Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werbungskosten-ABC (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

Überblick Aufwendungen für vermietete Immobilien, die vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt werden, bedeuten für den Steuerzahler bares Geld, denn sie mindern die Einkommensteuerschuld. Damit Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung keine Werbungskosten vergessen und auch das Finanzamt besser überzeugen können, sind nachfolgend die wichtigsten Werbungskosten bei den Einkü...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Ansatz von pauschalen Kilometersätzen bei Benutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln i.S.d. BRKG

Leitsatz Der Ansatz der pauschalen Kilometersätze nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG anstelle der tatsächlichen Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 EStG für sonstige berufliche Fahrten kommt nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige ein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel i.S. des § 4 Abs. 1 BRKG benutzt. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Sä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 13 Verhältnis zu § 42 AO (§ 36a Abs. 7 EStG)

Rz. 82 Nach § 36a Abs. 7 EStG bleibt § 42 AO "unberührt". § 42 Abs. 1 S. 1 AO regelt, dass durch Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Steuergesetze nicht umgangen werden können. Nach § 42 Abs. 2 S. 1 AO liegt ein Missbrauch dann vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Stpfl. oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessene...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.2.1 Volle Anrechnung der KapESt (§ 36a Abs. 1 S. 2 EStG)

Rz. 21 Sind die Voraussetzungen des § 36a EStG erfüllt, kommt es zu einer vollen Anrechnung der KapESt. Wenn die Voraussetzungen des § 36a EStG nicht erfüllt sind, sind nach § 36a Abs. 1 S. 2 EStG im Ergebnis 3/5 der KapESt (entspricht 15 % der Kapitalerträge) nicht anrechenbar, d. h. nur 2/5 der KapESt (entspricht 10 % der Kapitalerträge) können angerechnet werden.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.4 Mindestwertänderungsrisiko (§ 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 3 EStG)

Rz. 27 Nach § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 3 EStG muss der Stpfl. hinsichtlich der den Kapitalerträgen zugrunde liegenden Anteilen oder Genussscheinen während der Mindesthaltedauer nach § 36a Abs. 2 EStG ununterbrochen das Mindestwertänderungsrisiko tragen, das in § 36a Abs. 3 EStG definiert ist. Zum Mindestwertänderungsrisiko nach § 36a Abs. 3 EStG wird auf die Ausfüh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 11 Fiktion der Personenidentität (§ 36a Abs. 6 EStG)

Rz. 76 Gem. § 36a Abs. 5 S. 1 EStG gelten der Treuhänder und der Treugeber für die Zwecke § 36a Abs. 1 bis 5 EStG als eine Person, wenn Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a und des Abs. 1 S. 4 EStG einem Treuhandvermögen zuzurechnen sind, das ausschließlich der Erfüllung von Altersvorsorgeverpflichtungen dient und dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen ist. Die Vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.2.2 Abzug bei der Ermittlung der Einkünfte auf Antrag (§ 36a Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 22 Nach § 36a Abs. 1 S. 3 EStG ist die nicht angerechnete KapESt auf Antrag bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehen. aufgrund der Formulierung "nicht angerechnete“ anstatt von "nicht anzurechnende“ muss die KapESt tatsächlich angerechnet worden sein.[1] Es kommt dann zu einer Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage[2], sodass nur die Kapitalerträge, gemindert ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3.3 Anwendbarkeit der FIFO-Methode und Ausnahmen (§ 36a Abs. 5 Nr. 2 Halbs. 2 i. V. m. § 36a Abs. 2 S. 2 EStG)

10.3.3.1 Allgemein Rz. 70 In § 36a Abs. 5 Nr. 2 Halbs. 2 EStG wird § 36a Abs. 2 S. 2 EStG für entsprechend anwendbar erklärt, d. h.die FIFO-Methode ist grundsätzlich auch für die Berechnung der Jahresfrist anwendbar.[1] Rz. 71 Von diesem Grundsatz ordnet die Finanzverwaltung im Anwendungsschreiben zu § 36a EStG jedoch Ausnahmen an. Danach ist die FIFO-Methode – entgegen der Rz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.3 Wirtschaftlicher Eigentümer während Mindesthaltedauer (§ 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 EStG)

Rz. 25 Nach § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 EStG muss der Stpfl. während der Mindesthaltedauer ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer sein. Das Vorliegen von wirtschaftlichem Eigentum bestimmt sich nach § 39 AO. Rz. 26 Anrechnungsberechtigter der KapESt nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG ist der Anteilseigner.[1] Anteilseigner ist nach § 20 Abs. 5 S. 1 und 2 EStG i. V. m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 7.2 § 36a EStG und im Privatvermögen erzielte Kapitaleinkünfte

Rz. 19 § 36a EStG ist bei natürlichen Personen, die in ihrem Privatvermögen Kapitaleinkünfte erzielen, nicht anwendbar.[1] Nach Ansicht der Finanzverwaltung gilt dies sogar für die Ausnahmefälle, dass eine Anrechnung im Rahmen der Veranlagung (Wahlveranlagung oder Günstigerprüfung) begehrt wird oder dass vom Steuerabzug Abstand genommen oder der Steuerabzug erstattet wurde. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 5.1 Parallelnorm des § 50j EStG zum sog. "Cum/Cum treaty shopping“

Rz. 12 Durch Art. 8 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016[1] wurde mit § 50j EStG mit Wirkung zum 1.1.2017 eine Parallelnorm zum sog. "Cum/Cum treaty shopping“ geschaffen. § 50j EStG soll dem sog. "Cum/Cum treaty shopping" entgegenwirken. Das "Cum/Cum treaty shopp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.2 20.000 EUR-Grenze (§ 36a Abs. 5 Nr. 1 EStG)

10.2.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 64 Die Anrechnungsbeschränkung des § 36a Abs. 1 bis 4 EStG gilt zunächst nicht, wenn die Kapitalerträge im Vz nicht mehr als 20.000 EUR betragen. Wird die Grenze überschritten, ist § 36a Abs. 1 bis 4 EStG wiederum anwendbar. Umfasst sind von dieser Höchstgrenze [1] alle die in den sachlichen Anwendungsbereich des § 36a Abs. 1 S. 1 EStG ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3 Wirtschaftlicher Eigentümer – ununterbrochene Mindestzeit (§ 36a Abs. 5 Nr. 2 EStG)

10.3.1 Allgemein Rz. 68 Nach § 36a Abs. 5 Nr. 2 EStG ist die Anrechnungsbeschränkung des § 36a Abs. 1 bis 4 EStG zudem nicht anwendbar,wenn der Stpfl. bei Zufluss der Kapitalerträge seit mindestens einem Jahr ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien oder Genussscheine ist. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei einer Langfristanlage – die er ab einem Jahr Eigen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.5 (Nach-)Zahlungsverpflichtung für Kapitalerträge (§ 36a Abs. 4 EStG)

9.5.1 Allgemein Rz. 59 Der Stpfl. unterliegt nach § 36a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG neben der Anzeige- und Anmeldepflicht zudem einer Pflicht zur (Nach-)Zahlung der (nach Abs. 4 S. 1 Nr. 2) angemeldeten Steuer. Durch den Bezug auf die Anmeldung i. S. d. S. 1 Nr. 2 wird klargestellt, dass – wie in § 36a Abs. 1 S. 2 EStG – die Nachentrichtung auf 15 % des Kapitalertrags begrenzt ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.5 Keine Verpflichtung zur Vergütung der Kapitalerträge gegenüber anderen Personen (§ 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 28 Zudem darf der Stpfl. nach § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG hinsichtlich der den Kapitalerträgen zugrunde liegenden Anteilen oder Genussscheinen nicht verpflichtet sein, die Kapitalerträge ganz oder überwiegend, unmittelbar oder mittelbar anderen Personen zu vergüten. Rz. 29 Nach der Entwurfsbegründung darf der Stpfl. nicht aufgrund von Rechtsgeschäften verpflichtet sein, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 4 Keine Anwendbarkeit im KapESt-Abzugsverfahren

Rz. 10 § 36a EStG ist nach Ansicht der Finanzverwaltung im Steuerabzugsverfahren der KapESt nach §§ 43ff. EStG und bei der Bescheinigung der KapESt nach § 45a Abs. 2 bis 7 EStG zu Recht nicht anzuwenden.[1] Soweit ersichtlich wird diese Ansicht von der Literatur uneingeschränkt geteilt.[2] Das § 36a EStG im KapESt-Abzugsverfahren nicht anwendbar ist, ergibt sich schon daraus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 1.1 Ziel, Bedeutung und Hintergrund der Vorschrift

Rz. 1 § 36a EStG ist durch das Investmentsteuerreformsteuergesetz (InvStRefG) v. 19.7.2016[1] eingeführt worden und stellt eine spezielle Missbrauchsnorm dar.[2] Die Norm dient nach der Entwurfsbegründung der Verhinderung der Umgehung einer Besteuerung von Dividenden durch sog. "Cum/Cum-Geschäfte".[3] Rz. 2 § 36a EStG regelt eine Ergänzung der Voraussetzungen einer Anrechnung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.5.1 Allgemein

Rz. 59 Der Stpfl. unterliegt nach § 36a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG neben der Anzeige- und Anmeldepflicht zudem einer Pflicht zur (Nach-)Zahlung der (nach Abs. 4 S. 1 Nr. 2) angemeldeten Steuer. Durch den Bezug auf die Anmeldung i. S. d. S. 1 Nr. 2 wird klargestellt, dass – wie in § 36a Abs. 1 S. 2 EStG – die Nachentrichtung auf 15 % des Kapitalertrags begrenzt ist.[1] Da die Anm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.2 Rechtsfolgen nach § 36a Abs. 1 S. 2 und 3 EStG

8.2.1 Volle Anrechnung der KapESt (§ 36a Abs. 1 S. 2 EStG) Rz. 21 Sind die Voraussetzungen des § 36a EStG erfüllt, kommt es zu einer vollen Anrechnung der KapESt. Wenn die Voraussetzungen des § 36a EStG nicht erfüllt sind, sind nach § 36a Abs. 1 S. 2 EStG im Ergebnis 3/5 der KapESt (entspricht 15 % der Kapitalerträge) nicht anrechenbar, d. h. nur 2/5 der KapESt (entspricht 10...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.6 Mindesthaltedauer (§ 36a Abs. 2 EStG)

8.6.1 Allgemein Rz. 32 § 36a Abs. 2 EStG definiert die Mindesthaltedauer. Nach § 36a Abs. 2 S. 1 EStG umfasst die Mindesthaltedauer 45 Tage und muss innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und 45 Tagen nach der Fälligkeit der Kapitalerträge erreicht werden. Die Regelung lehnt sich an Vorschriften aus Australien und USA an.[1] Daraus ergibt sich ein Mindesthaltezeitraum von ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.7 Mindestwertänderungsrisiko (§ 36a Abs. 3 EStG)

8.7.1 Allgemein Rz. 42 "Mindestwertänderungsrisiko" meint nach § 36a Abs. 3 S. 1 EStG, dass der Stpfl. unter Berücksichtigung von gegenläufigen Ansprüchen und Ansprüchen nahestehender Personen das Risiko aus einem sinkenden Wert der Anteile oder Genussscheine im Umfang von mindestens 70 % tragen muss. § 36a Abs. 3 S. 2 EStG konkretisiert dies dergestalt, dass kein hinreichende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9 Anzeige-, Anmelde und Zahlungspflicht bei unterbliebenem Steuerabzug (§ 36a Abs. 4 EStG)

9.1 Allgemein Rz. 53 Für die Fälle, in denen bei einem – ansonsten grundsätzlich der ESt und KSt unterliegenden – Stpfl. aufgrund einer Steuerbefreiung kein Steuerabzug vorgenommen oder dem ein Steuerabzug erstattet wurde und der die Voraussetzungen für eine Anrechenbarkeit der KapESt nach den § 36a Abs. 1 bis 3 EStG nicht erfüllt, normiert § 36a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG zunäch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10 Ausnahmetatbestände (§ 36a Abs. 5 EStG)

10.1 Allgemein Rz. 63 In § 36a Abs. 5 EStG sind zwei Ausnahmetatbestände geregelt, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen § 36a Abs. 1 bis 4 EStG nicht anzuwenden ist. D. h., bei Erfüllung der Ausnahmetatbestände gelten die Anrechnungsbeschränkungen des § 36a EStG nicht und die KapESt kann in voller Höhe angerechnet werden. 10.2 20.000 EUR-Grenze (§ 36a Abs. 5 Nr. 1 EStG)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 5.2 Andere Vorschriften

Rz. 13 Zur Funktion des § 36a EStG als "Ergänzung" der Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG vgl. Rz. 2. § 36a EStG ist nach § 1 Abs. 2 SolzG bei der Festsetzung und Erhebung des Solidaritätszuschlags ausdrücklich nicht entsprechend anwendbar. [1] Nach dem Willen des Gesetzgebers führt dies dazu, dass der erhobene SolZ auch in den Fällen, in denen die KapESt in Höhe von 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.2 Kein Steuerabzug bei Steuerbefreiung oder Erstattung eines Steuerabzugs

Rz. 54 § 36a Abs. 4 EStG ist zunächst für diejenigen Fälle anwendbar, in denen bei dem Stpfl. aufgrund einer Steuerbefreiung kein Steuerabzug vorgenommen wurde. Aus der Formulierung "insbesondere" wird klar, dass die Steuerbefreiung nur als ein Beispiel genannt wird. Es ist daher nicht entscheidend, aus welchem Grund die KapESt nicht einbehalten wurde.[1] Daher sind auch and...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 64 Die Anrechnungsbeschränkung des § 36a Abs. 1 bis 4 EStG gilt zunächst nicht, wenn die Kapitalerträge im Vz nicht mehr als 20.000 EUR betragen. Wird die Grenze überschritten, ist § 36a Abs. 1 bis 4 EStG wiederum anwendbar. Umfasst sind von dieser Höchstgrenze [1] alle die in den sachlichen Anwendungsbereich des § 36a Abs. 1 S. 1 EStG einbezogenen Kapitalerträge i. S. d. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.7.5 Unmittelbare und mittelbare Absicherungen des Risikos

8.7.5.1 Allgemein Rz. 51 Nach dem Wortlaut des Gesetzes sind sowohl unmittelbare als auch mittelbare Absicherungen des Risikos erfasst. Unmittelbare Absicherungen sind solche, bei der ein einzelnes Papier durch ein konkret zuzuordnendes Geschäft abgesichert ist.[1] Der Gesetzgeber geht aber bereits davon aus, dass unmittelbare Absicherungen in der Praxis unüblich sind.[2] Nach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.7.1 Allgemein

Rz. 42 "Mindestwertänderungsrisiko" meint nach § 36a Abs. 3 S. 1 EStG, dass der Stpfl. unter Berücksichtigung von gegenläufigen Ansprüchen und Ansprüchen nahestehender Personen das Risiko aus einem sinkenden Wert der Anteile oder Genussscheine im Umfang von mindestens 70 % tragen muss. § 36a Abs. 3 S. 2 EStG konkretisiert dies dergestalt, dass kein hinreichendes Mindestwertän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.1 Allgemein

Rz. 53 Für die Fälle, in denen bei einem – ansonsten grundsätzlich der ESt und KSt unterliegenden – Stpfl. aufgrund einer Steuerbefreiung kein Steuerabzug vorgenommen oder dem ein Steuerabzug erstattet wurde und der die Voraussetzungen für eine Anrechenbarkeit der KapESt nach den § 36a Abs. 1 bis 3 EStG nicht erfüllt, normiert § 36a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG zunächst eine Anzei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 6 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 § 36a EStG ist grundsätzlich auf alle beschränkt und unbeschränkt ESt- und KSt-pflichtigen Personen anwendbar, die veranlagt werden. Von § 36a EStG sind daher auch (inländische) Investmentfonds umfasst[1] § 36a EStG erfasst alle Steuerinländer, die eine Anrechnung von bestimmten Kapitalerträgen (Rz. 15), die durch Steuerabzug erhoben wurden, begehren. Zum KapESt-Abzugsv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.1 Allgemein und Aufbau der Vorschrift

Rz. 20 § 36a EStG definiert die Voraussetzungen für eine volle Anrechnung der KapESt in Ergänzung des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG. § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG regelt zunächst drei Voraussetzungen (Nr. 1: ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer, Nr. 2: ununterbrochene Tragung des Mindestwertänderungsrisikos, Nr. 3: keine Verpflichtung, die Kapitalerträge anderen Personen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.1 Allgemein

Rz. 63 In § 36a Abs. 5 EStG sind zwei Ausnahmetatbestände geregelt, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen § 36a Abs. 1 bis 4 EStG nicht anzuwenden ist. D. h., bei Erfüllung der Ausnahmetatbestände gelten die Anrechnungsbeschränkungen des § 36a EStG nicht und die KapESt kann in voller Höhe angerechnet werden.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3.2 Berechnung der Frist

Rz. 69 Fristbeginn ist gem. § 36 Abs. 1 S. 1 EStG der Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums. Nach Ansicht der Finanzverwaltung beenden "zwischenzeitliche (temporäre) Übertragungen des wirtschaftlichen Eigentums (z. B. durch Wertpapierdarlehen oder Wertpapierpensionsvertrag)" jedoch die Haltedauer und führen zu einem Neubeginn der Jahresfrist nach § 36a Abs. 5 Nr. 2 EStG.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 2.3 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 9b § 36a Abs. 4 EStG , der die Anzeigepflicht insbesondere bei unterlassenem Steuerabzug regelt, wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ("JStG 2019") vom 12.12.2019[1] m. W. v. 18.12.2019 grundlegend geändert. Die Vorschrift wurde in drei Nrn. gegliedert, wobei Nr. 2 und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 7.1 Allgemein

Rz. 15 § 36a EStG ist nach seinem Wortlaut auf Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG anwendbar, d. h. bei Dividenden aus im Inland girosammelverwahrten Aktien und Genussrechten. Rz. 16 § 36a Abs. 1 S. 4 EStG erweitert den Anwendungsbereich zudem auf Dividenden aus Aktien und Genussrechten inländischer Emittenten, die im Ausland girosammelverwahrt werden. § 36a ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3.1 Allgemein

Rz. 68 Nach § 36a Abs. 5 Nr. 2 EStG ist die Anrechnungsbeschränkung des § 36a Abs. 1 bis 4 EStG zudem nicht anwendbar,wenn der Stpfl. bei Zufluss der Kapitalerträge seit mindestens einem Jahr ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien oder Genussscheine ist. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei einer Langfristanlage – die er ab einem Jahr Eigentum als gegeben ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 2.2.1 Zufluss von Kapitalerträgen ab dem 1.1.2016

Rz. 6 § 36a EStG ist nach § 52 Abs. 35c S. 1 EStG aber bereits erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die ab dem 1.1.2016 zufließen, und ist daher rückwirkend auf in diesem Zeitraum zugeflossenen Kapitalerträge anzuwenden. In der Praxis ist die Rückwirkung des § 36a EStG zum 1.1.2016 im Hinblick auf dessen Auswirkungen auf die Dividendenbesteuerung jedoch kritisch zu sehen,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3.3.2 Verhältnis der FIFO-Methode zum Mindestwertänderungsrisiko

Rz. 75 Die Finanzverwaltung äußert sich in Rz. 101-102 des Anwendungsschreibens zu § 36a EStG ausführlich zum Verhältnis der FIFO-Methode zum Mindestwertänderungsrisiko. Dies betrifft den Fall, dass der Stpfl. sowohl Alt-Anteile (bereits seit mindestens einem Jahr von dem Stpfl. ununterbrochen gehalten) als auch Anteile besitzt, die innerhalb der Jahresfrist erworben wurden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.3.3 Inhalt der Anzeige

Rz. 58 Die Finanzverwaltung verlangt für die Anzeige insbesondere folgende Angaben [1] Steuernummer sowie (sofern vorhanden) steuerliche Identifikationsnummer, Name und Anschrift des Stpfl., Bezeichnung der Wertpapiere einschließlich Wertpapierkennnummer der Wertpapiere, bei deren Erträgen die erweiterten Anrechnungsvoraussetzungen nach § 36a EStG fehlen, Höhe der Gewinnausschütt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.2.2 Maßgeblicher Zeitraum

Rz. 66 Da § 36a Abs. 5 Nr. 1 EStG auf den Vz abstellt, ist das Kj. für die Berechnung der Grenzemaßgebend. Die Finanzverwaltung gewährt jedoch eine Nichtbeanstandungsregelung, wonach bilanzierende Stpfl. stattdessen auf das Wirtschaftsjahr und Investmentfonds auf das Geschäftsjahr abstellen können.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.5.2 Art und Weise der Abführung

Rz. 61 Der Stpfl. muss für Zwecke des § 36a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG eine KapESt-Anmeldung abgeben. Die Höhe der an das FA zu leistenden KapESt und der von dieser Zahlungspflicht betroffenen Kapitalerträge sind in Zeile 14 einzutragen. Für Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds ist der spezielle Anmeldevordruck (InvSt 4 B) zu verwenden.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.3 Anzeigepflicht (Abs. 4 S. 1 Nr. 1)

9.3.1 Form Rz. 55 Nach dem Wortlaut des § 36a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG ist die Anzeige ist nicht formgebunden. Die Finanzverwaltung verlangt jedoch eine schriftliche oder elektronische Erklärung , die den Erklärenden und den Antragsteller erkennen lässt und eine hinreichend klar und bestimmt gefasste Anzeige. Eine bloße Abgabe einer KapEst-Anmeldung genügt jedoch nicht den Anfor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 2.1 Inkrafttreten

Rz. 5 § 36a EStG ist durch Art. 3 des Investmentsteuerreformsteuergesetzes (InvStRefG) v. 19.7.2016[1] eingeführt worden und nach Art. 11 Abs. 1 InvStRefG am 27.7.2016 in Kraft getreten.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3.3.1 Allgemein

Rz. 70 In § 36a Abs. 5 Nr. 2 Halbs. 2 EStG wird § 36a Abs. 2 S. 2 EStG für entsprechend anwendbar erklärt, d. h.die FIFO-Methode ist grundsätzlich auch für die Berechnung der Jahresfrist anwendbar.[1] Rz. 71 Von diesem Grundsatz ordnet die Finanzverwaltung im Anwendungsschreiben zu § 36a EStG jedoch Ausnahmen an. Danach ist die FIFO-Methode – entgegen der Rz. 97-99 des Anwend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 12 Feststellungslast

Rz. 79 Nach dem Anwendungsschreiben zu § 36a EStG muss der Stpfl. in der ESt- oder KSt-Erklärung angeben, ob die erweiterten Voraussetzungen für eine Anrechnung der KapESt nach § 36a EStG vorliegen.[1] Rz. 80 Die Finanzverwaltung geht dabei grundsätzlich von der Richtigkeit der Eigenerklärung aus, behält sich jedoch für "begründete Einzelfälle" oder bei Stichprobenprüfungen d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.6.1 Allgemein

Rz. 32 § 36a Abs. 2 EStG definiert die Mindesthaltedauer. Nach § 36a Abs. 2 S. 1 EStG umfasst die Mindesthaltedauer 45 Tage und muss innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und 45 Tagen nach der Fälligkeit der Kapitalerträge erreicht werden. Die Regelung lehnt sich an Vorschriften aus Australien und USA an.[1] Daraus ergibt sich ein Mindesthaltezeitraum von 91 Tagen: 45 Ta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.6 Fristen für Anzeige, Anmeldung und Zahlung (Abs. 4 S. 2)

Rz. 62 Nach mittlerweile überholter Ansicht der Finanzverwaltung war die Anzeige an das FA unverzüglich nach Ablauf des Kj. abzugeben.[1] Nach der Einfügung einer Frist in § 36a Abs. 4 S. 2 EStG müssen Anzeige, Anmeldung und Entrichtung bei Stpfl., die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, bis zum 10. Tag des auf den Ablauf des Wirtschaftsjahrs folgenden Mo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.4 Pflicht zur Anmeldung (Abs. 4 S. 1 Nr. 2)

Rz. 58a Nach altem Recht musste gegenüber dem zuständigen FA (nur) eine Anzeige erstattet werden und eine Zahlung in Höhe des unterbliebenen Steuerabzugs auf Kapitalerträge geleistet werden. Nach der Änderung durch Art. 1 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ("JStG 2019") vom 12.12.2019[1] m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 2.2.2 Zufluss von Kapitalerträgen vor dem 1.1.2016

Rz. 9 § 36a EStG ist auf zugeflossene Kapitalerträge vor dem 1.1.2016 nach § 52 Abs. 35c S. 1 EStG nicht anwendbar. Rz. 9a Nach Ansicht der Finanzverwaltung liegt unter bestimmten Voraussetzungen aber ein Missbrauch von Steuergestaltungen nach § 42 AO vor.[1] Das ergibt sich daraus, dass die Finanzverwaltung aufgrund des § 36a Abs. 7 AO, wonach § 42 AO "unberührt bleibt" selb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.3.1 Form

Rz. 55 Nach dem Wortlaut des § 36a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG ist die Anzeige ist nicht formgebunden. Die Finanzverwaltung verlangt jedoch eine schriftliche oder elektronische Erklärung , die den Erklärenden und den Antragsteller erkennen lässt und eine hinreichend klar und bestimmt gefasste Anzeige. Eine bloße Abgabe einer KapEst-Anmeldung genügt jedoch nicht den Anforderungen e...mehr