Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 91... / 3 Automatisierter Datenabgleich (Abs. 1 S. 2)

Rz. 7 Die zentrale Stelle überprüft die Zulage sowie das Vorliegen der Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs durch automatisierten Datenabgleich (§ 91 Abs. 1 S. 2 EStG). Aus diesem Grund benötigt die zentrale Stelle auch nur die Daten der öffentlichen Stellen, die den durch die Anbieter nach § 89 Abs. 2 EStG übermittelten Daten entsprechen und mit diesen abgeglichen werde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.1.1 Auszahlungszeitpunkt

Rz. 7a Die Zulagen werden zu den Auszahlungsterminen am 15. der Monate Februar, Mai, August und November eines Jahres zur Zahlung angewiesen (§ 15 S. 1 AltvDV). Welche Zulagen zum jeweiligen Auszahlungstermin angewiesen werden, regelt § 15 S. 2 AltvDV. Ab 1.1.2024 erfolgt die Auszahlung nicht mehr, sobald die Zulage erstmalig ermittelt wurde, sondern erst, nachdem auch das in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1.5 Unterhaltsleistungen an Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis

Rz. 28a Wird die Einreise eines Ausländers i. S. d. AufenthG auf eine sogenannte Verpflichtungserklärung gem. § 68 AufenthG gestützt, ergibt sich regelmäßig die Frage, ob der Verpflichtete Aufwendungen für die Dauer des Aufenthalts gem. § 33a EStG geltend machen kann. Typischer Anwendungsfall ist eine Aufenthaltserlaubnis (§ 23 AufenthG). Eine Aufenthalts- oder auch Niederla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.4 Kein Anspruch auf einen Freibetrag gem. § 32 Abs. 6 oder Kindergeld, Abs. 1 S. 4

Rz. 42 Der Abzug von Aufwand für Unterhalt oder Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung setzt ferner voraus, dass weder der Stpfl. noch eine andere Person einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag gem. § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld i. S. der §§ 62ff. EStG hat.[1] Der Gesetzgeber möchte hiermit eine Doppelbegünstigung von Kindern vermeiden, indem einerseits Anspruch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1.3 Der gesetzlichen Unterhaltsberechtigung gleichgestellte Personen

Rz. 27 Gem. § 33a Abs. 1 S. 3 EStG werden gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen solche gleichgestellt, bei denen um "Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Stpfl. gekürzt werden". Von der Vorschrift erfasst sind insbesondere Bedarfsgemeinschaften, bei der einem Sozialhilfeberechtigten anteilig Mittel gekürzt wer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.6 Mitwirkungspflichten des Antragstellers

Rz. 19 Eine Änderung der Verhältnisse, die zu einer Minderung oder zum Wegfall des Zulageanspruchs führt, muss der Antragsteller unverzüglich dem Anbieter mitteilen (§ 89 Abs. 1 S. 5 EStG). Mitzuteilen ist insbesondere[1]: Änderung der Art der Zulageberechtigung (unmittelbar/mittelbar), Änderung des Familienstands, Änderung der Daten zur Ermittlung des Mindesteigenbeitrags, sof...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.1 Frist

Rz. 8 Die Antragsfrist endet mit Ablauf des zweiten Kj. nach Ablauf des Beitragsjahres. Maßgebend ist der Zeitpunkt, in dem der Zulageantrag beim Anbieter eingeht.[1] Bei der Antragsfrist handelt es sich um eine gesetzliche Frist, die als Ausschlussfrist zu qualifizieren ist.[2] Die Frist ist nicht verlängerbar. Bei Fristversäumnis kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 3.1 Vollmachtserteilung

Rz. 24 Die Bevollmächtigung muss nach dem Wortlaut des § 89 Abs. 1a S. 1 EStG "schriftlich" erfolgen.[1] Aus dem Begriff "schriftlich" kann allerdings nicht ohne Weiteres auf ein die eigenhändige Unterschrift umfassendes Schriftformerfordernis geschlossen werden. In den Fällen, in denen das Gesetz Begriffe wie "Schriftstück" oder "schriftlich" verwendet, ist im Wege der Ausl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.3 Leistungsfähigkeit

Rz. 38 Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren (§ 1603 BGB).[1] Der Unterhaltsverpflichtete selbst muss entsprechend leistungsfähig sein.[2] Dies bedeutet, dass eine Unterhaltsverpflichtung nur dann besteht, wenn dem Unterhaltsschuldner s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.2 Einkünfte, Bezüge und Erwerbsobliegenheit

Rz. 34 Neben der Vermögenslosigkeit bedingt eine Unterhaltspflicht mangelnde Einkünfte des Unterhaltsberechtigten. Zunächst sind sämtliche vorhandenen Einkünfte zu berücksichtigen. Dabei gilt bereits zivilrechtlich ein weiter Einkommensbegriff.[1] So sind sämtliche Zahlungsmittelzuflüsse zu berücksichtigten, gleich welcher Art oder welchen Grundes. Steuerrechtlich unterfallen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.7 Aufteilung des Freibetrags auf mehrere Berechtigte, Abs. 2 S. 3 bis 5

Rz. 66 Gem. § 33a Abs. 2 S. 3 und 4 EStG hat eine Zuteilung des Freibetrags auf mehrere Stpfl. zu erfolgen, sofern diese die Voraussetzungen der Vorschrift erfüllen. Dies sind regelmäßig die Eltern des Kindes. Beiden Elternteilen steht die Hälfte des Betrags zu[1]; auf gemeinsamen Antrag ist eine andere Aufteilung möglich.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.1.2 Eine Sammelüberweisung pro Anbieter

Rz. 7b Der Gebrauch des Plurals in § 90 Abs. 2 S. 1 EStG ("den Zulageberechtigten") bedeutet, dass je Anbieter von der zentralen Stelle quartalsweise eine (Sammel-)Überweisung mit dem Gesamtbetrag aller auf diesen Anbieter entfallenden Zulagen vorzunehmen ist. Um dem Anbieter die Zuordnung dieses Gesamtbetrags zu den einzelnen Verträgen der Zulageberechtigten zu ermöglichen,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.3 Gutschrift auf den Vertrag, Abs. 2 S. 3

Rz. 9 Nach Erhalt des Gesamtbetrags aller Zulagen von der zentralen Stelle muss der Anbieter diese nach Zulageberechtigten aufteilen und den begünstigten Verträgen gutschreiben. Möglich ist dies dem Anbieter erst nach Erhalt des Datensatzes, in dem die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags übermittelt wurde (§ 12 Abs. 2 S. 1 AltvDV). Die Gutschrift hat "unverzüglich" zu erfolgen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.5 Mitteilung über Nicht-Bestehen eines Zulageanspruchs, Abs. 2 S. 5

Rz. 11 Auch bei Nicht-Bestehen eines Zulageanspruchs erfolgt eine entsprechende Mitteilung an den Anbieter per Datensatz. Die Vorschrift gilt unabhängig davon, ob ein Zulageanspruch schon dem Grunde oder der Höhe nach nicht besteht. Übermittelt wird inhaltlich das Ermittlungsergebnis nach § 90 Abs. 1 S. 1 EStG. Insoweit korrespondiert die Regelung mit § 12 Abs. 1 S. 1 AltvDV...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 4.3.1 Belastung Zulageberechtigten-Konto

Rz. 15a Grundsätzlich belastet der Anbieter den bei ihm zugunsten des Zulageberechtigten geführten Vertrag in Höhe der mitgeteilten Rückforderung. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Saldo des Kontos durch diesen Vorgang negativ wird, z. B. kurz nach Abschluss eines Altersvorsorgevertrags, wenn die Kosten des Vertrags die bis dahin geleisteten Beiträge übersteigen. Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.4.2 Gegenstand

Rz. 21 Gegenstand des Antrags ist die Festsetzung der Altersvorsorgezulage für das im Antrag bezeichnete Beitragsjahr. Festgesetzt wird die Zulage für ein Beitragsjahr, d. h. auch in Fällen des § 87 EStG, in denen ein Zulageberechtigter zugunsten mehrerer Verträge Beiträge zahlt, erfolgt keine vertragsbezogene Festsetzung der Zulage, sondern lediglich eine Verteilung der Zul...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.6 Verminderung des Freibetrags für nicht unbeschränkt steuerpflichtige Kinder

Rz. 65 Erfolgt eine auswärtige Unterbringung des Kindes in einem ausl. Staat, ist der Freibetrag entsprechend § 33a Abs. 2 S. 2 EStG nach Maßgabe der Ländergruppeneinteilung zu kürzen (Rz. 41ff.).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.2 Kein gesonderter Bescheid im maschinellen Verfahren, Abs. 2 S. 2

Rz. 8 Ein gesonderter Bescheid ergeht im maschinellen Verfahren nicht. Der "Vorrang der Anbieterbeziehungen" (Rz. 1) würde durchbrochen, wenn die zentrale Stelle per gesondertem Bescheid sich nach Ermittlung eines Berechnungsergebnisses direkt an den Zulageberechtigten wenden würde. Erst im Festsetzungsverfahren kommt es zum direkten Kontakt zwischen zentraler Stelle und Zul...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.4 Zahlungseingang nach Eintritt in die Auszahlungsphase, Abs. 2 S. 4

Rz. 10 Die Vorschrift des § 90 Abs. 2 S. 4 EStG dient der Verfahrensvereinfachung. Wird die Altersvorsorgezulage nach Eintritt in die Auszahlungsphase gewährt, sind die Auszahlungsleistungen regelmäßig schon berechnet. Um eine – insbesondere im Fall von schon erfolgten Auszahlungen komplexe – Neuberechnung zu vermeiden, wird die Möglichkeit eröffnet, insoweit die Zulagen an ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.6 Mitteilung der steuerverstrickten Beträge, Abs. 2 S. 6

Rz. 12 Die zentrale Stelle teilt dem Anbieter mit, welche Beiträge des Zulageberechtigten zur Gewähr von Altersvorsorgezulage geführt haben bzw. im Rahmen des Sonderausgabenabzugs berücksichtigt worden sind. Diese Mitteilung ist insbesondere in der Auszahlungsphase von Bedeutung für die Zuordnung der Auszahlungsleistungen innerhalb des § 22 EStG.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 4.3.2 Anmeldung und Abführung der Rückforderungsbeträge

Rz. 15b Wie auch bei Gewähr der Altersvorsorgezulage sieht das Gesetz bei Abführung der Rückforderungsbeträge ein gebündeltes Vorgehen vor. Die ihm im Kalendervierteljahr mitgeteilten Rückforderungsbeträge muss der Anbieter bis zum zehnten Tag des, dem Kalendervierteljahr folgenden, Monats in einem Betrag bei der zentralen Stelle anmelden und an diese abführen (§ 90 Abs. 3 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.4.4 Rechtsfolgen

Rz. 23 Durch den Antrag auf Festsetzung der Zulage tritt kein Devolutiveffekt ein, da – wie im maschinellen Verfahren auch – über den Antrag die zentrale Stelle entscheidet. Ein Suspensiveffekt besteht nur insofern darin, dass die Bestandskraft der Entscheidung über die Gewährung der Zulage gehemmt wird. Bis zum Abschluss des durch den Antrag auf Festsetzung eingeleiteten Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.3 Aufwand für Sonderbedarf einer Berufsausbildung

Rz. 58 Die pauschale Abgeltung durch Gewährung des Freibetrags erfolgt für "Sonderbedarf". Ein solcher Sonderbedarf wird aufgrund des Wortlauts der Vorschrift angenommen, sofern die Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind. Gesonderte Nachweise hierüber sind nicht erforderlich. Der Sonderbedarf wird durch den Freibetrag abgegolten. Hiermit stellt die Regelung klar, dass ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.2 Zweck der Regelung

Rz. 18 Hinter der Schaffung einer derartigen Rechtsschutzmöglichkeit eigener Art steht die Automatisierung der Verfahrensabläufe. Der Gesetzgeber hat die Gewährung der Zulage weitgehend maschinell ausgestaltet. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Verwaltungskosten in einem vertretbaren Ausmaß zur Höhe der Zulagengewährung stehen.[1] Hinzu kommt, dass es ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.5.3 Anrechnung von Einkünften und Bezügen des Unterhaltsberechtigten

Rz. 49 Sofern der Unterhaltsberechtigte eigene Einkünfte bezieht, sind diese gem. § 33a Abs. 1 S. 5 EStG auf die gezahlten Unterhaltsleistungen bzw. den Höchstbetrag mindernd anzusetzen, sofern diese den Freibetrag von 624 EUR im Kj. überschreiten (zu den Begriffen der Einkünfte und Bezüge vgl. Rz. 34ff.). Ebenso vermindert sich der berücksichtigungsfähige Betrag um Ausbildu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.2 Unterhalt und Berufsausbildung

2.2.1 Aufwand für Unterhalt Rz. 13 Der entstehende Aufwand muss ferner für "Unterhalt" ergehen. Zentrale zivilrechtliche Vorschrift für Unterhaltsverpflichtungen ist § 1601 BGB. Die Höhe des Unterhalts ist in § 1610 BGB geregelt. Danach bestimmt sich der Unterhalt nach der Lebensstellung des Bedürftigen und soll angemessen sein. Der Unterhalt umfasst demnach den gesamten Leben...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.2 Form

Rz. 13 Der Antrag auf Zulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ist vom Antragsteller eigenhändig zu unterschreiben.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.5 Rechtsfolgen: Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen

2.5.1 Höchstbetrag Rz. 46 Sind die Voraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG erfüllt, können Unterhaltszahlungen des Stpfl. auf Antrag bis zur Höhe des Grundfreibetrags gem. § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG ab Vz 2022 in Höhe von 10.347 (in Vz 2023: 10.908 EUR)[1] vom Gesamtbetrag der Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 4 EStG abgezogen werden. Der Betrag entspricht dem Existenzminimum in § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2 Aufwendungen für Unterhalt und Berufsausbildung, Abs. 1

2.1 Aufwand Rz. 9 Ein Abzug nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus, dass dem Stpfl. Aufwendungen gegenüber einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person (Rz. 19ff.) für den Unterhalt[1] bzw. eine Berufsausbildung entstanden sind und der Stpfl. einen Abzug beantragt. Dem Stpfl. muss mithin zunächst "Aufwand erwachsen". Wie bei § 33 EStG ist auch für Zwecke des § 33a EStG Aufwand ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.4 Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage

6.4.1 Antrag des Zulageberechtigen Rz. 20 § 90 Abs. 4 S. 1 EStG in der Fassung bis 31.12.2023 knüpft die Festsetzung der Zulage an einen besonderen Antrag des Zulageberechtigten. Im Wesentlichen sind nach dieser Rechtslage folgenden Fallgruppen Grund für einen Antrag auf Festsetzung nach § 90 Abs. 4 EStG: Der Zulageberechtigte hat keine Zulage erhalten oder die zunächst gewähr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.4 Zahlungsempfänger im Ausland

Rz. 41 Sind die unterhaltsberechtigten Personen im Ausland ansässig, folgt hieraus, dass gem. § 33a Abs. 1 S. 6 EStG eine zusätzliche Abzugsbeschränkung der Höhe nach in Form der sog. Ländergruppeneinteilung besteht.[1] Aufwendungen für den Unterhalt sollen nur abgezogen werden können, soweit diese nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates "notwendig und angemessen" sind.[2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.1 Vorhandenes Vermögen

Rz. 29 Neben der abstrakten Unterhaltsberechtigung muss zivilrechtlich auch eine konkrete Unterhaltspflicht bestehen. Dies setzt die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers voraus. Der Unterhaltsberechtigte muss insoweit außerstande sein, sich selbst zu versorgen. Dies setzt einerseits die Vermögenslosigkeit, andererseits auch ein mangelndes eigenes Einkommen voraus. Rz. 30 Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.2 Volljähriges Kind

Rz. 57 Der Freibetrag wird nur für volljährige Kinder gewährt (in Deutschland mit Vollendung des 18. Lebensjahres). Dies gilt auch für in einem ausl. Staat auswärtig untergebrachte Kinder, selbst wenn das ausl. Recht die Volljährigkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt kodifiziert. Für minderjährige Kinder scheidet ein entsprechender Abzug kategorisch aus. Das Abzugsverbot fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.3 Rechtswirksamer Antrag

Rz. 14 Ein rechtswirksamer Antrag setzt voraus, dass der Antrag der Form genügt, ihm das Begehren entnommen werden kann und der Antragsteller erkennbar ist.[1] Um den Antragsteller eindeutig identifizieren zu können, sollten die üblichen Personaldaten vom Antragsteller angegeben werden. Als ausreichendes Identifikationsmerkmal kann auch die Angabe der Sozialversicherungs- bz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 3.2 Antrag des Anbieters

Rz. 29 Die Frist zur Beantragung der Zulage endet mit Ablauf des zweiten Kj. nach Ablauf des Beitragsjahres. Maßgebend ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Zugangs des Antrags beim Anbieter. Da der bevollmächtigte Anbieter den Antrag auf Zulage bei sich selbst stellen müsste, fingiert die Finanzverwaltung den Antragseingang. Zeitpunkt des Zugangs des Antrags ist im Fall der B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 4.3 Rückabwicklung

Rz. 15 Gesetzlicher Regelfall ist die Rückabwicklung der Zahlungsströme über den Anbieter. Bei Gewähr von Zulagen ist Anspruchsberechtigter der Zulageberechtigte, zugunsten dessen Konto die Zulagen vom Anbieter zunächst gutgeschrieben werden. Dieses Konzept kehrt sich bei der Rückabwicklung um: Da die Auszahlung nur an den Anbieter erfolgt, ohne dass der Zulageberechtigte di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.6 Nachweispflichten des Stpfl.

Rz. 51 Die objektive Feststellungslast für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung hat nach allg. Grundsätzen der Stpfl.[1] Sofern der Zahlungsempfänger im Inland ansässig ist, gelten allerdings die Vereinfachungsregelungen des R 33a Abs. 1 S. 4 und 5 EStR 2012. Demnach muss eine konkrete Prüfung der zivilrechtlichen Unterhaltsverpflichtung nicht erfolgen, sofern eine abstr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.5 Auswärtige Unterbringung

Rz. 63 Eine auswärtige Unterbringung liegt vor, sofern das Kind nicht im elterlichen Haushalt wohnt. Dies bedeutet, dass eine Ausgliederung aus dem Haushalt der Eltern bestehen muss.[1] Dies ist z. B dann erfüllt, wenn das Kind am Wohnort der Eltern einen eigenen Haushalt unterhält.[2] Ob die Wohnung, in der das Kind lebt, ebenfalls den Eltern gehört, ist insoweit unerheblic...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Oldtimer / 3 Oldtimer im Betriebsvermögen: Worauf geachtet werden muss

Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, welchen Firmenwagen er nutzt. In den meisten Fällen sind die Anschaffungskosten für ein serienmäßig ausgestattetes Fahrzeug angemessen, auch wenn es zur oberen Preisklasse gehört. Gut ausgestattete Serienfahrzeuge können durchaus die Grenze von 100.000 EUR überschreiten. Bei solch hohen Preisen sind die Anschaffungskosten angemess...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2 Objektiver Tatbestand

Rz. 3 Gemäß § 383 Abs. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 46 Abs. 4 S. 1 AO Erstattungs- oder Vergütungsansprüche unbefugt geschäftsmäßig zum Zweck der Einziehung oder sonstigen Verwertung auf eigene Rechnung erwirbt. Rz. 4 Ein Erstattungsanspruch i. S. d. § 383 AO i. V. m. § 46 Abs. 4 S. 1 AO besteht, wenn eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder e...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Oldtimer / 6 Investitionsabzugsbetrag für teure Wirtschaftsgüter

Ein Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG kann bis zur Höhe von 40 %, seit 2020 bis zur Höhe von 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten geltend gemacht werden. Maßgebend sind die voraussichtlichen tatsächlichen Anschaffungskosten. Der BFH hat entschieden, dass für Gegenstände, die mit der privaten Lebensführung zusammenhängen, ein Investitionsabzugsbetrag nur hinsic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.1 Materielles Recht der Ordnungswidrigkeiten

Rz. 1 Eine Ordnungswidrigkeit ist gem. § 1 Abs. 1 OWiG eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Im Gegensatz dazu ist die Definition der Steuer- oder Zollordnungswidrigkeiten in § 377 Abs. 1 AO deutlich eingeschränkt. Danach sind Steuer- bzw. Zollordnungswidrigkeiten "Zuwiderhandl...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Oldtimer / 4 Firmen-Pkw: Unangemessene Anschaffungskosten sollten unbedingt vermieden werden

Es bestehen keine Zweifel, dass nicht nur Neufahrzeuge, sondern auch gebrauchte Fahrzeuge als Firmenwagen genutzt werden können. In den meisten Fällen sind die Anschaffungskosten für neue und gebrauchte Fahrzeuge angemessen, auch wenn sie zur oberen Preisklasse gehören. Bei hohen Preisen sind die Anschaffungskosten angemessen, wenn das Unternehmen einen hohen Umsatz und Gewi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaik in der Einkommensteuer - Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022

Kommentar Der Gesetzgeber hat mit dem JStG 2022 für kleinere Photovoltaikanlagen eine Steuerbefreiung in § 3 Nr. 72 EStG geschaffen. In der Praxis sind dazu zahlreiche Zweifelsfragen aufgetreten, zu welchen die Finanzverwaltung in einem BMF-Schreiben nun Stellung nimmt. Hintergrund: Gesetzliche Änderungen Photovoltaikanlagen stellen einen wichtigen Beitrag dar, um die Klimazie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Rolle des GKV-Leitfaden... / 3 BGM-Unterstützung seitens der Krankenkassen

Krankenkassen können Unternehmen finanziell und/oder personell bei der Einführung und Umsetzung von BGF unterstützen. Gemäß Kapitel 6.4[1] betrifft dies folgende Leistungen: Analyseleistungen (z. B. Arbeitsunfähigkeits-, Arbeitssituations- und Altersstrukturanalysen, Befragungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Durchführung von Workshops) zur Bedarfsermittlung, Beratung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 5.2.2 Abgabenrecht

Der Arbeitgeber haftet als Beitragsschuldner nach § 28e Abs. 1 Satz 1 SGB IV in der Regel für die gesamten Sozialversicherungsbeiträge aus einem tatsächlich bestehenden Beschäftigungsverhältnis. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall zwar gemäß § 28g Satz 1 SGB IV einen Anspruch gegen den Beschäftigten auf Erstattung des vom Beschäftigten zu tragenden Teils des Gesamtsozialversic...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufwandsentschädigung des A... / 3 Vom Arbeitgeber gezahlte Aufwandsentschädigung für eine Mietwohnung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 29.11.2006[1] entschieden. Im entschiedenen Fall wurde eine Außendienstmitarbeiterin im öffentlichen Dienst in eine andere Stadt abgeordnet. Für die dort bezogene Mietwohnung gewährte ihr der Arbeitgeber eine pauschale Aufwandsentschädigung für die Miete. Diese Entschädigung behandelte der Arbeitgeber gem. § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Weitere Regelungsgegenstände

Rz. 158 Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Bewertung einzelner Regelungsgegenstände in einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die z.B. im Laufe der Trennungszeit oder im Hinblick auf eine anstehende Scheidung geschlossen wird auf die Ausführungen zu den jeweiligen Themen in diesem Kapitel verwiesen. Rz. 159 Sofern als Folge der Gütertrennung auch Regelungen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Taxi, Abschreibung / 3 Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer

Die Abschreibung bemisst sich handels- und steuerrechtlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.[1] Für die meisten neu angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter hat die Finanzverwaltung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer festgelegt, die auch für handelsrechtliche Zwecke übernommen werden kann. Bei der amtlichen Abschreibungstabelle für die allgemein verwen...mehr