. 2)

Rz. 8 Die maschinelle Datenübermittlung zwischen den zuständigen Stellen (§ 81a EStG) und der zentralen Stelle wird durch § 91 Abs. 2 EStG für die in § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 Nr. 1-5 EStG genannten Personen (u. a. Beamte) gesondert geregelt. Ergänzende Regelungen trifft § 7 AltvDV, u. a. zur Datenübermittlung bei mehreren zuständigen Stellen sowie zur Übermittlung der für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.1 Aufwand

Rz. 9 Ein Abzug nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus, dass dem Stpfl. Aufwendungen gegenüber einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person (Rz. 19ff.) für den Unterhalt[1] bzw. eine Berufsausbildung entstanden sind und der Stpfl. einen Abzug beantragt. Dem Stpfl. muss mithin zunächst "Aufwand erwachsen". Wie bei § 33 EStG ist auch für Zwecke des § 33a EStG Aufwand als bewusst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 91... / 2 Datenerhebung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 2 Die zentrale Stelle berechnet die Zulage und überprüft diese sowie das Vorliegen der Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG. Für diese Zwecke übermitteln die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die Bundesagentur für Arbeit, die Meldebehörden, die Familienkassen und die Finanzämter der zentralen Stelle auf Anforderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.2.1 Aufwand für Unterhalt

Rz. 13 Der entstehende Aufwand muss ferner für "Unterhalt" ergehen. Zentrale zivilrechtliche Vorschrift für Unterhaltsverpflichtungen ist § 1601 BGB. Die Höhe des Unterhalts ist in § 1610 BGB geregelt. Danach bestimmt sich der Unterhalt nach der Lebensstellung des Bedürftigen und soll angemessen sein. Der Unterhalt umfasst demnach den gesamten Lebensbedarf des Empfängers, ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 4 Zeitanteilige Kürzung, Abs. 3

Rz. 67 § 33a Abs. 3 S. 1 EStG normiert das sog. Monatsprinzip für die Gewährung der in § 33a Abs. 1 und 2 EStG geregelten außergewöhnlichen Belastungen. Die Steuerermäßigungen werden entsprechend nur zeitanteilig zu je 1/12 für die Monate gewährt, in denen die Voraussetzungen gem. § 33a Abs. 1 und 2 EStG vorliegen. Eine lediglich teilweise Gewährung des Abzugs ist z. B. auch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 91... / 6 Korrektur der Steuerfestsetzung oder der gesonderten Feststellung (Abs. 1 S. 4 Halbs. 2)

Rz. 22 Neben einer Mitteilungspflicht (Rz. 14) beinhaltet § 91 Abs. 1 S. 4 EStG eine spezialgesetzliche Änderungsvorschrift i. S. d. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. d AO.[1] Das FA muss nach Erhalt der Mitteilung nach § 91 Abs. 1 S. 4 Halbs. 1 EStG die Steuerfestsetzung grundsätzlich ändern.[2] Es bleibt allerdings verpflichtet, die Steuerfestsetzung auf ihre materielle Rich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.7.1 Stellungnahme und erforderliche Unterlagen, Abs. 4 S. 4

Rz. 26 Erforderlich für die Prüfung eines Antrags auf Festsetzung ist die Bescheinigung nach § 92 EStG samt Mitteilung des Versanddatums, da die zentrale Stelle nur auf diese Weise die Einhaltung der Jahresfrist nach Abs. 4 S. 2 prüfen kann. Darüber hinaus gehören zu den erforderlichen Unterlagen solche, die geeignet sind, einen von dem bei der Berechnung der Zulage zugrunde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.5.2 Erhöhung um Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 48 Der Höchstbetrag erhöht sich gem. § 33a Abs. 2 S. 2 EStG um durch den Stpfl. geleistete Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der unterhaltsberechtigten Person. Hierbei ist unerheblich, ob die Beiträge vom Stpfl. direkt an die Versicherer überwiesen werden oder dem Unterhaltsberechtigten gezahlt werden und dieser die Aufwendungen bestreitet.[1] Voraussetzung is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.7.4 Rechtsschutz und Rechtsweg

Rz. 30 Gegen den nach § 90 Abs. 4 EStG ergehenden Bescheid ist gem. § 98 EStG der Finanzrechtsweg gegeben. Dabei ist zunächst ein außergerichtliches Verfahren nach § 44 Abs. 1 FGO durchzuführen, da der Einspruch gegen den nach § 90 Abs. 4 EStG ergehenden Bescheid gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO i. V. m. § 96 Abs. 1 EStG statthaft ist. Örtlich zuständig ist allein das FG Berlin-Bra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.1 Abgeltung des Sonderbedarfs

Rz. 56 Die Regelung des § 33a Abs. 2 EStG ist ein Ergänzungs- bzw. Erweiterungstatbestand zu § 32 Abs. 6 S. 1 EStG (§ 32 EStG Rz. 104ff.). Während gem. § 32 Abs. 6 EStG ein Freibetrag für den existenziellen Mehrbedarf einer Ausbildung minderjähriger Kinder gewährt wird, wird in § 33a Abs. 2 EStG der als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigende Mehrbedarf bei der auswä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3 Bestehen einer Unterhaltspflicht

2.3.1 Unterhaltspflicht dem Grunde nach 2.3.1.1 Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen Rz. 19 Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für typischen Unterhalt oder Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung ist die Zwangsläufigkeit der Kosten erforderlich. Diese besteht nach dem Gesetzeswortlaut dann, wenn eine zivilrechtliche Pflicht zur Zahlung von Unterhalt besteht. Erford...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2 Unterhaltspflicht der Höhe nach

2.3.2.1 Vorhandenes Vermögen Rz. 29 Neben der abstrakten Unterhaltsberechtigung muss zivilrechtlich auch eine konkrete Unterhaltspflicht bestehen. Dies setzt die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers voraus. Der Unterhaltsberechtigte muss insoweit außerstande sein, sich selbst zu versorgen. Dies setzt einerseits die Vermögenslosigkeit, andererseits auch ein mangelndes eigene...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 2 Ermittlung der Zulage, Abs. 1

2.1 Datengrundlage und Berechnung Rz. 3 Die der zentralen Stelle obliegende "Ermittlung" erfolgt automatisiert aufgrund der von ihr erhobenen oder der ihr übermittelten Daten. Dies geschieht, indem die Daten ein Computerprogramm durchlaufen, in das die Anspruchsvoraussetzungen technisch "übersetzt" wurden. Durch Abgleich der Daten gegen die abstrakt hinterlegten Anspruchsvora...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 4 Rückforderung der Zulage, Abs. 3

4.1 Überprüfungsverfahren Rz. 13 Erkennt die zentrale Stelle nachträglich, d. h. nach Auszahlung, dass der Zulageanspruch ganz oder teilweise nicht besteht, also von vornherein nicht bestanden hat oder zwar zunächst bestanden hat, dann aber weggefallen ist, so hat sie die zu Unrecht gewährte Zulage zurückzufordern (§ 90 Abs. 3 S. 1 EStG). Dies ist grundsätzlich innerhalb der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1 Unterhaltspflicht dem Grunde nach

2.3.1.1 Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen Rz. 19 Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für typischen Unterhalt oder Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung ist die Zwangsläufigkeit der Kosten erforderlich. Diese besteht nach dem Gesetzeswortlaut dann, wenn eine zivilrechtliche Pflicht zur Zahlung von Unterhalt besteht. Erforderlich ist allerdings keine abstrakte P...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.7 Weiteres Verfahren

6.7.1 Stellungnahme und erforderliche Unterlagen, Abs. 4 S. 4 Rz. 26 Erforderlich für die Prüfung eines Antrags auf Festsetzung ist die Bescheinigung nach § 92 EStG samt Mitteilung des Versanddatums, da die zentrale Stelle nur auf diese Weise die Einhaltung der Jahresfrist nach Abs. 4 S. 2 prüfen kann. Darüber hinaus gehören zu den erforderlichen Unterlagen solche, die geeign...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3 Auszahlung der Zulage, Abs. 2

3.1 Auszahlung an den Anbieter, Abs. 2 S. 1 Rz. 7 Die Auszahlung erfolgt an den Anbieter, nicht an den Zulageberechtigten selbst. Hinter dieser Regelung steht das gesetzgeberische Ziel, dass die Beiträge, Erträge und Zulagen in der Auszahlungsphase zur Verfügung stehen sollen, um auf diese Weise das Absinken des Rentenniveaus abzumildern.[1] Der Zulageberechtigte hat somit ke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3 Ausbildungsfreibetrag, Abs. 2

3.1 Abgeltung des Sonderbedarfs Rz. 56 Die Regelung des § 33a Abs. 2 EStG ist ein Ergänzungs- bzw. Erweiterungstatbestand zu § 32 Abs. 6 S. 1 EStG (§ 32 EStG Rz. 104ff.). Während gem. § 32 Abs. 6 EStG ein Freibetrag für den existenziellen Mehrbedarf einer Ausbildung minderjähriger Kinder gewährt wird, wird in § 33a Abs. 2 EStG der als außergewöhnliche Belastung zu berücksicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6 Festsetzung der Zulage, Abs. 4

6.1 Inhalt Rz. 17 § 90 Abs. 4 EStG regelt das Verfahren, das zur förmlichen Festsetzung der Zulage führt. Bis 31.12.2023 beschränkt sich dieses Verfahren darauf, dem Zulageberechtigten durch ein Antragsrecht die Möglichkeit zu eröffnen, nach Durchführung des in § 90 Abs. 2 und 3 EStG geregelten maschinellen Verfahrens die Angelegenheit einer manuellen Bearbeitung zuzuführen. A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.5 Mehrere Verträge

Rz. 18 Hat der Zulageberechtigte im Beitragsjahr Altersvorsorgebeiträge für mehrere Verträge gezahlt, so hat er mit dem Zulageantrag zu bestimmen, auf welche Verträge die Zulage überwiesen werden soll (§ 89 Abs. 1 S. 2 EStG). Beantragt der Zulageberechtigte die Zulage für mehr als 2 Verträge, so wird die Zulage nur für die 2 Verträge mit den höchsten Altersvorsorgebeiträgen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.4 Kindergeld oder Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6

Rz. 62 Voraussetzung für die Gewährung des Freibetrags ist ferner – diametral entgegen § 33a Abs. 1 EStG – das Bestehen eines Anspruchs auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag gem. § 32 Abs. 6 EStG. Auch hierbei kommt es nicht auf die tatsächliche Gewährung oder Inanspruchnahme an (Rz. 42).mehr